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Dossier

Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Teilhabechancengesetz“ wurden neue Regelinstrumente für die öffentliche Beschäftigungsförderung von langzeitarbeitslosen sowie arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten geschaffen. Zielgruppe sind Personen, die seit Langem SGB-II-Leistungen beziehen und nur geringe Chancen auf eine Beschäftigung haben. Ihnen sollen durch finanzielle Anreize für Arbeitgeber vermehrt Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen oder auf dem sozialen Arbeitsmarkt gemacht werden, um ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Das Förderinstrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) wurde neu gefasst und damit die Rechtsgrundlage für einen weiteren Lohnkostenzuschuss geschaffen. Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) wurde neu eingeführt. Das Gesetz greift Erkenntnisse aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf.
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  • Literaturhinweis

    Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt (2022)

    Martin, Andrea;

    Zitatform

    Martin, Andrea (2022): Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 52-59.

    Abstract

    "Die Förderung von Frauen und Alleinerziehenden im Sozialen Arbeitsmarkt ist eine Frage der Perspektive auf die Zielgruppe. Gezielte Ansprache, bedarfsgerechte Angebote, aber auch die Konstellation der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft entscheiden über die Integrationschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (2022)

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Nivorozhkin, Anton & Markus Promberger (2022): Verschiedene Gruppen, unterschiedliche Bedarfe: Eine Typologie der Teilnehmer:innen an den neuen Maßnahmen der geförderten Beschäftigung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 8, S. 531-551., 2021-09-16. DOI:10.3790/sfo.71.8.531

    Abstract

    "Wir untersuchen die Zugänge von Teilnehmer:innen in zwei neue Maßnahmen der geförderten Beschäftigung (§ 16 e/i SGB II), die Langzeitarbeitslose im Hinblick auf Erwerbsintegration und Teilhabe unterstützen sollen. Dabei wird eine explorative Untersuchung der Teilnehmer:innenstruktur mittels einer Latent-Class-Analyse der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Unsere Ergebnisse zeigen eine beträchtliche Heterogenität der Teilnehmer:innen, die in einer Typologie dargestellt wird. In dieser lassen sich individuelle erwerbsbiografische Charakteristika und persönliche Problemlagen mit weiter gefassten sozialhistorischen Prozessen verbinden. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung sozialer Teilhabe durch eine geförderte Arbeitsstelle ist für manche Teilnehmer:innengruppen prioritär, während andere vermehrt von passgenauen Bildungs- und Ausbildungsbestandteilen oder Maßnahmen der Frauenförderung profitieren würden. Insofern ergeben sich aus unserer Untersuchung erste Anhaltspunkte für die Feinjustierung dieser Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten heterogener Gruppen von Langzeitarbeitslosen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Nivorozhkin, Anton ; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp & Martin Dietz (2022): Drei Jahre Teilhabechancengesetz - ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.01

    Abstract

    "Die neue Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, um die Befunde aus seiner Begleitforschung, die seit der Vorlage des Zwischenberichts Ende 2020 entstanden sind, in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Ramos Lobato, Philipp; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell (2022)

    Rieder, Kurt;

    Zitatform

    Rieder, Kurt (2022): Unterstützung für Arbeitgeber/innen bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes: das Aachener Modell. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 68-77.

    Abstract

    "Beschäftigte, Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld müssen zueinander passen, damit eine langfristige soziale und arbeitsplatzbezogene Integration gelingt. Hierfür benötigen Arbeitgeber/innen verlässliche Rahmenbedingungen und erfahrene Ansprechpartner/innen an ihrer Seite. Gut ausgebildete und erfahrene Betriebsakquisiteure und Coaches sind dabei der Schlüssel zum Erfolg beim Zustandekommen und bei der Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen nach § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Schiele, Maximilian ; Tübbicke, Stefan ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke & Joachim Wolff (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.02

    Abstract

    "Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet: (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Claudia Wenzig & Sebastian Hülle (interviewte Person) (2022): Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet. (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig). In: IAB-Forum H. 29.06.2022 Nürnberg, 2022-06-27. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220629.01

    Abstract

    "Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Durch die Längsschnittbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ versucht das IAB herauszufinden, ob diese Hilfen die Situation der Geförderten auch tatsächlich verbessern. Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit der Durchführung der Befragung verbunden sind, erläutern Sebastian Hülle und Claudia Wenzig im Interview für das IAB-Forum." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff) (2022)

    Schludi, Martin; Wolff, Joachim; Gellermann, Jan F. C.; Promberger, Markus; Kupka, Peter ;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Joachim Wolff, Jan F. C. Gellermann, Markus Promberger & Peter Kupka (interviewte Person) (2022): Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen (Interview mit Jan Gellermann, Peter Kupka, Markus Promberger und Joachim Wolff). In: IAB-Forum H. 26.07.2022 Nürnberg, 2022-07-25. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220726.03

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die amtierende Bundesregierung darauf verständigt, das derzeit bis Ende 2024 befristete Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu verstetigen. Damit würde dauerhaft ein Sozialer Arbeitsmarkt für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose etabliert. In ihrem jüngst bekannt gewordenen Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung für das Jahr 2023 jedoch zugleich, die Mittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro zu kürzen. Dieses Vorhaben wurde von der Opposition und einem Teil der Medien scharf kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion des IAB-Forum vier einschlägige Experten im IAB um ihre Einschätzung gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen (2022)

    Singer, Kirsten; Delfs, Silke;

    Zitatform

    Singer, Kirsten & Silke Delfs (2022): Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II – Entwicklung und Strukturen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 16-27.

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz soll Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden. Anhand von Daten der amtlichen Statistik werden in diesem Beitrag die Umsetzung dieser Förderung seit 2019 und die Struktur der durch sie geförderten Personengruppen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)

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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert) (2022)

    Winters, Jutta; Englert, Kathrin ;

    Zitatform

    Winters, Jutta; Kathrin Englert (sonst. bet. Pers.) (2022): Das Teilhabechancengesetz in der alltäglichen Praxis der Jobcenter (Video mit Kathrin Englert). In: IAB-Forum H. 09.12.2022, 2022-12-08. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221209.01

    Abstract

    "Im Video-Statement berichtet IAB-Wissenschaftlerin Kathrin Englert von den positiven Erfahrungen der Jobcenter mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. In ihrer Forschung kam sie zu dem überraschenden Ergebnis, dass Jobcenter selbst für die Zielgruppe mit oft multiplen Vermittlungshemmnissen die Integration in den Arbeitsmarkt als zentralen Bezugspunkt sehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Winters, Jutta;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043) (2022)

    Zitatform

    (2022): Teilhabechancengesetz – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3302 (05.09.2022)), 34 S.

    Abstract

    Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' sowie 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen habe. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist der bisherige Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2019 bis 2022, differenziert nach Arbeitslosigkeitsdauer, demografischen Merkmalen und Wirtschaftszweigen. Weiterhin geht es um den Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmenende. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022 (2021)

    Achatz, Juliane; Bossler, Mario ; Oberfichtner, Michael ; Matthes, Britta ; Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten ; Bruckmeier, Kerstin ; Lehmer, Florian ; Wolff, Joachim; Leber, Ute; Wenzig, Claudia; Lang, Julia ; Wanger, Susanne ; Kubis, Alexander; Vicari, Basha ; Kruppe, Thomas ; Trappmann, Mark ; Janssen, Simon; Seibert, Holger; Janser, Markus ; Rauch, Angela ; Jahn, Elke ; Brücker, Herbert ; Hutter, Christian ; Zika, Gerd ; Hohendanner, Christian ; Weber, Enzo ; Gürtzgen, Nicole ; Trenkle, Simon ; Gartner, Hermann ; Reims, Nancy ; Fuchs, Johann ; Braun, Wolfgang; Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Dengler, Katharina; Wiemers, Jürgen ; Dauth, Christine ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Mario Bossler, Wolfgang Braun, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Christine Dauth, Katharina Dengler, Hans Dietrich, Martin Dietz, Bernd Fitzenberger, Johann Fuchs, Hermann Gartner, Nicole Gürtzgen, Christian Hohendanner, Christian Hutter, Elke Jahn, Markus Janser, Simon Janssen, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Julia Lang, Ute Leber, Florian Lehmer, Torsten Lietzmann, Michael Oberfichtner, Britta Matthes, Joachim Wolff, Claudia Wenzig, Susanne Wanger, Basha Vicari, Mark Trappmann, Holger Seibert, Angela Rauch, Gerd Zika, Enzo Weber, Simon Trenkle, Nancy Reims, Ulrich Walwei, Philipp Ramos Lobato, Gesine Stephan & Jürgen Wiemers (2021): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen 2021/2022. Nürnberg, 20 S.

    Abstract

    "Digitalisierung, Dekarbonisierung und demografischer Wandel werden den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren erheblich verändern. Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei der Sicherung des Arbeitskräftebedarfs – und damit verbunden bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung –, bei der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbständigen. Die Covid-19-Pandemie hat die Situation in mancherlei Hinsicht zusätzlich verschärft. Zu all diesen und zahlreichen weiteren wichtigen Themen fasst die IAB-Broschüre „Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen“ die zentralen wissenschaftlichen Befunde kompakt zusammen. Sie bietet zudem Handlungsempfehlungen für die Arbeitsmarktpolitik, die aus den wissenschaftlichen Befunden abgeleitet wurden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht (2021)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Coban, Mustafa ; Trappmann, Mark ; Friedrich, Martin; Stockinger, Bastian ; Gellermann, Jan; Schmucker, Alexandra; Gottwald, Markus; Ramos Lobato, Philipp; Zabel, Cordula ; Raab, Miriam ; Dietz, Martin; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Gricevic, Zbignev; Kupka, Peter ; Zins, Stefan ; Kiesel, Markus; Fuchs, Philipp ; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Mustafa Coban, Martin Dietz, Martin Friedrich, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Zbignev Gricevic, Sebastian Hülle, Markus Kiesel, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Alexandra Schmucker, Bastian Stockinger, Mark Trappmann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II – Zwischenbericht. (IAB-Forschungsbericht 03/2021), Nürnberg, 197 S.

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen haben. Damit rückt eine Teilgruppe unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Fokus der arbeitsmarktpolitischen Förderung, die über Jahre hinweg faktisch von regelmäßiger Erwerbstätigkeit und den darüber vermittelten Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen ist. Entsprechend besteht das Kernanliegen beider Instrumente darin, den Geförderten die Beteiligung am Arbeitsleben zu eröffnen und dadurch zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, ihrer Arbeitsmarktchancen und ihrer gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten beizutragen. Zusammen mit der Einführung beider Förderinstrumente hat der Gesetzgeber auch deren umfassende wissenschaftliche Evaluation beschlossen. Die Evaluation erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II und obliegt damit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Im Fokus der Studie stehen insbesondere die Implementation der Maßnahmen auf Ebene der Jobcenter, ihr betrieblicher Einsatz sowie ihre Wirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Teilhabe der Geförderten. Der vorliegende Bericht dokumentiert den aktuellen Arbeits- und Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik (2021)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2021): "Coaching" im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung. Begriff, Funktionen und Situationslogik. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 19-39., 2020-11-09. DOI:10.3790/sfo.70.1.19

    Abstract

    "Der Beitrag befasst sich mit der „Beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ von Arbeitnehmern in öffentlich geförderter Beschäftigung und zeigt, dass es sich dabei um eine anspruchsvolle Dienstleistung an der Schnittstelle von aktiver Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik handelt. Sie soll gleichermaßen beschäftigungsstabilisierende Aufgaben übernehmen und mittelfristig wirksame Veränderungs- und Bildungsprozesse initiieren und flankieren. In soziologischer Perspektive wird sowohl die Situationslogik für die geförderten Arbeitnehmer und ihre Unterstützer begrifflich-empirisch rekonstruiert und die folgenden Fragen adressiert: Worin besteht die Aufgabe der „ganzheitlichen, beschäftigungsbegleitenden Unterstützung“ im Rahmen geförderter Beschäftigung, durch welche Kontextfaktoren werden sie geprägt und was sind ihre Chancen und Risiken?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2021)

    Bauer, Frank; Wolff, Joachim; Dietz, Martin; Fuchs, Philipp ; Zabel, Cordula ; Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp; Promberger, Markus; Gottwald, Markus; Nivorozhkin, Anton ; Kupka, Peter ; Bennett, Jenny; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Martin Dietz, Philipp Fuchs, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Markus Gottwald, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2021): Evaluation des Teilhabechancengesetzes: Erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 16.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-03.

    Abstract

    "Das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde durch das Teilhabechancengesetz grundlegend erweitert. Seither stehen zwei neue Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung, um die Erwerbsbeteiligung besonders arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter zu fördern. Zwei Jahre nach ihrer Einführung legt das IAB erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? (2021)

    Beckmann, Fabian ; Schad, Dominik;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian & Dominik Schad (2021): Der soziale Arbeitsmarkt in Zeiten der Corona-Krise: Auslauf- oder Zukunftsmodell? In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 3-18. DOI:10.3790/sfo.70.1.3

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz hat der Gesetzgeber 2019 auf das Problem einer persistierenden Langzeitarbeitslosigkeit reagiert. Konstruiert in Zeiten der Prosperität, haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen im Zuge der Corona-Pandemie auch für die Förderung arbeitsmarktferner Langleistungsbeziehender schlagartig verändert. Der Beitrag nimmt eine Zwischenbilanz des so­zialen Arbeitsmarktes in Zeiten der Corona-Krise vor. Auf Basis bundesweiter Daten zur Entwicklung der Förderfälle sowie einer vertiefenden Beleuchtung der regionalen Struktur des sozialen Arbeitsmarktes im Ruhrgebiet werden aktuelle Befunde präsentiert sowie Perspektiven dieses arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instruments umrissen. Neben der Exklusivität der Förderstruktur werden eine drohende Legitimationskrise, finanzielle Umschichtungen in Richtung pandemiebedingter Arbeitsmarktfolgen sowie eine abgeschwächte Aufstiegsmobilität in ungeförderte Beschäftigung als zentrale Herausforderungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stetes Spannungsfeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Bähr, Holger; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Bähr, Holger & Martin Dietz (2021): Stetes Spannungsfeld: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 16.04.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-04-14.

    Abstract

    "Die Wendung „Fördern und Fordern“ ist zu einem Synonym für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik geworden. Auf der Seite derjenigen, an die sich das Fördern und Fordern richtet, besteht eine große Vielfalt. Die IAB-Forschung wirft einen genauen Blick auf sehr unterschiedliche Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Serie „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ fasst wichtige Erkenntnisse zusammen, die in den vergangenen vier Jahren gewonnen wurden. Sie zeigen die Spannungsverhältnisse der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik und die Vielschichtigkeit der Lebenssituationen von Grundsicherungsbeziehenden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bähr, Holger; Dietz, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? (2021)

    Kupka, Peter ; Gühne, Uta ;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Uta Gühne (2021): Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? In: Psychiatrische Praxis, Jg. 48, H. 1 Stuttgart, Stuttgart, S. 5-7. DOI:10.1055/a-1274-2672

    Abstract

    "Während des ersten Jahres nach Implementierung der Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben etwa 34 000 Personen durch eine solche Förderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Wie hoch der Anteil psychisch kranker Menschen dabei ist, wissen wir nicht. Dass die Förderung insgesamt gut angenommen wird, stimmt jedoch optimistisch. Neben der vergleichsweise hohen Förderdauer wird von den Nutzern besonders positiv wahrgenommen, dass es sich um „echte“ Arbeit im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse handelt, was zusätzlich die Akzeptanz im sozialen Umfeld erhöht [19]. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) sollte demnach auch Menschen mit psychischer Erkrankung und komplexen Problemlagen in langjähriger Arbeitslosigkeit Chancen beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe bieten. Es wird zukünftig darauf ankommen, wie medizinisch erforderliche sowie psychosoziale und arbeitsintegrative Leistungen besser als bisher miteinander verzahnt und Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher übergreifend erbracht werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II (2021)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2021): Sozialwirtschaft – Chance für den sozialen Arbeitsmarkt? Neue Perspektiven durch das neue Förderinstrument im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 1, S. 41-51. DOI:10.3790/sfo.70.1.41

    Abstract

    "Folgt man der Literatur, ist die Sozialwirtschaft einer der bedeutendsten Wirtschaftssektoren Deutschlands. Dort werden, Berechnungen von Oliver Ehrentraut zufolge, rund sieben Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung generiert. Allerdings ist die Sozialwirtschaft ein volkswirtschaftliches Aggregat mit unscharfen Rändern und wechselnden Zuschnitten. Es gibt weite Definitionen, die auch die gesamte Gesundheitswirtschaft mit umfassen und engere, die sich ausschließlich auf gemeinnützige Organisationen und soziale Dienstleistungen im engeren Sinne beziehen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ (2021)

    Zitatform

    (2021): Das geht noch besser: Eine Zwischenbilanz zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. (Arbeitsmarkt aktuell 2021,03), Berlin, 20 S.

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2019 wurde ein „Sozialer Arbeitsmarkt“ eingeführt. Mit Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber von zunächst 100 Prozent werden Arbeitsplätze geschaffen für Arbeitslose, die in der Regel mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und in dieser Zeit kaum erwerbstätig waren. Im Mai 2021 wurden so 42.000 Arbeitsplätze gefördert. Der DGB bewertet den Grundansatz der neuen Förderung ausgesprochen positiv, analysiert aber auch erhebliche Defizite und fordert gesetzliche Nachbesserungen. Aus Sicht des DGB ist es sinnvoll, dass die öffentliche Hand selbst zusätzliche Arbeitsplätze für ansonsten „chancenlose“ Langzeitleistungsbezieher*innen initiiert. Dabei geht es nicht primär um ein Sprungbrett in ungeförderte Arbeit, sondern die geförderte Beschäftigung an sich wird als Wert gesehen, da sie soziale Teilhabe schafft. Substanziell neu ist auch die bis zu fünfjährige Förderdauer, die Entwicklungsperspektiven eröffnen soll. Doch das Versprechen einer fünfjährigen Förderung wird in der Praxis noch nicht ausreichend eingelöst. Weit über die Hälfte (55,8 Prozent) der geförderten Arbeitsplätze sind auf maximal zwei Jahre befristet – also auf die Zeit, in der der Zuschuss 100 Prozent beträgt. Dabei handelt es sich aber keineswegs immer um „missbräuchliche“ Mitnahmeeffekte. Gemeinwohlorientierte Einsatzstellen haben oftmals objektive Schwierigkeiten, die ab dem dritten Jahr erforderlichen Eigenanteile zu erwirtschaften. Sie bieten in der Regel gesellschaftlich sinnvolle Dienstleitungen an, mit denen sich aber kaum Erlöse erwirtschaften lassen. Der DGB fordert daher eine verstärkte Förderung für solche Einsatzstellen. Zudem ist das Förderprogramm zu klein dimensioniert. Zurzeit erhalten nur 7,5 Prozent der Arbeitslosen, die für das Förderinstrument in Frage kommen, auch tatsächlich ein Arbeitsplatzangebot. Weiter kritisiert der DGB, dass Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund bei der Förderung unterrepräsentiert, die geförderten Beschäftigten vom Schutz der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind und tarifgebundene Arbeitgeber benachteiligt werden, da nicht alle tariflichen Komponenten bei der Berechnung des Lohnkostenzuschusses berücksichtigt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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