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Mindestlohn

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Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zum 1. Januar 2015 ist das größte arbeitsmarktpolitische Projekt seit den Hartz-Reformen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Beschäftigten grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bislang existierten in Deutschland in einzelnen Branchen (z.B. im Bauhauptgewerbe und im Dachdeckerhandwerk) von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Mindestlöhne in unterschiedlicher Höhe.

Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns können sich komplexe Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung ergeben. Aber auch eine Reihe weiterer sozialer und ökonomischer Größen könnten durch den Mindestlohn beeinflusst werden. Beispielsweise sind Auswirkungen auf Verteilung, Bedürftigkeit, soziale Teilhabe, Produktivität von Unternehmen, Preise, Wettbewerb, Arbeitsbedingungen und Betriebsstrukturen möglich. Diese Effekte hängen nicht nur von der Höhe des Mindestlohns ab, sondern auch von verschiedenen anderen Faktoren auf der Angebots- und der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes.

Vor diesem Hintergrund soll die im April 2014 eingerichtete Arbeitsgruppe "Mindestlohn" die Forschung und Expertise des IAB zum Thema Mindestlohn bündeln und als Diskussionsforum für laufende und geplante Forschungsarbeiten dienen. Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe den bereichs- und fachübergreifenden Austausch fördern und weitergehenden Daten- und Forschungsbedarf identifizieren. Eine weitere Aufgabe der AG ist es, dem zu erwartenden starken Interesse an Mindestlohnfragen durch Politikberatung Rechnung zu tragen.

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