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Dossier

Befristete Beschäftigung – prekär oder Sprungbrett?

Rund jeder zwölfte Beschäftigte ab 25 Jahren hatte 2014 in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag. Hauptgrund ist der Wunsch von Betrieben nach mehr Flexibilität. Allerdings wünschten sich rund 40 % der befristet Beschäftigten lieber eine Festanstellung. Die Zahl der Übernahmen von befristeter in unbefristete Beschäftigung ist über die Jahre merklich angestiegen. Wurden 2009 noch 30 Prozent der zunächst befristet angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anschließend in eine unbefristete Beschäftigung übernommen, lag der Anteil im Jahr 2014 bei 37,5 Prozent.
Diese IAB-Infoplattform bietet Informationen zum Forschungsstand und zur arbeitsmarktpolitischen Diskussion.

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  • Literaturhinweis

    Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung: zur Arbeitsmarktrelevanz einer Reregulierung (2000)

    Klös, Hans-Peter; Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Klös, Hans-Peter & Holger Schäfer (2000): Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung. Zur Arbeitsmarktrelevanz einer Reregulierung. In: IW-Trends, Jg. 27, H. 4, S. 74-88.

    Abstract

    "Die erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen und die vermehrte Teilzeitarbeit haben dem deutschen Arbeitsmarkt Impulse gegeben. Denn beide atypische Beschäftigungsformen sorgten während der 90er-Jahre für zusätzliche Arbeitsplätze und haben damit den Arbeitsmarkt entlastet. Teilzeitarbeit steigerte dabei generell die Erwerbsbeteiligung. Die befristete Beschäftigung erwies sich häufig als probates Sprungbrett für eine reguläre Erwerbstätigkeit. Mit dem Gesetzentwurf über Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung plant nun die Bundesregierung, diese beiden Beschäftigungsformen verstärkt zu regulieren. Dem Ziel, die verfestigte Arbeitslosigkeit abzubauen, kommt die Bundesrepublik damit nicht näher. Denn empirische Studien der OECD zeigen, dass mit zunehmender Arbeitsmarktregulierung die Erwerbstätigenquote einer Volkswirtschaft sinkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik: Befristete Arbeitsverträge sind bald neu zu regeln (2000)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2000): Arbeitsmarktpolitik: Befristete Arbeitsverträge sind bald neu zu regeln. (IAB-Kurzbericht 12/2000), Nürnberg, 7 S.

    Abstract

    Das Auslaufen des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG) zum 31.12.2000 und eine neue EU-Direktive zu Mindeststandards erfordern eine Neuregelung befristeter Arbeitsverträge. Dabei sind bisherige Erfahrungen mit dem geltenden Recht zu berücksichtigen. In dem Beitrag wird gezeigt, dass es seit Einführung des BeschFG 1985 keine alarmierende Erhöhung der befristeten Beschäftigung gegeben hat. Auch eine Aushöhlung von unbefristeten Verträgen ist empirisch nicht belegbar. Die höchsten Befristungsquoten finden sich bei jüngeren Arbeitnehmern (also beim Berufseinstieg) und bei Teilzeitverträgen. Um Rechtsvereinfachung und -sicherheit zu schaffen, wird vorgeschlagen, alle Regelungen zu befristeten Verträgen in einem Gesetz zusammenzufassen und Missbrauchstatbestände zu definieren. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Fixed-term work in the EU: a European agreement against discrimination and abuse (1999)

    Vigneau, Christophe; Bruun, Niklas; Bercusson, Brian; Ahlberg, Kerstin;

    Zitatform

    Vigneau, Christophe, Kerstin Ahlberg, Brian Bercusson & Niklas Bruun (1999): Fixed-term work in the EU. A European agreement against discrimination and abuse. Stockholm, 231 S.

    Abstract

    "EU Member States will soon have to implement Council Directive 1999/70/EC concerning the framework agreement on fixed-term work concluded by the large European-level organisations for workers and employers ETUC, UNIDE and CEEP. Fixed-term work in the EU is the first comprehensive contribution to the debate on the national implementation of the Directive.
    It gives:
    - an initiate report from the negotiations leading to the conclusion of the framework agreement
    - a thorough analysis of the agreement, its interpretation and its relation to EC law
    - an analysis of the implications of the Directive for national laws, with emphasis on the principles of non-discrimination and non-abuse
    - an exposition of the present state of law in the Member States
    - comments by representatives of the parties to the framework agreement.
    Fixed-term work in the EU is a result of a research project within the SALTSA-programme. SALTSA is the Swedish acronym for the joint research programme on working life in Europe organised by the National Institute for Working Life (Arbeitsinstitut) and the three Swedish trade union confederations LO, TCO and Saco." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Survey of fixed term contracts (1998)

    Clauwaert, Stefan;

    Zitatform

    Clauwaert, Stefan (1998): Survey of fixed term contracts. Brüssel, 74 S.

    Abstract

    In June 1997, the European Social Partners concluded a European Framework Agreement on Part-time Work. Part-Time work was, however, only one of the atypical forms of work mentioned in the consultation documents put out by the Commission within this framework. In the Framework Agreement on Part-Time Work, it is, therefore, stipulated that "it is the intention of the parties to consider the need for similar agreements relating to other forms of flexible work". Recently the Social Partners agreed to start negotiations between ETUC, UNICE and CEEP on the issue.

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