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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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im Aspekt "weitere Publikationen und Informationen aus Arbeitsmarktforschung und -politik"
  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert: Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? (2022)

    Greiser, Johannes; Menke, Patricia;

    Zitatform

    Greiser, Johannes & Patricia Menke (2022): Sanktionen und Sperrzeiten ökonomisch analysiert. Was folgt aus dem Sanktionsmoratorium? In: ZFSH/SGB, Jg. 61, H. 9, S. 490-501.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist eine Analyse von Sanktionen und Sperrzeiten anhand der Wirkungen der geltenden - zum Teil allerdings gerade ausgesetzten - Regelungen, wobei die Frage im Mittelpunkt steht, welche Anreize diese bieten. Es stellt sich also die Frage, wie das Verhalten von Arbeitssuchenden einerseits und Menschen, die über eine Kündigung nachdenken, andererseits von den genannten Regelungen beeinflusst wird und welche Implikationen dies für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt hat. Gleichzeitig wird beantwortet, ob angesichts des Sanktionsmoratoriums Gründe für eine Fortsetzung der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten mittels Sanktionen bestehen. Zu diesem Zweck wird die Prinzipal-Agent-Theorie zugrunde gelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System (2022)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2022): What gender-neutral activation? Understanding the gender sanction gap in Germany’s welfare System. In: Social Politics, Jg. 29, H. 4, S. 1286-1313., 2021-09-20. DOI:10.1093/sp/jxab037

    Abstract

    "Women are half as likely to be sanctioned as men in Germany’s means-tested welfare system, despite sanctions not explicitly being a gendered activation measure. I investigate the reasons underlying the “gender sanction gap” with a decomposition analysis on a sample from registry data. Findings show differences between women and men in their distributions on family-related and human-capital-related variables explain much of the gap. Results further suggest gender differences in behavior and treatment by public employment services also contribute to the gap, with women more frequently being exempted from sanctions due to childcare responsibilities." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.

    Abstract

    "Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Impacts of Benefit Sanctions: A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence (2022)

    Pattaro, Serena ; Williams, Evan ; Gibson, Marcia; Dibben, Chris; Bailey, Nick ; Tranmer, Mark; Wells, Valerie;

    Zitatform

    Pattaro, Serena, Nick Bailey, Evan Williams, Marcia Gibson, Valerie Wells, Mark Tranmer & Chris Dibben (2022): The Impacts of Benefit Sanctions. A Scoping Review of the Quantitative Research Evidence. In: Journal of Social Policy, Jg. 51, H. 3, S. 611-653. DOI:10.1017/S0047279421001069

    Abstract

    "In recent decades, the use of conditionality backed by benefit sanctions for those claiming unemployment and related benefits has become widespread in the social security systems of high-income countries. Critics argue that sanctions may be ineffective in bringing people back to employment or indeed harmful in a range of ways. Existing reviews largely assess the labour market impacts of sanctions but our understanding of the wider impacts is more limited. We report results from a scoping review of the international quantitative research evidence on both labour market and wider impacts of benefit sanctions. Following systematic search and screening, we extract data for 94 studies reporting on 253 outcome measures. We provide a narrative summary, paying attention to the ability of the studies to support causal inference. Despite variation in the evidence base and study designs, we found that labour market studies, covering two thirds of our sample, consistently reported positive impacts for employment but negative impacts for job quality and stability in the longer term, along with increased transitions to non-employment or economic inactivity. Although largely relying on non-experimental designs, wider-outcome studies reported significant associations with increased material hardship and health problems. There was also some evidence that sanctions were associated with increased child maltreatment and poorer child well-being. Lastly, the review highlights the generally poor quality of the evidence base in this area, with few studies employing research methods designed to identify the causal impact of sanctions, especially in relation to wider impacts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestags-Drucksache 20/1413). Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,24), Köln, 6 S.

    Abstract

    "Derzeit werden Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich zu den gesetzlichen Formulierungen nur in einer abgeschwächten Form verhängt. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2019) werden Meldeversäumnisse mit einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent und darüber hinaus gehende Pflichtverletzungen mit einer Kürzung von 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Selbst Fälle, in denen eine Mitwirkung vom Hilfebedürftigen in jeglicher Hinsicht verweigert wird, können somit derzeit mit einer Kürzung in Höhe von maximal 135 Euro sanktioniert werden – das entspricht einem Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Transferleistung inklusive Kosten der Unterkunft eines Alleinstehenden. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen, die durch das Urteil erforderlich wurde, wird im Koalitionsvertrag für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Bis dahin soll ein „Moratorium“ für Sanktionen gelten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge werden bis Jahresende 2022 Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen nach §31a SGB II – dies inkludiert unter anderem die Weigerung, eine zumutbare angebotene Arbeit anzunehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen – nicht mehr angewendet. Sanktionen für Meldeversäumnisse bleiben weiterhin bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen: Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. (2022)

    Tobsch, Verena; Holtmann, Doris; Schmidt, Tanja; Brandt, Claudia;

    Zitatform

    Tobsch, Verena, Doris Holtmann, Tanja Schmidt & Claudia Brandt (2022): Hartz Plus: Die Auswirkungen von Hartz-IV-Sanktionen. Eine Studie im Auftrag von Sanktionsfrei e.V. Berlin, 111 S.

    Abstract

    "Die Studie Hartz Plus ist eine in Deutschland einmalige, repräsentative Studie zur Wirkung von Hartz IV-Sanktionen unter Anwendung eines Mixed-Methods-Ansatzes. Sie startete im Januar 2019 und endete im Januar 2022. Die Besonderheit des Designs besteht im Vergleich zweier Gruppen (Experimentaldesign) über den Verlauf von drei Jahren. Aus rund 4.500 Bewerber*innen wurden 585 Teilnehmende zufällig ausgewählt und in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine Gruppe erhielt quasi eine Versicherung gegen Sanktionen. Im Falle von finanziellen Kürzungen hat Sanktionsfrei e.V. diese bedingungslos ersetzt (Interventionsgruppe). Die andere Gruppe (Kontrollgruppe) hat keinen Sanktionsausgleich bekommen. Mit allen Teilnehmenden wurden insgesamt sieben Online-Befragungen durchgeführt. Schwerpunkte der Befragungen waren das psychosoziale Wohlbefinden, die finanzielle Situation, Erwerbsneigung und Erwerbstätigkeit, Wünsche, Sorgen und Ängste. Darüber hinaus wurden 16 Einzelinterviews mit Teilnehmenden aus beiden Gruppen durchgeführt. Zentrale Fragen waren: 1. Wie wirken sich Sanktionen und deren Androhung auf die psychosoziale Gesundheit und auf die sozio-ökonomische Lage von Menschen in Hartz IV aus? 2. Welche Ressourcen benötigen Menschen in Hartz IV, um im Sinne des Capability-Ansatzes von Amartya Sen ihre Wünsche gesellschaftlicher Teilhabe realisieren zu können? Zentrale Ergebnisse: Menschen, die aktuell auf Hartz IV angewiesen sind, fühlen sich weniger sozial integriert und schätzen ihre psychischen Ressourcen schlechter ein als Personen, die aktuell nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Bezogen auf Renitenz, Erwerbstätigkeit und -neigung zeigen sich zwischen den beiden Gruppen keine statistisch signifikanten Unterschiede. Ob Sanktionen finanziell ausgeglichen werden oder nicht, ist irrelevant. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sanktionen nicht als Motivator wirken. Sanktionen und ihre Androhung können schwerwiegende psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Für einen Teil der Hartz IV Beziehenden dieser Studie ist eine Integration auf den ersten Arbeitsmarkt als (zeitnah) nicht realisierbar einzustufen. Das hängt mit der Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, ihrer bisherigen Erwerbs- und Berufsbiografie, ihrer im Zeitverlauf entwerteten Qualifikation oder ihrer Gesundheit zusammen. Die Befunde der qualitativen Studie zeigen, dass eine auf die Problemlage der Betroffenen orientierte Beratung und Öffnung von Qualifizierungsangeboten zu einer Verbesserung ihrer Erwerbsfähigkeit beitragen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    zugehöriges Policy Paper
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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2021): Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II (2021)

    Linden, Philipp ;

    Zitatform

    Linden, Philipp (2021): Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 454-462. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-454

    Abstract

    "Seit den Reformen des SGB II 2004 /05 gelten Sanktionen in der Grundsicherung als zentrale Säule im aktivierenden Sozialstaat. Sozialpolitisch wird dabei häufig diskutiert, ob Sanktionen generell zulässig sind bzw. dazu führen dürfen, dass Betroffene (temporär) unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben. Zudem stufte das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 % der Grundsicherungsleistung als verfassungswidrig ein und mahnte einen Reformprozess an. Eine breite öffentliche Akzeptanz der veränderten Sanktionspraxis könnte erreicht werden, wenn empirische Evidenz zur Wahrnehmung solcher Sanktionen den Reformprozess begleitet. Der Beitrag untersucht mittels einer Vignettenanalyse, welche Sanktionen in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn hypothetische Sozialleistungsbeziehende ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Eine Mehrheit der repräsentativen deutschen Stichprobe (N = 2621) befürwortet eine als Sanktion verhängte Leistungskürzung bis 30 % der Grundsicherungsleistung. Eine geringe Motivation zur Arbeitssuche, Terminversäumnisse mit den Fachberater*innen und ein ausländischer Name erhöhen für sich genommen, aber vor allem in Kombination miteinander, die Akzeptanz von Sanktionen signifikant. Das Alter der hypothetischen Sozialleistungsbezieher*innen spielt dagegen nur eine marginale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 (2021)

    Schweitzer, Tobias;

    Zitatform

    Schweitzer, Tobias (2021): Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019. In: ZFSH/SGB, Jg. 60, H. 5, S. 259-262.

    Abstract

    "Besondere Zeiten erfordern besondere Formate. Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. sein alljährliches Kontaktseminar dieses Mal im Rahmen einer "Spezialausgabe" als reines Online-Format durch und widmete sich dabei einem hoch aktuellen Thema, den Sanktionen des SGB II. Dabei wurde die Entwicklung der Sanktionen, also das "Wo kommen wir her und wo stehen wir heute?" nach der Entscheidung des BVerfG genauso wie das "Wo gehen wir hin?" nach dem aktuellen Referentenentwuf des BMAS sowohl aus juristischer als auch aus empirischer Sicht beleuchtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II (2021)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2021): Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II. In: Sozialrecht aktuell, Jg. 25, H. Sonderheft, S. 184-187., 2021-08-03.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll das soziokulturelle Existenzminimum der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten absichern und sie unterstützen, damit sie künftig ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Dafür müssen sie beim Beratungs- und Vermittlungsprozess mitwirken und zumutbare Stellen- und Förderangebote akzeptieren, sonst drohen Sanktionen. Welche Wirkungen Sanktionen in der Grundsicherung tatsächlich entfalten, wurde bereits vor dem Urteil des BVerfG vom 5. November 2019 untersucht. Wichtige bereits vorliegende Befunde dazu werden in diesem Artikel diskutiert. Zudem wird erläutert, welche Studien bereits begonnen wurden und geplant sind und mit welchen weitergehenden Erkenntnissen zu rechnen ist. Zunächst werden aber potenzielle Wirkungen von Sanktionen diskutiert." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Side Effects of Labor Market Policies (2020)

    Caliendo, Marco ; Mahlstedt, Robert; Berg, Gerard J. van den; Vikström, Johan;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Robert Mahlstedt, Gerard J. van den Berg & Johan Vikström (2020): Side Effects of Labor Market Policies. (CEPA discussion papers 22), Potsdam, 33 S.

    Abstract

    "Labor market policy tools such as training and sanctions are commonly used to help bring workers back to work. By analogy to medical treatments, the individual exposure to these tools may have side effects. We study effects on health using individual-level population registers on labor market events outcomes, drug prescriptions and sickness absence, comparing outcomes before and after exposure to training and sanctions. We find that training improves cardiovascular and mental health and lowers sickness absence. The results suggest that this is not due to improved employment prospects but rather to instantaneous features of participation such as, perhaps, the adoption of a more rigorous daily routine. Unemployment benefits sanctions cause a short-run deterioration of mental health, possibly due higher stress levels, but this tapers out quickly." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage (2020)

    Gantchev, Valery ;

    Zitatform

    Gantchev, Valery (2020): Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage. In: European Journal of Social Security, Jg. 22, H. 3, S. 257-272. DOI:10.1177/1388262720940328

    Abstract

    "Can welfare sanctions and the right to a subsistence minimum coexist? The present article sheds light on this question by examining recent developments in German social assistance law and placing them in the broader international legal context. In November 2019, the German Constitutional Court declared a large portion of the applicable regime unconstitutional because it violated the basic right to a guaranteed subsistence minimum. The first part of the article examines this German basic right and the way its normative requirements are applied by the Constitutional Court to welfare sanctions. Two important points of reference which are discussed relate to the effectiveness of the measures and the availability of sanction mitigation instruments that safeguard the constitutionally guaranteed subsistence minimum. The second part of the article carries out a similar examination into the international human right to social assistance and the respective case law of the international supervisory bodies. A comparative legal analysis is carried out in the third part, which highlights the similarities between the German and the international legal approach to minimum social protection and welfare sanctions. The article concludes with the observation that welfare sanctions and the right to a subsistence minimum can only coexist under the condition that states respect the absolute nature of minimum social protection and reconcile the adopted measures with the primary objective of social assistance: reintegration and social inclusion." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates: Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term (2020)

    McVicar, Duncan ;

    Zitatform

    McVicar, Duncan (2020): The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates. Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term. (IZA world of labor 49), Bonn, 11 S. DOI:10.15185/izawol.49.v2

    Abstract

    "Wenn die Aktivitäten der Arbeitssuche kontrolliert oder Sanktionen verhängt werden, ist das mit Kosten für die Betroffenen verbunden. Die Forschung zeigt jedoch, dass sich durch die Überwachung der Arbeitssuche und Sanktionen bei der Leistungsgewährung die Dauer der Arbeitssuche verkürzen und die Wiederbeschäftigungsquote steigern lässt – was beides zu naheliegenden Politikoptionen macht. Es gibt jedoch auch einige Hinweise darauf, dass solche Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt führen und die Qualität der erzielbaren Beschäftigungsverhältnisse reduzieren können. Wissenslücken bestehen vor allem noch mit Blick auf die längerfristige Wirkung von Monitoring und Sanktionen auf die Qualität der angenommenen Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Public support for sanctioning older unemployed: a survey experiment in 21 European countries (2020)

    Naumann, Elias ; Naegele, Laura; De Tavernier, Wouter ; Hess, Moritz ;

    Zitatform

    Naumann, Elias, Wouter De Tavernier, Laura Naegele & Moritz Hess (2020): Public support for sanctioning older unemployed. A survey experiment in 21 European countries. In: European Societies, Jg. 22, H. 1, S. 77-100. DOI:10.1080/14616696.2019.1660394

    Abstract

    "The public opinion literature has found that the age of the benefit recipient is an important determinant in the formation of welfare state attitudes. Older people are perceived as more deserving of help and also punished less for not accepting a job. We argue that such a preferential treatment of older people depends on the social and economic context. In this article, we examine public support for demanding active labour market policies in 21 European countries. Relying on a survey experiment varying the age of the unemployed person, our analysis confirms that older unemployed are punished less than younger unemployed for not accepting a job offer. However, this effect varies between countries and our evidence suggests that support for exempting older individuals from demanding active labour market policies disappears as societies age. Moreover, support for stricter sanctions in general is higher in countries with a higher unemployment rate and in countries that already have rather strict active labour market policies. These findings question the public's role as a veto player in the reform process as it seems unlikely that public opinion will block attempts to further strengthen demanding active labour market policies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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