Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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Literaturhinweis
Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II (2024)
Hammer, Andreas;Zitatform
Hammer, Andreas (2024): Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 42, H. 5, S. 217-220.
Abstract
"Mit dem § 16 k SGB II wurde zum 1.7.2023 ein neues Förderinstrument geschaffen, das erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und jungen Menschen zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung offenstehen soll. Zunächst wird das Neue dieses Instrumentes und das Verhältnis zu anderen Instrumenten beschrieben. Danach werden nach einem Jahr Umsetzung in der Praxis zwei Problembereiche beleuchtet: sozialpädagogischer Aspekt und Probleme durch Ausschreibungen." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3 (2024)
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Weik, Jonas Aljoscha ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Fössing, Emma; Özerdogan, Anil; Meß, Andreas; Meß, Andreas; Coban, Mustafa ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ; Trappmann, Mark ; Kasrin, Zein ; Wagemann, Ute;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Zein Kasrin, Andreas Meß, Zein Kasrin, Anil Özerdogan, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Jonas Aljoscha Weik, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3. (IAB-Forschungsbericht 24/2024), Nürnberg, 98 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2424
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 3 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Welle 3. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die maximale Förderdauer für Förderungen nach § 16i SGB II beträgt 5 Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II 2 Jahre. Zum Befragungszeitpunkt der Welle 3 haben (fast) alle Treatmentfälle des 16e-Panels die Förderung bereits beendet, während sich die Treatmentfälle des 16i-Panels noch in der Förderung befinden können. Die Welle 3 hat dementsprechend konzeptionell für die zwei Maßnahmengruppen eine unterschiedliche Zielsetzung. Im Rahmen des 16i-Panels steht die Messung der mittelfristigen Effekte der Förderung im Mittelpunkt. Im 16e-Panel sind Wirkungen nach Förderende von Interesse. Die Welle 3 ist daher für das 16e-Panel gleichzeitig die Abschlussbefragung. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert (vgl. Hülle et al. 2023). In der Welle 3 wurden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem wurde der Fragebogen um Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Förderende sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt ergänzt. Von fast allen Zielpersonen wurde die Zuspielbereitschaft in den bisherigen Wellen eingeholt, so dass die Umfragedaten dann auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Bei der Erhebung der Welle 3 wurden 9.422 telefonische Interviews zwischen Januar und Juni 2023 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen – insbesondere im 16e-Panel – erreichen zu können, wurden bei der Welle 3 erstmals auch unbalancierte Fälle befragt. Es handelt sich dabei um jene Zielpersonen, die in der Vorwelle kein oder nur ein unvollständiges Interview gegeben hatten. Hierdurch konnten zusätzlich 520 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 5,5 Prozent der Interviews ausmachen. Sie weisen jedoch eine (um 54,6 Prozentpunkte) geringere Kontaktrate und eine (um 4,4 Prozentpunkte) höhere Verweigerungsrate als die balancierten Fälle auf, also im Vergleich zu jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (73,9 %) und unbalancierten Fällen (14,6 %) mit 59,3 Prozentpunkten sehr stark voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 60,3 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle war erfolgreicher als bei den Treatmentfällen (Rücklaufquote um 6,3 Prozentpunkte höher) und die Rekrutierung des 16e-Panels war ebenfalls erfolgreicher als diejenige des 16i-Panels (Rücklaufquote um 5,8 Prozentpunkte höher). Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich vier telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 29 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die kürzesten Interviews mit durchschnittlich etwa 27 Minuten hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle. Die längsten Interviews mit rund 37,5 Minuten gibt es einerseits bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen und andererseits bei Geförderten, die erstmalig angaben, dass die Maßnahme beendet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Weik, Jonas Aljoscha ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Fössing, Emma; Özerdogan, Anil; Coban, Mustafa ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ; Trappmann, Mark ; Kasrin, Zein ; -
Literaturhinweis
Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview) (2024)
Zitatform
Keitel, Christiane; Philipp Ramos Lobato & Jan F. C. Gellermann (interviewte Person); Zein Kasrin & Nadja Bömmel (sonst. bet. Pers.) (2024): Das Teilhabechancengesetz hat die richtigen Impulse gesetzt (Interview). In: IAB-Forum H. 22.03.2024, 2024-03-14. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240322.01
Abstract
"Mit dem Teilhabechancengesetz sind 2019 zwei neue Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 Prozent in der Anfangszeit und einer langfristigen Förderung von bis zu fünf Jahren werden Arbeitgeber bei der Einstellung Langzeitarbeitsloser unterstützt, die Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein begleitendes ganzheitliches Coaching. Das IAB hat das neue Gesetz seit Beginn der Förderung evaluiert, nun erscheint der Abschlussbericht. Die Redaktion des IAB-Forums hat dazu bei vier Expertinnen und Experten nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Gellermann, Jan F. C.; Bömmel, Nadja ; -
Literaturhinweis
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung (2024)
Zitatform
Tübbicke, Stefan (2024): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - eine qualitative Einordnung der Kosten und Nutzen der Förderung. Nürnberg, 13 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2411.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Maßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL, §16e SGB II). Dabei geht es nicht um eine quantitative KostenNutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Maßnahme eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen. Ferner werden Befunde von Analysen zu Wirkungen von EvL vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf andere Personen, die von etwaiger Verdrängung regulärer Beschäftigung betroffen sein können. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die Gesundheit, die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten. Effekte auf die Zufriedenheit mit der Gesundheit könnten direkte, wenn auch zeitverzögerte Wirkungen auf die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen haben. Wirkungen auf die soziale Teilhabe sowie auf das Wohlbefinden der Geförderten können auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Vorschläge zur Gestaltung des Sozialen Arbeitsmarkts in Nordrhein-Westfalen: Eine Einschätzung vor dem Hintergrund von Befunden der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024. (IAB-Stellungnahme 03/2024), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2403
Abstract
"Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2.10.2024 äußerte sich das IAB zum Antrag der Fraktion der SPD „Die Landesregierung gibt den Sozialen Arbeitsmarkt auf: Koalitionsversprechen halten!“. Der Antrag hat zum Ziel, dass der Landtag unter anderem die Landesregierung auffordert, den sozialen Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu stärken und sich zum Sozialen Arbeitsmarkt zu bekennen. Langzeitarbeitslosen Menschen soll die Teilhabe am Erwerbsleben und nachhaltige Beschäftigung ermöglicht werden. In Abstimmung mit den Wohlfahrtsverbänden soll ein Pilotprojekt zur Anschlussförderung für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen aufgelegt werden, für die eine Arbeitsmarktintegration nach einer fünf Jahre andauernden Förderung durch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht gelingt. Es soll eine ganzheitliche Betreuung im sozialen Umfeld vorgesehen werden. Eine Einführung des Vermittlungsvorrangs durch die Hintertür soll gestoppt werden. Die Stellungnahme geht auf zentrale Ergebnisse zur Forschung zum Teilhabechancengesetz ein, die für die im Antrag enthaltenen Forderungen von Relevanz sind. Dabei geht es insbesondere um wichtige Aspekte der Sicht der Jobcenter auf die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch den § 16i SGB II. Ferner werden Ergebnisse von Wirkungsanalysen diskutiert, die bisher allerdings nur Wirkungen dieser Förderung auf Erwerbsintegration und soziale Teilhabe der Geförderten während eines Zeitraums untersuchen konnten, der noch kürzer ausfällt als die maximale Förderdauer. Auch relevante Befunde zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) werden diskutiert. Die Stellungnahme schließt mit Folgerungen in Bezug auf den vorliegenden Antrag der Fraktion der SPD." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim;Weiterführende Informationen
Link zum Video der Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen -
Literaturhinweis
Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? (2024)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2024): Mit welchen Kosten sind Arbeitsgelegenheiten verbunden und welchen Nutzen stiften sie? Nürnberg, 19 S. DOI:10.48720/IAB.GP.2410.01
Abstract
"Dieser Artikel beschäftigt sich mit Kosten und Nutzen der Arbeitsgelegenheitenförderung. Dabei geht es nicht um eine quantitative Kosten-Nutzen-Analyse, sondern um eine Einordnung. Es wird auf die Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheitenförderung eingegangen und dabei auf direkte Ausgaben für die Förderung ebenso wie den direkt entstehenden Nutzen durch erbrachte Dienstleistungen. Ferner werden Befunde von Analysen zur Wirkungen der Arbeitsgelegenheitenförderung vorgestellt und die damit zusammenhängenden Kosten- und Nutzenaspekte diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Wirkungen auf die Geförderten, sondern auch um Wirkungen auf Personen, die die Teilnahme vermeiden wollen und weitergehende Arbeitsmarktwirkungen wie Verdrängung regulärer Beschäftigung. Neben Arbeitsmarktwirkungen werden auch andere Wirkungen diskutiert, wie Effekte auf die soziale Teilhabe und das Wohlbefinden der Geförderten, was auch für eine Gesellschaft insgesamt von Nutzen sein kann, soweit diese an der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger interessiert ist. In der Diskussion werden auch noch bestehende Forschungslücken angesprochen, die Aussagen über Kosten und Nutzen von Arbeitsgelegenheiten erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II (2024)
Zitatform
(2024): Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 14 S.
Abstract
"Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2017 zum Ziel gesetzt, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Hierfür wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Aufnahme von zwei neuen Förderinstrumenten vorsieht. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und galt für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) zunächst befristet. Mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes wurde diese ursprünglich bis 2024 angelegte Förderung zum 1. Juli 2023 entfristet. Kernelement des Teilhabechancengesetzes ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen" (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Link zur aktuellen Version, ältere Fassungen online nicht mehr verfügbar. -
Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan ; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;Zitatform
Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306
Abstract
"Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten ; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin ; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan ; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ; -
Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01
Abstract
"Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)
Zitatform
Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747
Abstract
"Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)
Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310
Abstract
"Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia;Weiterführende Informationen
Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten -
Literaturhinweis
Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Zitatform
Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01
Abstract
"Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Globisch, Claudia; -
Literaturhinweis
Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)
Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01
Abstract
"Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)
Zitatform
Haas, Anette, Anja Rossen, Christian Teichert, Rüdiger Wapler & Katja Wolf (2023): Gemischte Bilanz: Wie Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten die Arbeitsmarktintegration und die soziale Teilhabe von Geflüchteten beeinflussen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 02.02.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230202.01
Abstract
"Arbeitsmarktpolitische Instrumente kommen auch bei der Integration von Geflüchteten zum Einsatz. Das IAB hat ihre Wirkung für eine Gruppe von Geflüchteten untersucht, die zwischen August 2017 und September 2018 über Eingliederungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten gefördert wurden. Erstere sollen vor allem die Beschäftigungschancen der Geförderten auf dem ersten Arbeitsmarkt steigern. Letztere zielen primär darauf ab, deren soziale Teilhabe zu verbessern. Die beabsichtigte Wirkung wird beim Eingliederungszuschuss deutlich besser erreicht als bei den Arbeitsgelegenheiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht (2023)
Hofmann, Tina;Zitatform
Hofmann, Tina (2023): Mitgenommen statt ausgeschlossen! Worum es bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt im Wesentlichen geht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 780-783. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.780
Abstract
"Trotz des massiven Arbeits- und Fachkräftebedarfs bleiben die Bedingungen am Arbeitsmarkt für langzeiterwerbslose Menschen äußerst schwierig. Die Unternehmen reagieren teils eher mit Schließungen, dem Abbau von Dienstleistungen und der Verdichtung von Arbeitsanforderungen und -prozessen, als sich für leistungsschwächere Mitarbeiter:innengruppen zu öffnen. Der Grundgedanke der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt – es nicht beim Ausschluss Hunderttausender Menschen vom Erwerbsleben und damit einem wesentlichen Bereich gesellschaftlicher Teilhabe zu belassen – ist aktueller denn je. Unter diesen Bedingungen ist es gerade die soziale Teilhabe, die als Richtschnur für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Instrumentes gelten sollte." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan ; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;Zitatform
Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320
Abstract
"Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan ; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Trappmann, Mark ; -
Literaturhinweis
Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung (2023)
Kaiser, Yvonne; Czernomoriez, Janna;Zitatform
Kaiser, Yvonne & Janna Czernomoriez (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt als Vorbild für nachhaltige Politikgestaltung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 783-785. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.783
Abstract
"Auch Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit ergaben, dass das Coaching sowohl aus Sicht der Geförderten als auch der Coaches sowie der Arbeitgeber als hilfreich wahrgenommen wird. Von dieser Erkenntnis sollen zukünftig noch mehr Menschen profitieren können. Daher wurde mit dem zum 1 . Juli 2023 in Kraft tretenden § 16k SGB II ein eigenes, neues Regelinstrument geschaffen, das unabhängig von anderen Eingliederungsleistungen – oder aber auch in Kombination – bestmögliche Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen, sozialen oder auch sozialräumlichen Problemen bieten soll – und das nicht beschränkt auf eine unmittelbar bevorstehende Arbeitsaufnahme. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts wurden bei der Konzeptionierung des § 16k SGB II berücksichtigt. Daher ist auch diese neue Regelung kurz und prägnant verfasst. Denn die Jobcenter können am besten einschätzen, wie umfangreich ein Coaching im Einzelfall ausgestaltet sein muss. Die Einführung und die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zeigen, wie wichtig es ist, offen für Neues zu sein. Gerade die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist von einer stetigen Weiterentwicklung geprägt, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit den Jobcentern gibt es dafür verlässliche und kompetente Partner." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)
Zitatform
Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709
Abstract
"Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit (2023)
Klein, Martin;Zitatform
Klein, Martin (2023): Die „Coaching“-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 801-805. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.801
Abstract
"Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung” (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als „Coaching“ benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff „ganzheitlich“. Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz „normale“ Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung – das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit – hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
