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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Positionen und Gesetzentwicklung"
  • Literaturhinweis

    Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration (2024)

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Enzo Weber (2024): Geringverdienende im Leistungsbezug: monetäre Anreize und aktive Unterstützung für eine bessere Arbeitsmarktintegration. In: IAB-Forum H. 02.04.2024, 2024-03-28. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240402.01

    Abstract

    "Das aktuelle Transfersystem in Deutschland bietet Personen mit geringen Einkommen vielfach zu wenig finanzielle Anreize, ihre wöchentliche Arbeitszeit und damit ihren Verdienst zu erhöhen. Neben etwas großzügigeren Hinzuverdienstregelungen bedarf es auch einer aktiveren Unterstützung im Einzelfall." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt (2024)

    Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd (2024): Warum die aktuelle Bürgergelddebatte nicht die richtigen Schwerpunkte setzt. In: IAB-Forum H. 11.03.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240311.01

    Abstract

    "Das Bürgergeld in seiner derzeitigen Form ist heftig umstritten. Viele Debattenbeiträge zeichnen dabei ein verengtes und teilweise unzutreffendes Bild. Denn die Vielschichtigkeit der Problemlagen von Menschen im Bürgergeldbezug wird oftmals verkannt. Anders als vielfach behauptet, haben Menschen, die nur Bürgergeld beziehen, in jedem Fall weniger Geld zur Verfügung als Menschen, die arbeiten. Trotz des Arbeitskräftemangels gelingt allerdings zu selten die Vermittlung in Beschäftigung – auch weil die Leistungsberechtigten häufig nicht zu den Profilen der offenen Stellen passen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium) (2024)

    Gellermann, Jan F. C.; Czernomoriez, Janna; Ramos Lobato, Philipp; Schürmann-Rupp, Anke; Kelka, Michael; Wolff, Joachim; Bermig, Klaus; Roth, Anja;

    Zitatform

    Gellermann, Jan F. C., Philipp Ramos Lobato, Janna Czernomoriez, Anke Schürmann-Rupp, Michael Kelka, Joachim Wolff, Klaus Bermig & Anja Roth; Janna Czernomoriez, Anke Schürmann-Rupp, Michael Kelka, Joachim Wolff, Klaus Bermig & Anja Roth (sonst. bet. Pers.) (2024): Fünf Jahre Teilhabechancengesetz: Das IAB diskutiert seine Evaluationsergebnisse mit Jobcentern und Regionaldirektionen (Podium). In: IAB-Forum H. 24.05.2024 Nürnberg, 2024-05-23. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240524.01

    Abstract

    "Zum Abschluss der Evaluation des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine Forschungsergebnisse in einem virtuellen Workshop präsentiert. Mehr als 300 Interessierte, im Wesentlichen Vertreter von Jobcentern und Regionaldirektionen, nahmen daran teil und diskutierten mit. Die Bilanz von Wissenschaft und Praxis fällt dabei gleichermaßen positiv aus. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes wird die langfristige Finanzierbarkeit gerade des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ jedoch mit einiger Sorge betrachtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen (2024)

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika & Markus Wolf (2024): Arbeitsmarktintegration von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber erhöhen Beschäftigungschancen. (IAB-Kurzbericht 07/2024), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2407

    Abstract

    "Inwieweit beeinflussen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen langfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und die Beschäftigungsqualität von jungen Erwachsenen in der Grundsicherung, gemessen anhand des monatlichen Erwerbseinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Die Ergebnisse der Studie zeigen: Geförderte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber oder bei einem Träger erhöhen nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungsqualität. Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich negativ aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ; Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Eine Anschubhilfe im Bürgergeld könnte die Erwerbsanreize erheblich stärken (IAB-Debattenbeiträge) (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): Eine Anschubhilfe im Bürgergeld könnte die Erwerbsanreize erheblich stärken (IAB-Debattenbeiträge). In: IAB-Forum H. 26.06.2024 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240626.01

    Abstract

    "Es mutet an wie die Quadratur des Kreises: Spürbar bessere Anreize zu setzen, den Bezug von Bürgergeld zu verlassen, ohne zugleich die Kosten dafür völlig aus dem Ruder laufen zu lassen. Einen möglichen Ausweg aus diesem Dilemma böte eine finanzielle Anschubhilfe, wenn Erwerbseinkommen ausgeweitet wird. Dafür gibt es verschiedene Varianten, etwa über die Einkommensanrechnung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 07/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023 (2023)

    Anger, Silke ; Wiemers, Jürgen ; Bruckmeier, Kerstin ; Trahms, Annette; Gellermann, Jan; Brücker, Herbert ; Sandner, Malte ; Promberger, Markus; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Anger, Silke, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Jan Gellermann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Malte Sandner, Annette Trahms, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2023): Einschätzung zu Reformen bei Bürgergeld und Midijobs sowie zur Grundrente und zur Einführung der Kindergrundsicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 13.10.2023. (IAB-Stellungnahme 08/2023), Nürnberg, 17 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2308

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2023/2024 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Reform zum Bürgergeld, zum Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung, zur Anhebung der Einkommensgrenze für Midijobs sowie zur Einführung der Grundrente gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2023 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)

    Beckmann, Fabian;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dauerbaustelle Sozialstaat 2022: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2022 (2023)

    Bäcker, Gerhard; Zink, Lina; Schmitz-Kießler, Jutta; Sommer, Philip;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Jutta Schmitz-Kießler, Philip Sommer & Lina Zink (2023): Dauerbaustelle Sozialstaat 2022. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2022. (IAQ-Forschung 2023-01), Duisburg, 366 S. DOI:10.17185/duepublico/77348

    Abstract

    "In der vorliegenden Broschüre wird die sozialpolitische Gesetzgebung der letzten 24 Jahre in einem Dokument zusammengefasst. Die jeweiligen Neuregelungen gliedern sich nach dem Monat und Jahr der Beschlussfassung. In knapper Form werden die zentralen Inhalte benannt. Durch Links sind die Textfassungen der Gesetzentwürfe, schriftlichen Stellungnahmen und Gesetze abrufbar." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB (2023)

    Bähr, Sebastian ; Gundert, Stefanie ; Lietzmann, Torsten; Globisch, Claudia; Zabel, Cordula ; Dietz, Martin; Wolff, Joachim; Bruckmeier, Kerstin ; Wolf, Markus; Mense, Andreas ; Wolf, Katja; Bernhard, Sarah ; Hohmeyer, Katrin; Promberger, Markus; Röhrer, Stefan; Ramos Lobato, Philipp; Trappmann, Mark ; Collischon, Matthias ; Stephan, Gesine ; Kasrin, Zein ; Stegmaier, Jens ; Osiander, Christopher ; Senghaas, Monika ; Gellermann, Jan; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bähr, Sebastian, Sarah Bernhard, Kerstin Bruckmeier, Matthias Collischon, Martin Dietz, Jan Gellermann, Claudia Globisch, Stefanie Gundert, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato, Stefan Röhrer, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Jens Stegmaier, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Katja Wolf, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2023): Bürgergeld-Reform: Evaluationsprogramm des IAB. (IAB-Forschungsbericht 06/2023), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2306

    Abstract

    "Zum Jahresbeginn 2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, wobei weite Teile der im vergangenen Herbst von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen erst zum 1. Juli des laufenden Jahres wirksam geworden sind. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung eine „grundlegende Weiterentwicklung“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Das Bürgergeld-Gesetz und die zahlreichen mit seiner Einführung erfolgten Rechtsänderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 Abs. 1 SGB II wissenschaftlich durch das IAB evaluiert. Im Fokus stehen dabei Zugänge und Leistungen, der Eingliederungs- und Beratungsprozess sowie Arbeitsmarktübergänge und die arbeitsmarktpolitische Förderung. Neben einer allgemeinen Darstellung des Evaluationsprogramms dokumentiert der Forschungsbericht die inhaltliche Ausrichtung und methodische Umsetzung der rund zwanzig Einzelprojekte der Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß (2023)

    Collischon, Matthias ; Stegmaier, Jens ; Wolf, Markus; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Collischon, Matthias, Jens Stegmaier, Markus Wolf & Joachim Wolff (2023): Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 20.12.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231220.01

    Abstract

    "Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus. Expertise (2023)

    Dehmer, Mara; Aust, Andreas; Rock, Joachim; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Dehmer, Mara, Andreas Aust, Joachim Rock & Greta Schabram (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020. Teilhabequoten im Fokus. Expertise. Berlin, 32 S.

    Abstract

    "Im Mittelpunkt der vorliegenden Expertise stehen die Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Die Untersuchung zeigt, dass die Inanspruchnahmemöglichkeiten dieser Leistung durch Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 15 Jahren im Bürgergeldbezug erheblich differieren. Während in manchen Kreisen und kreisfreien Städten fast jedes Kind die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann, ist dies in anderen an deutlich erhöhte Bedingungen geknüpft. Die Untersuchung beschränkt sich nicht darauf, die vorliegenden Daten zu referieren, sondern will auch Empfehlungen geben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes (2023)

    Diermeier, Matthias; Schäfer, Holger; Engler, Jan Felix;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias, Jan Felix Engler & Holger Schäfer (2023): Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergeldes. In: IW-Trends, Jg. 50, H. 1, S. 101-124. DOI:10.2373/1864-810X.23-01-06

    Abstract

    "Das Bürgergeld sollte die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue Grundlage stellen und das politische Versprechen erfüllen, Hartz IV zu „überwinden“. Der Reformansatz rief indes diverse Konfliktlinien innerhalb Gesellschaft, Regierung und sogar einzelner Parteianhängerschaften hervor: die Höhe der Regelsätze, die Ausgestaltung der Sanktionen, die Höhe des anrechnungsfreien Vermögens sowie die Angemessenheit von Unterkunftskosten. Der politische Kompromiss am Ende des Vorhabens ließ wenig vom eigentlichen Reformversprechen übrig. Anhand der IW-Personenbefragung kann sowohl die Enttäuschung über die mangelnde Tragweite der Reform innerhalb von Grünen- und SPD-Anhängerschaft als auch die Unzufriedenheit über die ausgehandelten Lockerungen unter den FDP-Unterstützern nachvollzogen werden. In zentralen Fragen werden die Liberalen nur von den AfD-Anhängern in ihrer Zu-viel-Reform-Kritik übertroffen. Lediglich in der Grünen- und SPD-Anhängerschaft ließen sich Mehrheiten für das Bürgergeld organisieren. Insgesamt bleibt die Reformzustimmung mit rund einem Drittel Befürwortern äußerst überschaubar. Eine Analyse von Beiträgen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zeichnet die aufgeregte Bürgergeld-Kritik zudem im digitalen Raum nach. Am intensivsten diskutiert wurde, inwiefern sich die Erhöhung der Regelsätze negativ auf die Arbeitsanreize auswirkt. Während die FDP-Politiker sehr zurückhaltend agierten, zeigten sich die wohlfahrtschauvinistischen Tweets aus den Reihen der AfD als besonders resonanzstark – auch wenn die Partei in der Breite keine Diskussion über Migration lostreten konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument (2023)

    Englert, Kathrin; Kupka, Peter; Gottwald, Markus; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch, Markus Gottwald & Peter Kupka (2023): Umsetzung des § 16i SGB II Teilhabechancengesetz durch die Jobcenter: Zwischen Sozialem Arbeitsmarkt und Integrationsinstrument. (IAB-Kurzbericht 10/2023), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2310

    Abstract

    "Seit der Einführung des Teilhabechancengesetzes steht den Jobcentern mit § 16i SGB II eine Förderung zur Verfügung, die der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahekommt. Die Jobcenter begrüßen das neue Instrument, in seiner Deutung und Umsetzung zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Die Zielsetzung der jeweiligen Jobcenter wird von der Arbeitsmarktlage sowie der internen und externen Steuerung beeinflusst. Ihr Grundverständnis des Instruments beeinflusst auch wesentliche Aspekte der Umsetzung: Die Auswahl der Geförderten, die Akquise der Arbeitgebenden sowie das Coaching. Insgesamt ist „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Umsetzung je nach Ausrichtung des Jobcenters nicht hauptsächlich an den Prinzipien eines Sozialen Arbeitsmarkts ausgerichtet: In Jobcentern der Variante Arbeitsmarktintegration wird die Förderung - anders als bei Jobcentern der Variante Sozialer Arbeitsmarkt - primär als Integrationsinstrument genutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Globisch, Claudia;

    Weiterführende Informationen

    Kontextfaktoren der Umsetzungsvarianten
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Englert, Kathrin, Claudia Globisch & Peter Kupka (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 26.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230926.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Globisch, Claudia; Kupka, Peter;
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  • Literaturhinweis

    Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Globisch, Claudia; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Globisch, Claudia & Philipp Ramos Lobato (2023): Geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose: Eine Zwischenbilanz nach vier Jahren Teilhabechancengesetz (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 15.05.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230515.01

    Abstract

    "Vier Jahre nach Einführung des Teilhabechancengesetzes hat das IAB seine bisherigen Evaluationsergebnisse auf einer gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Loccum organisierten Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutiert. Trotz unterschiedlicher Einschätzungen im Detail, waren sich die anwesenden Expertinnen und Experten einig: Die Einführung von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ war eine überfällige Erweiterung des Förderangebots der Grundsicherung für Arbeitsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz (2023)

    Klerks, Uwe;

    Zitatform

    Klerks, Uwe (2023): Die Änderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz. In: ZFSH/SGB, Jg. 62, H. 9, S. 498-512.

    Abstract

    "Nach der Gesetzesbegründung ist die Einführung des Bürgergelds 'eine bedeutende sozialpolitische Reform mit dem Ziel, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen im Leistungsbezug, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie soll die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt rücken.' Ziel der Reform ist es, 'mehr Respekt, mehr Chancen auf neue Perspektiven und mehr soziale Sicherheit in einer modernen Arbeitswelt zu verankern und unnötige bürokratische Belastungen abzubauen.' Das Gesetz knüpft dabei auch an die pandemiebedingten Vereinfachungen an, 'damit Bürgerinnen und Bürger weiterhin von den Verbesserungen profitieren können.' Daneben ist der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung ein tragender Gesichtspunkt. Im Folgenden sollen die Änderungen dargestellt werden, gegliedert nach den Änderungen hinsichtlich des Anspruchs auf Leistungen dem Grunde nach (B.), Änderung hinsichtlich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (C.), der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (D.), der Pflichten (E.) und des Verfahrens (F.)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Pohlan, Laura & Philipp Ramos Lobato (2023): Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 21.04.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230421.01

    Abstract

    "Mit dem Teilhabechancengesetz wurde das Förderinstrumentarium der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2019 erweitert. Seither sind zwei weitere Lohnkostenzuschüsse für Betriebe verfügbar. Die Jobcenter erstatten Betrieben einen erheblichen Teil des anfallenden Arbeitsentgelts, wenn diese besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose einstellen. Die mit diesem Gesetz geschaffenen Fördermöglichkeiten sind allerdings großen Betrieben weitaus häufiger bekannt als kleinen und mittleren. Dies zeigt eine Betriebsbefragung des IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pohlan, Laura ; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Ein-Euro-Jobs wirken - aber nur unter bestimmten Bedingungen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik") (2023)

    Pongratz, Tamara; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Pongratz, Tamara & Joachim Wolff (2023): Ein-Euro-Jobs wirken - aber nur unter bestimmten Bedingungen (Serie "Evaluation von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik"). In: IAB-Forum H. 04.10.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20231004.01

    Abstract

    "Arbeitsgelegenheiten werden in der Grundsicherung häufig eingesetzt und richten sich an sehr arbeitsmarktferne Personen. Auch wenn die Integration in den Arbeitsmarkt nicht das oberste Ziel der Ein-Euro-Jobs ist, können sie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und Teilhabe ermöglichen. Dennoch ist beim Einsatz des Instruments die Fokussierung auf eine arbeitsmarktferne Klientel besonders wichtig. Denn arbeitsmarktnahe Personen erleiden durch die Förderung eher Nachteile." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Pongratz, Tamara; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;

    Zitatform

    Promberger, Markus & Miriam Raab (2023): Teilhabechancengesetz: Die Biografien und Lebenssituationen der Geförderten unterscheiden sich (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023, 2023-09-11. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.02

    Abstract

    "Über die Lohnkostenzuschüsse des Teilhabechancengesetzes wird die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden gefördert. Eine Clusteranalyse und biografische Fallstudien zeigen nun: Die geförderten Personen unterscheiden sich in ihren soziodemografischen Merkmalen, ihren (Erwerbs-)Biografien sowie in den Faktoren, die zu ihrer Langzeitarbeitslosigkeit beitragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Promberger, Markus; Raab, Miriam;
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    Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt) (2023)

    Raab, Miriam;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2023): Mehr Teilhabe durch geförderte Beschäftigung? Die Perspektive der Geförderten (Serie Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt). In: IAB-Forum H. 28.09.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230928.01

    Abstract

    "Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, neben der Integration langzeitarbeitsloser Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auch deren sozialen Teilhabe durch eine geförderte Beschäftigung zu verbessern. Qualitative Interviews mit Geförderten zeigen, dass dies von verschiedenen Faktoren abhängt und sich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam;
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  • Literaturhinweis

    Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;

    Zitatform

    Raab, Miriam & Markus Promberger (2023): Wie gestaltet sich die Erwerbsintegration im Rahmen des Teilhabechancengesetzes? Einschätzungen aus Sicht der Geförderten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 11.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230911.01

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz hat die Stärkung der sozialen Teilhabe und die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Leistungsbeziehenden zum Ziel. Hierzu werden entsprechende Beschäftigungsverhältnisse staatlich gefördert. Ob dies tatsächlich zu einer Integration ins Erwerbsleben führt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren auf Seiten der Geförderten, der Betriebe und des Coachings ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Raab, Miriam; Promberger, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente (2023)

    Ramos Lobato, Philipp; Lange, Joachim; Globisch, Claudia;

    Zitatform

    Ramos Lobato, Philipp, Claudia Globisch & Joachim Lange (2023): Das Teilhabechancengesetz - Geschichte, Zielsetzung und Ausgestaltung der Förderinstrumente. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 673-689., 2023-06-20. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.673

    Abstract

    "Mit dem „Teilhabechancengesetz“ wurde das Förderangebot der Grundsicherung für Arbeitsuchende um die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) erweitert. Beide Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarkferne Leistungsberechtigte, doch soll insb. „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zuvorderst die sozialen Teilhabemöglichkeiten von Menschen verbessern, die besonders lange arbeitslos waren. Hierzu wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit sehr hohen, wenn auch degressiven Sätzen über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren gefördert. Der vorliegende Beitrag skizziert die Entstehungsgeschichte des Teilhabechancengesetzes und erläutert Zielsetzung und Ausgestaltung der mit diesem Gesetz geschaffenen Förderinstrumente. Er führt somit in das Schwerpunktheft ein, das Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung (IAB) sowie Perspektiven zur Bewertung und Weiterentwicklung der Instrumente zusammenbringt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Bürgergeldgesetz – kein Systemwechsel, aber Stärkung von individuellem Schutz sowie verbesserte Chancen nachhaltiger Erwerbsintegration (2023)

    Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Schupp, Jürgen (2023): Das neue Bürgergeldgesetz – kein Systemwechsel, aber Stärkung von individuellem Schutz sowie verbesserte Chancen nachhaltiger Erwerbsintegration. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9–10, S. 777-780. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.777

    Abstract

    "Insgesamt bleibt zu hoffen, dass das Selbstverständnis des deutschen Sozialstaats geschärft wird, dass denjenigen, die Hilfe benötigen, nunmehr ein weniger hürdenreicher, weniger schambehafteter und auch bürokratieärmerer Zugang zu staatlichen Leistungen geebnet wird und soziale Teilhabe und die Würde aller Bürgerinnen und Bürger garantiert werden. Zwar wird dabei grundsätzlich am mit den Hartz-Gesetzen eingeführten Prinzip des „Fördern und Fordern“ festgehalten, aber gleichwohl wurde mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, der gestärkten Qualifizierungselemente sowie der Verstetigung des Sozialen Arbeitsmarktes der Grundton des Förderns bei gleichzeitigem Schutz gestärkt. Dies eröffnet die Chance, dass erwerbsfähigen Sozialleistungsbeziehenden neben einem verbesserten sowie im Zugang erleichterten finanziellen Schutz zusätzliche Perspektiven für eine nachhaltige Reintegration in den Arbeitsmarkt eröffnet werden und die gesellschaftliche Debatte der Grundsicherung „entgiftet“ wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das neue Bürgergeld – Paradigmenwechsel im SGB II? (2023)

    Spitzlei, Thomas;

    Zitatform

    Spitzlei, Thomas (2023): Das neue Bürgergeld – Paradigmenwechsel im SGB II? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 32, H. 4, S. 121-129.

    Abstract

    "Zum 1.1.2023 ist das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bürgergeld-Gesetzgeändert worden. Die Bundesregierung hatte die größte Sozialreform der vergangenen 20 Jahre angekündigt. Der Beitrag beleuchtet die zentralen Neuregelungen im SGB II und geht der Fragenach, wie groß die Reform nach zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan & Zein Kasrin (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht ihre Zielgruppe am besten (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 15.03.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230315.01

    Abstract

    "Durch die mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 eingeführten Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen arbeitsmarktferne Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden oder die Möglichkeit erhalten, am Erwerbsleben teilzuhaben. Beide Instrumente zeigen in der kurzen Frist signifikant positive Wirkungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und negative Effekte auf die Leistungsbezugsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ; Kasrin, Zein ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2023)

    Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Tübbicke, Stefan (2023): Teilhabechancengesetz: Das Förderinstrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erreicht eine wesentlich arbeitsmarktfernere Klientel als der Eingliederungszuschuss (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 20.09.2023. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230920.01

    Abstract

    "Der Lohnkostenzuschuss „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ beinhaltet eine deutlich höhere und längere finanzielle Förderung von Betrieben, die Langzeitarbeitslose einstellen, als der Eingliederungszuschuss. In den Jobcentern wird beiden Förderinstrumenten nicht selten attestiert, dass sie gleichermaßen geeignet sind, arbeitsmarktferne Personen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Dies stimmt jedoch nur bedingt, wie eine aktuelle IAB-Studie zeigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Tübbicke, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt: Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt. Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Focus Online H. 27.12.2023.

    Abstract

    "Arbeit lohne sich oftmals nicht mehr, beklagen Kritiker der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024. Für sie ist der Staats-Zuschuss zu hoch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg fordert das „richtige Maß“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Jobkiller Bürgergeld? (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Jobkiller Bürgergeld? In: Makronom H. 15.11.2023.

    Abstract

    "Momentan wird viel darüber diskutiert, ob die Bürgergeld-Reform Menschen davon abhält, einen Job aufzunehmen – oder sogar dazu verleitet, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis aufzugeben. Auch wenn es zu früh ist für klare kausale Aussagen, können empirische Auswertungen doch bereits etwas Licht ins Dunkel bringen. Eine Analyse von Enzo Weber." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Fakten, bitte! (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: Fakten, bitte! In: LinkedIn H. 19.10.2023.

    Abstract

    "Mit der Bürgergeldeinführung ist im Verlauf überhaupt keine Änderung ersichtlich, der leichte Abwärtstrend setzt sich fort. Daneben sind auch die Zugänge in den SGB-III-Bereich unauffällig - und im Anschluss an eine Beschäftigung, in der ja Leistungsansprüche erworben wurden, stellen diese den Regelfall dar. Zu beachten ist, dass hier im Falle arbeitnehmerseitiger Kündigung eine Sperrzeit von drei Monaten greift. Nun mag es die Fälle absichtlicher Inanspruchnahme von Leistungen trotzdem geben, und dem ist bestmöglich vorzubeugen. Aber eine Flucht aus Beschäftigung sieht anders aus." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: das richtige Maß (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Bürgergeld: das richtige Maß. In: LinkedIn H. 13.12.2023.

    Abstract

    "Nach der Bürgergeldeinführung Anfang 2023 sind die Zugänge sogar weiter gesunken. Auch die frühzeitigen Arbeitsuchendmeldungen im SGB-II-Bereich zeigen bisher nichts Ungewöhnliches. Eine Flucht aus Beschäftigung ist das nicht. Wie sieht es auf der anderen Seite aus, also bei den Beschäftigungsaufnahmen? Die Jobchancen von Arbeitslosen sind tatsächlich gesunken, mit Corona gab es hier einen Knick. Seitdem verfestigt sich Arbeitslosigkeit stärker als zuvor, vor allem bei Menschen ohne Berufsabschluss. Im Jahr 2023 nach Bürgergeldeinführung waren allerdings keine weiteren Rückgänge bei den Jobchancen zu beobachten. Das gilt gleichermaßen für den SGB-II- und den SGB-III-Bereich (Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung). Auch die Jobaufnahmen nach elf Monaten Arbeitslosigkeit, also direkt vor dem Auslaufen vieler Versicherungsansprüche, zeigen keine Auffälligkeiten. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass die Jobchancen im laufenden Jahr ohne Bürgergeldeinführung gestiegen wären. Inmitten eines hartnäckigen Wirtschaftsabschwungs darf das aber als hinreichend unplausibel gelten." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Instrumente des SGB III und des SGB II zur Unterstützung junger Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 070/23), Berlin, 30 S.

    Abstract

    "Die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt stellt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels eine wichtige staatliche Aufgabe dar. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Förderungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das SGB III sieht unter anderem Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche vor. Hierbei werden junge Menschen am Übergang von der Schule ins Berufsleben gezielt gefördert, um ihre Qualifikationen und Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele dieser Leistungen stehen auch Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zur Verfügung, das SGB II bietet jedoch auch eigene Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, von denen sich einige auch speziell an junge Menschen richten. Die vorliegende Arbeit soll einen knappen Überblick über die nach dem SGB III und dem SGB II bestehenden Fördermöglichkeiten geben. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Instrumente und Leistungen, die sich explizit an junge Menschen richten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Exploratory study - Publications Office of the EU: Final Report (2023)

    Abstract

    "This study explores the importance of financial incentives for the labor market integration of minimum income recipients compared to other factors, via three distinct strands of analysis: Benefit adequacy and work incentives: The study examines the potential trade-off in the design of minimum income schemes between ensuring adequate income support and providing sufficient incentive for recipients to look for employment. To do so, it calculates for each EU Member State the “participation tax rate” (PTR), which measures the net income lost by someone moving from receiving minimum income benefits into work relative to the income gained. It then assesses the actual importance of high PTRs on work incentives by analysing the empirical evidence available. Gradual phasing out of benefits: The study examines how minimum income schemes make use of tapering to ensure a financial incentive for recipients to take up (more) work. To do so, it takes inventory of the tapering arrangements currently applicable in Member States and examines how these are implemented. It also identifies recent reforms to tapering mechanisms, case studies on six recent reforms, and uses these to reflect on their impact. Active labor market policies for minimum income recipients: The study examines the use of active labour market policies and what types of policy may be most effective in enabling transition for minimum income benefit recipients. To do so, it performs a quantitative analysis of the data from the EU Labor Market Policy database and a qualitative analysis of evaluations of programs co-funded by the European Social Fund. In both cases long-term unemployed were used as a proxy for minimum income benefit recipients." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes": Antrag des Freistaates Bayern (2023)

    Zitatform

    Bayern (2023): Entschließung des Bundesrates "Änderung des Bürgergeldes". Antrag des Freistaates Bayern. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 649/23 (13.12.2023)), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Kritik an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld), Stärkung der Jobcenter durch ausreichende Budgets, Differenzierung nach Leistung, Aussetzung der Erhöhung des Regelbedarfs, Kostenreduzierung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung, Vermögensanrechnung, Erweiterung von Leistungsausschlüssen für Ausländer" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Anreize zur Rückkehr in den allgemeinen Arbeitsmarkt richtig setzen und differenzierte Regelungen beibehalten: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (BT-Drs. 20/8344) sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 20/7642) und der Fraktion der AfD (BT-Drs. 20/6275) (2023)

    Abstract

    "Das Ziel, mit einer gesetzlichen Regelung eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs einen verbesserten Anreiz zur Rückkehr erwerbsgeminderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu setzen, ist richtig. Dieser Anreiz sollte jedoch viel früher gesetzt werden, um eine Rückkehr wahrscheinlicher zu machen. Denn oftmals wird eine Erwerbsminderungsrente erst mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bezogen. Dann aber sind die Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt bereits deutlich gemindert. Notwendig ist daher eine Neuordnung der Entgeltersatzleistungen bei Krankheit, Rehabilitation und Erwerbsminderung, um die Chancen auf Wiedereingliederung gesundheitlich Eingeschränkter in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Es ist richtig, im Nachgang zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz eine Anpassung der Berücksichtigung von Einkommen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorzunehmen. Eine weitere Anpassung zur Herstellung eines Gleichlaufs zwischen den Leistungssystemen im SGB XII und SGB II hingegen ist nicht geboten. An den differenzierten Regelungen ist aufgrund der konzeptionellen Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme SGB II und SGB XII festzuhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (2023)

    Zitatform

    Nordrhein-Westfalen (2023): Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 629/23 (29.11.2023)), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss; • Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch • Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung" (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots (2023)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste (2023): Zur Entwicklung des Lohnabstandsgebots. (Sachstand / Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD 6 - 3000 - 049/23), Berlin, 9 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der im sozialpolitischen Kontext immer wieder erhobenen Forderung, dass Arbeit sich lohnen müsse, wird nicht selten auf das sogenannte Lohnabstandsgebot hingewiesen, das der Gefahr begegnen soll, dass aus Steuermitteln finanzierte Transferleistungen „strukturell zu einem höheren verfügbaren Einkommen führ[en] als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit.“ Damit soll sichergestellt werden, dass die (Wieder-)Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit für Leistungsberechtige hinreichend attraktiv bleibt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II (2022)

    Bernhard, Sarah ; Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Gesine Stephan, Arne Uhlendorff & Gerard J. van den Berg (2022): Verträge zwischen Arbeitslosen und ihrem Jobcenter: Die Wirkung von Eingliederungsvereinbarungen im Rechtskreis SGB II. (IAB-Forschungsbericht 16/2022), Nürnberg, 22 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2216

    Abstract

    "In der Grundsicherung sollen die Jobcenter mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Die Vereinbarung legt Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest. Fraglich ist, inwieweit Eingliederungsvereinbarungen zur Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt beitragen. In einem Modellprojekt wurde in sieben Jobcentern daher zufällig festgelegt, ob Arbeitslose in den ersten sechs Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld II a) eine übliche Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung, b) eine Eingliederungsvereinbarung ohne Rechtsfolgenbelehrung oder aber c) noch keine Eingliederungsvereinbarung erhalten sollten. Die Auswertungen weisen nicht darauf hin, dass die Gruppenzuweisung – und damit die Wahrscheinlichkeit des frühen Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung – signifikante Wirkungen auf die hier betrachteten Arbeitsmarktergebnisse gehabt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? (2022)

    Blömer, Maximilian; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2022): Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 78-81. DOI:10.1007/s10273-022-3104-9

    Abstract

    "Zu Hartz IV wurde in den vergangenen Jahren schon viel gesagt: sowohl seitens der Wissenschaft (siehe z. B. Walwei et al., 2019 oder Blömer, Fuest und Peichl, 2019c) als auch seitens der Politik, zuletzt im Koalitionsvertrag (SPD et al., 2021). Wie soll es mit Hartz IV, also dem Arbeitslosengeld II und letztlich dem gesamten Transfersystem in Deutschland weitergehen? Laut Koalitionsvertrag steht zumindest fest, dass es einen neuen Namen geben soll – aus Hartz IV wird jetzt das Bürgergeld. Darüber hinaus sollen, weniger konkret festgelegt, die Hinzuverdienstregeln verbessert werden und ein Sanktionsmoratorium eingeführt werden. Die Regelsätze sollen aber nicht gesondert erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Jürgen Wiemers (2022): Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study. (IAB-Discussion Paper 06/2022), Nürnberg, 48 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2206

    Abstract

    "Wir untersuchen hypothetische Reformen der wichtigsten Transferleistungen für Kinder in Deutschland: eine Reform des nicht bedarfsgeprüften Kindergeldes, eine Reform der Kinderregelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung und eine Kombination aus beiden Leistungen. Mit Hilfe eines statischen Steuer-Transfer Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM), das auch endogene Arbeitsangebots- und Inanspruchnahmeentscheidungen abbildet, untersuchen wir die Auswirkungen der Reformen auf die Einkommensverteilung, relative Armut und das Arbeitsangebot von Eltern. Da die Reformen mit unterschiedlichen fiskalischen Kosten verbunden sind, verwenden wir zwei alternative Ansätze zum Ausgleich des Staatshaushalts: eine Erhöhung der Einkommensteuer oder eine erhöhte Konsumsteuer. Wir zeigen, dass eine Erhöhung der Kinderregelbedarfe zu einer erheblichen Verringerung der relativen Armut bei gleichzeitig relativ geringen fiskalischen Kosten führt. Allerdings ist die Erhöhung der Kinderregelbedarfe mit einem Rückgang des Arbeitsangebots von Familien mit niedrigem Einkommen verbunden. Eine alternative Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich vergleichsweise stärker auf den Rückgang der Einkommensungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) aus, allerdings auf Kosten geringerer Arbeitsanreize für Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Die Gegenfinanzierung der Reformkosten - insbesondere bei einer progressiv wirkenden Einkommensteuererhöhung - verstärkt den Rückgang der relativen Armut und der Einkommensungleichheit, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot erheblich reduziert wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Materielle und soziale Teilhabe: Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job (2022)

    Gundert, Stefanie ; Pohlan, Laura ;

    Zitatform

    Gundert, Stefanie & Laura Pohlan (2022): Materielle und soziale Teilhabe: Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job. (IAB-Kurzbericht 02/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2202

    Abstract

    "Erwerbsarbeit gilt als eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Autorinnen gehen der Frage nach, wie sich ein Arbeitsplatzverlust kurzfristig auf die materielle und soziale Teilhabe sowie das individuelle Wohlbefinden der Betroffenen auswirkt. Dabei werden sowohl objektive Teilhabeindikatoren als auch subjektive Einschätzungen untersucht. Arbeitslosigkeit hat zunächst Einfluss auf die materiellen Ressourcen: Das verfügbare Haushaltseinkommen sinkt, und dies geht mit einer Verschlechterung des Lebensstandards einher. Darüber hinaus sind auch psychosoziale Folgen zu beobachten, etwa auf die subjektive Einschätzung der eigenen Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz, den wahrgenommenen sozialen Status und das gesellschaftliche Zugehörigkeitsempfinden. Dabei sind Personen mit geringen bis mittleren Qualifikationen stärker von den negativen sozialen und materiellen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit betroffen als höher Qualifizierte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gundert, Stefanie ; Pohlan, Laura ;
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  • Literaturhinweis

    Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander (2022): Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 100-103. DOI:10.1007/s10273-022-3109-4

    Abstract

    "Mit dem Ende 2003 verabschiedeten vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) fanden die Arbeitsmarktreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ihren bis heute umstrittenen Abschluss. Das bis dahin bestehende Versicherungs- und Transfersystem im Falle von Arbeitslosigkeit wurde grundlegend verändert. Die am letzten Arbeitsgehalt orientierte Arbeitslosenhilfe und die bedarfsorientierte Sozialhilfe wurden durch die bedarfsorientierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Die Höhe des Arbeitslosengelds II entsprach in etwa dem Leistungsniveau der bisherigen Sozialhilfe. Im Vergleich zur Arbeits- und Sozialhilfe wurde zudem ein umfassendes arbeitnehmerseitiges Kombilohnelement durch die nur teilweise Anrechnung von Erwerbseinkommen geschaffen (SVR, 2006). Zusätzlich wurde mit dem ebenfalls Ende 2003 verabschiedeten Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds im Rahmen der Arbeitslosenversicherung stark verkürzt." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren (2022)

    Hohmeyer, Katrin; Hedewig, Matilda;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin & Matilda Hedewig (2022): Verfügbarkeit von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden mit Kindern unter drei Jahren. (IAB-Forschungsbericht 07/2022), Nürnberg, 26 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2207

    Abstract

    "Erwerbsfähige Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie können dem Arbeitsmarkt aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Im vorliegenden Forschungsbericht wird untersucht, inwieweit erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Beziehende mit Kindern unter drei Jahren in den Jahren 2012 und 2016 für den Arbeitsmarkt verfügbar waren. Der Bericht basiert auf administrativen Daten der Stichprobe der Integrierten Grundsicherungsbiografien. Die Information zur Verfügbarkeit beruht auf Angaben aus den Jobcentern. Dort wird die Verfügbarkeit nicht direkt erfasst, sondern lediglich die Gründe für eine mögliche Nichtverfügbarkeit. Personen, für die keine Nichtverfügbarkeitsmeldung vorliegt, sind daher nicht unbedingt verfügbar, sondern ihre Nichtverfügbarkeit könnte auch lediglich nicht erfasst sein. Die Informationen werden daher in einem ersten Schritt plausibilisiert, indem sie mit dem Arbeitsuchestatus abgeglichen werden. Deskriptive Auswertungen zeigen, dass vor allem Mütter als nicht verfügbar für den Arbeitsmarkt registriert sind. Auf Väter trifft dies nur selten zu. Im Weiteren werden daher die Determinanten der Verfügbarkeit der Mütter mit Kindern unter drei Jahren für den Arbeitsmarkt auf individueller, Haushalts- und regionaler Ebene untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Verfügbarkeit von nicht erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen für den Arbeitsmarkt mit der Kinderbetreuungssituation (d.h. der Zahl der Kinderbetreuungsplätze in der Region sowie der Zahl und dem Alter der Kinder im Haushalt) und der Arbeitsmarktnähe der Betroffenen (d.h. der beruflichen Bildung und Erwerbserfahrung) korreliert. Ein Vergleich zwischen den Jahren 2012 und 2016 zeigt, dass die Verfügbarkeit insgesamt in beiden Jahren ähnlich hoch war. Im Jahr 2012 waren allerdings die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland noch ausgeprägter und erwerbslose Mütter kleiner Kinder mit Arbeitslosengeld-II-Bezug standen in Westdeutschland seltener dem Arbeitsmarkt zur Verfügung als in Ostdeutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hohmeyer, Katrin;
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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zentrale Befunde aus Studien zu Sanktionen im SGB II mit einem Fokus auf Sanktionswirkungen und Sanktionswahrscheinlichkeit. (IAB-Forschungsbericht 17/2022), Nürnberg, 27 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2217

    Abstract

    "Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB) II werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Soweit erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht ohnehin ihren gesetzlich geregelten Pflichten nachkommen, sollen Sanktionen sie zur Mitwirkung bewegen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Sanktionstypen unterschieden: Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen werden dadurch ausgelöst, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Termin beim Jobcenter oder einen ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen. Sanktionen wegen anderer Pflichtverletzungen als der Meldepflicht treten ein, wenn beispielsweise Personen eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmeteilnahmen nicht beginnen bzw. fortführen. Während für Meldeversäumnisse eine Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate vorgesehen ist, führten andere Pflichtverletzungen bis zu einem Sanktionsmoratorium, das im Juli 2022 in Kraft trat, zu einer höheren Leistungsminderung. Diese belief sich im Zeitraum nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019 bis vor dem Eintreten des Sanktionsmoratoriums im Juli 2022 auf grundsätzlich 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate; allerdings konnte nach dem Urteil die Dauer bei nachträglicher Erfüllung der Pflichten verkürzt werden. Vor November 2019 waren hingegen für unter 25-Jährige schon bei einer ersten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres und für ab 25-Jährige bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres sehr viel höhere Minderungsbeträge vorgesehen. Dieser Bericht geht anfangs auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein. Sodann werden zentrale Erkenntnisse der Forschung zu Sanktionswirkungen zusammengefasst. Zudem wird diskutiert, welche Personengruppen häufiger und welche weniger häufig sanktioniert werden. Zuletzt werden noch Möglichkeiten einer Reform der Sanktionsregeln vorgestellt. Die Studien, die hier zusammengefasst werden, untersuchen dabei nahezu alle Zeiträume vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen vom November 2019. Eine Reihe von Kausalanalysen nutzte Befragungen und/oder Prozessdaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die am IAB für Forschungszwecke aufbereitet werden. Die Befunde dieser Analysen auf Basis von Individualdaten zu Wirkungen der Sanktionierung weisen einen beschleunigten Übergang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung aufgrund verhängter Sanktion nach. Eine Studie kommt aber zu dem Schluss, dass Sanktionen, die wegen anderer Pflichtverletzungen als Meldeversäumnissen verhängt wurden, längerfristig nachteilige Beschäftigungswirkungen für die Betroffenen haben. Für diese Sanktionen wurden in zwei Studien auch nachteilige Wirkungen auf die Qualität der Beschäftigung der Betroffenen nachgewiesen. Neben diesen Kausalanalysen ergeben sich auch einige wichtige Hinweise auf Sanktionswirkungen und weitere Erkenntnisse zu Sanktionen im SGB II aus qualitativen und quantitativen Befragungen. Dabei werden vor allem einige Nebenwirkungen deutlich. So schränkt die Sanktionierung die materiell begründete Lebensqualität und die finanziellen Spielräume ein – und zwar tendenziell umso stärker, je höher die Leistungsminderung ausfällt. Angaben von Sanktionierten zufolge führen Sanktionen zum Teil zu einer Verschlechterung ihrer psychischen Verfassung. Sie können auch arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Folgen haben. So geben Leistungsberechtigte teils an, dass sie den Kontakt zum Jobcenter aufgrund einer Sanktion abbrechen oder Sanktionen zu einem Vertrauensverlust gegenüber den Beratungskräften im Jobcenter führen. Einige Studien haben untersucht, welche Personengruppen häufiger oder weniger häufig von Sanktionen betroffen sind. Dabei wird deutlich, dass Frauen weit seltener sanktioniert werden als Männer. Unter 25-Jährige sind zudem häufiger betroffen als Ältere. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden seltener sanktioniert als deutsche Staatsbürger und weniger Gebildete häufiger als höher Gebildete. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig; so führen beispielsweise unter Umständen Kinderbetreuungspflichten dazu, dass bestimmte gesetzlich geregelte Pflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht wahrgenommen werden können, was zum Teil für die Unterschiede zwischen Männern und Frauen verantwortlich ist. Auf Basis dieser empirischen Befunde wird abschließend diskutiert, wie die Sanktionsregeln und damit auch die gesetzlich definierten Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte reformiert werden können, um allzu starke Einschnitte in die Lebensbedingungen der Betroffenen aufgrund von Sanktionen zu vermeiden, und zugleich einen Anreiz für das Befolgen von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Pflichten zu erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? (2022)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2022): Der Soziale Arbeitsmarkt – ein Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung? In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 4-15.

    Abstract

    "Die Forderung nach einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ zielt auf einen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung. Das Teilhabechancengesetz von 2019 enthält zwar Fortschritte und korrigiert Rückschritte der vorhergehenden Jahre, aber es ist nicht der „Soziale Arbeitsmarkt“. Wer einen Paradigmenwechsel entdecken möchte, zudem noch einen mit bisher nicht voll ausgeschöpftem Potenzial, der sollte eher auf 2008 als auf 2019 schauen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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