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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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im Aspekt "Wissenschaft, Forschungsinstitute"
  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Arbeit (2024)

    Allmendinger, Jutta; Meubrink, Yuca; Neugebauer, Moritz;

    Zitatform

    (2024): Die Zukunft der Arbeit. (Stellungnahme / Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Januar 2024), Halle, Saale ; Mainz, 124 S.

    Abstract

    "Unsere Arbeitswelt verändert sich stark. Digitalisierung und Automatisierung erlauben oft ortsungebundene Arbeit, die Abkehr von fossilen Brennstoffen zwingt uns zum Wirtschaften mit ökologisch nachhaltigen Energien und Technologien, demografischer Wandel und Einwanderung verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Aus diesen Entwicklungen erwachsen Chancen und Risiken. Eine interdisziplinäre und interakademische Arbeitsgruppe widmet sich diesen in der Stellungnahme „Die Zukunft der Arbeit“. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Frau Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Mitglied der Leopoldina und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) schlägt vor, Erwerbsarbeit in ihrem Wechselspiel mit anderen Formen des Tätigseins zu betrachten, den Begriff der Arbeit weit zu fassen und unterschiedlichste Formen menschlicher Tätigkeit und deren Zusammenspiel in den Blick zu nehmen. Gesellschaftlicher Wohlstand, individuelles Wohlergehen und sozialer Zusammenhalt beruhen wesentlich auf Erwerbsarbeit. Gleichzeitig bedarf es zahlreicher anderer Tätigkeitsformen, um menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, Fähigkeiten zu entwickeln und gesellschaftliche Arbeit zu leisten. Diese erweiterte Sicht auf Arbeit rückt menschliche Potenziale und ein neu auszubalancierendes Verhältnis zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen in den Mittelpunkt. Mit dem Begriff der „Tätigkeitsgesellschaft“ wird eine Perspektiverweiterung auf das Verständnis von Arbeit vorgeschlagen, bei der neben klassischer Erwerbstätigkeit auch all jene Beschäftigungen berücksichtigt werden, die einen konkreten gesellschaftlichen Nutzen erbringen, wie beispielsweise Sorgearbeit oder auch ehrenamtliche Arbeit. Diese ganz unterschiedlichen Formen von Arbeit sind eng miteinander verbunden und bedingen einander." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Kosyakova, Yuliya ; Hauptmann, Andreas; Konle-Seidl, Regina; Jaschke, Philipp ; Fendel, Tanja ; Vallizadeh, Ehsan ; Keita, Sekou ; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMI und BMAS vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 02/2023), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2302

    Abstract

    "Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vorgelegt, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Nach Einschätzung des IAB sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Rückgangs der Wanderungen aus der EU und zunehmenden Engpässen auf den Arbeitsmärkten rund 300.000 bis 350.000 Zuzüge zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten volkswirtschaftlich sinnvoll. Das bisherige Einwanderungsrecht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von sinnvollen aber kleineren Maßnahmen, darunter die Senkung der Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU und die Erweiterung der Qualifikationsdefinition des Zielberufs. Allerdings werden diese Maßnahmen die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nur sehr begrenzt erweitern, weil an der wesentlichen Hürde, der Gleichwertigkeitsprüfung beruflicher Abschlüsse zu einem deutschen Referenzberuf, festgehalten wird. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten der Einreise zur Arbeitsuche durch ein Punktesystem wird voraussichtlich nur begrenzte quantitative Wirkungen entfalten. Größere Effekte sind von dem parallel vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten, die unter anderem den Ersatz der Gleichwertigkeitsprüfung durch Gehaltsschwellen und die Entfristung und Ausdehnung der Westbalkanregelung vorsieht. Auf diesen Entwurf geht das IAB in einer gesonderten Stellungnahme ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023 (2023)

    Adunts, Davit; Konle-Seidl, Regina; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ; Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ; Fendel, Tanja ; Hauptmann, Andreas;

    Zitatform

    Adunts, Davit, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Philipp Jaschke, Sekou Keita, Regina Konle-Seidl, Yuliya Kosyakova & Ehsan Vallizadeh (2023): Zum Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMAS und BMI vom 8.3.2023. (IAB-Stellungnahme 03/2023), Nürnberg, 21 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2303

    Abstract

    "Der vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat begleitet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, zu dem das IAB hier Stellung nimmt. Der Verordnungsentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, die unter anderem die Einwanderung von Pflegehilfskräften erleichtern und die Möglichkeiten kurzfristiger kontingentierter Beschäftigung erweitern. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, werden aber keine größeren quantitativen Wirkungen entfalten. Relevanter ist die neu geschaffene Möglichkeit der Einwanderung von Personen, die über Berufserfahrung sowie Berufs-und Hochschulabschlüsse verfügen, die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sind, die auch ohne Gleichwertigkeitsprüfung der Abschlüsse einreisen können, sofern das Gehalt 45 Prozent der Betragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Die Höhe der Gehaltsschwelle schließt allerdings Fachkräfte zu Beginn ihrer Erwerbsbiografie weitgehend aus. Allerdings kann bei tarifgebundenen Unternehmen davon abgewichen werden. Sinnvoller wäre gewesen, alle Unternehmen einzubeziehen, sofern der Arbeitsvertrag in Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen den jeweils geltenden Flächentarifverträgen entspricht. Ferner sieht der Verordnungsentwurf die Entfristung der sogenannten Westbalkanregelung und die Ausweitung des Kontingents auf 50.000 Personen vor. Dies ist vor dem Hintergrund der vorliegenden empirischen Erkenntnisse zu den Wirkungen der Westbalkanregelung volkswirtschaftlich sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät (2023)

    Becker, Sebastian; Gehlen, Annica; Haan, Peter; Geyer, Johannes ;

    Zitatform

    Becker, Sebastian, Annica Gehlen, Johannes Geyer & Peter Haan (2023): Reform der Erwerbsminderungsrente senkt Armutsrisiko, kommt aber spät. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 17, S. 191-197. DOI:10.18723/diw_wb:2023-17-1

    Abstract

    "Ein Unfall, eine chronische Erkrankung oder auch eine angeborene Behinderung sind häufige Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit. Der Wegfall des Erwerbseinkommens wird zwar durch die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Rente ist aber so niedrig, dass Erwerbsgeminderte einem sehr hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind und überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung beziehen. Seit der Rentenreform 2001 sind die durchschnittlichen Leistungen stark zurückgegangen. Reformen in den Jahren 2014 und 2019 führten zwar Verbesserungen für neu zugehende Renten ein, der Rentenbestand profitierte allerdings nicht davon. Dies wird erst zum Juli 2024 nachgeholt. Berechnungen zeigen, dass diese Reform das Armutsrisiko zwar um knapp acht Prozent senken kann, Erwerbsgeminderte aber weiterhin überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen sind. Zudem haben die Betroffenen eine niedrige Lebenserwartung; ein relevanter Teil der potenziell Begünstigten wird nicht mehr am Leben sein, wenn die Reform in Kraft tritt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es bei dieser Leistung auf eine schnellere Umsetzung ankommt und weitere Maßnahmen nötig sind, um das Armutsrisiko bei Erwerbsminderung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten; Sandner, Malte ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Malte Sandner, Claudia Wenzig & Jürgen Wiemers (2023): Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023. (IAB-Stellungnahme 10/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2310

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung geht das IAB auf die angestrebten Ziele und deren Erreichbarkeit unter folgenden Aspekten ein: Reduzierung von Kinderarmut, Erhöhung der Inanspruchnahme der den Kindern zustehenden Leistungen und Verbesserung von monetären Arbeitsanreizen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen (2023)

    Busemeyer, Marius R. ; Rinscheid, Adrian; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Busemeyer, Marius R., Adrian Rinscheid & Jürgen Schupp (2023): Hohe Zustimmung zu bedingungslosem Grundeinkommen - vor allem bei den möglichen Profiteur*innen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 21, S. 246-253. DOI:10.18723/diw_wb:2023-21-1

    Abstract

    "Eine repräsentative Befragung aus dem August 2022 bestätigt die hohe Popularität in der Bevölkerung für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Zwischen 45 und 55 Prozent der Befragten stimmen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem vermeintlichen Versprechen von finanzieller Sicherheit ohne Verpflichtungen. Wer genau die Unterstützer*innen eines BGE sind und welches Modell sie bevorzugen, zeigen zwei repräsentative Befragungen aus dem August 2022. Sie belegen, dass vor allem jüngere Altersgruppen sowie Personen mit geringen Einkünften und mit großen Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens unterstützen. Eine der in diesem Wochenbericht analysierten Erhebungen zeigt, dass die meisten Befragten sich ein Grundeinkommen von 1 200 Euro ohne Restriktionen wünschen. Zur staatlichen Finanzierung eines Grundeinkommens findet der Vorschlag die meiste Unterstützung, die Einkommen- und Vermögensteuern für Reiche anzuheben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? (2023)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2023): Kindergrundsicherung: Kaum angekündigt, schon demontiert? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 4, S. 21-24.

    Abstract

    "Sie spielt sich oft im Verborgenen ab und steht noch immer zu wenig im Fokus: Kinderarmut. Dabei sind hierzulande rund drei Millionen Kinder und Jugendliche betroffen und damit 21,3 Prozent aller Minderjährigen. Immerhin: Nachdem man sie lange nur in Sonntagsreden bedachte, betrachten mittlerweile große Teile der Öffentlichkeit Kinderarmut als ein gravierendes soziales Problem, das die Politik sehr viel konsequenter als bisher angehen muss. Und seit die SPD „Hartz IV hinter sich lassen“ will, wie ihre damalige Vorsitzende Andrea Nahles, heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, immer wieder betonte, gehört eine Kindergrundsicherung (KGS) zu den Instrumenten dieser Partei, um die Armut und die damit verbundene soziale Ausgrenzung von Minderjährigen zu bekämpfen. Schon kurz nach der Jahrtausendwende hatten die Grünen ein Konzept entwickelt, das sich auf Kinder als besonders vulnerable Armutsrisikogruppe konzentriert. Sie können deshalb als Urheber:innen des Reformprojekts gelten, das nun, nach über zwei Jahrzehnten, langsam Gestalt annimmt." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023 (2023)

    Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Leber, Ute; Fitzenberger, Bernd ; Osiander, Christopher ; Lang, Julia ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.2023. (IAB-Stellungnahme 04/2023), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2304

    Abstract

    "Das IAB hat für die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.5.23 die folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung sowie zum zugehörigen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorgelegt. Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf bezieht sich auf folgende Aspekte: Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Einführung einer Ausbildungsgarantie, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung sowie Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz: Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit (2023)

    Dietrich, Hans ; Osiander, Christopher ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Kruppe, Thomas ; Fitzenberger, Bernd ; Lang, Julia ; Leber, Ute; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans, Bernd Fitzenberger, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Julia Lang, Ute Leber, Christopher Osiander, Holger Seibert & Gesine Stephan (2023): Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) - Weiterbildungsgesetz. Stellungnahme des IAB vom 13.1.2023 im Rahmen der Verbändebeteiligung zum BMAS-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit. (IAB-Stellungnahme 01/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2301

    Abstract

    "Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende weiterzuentwickeln, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern, aber auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung zu tragen. Das IAB bezieht sich in der Stellungnahme auf folgende Aspekte: Einführung eines Qualifizierungsgeldes, einer Bildungs(teil)zeit und einer Ausbildungsgarantie, Verlängerung der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit, Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Die Kindergrundsicherung – eine gute Investition in die nachwachsende Generation. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 138-149. DOI:10.1515/zfwp-2023-2012

    Abstract

    "Child poverty is a structural problem in Germany. More than one child in five is at risk of poverty. The introduction of a basic child benefit is therefore an effective measure to prevent poverty. To this end, it must cover the age-related needs of children, be effective above all at the lower end of the income scale in order to support in particular those children who grow up in poverty. It must also be transparent and unbureaucratic, making it is as easy as possible for families to claim this benefit.. Simulations show the effects of a basic child benefit in terms of poverty prevention and the labour market, as well as the costs involved. Studies provide evidence that parents use the money for their children and that cash benefits to combat poverty pay off for the state in the long run. In the interest of the next generation, the introduction of a basic child benefit should therefore be a priority." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten (2023)

    Funcke, Antje; Menne, Sarah;

    Zitatform

    Funcke, Antje & Sarah Menne (2023): Kinderarmut und Kindergrundsicherung. Daten und Fakten. (Bertelsmann-Stiftung. Policy paper), Gütersloh, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland gilt nach wie vor jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren als armutsgefährdet. Aktuell wird daher um das Thema Kinderarmut und die Einführung einer Kindergrundsicherung in der Öffentlichkeit wie der Politik diskutiert und gerungen. Um die unterschiedlichen Positionen und Argumentationen in dieser Debatte besser einordnen zu können, stellen wir in diesem Policy Brief aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Daten zusammen, die dabei helfen können, das eine oder andere Argument auf den Prüfstand zu stellen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI policy brief 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht: Gastbeitrag (2023)

    Otiende-Lawani, Edith; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Otiende-Lawani, Edith & Enzo Weber (2023): Was es wirklich braucht, damit Deutschland mehr Fachkräfte anzieht. Gastbeitrag. In: Süddeutsche Zeitung H. 28.03.2023.

    Abstract

    "Die Ampel-Regierung will mehr Menschen nach Deutschland locken. Doch was sie vorschlägt, reicht nicht. Zuwanderer benötigen echten Service. Ein Gastbeitrag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Vom Flickenteppich zum System: Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren (2023)

    Pothmer, Brigitte; Meierkord, Anja; Schroeder, Wolfgang; Heister, Michael; Kruppe, Thomas ; Bayer, Mechthild; Antoni, Philipp;

    Zitatform

    Pothmer, Brigitte, Philipp Antoni, Mechthild Bayer, Michael Heister, Thomas Kruppe, Anja Meierkord & Wolfgang Schroeder (2023): Vom Flickenteppich zum System. Weiterbildung durch wirkungsvolle Governancestrukturen als vierte Säule der Bildungslandschaft etablieren. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 20), Berlin, 13 S.

    Abstract

    "Eine systematische und kontinuierliche Weiterbildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Gestaltung und erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels und der sozial-ökologischen Transformation. Dies gilt sowohl für die/den Einzelne/n im Hinblick auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit als auch für die Wirtschaft zur Deckung des Fachkräftebedarfs und schließlich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiterbildung wird in ihrer Relevanz künftig der Erstausbildung nicht nachstehen. Während es für die Erstausbildung jedoch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten gibt, ist die Weiterbildung durch eine historisch gewachsene fragmentierte Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Wenn Weiterbildung und Lebenslanges Lernen zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Berufsbiografie werden sollen, muss die fragmentierte Weiterbildungslandschaft zu einem kohärenten, transparenten und übersichtlichen System umgebaut und auf dieser Basis zu einer gleichberechtigten Säule des Bildungssystems entwickelt werden. Es muss auf einem breiten Verständnis von Weiterbildung beruhen und anerkennen, dass die verschiedenen Segmente der Weiterbildungslandschaft - insbesondere die allgemeine und berufliche Weiterbildung - nicht überschneidungsfrei sind. Für all dies braucht es ein stimmiges Gesamtkonzept und transparente Governancestrukturen, sonst laufen auch einzelne Verbesserungen - wie von der Bundesregierung geplant - Gefahr, zu zusätzlichen Überschneidungen, Doppelstrukturen und Widersprüchlichkeiten zu führen und damit die Unübersichtlichkeit der Weiterbildungslandschaft noch zu verstärken. Bei den in diesem Papier vorgeschlagenen Eckpunkten für eine neue transparente Governance geht es nicht um eine staatlich organisierte Weiterbildung nach dem Vorbild von Schule und Hochschule. In Anlehnung an die Organisationsstruktur der dualen Ausbildung und im Zusammenwirken mit einer gesetzlichen Rahmensetzung soll unter Beteiligung der Sozialpartner in enger Abstimmung mit den Ländern und den Akteurinnen und Akteuren der Weiterbildung eine wirkungsvolle, korporatistische und transparente Steuerung etabliert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf (2023)

    Promberger, Markus;

    Zitatform

    Promberger, Markus (2023): Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft. Ein sozialphilosophischer Einwurf. In: IAB-Forum H. 10.07.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230710.01

    Abstract

    "Das bedingungslose Grundeinkommen, so sehen es viele seiner Befürworter, eröffnet den Menschen den Weg vom „Reich der Notwendigkeit“ ins „Reich der Freiheit“, indem es sie vom ökonomischen Arbeitszwang befreit. Wer so argumentiert, verkennt, dass Arbeit ein Grundelement der menschlichen Existenz ist. Zugleich entlässt er die Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, Vollzeitbeschäftigten existenzsichernde Löhne zu bezahlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? (2023)

    Schnellenbach, Jan;

    Zitatform

    Schnellenbach, Jan (2023): Die geplante Kindergrundsicherung: ein sinnvoller Ansatz? In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 72, H. 2, S. 150-158. DOI:10.1515/zfwp-2023-2011

    Abstract

    "German policy-makers currently discuss the introduction of a basic income for children (“Kindergrundsicherung”). While many details are still unclear, two main goals are pursued with this instrument: a simplification and unification of a number of different current transfers addressed at children, and an increase in the level of financial support. In this contribution, it is argued that simplification is a reasonable goal, but an increase in transfers is unlikely to yield significant positive economic effects. In particular, a large negative effect on labor market participation of parents is likely, with adverse effects on Germany’s potential output growth. Reasonable goals such as increasing social mobility would be better pursued with investments into the education system, rather than higher transfers. Finally, the fiscal scope of the federal budget will also be limited in the medium term, and therefore any proposal for an expensive expansion of the welfare state should be met with great caution at this time." (Author's abstract, IAB-Doku, © De Gruyter) ((en))

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    Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)

    Viotto, Regina;

    Zitatform

    Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.

    Abstract

    "Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg?: Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung (2023)

    Watzka, Klaus;

    Zitatform

    Watzka, Klaus (2023): Sind Qualifizierungsfabriken der letzte Ausweg? Eine kritische Analyse und ein Lösungsvorschlag zur Arbeitskräftesicherung. In: Personalführung, Jg. 56, H. 5, S. 4-6.

    Abstract

    "Die Hebung von Reservepotenzialen am Arbeitsmarkt allein wird den Arbeitskräftemangel nicht beheben. Auch die geplanten Erleichterungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz erscheinen "zu kurz gesprungen". Liegt die Lösung im Ausland?" (Autorenreferat, IAB-Doku, © Bertelsmann Verlag)

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    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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    Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt: Ein Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Kontroverse um Bürgergelderhöhung: Was geschehen muss, damit Arbeit sich lohnt. Ein Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Spiegel online H. 07.09.2023.

    Abstract

    "Wer geht noch arbeiten, wenn der Lohn das Bürgergeld kaum übersteigt? Die Diskussion darüber wirkt völlig aus der Zeit gefallen. Lohnabstand gewinnen wir nur mit besseren Aufstiegschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Spiegel)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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    Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen: Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund (2023)

    Wieland, Joachim;

    Zitatform

    Wieland, Joachim (2023): Rechtsfragen der Weiterentwicklung von Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ausgestaltung und Finanzierung von BuT-Leistungen durch den Bund. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 21), Berlin, 15 S.

    Abstract

    "Die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem WZB legt hiermit erstmals ein vollständig ausgearbeitetes Gesamtkonzept für ein dauerhaftes Engagement des Bundes zur Verbesserung von Bildungschancen vor. Damit verbindet sich die Hoffnung, in der Debatte um die Beseitigung der Bildungs- und Kinderarmut konkrete Impulse für eine umfassende Teilhabestrategie zu geben, die ergänzend zur Kindergrundsicherung gewährleistet, dass sozial benachteiligte junge Menschen dauerhaft einen spürbar besseren Zugang zu Infrastrukturen erhalten, die für ihre soziokulturelle, digitale und Bildungsteilhabe zentral sind" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Der deutsche Sozialstaat: Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich (2022)

    Becker, Ulrich;

    Zitatform

    Becker, Ulrich (2022): Der deutsche Sozialstaat. Bewährung und Herausforderungen im internationalen Vergleich. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 31, H. 21, S. 801-806.

    Abstract

    "Sozialstaatlichkeit ist ein Standortfaktor. Sie gewinnt im Kern Gestalt durch die Sozialleistungssysteme und in Deutschland durch Sozialversicherungen, die immer noch eng mit der Beschäftigung verbunden sind. Sie kann ein Standortvorteil sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung ihre gesellschaftliche Verwurzelung bewahrt und ihre Funktionen erfüllt. Das erfordert Stabilität und Dynamik zugleich: Der Sozialstaat muss sowohl in Krisen stützen als auch in der Lage bleiben, sich neuen Herausforderungen anzupassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Grundsicherung weiterdenken (2022)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

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    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944

    Abstract

    "An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)

    Falkenhain, Mariella ; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Falkenhain, Mariella ;
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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Zeit für Reformen (2022)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2022): Hartz IV - Zeit für Reformen. In: Deutschland & Europa H. 83, S. 42-47.

    Abstract

    "Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“, war das Kernstück der großen Arbeitsmarktreformen. Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind die Regelungen immer wieder Gegenstand heftiger Kontroversen. Die Kritik richtet sich auf viele Elemente der Grundsicherung. Das Niveau der sozialen Absicherung sei unzulänglich und mit Armutsrisiken verbunden. Die Lebensleistungen von Menschen würden zu wenig berücksichtigt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setze auf ein zu strenges und teils überzogenes Fordern. Es werde zu wenig und nicht immer passgenau gefördert und insbesondere gebe es zu wenige Angebote für arbeitsmarktferne Gruppen. Schließlich sei die Anrechnung von Erwerbseinkommen nicht großzügig genug. Im Grunde besteht im politischen Raum seit geraumer Zeit Einigkeit darüber, dass das Regelwerk angepasst werden sollte. Die Frage ist aber, wie weit die Änderungen gehen sollen. Reichen kosmetische Korrekturen, braucht es eine systematische Weiterentwicklung oder gar eine fundamentale Neuausrichtung? Der Koalitionsvertrag der neu gewählten Bundesregierung kündigt einen Umbau des bisherigen Regelwerks an (Koalitionsvertrag 2021 – 2025). Anstelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ein „Bürgergeld“ kommen. Im Regierungsprogramm werden viele der bereits genannten Kritikpunkte aufgegriffen. Soll es aber bei den Reformen nicht zu einem Blindflug kommen, können wissenschaftliche Erkenntnisse ein wichtiger Orientierungspunkt für die Reichweite möglicher Anpassungen sein. Der Beitrag beginnt mit einer Beschreibung des Status Quo und der Entwicklung wichtiger Kenngrößen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach werden die oben genannten Kritikpunkte genauer adressiert, der jeweilige Forschungsstand dazu zusammengetragen und evidenzbasierte Handlungsoptionen abgeleitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute (2021)

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;

    Zitatform

    Bendel-Claus, Judith & Holger Bähr (2021): Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als „lernendes Gesetz“: wesentliche Änderungen von 2017 bis heute. In: IAB-Forum H. 16.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-15.

    Abstract

    "Unter den zahlreichen Gesetzen, die der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete, änderten einige die im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Regelmäßig wurde das IAB um Stellungnahmen im Gesetzgebungsprozess gebeten. Der folgende Überblick fasst wesentliche Gesetzesänderungen mit Grundsicherungsbezug aus den letzten viereinhalb Jahren und, sofern vorhanden, die entsprechenden Stellungnahmen des IAB zusammen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bendel-Claus, Judith ; Bähr, Holger;
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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen (2020)

    Aurich-Beerheide, Patrizia; Pohlan, Laura ; Nägele, Barbara; Brussig, Martin; Langer, Philipp; Gabler, Andrea; Pfeiffer, Friedhelm; Pagels, Nils; Ivanov, Boris; Kotlenga, Sandra; Kirsch, Johannes;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Martin Brussig, Andrea Gabler, Boris Ivanov, Johannes Kirsch, Sandra Kotlenga, Philipp Langer, Barbara Nägele, Nils Pagels, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Öffentlich geförderte Beschäftigung zur Förderung der Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. (ZEW policy Brief / ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung 2020-04), Mannheim, 10 S.

    Abstract

    "Langzeitarbeitslosigkeit ist ein soziales Problem, das auch in wirtschaftlich guten Zeiten nie ganz verschwindet. Die Integration in Beschäftigung ist vor allem für ältere Personen, die bereits sehr lange Perioden von Arbeitslosigkeit erfahren haben, nicht einfach, mit entsprechenden negativen Folgen für die soziale Teilhabe. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose kann jedoch nach einer aktuellen Studie eines Forschungskonsortiums von IAQ, ZOOM, SOKO und ZEW Mannheim helfen, die soziale Teilhabe der geförderten Personen zu erhöhen und auch effizient gestaltet werden – insbesondere wenn es gelingt, solche Programme auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ohne Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu konzentrieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020 (2020)

    Bruckmeier, Kerstin ; Gottwald, Markus; Lietzmann, Torsten; Rauch, Angela ; Ramos Lobato, Philipp; Hirseland, Andreas; Wolff, Joachim; Kruppe, Thomas ; Unger, Stefanie; Globisch, Claudia; Senghaas, Monika ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Hohmeyer, Katrin; Reims, Nancy ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Andreas Hirseland, Katrin Hohmeyer, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Angela Rauch, Nancy Reims, Franziska Schreyer, Monika Senghaas, Stefanie Unger & Joachim Wolff (2020): Zur Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 4. Mai 2020. (IAB-Stellungnahme 06/2020), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 4. Mai 2020 gab das IAB seine Stellungnahme ab zum Antrag „Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern“ der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das IAB nimmt Bezug auf elf der fünfzehn Punkte des Fragenkatalogs und erörtert folgende Forderungen:
    • Abschaffung der Sanktionen und Freiwilligkeit als Ausgangspunkt von Unterstützungsleistungen im SGB II
    • Abschaffung des Vorrangs von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung
    • Rechtsanspruch für Arbeitslose (SGB II) auf die Förderung einer Qualifizierung, Weiterbildungsgeld für Arbeitslose (SGB II), dessen Höhe das ALG II überschreitet und Förderung abschlussorientierter Weiterbildungen über die gesamte Laufzeit
    • Abschaffung der Eingliederungsvereinbarungen in der jetzigen Form
    • Entschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Beziehende von Arbeitslosengeld II
    • Mehr Freiheiten der Jobcenter in der Betreuung und Budgetverfügung
    • Stärkere Ausrichtung der Beratung an individuellen Bedürfnissen (gesundheitlich eingeschränkte Menschen im Kundenkreis der Jobcenter und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen beruflicher Rehabilitation)
    • Andere Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Maßnahmen
    • Angemessener Betreuungsschlüssel in den Jobcentern
    • Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge in Jobcentern
    • Stärkerer Ausbau der regionalen Kooperationsstrukturen der Jobcenter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? (2020)

    Dingeldey, Irene ;

    Zitatform

    Dingeldey, Irene (2020): Mehr als 50 Jahre Arbeitsförderungsgesetz: Die Entwicklung der deutschen Arbeitsmarktpolitik als Fortschritt oder Rückschritt? In: Momentum Quarterly, Jg. 9, H. 1, S. 35-49. DOI:10.15203/momentumquarterly.vol9.no1.p35-49

    Abstract

    "Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 gilt als besonders progressiver Entwurf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Anders als in der Vergangenheit blieben Würdigungen zum Jubiläum im vergangenen Jahr weitgehend aus – möglicherweise weil das AFG 1998 ins Sozialgesetzbuch III integriert und ein Paradigmenwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik vollzogen wurde. Gleichwohl nehmen wir das AFG zum Ausgangspunkt, analysieren jedoch auch die Reformen der verschiedenen Transferleistungssysteme, einschließlich der Reformen der Sozialhilfe sowie punktuell relevante Leistungen in flankierenden Politikfeldern, um die Frage nach sozialem Fortschritt in der Arbeitsmarktpolitik in verschiedenen Phasen zu beantworten. Da verschiedene internationale Organisationen jüngst Programmpapiere für eine zukunftsorientierte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik veröffentlichten, nutzen wir die übergreifenden Elemente, um einen Maßstab für Fortschritt oder Rückschritt zu erarbeiten. Unter dem Vorbehalt, dass die aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen und sozialen Entwicklungen nicht ausschließlich durch die Arbeitsmarktpolitik, sondern vielfach durch sozialen und ökonomischen Wandel bedingt sind, sind Ambivalenzen hinsichtlich Fortschritt und Rückschritt zu konstatieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797

    Abstract

    "Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2020)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2020): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 4. Mai 2020 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Hartz IV entbürokratisieren und vereinfachen (19/10619) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern (19/15975). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)628 v. 30.04.2020), 110 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung am 04.05.2020 zum Thema "Hartz entbürokratisieren und vereinfachen, Arbeitsförderung und Beratungsqualität in den Jobcentern gesetzlich verbessern". Liste der Sachverständigen: Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Paritätischer Gesamtverband; Dr. Georg Barzel, Hamburg; Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Prof. Dr. iur. Michele Dilenge, München (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven (2019)

    Aretz, Bodo; Fratzscher, Marcel; Schmidt, Christoph M.; Fries, Jan;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Jan Fries, Christoph M. Schmidt & Marcel Fratzscher (2019): Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 22-26.

    Abstract

    "Bodo Aretz, Jan Fries und Christoph M. Schmidt halten Fördern und Fordern für ein erfolgreiches Leitprinzip und warnen vor Rückschritten. Marcel Fratzscher fragt sich, ob das System der Grundsicherung noch zeitgemäß ist, und präsentiert Reformvorschläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!): Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (2019)

    Blömer, Maximilian; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2019): Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!). Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 4, S. 34-43.

    Abstract

    "In den letzten Monaten hat sich die Debatte über den Reformbedarf beim deutschen Grundsicherungssystem und insbesondere bei Hartz IV intensiviert. In diesem Beitrag legt das ifo Institut einen Reformvorschlag vor, der sich darauf konzentriert, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Es werden Fehlanreize abgebaut, die die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Damit die Betroffenen der Niedrigeinkommensfalle entkommen können, muss sich Arbeit lohnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II: Ein Reformvorschlag (2019)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2019): Arbeitsanreize beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Ein Reformvorschlag. (Kieler Arbeitspapier 2126), Kiel, 37 S.

    Abstract

    "Die Empfänger von Arbeitslosengeld II werden bei Arbeitsaufnahme oder bei einer Ausweitung ihres Arbeitseinsatzes hoch besteuert. Die marginale Belastung erreicht bis zu 100 Prozent. Zum einen werden ab bestimmten Lohnhöhen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge fällig, zum anderen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. In dem Papier wird dargelegt, wie man die Belastung senken und die Arbeitsanreize stärken könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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