IAB-Evaluation der Bürgergeld-Reform
Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wissenschaftlich durch das IAB evaluiert.
In diesem Themendossier sind alle in diesem Zusammenhang entstandenen IAB-Publikationen und -Projekte zusammengestellt.
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Literaturhinweis
Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025 (2026)
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay;Zitatform
Artmann, Elisabeth, Sebastian Bähr, Natalie Bella, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Gökay Demir, Mariella Falkenhain, Bernd Fitzenberger, Jan Frederik Carl Gellermann, Karolin Hiesinger, Pascal Heß, Linda Heuer, Katrin Hohmeyer, Franziska Jahn, Zein Kasrin, Magdalena Köppen, Gerhard Krug, Paul Malschinger, Andreas Mense, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Martin Popp, Markus Promberger, Angela Rauch, Nancy Reims, Katja Wolf, Joachim Wolff, Markus Wolf, Stefan Tübbicke, Maximilian Sommer, Monika Senghaas, Cordula Zabel, Mara Wippermann & Stefan Röhrer (2026): Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025. (IAB-Stellungnahme 02/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2602
Abstract
"Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung am 20.11.2025 Stellung genommen zum Referentenentwurf für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die einzelnen Änderungen des Gesetzesvorhabens werden ausführlich kommentiert, mit Bezug zum aktuellen Forschungsstand eingeordnet und potenzielle Wirkungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay; -
Literaturhinweis
Umschulungsbereitschaft von Geringqualifizierten und finanzielle Anreize (2026)
Zitatform
Artmann, Elisabeth (2026): Umschulungsbereitschaft von Geringqualifizierten und finanzielle Anreize. (IAB-Forschungsbericht 01/2026), Nürnberg, 40 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2601
Abstract
"Der technologische Wandel, die zunehmende Digitalisierung und der demographische Wandel der Bevölkerung bringen große Veränderungen der Arbeitswelt mit sich. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung. Vor allem Personen ohne Berufsabschluss können durch Qualifizierungsmaßnahmen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dennoch sind Geringqualifizierte sowohl bei betrieblichen als auch von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahmen nach wie vor unterrepräsentiert. Geförderte Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sog. Umschulungen, stellen eine bedeutende Form der beruflichen Weiterbildung dar und bieten Geringqualifizierten die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nachzuholen. Der vorliegende Bericht basiert auf einer Ad‑hoc‑Erhebung im Rahmen der IAB‑Online‑Personenbefragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB‑OPAL), zu der Geringqualifizierte im Alter zwischen 25 und 60 Jahren unabhängig von ihrem Erwerbsstatus eingeladen wurden. Knapp 61 Prozent der Teilnehmenden bezogen eigenen Angaben zufolge Bürgergeld. Die Befragung erhob zunächst, wie bekannt die Fördermöglichkeiten von Umschulungen bei Personen ohne Berufsabschluss sind. Auch die Bekanntheit der 2016 eingeführten Weiterbildungsprämie und des 2023 eingeführten Weiterbildungsgeldes wurde erhoben. Weitere Themen der Befragung waren die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Umschulung, welche Attraktivitätskriterien von Umschulungen den Befragten wichtig sind und aus welchen Gründen sie eine derartige Weiterbildung ablehnen würden. Um Einblicke in den erwarteten Nutzen einer Umschulung zu erhalten, wurden die Befragten um eine Einschätzung der realisierbaren Einkommensänderung durch Abschluss einer Umschulung gebeten. Zuletzt wurden auf Basis einer Vignettenstudie einige Determinanten der Teilnahmewahrscheinlichkeit an einer Umschulung untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt knapp 62 Prozent der Befragten bekannt war, dass Umschulungen von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern finanziell gefördert werden, wobei sogar nur gut die Hälfte der Bürgergeldbeziehenden die grundsätzliche Fördermöglichkeit kannte. Nur einer relativ kleinen Minderheit waren die Instrumente Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld bekannt. Dennoch äußerten die Befragten eine hohe Bereitschaft, an einer Umschulung teilzunehmen. Wichtige Kriterien derartiger Weiterbildungen waren für die befragten Geringqualifizierten ein Berufsziel, das gut zur eigenen Person passt, sowie die Aussicht, nach Abschluss bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Die beiden finanziellen Anreize Weiterbildungsprämie und ‑geld wurden von der Mehrheit der Teilnehmenden zwar als (eher) wichtig eingestuft, wurden im Vergleich zu allen anderen zur Auswahl stehenden Attraktivitätskriterien jedoch am seltensten als sehr wichtig genannt. Für Bürgergeldbeziehende spielen diese finanziellen Anreize ihren Angaben zufolge eine wichtigere Rolle als für andere Geringqualifizierte. Häufig genannte Gründe, eine mögliche Umschulung abzulehnen, waren insgesamt der Verzicht auf ein richtiges Einkommen während der Umschulung sowie deren unsicherer finanzieller Ertrag. Im Vergleich zu Personen ohne Bürgergeldbezug nannten Bürgergeldbeziehende jedoch wesentlich häufiger Betreuungspflichten und gesundheitliche Probleme als Umschulungshemmnisse. Die Unsicherheit über die Rentabilität von Weiterbildungen spiegelte sich auch in der geschätzten Einkommensänderung durch Abschluss einer Umschulung wider. So erwarteten insgesamt rund 27 Prozent der Befragten überhaupt keine Einkommensänderung und etwa 18 Prozent eine Netto‑Einkommenssteigerung von lediglich bis zu 100 Euro pro Monat. Bürgergeldbeziehende erwarteten im Vergleich zu Personen ohne diese Leistung wesentlich häufiger eine Einkommensverbesserung, schätzten ihren realisierbaren Verdienstzuwachs mehrheitlich aber auch als gering ein. Wie die multivariaten Analysen auf Basis der Vignettenstudie zeigen, erhöhten bessere Verdienstaussichten die subjektiv geäußerte Teilnahmewahrscheinlichkeit signifikant. Auch die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld übten einen positiven Einfluss auf die Teilnahmeabsicht aus. Hingegen reduzierten längere Fahrtzeiten zur Bildungsstätte die selbsteingeschätzte Teilnahmewahrscheinlichkeit deutlich. Unterstützung bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Personen erhöhte ebenfalls die angegebene Teilnahmewahrscheinlichkeit. Der Bericht liefert somit einige Hinweise darauf, welche Ausgestaltungs‑ und Rahmenbedingungen die Weiterbildungsbereitschaft von Geringqualifizierten beeinflussen. So zeigte sich, dass bei vielen der befragten Geringqualifizierten multiple Hemmnisse vorliegen, so dass eine bedarfsgerechte Beratung nötig ist, um eine individuell passende und der jeweiligen Lebenslage entsprechende Weiterbildungsmaßnahme zu finden. So scheint es den Befragten oftmals an Informationen über die finanziellen Erträge von beruflichen Qualifikationen und die Notwendigkeit von beruflicher Weiterbildung zu fehlen. Ein wesentlicher Teil der Befragten erwartete durch einen Umschulungsabschluss keine oder nur eine geringe Einkommensverbesserung, wollte nicht immer wieder etwas Neues anfangen oder glaubte, dass die eigene Qualifikation (eher) ausreiche. Gleichzeitig waren bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und bessere Verdienstmöglichkeiten häufig genannte Attraktivitätskriterien von Umschulungen. Nur ein Teil der befragten Geringqualifizierten scheint sich also derartige Verbesserungen, die auch die subjektiven Weiterbildungskosten überwiegen, von einer geförderten Umschulung zu versprechen. Des Weiteren sind die grundsätzlichen Fördermöglichkeiten von Umschulungen nur einem Teil der Befragten bekannt, während sogar nur einer Minderheit die Instrumente Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld bekannt waren. Zugleich war das am häufigsten genannte Umschulungshemmnis, dass nicht so lange auf ein richtiges Einkommen verzichtet werden könne. Bessere Informationen zu den finanziellen Weiterbildungsanreizen könnten dem eventuell zum Teil entgegenwirken. Personen im Bürgergeldbezug nannten häufig auch Betreuungspflichten und/oder gesundheitliche Einschränkungen als Weiterbildungshemmnisse. Hier könnten Formate wie virtuelle/hybride Weiterbildungen oder Teilzeitmaßnahmen eine Chance bieten, da sie potentiell leichter mit Betreuung zu vereinbaren sind und bei gesundheitlichen Problemen möglicherweise leichter zu bewältigen sind. Lässt sich eine längere Umschulung trotz Weiterbildungsinteresse nicht realisieren, könnte die Teilnahme an Teilqualifizierungen oder an kürzeren, nicht abschlussorientierten Maßnahmen eine Alternative sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigungsaufnahmen aus dem SGB-II-Leistungsbezug und ihre Nachhaltigkeit: Qualifikation und Berufserfahrung zahlen sich aus (2026)
Zitatform
Braunschweig, Luisa, Kerstin Bruckmeier, Mara Buhmann, Katrin Hohmeyer & Duncan Roth (2026): Beschäftigungsaufnahmen aus dem SGB-II-Leistungsbezug und ihre Nachhaltigkeit: Qualifikation und Berufserfahrung zahlen sich aus. (IAB-Forschungsbericht 04/2026), Nürnberg, 25 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2604
Abstract
"In diesem Bericht wird die Nachhaltigkeit von Übergängen aus dem SGB-II-Leistungsbezug in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Hinblick auf die aufgenommenen Berufe anhand der Daten der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien untersucht. Im Jahr 2018 gab es hochgerechnet rund 890.000 Übergänge von nicht erwerbstätigen Grundsicherungsbeziehenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In etwa einem Drittel der Fälle wurde der Leistungsbezug nach Beschäftigungsaufnahme für mindestens sechs Monate verlassen. Etwa 55 Prozent der Personen, die im Jahr 2018 eine Beschäftigung aufgenommen haben, waren mindestens sechs Monate beschäftigt, während 41 Prozent mindestens ein Jahr lang beschäftigt waren. Knapp 70 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen entfielen auf zehn Berufshauptgruppen. Am häufigsten wurde eine Beschäftigung in den Verkehrs- und Logistikberufen (17 Prozent) aufgenommen. An zweiter und dritter Stelle folgen Reinigungs- und Verkaufsberufe mit jeweils etwa 9 Prozent. Die Dauer der aufgenommenen Beschäftigung variiert stark zwischen den Berufen. Arbeitsaufnahmen in Erziehungsberufen sowie sozialen, hauswirtschaftlichen und theologischen Berufen sind im Durchschnitt die stabilsten mit einem Median von knapp 20 Monaten (590 Tage). Dahinter folgen Berufe in der Unternehmensführung und -organisation (circa 14 Monate) und im Bereich „Führen von Fahrzeug- und Transportgeräten“ (circa 8 Monate). Die geringste Dauer weisen dagegen die Verkehrs- und Logistikberufe mit 129 Tagen auf, doch auch in den Reinigungsberufen (210 Tage) und den Verkaufsberufen (240 Tage) ist die Beschäftigungsdauer relativ kurz. Auf Berufe mit durchschnittlich kürzerer Beschäftigungsdauer entfallen anteilig mehr Beschäftigungsaufnahmen als auf Berufe mit längeren Beschäftigungsdauern. Zudem geht das Vorhandensein von Arbeitserfahrung im aufgenommenen Beruf mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine längere Beschäftigungsdauer einher. Vergleicht man zwei Personen mit ansonsten identischen Personen- und Jobmerkmalen, von denen die eine über ein Jahr mehr an Arbeitserfahrung im aufgenommenen Beruf verfügt als die andere, dann liegt die erwartete Wahrscheinlichkeit für eine Beschäftigungsdauer von mindestens zwei Jahren bei der Person, die um ein Jahr mehr an einschlägiger Arbeitserfahrung verfügt, um etwa 1,7 Prozentpunkte höher. Dies entspricht einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit für eine mindestens zweijährige Beschäftigung um nahezu 6 Prozent. Allerdings schwächt sich der positive Zusammenhang zwischen der bisherigen Berufserfahrung einer Person und der Beschäftigungsdauer mit zunehmender Berufserfahrung ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Braunschweig, Luisa; Bruckmeier, Kerstin ; Buhmann, Mara; Roth, Duncan ; Hohmeyer, Katrin ; -
Literaturhinweis
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert (2026)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2026): Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert. In: IAB-Forum H. 02.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260202.01
Abstract
"Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten Wohnkosten“ in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter gezahlt. Erst danach wird ihre Angemessenheit geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum Eineinhalbfachen des ortsüblichen Richtwerts zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die von der Karenzzeitregelung erfasst ist, wäre von dieser Änderung betroffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren (2026)
Zitatform
Knize, Veronika (2026): Jobcenter-Fachkräfte mit relativ vielen Kund*innen verkürzen eher die einzelnen Kontakte als die Häufigkeit der Gespräche zu reduzieren. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 18.03.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260318.01
Abstract
"Beratungs- und Vermittlungskräfte in Jobcentern, die relativ viele Leistungsberechtigte betreuen, verwenden pro Kundenkontakt tendenziell weniger Zeit. Das gilt etwa für Erstgespräche, Folgegespräche, Erstellung von Kooperationsplänen oder Vermittlung in Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind (2026)
Zitatform
Lietzmann, Torsten, Anil Özerdogan, Philipp Ramos Lobato & Claudia Wenzig (2026): Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 24.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260224.01
Abstract
"Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Lietzmann, Torsten ; Wenzig, Claudia; Özerdogan, Anil; Ramos Lobato, Philipp; -
Literaturhinweis
Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik (2026)
Zitatform
Röhrer, Stefan, Sarah Bernhard, Monika Senghaas & Magdalena Köppen (2026): Leistungsminderungen als "letzte Handhabe": Deutungsweisen einer Disziplinierungstechnik. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 79, H. 2, S. 101-109., 2026-01-08. DOI:10.5771/0342-300X-2026-2-101
Abstract
"Kürzungen existenzsichernder Sozialleistungen sind ein kontrovers diskutiertes Thema. Im Zuge der jüngeren Reformen der Grundsicherung wurden Forderungen nach einer Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten immer wieder mit Blick auf Umfrageergebnisse unter Jobcentermitarbeitenden rationalisiert. Diese schreiben Sanktionsmöglichkeiten eine hohe Relevanz zu, was als Ausdruck ihrer Expertise im Feld der „Arbeitsmarktintegration“ gedeutet wird. In dem Beitrag wird argumentiert, dass diese Deutung zu kurz greift. Die Ergebnisse zeigen, dass Leistungsminderungen für Jobcentermitarbeitende vor allem aufgrund ihrer disziplinierenden Funktionen wichtig sind. Arbeitsmarktbezogene Wirkungen scheinen hingegen eine eher untergeordnete Rolle zu spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis (2026)
Zitatform
Senghaas, Monika (2026): Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis. (IAB-Forschungsbericht 02/2026), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2602
Abstract
"Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern. Dies sollte unter anderem dadurch erreicht werden, dass der sogenannte Kooperationsplan zum 1. Juli 2023 die frühere Eingliederungsvereinbarung ablöste. In ihrem Gesetzentwurf zum Bürgergeldgesetz bezeichnete die damalige Bundesregierung den Kooperationsplan als „Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes“ (Bundesregierung 2022: 3). Wie die Eingliederungsvereinbarung soll auch der Kooperationsplan mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden und das Eingliederungsziel sowie die wesentlichen Schritte dahin festhalten (§15 SGB II). Im Gegensatz zur Eingliederungsvereinbarung stellt der Kooperationsplan jedoch keine unmittelbare gesetzliche Grundlage für Leistungsminderungen dar. Dieser Forschungsbericht präsentiert Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das sich mit der Umsetzung des Kooperationsplans in der Beratungspraxis sowie der Sichtweise der Jobcentermitarbeitenden auf dieses Instrument befasste. Den Analysen liegen drei verschiedene Arten von Daten zugrunde: Erstens wurden Kooperationspläne aus Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommune ausgewertet, zweitens wurden Gruppendiskussionen mit Jobcentermitarbeitenden geführt, die im Bereich Beratung und Vermittlung arbeiten, und drittens wurden Beratungsgespräche in Jobcentern passiv-teilnehmend beobachtet. Die Analyse der Kooperationspläne zeigt, dass dort neben arbeitsbezogenen Zielen vergleichsweise häufig zusätzlich Ziele aus weiteren Handlungsfeldern, wie etwa Gesundheit oder Spracherwerb, festgehalten werden. Gleiches gilt für die von Leistungsberechtigten erwarteten Aktivitäten, die neben der Arbeitsuche beispielsweise die Verbesserung der Gesundheit, die formale Überprüfung der Erwerbsfähigkeit, den Spracherwerb sowie die familiäre und persönliche Situation betreffen. Grundsätzlich bietet das Instrument damit offenbar die Möglichkeit, viele der in Beratungsgesprächen adressierten Themen zu dokumentieren, ohne sich dabei auf das Thema Arbeitsuche zu beschränken. Allerdings zeigt sich eine Tendenz zu sehr allgemein gehaltenen Kooperationsplänen, wenn es um gesundheitsbezogene Ziele oder persönliche Rahmenbedingungen geht. Hinsichtlich der Unterstützung durch das Jobcenter wird am häufigsten auf arbeitsmarktbezogene Beratung und die Zusendung von Stellenvorschlägen verwiesen. Konkrete Förderangebote sind in den ausgewerteten Kooperationsplänen seltener zu finden. Jobcenterbeschäftigte begründen dies unter anderem mit Unsicherheit bezüglich der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. In den Gruppendiskussionen wird deutlich, dass Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan für seine Übersichtlichkeit und Kürze schätzen. Kritisiert wird hingegen, dass der Kooperationsplan für alle Leistungsberechtigten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren ist. Wenn das übliche Repertoire der Arbeitsvermittlung wenig Ansatzpunkte für Veränderungen bietet, was beispielsweise bei starken gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsberechtigten der Fall ist, sehen die Befragten dies als unnötigen bürokratischen Aufwand an. Zudem gibt die rechtliche Unverbindlichkeit des Kooperationsplans Anlass zu Kritik. Einige Befragte wünschen sich von Beginn an rechtsverbindliche Vereinbarungen, anderen ist ein zügiger Wechsel hin zu rechtsverbindlichen Mitwirkungspflichten wichtig. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, Mitwirkungshandlungen rechtsverbindlich einzufordern und auf dieser Grundlage Leistungen zu mindern, werden als wenig präzise empfunden. So hatten sich im Befragungszeitraum auch nur wenig Routinen für deren Nutzung herausgebildet. Einige Befragte äußern sich aber auch positiv zur rechtlichen Unverbindlichkeit des Kooperationsplans. Diese Befragten schätzen die damit einhergehende Entlastung des Instruments von formalen Anforderungen und beschreiben den Kooperationsplan als Möglichkeit, Leistungsberechtigte aktiv in die Planung der nächsten Schritte einzubinden und Verabredungen kleinschrittig in Alltagssprache zu dokumentieren. In den beobachteten Beratungsgesprächen war es eine gängige Praxis, den Kooperationsplan als Zusammenfassung und Dokumentation des zuvor Besprochenen zu rahmen. Das bedeutet, dass zunächst losgelöst vom Kooperationsplan über Zielperspektiven und die nächsten anstehenden Schritte gesprochen wurde. Im Anschluss wurde das Besprochene im Kooperationsplan dokumentiert. Dieser Prozess wurde überwiegend durch Jobcentermitarbeitende gesteuert. Darüber hinaus nutzten Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan mitunter, um im Dialog mit Leistungsberechtigten Ziele und Aktivitäten (neu) zu definieren, was auf eine Nutzung als partizipatives Instrument verweist. Bisweilen diente der Kooperationsplan den Jobcenterbeschäftigten zudem als Grundlage, um die Einhaltung der festgelegten Aktivitäten zu überprüfen. Des Weiteren gab es Fallkonstellationen, in denen Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan in Beratungsgesprächen nicht zur Sprache brachten, etwa weil noch ein gültiger Kooperationsplan bestand oder weil sie davon ausgingen, dass ein Abschluss die Leistungsberechtigten in der jeweiligen Situation überfordert hätte. Die für 2026 vorgesehene erneute Reform des SGB II behält den Kooperationsplan im Grundsatz bei. Gleichzeitig werden die Regeln für die rechtsverbindliche Einforderung von Mitwirkungspflichten präzisiert. Vor dem Hintergrund der in diesem Forschungsbericht dargestellten Befunde kann dies möglicherweise die Akzeptanz des Kooperationsplans in den Jobcentern verbessern. Abzuwarten bleibt, welche Rolle das Instrument unter den veränderten Bedingungen in der Beratungspraxis spielen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2026)
Zitatform
Weber, Enzo (2026): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management, Jg. 45, H. 1, 2024-09-04. DOI:10.1002/pam.22648
Abstract
"On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (2025)
Zitatform
Bella, Natalie, Stefan Röhrer & Joachim Wolff (2025): Totalverweigerer: Viel Lärm um Nichts? (IAB-Forschungsbericht 20/2025), Nürnberg, 35 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2520
Abstract
"Der ‚Totalverweigerer‘ prägt seit Ende 2023 den Diskurs über erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung beziehungsweise im Bürgergeld. In der Figur des Totalverweigerers wird das Bild des ‚Hartzers‘ fortgeschrieben. Der gesellschaftliche Diskurs um die Grundsicherung wandelte sich von einer anfänglichen Betonung der Lebensleistung und des Respekts im Gesetzgebungsprozess des Bürgergelds hin zu einer kritischen Sicht auf die Höhe der Bürgergeldleistungen, ein unzureichendes Fordern und einer Wahrnehmung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als Gruppe, die es zu aktivieren gilt. Mehreren Hinweisen zufolge ist die Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gering, die mehrfach zumutbare Arbeit ohne guten Grund ausschlagen und deswegen nach §31a Abs. 7 SGB II als sogenannte ‚Totalverweigerer‘ durch eine zwei Monate andauernde Streichung des Regelbedarfs sanktioniert werden. In den Vermittlungsgesprächen der beobachteten Jobcentern konnte ebenfalls kein Hinweis auf eine Totalverweigerung nach §31a Abs. 7 SGB II beobachtet werden. Die befragten Vermittlungsfachkräfte erklärten dies beispielsweise mit den hohen bürokratischen Hürden. Dennoch rekurrieren die Fachkräfte in den Jobcentern in ihrer täglichen Arbeit immer wieder auf das Bild des ‚Verweigerers‘. Er bildet gleichsam einen Bezugspunkt, anhand dessen das Verhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Vermittlungsfachkräfte erläutert, problematisiert oder gelobt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigte in Jobcentern wünschen sich mehrheitlich hohe Kürzungsmöglichkeiten, schätzen das Einsparpotenzial aber als eher niedrig ein (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah (2025): Beschäftigte in Jobcentern wünschen sich mehrheitlich hohe Kürzungsmöglichkeiten, schätzen das Einsparpotenzial aber als eher niedrig ein (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 22.09.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250922.01
Abstract
"Die Bundesregierung möchte mit der „Neuen Grundsicherung“ strengere Sanktionen bei Fehlverhalten einführen. Eine Befragung des IAB zeigt: Auch viele Jobcenter-Beschäftigte wünschen sich hohe Kürzungsmöglichkeiten, vor allem damit Bürgergeld-Berechtigte ins Jobcenter kommen. Deutlich geringer, aber gleichwohl substanziell ist der Anteil derjenigen, die sich von 100-Prozent-Kürzungen bessere Arbeitsmarktchancen für Bürgergeld-Berechtigte erhoffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah & Philipp Ramos Lobato (2025): Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen. In: IAB-Forum H. 27.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250327.01
Abstract
"Zum Abschluss der ersten Erhebung der Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (OnJoB) präsentierte das IAB in einem virtuellen Workshop ausgewählte Ergebnisse. Die Zwischenbilanz zwei Jahre nach der Bürgergeld-Reform fällt geteilt aus. Einige der Änderungen werden von den Jobcentern begrüßt. Die politische Kommunikation rund um die Reform wird teils als überzeichnet wahrgenommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Leistungsminderungen im Jobcenter: Viele Menschen im Bürgergeldbezug kennen die tatsächlichen Kürzungsbeträge nicht (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah & Benjamin Baisch (2025): Leistungsminderungen im Jobcenter: Viele Menschen im Bürgergeldbezug kennen die tatsächlichen Kürzungsbeträge nicht (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 02.10.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251002.02
Abstract
"Die Bundesregierung möchte mit der „Neuen Grundsicherung“ die Sanktionen und Mitwirkungspflichten schärfen. Eine Befragung des IAB zeigt: Viele Bürgergeldbeziehende geben zwar an, Angst vor Leistungsminderungen zu haben. Allerdings sind die tatsächlichen Kürzungsbeträge nur einer Minderheit bekannt, so das Befragungsergebnis. Viele sind nach eigenen Angaben zudem mit Problemen konfrontiert, die sich mit einer Verschärfung der Sanktionsregeln nicht lösen lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Konsistenter Kurs nötig (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Philipp Ramos Lobato (2025): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Konsistenter Kurs nötig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 12, S. 856., 2025-12-17. DOI:10.2478/wd-2025-0216
Abstract
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt auch unter der neuen Bundesregierung ein Feld intensiver Reformaktivität. Mit dem Entwurf für ein 13. SGB-II-Änderungsgesetz sind erneut weitreichende Änderungen geplant. Nach dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Gesetz ist dies bereits die zweite größere Reform innerhalb weniger Jahre. Konzipiert ist der Entwurf als Korrektur des Reformprojekts der Ampelkoalition, ohne dass bereits hinreichend wissenschaftliche Evidenz für die harsche Kritik am Bürgergeld vorläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Maximilian Sommer, Sarah Bernhard & Jürgen Wiemers (2025): Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld. (IAB-Forschungsbericht 14/2025), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2514
Abstract
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sichert mit dem Bürgergeld das Existenzminimum von Erwerbsfähigen und ihren Angehörigen. Die Leistungen werden gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht vollständig aus dem eigenen Einkommen und Vermögen oder den Mitteln der Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft finanziert werden kann. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges gilt eine einjährige Karenzzeit beim Vermögen. Innerhalb der Karenzzeit bleiben für die erste Personen Vermögenswerte bis 40 Tausend Euro und für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft 15 Tausend Euro bei der Prüfung eines Anspruchs unberücksichtigt. Der vorliegende Forschungsbericht führt erste Ergebnisse zur Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II aus Befragungen der Erwerbsbevölkerung und von Jobcentermitarbeitern zusammen und gibt Hinweise zur Relevanz verschiedener Vermögensgrenzen für die Bedürftigkeit nach SGB II in der Bevölkerung basierend auf Mikrosimulationsergebnissen. Die Befragungsergebnisse zur Bewertung der Regelung unter Beschäftigten und Bürgergeldbeziehenden zeigen ein eher geteiltes Bild, wobei die Mehrheit der Befragten es jedoch positiv bewertet, dass im ersten Jahr Bürgergeld auch mit höheren Ersparnissen bezogen werden kann. Vor allem unter Arbeitslosen und Selbständigen findet die Regelung Zustimmung, etwas kritischer stehen ihr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegenüber. Tendenziell steigt die Zustimmung auch mit der Höhe der Ersparnisse im Haushalt. Von den befragten Jobcenter-Beschäftigten wird die Karenzzeit mehrheitlich als wenig sinnvoll bewertet. Sie schaffe auf der einen Seite Sicherheit für die Betroffenen. Auf der anderen Seite irritiert die Karenzzeit Vermögen das Gerechtigkeitsempfinden der Jobcenter-Beschäftigten, weil Bedürftigkeit lange Zeit anders - d.h. weniger großzügig - definiert wurde. Hinsichtlich der Relevanz der Karenzzeit geben 93 Prozent der befragten Jobcentermitarbeiter aus der Beratung und Vermittlung an, dass die Karenzzeit Vermögen nie oder sehr selten ein Thema in ihren Beratungsgesprächen ist. Eine eher geringe, aber nicht irrelevante Bedeutung hat die Karenzzeitregel auch für die Leistungsbewilligung. Im Mittel über alle Jobcenter geben Leistungssachbearbeiter an, im letzten Monat 1,7 Erstanträge auf Bürgergeld bearbeitet zu haben, bei denen Vermögen im für die Karenzzeit relevanten Bereich vorlag, was etwa 10 Prozent aller bewilligten Neuanträge entspricht. Noch weniger Fälle (0,5) werden im Mittel angeben, bei denen nach Ende der Karenzzeit das Bürgergeld aufgrund eines zu hohen Vermögens verweigert werden musste. Die Angaben zu den Ersparnissen im Haushalt der befragten Erwerbspersonen lassen darauf schließen, dass nur ein geringer Teil der Bürgergeldbeziehenden von der Karenzzeitregel profitiert. Nur 2 Prozent der befragten Bürgergeldbeziehenden gibt Ersparnisse im relevanten Bereich an, bei Personen außerhalb des Bürgergeldes sind es 14 Prozent. Analysen und Simulationsrechnungen auf Basis des SOEP zeigen insgesamt niedrige Vermögenswerte bei Sozialleistungsberechtigten. Da das zu berücksichtigende Vermögen insbesondere nicht das Wohneigentum sowie das Auto beinhaltet, übersteigen die verbleibenden liquiden Vermögenswerte selten die Schonvermögensgrenzen im Bürgergeld. Dieser Effekt wird in der Karenzzeit durch die höheren Vermögensgrenzen verstärkt. Somit führt ein Anheben der Schonvermögensgrenzen zu Mehrkosten im Bereich des SGB II. Bedarfsgemeinschaften, deren Vermögen etwas über der ursprünglichen Schonvermögensgrenze waren und somit nicht im Leistungsbezug waren, werden dadurch wieder anspruchsberechtigt. Allerdings nimmt der Effekt mit steigender Schonvermögensgrenze ab, da die meisten Haushalte mit höherem Vermögen auch über signifikantes Einkommen verfügen und somit kein Leistungsanspruch unabhängig von Vermögensgrenzen bestehen würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Bernhard, Sarah ; Sommer, Maximilian; -
Literaturhinweis
Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld") (2025)
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Sommer, Maximilian; Coban, Mustafa ; Hohmeyer, Katrin ; Fitzenberger PhD, Bernd;Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Mustafa Coban, Bernd Fitzenberger PhD, Katrin Hohmeyer, Maximilian Sommer & Jürgen Wiemers (2025): Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 17.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250317.01
Abstract
"In der öffentlichen und medialen Debatte wird vielfach unterstellt, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, häufig gar nicht arbeiten wollen. Das Bürgergeld, so wird behauptet, mache Arbeit unattraktiv. Eine genauere wissenschaftliche Analyse zeigt indes, dass die Realität deutlich komplexer und vielschichtiger ist, als es diese generalisierenden Behauptungen nahelegen. Tatsächlich lohnt sich ein näherer Blick auf die Zahlen und Fakten. Wir haben für Sie die wichtigsten einschlägigen Befunde und Erkenntnisse in komprimierter Form zusammengestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Sommer, Maximilian; Coban, Mustafa ; Hohmeyer, Katrin ; Fitzenberger PhD, Bernd; -
Literaturhinweis
Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2025): Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung. In: IAB-Forum H. 17.10.2025, 2025-10-16. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251017.01
Abstract
"Die „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus rücken. Schärfere Regeln bei Sanktionen, Schonvermögen und der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch können zudem die öffentliche Akzeptanz der Grundsicherung stärken. Mit der Betonung von Qualifizierung als ein Baustein für eine nachhaltige Beschäftigungsintegration bleibt ein wichtiges Anliegen des Bürgergeldes erhalten. Dies gilt auch für die im Koalitionsbeschluss anerkannte Notwendigkeit, unterschiedliche Lebenslagen in Beratung und Betreuung noch stärker zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erschwert das Bürgergeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt? (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Brücker, Herbert (2025): Erschwert das Bürgergeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 24.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250324.01
Abstract
"In der öffentlichen Debatte wird häufig unterstellt, dass sich Menschen durch den Bezug von Bürgergeld, darunter auch Migrant*innen und Geflüchtete, besserstellen als durch Beschäftigung. Fakt ist: Es gibt keine Konstellation, in der jemand, der arbeitet und alle erlaubten Transfers in Anspruch nimmt, weniger hat als jemand, der nicht arbeitet. Das zeigen aktuelle Forschungsergebnisse des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: Erste Befunde zur "Karenzzeit Wohnen" zeigen bestenfalls ein gemischtes Bild (2025)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2025): Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: Erste Befunde zur "Karenzzeit Wohnen" zeigen bestenfalls ein gemischtes Bild. In: IAB-Forum H. 03.04.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250403.01
Abstract
"Wer Bürgergeld bezieht, macht sich häufig Sorgen, seine aktuelle Wohnung zu verlieren. Dies hat die Online-Personenbefragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) des IAB ergeben. Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die „Karenzzeit Wohnen“ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? (2025)
Gellermann, Jan; Penz, Reinhard; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Gellermann, Jan, Reinhard Penz & Philipp Ramos Lobato (2025): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1, 2024-12-30. DOI:10.2478/wd-2025-0016
Abstract
"Nach Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollte die Bürgergeld-Reform nicht weniger als der Abschied von „Hartz IV“ sein, jener vor zwanzig Jahren von den beiden Parteien selbst ersonnenen, aber zusehends unbeliebteren Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei näherer Betrachtung erweist sich die propagierte Zäsur jedoch als überzeichnet. Das Bürgergeld bricht nicht mit der Vergangenheit, sondern bündelt vielmehr eine Vielzahl an Reformelementen, die in den Jahren zuvor entwickelt, regional erprobt und teils etabliert wurden. Entsprechend hätte die - mit dem Bruch der Ampel-Regierung nicht mehr beschlossene - Wachstumsinitiative auch keinen radikalen Kurswechsel dargestellt. Vielmehr war sie der neuerliche Versuch, fördernde und fordernde Elemente in eine andere Balance zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
