IAB-Evaluation der Bürgergeld-Reform
Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach § 55 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wissenschaftlich durch das IAB evaluiert.
In diesem Themendossier sind alle in diesem Zusammenhang entstandenen IAB-Publikationen und -Projekte zusammengestellt.
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Literaturhinweis
Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz: Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025 (2026)
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay;Zitatform
Artmann, Elisabeth, Sebastian Bähr, Natalie Bella, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Gökay Demir, Mariella Falkenhain, Bernd Fitzenberger, Jan Frederik Carl Gellermann, Karolin Hiesinger, Pascal Heß, Linda Heuer, Katrin Hohmeyer, Franziska Jahn, Zein Kasrin, Magdalena Köppen, Gerhard Krug, Paul Malschinger, Andreas Mense, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Martin Popp, Markus Promberger, Angela Rauch, Nancy Reims, Katja Wolf, Joachim Wolff, Markus Wolf, Stefan Tübbicke, Maximilian Sommer, Monika Senghaas, Cordula Zabel, Mara Wippermann & Stefan Röhrer (2026): Zum Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 13. SGB-II-Änderungsgesetz. Stellungnahme des IAB im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum 20.11.2025. (IAB-Stellungnahme 02/2026), Nürnberg, 49 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2602
Abstract
"Im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung am 20.11.2025 Stellung genommen zum Referentenentwurf für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Die einzelnen Änderungen des Gesetzesvorhabens werden ausführlich kommentiert, mit Bezug zum aktuellen Forschungsstand eingeordnet und potenzielle Wirkungen diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Artmann, Elisabeth ; Wolf, Katja; Nivorozhkin, Anton ; Mense, Andreas ; Wolff, Joachim; Malschinger, Paul ; Wolf, Markus ; Krug, Gerhard ; Tübbicke, Stefan ; Köppen, Magdalena ; Bella, Natalie ; Sommer, Maximilian; Senghaas, Monika ; Kasrin, Zein ; Reims, Nancy ; Jahn, Franziska; Promberger, Markus; Hohmeyer, Katrin ; Osiander, Christopher ; Heuer, Linda; Zabel, Cordula ; Heß, Pascal ; Wippermann, Mara; Hiesinger, Karolin ; Röhrer, Stefan ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Popp, Martin ; Fitzenberger, Bernd ; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Falkenhain, Mariella ; Rauch, Angela ; Bruckmeier, Kerstin ; Demir, Gökay; -
Literaturhinweis
Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert (2026)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2026): Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert. In: IAB-Forum H. 02.02.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260202.01
Abstract
"Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten Wohnkosten“ in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter gezahlt. Erst danach wird ihre Angemessenheit geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum Eineinhalbfachen des ortsüblichen Richtwerts zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die von der Karenzzeitregelung erfasst ist, wäre von dieser Änderung betroffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis (2026)
Zitatform
Senghaas, Monika (2026): Der Kooperationsplan in der Beratungspraxis. (IAB-Forschungsbericht 02/2026), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2602
Abstract
"Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern zu fördern. Dies sollte unter anderem dadurch erreicht werden, dass der sogenannte Kooperationsplan zum 1. Juli 2023 die frühere Eingliederungsvereinbarung ablöste. In ihrem Gesetzentwurf zum Bürgergeldgesetz bezeichnete die damalige Bundesregierung den Kooperationsplan als „Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes“ (Bundesregierung 2022: 3). Wie die Eingliederungsvereinbarung soll auch der Kooperationsplan mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abgeschlossen werden und das Eingliederungsziel sowie die wesentlichen Schritte dahin festhalten (§15 SGB II). Im Gegensatz zur Eingliederungsvereinbarung stellt der Kooperationsplan jedoch keine unmittelbare gesetzliche Grundlage für Leistungsminderungen dar. Dieser Forschungsbericht präsentiert Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das sich mit der Umsetzung des Kooperationsplans in der Beratungspraxis sowie der Sichtweise der Jobcentermitarbeitenden auf dieses Instrument befasste. Den Analysen liegen drei verschiedene Arten von Daten zugrunde: Erstens wurden Kooperationspläne aus Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommune ausgewertet, zweitens wurden Gruppendiskussionen mit Jobcentermitarbeitenden geführt, die im Bereich Beratung und Vermittlung arbeiten, und drittens wurden Beratungsgespräche in Jobcentern passiv-teilnehmend beobachtet. Die Analyse der Kooperationspläne zeigt, dass dort neben arbeitsbezogenen Zielen vergleichsweise häufig zusätzlich Ziele aus weiteren Handlungsfeldern, wie etwa Gesundheit oder Spracherwerb, festgehalten werden. Gleiches gilt für die von Leistungsberechtigten erwarteten Aktivitäten, die neben der Arbeitsuche beispielsweise die Verbesserung der Gesundheit, die formale Überprüfung der Erwerbsfähigkeit, den Spracherwerb sowie die familiäre und persönliche Situation betreffen. Grundsätzlich bietet das Instrument damit offenbar die Möglichkeit, viele der in Beratungsgesprächen adressierten Themen zu dokumentieren, ohne sich dabei auf das Thema Arbeitsuche zu beschränken. Allerdings zeigt sich eine Tendenz zu sehr allgemein gehaltenen Kooperationsplänen, wenn es um gesundheitsbezogene Ziele oder persönliche Rahmenbedingungen geht. Hinsichtlich der Unterstützung durch das Jobcenter wird am häufigsten auf arbeitsmarktbezogene Beratung und die Zusendung von Stellenvorschlägen verwiesen. Konkrete Förderangebote sind in den ausgewerteten Kooperationsplänen seltener zu finden. Jobcenterbeschäftigte begründen dies unter anderem mit Unsicherheit bezüglich der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. In den Gruppendiskussionen wird deutlich, dass Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan für seine Übersichtlichkeit und Kürze schätzen. Kritisiert wird hingegen, dass der Kooperationsplan für alle Leistungsberechtigten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren ist. Wenn das übliche Repertoire der Arbeitsvermittlung wenig Ansatzpunkte für Veränderungen bietet, was beispielsweise bei starken gesundheitlichen Einschränkungen der Leistungsberechtigten der Fall ist, sehen die Befragten dies als unnötigen bürokratischen Aufwand an. Zudem gibt die rechtliche Unverbindlichkeit des Kooperationsplans Anlass zu Kritik. Einige Befragte wünschen sich von Beginn an rechtsverbindliche Vereinbarungen, anderen ist ein zügiger Wechsel hin zu rechtsverbindlichen Mitwirkungspflichten wichtig. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, Mitwirkungshandlungen rechtsverbindlich einzufordern und auf dieser Grundlage Leistungen zu mindern, werden als wenig präzise empfunden. So hatten sich im Befragungszeitraum auch nur wenig Routinen für deren Nutzung herausgebildet. Einige Befragte äußern sich aber auch positiv zur rechtlichen Unverbindlichkeit des Kooperationsplans. Diese Befragten schätzen die damit einhergehende Entlastung des Instruments von formalen Anforderungen und beschreiben den Kooperationsplan als Möglichkeit, Leistungsberechtigte aktiv in die Planung der nächsten Schritte einzubinden und Verabredungen kleinschrittig in Alltagssprache zu dokumentieren. In den beobachteten Beratungsgesprächen war es eine gängige Praxis, den Kooperationsplan als Zusammenfassung und Dokumentation des zuvor Besprochenen zu rahmen. Das bedeutet, dass zunächst losgelöst vom Kooperationsplan über Zielperspektiven und die nächsten anstehenden Schritte gesprochen wurde. Im Anschluss wurde das Besprochene im Kooperationsplan dokumentiert. Dieser Prozess wurde überwiegend durch Jobcentermitarbeitende gesteuert. Darüber hinaus nutzten Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan mitunter, um im Dialog mit Leistungsberechtigten Ziele und Aktivitäten (neu) zu definieren, was auf eine Nutzung als partizipatives Instrument verweist. Bisweilen diente der Kooperationsplan den Jobcenterbeschäftigten zudem als Grundlage, um die Einhaltung der festgelegten Aktivitäten zu überprüfen. Des Weiteren gab es Fallkonstellationen, in denen Jobcenterbeschäftigte den Kooperationsplan in Beratungsgesprächen nicht zur Sprache brachten, etwa weil noch ein gültiger Kooperationsplan bestand oder weil sie davon ausgingen, dass ein Abschluss die Leistungsberechtigten in der jeweiligen Situation überfordert hätte. Die für 2026 vorgesehene erneute Reform des SGB II behält den Kooperationsplan im Grundsatz bei. Gleichzeitig werden die Regeln für die rechtsverbindliche Einforderung von Mitwirkungspflichten präzisiert. Vor dem Hintergrund der in diesem Forschungsbericht dargestellten Befunde kann dies möglicherweise die Akzeptanz des Kooperationsplans in den Jobcentern verbessern. Abzuwarten bleibt, welche Rolle das Instrument unter den veränderten Bedingungen in der Beratungspraxis spielen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings (2026)
Zitatform
Weber, Enzo (2026): The dovish turnaround: Germany's social benefit reform and job findings. In: Journal of policy analysis and management, Jg. 45, H. 1, 2024-09-04. DOI:10.1002/pam.22648
Abstract
"On the labor markets, recent decades were characterized by structural supply-side reforms in many countries. Following its hawkish reforms from the 2000s, Germany has recently made a dovish turnaround. Conditions in basic income support for unemployed became more generous, combined witha focus on qualification and development. Before, a temporary moratorium on sanctions had been imposed, providing a unique policy shift. We analyze the consequences for job findings, building on large administrative data and a novel control group approach. The moratorium dampened job findings by 4% and the subsequent benefit reform by almost 6% - offsetting half of the positive effect of the 2000s reform. Considering reform objectives, so far, we find no improvement in skill level, job stability, or transitions to training." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))
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Literaturhinweis
Leistungsminderungen im Jobcenter: Viele Menschen im Bürgergeldbezug kennen die tatsächlichen Kürzungsbeträge nicht (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah & Benjamin Baisch (2025): Leistungsminderungen im Jobcenter: Viele Menschen im Bürgergeldbezug kennen die tatsächlichen Kürzungsbeträge nicht (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 02.10.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251002.02
Abstract
"Die Bundesregierung möchte mit der „Neuen Grundsicherung“ die Sanktionen und Mitwirkungspflichten schärfen. Eine Befragung des IAB zeigt: Viele Bürgergeldbeziehende geben zwar an, Angst vor Leistungsminderungen zu haben. Allerdings sind die tatsächlichen Kürzungsbeträge nur einer Minderheit bekannt, so das Befragungsergebnis. Viele sind nach eigenen Angaben zudem mit Problemen konfrontiert, die sich mit einer Verschärfung der Sanktionsregeln nicht lösen lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beschäftigte in Jobcentern wünschen sich mehrheitlich hohe Kürzungsmöglichkeiten, schätzen das Einsparpotenzial aber als eher niedrig ein (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah (2025): Beschäftigte in Jobcentern wünschen sich mehrheitlich hohe Kürzungsmöglichkeiten, schätzen das Einsparpotenzial aber als eher niedrig ein (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 22.09.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250922.01
Abstract
"Die Bundesregierung möchte mit der „Neuen Grundsicherung“ strengere Sanktionen bei Fehlverhalten einführen. Eine Befragung des IAB zeigt: Auch viele Jobcenter-Beschäftigte wünschen sich hohe Kürzungsmöglichkeiten, vor allem damit Bürgergeld-Berechtigte ins Jobcenter kommen. Deutlich geringer, aber gleichwohl substanziell ist der Anteil derjenigen, die sich von 100-Prozent-Kürzungen bessere Arbeitsmarktchancen für Bürgergeld-Berechtigte erhoffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (2025)
Zitatform
Bernhard, Sarah & Philipp Ramos Lobato (2025): Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Praxis: Das IAB diskutiert seine Forschungsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen. In: IAB-Forum H. 27.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250327.01
Abstract
"Zum Abschluss der ersten Erhebung der Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (OnJoB) präsentierte das IAB in einem virtuellen Workshop ausgewählte Ergebnisse. Die Zwischenbilanz zwei Jahre nach der Bürgergeld-Reform fällt geteilt aus. Einige der Änderungen werden von den Jobcentern begrüßt. Die politische Kommunikation rund um die Reform wird teils als überzeichnet wahrgenommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld") (2025)
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Sommer, Maximilian; Coban, Mustafa ; Hohmeyer, Katrin ; Fitzenberger PhD, Bernd;Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Mustafa Coban, Bernd Fitzenberger PhD, Katrin Hohmeyer, Maximilian Sommer & Jürgen Wiemers (2025): Macht Bürgergeld Arbeit unattraktiv? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 17.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250317.01
Abstract
"In der öffentlichen und medialen Debatte wird vielfach unterstellt, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, häufig gar nicht arbeiten wollen. Das Bürgergeld, so wird behauptet, mache Arbeit unattraktiv. Eine genauere wissenschaftliche Analyse zeigt indes, dass die Realität deutlich komplexer und vielschichtiger ist, als es diese generalisierenden Behauptungen nahelegen. Tatsächlich lohnt sich ein näherer Blick auf die Zahlen und Fakten. Wir haben für Sie die wichtigsten einschlägigen Befunde und Erkenntnisse in komprimierter Form zusammengestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Sommer, Maximilian; Coban, Mustafa ; Hohmeyer, Katrin ; Fitzenberger PhD, Bernd; -
Literaturhinweis
Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2025): Die "neue Grundsicherung" - kein grundlegender Systemwechsel, aber eine partiell sinnvolle Neujustierung. In: IAB-Forum H. 17.10.2025, 2025-10-16. DOI:10.48720/IAB.FOO.20251017.01
Abstract
"Die „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus rücken. Schärfere Regeln bei Sanktionen, Schonvermögen und der Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch können zudem die öffentliche Akzeptanz der Grundsicherung stärken. Mit der Betonung von Qualifizierung als ein Baustein für eine nachhaltige Beschäftigungsintegration bleibt ein wichtiges Anliegen des Bürgergeldes erhalten. Dies gilt auch für die im Koalitionsbeschluss anerkannte Notwendigkeit, unterschiedliche Lebenslagen in Beratung und Betreuung noch stärker zu berücksichtigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Maximilian Sommer, Sarah Bernhard & Jürgen Wiemers (2025): Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im Bürgergeld. (IAB-Forschungsbericht 14/2025), Nürnberg, 39 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2514
Abstract
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sichert mit dem Bürgergeld das Existenzminimum von Erwerbsfähigen und ihren Angehörigen. Die Leistungen werden gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht vollständig aus dem eigenen Einkommen und Vermögen oder den Mitteln der Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft finanziert werden kann. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges gilt eine einjährige Karenzzeit beim Vermögen. Innerhalb der Karenzzeit bleiben für die erste Personen Vermögenswerte bis 40 Tausend Euro und für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft 15 Tausend Euro bei der Prüfung eines Anspruchs unberücksichtigt. Der vorliegende Forschungsbericht führt erste Ergebnisse zur Bewertung und Relevanz der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II aus Befragungen der Erwerbsbevölkerung und von Jobcentermitarbeitern zusammen und gibt Hinweise zur Relevanz verschiedener Vermögensgrenzen für die Bedürftigkeit nach SGB II in der Bevölkerung basierend auf Mikrosimulationsergebnissen. Die Befragungsergebnisse zur Bewertung der Regelung unter Beschäftigten und Bürgergeldbeziehenden zeigen ein eher geteiltes Bild, wobei die Mehrheit der Befragten es jedoch positiv bewertet, dass im ersten Jahr Bürgergeld auch mit höheren Ersparnissen bezogen werden kann. Vor allem unter Arbeitslosen und Selbständigen findet die Regelung Zustimmung, etwas kritischer stehen ihr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegenüber. Tendenziell steigt die Zustimmung auch mit der Höhe der Ersparnisse im Haushalt. Von den befragten Jobcenter-Beschäftigten wird die Karenzzeit mehrheitlich als wenig sinnvoll bewertet. Sie schaffe auf der einen Seite Sicherheit für die Betroffenen. Auf der anderen Seite irritiert die Karenzzeit Vermögen das Gerechtigkeitsempfinden der Jobcenter-Beschäftigten, weil Bedürftigkeit lange Zeit anders - d.h. weniger großzügig - definiert wurde. Hinsichtlich der Relevanz der Karenzzeit geben 93 Prozent der befragten Jobcentermitarbeiter aus der Beratung und Vermittlung an, dass die Karenzzeit Vermögen nie oder sehr selten ein Thema in ihren Beratungsgesprächen ist. Eine eher geringe, aber nicht irrelevante Bedeutung hat die Karenzzeitregel auch für die Leistungsbewilligung. Im Mittel über alle Jobcenter geben Leistungssachbearbeiter an, im letzten Monat 1,7 Erstanträge auf Bürgergeld bearbeitet zu haben, bei denen Vermögen im für die Karenzzeit relevanten Bereich vorlag, was etwa 10 Prozent aller bewilligten Neuanträge entspricht. Noch weniger Fälle (0,5) werden im Mittel angeben, bei denen nach Ende der Karenzzeit das Bürgergeld aufgrund eines zu hohen Vermögens verweigert werden musste. Die Angaben zu den Ersparnissen im Haushalt der befragten Erwerbspersonen lassen darauf schließen, dass nur ein geringer Teil der Bürgergeldbeziehenden von der Karenzzeitregel profitiert. Nur 2 Prozent der befragten Bürgergeldbeziehenden gibt Ersparnisse im relevanten Bereich an, bei Personen außerhalb des Bürgergeldes sind es 14 Prozent. Analysen und Simulationsrechnungen auf Basis des SOEP zeigen insgesamt niedrige Vermögenswerte bei Sozialleistungsberechtigten. Da das zu berücksichtigende Vermögen insbesondere nicht das Wohneigentum sowie das Auto beinhaltet, übersteigen die verbleibenden liquiden Vermögenswerte selten die Schonvermögensgrenzen im Bürgergeld. Dieser Effekt wird in der Karenzzeit durch die höheren Vermögensgrenzen verstärkt. Somit führt ein Anheben der Schonvermögensgrenzen zu Mehrkosten im Bereich des SGB II. Bedarfsgemeinschaften, deren Vermögen etwas über der ursprünglichen Schonvermögensgrenze waren und somit nicht im Leistungsbezug waren, werden dadurch wieder anspruchsberechtigt. Allerdings nimmt der Effekt mit steigender Schonvermögensgrenze ab, da die meisten Haushalte mit höherem Vermögen auch über signifikantes Einkommen verfügen und somit kein Leistungsanspruch unabhängig von Vermögensgrenzen bestehen würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Bernhard, Sarah ; Sommer, Maximilian; -
Literaturhinweis
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Konsistenter Kurs nötig (2025)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Philipp Ramos Lobato (2025): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Konsistenter Kurs nötig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 12, S. 856., 2025-12-17. DOI:10.2478/wd-2025-0216
Abstract
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt auch unter der neuen Bundesregierung ein Feld intensiver Reformaktivität. Mit dem Entwurf für ein 13. SGB-II-Änderungsgesetz sind erneut weitreichende Änderungen geplant. Nach dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Gesetz ist dies bereits die zweite größere Reform innerhalb weniger Jahre. Konzipiert ist der Entwurf als Korrektur des Reformprojekts der Ampelkoalition, ohne dass bereits hinreichend wissenschaftliche Evidenz für die harsche Kritik am Bürgergeld vorläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Erschwert das Bürgergeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt? (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Brücker, Herbert (2025): Erschwert das Bürgergeld die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt? (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 24.03.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250324.01
Abstract
"In der öffentlichen Debatte wird häufig unterstellt, dass sich Menschen durch den Bezug von Bürgergeld, darunter auch Migrant*innen und Geflüchtete, besserstellen als durch Beschäftigung. Fakt ist: Es gibt keine Konstellation, in der jemand, der arbeitet und alle erlaubten Transfers in Anspruch nimmt, weniger hat als jemand, der nicht arbeitet. Das zeigen aktuelle Forschungsergebnisse des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: Erste Befunde zur "Karenzzeit Wohnen" zeigen bestenfalls ein gemischtes Bild (2025)
Zitatform
Bähr, Sebastian, Andreas Mense & Katja Wolf (2025): Kosten der Unterkunft im Bürgergeld: Erste Befunde zur "Karenzzeit Wohnen" zeigen bestenfalls ein gemischtes Bild. In: IAB-Forum H. 03.04.2025. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250403.01
Abstract
"Wer Bürgergeld bezieht, macht sich häufig Sorgen, seine aktuelle Wohnung zu verlieren. Dies hat die Online-Personenbefragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) des IAB ergeben. Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die „Karenzzeit Wohnen“ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? (2025)
Gellermann, Jan; Penz, Reinhard; Ramos Lobato, Philipp;Zitatform
Gellermann, Jan, Reinhard Penz & Philipp Ramos Lobato (2025): Wo steht die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Bürgergeld-Reform? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 1, 2024-12-30. DOI:10.2478/wd-2025-0016
Abstract
"Nach Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollte die Bürgergeld-Reform nicht weniger als der Abschied von „Hartz IV“ sein, jener vor zwanzig Jahren von den beiden Parteien selbst ersonnenen, aber zusehends unbeliebteren Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei näherer Betrachtung erweist sich die propagierte Zäsur jedoch als überzeichnet. Das Bürgergeld bricht nicht mit der Vergangenheit, sondern bündelt vielmehr eine Vielzahl an Reformelementen, die in den Jahren zuvor entwickelt, regional erprobt und teils etabliert wurden. Entsprechend hätte die - mit dem Bruch der Ampel-Regierung nicht mehr beschlossene - Wachstumsinitiative auch keinen radikalen Kurswechsel dargestellt. Vielmehr war sie der neuerliche Versuch, fördernde und fordernde Elemente in eine andere Balance zu bringen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitslos - und dann? Die neuen Jobs sind meistens atypische Beschäftigungen (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Hohmeyer, Katrin & Torsten Lietzmann (2025): Arbeitslos - und dann? Die neuen Jobs sind meistens atypische Beschäftigungen (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 07.05.2025, 2025-05-06. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250507.01
Abstract
"Was passiert, nachdem Menschen arbeitslos geworden sind? Tatsächlich sind die weiteren Erwerbsverläufe höchst unterschiedlich. Der dauerhafte Sprung in eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung gelingt den meisten Betroffenen zunächst nicht. Vielmehr findet sich die Mehrzahl in den ersten vier Jahren nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristeter Beschäftigung, Teilzeit, Leiharbeit oder Minijobs wieder, nicht selten unterbrochen von Phasen erneuter Arbeitslosigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Jobcenter-Beschäftigte zum Bürgergeld: Herausforderungen groß und vielschichtig (2025)
Zitatform
Ramos Lobato, Philipp, Christopher Osiander & Sarah Bernhard (2025): Jobcenter-Beschäftigte zum Bürgergeld: Herausforderungen groß und vielschichtig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 11, S. 808-814., 2025-10-02. DOI:10.2478/wd-2025-0207
Abstract
"Binnen weniger Jahre hat die Politik mehrere Kurskorrekturen in der Ausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vollzogen – mit direkten Folgen für die Jobcenter, die diese Reformen umsetzen müssen. In zwei Erhebungswellen wurden Jobcenter-Beschäftigte befragt. Das Ergebnis: Die Beschäftigten teilen zentrale Kritikpunkte der öffentlichen Debatte zur Bürgergeld-Reform. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Arbeitsanreize als auch für die Sanktionsregelungen im SGB II. So erachten 84 % der Befragten Leistungskürzungen für erforderlich, um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen. Insofern dürfte die von der Regierungskoalition geplante Reform aus Sicht vieler Jobcenter-Beschäftigter in eine richtige Richtung weisen. Allerdings haben die Jobcenter-Beschäftigten einen im Vergleich zur öffentlichen Debatte differenzierteren Blick bezüglich der vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Leistungsberechtigten auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Als größtes Problem werden psychische Erkrankungen genannt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Grundsicherung nach der Bürgergeld-Reform - erste Antworten, aber noch viele offene Fragen (2025)
Ramos Lobato, Philipp; Bähr, Sebastian ; Bernhard, Sarah ; Wolf, Katja; Bruckmeier, Kerstin ; Sommer, Maximilian; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Osiander, Christopher ; Köppen, Magdalena ; Mense, Andreas ; Lietzmann, Torsten ;Zitatform
Ramos Lobato, Philipp, Sebastian Bähr, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Magdalena Köppen, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Maximilian Sommer, Jürgen Wiemers & Katja Wolf (2025): Die Grundsicherung nach der Bürgergeld-Reform - erste Antworten, aber noch viele offene Fragen. In: IAB-Forum H. 19.05.2025, 2025-05-20. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250519.02
Abstract
"Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert. Die Reform sollte die Beratungsqualität erhöhen, Neuzugänge in die Grundsicherung besser absichern und die Arbeitsvermittlung stärker auf Nachhaltigkeitskriterien verpflichten. Dazu wurden diverse Änderungen beschlossen. Aus Sicht von Jobcenter-Beschäftigten wie von Leistungsberechtigten fällt die Bewertung der Reform gemischt aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die "nachhaltig" Arbeit verweigern, werden nur sehr selten verhängt (Serie "Bürgergeld") (2025)
Zitatform
Schiele, Maximilian, Stefan Tübbicke, Markus Wolf & Joachim Wolff (2025): 100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die "nachhaltig" Arbeit verweigern, werden nur sehr selten verhängt (Serie "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 12.09.2025, 2025-09-05. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250912.01
Abstract
"Ende März 2024 traten neue Leistungsminderungen gegen sogenannte Totalverweigerer in Kraft. Damit sollte diese sehr kleine Teilgruppe unter den Bürgergeldbeziehenden stärker sanktioniert werden als bis dato. Der Regelbedarf kann in solchen Fällen nun für bis zu zwei Monate vollständig gekürzt werden. Angesichts der sehr hohen rechtlichen Hürden passiert dies in der Praxis jedoch nur sehr selten. Diese Einschätzung wird durch verschiedene Hinweise aus der Arbeitsverwaltung tendenziell bestätigt – auch wenn exakte, qualitätsgesicherte Zahlen hierzu nicht vorliegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Jobcenter-Beschäftigte finden die verschiedenen Elemente des Bürgergeldes unterschiedlich sinnvoll (Serie: "Bürgergeld") (2024)
Zitatform
Bernhard, Sarah, Christopher Osiander & Philipp Ramos Lobato (2024): Jobcenter-Beschäftigte finden die verschiedenen Elemente des Bürgergeldes unterschiedlich sinnvoll (Serie: "Bürgergeld"). In: IAB-Forum H. 18.11.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241118.01
Abstract
"Nach seiner Einführung im Jahr 2023 hat das Bürgergeld – damals als die größte Reform der Grundsicherung bezeichnet – weitere Anpassungen erfahren. Die Reformdynamik bleibt hoch, denn weitere Neuerungen sind bereits umgesetzt oder in Planung. Das IAB hat Beschäftigte der Jobcenter nach ihren Einschätzungen und Erfahrungen gefragt. Dabei zeigt sich: Sie bewerten einzelne Regelungen unterschiedlich. Während etwa das Coaching im Mittel gut abschneidet, bewerten sie den Job-Turbo kritisch." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld (2024)
Bernhard, Sarah ; Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp; Nützel, Ulf-Michael; Zins, Stefan ;Zitatform
Bernhard, Sarah, Ulf-Michael Nützel, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato & Stefan Zins (2024): OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld. (IAB-Forschungsbericht 17/2024), Nürnberg, 63 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2417
Abstract
"Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld – kurz OnJoB – ist die erste bundesweite Wiederholungsbefragung von Jobcenter-Beschäftigten in gemeinsamen und kommunalen Jobcentern. Sie ist Teil der Bürgergeld-Evaluation des IAB. OnJoB richtet sich sowohl an die Geschäftsführungen aller Jobcenter als auch an eine Zufallsstichprobe von Jobcentern und Jobcenter-Beschäftigten aus dem Bereich Beratung und Vermittlung sowie aus der Leistungsgewährung. OnJoB erhebt Erfahrungen und Einschätzungen der Jobcenter-Beschäftigten rund um das Thema Bürgergeld. Die erste Befragungswelle fand im Frühling des Jahres 2024 statt. Bundesweit nahmen 3.100 Beschäftigte aus Jobcentern an OnJoB teil. Darunter sind 681 Beschäftigte aus kommunalen Jobcentern. Insgesamt nahmen Beschäftigte aus 360 Jobcentern teil, davon befanden sich 65 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft. Ein besonderes Augenmerk lag zum Befragungszeitpunkt der ersten Welle auf aktuellen politischen Themen. So ging es z.B. um die Frage, wie eine komplette Streichung der Leistungen bewertet wird oder um die Erwartungen zum rechtlich-organisatorischen Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung in die Arbeitslosenversicherung. Weitere (geplante) Themen der Befragung sind: Einstellungen zum Bürgergeld, die ganzheitliche Betreuung (Coaching), das Fallmanagement, die Karenzzeit, der Kooperationsplan, der Schlichtungsmechanismus, Leistungsminderungen, Verwaltungsvereinfachung, Digitalisierung, Ältere, Weiterbildung, Kindergrundsicherung, Entfall des Vermittlungsvorrangs und Netzwerke. Die nächsten Befragungswellen finden jeweils im Frühling 2025 und 2026 statt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bernhard, Sarah ; Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp; Nützel, Ulf-Michael; Zins, Stefan ;Weiterführende Informationen
Zur Befragung
