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Dossier

Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf

Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 wurden 2016 zwei wichtige behindertenpolitische Vorhaben angestoßen und in den Folgejahren umgesetzt und weiterentwickelt. Damit soll im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion in Deutschland weiter vorangetrieben werden, indem die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes erfuhren das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Eingliederungshilfe (SGB IX) weitreichende Änderungen. Wie stellt sich die Situation von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt dar? Wie lassen sich behindertengerechte Berufsleben und inklusive Arbeitswelten gestalten?
Die Infoplattform stellt zentrale Dokumente und relevante Quellenhinweise zusammen, inhaltlich strukturiert nach den Aspekten der Politik für behinderte Menschen und den diskutierten bzw. realisierten Reformanstrengungen.

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im Aspekt "Alter"
  • IAB-Projekt

    Junge Menschen mit Beeinträchtigungen am Übergang Schule-Beruf und ihre Alternativen zur beruflichen Rehabilitation (31.12.2023 - 30.12.2025)

    Wicht, Leonie; Reims, Nancy;

    Projektbeschreibung

    Die berufliche Rehabilitation und die entsprechenden Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen (LTA) am Arbeitsleben sind ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit ist in diesem Zusammenhang vor allem für junge Menschen verantwortlich, die Schwierigkeiten am Übergang Schule-Beruf haben. Sie werden bei der Findung beruflicher Ausbildung in verschiedenen Kontexten unterstützt. Seit 2009 ist allerdings ein Rückgang im Zugang zu LTA zu verzeichnen, der noch einmal durch die Corona-Pandemie befeuert wurde. Im Rahmen des vorliegenden Projekts interessieren wir uns für die Gründe für diesen Rückgang. 1. Diese Gründe können im demografischen Wandel zu finden sein, da es immer weniger Schulabsolvent*innen gibt. 2. Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt mag sich darüber hinaus zugunsten von jungen Menschen mit Behinderungen so verändert haben, sodass sie auch ohne LTA eine Ausbildung oder Beschäftigung erhalten können. Alternativ könnten junge Personen aber auch mehrfach inaktiv sein. 3. Ein weiterer Grund könnte in der Erreichbarkeit von potentiellen Rehabilitand*innen durch die Berufs- und Reha-Beratung liegen, da immer mehr junge Personen mit Behinderungen inklusiv beschult werden. Dies mag sich darüber hinaus während der Pandemie verschärft haben. Unsere Zielgruppe sind junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die 2009 bis 2020 eine allgemein bildende Schule verlassen haben. Wir fokussieren auf Personen ohne Schulabschluss bzw. mit Hauptschulabschluss, da sie etwa 75 Prozent der Rehabilitand*innen ausmachen. Um die Personen und ihre Schulhistorie in den Daten zu identifizieren, betrachten wir nur Personen, die Kontakt zur allgemeinen oder rehaspezifischen Berufsberatung hatten. Die Datengrundlage dafür sind die Integrierten Erwerbsbiografien (IEB), kombiniert mit den Berufsberatungsdaten der BA sowie die LTA-RehaPro-Daten (Reims et al. 2018). So können Erwerbsbiografien von Personen mit und ohne Antrag auf LTA nach Schulende verglichen werden. Wir betrachten die Erwerbsverläufe nach Ende der Schule nach 2,5 Jahre und vergleichen dabei jeweils die Schulabgangskohorten miteinander. Ein competing risk modell kann Aufschluss darüber geben, wie wahrscheinlich der Übergang in eine Ausbildung oder in NEET ist und wie er sich über die Kohorten verändert.

    Beteiligte aus dem IAB

    Wicht, Leonie; Reims, Nancy;
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  • IAB-Projekt

    Evaluation beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Ersteingliederung (31.10.2005 - 30.12.2016)

    Rauch, Angela; Dornette, Johanna;

    Projektbeschreibung

    Das Projekt soll Strukturinformationen zu beruflicher Rehabilitation im Rahmen der Ersteingliederung liefern.

    Es beschäftigt sich mit Maßnahmezuweisung, Maßnahmeverlauf sowie dem Erwerbsverlauf nach Ende der Rehabilitation. Dabei werden Wirkungen auf der individuellen Ebene sowie Förderstrukturen und erfolge analysiert. Dabei werden die Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene sowohl für SGB II, als auch SGB III Empfänger gemeinsam evaluiert. Basis dieser quantitativen Analysen sind die prozessproduzierten Daten der Bundesagentur für Arbeit. Ergänzt werden diese durch eine Befragung von Rehabilitanden.

    Beteiligte aus dem IAB

    Rauch, Angela; Reims, Nancy; Theuer, Stefan;
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  • IAB-Projekt

    Verbleib sowie berufliche und soziale Integration jugendlicher Rehabilitanden nach der beruflichen Erstausbildung (31.12.1993 - 31.12.1995)

    Projektbeschreibung

    Die Berufsausbildung jugendlicher Rehabilitanden erfolgt überwiegend (in mehr als 60% der Fälle) als betriebliche Ausbildung. Über den Verbleib dieser Rehabilitanden sind keine Informationen verfügbar, da von diesen weder eine Versicherungsnummer vorhanden bzw. bekannt ist, noch eine Abgangsmeldung vorliegt. Daher wurden im vorliegenden Projekt der Verbleib von behinderten jungen Menschen sowie deren berufliche und soziale Integration mittels schriftlicher Befragungen untersucht. Für die Datenerhebung wurde ein populationsgerechter Fragebogen entwickelt und im Pretest geprüft. Bei der Konstruktion des Fragebogens konnte in günstiger Weise auf bereits vorliegende methodische Erfahrungen, insbesondere von Berufsbildungswerken, zurückgegriffen werden.
    Bei den Ergebnissen der Untersuchung zum weiteren Werdegang der Rehabilitanden nach der Berufsausbildung wird zwischen " Verbleib " einerseits sowie beruflicher und sozialer "Integration " andererseits unterscheiden.
    Im vorliegenden Falle der Ersteingliederung jugendlicher Rehabilitanden enthalten die Ergebnisse zum Verbleib (entsprechend dem üblichen Begriffsverständnis) zunächst lediglich Informationen darüber, wo und wie diese nach der Berufsausbildung "untergekommen" sind. So läßt sich z.B. zeigen, daß zum Zeitpunkt der Erhebung (zweites Halbjahr 1994) rd. drei Viertel (76 %) der Rehabilitanden in Arbeit waren, knapp ein Viertel (24
    %) nicht erwerbstätig und von diesen etwa die Hälfte arbeitslos war. Auf dieser Aussagenebene wird eine Reihe von Ergebnissen zu unterschiedlichen Fragerichtungen mitgeteilt.
    Derartige Verbleibsinformationen lassen aber erst im Kontext wesentlicher Umstände und Bedingungen, die als Einflußfaktoren (unterschiedlich nach Art und Ausmaß) gefaßt wurden, i.S. einer (Vor-)Orientierung erste Aussagen zum "Integrationserfolg" zu. Das heißt: Sehr viel informativer als bspw. Aussagen zum Anteil von Personen, welche Arbeit hatten, war die Differenzierung dieses Personenanteils nach solchen möglichen Einflußfaktoren, wie z.B. "Art der Stellenfindung", "Dauer bis zur ersten Arbeitsaufnahmen", "Wirtschaftsbereiche der Erwerbstätigkeit", "Größe des Betriebes", "Wechsel des Arbeitgebers", "Arbeitslosigkeit nach Abschluß der Berufsausbildung" u.a., weil hierdurch vergleichende Beurteilungen und Bewertungen vorgenommen werden konnten. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn ("designgerechte") Vergleichs- oder gar Kontrollgruppen aus Gründen mangelnder Verfügbarkeit methodisch nicht zu gewährleisten sind.
    Im Unerschied zum Verbleib geht es bei der "Integration " um die Einbindung von Menschen in die "Struktur bestimmter Systeme" (Arbeitssysteme, Sozialsysteme), die nur an Hand operationalisierter (Integrations)Kriterien beurteilt werden kann. In diesem Sinne handelt es sich bei der beruflichen Integration nicht einfach um die Ausübung einer Erwerbs- bzw. Berufstätigkeit schlechthin, sondern um die Eingliederung in berufliche Tätigkeiten in der Weise, daß - auch entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers (AFG) - unter anderem "Eignung", speziell bisher erworbene Fähigkeiten, und "Neigung" der betreffenden Personen berücksichtigt werden. Ähnlich sind bei der sozialen Integration v.a. Kriterien zur Einbindung in soziale Netze, zur . Akzeptanz, Anerkennung, Bestätigung usw. in Betracht zu ziehen.

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