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Dossier

Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? (2021)

    Kupka, Peter; Gühne, Uta;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Uta Gühne (2021): Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? In: Psychiatrische Praxis, Jg. 48, H. 1 Stuttgart, Stuttgart, S. 5-7. DOI:10.1055/a-1274-2672

    Abstract

    "Während des ersten Jahres nach Implementierung der Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben etwa 34 000 Personen durch eine solche Förderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Wie hoch der Anteil psychisch kranker Menschen dabei ist, wissen wir nicht. Dass die Förderung insgesamt gut angenommen wird, stimmt jedoch optimistisch. Neben der vergleichsweise hohen Förderdauer wird von den Nutzern besonders positiv wahrgenommen, dass es sich um „echte“ Arbeit im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse handelt, was zusätzlich die Akzeptanz im sozialen Umfeld erhöht [19]. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) sollte demnach auch Menschen mit psychischer Erkrankung und komplexen Problemlagen in langjähriger Arbeitslosigkeit Chancen beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe bieten. Es wird zukünftig darauf ankommen, wie medizinisch erforderliche sowie psychosoziale und arbeitsintegrative Leistungen besser als bisher miteinander verzahnt und Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher übergreifend erbracht werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II (2021)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2021): Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 41-51. DOI:10.3790/sfo.70.1.41

    Abstract

    "Folgt man der Literatur, ist die Sozialwirtschaft einer der bedeutendsten Wirtschaftssektoren Deutschlands. Dort werden, Berechnungen von Oliver Ehrentraut zufolge, rund sieben Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung generiert. Allerdings ist die Sozialwirtschaft ein volkswirtschaftliches Aggregat mit unscharfen Rändern und wechselnden Zuschnitten. Es gibt weite Definitionen, die auch die gesamte Gesundheitswirtschaft mit umfassen und engere, die sich ausschließlich auf gemeinnützige Organisationen und soziale Dienstleistungen im engeren Sinne beziehen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre neue Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/27973) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre neue Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/27973). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/29176 (30.04.2021)), 102 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den neuen Regelinstrumenten zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz zum Teilhabechancengesetz: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28664) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Bilanz zum Teilhabechancengesetz. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/28664). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19(29724) (18.05.2021)), 23 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der FDP-Fraktion zur Bilanz zum Teilhabechancengesetz, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, u.a. mit Statistiken zum Bestand an Teilnehmenden in den beiden Maßnahmen und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II). (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Zwei Jahre „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) - Bilanz und Perspektiven. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/30651). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31217 (28.06.2021)), 21 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden Anfang des Jahres 2019 zwei neue Instrumente der Arbeitsförderung in Form von Lohnkostenzuschüssen für langzeitarbeitslose Menschen eingeführt. Gegenstand der Kleine Anfrage ist das Instrument 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen', durch das deutlich weniger Menschen gefördert werden als durch den 'Sozialen Arbeitsmarkt'. Außerdem beträgt die Förderdauer nur zwei Jahre mit einem Höchstfördersatz von 75 Prozent. Zwei Jahre nach der Einführung stellt sich daher die Frage, wie erfolgreich das Instrument ist und welche ersten Erkenntnisse es zum Verbleib der Teilnehmenden gibt. Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, einen Überblick über die Entwicklung des Instruments für den ersten vollständigen Förderzeitraum zu erhalten. Damit wiederum sollen Stellschrauben identifiziert werden, an denen zeitnah nachgebessert werden muss. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ (2021)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2021): Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,03), Berlin, 20 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2019 wurde ein „Sozialer Arbeitsmarkt“ eingeführt. Mit Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber von zunächst 100 Prozent werden Arbeitsplätze geschaffen für Arbeitslose, die in der Regel mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und in dieser Zeit kaum erwerbstätig waren. Im Mai 2021 wurden so 42.000 Arbeitsplätze gefördert. Der DGB bewertet den Grundansatz der neuen Förderung ausgesprochen positiv, analysiert aber auch erhebliche Defizite und fordert gesetzliche Nachbesserungen. Aus Sicht des DGB ist es sinnvoll, dass die öffentliche Hand selbst zusätzliche Arbeitsplätze für ansonsten „chancenlose“ Langzeitleistungsbezieher*innen initiiert. Dabei geht es nicht primär um ein Sprungbrett in ungeförderte Arbeit, sondern die geförderte Beschäftigung an sich wird als Wert gesehen, da sie soziale Teilhabe schafft. Substanziell neu ist auch die bis zu fünfjährige Förderdauer, die Entwicklungsperspektiven eröffnen soll. Doch das Versprechen einer fünfjährigen Förderung wird in der Praxis noch nicht ausreichend eingelöst. Weit über die Hälfte (55,8 Prozent) der geförderten Arbeitsplätze sind auf maximal zwei Jahre befristet – also auf die Zeit, in der der Zuschuss 100 Prozent beträgt. Dabei handelt es sich aber keineswegs immer um „missbräuchliche“ Mitnahmeeffekte. Gemeinwohlorientierte Einsatzstellen haben oftmals objektive Schwierigkeiten, die ab dem dritten Jahr erforderlichen Eigenanteile zu erwirtschaften. Sie bieten in der Regel gesellschaftlich sinnvolle Dienstleitungen an, mit denen sich aber kaum Erlöse erwirtschaften lassen. Der DGB fordert daher eine verstärkte Förderung für solche Einsatzstellen. Zudem ist das Förderprogramm zu klein dimensioniert. Zurzeit erhalten nur 7,5 Prozent der Arbeitslosen, die für das Förderinstrument in Frage kommen, auch tatsächlich ein Arbeitsplatzangebot. Weiter kritisiert der DGB, dass Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund bei der Förderung unterrepräsentiert, die geförderten Beschäftigten vom Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind und tarifgebundene Arbeitgeber benachteiligt werden, da nicht alle tariflichen Komponenten bei der Berechnung des Lohnkostenzuschusses berücksichtigt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2020)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Rolf G. Heinze (2020): Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 97-110.

    Abstract

    Die Autoren ziehen in ihrem Beitrag Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Erste Rückmeldungen aus der Praxis belegen eine umfangreiche Nutzung des Instruments durch die Jobcenter. Die Autoren skizzieren im Folgenden einige Überlegungen zu Gelingensbedingungen der (regionalen) Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes. Hierzu zählen begleitendes stabilisierendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen für die Langzeitarbeitslosen. 'Regionale Umsetzungspraktiken, die neue Netzwerkbildungen der Akteure vor Ort ermöglichen und dabei Dynamisierungsakzente setzen können, dürften für eine erfolgreiche Etablierung des Instruments entscheidend sein und sollten vor Ort formativ begleitet werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Soziale Teilhabe und geförderte Beschäftigung: Deutungshorizonte und Umsetzungsperspektiven des Teilhabechancengesetzes (2020)

    Gottwald, Markus; Kupka, Peter; Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Gottwald, Markus, Claudia Globisch, Peter Kupka & Philipp Ramos Lobato (2020): Soziale Teilhabe und geförderte Beschäftigung: Deutungshorizonte und Umsetzungsperspektiven des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 773-795., 2020-10-29. DOI:10.3790/sfo.69.12.773

    Abstract

    "Im seit Januar 2019 gültigen Teilhabechancengesetz bleibt der Teilhabebegriff im Gesetz wie der Gesetzesbegründung unterbestimmt. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Akteure des jobcenterexternen Governancekontextes mit welchen Deutungen die lokale Umsetzung des Teilhabechancengesetzes rahmen. Dabei lassen sich zwei Interpretationen des zentralen Konzepts der sozialen Teilhabe beobachten: Im ersten Fall wird Teilhabe als Integration in den ungeförderten Arbeitsmarkt verstanden, im zweiten werden die Instrumente selbst als Teilhabechance interpretiert. Diese unterschiedlichen Verständnisse haben Einfluss auf die Umsetzungsperspektiven wie die Auswahl der Teilnehmenden, die Akquise von Arbeitgeber*innen, die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Umsetzung des Coachings. Darin manifestieren sich arbeitsmarktpolitische respektive sozialpolitische Prioritäten, die nicht aus dem Gesetz, sondern aus übergeordneten Werthorizonten abgeleitet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Do job creation schemes improve the social integration and well-being of the long-term unemployed? (2020)

    Ivanov, Boris; Pfeiffer, Friedhelm; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Ivanov, Boris, Friedhelm Pfeiffer & Laura Pohlan (2020): Do job creation schemes improve the social integration and well-being of the long-term unemployed? In: Labour Economics, Jg. 64, 2020-03-27. DOI:10.1016/j.labeco.2020.101836

    Abstract

    "In this paper, we analyze the effects of a German job creation scheme (JCS) on the social integration and well-being of long-term unemployed individuals. Using linked survey and administrative data for participants and a group of matched non-participants, we find significant positive effects of being employed within this program. Participants with health impairments or an above-average duration of welfare dependence benefit more. The effects decline over the course of the program, which is explained by an increase in both the share of participants who leave the program, and of control individuals who find a job. The results suggest that JCSs should target those with the lowest employment prospects." (Author's abstract, © 2020 Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“ (2020)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2020): Per Achterbahn zum Sozialen Arbeitsmarkt. Zur Vorgeschichte des „Teilhabechancengesetzes“. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 797-824. DOI:10.3790/sfo.69.12.797

    Abstract

    "Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Deutschland ein neues Instrument der arbeitsmarktpolitisch geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose eingeführt. Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ steht in der Tradition eines 2008 eingeleiteten Paradigmenwechsels: Statt die Förderung auf Arbeiten zu beschränken, die „zusätzlich“ und „wettbewerbsneutral“ sind und im „öffentlichen Interesse“ liegen, kann der Lohnkostenzuschuss von jedem Arbeitgeber und für jede Art von Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Dieser Paradigmenwechsel, von dem man sich bessere Chancen des Übergangs in ungeförderte Beschäftigung verspricht, war lange umstritten und wurde von Vielen nicht verstanden. Es ist deshalb erstaunlich, dass er durch die Irrungen und Wirrungen zweier Instrumentenreformen erhalten blieb. Der Beitrag folgt diesem Prozess und zeichnet die Entwicklung der Positionen verschiedener Akteure nach." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The case for a job guarantee policy in Germany: A political-economic analysis of the potential benefits and obstacles (2020)

    Landwehr, Jannik J.;

    Zitatform

    Landwehr, Jannik J. (2020): The case for a job guarantee policy in Germany: A political-economic analysis of the potential benefits and obstacles. (Working Paper / Berlin Institute for International Political Economy 2020,150), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "As a bottom-up approach, a Job Guarantee policy can tackle the issue of unemployment on the macroeconomic, socioeconomic, and individual level in a unique way and promote the social inclusion of the unemployed. This paper aims at analysing the potential obstacles - namely inflationary pressure and financing - of a Job Guarantee policy implementation in the case of Germany. A Job Guarantee's impact on inflation depends on excess production capacities of economic sectors as well as collective wage bargaining structures. In this regard, this paper concludes that under a correct policy design inflationary pressure is no major obstacle. Strengthening workers' bargaining power in Germany through a Job Guarantee policy could even contribute to reaching the inflation target and prevent deflation. However, deficiencies of the European institutional setup and the analogous restrictive fiscal mantra at European and national level limit the political scope for financing a Job Guarantee policy. Notwithstanding, a small to medium size Job Guarantee programme - comprising up to all currently unemployed willing to work - is politically and legally feasible." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups (2020)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2020): Employment Subsidies for Long-Term Welfare Benefits Recipients: Reconciling Programmes Goals with Needs of Diverging Population Groups. (IAB-Discussion Paper 27/2020), Nürnberg, 34 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmern in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei werden zunächst die Programme im Hinblick auf ihre Ziele und Teilnahmekriterien beschrieben. Anschließend erfolgt eine explorative Untersuchung der Teilnehmerstruktur beim Maßnahmeeintritt mittels einer Latent Class (Cluster) Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer beim Maßnahmeeintritt, die in einer Typologie dargestellt wird, in der sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Dabei werden auch unterschiedliche Förderbedarfe dieser Teilnehmergruppen deutlich, die bei der Programmgestaltung berücksichtigt werden könnten. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmergruppen prioritär, währende andere vermehrt von passgenauen und problemgerechten Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen profitieren würden, die unter Umständen auch den Langzeitbezug von Sozialleistungen verringern oder beenden könnten. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktprogramme im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen und Sozialleistungsempfängern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Zugpferd für komplexe Ausgangslagen: Wie der Soziale Arbeitsmarkt die Integrationsarbeit der Jobcenter neu ausrichtet (2020)

    Poetzsch, Johanna;

    Zitatform

    Poetzsch, Johanna (2020): Zugpferd für komplexe Ausgangslagen: Wie der Soziale Arbeitsmarkt die Integrationsarbeit der Jobcenter neu ausrichtet. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 69, H. 12, S. 825-830. DOI:10.3790/sfo.69.12.825

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2019 ist mit § 16i SGB II ein Sozialer Arbeitsmarkt in Deutschland eingeführt worden. Die quantitative und qualitative Umsetzung der nunmehr ersten zwei Jahre stimmt positiv: Die neue Struktur eines Lohnkosten­zuschusses in Kombination mit einem integriertem Coaching scheint einen arbeitsmarktpolitischen Ton anzuschlagen, der Arbeitgeber wie Leistungsberechtigte gleichermaßen fördert und fordert. So nehmen Jobcenter die neuen Fördermöglichkeiten gut an und die Bestandszahlen bleiben bisher selbst in der durch Covid-19 arbeitsmarktpolitisch angespannten Situation stabil." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwölf Monate Teilhabechancengesetz: Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet (2020)

    Schad, Dominik;

    Zitatform

    Schad, Dominik (2020): Zwölf Monate Teilhabechancengesetz. Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 111-124.

    Abstract

    Der Autor zieht Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Der Beitrag widmet sich insbesondere der Umsetzung im Ruhrgebiet, die der Autor als Erfolg wertet. 'Aus Sicht der Jobcenter ist vor allen Dingen der relativ hohe Anteil privater Arbeitgeber als überraschendes und positives Zeichen hervorzuheben. Weiterhin betont er, 'dass alle Jobcenter des Ruhrgebiets den Passiv-Aktiv-Transfer zur Akquirierung zusätzlicher Finanzmittel nutzen. Rund 58 Prozent der eingerichteten Stellen werden nach Tariflohn bezahlt und 53 Prozent der vermittelten Personen fielen aus der Hilfebedürftigkeit. Vor dem Hintergrund des Erfolgs plädiert der Autor für eine dauerhafte Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/16519) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/16519). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/17226 (14.02.2020)), 49 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Ergebnissen aktiver Arbeitsmarktpolitik im Bereich SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz nach einem Jahr "Sozialer Arbeitsmarkt" (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Teilhabechancengesetz): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/17819) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Bilanz nach einem Jahr "Sozialer Arbeitsmarkt" (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Teilhabechancengesetz). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/17819). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/18854 (28.04.2020)), 39 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“ (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Teilhabechancengesetz). Insbesondere die Schaffung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war nach Ansicht der Fragestellenden wichtig, um Menschen nach vielen Jahren ohne Erwerbsarbeit Chancen und Perspektiven abseits von „Hartz IV“ zu eröffnen. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II): Zusammenfassung des IAB-Untersuchungskonzepts (2019)

    Bauer, Frank; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Promberger, Markus; Trappmann, Mark ; Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Hülle, Sebastian ; Stockinger, Bastian ; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Martin Dietz, Sebastian Hülle, Peter Kupka, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2019): Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose (§ 16e & § 16i SGB II). Zusammenfassung des IAB-Untersuchungskonzepts. Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes wurden zum 1. Januar 2019 - geregelt in den Paragraphen 16e und 16i SGB II - zwei Förderinstrumente eingeführt, die langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen (Deutscher Bundestag 2018). Während das erste Instrument vor allem die Beschäftigungsfähigkeit sowie die Arbeitsmarktchancen der Geförderten erhöhen soll, zielt das zweite Instrument primär auf die Verbesserung der sozialen Teilhabechancen der gefördert Beschäftigten. Jenseits ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen ist beiden Instrumenten gemeinsam, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei gemeinnützigen wie privatwirtschaftlichen Arbeitgebern gefördert werden können. Zudem ist in beiden Fällen eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der Geförderten ('Coaching') vorgesehen, um einer vorzeitigten Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse vorzubeugen. Die wissenschaftliche Evaluation der beiden Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Im Fokus der Evaluation stehen drei übergeordnete Fragestellungen: - Wie setzten die Jobcenter die Maßnahmen um? - Wie erfolgt ihr betrieblicher Einsatz und welche unbeabsichtigten Nebenfolgen hat dieser? - Hat die Maßnahmenteilnahme einen positiven Effekt auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen sowie die soziale Teilhabe der Geförderten? Um diese Fragen untersuchen zu können, ist die Evaluation thematisch breit aufgestellt und stützt sich auf eine überwiegend neu zu erhebende bzw. zu erschließende Datenbasis. Konkret sieht das Untersuchungskonzept vier eng verzahnte Forschungsmodule vor, deren inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung hier zusammenfassend dargestellt werden. Die Forschungsarbeiten haben zum Jahresbeginn 2019 begonnen und werden im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Jeweils zum Jahresende 2020 und 2023 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Begleitforschung des IAB." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Öffentlich geförderte Beschäftigung: Entwicklung, Konzepte und Wirkungen (2019)

    Bauer, Frank; Fuchs, Philipp ;

    Zitatform

    Bauer, Frank & Philipp Fuchs (2019): Öffentlich geförderte Beschäftigung: Entwicklung, Konzepte und Wirkungen. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 65, H. 2, S. 83-114., 2019-05-20. DOI:10.1515/zsr-2019-0004

    Abstract

    "Öffentlich geförderte Beschäftigung ist seit der Einführung des Arbeitsförderungsgesetzes 1969 Bestandteil der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Der Aufsatz zeichnet die Nutzung der verschiedenen Formen dieses Instruments nach und referiert die zentralen Befunde zu dessen Wirkungen auf die Geförderten. Dabei wird ein Bogen gespannt von den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der 80er Jahre über die arbeitsmarktpolitische Bearbeitung der Wiedervereinigung und die 'Hartz-Reformen' bis hin zu aktuellen Modellprojekten, die neue Ansätze in der Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung erproben. Im Fokus stehen sowohl die Beschäftigungseffekte als auch die Frage nach der Ermöglichung sozialer Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung. Die arbeitsmarktpolitischen Implikationen für die Ausgestaltung eines sozialen Arbeitsmarkts werden abschließend anhand der aktuellen Erkenntnisse aus den Evaluationen der Modellprojekte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen diskutiert." (Autorenreferat, © De Gruyter)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": Dritter Zwischenbericht (2019)

    Brussig, Martin; Kleinemeier, Rita; Aurich-Beerheide, Patrizia; Kotlenga, Sandra; Pagels, Nils; Puhe, Henry; Ivanov, Boris; Nägele, Barbara; Gabler, Andrea; Langer, Philipp; Pfeiffer, Friedhelm; Kirsch, Johannes; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Aurich-Beerheide, Patrizia, Johannes Kirsch, Philipp Langer, Andrea Gabler, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Nils Pagels, Boris Ivanov, Friedhelm Pfeiffer, Laura Pohlan, Rita Kleinemeier & Henry Puhe (2019): Evaluation des Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt". Dritter Zwischenbericht. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 531), Duisburg, 112 S.

    Abstract

    "Das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' zielt auf die Verbesserung der sozialen Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II, die entweder mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und/oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Es ist im Jahr 2015 gestartet und läuft bis zum 31.12.2018. An dem Programm nahmen zur Jahresmitte 2018 ca. 16.000 Personen in 195 Jobcentern teil. Das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' wird somit in knapp der Hälfte aller Jobcenter bundesweit umgesetzt. Der vorliegende Zwischenbericht stellt den aktuellen Stand aus der programmbegleitenden Evaluation vor. Dabei wird auf die Vielfalt in der Programmumsetzung, die Auswahl der Arbeitgeber und die damit verbundenen Schwierigkeiten eingegangen. Es werden Ergebnisse aus der CATI-Befragung von Teilnehmenden und Kontrollpersonen zur kurzfristigen Wirkung der Teilnahme an dem Programm auf die soziale Teilhabe, der zentralen Ergebnisvariable des Programms, präsentiert. Zudem werden zwei Gestaltungsparameter, die sich als wichtige Wirkungskanäle für die Entwicklung der sozialen Teilhabe erwiesen haben, genauer betrachtet, nämlich die beschäftigungsbegleitenden Aktivitäten und die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft (2019)

    Krampe, Andreas;

    Zitatform

    Krampe, Andreas (2019): Neue Perspektiven für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen - Das Teilhabechancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 1, S. 8-10.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) in Kraft. In diesem Beitrag werden der Hintergrund und die zentralen Inhalte des Gesetzes sowie einige Positionierungen des Deutschen Vereins hierzu im Überblick vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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