Springe zum Inhalt

Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Stellungnahmen / Positionen / Erwartungen / Zusammenfassungen"
  • Literaturhinweis

    Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium) (2023)

    Bellmann, Lutz ; Dustmann, Christian; Biewen, Martin ; Fanfani, Bernardo ; Oberfichtner, Michael ; Fitzenberger, Bernd ; Caldwell, Sydnee; Ostermann, Kerstin ; Spitz-Oener, Alexandra; Müller, Steffen;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Christian Dustmann, Martin Biewen, Bernardo Fanfani, Michael Oberfichtner, Bernd Fitzenberger, Sydnee Caldwell, Kerstin Ostermann, Alexandra Spitz-Oener & Steffen Müller; Christian Dustmann, Martin Biewen, Bernardo Fanfani, Michael Oberfichtner, Bernd Fitzenberger, Sydnee Caldwell, Kerstin Ostermann, Alexandra Spitz-Oener & Steffen Müller (sonst. bet. Pers.) (2023): Aktuelle Entwicklungen bei der Verteilung der Arbeitseinkommen und Kompetenzen (Podium). In: IAB-Forum H. 30.10.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231030.01

    Abstract

    "Zu einem besseren Verständnis der Lohnfindung und Lohnverteilung sowie der beruflichen Qualifikationen beizutragen – das war das Ziel der internationalen Konferenz „Recent Developments in Wage Determination, Distribution, and Job Skills“ am IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Ähnliche Treffer

    also released in English
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument (2023)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2023): Branchenmindestlöhne: Ein unterschätztes Instrument. (Elemente qualitativer Tarifpolitik 93), Düsseldorf, 11 S.

    Abstract

    "Im vergangenen Jahr stand der allgemeine gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebung auf 12 Euro ab Oktober 2022 im Zentrum der Politik zur Begrenzung des Niedriglohnsektors. Zu Recht, denn die unmittelbare materielle Wirkung und die mittelbaren Auswirkungen etwa auf die Tarifpolitik können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dabei trat ein Instrument in den Hintergrund, das seit Mitte der 1990er Jahre in wechselndem Umfang für die Sicherung angemessener Entgelte in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt wird – die tariflichen Branchenmindestlöhne. Sie definieren eine Lohnuntergrenze, die von allen Betrieben einer Branche eingehalten werden muss, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. In Ergänzung zum gesetzlichen Mindestlohn haben die Branchenmindestlöhne eine wichtige Funktion zur Begrenzung von Niedriglöhnen und sie könnten und sollten in Zukunft eine stärkere Rolle spielen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung (2023)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Bernd Fitzenberger & Martin Popp (2023): Mit der Erhöhung auf 12 Euro liegt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns über der Tariflohn- und Preisentwicklung. In: IAB-Forum H. 11.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231211.01

    Abstract

    "Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023 (2023)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Lübker, Malte; Pusch, Toralf; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2023): Europäische Mindestlohnrichtlinie schafft neue Spielräume für eine Weiterentwicklung des deutschen Mindestlohngesetzes. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2023. (WSI policy brief 75), Düsseldorf, 30 S.

    Abstract

    "Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme wollen das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Arbeit der Mindestlohnkommission erbringen. Seit mehreren Jahren begleiten die zwei Institute die wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Diskussion zum Mindestlohn. Diese Stellungnahme folgt auf eine der zwei Institute, die vor zwei Jahren der Mindestlohnkommission vorgelegt wurde. Die Mindestlohnkommission muss ihre Empfehlung für die nächste Mindestlohnanpassung in einem komplexen und von erhöhter Unsicherheit geprägten Umfeld entwickeln. Zu nennen sind insbesondere die Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022, die neue EU-Mindestlohnrichtlinie und die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine rasant gestiegene Inflation. Ziel der Stellungnahme ist es, relevante Daten und Einschätzungen zusammenzutragen, die als Orientierung dienen können." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen: Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (2023)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2023): Vertrauen in die Mindestlohnanpassung wiederherstellen. Stellungnahme zur vierten Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,22), Köln, 14 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat mit Ihrer Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 per Gesetz auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen, in die Tarifautonomie eingegriffen und das Vertrauen in den Anpassungsmechanismus gestört." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? (2023)

    Viotto, Regina;

    Zitatform

    Viotto, Regina (2023): Mindestlohn: Paradigmenwechsel in der EU? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 68, H. 2, S. 37-40.

    Abstract

    "Der Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager war massiv, doch im November 2022 trat die EU-Mindestlohnrichtlinie aller Lobbyarbeit zum Trotz in Kraft. Innerhalb der nächsten zwei Jahre muss sie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn damit weder ein einheitlicher europäischer Mindestlohn eingeführt werden muss, ist dieser Beschluss bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die herrschende Lohnungleichheit wirksam zu verringern." (Textauszug, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Bossler, Mario ; Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Kerstin Bruckmeier, Torsten Lietzmann & Jürgen Wiemers (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 05/2022), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2205

    Abstract

    "Das IAB hat in der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Vorschlägen des Abgeordnetenantrags bezüglich der Anpassung des Mindestlohns und der Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung abgegeben. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht werden. Ab 2023 soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit einem inhaltlich unveränderten gesetzlichen Auftrag über die Entwicklung des Mindestlohns entscheiden. Da in den letzten Jahren eine große Zahl der Beschäftigten noch unterhalb von 12 Euro entlohnt wurde, handelt es sich um einen bedeutenden Eingriff in den Arbeitsmarkt. Damit einhergehend ist mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen, wobei offen bleibt, inwiefern sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung auch in den monatlichen Arbeitseinkommen, einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs oder in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlägt. Eine Prognose über die Beschäftigungswirkung ist aus heutiger Sicht mit hoher Unsicherheit verbunden. Während die empirische Literatur zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die neuere makroökonomische Literatur ein durchaus positives Bild über die Wirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 zeichnen, lässt sich daraus keine belastbare Prognose ableiten, u. a. deshalb weil der Anteil der vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten deutlich gegenüber 2015 ansteigen wird. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo jedoch attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns droht eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen lässt sich eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung begründen, da diese Beschäftigungsverhältnisse mit zahlreichen Nachteilen für die Beschäftigten verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Nicole Gürtzgen (2022): Die bisherigen Erhöhungen des Mindestlohns haben der Beschäftigung bislang kaum geschadet. In: IAB-Forum H. 19.09.2022 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220919.01

    Abstract

    "Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn von anfänglich 8,50 Euro pro Stunde in mehreren Schritten auf inzwischen 10,45 Euro erhöht. Die bis 2020 in Kraft getretenen Anhebungen blieben hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurück, womit auch der Anteil der davon betroffenen Betriebe deutlich sank. Die Anhebungen haben sich aus diesem Grund kaum negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes (2022)

    Cengiz, Doruk; Dube, Arindrajit; Lindner, Attila S.; Zentler-Munro, David;

    Zitatform

    Cengiz, Doruk, Arindrajit Dube, Attila S. Lindner & David Zentler-Munro (2022): Seeing Beyond the Trees: Using Machine Learning to Estimate the Impact of Minimum Wages on Labor Market Outcomes. In: Journal of labor economics, Jg. 40, H. S1, S. S203-S247. DOI:10.1086/718497

    Abstract

    "We assess the effect of the minimum wage on labor market outcomes. First, we apply modern machine learning tools to predict who is affected by the policy. Second, we implement an event study using 172 prominent minimum wage increases between 1979 and 2019. We find a clear increase in wages of affected workers and no change in employment. Furthermore, minimum wage increases have no effect on the unemployment rate, labor force participation, or labor market transitions. Overall, these findings provide little evidence of changing search effort in response to a minimum wage increase." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede (2022)

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Dauth, Wolfgang & Andreas Mense (2022): Vor- und Nachteile einer Regionalisierung: Einheitlicher Mindestlohn trifft auf große regionale Unterschiede. (IAB-Kurzbericht 21/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2221

    Abstract

    "Hierzulande wurde der gesetzliche Mindestlohn seit der Einführung im Jahr 2015 stets auf ein bundesweit einheitliches Niveau festgelegt. Allerdings existieren erhebliche Kaufkraft- und Lohnniveauunterschiede zwischen den Regionen in Deutschland. Eine Regionalisierung des Mindestlohns, die den regionalen Unterschieden in den Lebenshaltungskosten Rechnung trägt, hätte ökonomische Vorteile. Sie wäre aber auch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, wie beispielsweise einem höheren Koordinations- und Kontrollaufwand." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dauth, Wolfgang ; Mense, Andreas ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft (2022)

    Heise, Arne; Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Heise, Arne & Toralf Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft. (Ökonomie und Gesellschaft : Jahrbuch 34), Marburg: Metropolis, 322 S.

    Abstract

    "Die Wirtschaftswissenschaft durchlebt schwere Zeiten: Sie hat die Weltfinanzkrise nicht kommen sehen und die darauffolgende Eurokrise mit ihrem wirtschaftspolitischen Ratschlag vielleicht sogar noch vertieft. In Deutschland hat die Öffentlichkeit erlebt, wie die Ökonomen fast einmütig die Einführung des Mindestlohns ablehnten, weil sie einen massiven Beschäftigungsverlust erwarteten - und es kam ganz anders. Das vorliegende Jahrbuch will sich am Beispiel dieser scheinbaren Falsifikation des tradierten Arbeitsmarktmodells angesichts der mangelnden empirischen Belege für die prognostizierten Beschäftigungsverluste des 2015 eingeführten Mindestlohns mit der Arbeitsweise der ökonomischen Forschergemeinschaft befassen, um Resilienzbestrebungen und Neuerungsversuche in einem wissenschaftlichen Machtfeld besser zu verstehen: Szenen einer Wissenschaft. Die Leitfragen dieses Bandes des Jahrbuchs lauten deshalb: Sind die Ergebnisse der Einführung eines flächendeckenden, bindenden Mindestlohns in Deutschland mit der traditionellen Arbeitsmarkttheorie vereinbar? Welche Konsequenzen für die wissenschaftliche Untersuchung des Arbeitsmarktes, aber auch für die wissenschaftliche Beratung der Politik müssen aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen werden?" (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlöhne und ihre Begründung (2022)

    Herr, Hansjörg;

    Zitatform

    Herr, Hansjörg (2022): Mindestlöhne und ihre Begründung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 75-105.

    Abstract

    "Es ist erstaunlich, in welchem Umfang und in welcher Geschlossenheit sich der ökonomische Mainstream, zumindest in Deutschland verkörpert durch das neoklassische Paradigma, bei der Frage der Wirkung von Mindestlöhnen irrt - und dies nicht nur beim sozialen Experiment der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Von deutlichen negativen kurzfristigen Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen, welche wie im Falle von Deutschland die Lohnstruktur von unten stauchen, ist nichts zu spüren. Nun bleibt der Neoklassik der Spezialfall des Monopsons bzw. Oligopsons. Jedoch ist es wenig überzeugend, dass dieser Fall eine zentrale Rolle bei der Erhöhung von Mindestlöhnen spielt. Und warum wirken Monopson und Oligopson gerade so, dass die prognostizierten generell negativen Effekte von Mindestlohnerhöhungen in etwa gerade ausgeglichen werden (vgl. Heise 2022)? Der oben dargestellte theoretische Ansatz in der keynesianischen Tradition bietet eine weitaus größere Plausibilität bei der Erklärung der Wirkungen von Mindestlohnerhöhungen. Im Rahmen dieses Ansatzes gibt es auch keine Überraschung, dass Mindestlohnerhöhungen in vielen Fällen moderate positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen. Es ist zudem erstaunlich, dass vom Mainstream nicht zumindest die langfristigen positiven Effekte von Mindestlohnerhöhungen in Form der Unterstützung der Produktivitätsentwicklung, der sozialen Mobilität oder des gesellschaftlichen Zusammenhangs betont werden. Wird doch ansonsten sehr stark die Investition in Humankapital abgestellt. Es gibt bei internationalen Organisationen eine breite Debatte, welche die langfristigen positiven Effekte einer relativ ausgeglichenen Einkommens- und Vermögensverteilung auf die ökonomische Entwicklung hervorhebt. Diese Debatte wird in Deutschland in der wirtschaftspolitischen Debatte vom Mainstream weitgehend ignoriert. Sinnvoll wäre es, in Deutschland die Mindestlöhne deutlich stärker zu erhöhen. Dadurch könnte der schleichenden Erosion des traditionellen Lohnbildungsmechanismus entgegengewirkt und der Niedriglohnsektor reduziert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ; Kromphardt, Jürgen; Logeay, Camille;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Jürgen Kromphardt & Camille Logeay (2022): Fehlprognosen und Fehlurteile - Mindestlohneffekte in paradigmatischer Differenzierung. In: A. Heise & T. Pusch (Hrsg.) (2022): Mindestlöhne – Szenen einer Wissenschaft, S. 269-296.

    Abstract

    "Sowohl im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wie auch bei der Einführung von Branchenmindestlöhnen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden als Folge erhebliche Beschäftigungsverluste vorhergesagt. Zwei Dinge hatten alle diese Vorhersagen gemeinsam: Sie basierten alle auf einem neoklassischen Analyserahmen und die prognostizierten Beschäftigungsverluste haben sich in der Realität als Fehlprognosen herausgestellt. Damit stellt sich zu Recht die Frage, ob diese Fehlurteile und Fehlprognosen im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und zuvor bei der Einführung der branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland auf den verwendeten "neoklassischen" Analyserahmen zurückgeführt werden können. Der vorliegende Beitrag hat für die Suche nach Antworten auf diese Frage den Umstand genutzt, dass die Mindestlohnkommission 2016/17 zwei Parallelgutachten in Auftrag gegeben hat, die die makroökonomischen Auswirkungen des Mindestlohns sowohl aus keynesianischer als auch aus neoklassischer Perspektive analysieren und quantifizieren sollten, und hier einen Vergleich des keynesianischen und des neoklassischen Gutachtens präsentiert. Die Entwicklungen der letzten vier Jahrzehnte in der Arbeitsmarktökonomik deuten darauf hin, dass das neoklassische Wettbewerbsmodell des Arbeitsmarkts ausgedient hat. Modelle imperfekter Arbeitsmärkte mit Friktionen und Marktmacht sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarkts gelten inzwischen zunehmend als der neue wissenschaftliche Standard." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung (2022)

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Hutter, Christian & Enzo Weber (2022): Die Arbeitsagenturen erwarten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehrheitlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung. In: IAB-Forum H. 13.09.2022 Nürnberg, 2022-09-05. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220913.01

    Abstract

    "Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 10,45 Euro auf 12,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft deutlich mehr Menschen als die Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015. Dennoch gibt es anders als damals kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Monopsony power and the demand for low-skilled workers (2022)

    Kölling, Arnd ;

    Zitatform

    Kölling, Arnd (2022): Monopsony power and the demand for low-skilled workers. In: The Economic and Labour Relations Review, Jg. 33, H. 2, S. 377-395. DOI:10.1177/10353046211042427

    Abstract

    "This study analyses firms’ labour demand when employers have at least some monopsony power. It is argued that without taking into account (quasi-)monopsonistic structures of the labour market, wrong predictions are made about the effects of minimum wages. Using switching fractional panel probit regressions with German establishment data, I find that slightly more than 80% of establishments exercise some degree of monopsony power in their demand for low-skilled workers. The outcome suggests that a 1% increase in payments for low-skilled workers would, in these firms, increase employment for this group by 1.12%, while firms without monopsony power reduce the number of low-skilled, by about 1.63% for the same increase in remuneration. The study can probably also be used to explain the limited employment effects of the introduction of a statutory minimum wage in Germany and thus leads to a better understanding of the labour market for low-skilled workers." (Author's abstract, IAB-Doku, © SAGE) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung: Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022 (2022)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16. Mai 2022. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,23), Köln, 13 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat im April 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Deutscher Bundestag, 2022) vorgelegt und damit ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Entwurf sieht eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab dem 1. Oktober 2022 vor. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns soll dann wieder die Mindestlohnkommission entscheiden, der dieses Mandat im Zuge der Einführung des Mindestlohns im Rahmen des 2014 verabschiedeten Tarifautonomiestärkungsgesetzes übertragen worden war. In § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes heißt es: Die Bundesregierung errichtet eine ständige Mindestlohnkommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns befindet (Deutscher Bundestag, 2014, 9). Seitdem hat die Mindestlohnkommission den Mindestlohn nachlaufend an die Entwicklung des Tarifverdienstindexes angepasst (Lesch/Schneider/Schröder, 2021a, 195 ff.; Lesch/Schneider/Schröder, 2021b; 7 ff.). Im Zuge des Gesetzesentwurfs wird diese Praxis nun ausgesetzt. Die Mindestlohnkommission wird 2022 nicht turnusgemäß über die Mindestlohnanpassung entscheiden, da die Politik das Verfahren vorübergehend aussetzt und eine gesetzliche Vorgabe erteilt. Dieses Vorgehen der Bundesregierung „kommt einer Brüskierung der Mindestlohnkommission gleich“ und wirft mehrere Fragen auf (Lesch/Schröder, 2022, 1): Die Frage nach der ökonomischen Bewertung einer Mindestlohnanpassung von 22,2 Prozent (gegenüber dem Stand von Januar 2022), die Frage nach der sozialpolitischen Funktion eines gesetzlichen Mindestlohns im Speziellen und eines Tariflohns im Allgemeinen und drittens die Frage nach dem Stellenwert der Tarifautonomie im deutschen System der Lohnfindung. Ergänzend regelt die Bundesregierung die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neu. Die Höchstgrenze lag sei 2013 unverändert bei 450 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird im Zuge der Mindestlohnanpassung auf 520 Euro angehoben. Künftig wird die Geringfügigkeitsgrenze dynamisiert. Sie orientiert sich dann an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Diese Dynamisierung ist sinnvoll, um zu vermeiden, dass Minijobber im Zuge weiterer Mindestlohn- oder auch allgemeiner Loherhöhungen dazu gezwungen werden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Eine solche Dynamisierung stellt auch kein Novum dar, sondern galt auch in früheren Perioden (Schäfer, 2022, 1)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert (2022)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2022): Wie die Bundesregierung die Mindestlohnkommission brüskiert. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,10), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober 2022 hebelt die Bundesregierung den geltenden Beschluss der Mindestlohnkommission aus und brüskiert damit die Kommission. Durch den Paradigmenwechsel hin zu bedarfsgerechten Löhnen delegiert der Staat seine sozialpolitische Verantwortung an die Sozialpartner." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    WSI-Mindestlohnbericht 2022: Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa (2022)

    Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Lübker, Malte & Thorsten Schulten (2022): WSI-Mindestlohnbericht 2022. Aufbruch zu einer neuen Mindestlohnpolitik in Deutschland und Europa. (WSI-Report 71), Düsseldorf, 20 S.

    Abstract

    "Nicht nur in Deutschland steht der Mindestlohn derzeit weit oben auf der politischen Agenda – zahlreiche europäische Länder sind auf dem Weg zu strukturell höheren Mindestlöhnen. Als Richtwert für ein angemessenes Mindestlohnniveau gilt dabei die Schwelle von 60% des Medianlohns, die auch im Kontext der Europäischen Mindestlohninitiative diskutiert wird. Der diesjährige WSI-Mindestlohnbericht zeigt, dass Mindestlöhne in dieser Höhe umsetzbar sind, wenn hierfür eine klare politische Richtungsentscheidung getroffen wird. Deutschland würde sich mit der geplanten Anhebung des Mindestlohns auf 12 € diesem Richtwert annähern und damit innerhalb Europas vom bisherigen Nachzügler bei Mindestlohnerhöhungen zum Vorreiter in der Mindestlohnpolitik werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Englische Version
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die europäische Mindestlohn-Richtlinie: Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa (2022)

    Müller, Torsten; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Müller, Torsten & Thorsten Schulten (2022): Die europäische Mindestlohn-Richtlinie. Paradigmenwechsel hin zu einem Sozialen Europa. In: Wirtschaft und Gesellschaft, Jg. 48, H. 3, S. 335-364.

    Abstract

    "Die Mindestlohn-Richtlinie gehört zu den wichtigsten arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden. Sie kann zu einem Gamechanger im Kampf gegen Erwerbsarmut und soziale Ungleichheit werden. Sowohl durch Maßnahmen, die auf ein angemessenes (gesetzlichen) Mindestlohnniveau abzielen, als auch jene die eine Stärkung der Tarifverhandlungen fördern. Der erhebliche Legitimationsverlust des europäischen Integrationsprojekts in der europäischen Bevölkerung hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Die Kommission hat erkannt, dass sie mit dem Krisenmanagement 2008/2009 den neoliberalen Bogen überspannt hat und dass maßgebliche Korrekturen notwendig sind, um der europakritischen Stimmung zu begegnen. Auch die Konstellation im Rat trug zum Gelingen bei; einerseits wollte die französische Regierung die Mindestlohn-Richtlinie noch während ihrer Ratspräsidentschaft abschließen, andererseits stellte der Regierungswechsel in Deutschland die Weichen dafür, dass die die Richtlinie sicher ins Ziel gelangte. Die konkrete Bedeutung der Mindestlohn-Richtlinie entscheidet sich letztlich in ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene. Sowohl in Ländern mit gesetzlichen als auch in jenen mit tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany (2022)

    Schmid, Ramona ;

    Zitatform

    Schmid, Ramona (2022): Mind the gap: Effects of the national minimum wage on the gender wage gap in Germany. (Hohenheim discussion papers in business, economics and social sciences 06-2022), Stuttgart, 37 S.

    Abstract

    "With its introduction in 2015, the statutory minimum wage in Germany intends to benefit primarily low-wage workers. Thus, this paper aims at estimating the effectiveness of the im- plemented wage floor on gender wage gaps in the lower half of the wage distribution. Using administrative data, distinct regional differences regarding magnitudes of wage differentials and responses to the minimum wage are identified. Overall, wage gaps between men and women at the 10th percentile decrease by 2.46 and 6.34 percentage points respectively in the West and East of Germany after 2015. Applying counterfactual wage distributions, the study provides new evidence that around 60% and even 95% of the decline result from the introduction of the minimum wage in each region. Further, group-specific analyses identify concrete responses on the basis of age, educational level and occupational activity. Having yearly data, the study ad- ditionally reveals new results on the impact of the successive minimum wage raises in 2017 and 2019. Counterfactual aggregate decompositions of gender wage gaps finally indicate a decrease in discriminatory remuneration structures in the West of Germany due to the introduced wage floor." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The 2022 Minimum Income Report - Volume I: Joint Report Prepared by the Social Protection Committee (SPC) and the European Commission (DG EMPL) (2022)

    Abstract

    "The first joint report of the Social Protection Committee and the European Commission on minimum income arrives at a crucial moment for social Europe. Considering the current volatile socio-economic situation combined with various megatrends at play, solid safety nets are indispensable for the cohesion of our societies and for assisting those in need. It is evident that achieving the new European target of a reduction by at least 15 million of the number of people at risk of poverty or social exclusion in the EU by 2030 will require more efforts. The income of quasi-jobless households has been lagging behind the general income improvements, pointing to the key importance of strengthening social protection systems, and in particular also minimum income schemes, to cope with economic shocks and support vulnerable groups. As the report shows, large divergences between and within the Member States remain. Principle 14 of the European Pillar of Social Rights stresses the right to adequate minimum income to ensure a life in dignity at all stages of life, alongside effective access to enabling goods and services and, for those who can work, a (re)integration to the labour market. In 2020, the Council of the European Union reflected upon the importance of strengthening minimum income protection and acknowledged that such protection, accompanied by activation and social inclusion services, plays a vital role in mitigating the risk of poverty and social exclusion. The Council also invited the European Commission and the Social Protection Committee to ‘prepare periodically a joint report to analyse and review progress achieved in the development of minimum income protection in the Member States, building on the benchmarking framework for minimum income protection established at EU level.’ This current report responds directly to this call. It provides an overview of the current state of play of minimum income policies in the EU Member States, reflecting the three policy strands of active inclusion: adequate income support, inclusive labour markets and access to quality services. It reviews levels and trends in outcomes and performances of national systems, based on the selected indicators of the agreed benchmarking framework on minimum income. The analysis highlights that on average in the EU, adequacy of minimum income benefits has remained almost unchanged in the last decade in spite of some convergence reflecting the fact that new schemes have been introduced in some Member States and reforms have been carried out in others. Countries with higher coverage generally also show lower depth of poverty. Still, estimates available show that non-take-up of minimum income is high, at around 30 % to 50 % of the eligible population. In terms of facilitating labour market participation, the participation of minimum income beneficiaries in active labour market policy measures appears to be low and often limited to certain types of activities. Coordination with bodies offering other complementary benefits and services also appears to be a challenge in many instances." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Weiterführende Informationen

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd; Hohendanner, Christian; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer & Torsten Lietzmann (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment (2021)

    Bach, Helena; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Bach, Helena & Christoph Schröder (2021): Sprung auf 12 Euro Mindestlohn: Einschränkung der Tarifautonomie und gewagtes Wirtschaftsexperiment. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 936-939. DOI:10.1007/s10273-021-3064-5

    Abstract

    "Die Ausgestaltung des Mechanismus zur Mindestlohnfestsetzung, Übergangsregelungen sowie die moderate Mindestlohnhöhe schützten bisher das Tarifsystem. So geht das Tarifautonomiestärkungsgesetz zwar mit einer massiven staatlichen Einflussnahme auf die Lohnfindung einher, unterstreicht jedoch gleichzeitig die Bedeutung der Tarifparteien im Hinblick auf Lohnfragen. Eine politisch motivierte Erhöhung auf 12 Euro stellt die Tarifautonomie infrage und greift tief in das Tarifgefüge ein. Zudem würde sich bei der geplanten sprunghaften Mindestlohnerhöhung und seiner Ausstrahlungseffekte auf darüber liegende Lohngruppen der Lohndruck verstärken. Dies könnte wiederum die aktuell ohnehin hohe Inflationsrate weiter nach oben treiben und die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale verschärfen. Auch deshalb sollte sich Deutschland Zeit nehmen, den Mindestlohn anzupassen und die möglichen Auswirkungen genau evaluieren. Dies betrifft nicht nur Einkommens- und Beschäftigungseffekte, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die empfundene Leistungsgerechtigkeit, auf Bildungsanreize und die Arbeitszufriedenheit unter besonderer Berücksichtigung mindestlohninduzierter Stellenwechsel." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage (2021)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2021): Collective bargaining coverage, works councils and the new German minimum wage. In: Economic and Industrial Democracy, Jg. 42, H. 2, S. 269-288., 2018-01-26. DOI:10.1177/0143831X18762304

    Abstract

    "This article assesses the role of the recent introduction of the minimum wage for collective bargaining coverage and works councils in Germany. The new minimum wage was initiated to strengthen German tariff autonomy, but effects on collective bargaining coverage are theoretically ambivalent. Using the IAB Establishment Panel, descriptive regressions show that firms covered by a collective bargaining contract are much less likely affected by the minimum wage. To construct a counterfactual for the group of affected establishments, the authors apply an entropy balancing procedure. Subsequent difference-in-differences estimates reveal a slight decline in collective bargaining participation, which falls short of statistical significance. Although the effect on opting into collective bargaining is even slightly positive, the authors observe a significant decrease in coverage through firms that exit collective agreements." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series (2021)

    Bossler, Mario ; Umkehrer, Matthias; Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Duncan Roth & Matthias Umkehrer (2021): Recent research on minimum wages - evidence from a virtual seminar series. In: IAB-Forum H. 25.11.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-11-23.

    Abstract

    "Minimum wages are often discussed with respect to whether they lead to job loss or not. While this question is undoubtedly very important, minimum wages can also have implications for various other outcomes, such as consumer prices, firms’ decision-making, or the extent of wage inequality. In a recent seminar series, research from different countries on the consequences of minimum wage policies for these and other topics was presented and discussed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)

    Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;

    Zitatform

    Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.

    Abstract

    "Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The minimum wage, informal pay and tax enforcement (2021)

    Bíró, Anikó; Sándor, László; Prinz, Daniel;

    Zitatform

    Bíró, Anikó, Daniel Prinz & László Sándor (2021): The minimum wage, informal pay and tax enforcement. (IFS working paper / Institute for Fiscal Studies 2021,41), London, 77 S.

    Abstract

    "We study the taxation of the minimum wage in an environment with imperfect enforcement and informality. We leverage an increase in the audit threat for earnings below a reporting threshold at twice the minimum wage in Hungary and estimate reporting and employment responses with administrative panel data. Using bunching estimators and difference-in-differences methods, we show that a substantial share of those who report earning the minimum wage earn at least the same amount off the books. When enforcement is imperfect, a taxed minimum wage serves as a backstop on underreporting and recovers some revenue but also increases informality." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Wiemann, Jan Simon; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler & Jan Simon Wiemann (2021): Gesetzlicher Mindestlohn: 2022 dürfte der Rückstand gegenüber der Tariflohnentwicklung aufgeholt sein. In: IAB-Forum H. 15.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-11.

    Abstract

    "Bislang hinkt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns der Entwicklung der Tariflöhne und der allgemeinen Lohnentwicklung hinterher. Mit der ab Mitte 2022 wirksamen Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde dürfte dieser Rückstand überwunden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? (2021)

    Fechter, Charlotte ; Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Fechter, Charlotte & Werner Sesselmeier (2021): Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? In: D. Buhr, R. Frankenberger, W. Schroeder & U. Zolleis (Hrsg.) (2021): Innovation im Wohlfahrtsstaat, S. 191-208.

    Abstract

    "Dieser Beitrag untersucht die Prognosefähigkeit von ökonomischer Politikberatung in Deutschland. Dabei liegt das Interesse darin, zu prüfen, inwiefern die verwendeten Modellannahmen der Beratung von verhaltensökonomischen Überlegungen profitieren würden. Unter Anwendung eines dreistufigen Analyseschemas wird festgestellt, ob und inwieweit das Instrumenarium der Politikberatung das primäre Ziel, nämlich die Bekämpfung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt, erreicht. Dafür werden zunächst, anhand des Fallbeispiels Mindestlohn, Diskrepanzen zwischen erwarteten und eingetretenen Effekten untersucht. Die gefundenen Abweichungen von vorausgesagten Entwicklungen werden im zweiten Schritt durch verhaltensökonomische Überlegungen ergänzt. Die analytischen Ergebnisse werden drittens auf das Fallbeispiel der Arbeitsversicherung übertragen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die verwendeten Modelle von Aspekten der Verhaltensökonomik an Prognosefähigkeit gewinnen und leisten einen Beitrag für das Verständnis darüber, welche Defizite im Bereich der ökonomischen Politikberatung trotz gut ausgebauter wissenschaftlicher Basis bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden (2021)

    Fedorets, Alexandra ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra (2021): 12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 929-932. DOI:10.1007/s10273-021-3062-7

    Abstract

    "Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, und auch das Sondierungspapier und nun der Koalitionsvertrag der „Ampel“ formulieren es eindeutig: Der Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro angehoben. Vor der erstmaligen Einführung des allgemeingültigen Mindestlohns im Jahr 2015 warnten mehrere Stimmen vor der möglichen negativen Wirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Sechs Jahre später wird nun betont, dass sich diese skeptischen Warnungen nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsrückgängen geführt hat. Tatsächlich wurden in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche empirische Erkenntnisse über mehrere Wirkungskanäle des Mindestlohns gesammelt – über Beschäftigungseffekte, Lohnverteilung, Armut, Preise, aber auch über die Wirksamkeit der Institutionen hinter dem Mindestlohn. All dieses Wissen kann helfen, die Wirkung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 12 Euro und die dazugehörigen Hürden besser einzuschätzen" (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland (2021)

    Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. (IAQ-Report 2021-06), Duisburg, 17 S. DOI:10.17185/duepublico/74521

    Abstract

    "Im Jahr 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für einen Niedriglohn von unter 11,50 € brutto pro Stunde. In Deutschland insgesamt waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. In den Jahren 2011 bis 2019 hat sich der Niedriglohnanteil in Ostdeutschland von 39,4 % auf 25,3 % deutlich reduziert. Allein im Jahr 2019 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um sieben Prozentpunkte. In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9 %) und schwankte danach zwischen 19,6 % und 20,6 %. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4 % auf 18,9 % gesunken. Der deutliche Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben (2021)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Thum, Marcel;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2021): Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 933-936. DOI:10.1007/s10273-021-3063-6

    Abstract

    "Der dritte Bericht der Mindestlohnkommission fasst die vorliegende empirische Evidenz aus den diversen von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegebenen Evaluierungsprojekten wie folgt zusammen: Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sind die Bruttostundenlöhne am unteren Rand der Lohnverteilung deutlich stärker gestiegen als die Löhne in nicht betroffenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einführung des Mindestlohns hat also Wirkung gezeigt, und die Mindestlohnkommission hat dafür gesorgt, dass Mindestlohnempfangende in den Folgejahren an der allgemeinen Lohnentwicklung sogar überproportional partizipieren konnten. Einen Nachbesserungsbedarf kann man daraus jedenfalls nicht ableiten." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)

    Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnanpassung und Living Wage: Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (2021)

    Lesch, Hagen; Schneider, Helena; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen, Helena Schneider & Christoph Schröder (2021): Mindestlohnanpassung und Living Wage. Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (IW-Analysen 145), Köln, 72 S.

    Abstract

    "Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.

    Abstract

    "Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    12 Euro Mindestlohn: Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten (2021)

    Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Pusch, Toralf (2021): 12 Euro Mindestlohn. Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten. (WSI policy brief 62), Düsseldorf, 21 S.

    Abstract

    "In den 2010er Jahren verzeichnet die Beschäftigung in Deutschland Jahr für Jahr höhere Stände. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt hatte auch positive Effekte auf die Lohn- und Einkommensentwicklung der Beschäftigten. So stiegen die Tarifverdienste im vergangenen Jahrzehnt deutlich und schöpften den Verteilungsspielraum wieder besser aus. Bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten führte insbesondere der Mindestlohn zu stärkeren Stundenlohnsteigerungen. Überdurchschnittlich stark waren diese bei Beschäftigten mit niedriger Qualifikation sowie bei Beschäftigten in Ostdeutschland. Merkliche Beschäftigungsrückgänge in Folge des Mindestlohns sind hingegen kaum feststellbar. Es ist vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich, dass die Zustimmungswerte zum gesetzlichen Mindestlohn hoch sind und die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro große Resonanz findet." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn?: Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne (2021)

    Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Schröder, Christoph (2021): Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn? Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne. (IW policy paper 2021,25), Köln, 27 S.

    Abstract

    "In vielen Ländern deutet sich in der Mindestlohnpolitik ein Paradigmenwechsel an oder ist bereits vollzogen. Anstatt als untere Auffanglinie die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen, soll der Mindestlohn – möglichst ohne staatliches Zutun – einen auskömmlichen Lebensstandard ermöglichen. Die politischen Forderungen vieler Länder und auch Deutschlands wollen den Mindestlohn hierzu auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns festsetzen. Auch die EU-Kommission tritt in ihrem Richtlinienentwurf über angemessene Mindestlöhne für höhere Mindestlöhne ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Relation zum Bruttomedianlohn oder zum Bruttodurchschnittslohn zu orientieren. 60 Prozent des Medians werden dabei als möglicher Richtwert genannt, aber nicht explizit gefordert. Die Relation des Mindestlohns zum Bruttomedianlohn eines Vollzeitbeschäftigten wird als Kaitz-Index bezeichnet. Ein Kaitz-Index von 60 Prozent gilt als Living Wage oder existenzsichernder Lohn. Dies ist jedoch mehr eine Vereinfachung von Politik und Gewerkschaften. Der ursprüngliche Living-Wage-Ansatz versucht, einen Warenkorb zu ermitteln, der einen angemessenen Lebensstandard beschreibt, berechnet aus den Kosten dieses Warenkorbs den erforderlichen Nettolohn und leitet erst im letzten Schritt den dafür erforderlichen Bruttolohn ab. Damit ist der Living Wage grundsätzlich in der Nettosphäre verankert. Bei Steuersenkungen würde der erforderliche (Brutto-)Mindestlohn sinken und bei erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen steigen. Wie sehr sich die Ergebnisse auf Bruttoebene von denen auf Nettoebene unterscheiden können, zeigt am deutlichsten der Vergleich Belgiens mit Frankreich. Der Kaitz-Index liegt in Frankreich bei 61 Prozent, in Belgien nur bei 47 Prozent. Dennoch ist die Nettoeinkommensposition der Mindestlohnbezieher gegenüber dem zum Medianverdienst entlohnten Beschäftigten in Belgien besser als in Frankreich. Auch im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle schneiden die belgischen Mindestlohnempfänger netto besser ab als die französischen. Dieses Beispiel zeigt, dass ein europäischer Mindestlohn mit einheitlichem Kaitz-Index nicht sinnvoll ist, weil die Unterschiedlichkeit der Steuer-, Abgaben- und Transfersysteme der EU-Mitgliedsländer nicht berücksichtigt wird. Der Richtlinienentwurf ist juristisch umstritten, was die Einhaltung der Kompetenzschranke bei Lohnfragen betrifft und begründet die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nur vage. In der Folgenabschätzung werden die Auswirkungen eines Living Wage zu positiv dargestellt, weil die untersuchten Effekte isoliert betrachtet werden. So wird beispielsweise nicht gegengerechnet, dass die angenommenen Beschäftigungsverluste einen negativen Einfluss auf die Armutsgefährdungsquote haben. Zudem wird eine konstante Beschäftigungselastizität des Mindestlohns unterstellt. Damit bleibt außer Acht, dass es Kipppunkte für die Mindestlohnhöhe geben kann, ab denen es zu deutlichen Beschäftigungsverlusten kommt. Strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns sollten daher nicht abrupt erfolgen, sondern über die Zeit gestreckt und regelmäßig evaluiert werden, damit ein Überschießen durch zeitweises Einfrieren der Mindestlohnhöhe revidiert werden kann" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen (2021)

    Seiler, Kai; Krauss- Hoffmann, Peter; Brauner, Corinna ;

    Zitatform

    Seiler, Kai, Peter Krauss- Hoffmann & Corinna Brauner (2021): Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020. Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen. (LIA.impuls), Bochum, 13 S. DOI:10.48551/240b-dj58

    Abstract

    "Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland für die meisten Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) legt den Fokus seiner Betrachtungen zum Mindestlohn aufgrund seiner Zuständigkeit und Kompetenz dabei insbesondere auf das Zusammenspiel mit dem Arbeitsschutzgeschehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects (2021)

    Weishaupt, J. Timo;

    Zitatform

    Weishaupt, J. Timo (2021): Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects. In: J. Heyes & L. Rychly (Eds.) (2021): The Governance of Labour Administration, S. 130-151. DOI:10.4337/9781802203158.00015

    Abstract

    "This chapter provides an analysis of the politics leading up to the application of the statutory minimum wage law in Germany. The chapter also discusses the institutional framework put into place to monitor and enforce compliance with the legislation and assesses the effects of the legislation on the German labour market. The first section explains the U-turn of left-leaning actors' preferences away from collective to state-led wage regulations. Key explanatory factors include the decline in collective bargaining coverage, EU integration, and the growth of low-wage employment. The second section focuses on the legal setting of minimum wage laws - sectoral, regional and statutory - and assesses the strengths and weaknesses of the institutionalised enforcement mechanisms designed to monitor and sanction firms' compliance. The third section discusses the effects of minimum wages on German labour market developments. The final section concludes by discussing key lessons and practical implications, while reflecting on current debates about the future of the statutory minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31885 (05.08.2021)), 14 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/31885) auf eine Kleine Anfrage (19/31681) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 9,60 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.568 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 878 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 446 Euro dürften der Berechnung zufolge 'die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro im Monat betragen', damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken (2020)

    Bonin, Holger; Pestel, Nico;

    Zitatform

    Bonin, Holger & Nico Pestel (2020): Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken. (IZA Standpunkte 98), Bonn, 11 S.

    Abstract

    "Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war im Vorfeld heftig umstritten. Die Diskussion entzündete sich vor allem an den erwarteten Beschäftigungsfolgen der Reform. Größere Beschäftigungsverluste sind allerdings fünf Jahre nach der Mindestlohnreform ausgeblieben. Es wäre allerdings falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass Deutschland einen starken Reallohnschock wie die Mindestlohneinführung problemlos verkraften kann. Eine solche Interpretation greift aus vier Gründen zu kurz: (1) Anpassungen der Unternehmen an den Mindestlohn vollziehen sich eher über eine Verringerung der Arbeitszeiten als über einen Abbau von Beschäftigung. (2) Negative Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns materialisieren sich nicht voll, wenn dieser umgangen wird. (3) Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe verfügen über gewisse Handlungsspielräume, um die Zunahme der Personalkosten teilweise aufzufangen. (4) Die Einführung des Mindestlohns fiel mitten in eine lang anhaltende Boomphase der deutschen Wirtschaft, in der sich ein Lohnkostenschock leichter auf die Preise überwälzen lässt als im Abschwung. Der Mindestlohn ist als Mittel zur sozialen Existenzsicherung ungeeignet – eine regionale Ausdifferenzierung vor dem Hintergrund stark variierender Lebenshaltungskosten erscheint bei der Weiterentwicklung des Mindestlohns sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber (2020)

    Boockmann, Bernhard; Kirchmann, Andrea; Nottmeyer, Olga; Schafstädt, Christin; Puhe, Henry; Bonin, Holger; Maier, Anastasia; Krause-Pilatus, Annabelle; Scheu, Tobias; Zühlke, Anne ; Reiner, Marcel; Kleinemeier, Rita;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Andrea Kirchmann, Rita Kleinemeier, Annabelle Krause-Pilatus, Anastasia Maier, Olga Nottmeyer, Marcel Reiner, Christin Schafstädt, Tobias Scheu, Anne Zühlke, Holger Bonin & Henry Puhe (2020): Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 563 106), Berlin, 178 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht die Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), den Aufwand der Arbeitgeber, die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Prüfung der Einhaltung der Pflichten und die Rolle der Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG. Dazu wurden eine standardisierte telefonische Befragung bei Betrieben sowie leitfadengestützte Interviews mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betrieben und sonstigen Akteuren durchgeführt. Zudem wurden die Daten, die vom Zoll in der „Zentralen Datenbank Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (ZenDa ProFiS) erhoben werden, analysiert. Die Analyse identifiziert wichtige Handlungsbedarfe bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Dazu gehören Vereinfachungen bei der Umsetzung des MiLoG in den Betrieben, eine wirkungsvollere Informationspolitik sowie Verbesserungen bei der Ausstattung der FKS." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)

    Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.

    Abstract

    "Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
    Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
    In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
    Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns: Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten (2020)

    Bruttel, Oliver ; Dütsch, Matthias ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver & Matthias Dütsch (2020): Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns. Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 9, S. 724-726. DOI:10.1007/s10273-020-2745-9

    Abstract

    "Die genaue Höhe des Mindestlohns ist nur vergleichsweise wenigen Beschäftigten bekannt. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, für die der gesetzliche Mindestlohn eine besonders hohe Relevanz haben dürfte. Zudem scheint nach einer Erhöhung des Mindestlohns dessen neuer Wert erst mit einer zeitlichen Verzögerung den Beschäftigten bewusst zu sein. Um die Bekanntheit der exakten Mindestlohnhöhe zu steigern, hat die Mindestlohnkommission in ihrem aktuellen Bericht darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn und die Sozialpartner regelmäßig über die aktuelle Höhe des Mindestlohns informieren." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete (2020)

    Bruttel, Oliver ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver & Clemens Ohlert (2020): Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 110-118. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-110

    Abstract

    "Der Beitrag diskutiert die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für die Beschäftigungssituation Geflüchteter. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Maß der gesetzliche Mindestlohn für die Entlohnung Geflüchteter relevant ist. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass viele Geflüchtete Löhne im Mindest- und Niedriglohnbereich erhalten und auch in Branchen arbeiten, in denen der gesetzliche Mindestlohn eine große Rolle spielt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn die Beschäftigungschancen von Geflüchteten verbessern würde. Hier sprechen die vorhandenen (internationalen) Erkenntnisse dafür, dass eine solche Sonderregelung für Geflüchtete kein zielführendes Instrument wäre, um deren Arbeitsmarktintegration zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Kreuzer, Philipp; Krämer, Lisa; Bonin, Holger; Weinelt, Heidrun; Moog, Stefan;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer, Philipp Kreuzer, Stefan Moog, Heidrun Weinelt & Holger Bonin (2020): Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 560), Berlin, 60 S.

    Abstract

    "Der BMAS Forschungsbericht „Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns“ quantifiziert die mindestlohnbedingten Veränderungen von Einnahmen- und Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts, also im Steuer- und Transfersystem sowie auf der Ebene der Gesetzlichen Sozialversicherungen. Ausgangspunkt für die Berechnungen stellt ein Literaturüberblick zum aktuellen Stand der quantitativ orientierten Forschung zu den Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland dar. Die durchgeführten Berechnungen erfolgen dann mit Hilfe des Mikrosimulationsmodells der Prognos auf Basis der Daten des sozio-oekonomischen Panels. Zur Abgrenzung mindestlohninduzierter Lohneffekte werden im Datensatz verschiedene Beschäftigtengruppen identifiziert. Für diese Gruppen werden kontrafaktische Stundenlöhne und Arbeitszeiten bestimmt, die als Grundlage für die Modellrechnungen „ohne Mindestlohn“ genutzt werden. Abschließend erfolgt die Abschätzung der Mindestlohneffekte auf die fiskalischen Einnahmen und Ausgaben für unterschiedliche Szenarien, um die mögliche Spannbreite der Effekte aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport (2020)

    Fahrenbruch, Walter;

    Zitatform

    Fahrenbruch, Walter (2020): Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport. (Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 85), Baden-Baden: Nomos, 234 S. DOI:10.5771/9783748910435

    Abstract

    "Die Arbeit behandelt Frage, ob bei ausländischen Lkw-Fahrern/-innen, die in Erfüllung ihrer Arbeitspflicht lediglich durch das deutsche Gebiet fahren oder sich dorthin zur Be- und/oder Entladung begeben und es wieder verlassen, für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung findet. Zunächst wird die Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohngesetzes nach den Vorgaben des internationalen Privatrechts untersucht. Sodann wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Mindestlohngesetzes im Lichte des Europarechts geprüft. Letztlich wird erörtert, welchen Nutzen eine umfassende Geltung für das betroffene ausländische Fahrpersonal tatsächlich hätte." (Autorenreferat, © Nomos)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020 (2020)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Zwiener, Rudolf; Pusch, Toralf; Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt & Rudolf Zwiener (2020): Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020. (WSI policy brief 42), Düsseldorf, 31 S.

    Abstract

    "Fünf Jahre nach seiner Einführung fällt die Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns nach wie vor eher gemischt aus. Auf der einen Seite hat der Mindestlohn tatsächlich dazu geführt, dass die Löhne von Millionen Beschäftigten angehoben worden sind und damit ihre Einkommenssituation merklich verbessert wurde. Durch die dadurch gesteigerte Nachfrage des privaten Konsums hat der Mindestlohn auch zu einer insgesamt dynamischeren Wirtschaftsentwicklung beigetragen, auch wenn seine makroökonomischen Auswirkungen eher begrenzt blieben, weil er nur einen kleinen Teil der gesamtwirtschaftlichen Lohnsumme berührt (Herr et al. 2018). Befürchtungen hinsichtlich möglicher negativer Konsequenzen des Mindestlohns für die Beschäftigung haben sich hingegen nicht bestätigt. Seit Einführung des Mindestlohns hat das Beschäftigungsniveau in Deutschland vielmehr permanent zugenommen und die Arbeitslosigkeit ist kontinuierlich zurückgegangen. Erst durch den externen Schock der Corona-Pandemie wurde diese Entwicklung abrupt abgebrochen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen (2020)

    Kestermann, Christian; Schröde, Christoph;

    Zitatform

    Kestermann, Christian & Christoph Schröde (2020): Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,125), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn steigt bis Juli 2022 in mehreren Stufen von 9,35 Euro auf 10,45 Euro und ist dann gut 6 Prozent höher als bei regelbasierter Anpassung. Das IW hat errechnet, wie stark diese Erhöhung die Einkommensarmut senken könnte und was der von vielen geforderte Sprung auf 12 Euro bedeuten würde. Das Ergebnis: besser ein Mindestlohn, der bezahlbar ist und eingehalten wird, als ein höherer Mindestlohn, der umgangen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,18), Köln, 27 S.

    Abstract

    "Im Gesetzentwurf vom 28. Mai 2014 wird die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns damit begründet, dass die Beschäftigten vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfinde, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen. Er stelle zugleich einen Beitrag dar, um die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu schützen. Die aufgrund einiger Simulationsstudien abgeleitete Befürchtung, der Mindestlohn bewirke einen massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität des Mindestlohns in das Lohngefüge - insbesondere in Berechnungen auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) - ex ante deutlich überschätzt wurde. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn bislang durch konjunkturell günstige Rahmenbedingen flankiert wurde und er in einem offenbar nicht unerheblichen Ausmaß umgangen wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)

    Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Einkommensarmut (2020)

    Schröder, Christoph; Kestermann, Christian;

    Zitatform

    Schröder, Christoph & Christian Kestermann (2020): Mindestlohn und Einkommensarmut. In: IW-Trends, Jg. 47, H. 2, S. 107-127. DOI:10.2373/1864-810X.20-02-06

    Abstract

    "In der öffentlichen Diskussion wird von vielen Seiten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gefordert, um ihn existenzsichernd zu machen. Allerdings erreicht schon heute ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt zum Mindestlohn arbeitet, mit seinem Nettoverdienst in etwa die Armutsgefährdungsschwelle. In den meisten europäischen Ländern wird der nationale Schwellenwert sogar übertroffen. Die Armutsgefährdung über eine Erhöhung des Mindestlohns zu senken, erscheint als wenig zielgenaue Maßnahme: Vollzeitbeschäftigte, die im Jahr 2018 einen Stundenlohn zwischen dem damaligen Mindestlohn und 10 Euro erhielten, waren nur zu 13 Prozent einkommensarm. Damit lag der Anteil 4 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Einen wichtigen Einfluss auf die Armutsgefährdung hat die geleistete Arbeitszeit. Unter Teilzeitbeschäftigten mit einem Stundenlohn zwischen 8,84 Euro und 10 Euro lag der Anteil der Einkommensarmut mit 26 Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Eine Simulationsrechnung zeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro einen Rückgang der Einkommensarmutsquote um allenfalls gut 1 Prozentpunkt bewirken würde, selbst wenn es dann keine Unterschreitungen mehr gäbe. Bei einer starken Erhöhung des Mindestlohns droht indes – insbesondere angesichts der sich abzeichnenden starken Rezession – ein negativer Einfluss auf Arbeitszeiten und Beschäftigung. Eine erneute Stauchung der Lohnstruktur würde zudem Qualifizierungsanreize der niedrigqualifizierten Arbeitnehmer reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren (2020)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2020): Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 293-295.

    Abstract

    "Der im Jahr 2015 eingeführte allgemeine flächendeckende Mindestlohn wirkt. Die von vielen prognostizierten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland sind nicht eingetreten. Doch einerseits ist der gesetzliche Mindestlohn noch zu niedrig, um wirkungsvoll den Niedriglohnsektor einzudämmen, andererseits mangelt es an Wissen um die gesetzliche Lohnuntergrenze und an flächendeckenden Kontrollen zu deren Einhaltung." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/16881 (29.01.2020)), 5 S.

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung (2019)

    Benz, Benjamin;

    Zitatform

    Benz, Benjamin (2019): Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung. Recklinghausen, 71 S.

    Abstract

    "Auch wenn mittlerweile alle EU-Länder Elemente einer staatlichen Mindestsicherung vorweisen, reichen diese oft nicht aus, um Armut zu verhindern. Deshalb fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Mitgliedstaaten durch eine EU-Regelung gesetzlich verpflichtet werden, die Grundsicherungssysteme so zu gestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben garantieren. Ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Eine solche Regelung könnte man auf EU-Ebene jetzt bereits einführen. Es hängt nur vom politischen Willen ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)

    Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, H. 1, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z

    Abstract

    "Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)

    Caliendo, Marco ; Wittbrodt, Linda; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191

    Abstract

    "In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick (2019)

    Dietrich, Hans ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans (2019): Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick. In: IAB-Forum H. 04.07.2019, o. Sz., 2019-07-03.

    Abstract

    "Um die duale Berufsausbildung attraktiver zu machen, will die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von derzeit 515 Euro im ersten Lehrjahr einführen. Eine IAB-Studie ist der Frage nachgegangen, in welchem Umfang die geplante gesetzliche Regelung für Auszubildende relevant ist. Dabei zeigen sich je nach Region, Bildungsabschluss, Bildungsträger und Betriebsgröße deutliche Unterschiede. Zudem ist das Risiko für Auszubildende, weniger als die vorgesehene Mindestvergütung zu verdienen, in bestimmten Berufsbereichen überproportional hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietrich, Hans ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison (2019)

    Dütsch, Matthias ; Himmelreicher, Ralf; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Dütsch, Matthias, Ralf Himmelreicher & Clemens Ohlert (2019): Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 239, H. 2, S. 243-276. DOI:10.1515/jbnst-2017-0121

    Abstract

    "The statutory minimum wage in Germany was set as an hourly wage. Thus, valid information on gross hourly wages must be calculated from monthly wages and weekly working hours. This paper compares the German Socio-Economic Panel (GSOEP) and the (Structure of) Earnings Survey (SES/ES). The sampling and collection of data on employees in the household survey GSOEP, and on jobs in the administrative surveys SES/ES exhibit fundamental conceptual differences. Accordingly, there is variation in the definition of types of employment and in the distribution of the observed units regarding central characteristics. Monthly wages, weekly working hours and gross hourly wages differ especially in the lower range of the respective distribution. Against this backdrop specific implications can be derived for minimum wage research." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015?: Evidence from regional data (2019)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2019): Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015? Evidence from regional data. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 356-381., 2019-05-15. DOI:10.1111/geer.12200

    Abstract

    "Using the variation across space, age and sex and the variation across space and sectors, we analyse the relationship between the minimum wage and (un)employment growth in 2015. We use difference-in-differences specifications and instrument the bite of the minimum wage by the lagged bite. The results provide stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a higher growth rate of regular employment. We also find stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a lower growth rate of marginal employment. These results are consistent with a transformation of marginal to regular jobs. The relationship to total employment is slightly positive in our preferred specification but insignificant or negative in others. For unemployment, we find a positive relationship between the bite of the minimum wage and unemployment growth in our preferred specification but insignificant or negative results in others." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)

    Hafner, Lucas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Who Pays for the Minimum Wage? (2019)

    Harasztosi, Peter; Lindner, Attila;

    Zitatform

    Harasztosi, Peter & Attila Lindner (2019): Who Pays for the Minimum Wage? In: The American economic review, Jg. 109, H. 8, S. 2693-2727. DOI:10.1257/aer.20171445

    Abstract

    "This paper provides a comprehensive assessment of the margins along which firms responded to a large and persistent minimum wage increase in Hungary. We show that employment elasticities are negative but small even four years after the reform; that around 75 percent of the minimum wage increase was paid by consumers and 25 percent by firm owners; that firms responded to the minimum wage by substituting labor with capital; and that disemployment effects were greater in industries where passing the wage costs to consumers is more difficult. We estimate a model with monopolistic competition to explain these findings." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? (2019)

    Oberfichtner, Michael ; Schnabel, Claus ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Oberfichtner, Michael, Mario Bossler & Claus Schnabel (2019): Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? In: IAB-Forum H. 24.07.2019, o. Sz.

    Abstract

    "Politiker und Gewerkschaftsvertreter fordern immer öfter einen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Sie lassen dabei aber oft mögliche negative Beschäftigungseffekte außer Acht. Laut einer aktuellen IAB-Studie würden Betriebe mit Tarifvertrag und mit Betriebsrat bei einem solchen Mindestlohn die Zahl ihrer Beschäftigten nicht oder nur geringfügig reduzieren. In Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat wäre hingegen mit deutlichen Beschäftigungsverlusten zu rechnen. Insofern könnte es sich als ein Problem erweisen, dass Betriebe ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat sowie deren Beschäftigten in der Mindestlohnkommission unterrepräsentiert sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Oberfichtner, Michael ; Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick (2019)

    Zitatform

    (2019): Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick. In: IAB-Forum H. 31.10.2019, o. Sz., 2019-10-28.

    Abstract

    "Es war die einschneidendste Reform des deutschen Arbeitsmarkts seit der Agenda 2010: die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015. Seinerzeit überboten sich Wissenschaft und Praxis gleichermaßen in teils diametral gegensätzlichen Einschätzungen zu dessen Wirkungen. Mittlerweile liegen hierzu zahlreiche empirisch belastbare Daten und Studien vor. Der Ökonom Oliver Bruttel, der die Geschäftsstelle der paritätisch besetzten, mithin ideologisch unverdächtigen Mindestlohnkommission in Berlin leitet, hat die wichtigsten Ergebnisse in einem englischsprachigen Beitrag für das Journal for Labour Market Research zusammengefasst. Hier das Wichtigste in Kürze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen (2018)

    Althoff, Jörg; Moczall, Andreas; Möller, Joachim; Anger, Silke ; Osiander, Christopher ; Bossler, Mario ; Rauch, Angela ; Brücker, Herbert ; Reichelt, Malte ; Dummert, Sandra ; Reims, Nancy ; Gürtzgen, Nicole; Rhein, Thomas; Hohendanner, Christian; Rothe, Thomas; Kaufmann, Klara; Schwengler, Barbara; Kruppe, Thomas ; Seibert, Holger; Kupka, Peter; Sirries, Steffen; Ramos Lobato, Philipp; Sperber, Carina; Matthes, Britta; Stüber, Heiko ; Bauer, Frank; Sujata, Uwe; Dietrich, Hans ; Vallizadeh, Ehsan ; Haller, Peter; Vicari, Basha ; Konle-Seidl, Regina; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten; Weber, Enzo ; Kubis, Alexander; Ludewig, Oliver; Fuchs, Johann ; Bruckmeier, Kerstin ; Jahn, Elke ; Zika, Gerd; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Althoff, Jörg, Silke Anger, Frank Bauer, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Hans Dietrich, Sandra Dummert, Johann Fuchs, Nicole Gürtzgen, Peter Haller, Christian Hohendanner, Elke Jahn, Klara Kaufmann, Regina Konle-Seidl, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Oliver Ludewig, Britta Matthes, Andreas Moczall, Joachim Möller, Christopher Osiander, Angela Rauch, Malte Reichelt, Nancy Reims, Thomas Rhein, Thomas Rothe, Barbara Schwengler, Holger Seibert, Steffen Sirries, Carina Sperber, Heiko Stüber, Uwe Sujata, Ehsan Vallizadeh, Basha Vicari, Ulrich Walwei, Enzo Weber, Gerd Zika & Joachim Wolff (2018): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen. Nürnberg, 43 S.

    Abstract

    "Die hiesige Arbeitsmarktentwicklung ist nicht nur im Zeitvergleich bemerkenswert. Aus einer international vergleichenden Perspektive zeigt sich ebenfalls eine beachtliche Erfolgsgeschichte. Gleichwohl bestehen auch Schwachstellen und Risiken. So ist die Vererbung von schlechten Bildungs- und Arbeitsmarktchancen hierzulande stark ausgeprägt. Und als exportorientierte Volkswirtschaft kann sich Deutschland nicht von internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln.
    Die deutsche Arbeitsmarktpolitik steht zudem aus anderen Gründen vor großen Herausforderungen. Insbesondere gilt es, die Arbeit in der digitalisierten Welt zu gestalten, die Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, die Aufstiegsmobilität zu verbessern, den Fachkräftebedarf zu sichern und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern.
    In der neu aufgelegten und erweiterten IAB-Broschüre 'Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen' werden Ergebnisse aus der Forschungsarbeit des IAB zusammengefasst. Neben einer Standortbestimmung für den deutschen Arbeitsmarkt auch im internationalen Kontext gibt sie einen Überblick zu den Themen Struktur der Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, Bildung und Beruf sowie zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vergleich von Datenquellen für eine Analyse von Übergängen am Arbeitsmarkt: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Endbericht (2018)

    Bachmann, Ronald ; Boockmann, Bernhard; Frings, Hanna ; Späth, Jochen ; Janisch, Laura; Felder, Rahel ; Schaffner, Sandra; Cim, Merve; Tamm, Marcus;

    Zitatform

    Bachmann, Ronald, Bernhard Boockmann, Merve Cim, Rahel Felder, Hanna Frings, Laura Janisch, Sandra Schaffner, Jochen Späth & Marcus Tamm (2018): Vergleich von Datenquellen für eine Analyse von Übergängen am Arbeitsmarkt. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Endbericht. Essen, 100 S.

    Abstract

    "Ziel der vorliegenden Studie ist es zu klären, welche Datensätze im Rahmen von Evaluationsstudien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns für die Analyse von Übergängen auf dem deutschen Arbeitsmarkt geeignet sind. Die Studie untersucht daher insbesondere, für welche Übergänge ausreichend Fallzahlen vorhanden sind, um kausale Analysen durchzuführen - im Unterschied zu deskriptiven Analysen, für die in der Regel geringere Fallzahlen hinreichend sind, die aber gleichzeitig eine eingeschränktere Aussagekraft aufweisen. Die untersuchten Arbeitsmarktübergänge beziehen sich auf Transitionen von Personen zwischen verschiedenen Arbeitsmarktstatus (Beschäftigung, Arbeitslosigkeit etc.). Hierzu werden die folgenden Datensätze analysiert: Die Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) und der Mikrozensus (nur in Ergänzung zur IEB), das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), und das Nationale Bildungspanel (NEPS).
    Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die IEB bzw. die Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB) für die kausale Untersuchung von Arbeitsmarktübergängen im Rahmen von Mindestlohnevaluationen grundsätzlich geeignet ist, wobei das Fehlen von Angaben zu Arbeitsstunden eine Einschränkung darstellt. Eine deutliche Verbesserung dieser Situation ließe sich durch eine Anreicherung der IEB-Daten durch Angaben zu gearbeiteten Stunden auf individueller Ebene erzielen. Die Datensätze PASS, SOEP und NEPS bieten sich aufgrund geringer Fallzahlen nur in sehr eingeschränktem Maße für kausale Untersuchungen von Arbeitsmarktübergängen an. Nichtsdestotrotz können PASS, SOEP und NEPS für deskriptive Untersuchungen zum Thema Mindestlohn eingesetzt werden. Hierbei sollte in Forschungsarbeiten z.B. anhand von Konfidenzintervallen jedoch dargestellt werden, wie präzise die Berechnungen auf Grundlage der jeweiligen Datensätze durchgeführt werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The macroeconomic consequences of raising the minimum wage: capital accumulation, employment and the wage distribution (2018)

    Bauducco, Sofía; Janiak, Alexandre;

    Zitatform

    Bauducco, Sofía & Alexandre Janiak (2018): The macroeconomic consequences of raising the minimum wage: capital accumulation, employment and the wage distribution. In: European Economic Review, Jg. 101, H. January, S. 57-76. DOI:10.1016/j.euroecorev.2017.09.012

    Abstract

    "We study the quantitative impact of a rise in the minimum wage on macroeconomic outcomes such as employment, the stock of capital and the distribution of wages. Our modeling framework is the large-firm search and matching model. Our comparative statics are in line with previous empirical findings: a moderate increase in the minimum wage barely affects employment, while it compresses the wage distribution and generates positive spillovers on higher wages. The model also predicts an increase in the stock of capital. Next, we perform the policy experiment of introducing a 10 dollar minimum wage. Our results suggest large positive effects on capital (4.0%) and output (1.8%), with a decrease in employment by 2.8%. The introduction of a 9 dollar minimum wage would instead produce similar effects on capital accumulation without harming employment." (Author's abstract, © 2017 Elsevier) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Deserving poor and the desirability of a minimum wage (2018)

    Blumkin, Tomer ; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Blumkin, Tomer & Leif Danziger (2018): Deserving poor and the desirability of a minimum wage. In: IZA journal of labor economics, Jg. 7, S. 1-17. DOI:10.1186/s40172-018-0066-7

    Abstract

    "This paper provides a normative justification for the use of a minimum wage as a redistributive tool in a competitive labor market. We show that a government interested in improving the wellbeing of the deserving poor, while being less concerned with their undeserving counterparts, can use a minimum wage to enhance the efficiency of the tax-and-transfer system in attaining this goal." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht (2018)

    Bonin, Holger; Isphording, Ingo; Rinne, Ulf; Caliendo, Marco ; Grabka, Markus; Lichter, Andreas; Schröder, Carsten ; Krause, Annabelle; Preuss, Malte ; Pestel, Nico; Obst, Cosima;

    Zitatform

    Bonin, Holger, Ingo Isphording, Annabelle Krause, Andreas Lichter, Nico Pestel, Ulf Rinne, Marco Caliendo, Cosima Obst, Malte Preuss, Carsten Schröder & Markus Grabka (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Abschlussbericht. (IZA research report 83), Bonn, 164 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission beinhaltet eine empirische Analyse der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitszeit bis zum Jahr 2016. Als Datenbasis über den Zeitraum von 2013 bis 2016 dienen aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene, Umfragedaten auf Individualebene, sowie administrativen Daten, welche die Betriebs- und die Beschäftigtenebene miteinander verbinden. Je nach Zielgröße und Untersuchungseinheit werden diese Datenquellen mit Indikatoren zur Relevanz des Mindestlohns verknüpft. Dies erlaubt die Anwendung statistischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahe kommen, so dass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von kausalen Ursache-Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in-Differenzen-Ansatzes verwendet." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Geringverdiener profitieren, aber noch Umsetzungsprobleme: Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission am 1. März 2018 (2018)

    Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard (2018): Mindestlohn: Geringverdiener profitieren, aber noch Umsetzungsprobleme. Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission am 1. März 2018. (IAQ-Standpunkt 2018-01), Düsseldorf, 19 S. DOI:10.17185/duepublico/46729

    Abstract

    "- Die Mindestlöhne in Deutschland werden viel zu häufig umgangen und unterschritten. Besorgniserregend ist, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten, denen der Mindestlohn noch vorenthalten wird, weiterhin hoch ist. Nach Berechnungen des DIW erhielten 2016 rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigte Personen weniger als 8,50 Euro.
    - Besonders hoch ist die Nichteinhaltung des Mindestlohns in schwer zu kontrollierenden Kleinstbetrieben und in prekären Beschäftigungsformen. Regelverstöße sind bei Minijobs offensichtlich endemisch. Man kann ihnen nicht allein durch Kontrollen begegnen. Erforderlich ist die Abschaffung des Sonderstatus dieser Beschäftigungsform, die offensichtlich sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen das Signal vermittelt, dass auch eine Sonderbehandlung angesagt ist.
    - Die Beschäftigung ist in den letzten Jahren trotz Mindestlohn weiter im Trend gewachsen. In Einzelfällen ist aber durchaus Personalabbau zu beobachten. So hat die Zahl der geringfügig Beschäftigten abgenommen und wenig produktive Betriebe mussten schließen. Die Gesamtbilanz ist aber eindeutig positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2018)

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Joachim Möller (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 01/2018), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2018 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat die Mindestlohnkommission das IAB im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns um seine Stellungnahme gebeten.
    Die Erkenntnisse der Mindestlohnforschung des IAB werden in der vorliegenden Stellungnahme im Detail dargestellt. Nach einer grundsätzlichen Einschätzung der Auswirkungen des Mindestlohns werden dessen Effekte auf Löhne und Einkommen betrachtet, die bisher vorliegenden Erkenntnisse des IAB zur Beschäftigungswirkung des Mindestlohns dargelegt, Befunde des IAB zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns diskutiert sowie der Umsetzungsgrad des Mindestlohngesetzes und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten erörtert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: Auswirkungen, Anhebungen und Einhaltung (2018)

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Joachim Möller (2018): Der gesetzliche Mindestlohn: Auswirkungen, Anhebungen und Einhaltung. (IAB-Stellungnahme 08/2018), Nürnberg, 19 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit drei Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke, die eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde (Bundestagsdrucksache 19/96), eine stärkere Kontrolle der Mindestlöhne (Bundestagsdrucksache 19/1828) und eine Abschaffung von Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn (Bundestagsdrucksache 19/1829) vorsehen, sowie mit einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die ebenfalls für eine Erhöhung des Mindestlohns plädiert und einen größeren Entscheidungsspielraum für die Mindestlohnkommission fordert (Bundestagsdrucksache 19/975). Das IAB fasst in seiner Stellungnahme Erkenntnisse der Mindestlohnforschung zusammen und betrachtet dabei sowohl Effekte auf die Löhne und das Einkommen als auch Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. Danach werden Befunde zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns diskutiert. Abschließend geht das IAB auf den Umsetzungsgrad und die Aufzeichnungspflichten ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The new German statutory minimum wage in comparative perspective: employment effects and other adjustment channels (2018)

    Bruttel, Oliver ; Baumann, Arne; Dütsch, Matthias ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver, Arne Baumann & Matthias Dütsch (2018): The new German statutory minimum wage in comparative perspective. Employment effects and other adjustment channels. In: European journal of industrial relations, Jg. 24, H. 2, S. 145-162. DOI:10.1177/0959680117718661

    Abstract

    "Germany was one of only seven EU member states without a statutory minimum wage before its new legislation took effect in January 2015. We explore the consequences for wage structure, employment and companies. The new wage floor brought significant increases for low-paid employees, with limited observable negative employment effects thus far. To explain these benign outcomes, we refer to institutionalist and behavioural theories and discuss a number of other adjustment channels for companies. Preliminary evidence suggests that companies in sectors highly affected have responded by reducing working hours and/or increasing work intensity and prices. Some have cut special payments and non-wage benefits, reduced labour turnover and attempted to absorb higher wages by hiring more qualified staff. Non-compliance may also constitute an adjustment channel." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The short-run employment effects of the German minimum wage reform (2018)

    Caliendo, Marco ; Fedorets, Alexandra ; Preuss, Malte ; Wittbrodt, Linda; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Alexandra Fedorets, Malte Preuss, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2018): The short-run employment effects of the German minimum wage reform. In: Labour economics, Jg. 53, H. August, S. 46-62. DOI:10.1016/j.labeco.2018.07.002

    Abstract

    "We assess the short-term employment effects of the introduction of a national statutory minimum wage in Germany in 2015. For this purpose, we exploit variation in the regional treatment intensity, assuming that the stronger a minimum wage 'bites' into the regional wage distribution, the stronger the regional labour market will be affected. In contrast to previous studies, we construct two regional bite indicators based upon detailed individual wage data from the Structure of Earnings Survey (SES) 2014 and combine it with administrative information on regional employment. Moreover, using the Socio-Economic Panel (SOEP), we are able to affirm the absence of anticipation effects and verify the assumption of a common trend in wages before the reform. In sum, we find only moderate negative effects on overall employment of about 140,000 (0.4%) jobs, which are mainly driven by a sharp decline of marginal employment ('mini-jobs'), while we do not find pronounced significant effects for regular employment in most specifications. Our results are robust to a variety of sensitivity tests." (Author's abstract, © 2018 Elsevier) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    UK national minimum wage and labor market outcomes of young workers (2018)

    Fidrmuc, Jan; Tena, J. D.;

    Zitatform

    Fidrmuc, Jan & J. D. Tena (2018): UK national minimum wage and labor market outcomes of young workers. In: Economics. The open-access, open-assessment e-journal, Jg. 12, S. 1-28. DOI:10.5018/economics-ejournal.ja.2018-5

    Abstract

    "The UK national minimum wage (NMW) is age-specific with the most important threshold at the age of 22 (lowered to 21 from 2010 onwards) when workers become eligible for the adult rate. The authors estimate the impact of this threshold on employment by means of a regression discontinuity analysis. Because this threshold is known in advance, they investigate the presence of discontinuities in both the level and the slope of employment probabilities at different ages around the threshold. Their results indicate that turning 22 does not significantly change the employment probability. However, they find a significant change in the slope of the probability of being employed around one year before, suggesting a smooth deterioration of employment probability before turning 22 rather than a sudden change at a particular age. This finding is confirmed by a difference-in-difference analysis. However, no such effect can be found during the period preceding the introduction of the NMW." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The impact of minimum wages on well-being: evidence from a quasi- experiment in Germany (2018)

    Gülal, Filiz; Ayaita, Adam ;

    Zitatform

    Gülal, Filiz & Adam Ayaita (2018): The impact of minimum wages on well-being. Evidence from a quasi- experiment in Germany. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 969), Berlin, 45 S.

    Abstract

    "To analyze well-being effects of minimum wages, the introduction of a minimum wage in Germany in 2015 is used as a quasi-experiment. Based on the representative SOEP data, a difference-in-differences design compares the development of life, job, and pay satisfaction between those who are affected by the reform according to their pre-intervention wages and those who already have marginally higher wages so that they are not directly affected. The results show that the minimum wage has significantly positive effects on all considered dimensions of well-being, on average, with an increase in life satisfaction by 0.10 standard deviations (0.15 points on a ten-point Likert scale). Positive effects last at least until one year after the reform. Life satisfaction tends to increase particularly in the region that is overall economically less developed (East Germany). The results hold if those who are not employed anymore after the reform are included in the analysis." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Makroökonomische Folgen des gesetzlichen Mindestlohns aus keynesianisch geprägter Perspektive: Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission (2018)

    Herr, Hansjörg; Zwiener, Rudolf; Pusch, Toralf; Watt, Andrew; Schulten, Thorsten; Nüß, Patrick ; Logeay, Camille; Herzog-Stein, Alexander ; Kromphardt, Jürgen;

    Zitatform

    Herr, Hansjörg, Alexander Herzog-Stein, Jürgen Kromphardt, Camille Logeay, Patrick Nüß, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt & Rudolf Zwiener (2018): Makroökonomische Folgen des gesetzlichen Mindestlohns aus keynesianisch geprägter Perspektive. Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Düsseldorf, 94 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie analysiert die Einführung und Wirkung des Mindestlohns in Deutschland auf die Gesamtwirtschaft aus einer keynesianischen Perspektive. Sie präsentiert eine makroökonomische Untersuchung, die die wichtigsten Wirkungsmechanismen des Mindestlohns berücksichtigt. Unseres Wissens wurde hier zum ersten Mal der Versuch unternommen, eine explizit keynesianische Sicht auf den Mindestlohn in Deutschland theoretisch und empirisch abzuleiten. Sieben Grundprinzipien wurden als besonders relevant identifiziert. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Doppelfunktion der Löhne als Einkommens- und damit Nachfragequelle für ArbeitnehmerInnenhaushalte und als Kostenfaktor für Unternehmen." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn: Bisherige Auswirkungen und zukünftige Anpassung: gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission (2018)

    Herzog-Stein, Alexander ; Pusch, Toralf; Watt, Andrew; Schulten, Thorsten; Lübker, Malte;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten & Andrew Watt (2018): Der Mindestlohn: Bisherige Auswirkungen und zukünftige Anpassung. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission. (WSI policy brief 24), Düsseldorf, 20 S.

    Abstract

    "Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015 sowie seine Erhöhung auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 haben sich aus Sicht von IMK und WSI grundsätzlich bewährt. Der Mindestlohn hat zu einem deutlichen Anstieg der Löhne im Niedriglohnsektor geführt, ohne dass es dabei in nennenswertem Ausmaß zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Wachstum und Beschäftigung gekommen wäre. Der Mindestlohn hat im Gegenteil zu einer dynamischeren Lohnentwicklung beigetragen, die ihrerseits den privaten Konsum gefördert und damit die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflusst hat. Problematisch sind aus Sicht von IMK und WSI im Hinblick auf den Mindestlohn vor allem zwei Aspekte: Erstens gibt es nach wie vor erhebliche Defizite bei der betrieblichen Umsetzung des Mindestlohns, die dazu führen, dass immer noch eine große Anzahl von Beschäftigten gesetzeswidrig unterhalb des Mindestlohns bezahlt wird. Zweitens ist das derzeitige Mindestlohnniveau nicht existenzsichernd und damit der im Mindestlohngesetz (MiLoG) geforderte 'angemessene Mindestschutz' nicht gewährleistet. Solange ein gesellschaftlich und wirtschaftlich angemessenes Niveau noch nicht erreicht wurde, empfehlen IMK und WSI im Rahmen der vom Mindestlohngesetz geforderten Gesamtabwägung den Mindestlohn zeitweilig deutlich stärker anzuheben, als dies durch eine alleinige Orientierung an der Tarifentwicklung möglich wäre." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    How will higher minimum wages affect family life and children's well-being? (2018)

    Hill, Heather D.; Romich, Jennifer;

    Zitatform

    Hill, Heather D. & Jennifer Romich (2018): How will higher minimum wages affect family life and children's well-being? In: Child development perspectives, Jg. 12, H. 2, S. 109-114. DOI:10.1111/cdep.12270

    Abstract

    "In recent years, new national and regional minimum wage laws have been passed in the United States and other countries. The laws assume that benefits flow not only to workers but also to their children. Adolescent workers will most likely be affected directly given their concentration in low-paying jobs, but younger children may be affected indirectly by changes in parents' work conditions, family income, and the quality of nonparental child care. Research on minimum wages suggests modest and mixed economic effects: Decreases in employment can offset, partly or fully, wage increases, and modest reductions in poverty rates may fade over time. Few studies have examined the effects of minimum wage increases on the well-being of families, adults, and children. In this article, we use theoretical frameworks and empirical evidence concerning the effects on children of parental work and family income to suggest hypotheses about the effects of minimum wage increases on family life and children's well-being." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rather a trigger than a cause of change: responses of firms and workers to the statutory minimum wage in Germany (2018)

    Koch, Andreas; Bonin, Holger; Scheu, Tobias; Kirchmann, Andrea; Reiner, Marcel;

    Zitatform

    Koch, Andreas, Andrea Kirchmann, Marcel Reiner, Tobias Scheu & Holger Bonin (2018): Rather a trigger than a cause of change. Responses of firms and workers to the statutory minimum wage in Germany. (IAW-Diskussionspapiere 132), Tübingen, 23 S.

    Abstract

    "The introduction of the statutory minimum wage in Germany directly affected firms with wage earners paid less than EUR 8.50 per hour. This paper studies a variety of responses by employers and employees to adapt to this shock, in particular changes in compensation packages, employment at the extensive and intensive margin, working conditions, and position in product markets. Strategies of non-compliance are also in focus. The analysis is qualitative and based on 131 semi-structured, in-depth interviews with firm representatives, workers and members of work councils. A key finding is that while many firms and workers changed behavior with the introduction of the minimum wage, these changes are less response to concomitant changes in labor costs. Rather, it appears that the reform at many workplaces served as a catalyst to trigger or accelerate pending change processes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    WSI-Mindestlohnbericht 2018: Preisentwicklung dämpft reale Lohnzuwächse (2018)

    Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Lübker, Malte & Thorsten Schulten (2018): WSI-Mindestlohnbericht 2018. Preisentwicklung dämpft reale Lohnzuwächse. (WSI-Report 39), Düsseldorf, 13 S.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem existenzsichernden Lohn für alle ist in den letzten Monaten in Deutschland und Europa wieder verstärkt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. So enthält die europäische Säule sozialer Rechte ein Bekenntnis zu angemessenen Mindestlöhnen. Frankreichs Präsident Macron hat die wichtige Rolle von Mindestlöhnen für das europäische Sozialmodell herausgestrichen, und in Deutschland bekennen sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zu einem europäischen Rahmen für Mindestlohnregelungen. Der WSI-Mindestlohnbericht trägt zu dieser Debatte mit einer umfassenden Analyse der aktuellen Entwicklungen der Mindestlöhne in Europa und darüber hinaus bei. Er konstatiert insbesondere für Deutschland Potential für eine stärkere Anhebung des Mindestlohns auf ein existenzsicherndes Niveau, das sich auch aus einem im europäischen Vergleich relativ niedrigen Mindestlohnwert ergibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Youth minimum wages and youth employment (2018)

    Marimpi, Maria; Koning, Pierre ;

    Zitatform

    Marimpi, Maria & Pierre Koning (2018): Youth minimum wages and youth employment. In: IZA journal of labor policy, Jg. 7, S. 1-18. DOI:10.1186/s40173-018-0098-4

    Abstract

    "This paper performs a cross-country level analysis on the impact of the level of specific youth minimum wages on the labor market performance of young individuals. We use information on the use and level of youth minimum wages, as compared to the level of adult minimum wages as well as to the median wage (i.e., the Kaitz index). We complement these data with variables on the employment, labor force participation, and unemployment rates of 5-year age interval categories - all derived from the official OECD database. We distinguish between countries without minimum wages, countries with uniform minimum wages for all age groups, and countries with separate youth and adult minimum wages. Our results indicate that the relative employment rates of young individuals below the age of 25 - as compared to the older workers - in countries with youth minimum wages are close to those in countries without minimum wages at all. Turning to the smaller sample of countries with minimum wages, increases in the level of (youth) minimum wages exert a substantial negative impact on the employment rate for young individuals." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Estimating the effect of an increase in the minimum wage on hours worked and employment in Ireland (2018)

    McGuiness, Séamus; Redmond, Paul;

    Zitatform

    McGuiness, Séamus & Paul Redmond (2018): Estimating the effect of an increase in the minimum wage on hours worked and employment in Ireland. (IZA discussion paper 11632), Bonn, 23 S.

    Abstract

    "On the 1st of January 2016 the Irish National Minimum Wage increased from EURO 8.65 to EURO 9.15 per hour, an increase of approximately six percent. We use a difference-in-differences estimator to evaluate whether the change in the minimum wage affected the hours worked and likelihood of job loss of minimum wage workers. The results indicate that the increase in the minimum wage had a negative and statistically significant effect on the hours worked of minimum wage workers, with an average reduction of approximately 0.5 hours per week. The effect on minimum wage workers on temporary contracts was higher at 3 hours per week. We found a corresponding increase in part-time employment of 2 percentage points for all minimum wage workers and 10 percentage points for those on temporary contracts. We find no clear evidence that the increase in the minimum wage led to an in-creased probability of becoming unemployed or inactive in the six-month period following the rate change." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods (2018)

    Neumark, David ; Bass, Brittany; Asquith, Brian J.;

    Zitatform

    Neumark, David, Brian J. Asquith & Brittany Bass (2018): Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods. (NBER working paper 25231), Cambrige, Mass., 50 S. DOI:10.3386/w25231

    Abstract

    "We estimate the longer-run effects of minimum wages, the Earned Income Tax Credit, and welfare on key economic indicators of economic self-sufficiency in disadvantaged neighborhoods. Our strongest findings are twofold. First, the longer-run effects of the EITC are to increase employment and to reduce poverty and public assistance, as long as we rely on national as well as state variation in EITC policy. Second, tighter welfare time limits also reduce poverty and public assistance in the longer run; while the effect on public assistance result may be mechanically related to loss of benefits, the effect on poverty is more likely behavioral. It is harder to draw firm conclusions about minimum wages and welfare benefits. With some specifications and samples, the evidence suggests that higher minimum wages lead to longer-run declines in poverty and the share of families on public assistance, whereas higher welfare benefits have adverse longer-run effects. However, the evidence on minimum wages and welfare benefits is not robust - and the estimated effects of minimum wages are sometimes in the opposite direction, including when we restrict the analysis to more recent data that is likely of more interest to policymakers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigungssituation von Geflüchteten: Stand der Forschung, methodische Ansätze und Erschließung von Datenquellen (2018)

    Ohlert, Clemens ; Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Ohlert, Clemens & Oliver Bruttel (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigungssituation von Geflüchteten. Stand der Forschung, methodische Ansätze und Erschließung von Datenquellen. (FDZ-Methodenreport 07/2018 (de)), Nürnberg, 44 S. DOI:10.5164/IAB.FDZM.1807.de.v1

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den aktuellen und zukünftigen Möglichkeiten für die Analyse von Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigungssituation von Geflüchteten. Dazu werden die wichtigsten Erkenntnisse zur Zuwanderung und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten nach Deutschland in den letzten Jahren zusammengefasst. Die zur Verfügung stehenden Daten werden auf ihre Eignung für die Untersuchung von Mindestlohnwirkungen untersucht und unterschiedliche methodische Herangehensweisen werden diskutiert. Im Ergebnis spricht vieles dafür, dass sich die Evaluation der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Geflüchtete derzeit methodisch kaum angemessen realisieren lässt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, aber auch viele Umgehungen (2018)

    Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Pusch, Toralf (2018): Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns. Deutliche Lohnerhöhungen, aber auch viele Umgehungen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 98, H. 4, S. 252-259. DOI:10.1007/s10273-018-2283-x

    Abstract

    "Drei Jahre nach der Einführung des Mindestlohns lässt sich zeigen, dass die Löhne im Niedriglohnsektor wieder gestiegen sind. Nichtsdestotrotz gibt es weiter zahlreiche Umgehungen des Mindestlohns in Deutschland. Eine Schätzung zeigt, dass es dadurch zu jährlichen Lohnausfällen und entgangenen Sozialbeiträgen in Milliardenhöhe kommt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Coupling a federal minimum wage hike with public investments to make work pay and reduce poverty (2018)

    Romich, Jennifer; Hill, Heather D.;

    Zitatform

    Romich, Jennifer & Heather D. Hill (2018): Coupling a federal minimum wage hike with public investments to make work pay and reduce poverty. In: RSF: The Russell Sage Foundation Journal of the Social Sciences, Jg. 4, H. 3, S. 22-43. DOI:10.7758/rsf.2018.4.3.02

    Abstract

    "For more than a century, advocates have promoted minimum wage laws to protect workers and their families from poverty. Opponents counter that the policy has, at best, small poverty-reducing effects. We summarize the evidence and describe three factors that might dampen the policy's effects on poverty: imperfect targeting, heterogeneous labor market effects, and interactions with income support programs. To boost the poverty-reducing effects of the minimum wage, we propose increasing the federal minimum wage to $12 per hour and temporarily expanding an existing employer tax credit. This is a cost-saving proposal because it relies on regulation and creates no new administrative functions. We recommend using those savings to 'make work pay' and improve upward mobility for low-income workers through lower marginal tax rates." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn - ein gerechter Lohn?: Plädoyer für einen Autonomie stärkenden Mindestlohn (2018)

    Schmid, Günther;

    Zitatform

    Schmid, Günther (2018): Mindestlohn - ein gerechter Lohn? Plädoyer für einen Autonomie stärkenden Mindestlohn. (WISO Diskurs 2018,16), Bonn, 26 S.

    Abstract

    Der Autor fragt: Wie kann man auf dem Grat zwischen einem idealistischen Normenkatalog der Philosophie und dem Pragmatismus der Fachökonomie wandern, um zu einer zeitgemäßen Antwort zu gelangen, ob dem Mindestlohn das Prädikat 'gerecht' zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Perspektive? Die Antwort darauf erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden aus normativer Perspektive wichtige philosophische Schulen der Gerechtigkeit referiert - Platons Theorie der 'Verhältnismäßigkeit', die Ständephilosophie des Thomas von Aquin, die politische Ökonomie von Adam Smith bis hin zur Theorie der 'Gerechtigkeit als Gesellschaftsanalyse' von Axel Honneth, und prominent die ökonomisch-philosophischen Schulen von John Rawls, Ronald Dworkin und Amartya Sen. Das Ergebnis ist eine Präzisierung der These, wonach die Beurteilung, ob ein Mindestlohn 'gerecht' ist, neben der Beschäftigungswirkung auch nichtökonomische Dimensionen des Lohnes wie politische Teilhabe und Vertrauen einbeziehen muss. Über Bedarfs-, Leistungs- und Chancengerechtigkeit hinaus soll auch die Dimension der Verfahrensgerechtigkeit ins Auge gefasst werden. Bei der Betrachtung des Mindestlohns aus politisch-ökonomischer Perspektive - auch im Vergleich USA/Europa - wird es entscheidend sein, so die zweite These, die demokratische Beteiligung bei der Festlegung des Mindestlohns zu erweitern. Nur so kann die gesetzliche Auflage einer 'Gesamtabwägung' und der 'Angemessenheit' eines Mindestschutzes der Arbeitnehmer_innen gewährleistet werden. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5) (2018)

    Vom Berge, Philipp ; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5). (IAB-Forschungsbericht 01/2018), Nürnberg, 81 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der vorliegenden fünften Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels liegen Daten bis einschließlich Juli 2017 zugrunde. Damit lässt sich zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen unterscheiden. Daneben können Arbeitsmarktentwicklungen nach Anpassung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 beobachtet werden. In den mehr als zwei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland stetig gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 geben die vorliegenden Beschäftigungsdaten keine Hinweise. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen vier Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Datentool
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6) (2018)

    Vom Berge, Philipp ; Haepp, Tobias; Kaimer, Steffen; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6). (IAB-Forschungsbericht 05/2018), Nürnberg, 78 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der sechsten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Dezember 2017 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den drei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Ende 2017 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die sechste Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung nach Mindestlohneinführung. Hier zeigt sich eine wachsende Zahl an sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten parallel zum Rückgang der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die vorliegende sechste Ausgabe enthält erstmals kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen. Bisher erschienen fünf Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Datentool
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Mindestausbildungsvergütung aus betrieblicher Perspektive: Einschätzungen auf Basis von datenbasierten Simulationen (2018)

    Wenzelmann, Felix ; Pfeifer, Harald ;

    Zitatform

    Wenzelmann, Felix & Harald Pfeifer (2018): Die Mindestausbildungsvergütung aus betrieblicher Perspektive. Einschätzungen auf Basis von datenbasierten Simulationen. (BIBB-Report 2018,04), Leverkusen, 12 S.

    Abstract

    "Dieser Report untersucht die möglichen Auswirkungen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MAV) für Betriebe. Auf Basis von Simulationsrechnungen wird gezeigt, welche Betriebe betroffen wären und welchen Kosteneffekt die Einführung hätte. Bei den Analysen wird unterschieden zwischen verschiedenen möglichen Vergütungsgrößen zwischen 500 Euro und 650 Euro. Es zeigt sich, dass insbesondere Betriebe im Handwerk, kleine Betriebe und Betriebe in Ostdeutschland zu höheren Anteilen von einer MAV betroffen wären und dementsprechend auch eine stärkere Kostensteigerung zu erwarten hätten. Von einer angenommenen MAV von 500 Euro wären im Durchschnitt etwa elf Prozent und von einer angenommenen Vergütung von 650 Euro 35 Prozent aller Ausbildungsbetriebe betroffen. Abschließend wird anhand theoretischer Überlegungen und empirischer Ergebnisse aus der Literatur kurz diskutiert, welche Einflüsse die Einführung einer MAV auf das betriebliche Ausbildungsangebot, die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen und die Motivation der Jugendlichen haben könnte." (Autorenreferat)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bilanz nach fast vier Jahren (2018)

    Zilius, Jan; Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Zilius, Jan & Oliver Bruttel (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bilanz nach fast vier Jahren. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 98, H. 10, S. 711-717. DOI:10.1007/s10273-018-2356-x

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt, nachdem zuvor die möglichen Auswirkungen kontrovers diskutiert wurden. Der Beitrag zieht auf Basis der inzwischen verfügbaren Daten und einer Vielzahl von Forschungsergebnissen Bilanz. In der Diskussion standen vor allem mögliche negative Beschäftigungseffekte im Vordergrund. Es hat sich aber gezeigt, dass auch andere Anpassungskanäle eine wichtige Rolle spielen." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen