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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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  • Literaturhinweis

    SGB II-Grundsicherung und soziale Inklusion: eine empirisch-soziologische Bestandsaufnahme (2017)

    Neu, Marc;

    Zitatform

    Neu, Marc (2017): SGB II-Grundsicherung und soziale Inklusion. Eine empirisch-soziologische Bestandsaufnahme. Wiesbaden: Springer VS, 171 S. DOI:10.1007/978-3-658-15765-4

    Abstract

    "Marc Neu untersucht das sozialstaatliche Instrument der im SGB II geregelten Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hinblick auf soziale Exklusion und Inklusion. Im Ergebnis wird deutlich, dass die SGB II-Leistungen im Sinne des 'Förderns und Forderns' in der Regel weder finanziell ausreichend sind, um soziale Teilhabe zu sichern, noch kann die eigentliche Zielsetzung der Hartz IV-Reform, die Arbeitsmarktpartizipation nachhaltig zu gewährleisten, in ausreichendem Maße sichergestellt werden. Auch unter regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen belegen die empirischen Befunde verfestigte Strukturen in den SGB II-Leistungsbezugsverläufen." (Verlagsangaben)

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  • Literaturhinweis

    Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11950) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11950). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/12193 (02.05.2017)), 11 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zu Klagen und Widersprüchen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch u.a. mit der Anzahl der Widersprüche gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des SGB II in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016, der Anzahl zugunsten oder teilweise zugunsten der Klageführenden abgeschlossen Klagen und mit tabellarischer Aufstellungen: Zugänge Widersprüche und Klagen nach Sachgebieten, Abgänge Widersprüche nach Sachgebieten und Erledigungsart, Abgänge Klagen nach Sachgebieten und Erledigungsart, Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen, Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer Sanktion sowie Sanktionsbetrag nach ausgewählten Merkmalen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    In den Greifarmen des unternehmerischen Selbst: neoliberale Gouvernementalität, Disziplinarmacht und die Inwertsetzung von Langzeitarbeitslosen (2016)

    Gfrerer, Lara;

    Zitatform

    Gfrerer, Lara (2016): In den Greifarmen des unternehmerischen Selbst. Neoliberale Gouvernementalität, Disziplinarmacht und die Inwertsetzung von Langzeitarbeitslosen. Marburg: Tectum, 241 S.

    Abstract

    "Autonomie, Kreativität und individuelle Selbstentfaltung werden in der neoliberalen Marktwirtschaft klare Grenzen gesetzt. Die vielbeschworene 'Freiheit' ist nichts anderes als die Freiheit zum ökonomisch rentablen Handeln. Wie aber bringt man Menschen dazu, zu tun, zu denken und zu wollen, was die vorherrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse erfordern? Was bewegt sie dazu, sich bereitwillig zu einem System zu bekennen, dass das soziale und wirtschaftliche Überleben von der erfolgreichen Durchsetzung im Wettbewerb und damit von der fortwährenden Optimierung der eigenen Person abhängig macht? Basierend auf Studien zur Gouvernementalität von Michel Foucault offenbart Lara Gfrerer die zentralen und dabei höchst widersprüchlichen Anforderungen an die Menschen, die in der allumfassenden Aufforderung zum unternehmerischen Denken, Fühlen und Handeln enthalten sind. Am Beispiel von Hartz-IV zeigt Gfrerer im Besonderen, wie der Staat diejenigen zur ökonomischen Verwertbarkeit zwingt, die ihre Freiheit nicht im Sinne des Marktes nutzen wollen oder können und welcher Mittel er sich dabei bedient: disziplinärer Überwachung, Drohungen und harter Sanktionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im aktivierenden Arbeitsmarktregime und soziale Exklusion: eine quantitative Analyse (2016)

    Grüttner, Michael ; Moczall, Andreas; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Grüttner, Michael, Andreas Moczall & Joachim Wolff (2016): Sanktionen im aktivierenden Arbeitsmarktregime und soziale Exklusion. Eine quantitative Analyse. In: Soziale Welt, Jg. 67, H. 1, S. 67-90., 2016-03-17. DOI:10.5771/0038-6073-2016-1-67

    Abstract

    "Im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelte Pflichten und Sanktionen wegen Pflichtverletzungen sollen das aktive Bemühen um die Überwindung des Leistungsbezuges und die Kooperation der Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit den Jobcentern sicherstellen. Während einer sanktionsbedingten Leistungskürzung leben die Betroffenen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums wenn es ihnen nicht gelingt, die Leistungskürzung auszugleichen. Damit bewegen sich Sanktionen in einem Spannungsfeld zwischen Erwerbsintegration als Strategie der Förderung von sozialer Inklusion und einer möglichen Rolle als 'trigger' im Prozess sozialer Exklusion. Theoretisch orientiert am Prekaritäten-Ressourcen-Modell schätzen wir mit Daten des 'Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung' (PASS), ergänzt um administrative Daten, Effekte der Sanktionierung auf das Teilhabeempfinden und präsentieren damit erste quantitative Erkenntnisse zu diesem Thema. Während Sanktionen deskriptiv und auf Basis einfacher OLS-Regressionen mit erhöhtem Exklusionsempfinden verknüpft sind, zeigt sich kein Effekt in der Längsschnittbetrachtung mit fixen Effekten. Dies deutet darauf hin, dass Sanktionen kein eigenständiger Mechanismus im Prozess der sozialen Exklusion von Arbeitslosengeld-II-Beziehern sind; vielmehr weisen Personen, deren Lebenslage und Teilhabeempfinden schon zuvor beeinträchtigt war, ein stärkeres Risiko der Sanktionierung auf. Womöglich entfaltet auch bereits die allgegenwärtige Androhung von Sanktionen als Bestandteil des aktivierenden Arbeitsmarktregimes eine Ex-ante-Wirkung auf das Teilhabeempfinden der Leistungsberechtigten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Moczall, Andreas; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Beratung von arbeitslosen Jugendlichen: Überlegungen zur professionellen Umsetzung im Jobcenter im ländlichen Raum (2016)

    Müller, Becky; Scobel, Mareike;

    Zitatform

    Müller, Becky & Mareike Scobel (2016): Beratung von arbeitslosen Jugendlichen. Überlegungen zur professionellen Umsetzung im Jobcenter im ländlichen Raum. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 65, H. 9/10, S. 217-225. DOI:10.3790/sfo.65.9-10.217

    Abstract

    "Die Umsetzung einer professionellen Beratung stellt die Fachkräfte des kommunalen Jobcenters vor diverse Herausforderungen. Der Fokus dieses Artikels bezieht sich auf die Phasenverläufe von Beratung im Fallmanagement anhand einer abstrakten Fallkonstellation. Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Möglichkeiten sich aus der professionellen Beratung von jugendlichen Arbeitslosen im ländlichen Raum ergeben. Sie basiert zum einen auf Literaturrecherchen, zum anderen orientiert sich die Darstellung am Fallmanagement des Landkreis Oder- Spree und impliziert eigene Erfahrungen in der Rolle des persönlichen Ansprechpartners." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The short-run and long-run effects of decentralizing public employment services (2016)

    Weber, Michael;

    Zitatform

    Weber, Michael (2016): The short-run and long-run effects of decentralizing public employment services. (Ifo working paper 209), München, 48 S.

    Abstract

    "A German policy experiment from 2012 allows me to identify the short-run and long-run causal effects of decentralization on the placement efficiency of public employment services (PES). I exploit variation over time and across districts with different types of PES in a difference-in-differences framework. Decentralization had significant negative effects on placements in the short run, but not in the long run. This points to a transition process, during which caseworkers acquire relevant placement skills. Decentralization also had a persistent negative effect on sanctions on the welfare recipients, which probably indicates a reluctance of local authorities to reduce the well-being of their potential voters." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Wenig gebildet, viel sanktioniert?: zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II (2016)

    Zahradnik, Franz ; Trappmann, Mark ; Schreyer, Franziska; Gschwind, Lutz ; Moczall, Andreas;

    Zitatform

    Zahradnik, Franz, Franziska Schreyer, Andreas Moczall, Lutz Gschwind & Mark Trappmann (2016): Wenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 62, H. 2, S. 141-179., 2016-02-03. DOI:10.1515/zsr-2016-0009

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II bedeuten für Sanktionierte zeitlich befristet ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Personen ohne oder mit niedrigem Schulabschluss tragen ein höheres Sanktionsrisiko. Quantitative Analysen von kombinierten Prozess- und Befragungsdaten legen nahe, dass dies nicht auf niedrigere Arbeitsmotivation oder Konzessionsbereitschaft zurückzuführen ist. Analysen von qualitativen Interviews und Fallakten deuten auf komplexe Hintergründe hin. Geringes verwaltungsbezogenes kulturelles Kapital, habituelle Ferne zu Fachkräften in Jobcentern sowie negative Zuschreibungen in Fallakten können die Sanktionierung niedrigqualifizierter Wohlfahrtsempfänger befördern. Sanktionen tragen so insgesamt zur (Re-)Produktion sozialer Ungleichheit nach Bildung bei." (Autorenreferat, © De Gruyter)

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  • Literaturhinweis

    Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch: und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/7971) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüche gegenüber Anspruchsberechtigten im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/7971). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/8048 (07.04.2016)), 9 S.

    Abstract

    "Anzahl betroffener Antragsteller, Größenordnung einbehaltener Leistungen, Widersprüche und Klagen, Personal- und Sachkosten, Höhe des unerlässlichen Leistungsbetrags (insgesamt 27 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Junge Menschen im SGB II in Nordrhein-Westfalen: Lebenslagen, Einstellungen und Förderung. Materialien zu Monitoring und Evaluation (2015)

    Amonn, Jan; Icking, Maria;

    Zitatform

    Amonn, Jan & Maria Icking (2015): Junge Menschen im SGB II in Nordrhein-Westfalen. Lebenslagen, Einstellungen und Förderung. Materialien zu Monitoring und Evaluation. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 54), Bottrop, 36 S.

    Abstract

    "In einer neuen Studie der G.I.B. werden Lebenslagen, Einstellungen und die Förderung junger Menschen im SGB II-Leistungsbezug untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf denjenigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen und sich aktuell auch nicht in Ausbildung befinden.
    Untersucht werden nicht nur die 15- bis unter 25 Jährigen, sondern auch die Altersgruppe der 25 bis unter 35-Jährigen, die sich hinsichtlich vieler Merkmale von der jüngeren Altersgruppe unterscheidet. Für beide Gruppen gilt, dass zumindest ein Teil durchaus über Potential verfügt, Berufsabschlüsse nachzuholen. Sie benötigen neben der individuellen Unterstützung vor allem passgenaue Qualifizierungsangebote, die u. a. die Lebensumstände der jungen Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie bereits Familienverantwortung tragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Under heavy pressure: intense monitoring and accumulation of sanctions for young welfare recipients in Germany (2015)

    Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2015): Under heavy pressure. Intense monitoring and accumulation of sanctions for young welfare recipients in Germany. (IAB-Discussion Paper 34/2015), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 wurde in Deutschland ein System von Sanktionen implementiert, das für Arbeitslosengeld(ALG)-II-Bezieher im Alter von unter 25 Jahren besonders starke Leistungsminderungen nach sich ziehen kann. In unserem Untersuchungszeitraum der Jahre 2007 bis 2009 war bei allen Pflichtverletzungen außer den Meldeversäumnissen für Unter-25-jährige vorgesehen, dass bei einer ersten Pflichtverletzung die ALG-II-Regelleistung für drei Monate entfällt. Folgt eine zweite Sanktion dieser Art innerhalb von einem Jahr, entfällt das gesamte ALG II für drei Monate und damit auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Studie untersucht Effekte dieser Sanktionen auf den Erfolg der Arbeitsuche und einen Rückzug vom Arbeitsmarkt von jungen ALG-II-Beziehern. Es wird ein administrativer Datensatz des Zugangs von jungen männlichen ALG-II-Beziehern in Westdeutschland ausgewertet, die zum Zeitpunkt des Zugangs keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung oder betrieblichen Ausbildung nachgingen. Die Schätzungen erfolgen getrennt für alleinlebende junge Männer und junge Männer, die mit anderen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern zusammen leben. Junge Männer in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften sollten im Falle einer Sanktionierung ihre Suchaktivitäten weniger stark intensivieren und ihre Anspruchslöhne nicht so weit zurücknehmen wie alleinlebende junge Männer. Der Grund dafür für ist, dass junge Männer in Mehrpersonenbedarfsgemeinschaften durch andere Bedarfsgemeinschaftsmitglieder (finanziell) unterstützt werden. Die Schätzungen beruhen auf einem multivariaten Verweildauermodell, das die Selektion durch unbeobachtbare Faktoren berücksichtigt. Simultan modelliert werden die Übergangsrate in die erste und in die zweite Sanktion, die Übergangsrate in ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung und die Rate des Rückzugs aus dem Erwerbsleben sowie im Falle eines Übergangs in eine ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung das Tagesentgelt. Die Befunde zeigen, dass aufgrund der ersten ebenso wie der zweiten Sanktion die individuelle Übergangsrate in Beschäftigung der jungen ALG-II-Bezieher steigt, wobei die erzielten Entgelte nur wegen der ersten Sanktionierung geringer ausfallen. Die erste Sanktion erhöht für beide Gruppen junger Männer die Rate des Rückzugs aus dem Erwerbsleben; die zweite Sanktion verstärkt den Effekt der ersten nur für alleinlebende junge Männer." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015 (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Trenkle, Simon ; Weber, Enzo ; Wiemers, Jürgen ; Moczall, Andreas; Trappmann, Mark ; Wolff, Joachim; Heining, Jörg; Hofmann, Barbara; Penninger, Marion; Lietzmann, Torsten; Vom Berge, Philipp ; Jahn, Elke ; Promberger, Markus; Stephan, Gesine ; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jörg Heining, Barbara Hofmann, Elke Jahn, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Marion Penninger, Markus Promberger, Franziska Schreyer, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Simon Trenkle, Enzo Weber, Jürgen Wiemers, Joachim Wolff & Philipp Vom Berge (2015): Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015. (IAB-Stellungnahme 02/2015), Nürnberg, 66 S.

    Abstract

    In dieser Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2015 äußert sich das IAB zu den von der Bundesregierung vorgelegten Anträgen der Fraktion Die Linke: "Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt HartzIV"; (Bundestagsdrucksache 18/3549) und "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen" (Bundestagsdrucksache 18/1115) sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt" (Bundestagsdrucksache 18/1963).

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie die Gesamtstellungnahme.
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  • Literaturhinweis

    "Do you want to negotiate with me?" - Avoiding and dealing with conflicts arising in conversations with the young unemployed (2015)

    Böhringer, Daniela; Karl, Ute;

    Zitatform

    Böhringer, Daniela & Ute Karl (2015): "Do you want to negotiate with me?" - Avoiding and dealing with conflicts arising in conversations with the young unemployed. In: Social work & society, Jg. 13, H. 1, S. 1-17.

    Abstract

    "This paper addresses conflict talk in social services. We focus on naturally occurring face-to-face conversations between claimants and personal contact persons in German job centres for young people under the age of 25. Using conversation analysis we identify conflict episodes arising in these conversations. We show how the participants display disagreement/agreement and how they escalate or terminate conflict episodes. We show that participants tend to avoid full confrontation in co-present interaction (both the 'customer' and the 'personal contact person'). They tend to maintain social continuity. On the other hand, many 'customers' file a complaint against the decisions of job centres concerning their unemployment benefits. There seems to be a lack of conflict solution potential in this social service organisation. There are not enough intermediate ways to deal with conflicts, which interactants tend to avoid but which are of course still there." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force: evidence from German survey data (2015)

    Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid;

    Zitatform

    Hillmann, Katja & Ingrid Hohenleitner (2015): Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force. Evidence from German survey data. (HWWI research paper 168), Hamburg, 32 S.

    Abstract

    "Similar to numerous other European countries, Germany's unemployment policy went through a paradigm shift in 2005, towards activation policy by tightening their monitoring and sanction regime. With our study, we aim to provide causal evidence for whether an intended positive effect of benefit sanctions on employment entry of welfare recipients has been bought at the expense of an unintended enhanced incentive to leave the labor market. Using a mixed proportional hazard model, we draw causal inference of sanction enforcements on unemployment exit hazards. Based on a novel survey sample covering the first three years after the 'Hartz IV' law came into effect, we provide evidence for a positive impact of sanctions on employment as well as on exit from labor force." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 2): Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten (2015)

    Ockenga, Edzard;

    Zitatform

    Ockenga, Edzard (2015): Das ungleiche Verhältnis von Fördern und Fordern bei Hartz IV (Teil 2): Die Kooperationspflichten Dritter und die schwachen Ansprüche der Leistungsberechtigten. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 1, S. 26-30.

    Abstract

    "Seit zehn Jahren gibt es nun die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei gelten die Grundsätze des 'Forderns ' (§ 2 SGB II) und 'Förderns' (§ 14 SGB II). Allerdings hat der Gesetzgeber - wie im ersten Teil zu diesem Thema detailliert gezeigt wurde - nur die Elemente des 'Forderns' umfassend, zwingend und verbindlich geregelt. Dagegen gibt es im SGB II nur wesentlich weniger fördernde Elemente und diese sind nur unbestimmt und schwach ausgestaltet. Das verdeutlicht der folgende Beitrag, in dem zunächst auch die Kooperationspflichten von 'Dritten' - also etwa von Arbeitgebern der Leistungsberechtigten - beleuchtet werden. Fast zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV erscheinen Korrekturen dringend notwendig. Wo dabei angesetzt werden müsste, wird am Schluss dieses Beitrags skizziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befähigen statt aktivieren: aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II (2015)

    Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt;

    Zitatform

    Reis, Claus & Benedikt Siebenhaar (2015): Befähigen statt aktivieren. Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II. (WISO Diskurs), Bonn, 99 S.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach den weitreichenden Arbeitsmarktreformen hält die Debatte über ihre Ziele und Wirkungen an. Die Einschätzungen sind nach wie vor kontrovers. Unstrittig ist, dass die Arbeitslosigkeit seit 2005 deutlich zurückgegangen ist - strittig bleibt, welcher Anteil dabei den Reformen zugeschrieben werden kann. Gleichwohl steht die Arbeitsmarktpolitik weiterhin vor vielen Herausforderungen. Allen voran: die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die auf hohem Niveau verharrt, und die Marginalisierungs- und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
    Die Autoren legen eine umfassende sozialwissenschaftliche und rechtliche Analyse des SGB II vor und benennen Reformbedarf sowie Handlungsoptionen. Im Zentrum der Studie steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Aktivierungsparadigma, dem Leitbild der Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahrzehnts. Die damit verbundenen Annahmen und Praktiken prägen nicht allein das institutionelle Setting, die Ausgestaltung der materiellen Leistungen und den Einsatz der Instrumente, sondern auch die 'Haltung' gegenüber Leistungsempfänger_innen und die Erbringung der Arbeitsmarktdienstleistungen. 'Moderne Arbeitsmarktdienstleistungen' - Kernbereich der Reformen, sollten die Eingliederung in Beschäftigung fördern und gesellschaftliche Teilhabechancen verbessern. Zwar werden die Leistungsempfänger_ innen heute als 'Kund_innen' bezeichnet, entsprechend weitgehende Rechte und Mitsprachemöglichkeiten z. B. beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch beim Fallmanagement, das die Einzelnen in den Mittelpunkt rücken muss und sich an deren individueller Lebenssituation und den jeweiligen Bedarfen auszurichten hat, bleibt die Praxis hinter den formulierten Ansprüchen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Verschränkung und Deformation als zwei Seiten einer Medaille: zu Funktion und Schicksal der "Eingliederungsvereinbarung" in der Job-Center Interaktion (2015)

    Weinbach, Christine;

    Zitatform

    Weinbach, Christine (2015): Verschränkung und Deformation als zwei Seiten einer Medaille. Zu Funktion und Schicksal der "Eingliederungsvereinbarung" in der Job-Center Interaktion. In: B. Heintz & H. Tyrell (Hrsg.) (2015): Interaktion - Organisation - Gesellschaft revisited : Anwendungen, Erweiterungen, Alternativen, S. 425-441.

    Abstract

    "Hinsichtlich Luhmanns Theorie der Ebenendifferenzierung wird vor allem auf die Autonomie der Systemebenen fokussiert. Dass sie, bei aller Bewegungsfreiheit gegeneinander, keineswegs unabhängig voneinander konzipiert sind, bleibt weitgehend unbeachtet. Aber wie kann ihre Verschränkung miteinander vorgestellt werden? Luhmann spricht von 'Strukturvorgaben' oder auch 'Ordnungsvorgaben', mit denen die umfassenden Systeme die eingeordneten Systeme konfrontieren. Für die Interaktionsebene gilt, dass solche Vorgaben als Verhaltensprämissen operativ werden müssen. Der Aufsatz untersucht am Beispiel der Eingliederungsvereinbarung als einer Strukturvorgabe des Politiksystems für die Jobcenter-Interaktion am empirischen Material, wie die Interaktion diese Aufgabe bewältigt und welche Deformationen die Strukturvorgabe Eingliederungsvereinbarung dabei erleidet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)372 v. 13.05.2015, S. 1-92.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18.05.2015 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit und Anträgen der Oppositionsfraktionen zu öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Sachverständigen nehmen Stellung zur Frage der Sanktionen im SGB II.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände/Institutionen:
    Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen; BAG Katholische Jugendsozialarbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland; AWO Bundesverband e.V.;
    Einzelsachverständiger: Prof. Dr. Gerhard Bosch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zu den Vorlagen a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Drucksache 18/3549) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Drucksache 18/1115) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt (Drucksache 18/1963): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zu den Vorlagen a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Drucksache 18/3549) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (Drucksache 18/1115) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt (Drucksache 18/1963). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)406 v. 26.06.2015, S. 1-86.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 29. Juni 2015 zum Thema Änderungen im SGB II und Sanktionen im SGB II. (IAB) Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.; Zentralverband des Deutschen Handwerks Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
    Einzelsachverständiger Dr. Helmut Apel

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  • Literaturhinweis

    Sanctions for young welfare recipients (2014)

    Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2014): Sanctions for young welfare recipients. In: Nordic Economic Policy Review H. 1, S. 177-208., 2013-11-04.

    Abstract

    "Social welfare systems usually imply specific obligations for benefit recipients. If a recipient does not comply with these obligations, a sanction involving a punitive benefits reduction may be imposed. We give an overview of the literature on the effects of sanctions in social welfare systems and present first results on sanction effects for young unemployed welfare recipients based on German administrative micro data. Our results suggest that mild and strong sanctions lead to an increased transition rate to work and that this effect is higher for strong sanctions. However, strong sanctions for young welfare recipients involve a complete withdrawal of the basic cash transfer payments." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Von Hartz IV zu Hartz V?: geplante "Rechtsvereinfachungen im SGB II" (2014)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2014): Von Hartz IV zu Hartz V? Geplante "Rechtsvereinfachungen im SGB II". In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 6, S. 233-235.

    Abstract

    "Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des SGB II vornehmen. Um dazu Vorschläge zu machen, hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'AG Rechtsvereinfachung im SGB II' ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu der AG gehören neben Bund und Ländern auch die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge und die Bundesagentur für Arbeit. Über 120 Vorschläge unter dem Titel 'Rechtsvereinfachung' wurden zusammengetragen. Doch was sich so harmlos nach 'Vereinfachung ' anhört, könnte - insbesondere nach den Erfahrungen mit früheren 'Korrekturen' zum SGB II - für die Betroffenen etliche Verschlechterungen mit sich bringen." (Textauszug, IAB-Doku)

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