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Forschungsvorhaben Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Datenschutzinformation nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Forschungsvorhaben

Unter dem Titel Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung forschen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur administrativen Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0). In diesem Rahmen wird untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, existieren. Des Weiteren wird die Arbeitsmarktintegration der neuzugewanderten Fach- und Arbeitskräfte eingehender analysiert.

Befragt wird eine repräsentative Stichprobe nach dem Zufallsprinzip, wobei Zugewanderte mit Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 BeschV) sowie Inhaberinnen und Inhaber einer Chancenkarte (nach §20a AufenthG) vollständig kontaktiert werden. Auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16d AufenthG werden überproportional für die Stichprobe herangezogen.

Die Einladung zur Befragung erfolgt über einen Link, der den befragten Personen postalisch übermittelt wird, auf das Online-Portal INGRESS. Über INGRESS wird anschließend die Befragung durchgeführt.

Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.

Das BAMF ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und Kompetenzzentrum für Migration und Integration.

Das IAB gehört zur Bundesagentur für Arbeit (BA) und ist mit der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betraut, zu der die BA gesetzlich verpflichtet ist (§ 280 SGB III – Sozialgesetzbuch Drittes Buch). Zur Sicherstellung der durch das Grundgesetz geschützten Wissenschafts- und Forschungsfreiheit ist das IAB vom Verwaltungsbereich der BA räumlich, organisatorisch und personell getrennt (§ 282 Abs. 5 SGB III).

Wer ist für die Befragung verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts?

Die Bundesagentur für Arbeit (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Woher haben BAMF und IAB Ihre Kontaktdaten?

Das IAB hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – vom BAMF auf Basis der gesetzlichen Grundlage nach §24a Abs. 6 AZR-Gesetz erhalten und darf diese nach Ihrer zusätzlich eingeholten Einwilligung (in die vorherige Übermittlung) auch für die Einladung zur Teilnahme an dieser Befragung nutzen.

Ihre Teilnahme ist freiwillig!

Rechtsgrundlage Ihrer Teilnahme an der Befragung ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), welche vor Teilnahme abgefragt wird. Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Sollten Sie nicht teilnehmen wollen, so entstehen Ihnen daraus keinerlei Nachteile. Sie können auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen oder die Teilnahme ganz abbrechen.

Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person, das sind Daten aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.

Publikation der Forschungsergebnisse, Löschung Ihrer Daten

Die Forschungsergebnisse werden anonym publiziert, aus den veröffentlichten Ergebnissen sind keine Daten zu Ihrer Person herstellbar.

Das IAB löscht Ihre Kontaktdaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. nach Versand der Briefe, und Ihre Antworten und Ihre Einwilligung mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Damit geht keine Löschung Ihrer Daten bei der BA und den Jobcentern einher, hierfür gibt es abweichende gesetzliche Aufbewahrungsdauern.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig.

Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: iab.projektfeg20@iab.de

Datenschutzbeauftragte

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift „Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular.

Den Datenschutzbeauftragten der Ingress GmbH erreichen Sie wie folgt: Ingress GmbH, Duy Anh Nguyen, Weidestraße 122a 22083 Hamburg, E-Mail: info@ingress.de

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit!