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Dossier

Wege ins Arbeitsleben – junge Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung ist der Übergang von der Schule in den Beruf immer noch von hohen Hürden geprägt. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 stellt sich mehr denn je die Frage, welche Vorkehrungen getroffen werden können, damit trotz Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft möglich wird.

Diese Infoplattform erschließt mit Hinweisen auf wissenschaftliche Literatur, Forschungsprojekte und weitere Internetquellen Befunde zur Situation und zu möglichen Förderstrategien für junge Menschen mit Behinderung am Beginn ihres Arbeitslebens.

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  • IAB-Projekt

    Junge Menschen mit Beeinträchtigungen am Übergang Schule-Beruf und ihre Alternativen zur beruflichen Rehabilitation (31.12.2023 - 30.12.2025)

    Wicht, Leonie; Reims, Nancy;

    Projektbeschreibung

    Die berufliche Rehabilitation und die entsprechenden Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (LTA) am Arbeitsleben sind ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Zusammenhang vor allem für junge Menschen verantwortlich, die Schwierigkeiten am Übergang Schule-Beruf haben. Sie werden bei der Findung beruflicher Ausbildung in verschiedenen Kontexten unterstützt. Seit 2009 ist allerdings ein Rückgang im Zugang zu LTA zu verzeichnen, der noch einmal durch die Corona-Pandemie befeuert wurde. Im Rahmen des vorliegenden Projekts interessieren wir uns für die Gründe für diesen Rückgang. 1. Diese Gründe können im demografischen Wandel zu finden sein, da es immer weniger Schulabsolvent*innen gibt. 2. Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt mag sich darüber hinaus zugunsten von jungen Menschen mit Behinderungen so verändert haben, sodass sie auch ohne LTA eine Ausbildung oder Beschäftigung erhalten können. Alternativ könnten junge Personen aber auch mehrfach inaktiv sein. 3. Ein weiterer Grund könnte in der Erreichbarkeit von potentiellen Rehabilitand*innen durch die Berufs- und Reha-Beratung liegen, da immer mehr junge Personen mit Behinderungen inklusiv beschult werden. Dies mag sich darüber hinaus während der Pandemie verschärft haben. Unsere Zielgruppe sind junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die 2009 bis 2020 eine allgemein bildende Schule verlassen haben. Wir fokussieren auf Personen ohne Schulabschluss bzw. mit Hauptschulabschluss, da sie etwa 75 Prozent der Rehabilitand*innen ausmachen. Um die Personen und ihre Schulhistorie in den Daten zu identifizieren, betrachten wir nur Personen, die Kontakt zur allgemeinen oder rehaspezifischen Berufsberatung hatten. Die Datengrundlage dafür sind die Integrierten Erwerbsbiografien (IEB), kombiniert mit den Berufsberatungsdaten der BA sowie die LTA-RehaPro-Daten (Reims et al. 2018). So können Erwerbsbiografien von Personen mit und ohne Antrag auf LTA nach Schulende verglichen werden. Wir betrachten die Erwerbsverläufe nach Ende der Schule nach 2,5 Jahre und vergleichen dabei jeweils die Schulabgangskohorten miteinander. Ein competing risk modell kann Aufschluss darüber geben, wie wahrscheinlich der Übergang in eine Ausbildung oder in NEET ist und wie er sich über die Kohorten verändert.

    Beteiligte aus dem IAB

    Wicht, Leonie; Reims, Nancy;
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  • IAB-Projekt

    Special Need School Students and their Transition to the Labour Market (31.12.2021 - 30.12.2024)

    Sandner, Malte;

    Projektbeschreibung

    In Deutschland werden Schüler und Schülerinnen mit einem Förderbedarf traditionell in speziellen Sonder- oder Förderschulen unterrichtet. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten inklusive Ansätze der Beschulung populärer wurden, besuchen immer noch 50% der Schüler und Schülerinnen, die einen Förderbedarf aufweisen, eine Förderschule. Der Übergang in den Arbeitsmarkt ist für Schüler und Schülerinnen, die eine Förderschule besucht haben, wesentlich schwieriger als für Schüler und Schülerinnen von einer Regelschule. Förderschüler beginnen seltener eine Ausbildung und sind in den ersten fünf Jahren nach Verlassen der Schule seltener erwerbstätig oder in einer Ausbildung. Es wurde bisher kaum untersucht, ob dieses schlechte Abschneiden am Arbeitsmarkt kausal auf den Förderschulbesuch zurückzuführen ist oder ob Jugendliche mit Förderbedarf, die inklusiv an Regelschulen unterrichtet werden, ähnlich oder vielleicht sogar schlechter am Arbeitsmarkt abschneiden. Deshalb soll dieses Projekt anhand der integrierten Erwerbsbiografien (IEB) den kausalen Effekt eines Förderschulbesuchs auf den Übergang in die Erwerbstätigkeit untersuchen. Hierfür soll die starke zeitliche und räumliche Variation von Förderschulangeboten als Instrument für einen Individuellen Förderschulbesuch genutzt werden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Heß, Pascal; Sandner, Malte;
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  • IAB-Projekt

    Evaluation beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Ersteingliederung (31.10.2005 - 30.12.2016)

    Rauch, Angela; Dornette, Johanna;

    Projektbeschreibung

    Das Projekt soll Strukturinformationen zu beruflicher Rehabilitation im Rahmen der Ersteingliederung liefern.

    Es beschäftigt sich mit Maßnahmezuweisung, Maßnahmeverlauf sowie dem Erwerbsverlauf nach Ende der Rehabilitation. Dabei werden Wirkungen auf der individuellen Ebene sowie Förderstrukturen und erfolge analysiert. Dabei werden die Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene sowohl für SGB II, als auch SGB III Empfänger gemeinsam evaluiert. Basis dieser quantitativen Analysen sind die prozessproduzierten Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ergänzt werden diese durch eine Befragung von Rehabilitanden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Reims, Nancy; Theuer, Stefan;
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  • IAB-Projekt

    Verbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung (31.12.1993 - 31.12.1995)

    Projektbeschreibung

    Die Berufsausbildung jugendlicher Rehabilitanden erfolgt überwiegend (in mehr als 60% der Fälle) als betriebliche Ausbildung. Über den Verbleib dieser Rehabilitanden sind keine Informationen verfügbar, da von diesen weder eine Versicherungsnummer vorhanden bzw. bekannt ist, noch eine Abgangsmeldung vorliegt. Daher wurden im vorliegenden Projekt der Verbleib von behinderten jungen Menschen sowie deren berufliche und soziale Integration mittels schriftlicher Befragungen untersucht. Für die Datenerhebung wurde ein populationsgerechter Fragebogen entwickelt und im Pretest geprüft. Bei der Konstruktion des Fragebogens konnte in günstiger Weise auf bereits vorliegende methodische Erfahrungen, insbesondere von Berufsbildungswerken, zurückgegriffen werden.
    Bei den Ergebnissen der Untersuchung zum weiteren Werdegang der Rehabilitanden nach der Berufsausbildung wird zwischen " Verbleib " einerseits sowie beruflicher und sozialer "Integration " andererseits unterscheiden.
    Im vorliegenden Falle der Ersteingliederung jugendlicher Rehabilitanden enthalten die Ergebnisse zum Verbleib (entsprechend dem üblichen Begriffsverständnis) zunächst lediglich Informationen darüber, wo und wie diese nach der Berufsausbildung "untergekommen" sind. So läßt sich z.B. zeigen, daß zum Zeitpunkt der Erhebung (zweites Halbjahr 1994) rd. drei Viertel (76 %) der Rehabilitanden in Arbeit waren, knapp ein Viertel (24
    %) nicht erwerbstätig und von diesen etwa die Hälfte arbeitslos war. Auf dieser Aussagenebene wird eine Reihe von Ergebnissen zu unterschiedlichen Fragerichtungen mitgeteilt.
    Derartige Verbleibsinformationen lassen aber erst im Kontext wesentlicher Umstände und Bedingungen, die als Einflußfaktoren (unterschiedlich nach Art und Ausmaß) gefaßt wurden, i.S. einer (Vor-)Orientierung erste Aussagen zum "Integrationserfolg" zu. Das heißt: Sehr viel informativer als bspw. Aussagen zum Anteil von Personen, welche Arbeit hatten, war die Differenzierung dieses Personenanteils nach solchen möglichen Einflußfaktoren, wie z.B. "Art der Stellenfindung", "Dauer bis zur ersten Arbeitsaufnahmen", "Wirtschaftsbereiche der Erwerbstätigkeit", "Größe des Betriebes", "Wechsel des Arbeitgebers", "Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Berufsausbildung" u.a., weil hierdurch vergleichende Beurteilungen und Bewertungen vorgenommen werden konnten. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn ("designgerechte") Vergleichs- oder gar Kontrollgruppen aus Gründen mangelnder Verfügbarkeit methodisch nicht zu gewährleisten sind.
    Im Unerschied zum Verbleib geht es bei der "Integration " um die Einbindung von Menschen in die "Struktur bestimmter Systeme" (Arbeitssysteme, Sozialsysteme), die nur an Hand operationalisierter (Integrations)Kriterien beurteilt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich bei der beruflichen Integration nicht einfach um die Ausübung einer Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit schlechthin, sondern um die Eingliederung in berufliche Tätigkeiten in der Weise, daß - auch entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (AFG) - unter anderem "Eignung", speziell bisher erworbene Fähigkeiten, und "Neigung" der betreffenden Personen berücksichtigt werden. Ähnlich sind bei der sozialen Integration v.a. Kriterien zur Einbindung in soziale Netze, zur . Akzeptanz, Anerkennung, Bestätigung usw. in Betracht zu ziehen.

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