Springe zum Inhalt

Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
im Aspekt "Reichweite / Betroffenheit"
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen (2024)

    Gürtzgen, Nicole ; Vetter, Franka;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole & Franka Vetter (2024): Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro: Nur wenige Betriebe reagierten eigenen Angaben zufolge mit Entlassungen. In: IAB-Forum H. 04.04.2024, 2024-04-02. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240404.01

    Abstract

    "Die bislang deutlichste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 betraf knapp 20 Prozent der Betriebe in Deutschland. Nach Daten der IAB-Stellenerhebung zeigten sich dabei große Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen, wobei im Gastgewerbe anteilig am meisten, im Baugewerbe am wenigsten Betriebe betroffen waren. Als Reaktion auf die Anhebung des Mindestlohns erhöhten die Betriebe nach eigenen Angaben am häufigsten die Preise von Produkten und Dienstleistungen. Sie stellten außerdem häufiger Investitionen und Neueinstellungen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany (2023)

    Backhaus, Teresa ; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Backhaus, Teresa & Kai-Uwe Müller (2023): Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany. In: Journal of European Social Policy, Jg. 33, H. 2, S. 216-232. DOI:10.1177/09589287221144233

    Abstract

    "Minimum wages are increasingly discussed as an instrument against (in-work) poverty and income inequality in Europe. Just recently the German government opted for a substantial ad-hoc increase of the minimum-wage level to €12 per hour mentioning poverty prevention as an explicit goal. We use the introduction of the federal minimum wage in Germany in 2015 to study its redistributive impact on disposable household incomes. Based on the German Socio-Economic Panel we analyse changes in poverty and income inequality investigating different mechanisms of the transmission from individual gross wage-rates to disposable household incomes. We find that the minimum wage is an inadequate tool for income redistribution because it does not target poor households. Individuals affected by the minimum wage are not primarily in households at the bottom of the income distribution but are spread across it. Consequently, welfare dependence decreases only marginally. The withdrawal of transfers or employment effects cannot explain the limited effect on poverty. Complementary simulations show that neither full compliance nor a markedly higher level of €12 per hour can render the minimum wage more effective in reducing poverty." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The Impact of Minimum Wages on Income Inequality in the EU (2023)

    Filauro, Stefano; Grünberger, Klaus; Narazani, Edlira;

    Zitatform

    Filauro, Stefano, Klaus Grünberger & Edlira Narazani (2023): The Impact of Minimum Wages on Income Inequality in the EU. (JRC working papers on taxation and structural reforms 2023,04), Seville, 33 S.

    Abstract

    "A number of studies documents that minimum wage policies have the potential to reduce income inequality. The recently adopted EU Commission's proposal for a Directive on adequate minimum wages was supported by a detailed analysis of the social impacts of hypothetical minimum wage levels in countries with a statutory minimum wage. This paper extends these country-level analyses by exploring the impact of minimum wage policies on EU-level income inequality. To our knowledge, this is the first study that uses a microsimulation model such as EUROMOD to assess the impact of EU-promoted policies on the distribution of income in the EU, beyond their national effects. Assuming no employment effects, static simulation results show that a hypothetical minimum wage corresponding to 60% of the national median wage would bring about a small but significant reduction in EU-level disposable income inequality (by 0.75% in 2019 as measured through the Gini index). This result stems primarily from a reduction in the within-country component of income inequality as the effect on inequality between countries is rather muted. The reduction in EU-level income inequality is the highest in disposable incomes, but some reduction is detectable also in market incomes. In turn, the withdrawal of social benefits because of higher minimum wages seems to neutralise part of this inequality reduction." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Moonlighting and the Minimum Wage (2023)

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp & Matthias Umkehrer (2023): Moonlighting and the Minimum Wage. (IAB-Discussion Paper 08/2023), Nürnberg, 42 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2308

    Abstract

    "In diesem Beitrag untersuchen wir die Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland auf Haupt- und Nebentätigkeiten und deren Wechselwirkung, indem wir umfangreiche administrative Daten und Variation in der Betroffenheit vom Mindestlohn über Tätigkeiten hinweg nutzen. Während wir bestätigen, dass der nationale Mindestlohn für beide Beschäftigungsarten die Verdienste auf individueller Ebene erhöht, aber die Beschäftigung nicht verringert hat, stellen wir fest, dass er unterschiedliche Auswirkungen auf die Anpassung der Arbeitszeit hatte: Bei Haupttätigkeiten erhöhte er die Wahrscheinlichkeit, dass geringfügige in reguläre Beschäftigung umgewandelt wurde. Bei Nebentätigkeiten führte er eher zu Arbeitszeitverkürzungen, um Steuervorteile zu erhalten. Darüber hinaus liefern wir Evidenz, dass Personen mit einer Nebenbeschäftigung, die einen mindestlohnbedingten Rückgang der Stundenzahl ihrer Haupttätigkeit erlebten, stattdessen diese Arbeitsstunden zumindest teilweise auf ihre Nebentätigkeit übertragen haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Vom Berge, Philipp ; Umkehrer, Matthias;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022 (2022)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2022): Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) am 2.2.2022. (IAB-Stellungnahme 01/2022), Nürnberg, 11 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2201

    Abstract

    "Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz– MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zur Mindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2022)

    Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Wiemann, Jan Simon; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Jan Simon Wiemann (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 09/2022), Nürnberg, 224 S., Anhang. DOI:10.48720/IAB.FB.2209

    Abstract

    "Der vorliegende zweite Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wurde durch das IAB im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen zu den Effekten der Einführung und der ersten drei Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der in der Mindestlohnforschung etablierte Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Als hauptsächliche Datenquelle werden die Paneldaten des IAB-Betriebspanels analysiert. Es werden jedoch auch Kausalanalysen auf Basis der IAB-Stellenerhebung, des Linked Personnel Panels und des Betriebshistorikpanels vorgenommen. Auf Basis der durchgeführten Analysen können hauptsächlich Effekte für die Einführung des Mindestlohns nachgewiesen werden. Der Mindestlohn führt demnach zu statistisch signifikanten Lohnsteigerungen bei sehr moderaten negativen Beschäftigungseffekten. Die erhöhten Lohnkosten durch den Mindestlohn führen zu sinkenden Gewinnen in den betroffenen Betrieben. Zugleich zeigten sich die betroffenen Beschäftigten zufriedener mit ihrer Entlohnung. Die Betriebe scheinen kurzfristig mit einer Verringerung ihrer Investitionen auf die Mindestlohneinführung zu reagieren. Eher in der langen Frist (2017-2018) zeigt sich eine leichte Verringerung der inländischen Outsourcingaktivitäten. Die Anzahl der Kleinbetriebe in Deutschland verringert sich im Zeitraum nach der Mindestlohneinführung. Zugleich kam es verstärkt zur Neugründung und Schließung von Kleinbetrieben. Im Zuge von Neueinstellungen scheinen Betriebe kurzfristig weniger bereit zu sein, Kompromisse in Bezug auf die geforderte Qualifikation einzugehen. Bei der Analyse der Mindestlohnerhöhungen 2017, 2019 und 2020 zeigen sich hingegen in den meisten Fällen keine zusätzlichen Effekte des Mindestlohns. Dies dürfte daran liegen, dass die mindestlohnbedingten Lohnsteigerungen in diesen Jahren nicht über die allgemeinen Lohnsteigerungen hinaus gingen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job (2022)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Teichert, Christian ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin, Mario Bossler, Nicole Gürtzgen & Christian Teichert (2022): Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job. (IAB-Kurzbericht 12/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2212

    Abstract

    "Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll gemäß Koalitionsbeschluss im Oktober 2022 auf 12 Euro steigen. Das Autorenteam untersucht, wie viele und welche bestehenden Beschäftigungsverhältnisse sowie Neueinstellungen im Jahr 2021 unterhalb von 12 Euro entlohnt wurden und damit von der beschlossenen Mindestlohnerhöhung betroffen sein dürften. Schätzungen zufolge lag der Bruttostundenlohn 2021 insgesamt bei mehr als jedem fünften Beschäftigungsverhältnis unter 12 Euro. Dabei spielt die Mindestlohnerhöhung insbesondere für Teilzeit- und Minijobs eine große Rolle. So wären 2021 hochgerechnet mehr als sieben von zehn Minijobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen gewesen, bei den sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs waren es 24 und 9 Prozent. Deutliche Unterschiede in der Betroffenheit gibt es auch zwischen den Wirtschaftszweigen. Zudem sind Neueinstellungen deutlich häufiger betroffen als bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Minimum wage and tolerance for inequality (2022)

    Fazio, Andrea ; Reggiani, Tommaso ;

    Zitatform

    Fazio, Andrea & Tommaso Reggiani (2022): Minimum wage and tolerance for inequality. (MUNI ECON working paper 2022-07), Brno, 19 S.

    Abstract

    "We suggest that people advocate for equality also because they fear income losses below a given reference point. Stabilizing their baseline income can make workers more tolerant of inequality. We present evidence of this attitude in the UK by exploiting the introduction of the National Minimum Wage (NMW), which institutionally set a baseline pay reducing the risk of income losses for British workers at the bottom of the income distribution. Based on data from the British Household Panel Survey, we show that workers that benefited from the NMW program became relatively more tolerant of inequality and more likely to vote for the Conservative party." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbeschäftigte in der Corona-Pandemie – Sonderauswertung zu den Folgen der Corona-Pandemie für Beschäftigte im Mindestlohnbereich (2022)

    Jaenichen, Ursula;

    Zitatform

    Jaenichen, Ursula (2022): Mindestlohnbeschäftigte in der Corona-Pandemie – Sonderauswertung zu den Folgen der Corona-Pandemie für Beschäftigte im Mindestlohnbereich. (IAB-Forschungsbericht 12/2022), Nürnberg, 56 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2212

    Abstract

    "In einem für die Mindestlohnkommission durchgeführten Forschungsprojekt wurde die potenziell stärkere Belastung von Mindestlohnbeschäftigten in der ersten Phase der Coronakrise untersucht. In dem vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse vorgestellt. Datengrundlage ist die erste Welle des „Hochfrequenten Online Personen Panel“ (HOPP) vom Mai 2020 in Verbindung mit Informationen aus den „Integrierten Erwerbsbiographien“ (IEB) und den „Integrierten Coronabiographien“ (ICB) des IAB. Unter anderem zeigt sich, dass nach Beginn der Pandemie die Zahl der geleisteten Wochenstunden bei Mindestlohnbeschäftigen vergleichsweise stark zurückgegangen ist. Mindestlohnbeschäftigte wie auch Beschäftigte mit einem Stundenentgelt zwischen 10 und 15 Euro verzeichnen häufiger Rückgänge in den Haushaltseinkommen. Der Anteil Kurzarbeitender unter den Mindestlohnbeschäftigten entspricht in etwa dem Durchschnitt, jedoch sind Mindestlohnbeschäftigte in kleineren Betrieben überdurchschnittlich oft in Kurzarbeit. Zudem sind Mindestlohnbeschäftigte mit einem größeren Anteil ihrer Arbeitszeit in Kurzarbeit als andere Beschäftigte. Mindestlohnbeschäftigte arbeiten signifikant seltener im Homeoffice als andere Beschäftigte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jaenichen, Ursula;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis: (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert) (2022)

    Keitel, Christiane; Teichert, Christian ; Gürtzgen, Nicole ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ; Schludi, Martin;

    Zitatform

    Keitel, Christiane & Martin Schludi; Christian Teichert, Nicole Gürtzgen, Erik-Benjamin Börschlein & Mario Bossler (interviewte Person) (2022): Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis. (Interview mit Mario Bossler, Erik-Benjamin Börschlein, Nicole Gürtzgen und Christian Teichert). In: IAB-Forum H. 05.07.2022 Nürnberg, 2022-06-30. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220705.01

    Abstract

    "Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Monopsony power and the demand for low-skilled workers (2022)

    Kölling, Arnd ;

    Zitatform

    Kölling, Arnd (2022): Monopsony power and the demand for low-skilled workers. In: The Economic and Labour Relations Review, Jg. 33, H. 2, S. 377-395. DOI:10.1177/10353046211042427

    Abstract

    "This study analyses firms’ labour demand when employers have at least some monopsony power. It is argued that without taking into account (quasi-)monopsonistic structures of the labour market, wrong predictions are made about the effects of minimum wages. Using switching fractional panel probit regressions with German establishment data, I find that slightly more than 80% of establishments exercise some degree of monopsony power in their demand for low-skilled workers. The outcome suggests that a 1% increase in payments for low-skilled workers would, in these firms, increase employment for this group by 1.12%, while firms without monopsony power reduce the number of low-skilled, by about 1.63% for the same increase in remuneration. The study can probably also be used to explain the limited employment effects of the introduction of a statutory minimum wage in Germany and thus leads to a better understanding of the labour market for low-skilled workers." (Author's abstract, IAB-Doku, © SAGE) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn 12 Euro: Auswirkungen in den Kreisen (2022)

    Pusch, Toralf; Seils, Eric;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Eric Seils (2022): Mindestlohn 12 Euro: Auswirkungen in den Kreisen. (WSI policy brief 72), Düsseldorf, 22 S.

    Abstract

    "Am 1. Oktober wird der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Es handelt sich um die größte Reform des Mindestlohns seit seiner Einführung Anfang 2015. Gewerkschaften und Sozialdemokraten können die Anhebung als großen Erfolg verbuchen. Naturgemäß ist das öffentliche Interesse an Informationen zu den Auswirkungen der Reform groß. Inzwischen liegen einige Schätzungen dazu vor, wie viele Beschäftigte von dieser Anhebung profitieren werden. Darüber hinaus besteht aber auch ein reges Interesse an regional tief gegliederten Zahlen zur Reichweite der Mindestlohnanhebung. Die vorliegende Publikation möchte diese Lücke schließen. Zunächst gehen wir auf die bisher vorliegenden Untersuchungen zur Reichweite des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro ein. Zweitens legen wir eine aktuelle Hochrechnung der Reichweite der Mindestlohnanhebung für die Bundesebene auf der Grundlage des SOEP vor. Im dritten Abschnitt stellen wir unser Regionalisierungsverfahren vor. Im Anschluss werden die Ergebnisse auf der Kreisebene vorgestellt. Abschließend wird ein Fazit gezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)

    Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;

    Zitatform

    Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.

    Abstract

    "Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen: Aktualisierte Version vom 20.12.2021 (2021)

    Börschlein, Erik-Benjamin; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis (2021)

    Dayioglu, Meltem ; Kucukbayrak, Muserref; Tumen, Semih ;

    Zitatform

    Dayioglu, Meltem, Muserref Kucukbayrak & Semih Tumen (2021): The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis. (GLO discussion paper / Global Labor Organization 973), Essen, 45 S.

    Abstract

    "We exploit an age-specific minimum wage rule - which sets a lower minimum wage for workers of age 15 than the adult minimum wage paid to workers of age 16 and above - and its abolition to estimate the causal effect of a minimum wage increase on youth employment and education in Turkey. Using a regression discontinuity design in tandem with a difference-in-discontinuities analysis, we find that increasing the minimum wage reduces the employment probability of young males by 2.5-3.1 percentage points. We also document that, initially, the minimum wage increase does not lead to a major change in high school enrollment, while the likelihood of transitioning into "neither in employment nor in education and training" (NEET) category notably increases. However, in the medium term, the NEET effect is transitory; school enrollment increases over time and absorbs the negative employment effect. We argue that policy effects have mostly been driven by demand-side forces rather than supply side." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)

    Kagerl, Christian ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9

    Abstract

    "Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kagerl, Christian ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn?: Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank (2021)

    Lübker, Malte;

    Zitatform

    Lübker, Malte (2021): Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. (WSI policy brief 59), Düsseldorf, 23 S.

    Abstract

    "Ein Mindestlohn von 12 Euro würde auch jenseits von Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel eine breite Wirkung entfalten. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa auch Beschäftigte in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und den Büroetagen deutscher Unternehmen erwarten. Frauen würden von einem höheren Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für die Untersuchung wurden Gehaltsangaben von annähernd 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet. Lohnspiegel.de wird vom WSI wissenschaftlich betreut." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung (2021)

    Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Ohlert, Clemens (2021): Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung. (baua: Fokus), Dortmund, 11 S. DOI:10.21934/baua:fokus20210331

    Abstract

    "Ob und wie stark sich der gesetzliche Mindestlohn auf Betriebe auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Ausmaß diese vom Mindestlohn betroffen sind. Der vorliegende Beitrag nimmt erstmals differenzierte Auswertungen der Verdienststrukturerhebung (VSE) zur betrieblichen Betroffenheit von der Einführung des Mindestlohns vor. Es zeigt sich, dass etwa 37 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens ein Beschäftigungsverhältnis aufwiesen, in dem der Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lag. In diesen überwiegend kleinen Betrieben waren im Durchschnitt 4,3 Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwa 57 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen. Im Vergleich zu den verfügbaren Ergebnissen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigt sich ein höheres Niveau der betrieblichen Mindestlohnbetroffenheit sowie eine ähnliche Struktur betroffener Betriebe je nach Regionen, Branchen und Betriebsgröße." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)

    Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2019): Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 18/2019), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zum gesetzlichen Mindestlohn in Bezug auf den Grad der Einhaltung und zu potenziellen Beschäftigungseffekten in einer Rezession gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg?: Ergebnisse einer Input-Output-Analyse (2019)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2019): Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg? Ergebnisse einer Input-Output-Analyse. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 1, S. 76-78. DOI:10.1007/s10273-019-2398-8

    Abstract

    "Im Jahr 2014 waren mehr als 38 Mio. Personen in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt. Sie produzierten vor allem Güter für den Konsum, für Investitionen in Ausrüstungen und Bauten sowie den Export, aber auch Vorleistungsgüter, die als Bestandteil der Wertschöpfungsketten indirekt in deren Entstehung eingingen. Hier ist wirtschafts- und lohnpolitisch interessant, in welchen quantitativen Verhältnissen der Einsatz der Beschäftigten in der Vorleistungsgüterproduktion zur Endverwendung im Wirtschaftskreislauf steht. Dieses Interesse richtet sich nicht nur auf die Personenzahl, sondern im Besonderen auch auf deren Entlohnung. Ein Augenmerk liegt dabei bei den Beschäftigten, deren Löhne 2014 dem Mindestlohn 2015 (8,50 Euro) entsprachen." (Textauszug, © Springer-Verlag)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht (2019)

    Fedorets, Alexandra ; Schröder, Carsten ; Grabka, Markus M. ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra, Markus M. Grabka & Carsten Schröder (2019): Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 86, H. 28, S. 483-491. DOI:10.18723/diw_wb:2019-28-1

    Abstract

    "Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn - doch nach wie vor erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in einer Nebentätigkeit. Zwar sind die vertraglich vereinbarten Löhne der zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 13 Prozent gestiegen. Trotz der erstmaligen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro im Jahr 2017 hat sich dieser positive Trend aber nicht fortgesetzt. Inwiefern die Nichteinhaltung des Mindestlohns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung der gesamten Arbeitszeiten der Beschäftigten eingedämmt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung dieses Urteils ab. Darüber hinaus wäre die Einführung einer 'Fair Pay'-Plakette zur Kennzeichnung von Betrieben, die die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren, ratsam. VerbraucherInnen könnten dann - wie beim Biosiegel - bewusste und informierte Konsumentscheidungen treffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The regional effects of a national minimum wage (2018)

    Ahlfeldt, Gabriel M.; Roth, Duncan ; Seidel, Tobias;

    Zitatform

    Ahlfeldt, Gabriel M., Duncan Roth & Tobias Seidel (2018): The regional effects of a national minimum wage. (CESifo working paper 6924), München, 16 S.

    Abstract

    "We estimate the spatially differential effects of a nationally uniform minimum wage that was introduced in Germany in 2015. To this end, we use a micro data set covering the universe of employed and unemployed individuals in Germany from 2011 to 2016 and a difference-indifferences based identification strategy that controls for heterogeneity in pre-treatment outcome trends. We find that the policy led to spatial wage convergence, in particular in the left tail of the distribution, without reducing relative employment in low-wage regions within the first two years." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2018)

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Joachim Möller (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 01/2018), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2018 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren zweiten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Vor diesem Hintergrund hat die Mindestlohnkommission das IAB im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns um seine Stellungnahme gebeten.
    Die Erkenntnisse der Mindestlohnforschung des IAB werden in der vorliegenden Stellungnahme im Detail dargestellt. Nach einer grundsätzlichen Einschätzung der Auswirkungen des Mindestlohns werden dessen Effekte auf Löhne und Einkommen betrachtet, die bisher vorliegenden Erkenntnisse des IAB zur Beschäftigungswirkung des Mindestlohns dargelegt, Befunde des IAB zu weiteren Auswirkungen des Mindestlohns diskutiert sowie der Umsetzungsgrad des Mindestlohngesetzes und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten erörtert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ; Möller, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns im Handwerk in Sachsen-Anhalt (2018)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2018): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns im Handwerk in Sachsen-Anhalt. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 67, H. 2, S. 125-152. DOI:10.1515/zfwp-2018-0008

    Abstract

    "This paper examines the effects of the minimum wage introduction in Germany in 2015 on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. Using novel survey data on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt, we examine three questions: (1) How many employees are affected by the minimum wage introduction in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt? (2) What are the effects of the minimum wage introduction? (3) How did firms react to wage increase? We find that about 8?% of all employees in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt are directly affected by the minimum wage introduction. A difference-in-difference estimation reveals no significant employment effects of the minimum wage introduction. We test for alternative adjustment strategies and observe a significant increase of output prices." (Author's abstract, 䗏 De Gruyter) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt (2018)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2018): Effekte der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Eine Fallstudie für das Handwerk in Sachsen-Anhalt. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 24, H. 5, S. 75-78.

    Abstract

    "Knapp 8% der Beschäftigten in den Handwerksbetrieben Sachsen-Anhalts verdienten vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 brutto weniger als 8,50 Euro je Stunde. Allerdings differiert die Betroffenheit stark. In den besonders betroffenen Gewerken war zu befürchten, dass die durch den Mindestlohn induzierte Kostensteigerung zu einem spürbaren Beschäftigungsabbau führt. In diesem Kontext werden drei Fragen untersucht: (1) Wie hoch war die Mindestlohnbetroffenheit im Handwerk in Sachsen-Anhalt? (2) Welche - über die Lohnkostenerhöhung hinausgehenden - Effekte hatte die Mindestlohneinführung in den Handwerksbetrieben? (3) Welche Ausweichreaktionen haben die Handwerksbetriebe unternommen, um die höhere Kostenbelastung zu bewältigen? Die Untersuchungen basieren auf den von den Handwerkskammern Halle und Magdeburg durchgeführten Konjunkturumfragen, die in Kooperation mit dem IWH um zusätzliche Fragen zur Mindestlohneinführung erweitert wurden. Die Ergebnisse der Schätzungen zeigen keine signifikanten Beschäftigungseffekte infolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Vielmehr haben die Handwerksbetriebe vor allem mit Preiserhöhungen reagiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The minimum wage effects on skilled crafts sector in Saxony-Anhalt (2017)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2017): The minimum wage effects on skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. (IWH-Diskussionspapiere 2017,31), Halle, 51 S.

    Abstract

    "This paper examines the effects of the minimum wage introduction in Germany in 2015 on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt. Using novel survey data on the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt, we examine three questions: (1) How many employees are affected by the minimum wage introduction in the skilled crafts sector in Saxony- Anhalt? (2) What are the effects of the minimum wage introduction? (3) How have firms reacted to wage increase? We find that about 8% of all employees in the skilled crafts sector in Saxony-Anhalt are directly affected by the minimum wage introduction. A difference-in-difference estimation reveals no significant employment effects of the minimum wage introduction. We test for alternative adjustment strategies and observe a significant increase of output prices." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-191.

    Abstract

    "Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 20. Welle 2015 (2016)

    Dahms, Vera; Frei, Marek; Prick, Simone; Putzing, Monika;

    Zitatform

    Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 20. Welle 2015. Berlin, 97 S.

    Abstract

    "Das IAB-Betriebspanel wurde in Ost- und Westdeutschland als jährliche mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2015 zum 20. Mal seit 1996 durchgeführt. Der Auswertungsbericht für Ostdeutschland erfolgte im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe Ostdeutschlands bereitzustellen und mit Betrieben in Westdeutschland zu vergleichen.
    Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EURO brutto je Stunde. Nachdem in der Befragungswelle 2014 im Rahmen einer 'Null-Messung' ein Überblick gewonnen wurde, in welchen Betrieben Beschäftigte tätig waren, die Brutto-Stundenlöhne unterhalb von 8,50 EURO erhielten, wird in der 20. Befragungswelle des IAB-Betriebspanels nach Beschäftigten gefragt, deren Löhne tatsächlich angehoben wurden. Damit liegen aktuelle Informationen sowohl zur betrieblichen Reichweite als auch zur Beschäftigtenreichweite der Einführung des Mindestlohns vor. Gleichzeitig werden Informationen zu Veränderungen im Lohngefüge erhoben, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einhergingen. Darüber hinaus wurden die Betriebe nach Maßnahmen gefragt, mit denen sie auf die Einführung des Mindestlohns reagierten.
    Im Rahmen der Auswertungen im Bereich Löhne und Gehälter werden tiefer als in den Vorjahren die Angaben der Betriebe zur Tarifbindung ausgewertet. Hier geht es um den Ausweis gravierender Veränderungen in den zurückliegenden Jahren - sowohl in der betrieblichen als auch der Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Betrieben, die sich hinsichtlich der Entgeltgestaltung an Branchentarifverträgen orientieren bzw. nicht orientieren." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment: first evidence from regional data (2016)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2016): Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment. First evidence from regional data. (IAB-Discussion Paper 31/2016), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Seit 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Eine wichtige Frage ist, ob der Mindestlohn, neben seinem Hauptzweck, Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen, auch weitere, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen hat. Die ökonomische Theorie erlaubt keine eindeutige Aussage, ob negative Wirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auftreten. Ziel dieses Papieres ist es zu analysieren, ob zum derzeitigen Zeitpunkt bereits negative Wirkungen des Mindestlohnes auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nachweisbar sind.
    Dazu nutzen wir die regionale Variation der Eingriffstiefe des Mindestlohnes in die Lohnverteilung und deren Zusammenhang zur regionalen Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung in einem Panel von Regionen, Altersgruppen und Geschlecht.
    Für die analysierten Gruppen zwischen 30 und 54 Jahre alter Personen, finden wir, dass Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, kein langsameres Wachstum der Gesamtbeschäftigung (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) aufweisen als Zellen die weniger stark betroffen waren. Allerdings sind in Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, Minijobs verloren gegangen. Gleichzeitig sind aber in diesen Zellen auch besonders viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Dies legt eine Umwandlung nahe. Für die Arbeitslosigkeit können wir, ähnlich wie für die Gesamtbeschäftigung, keinen signifikanten Zusammenhang zum Eingriff des Mindestlohnes messen.
    Wir schlussfolgern, dass die vorgelegte Evidenz dafür spricht, dass der Mindestlohn bisher weder zu Rückgängen der Gesamtbeschäftigung bei den analysierten Gruppen noch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen (2016)

    Gürtzgen, Nicole ; Kubis, Alexander; Weber, Enzo ; Rebien, Martina;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Alexander Kubis, Martina Rebien & Enzo Weber (2016): Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen. (IAB-Kurzbericht 12/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 kam es zu einer deutlichen Lohnsteigerung am unteren Rand des Niedriglohnbereichs. Hierdurch könnte es auf der einen Seite größere Anreize für gering qualifizierte Bewerber geben, sich auf solche Stellen zu bewerben. Auf der anderen Seite könnten Betriebe bestrebt sein, die Lohnsteigerung durch eine höhere Produktivität des Bewerbers zu kompensieren. Die Autoren untersuchen, ob die betrieblichen Ansprüche gegenüber den Bewerbern nach der Mindestlohneinführung gestiegen sind und wie sich die Personalsuche dadurch verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014 (2015)

    Bechmann, Sebastian; Dahms, Vera; Möller, Iris ; Frei, Marek; Schwengler, Barbara; Tschersich, Nikolai;

    Zitatform

    Bechmann, Sebastian, Vera Dahms, Nikolai Tschersich, Marek Frei, Barbara Schwengler & Iris Möller (2015): Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. (IAB-Forschungsbericht 09/2015), Nürnberg, 133 S.

    Abstract

    "Die Einführung des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 fand in einem grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Umfeld statt und vor dem Hintergrund einer in zahlreichen Punkten unterschiedlichen Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. So gab es 2014 z. B. hinsichtlich der Beschäftigungsverteilung auf Branchen und Betriebsgrößenklassen nach wie vor deutliche Unterschiede. Insbesondere das geringe Gewicht des Verarbeitenden Gewerbes sowie die Unterrepräsentanz von Großbetrieben sind für Ostdeutschland kennzeichnend. Betriebe in West- und Ostdeutschland werden daher sehr unterschiedlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen sein.
    Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen auch, dass im vergangenen Jahr insgesamt zwölf Prozent der Betriebe wenigstens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde entlohnte. In Ostdeutschland waren es mit einem Anteil von 23 Prozent deutlich mehr Betriebe als in Westdeutschland mit einem Anteil von neun Prozent. In diesen Betrieben sind insgesamt 31 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Neben dem augenfälligen Ost-West-Unterschied stechen auch die sehr deutlichen Branchenunterschiede heraus.
    Bei der Einbeziehung von Frauen in Führungsaufgaben hat es in den zurückliegenden Jahren eher geringe bis keine Fortschritte gegeben. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil sind Frauen - insbesondere auf der ersten Führungsebene - immer noch weit unterrepräsentiert. Die Beteiligung von Frauen auf der ersten bzw. zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland.
    Die insgesamt steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einem anhaltend hohen Niveau bei der betrieblichen Fachkräftenachfrage geführt. Die Betriebe konnten ihre angebotenen Fachkräftestellen überwiegend besetzen. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen den Branchen. So hatten insbesondere die Betriebe aus dem Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie aus dem Baugewerbe große Probleme.
    Die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe lag 2014 in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bundesweit bildete rund die Hälfte der ausbildungsberechtigen Betriebe aus. In Ostdeutschland liegt die Ausbildungsbeteiligung etwa zehn Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau. Auch 2014 lassen sich die zunehmenden Probleme bei der Besetzung von angebotenen Ausbildungsplätzen beobachten. Überdurchschnittlich betroffen waren hiervon wie schon in den Vorjahren in erster Linie Kleinstbetriebe.
    Nach dem krisenbedingten Einbruch 2009/2010 hat die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung seither das Vorkrisenniveau wieder überschritten und den steigenden Trend fortgesetzt. Die Weiterbildungsbeteiligung war in West- und Ostdeutschland nahezu identisch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Iris ; Schwengler, Barbara;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben (2015)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2015): IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben. (IAB-Kurzbericht 06/2015), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Ein zentrales Argument der Befürworter dieser politischen Maßnahme ist eine Begrenzung der Lohnungleichheit. Gegner befürchten Arbeitsplatzverluste. Inwieweit diese Gefahr besteht, hängt auch davon ab, wie stark die Betriebe von der Mindestlohnregelung betroffen sind: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50?Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Der Kurzbericht beruht auf aktuellen Befragungsergebnissen aus dem IAB-Betriebspanel und liefert einen wichtigen Beitrag dazu, die Reichweite des neuen Gesetzes besser einzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Ostdeutschland: Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau (2015)

    Lehmann, Robert ; Ragnitz, Joachim; Weber, Michael;

    Zitatform

    Lehmann, Robert, Joachim Ragnitz & Michael Weber (2015): Mindestlohn in Ostdeutschland. Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 22, H. 1, S. 40-42.

    Abstract

    "Das IFO INSTITUT hat seine monatliche Unternehmensbefragung im November 2014 einmalig um zwei Fragen zum Mindestlohn erweitert. Insgesamt geben 43% der befragten ostdeutschen Firmen an, vom Mindestlohn betroffen zu sein; in Westdeutschland zeigen nur 24% der Firmen eine Betroffenheit an. Außerdem wurden die Befragungsteilnehmer nach deren geplanten Maßnahmen gefragt. In Ostdeutschland wollen demzufolge knapp 40% der betroffenen Unternehmen ihre Preise erhöhen. Als zweitwichtigste Maßnahme wurde die Kürzung von Sonderzahlungen genannt (30%). Zudem zieht jedes vierte Unternehmen in Ostdeutschland einen Personalabbau in Erwägung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn?: Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen. (WSI-Report 12), Düsseldorf, 12 S.

    Abstract

    "In der aktuellen Debatte um das neue deutsche Mindestlohnmodell mehren sich Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden, die für zahlreiche Arbeitnehmergruppen Ausnahmeregelungen festlegen wollen. Genannt werden geringfügig Beschäftigte, erwerbstätige Rentner, Schüler, Studenten, Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte und Hilfsarbeiter.
    Sollten sich diese Ausnahmen durchsetzen, würde mehr als jeder Dritte aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herausfallen. Dies entspräche knapp 2 Millionen Beschäftigten. Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor unterhalb der Mindestlohngrenze geschaffen.
    Die Untersuchung des WSI belegt des Weiteren, dass sich die Ausnahmeregelungen stark auf einige wenige Branchen konzentrieren würden. In diesen Branchen dürfte die Ausnahme großer Arbeitnehmergruppen erhebliche Risiken in der Form von Verdrängungs- und Substitutionseffekten zur Folge haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    WSI Niedriglohn-Monitoring 2013: Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen (2014)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2014): WSI Niedriglohn-Monitoring 2013. Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen. (WSI-Informationen zur Tarifpolitik. Elemente qualitativer Tarifpolitik 77), Düsseldorf, 29 S.

    Abstract

    "Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Das WSI-Tarifarchiv untersuchte rund 4.750 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im Dezember 2013 sahen 10 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im Dezember 2012 lag dieser Anteil noch bei 11 Prozent, im September 2011 bei 13 Prozent, im März 2010 bei 16 Prozent." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen (2014)

    Brenke, Karl;

    Zitatform

    Brenke, Karl (2014): Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 81, H. 5, S. 71-77.

    Abstract

    "Das DIW Berlin hat im Herbst 2013 eine Studie über Mindestlöhne vorgelegt, die auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2011 beruhte. Inzwischen liegen Daten für 2012 vor. Im Jahr 2012 erhielten 5,2 Millionen Arbeitnehmer einen Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro je Stunde; das waren 15 Prozent aller Arbeitnehmer. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zahl dieser Geringentlohnten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr abgenommen hat - um ungefähr eine halbe Million. Ein statistisch signifikanter Rückgang zeigt sich aber lediglich bei den Vollzeitkräften sowie bei den Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten; diese stellen allerdings mehr als die Hälfte aller Geringentlohnten. Bemerkbar machte sich zum einen, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten, die 2011 noch weniger als 8,50 Euro bekamen, 2012 über der Mindestlohngrenze lagen - etwa infolge von Lohnerhöhungen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten dürfte sich inzwischen wegen weiterer Lohnanhebungen verringert haben und sich bis zur Einführung des Mindestlohns um bis zu 700 000 Menschen vermindern. Zum anderen verlieren einfache Tätigkeiten weiter an Bedeutung - also solche Jobs, die oft nur gering entlohnt werden. Politisch umstritten ist, ob bestimmte Gruppen aus der künftigen Mindestlohnregelung ausgeklammert werden - wären es Rentner, Schüler und Studenten, würde die Zahl der Menschen mit einem Anspruch auf Mindestlohn um etwa eine weitere Million abnehmen. Im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 hat sich erwartungsgemäß an den Strukturen der Arbeitnehmer mit Bruttostundenlöhnen von weniger als 8,50 Euro, also dem Kreis der Bezieher des geplanten Mindestlohns, wenig geändert. Zu diesen zählen in überdurchschnittlichem Maß Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten, Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland, Minijobber sowie erwerbstätige Rentner, Schüler und Studenten. Betroffen wären vor allem Arbeitnehmer in kleinen Betrieben sowie in den konsumnahen Dienstleistungen und in der Landwirtschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest (2014)

    Erthle, Christian; Wohlrabe, Klaus ; Wojciechowski, Przemyslaw;

    Zitatform

    Erthle, Christian, Klaus Wohlrabe & Przemyslaw Wojciechowski (2014): Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 23, S. 50-52.

    Abstract

    "Im November wurden allen Firmen, die an den monatlichen Konjunkturumfragen des ifo Instituts teilnehmen, mit Ausnahme des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Thema Mindestlohn gestellt. Die Firmen wurden gebeten anzugeben, ob sie von der Mindestlohnregelung betroffen sind und falls ja, mit welchen Maßnahmen sie auf diese Regelung aller Voraussicht nach reagieren werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen stärker vom Mindestlohn betroffen sind als Firmen des Verarbeitenden Gewerbes und des Großhandels. Zudem unterscheiden sich die geplanten Maßnahmen voneinander: Im Einzelhandel werden als Reaktionen hauptsächlich verkürzte Arbeitszeiten sowie Personalabbau genannt. Dienstleister hingegen werden eher mit steigenden Preisen reagieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EURO verändern könnte (2014)

    Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2014): Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EURO verändern könnte. (IAQ-Report 2014-02), Duisburg, 15 S. DOI:10.17185/duepublico/45714

    Abstract

    "- Im Jahr 2012 arbeiteten 24,3% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 EURO.
    - Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen, was einer Zunahme um rund 2,5 Millionen (bzw. 42,1%) entspricht. Der prozentuale Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung war in Westdeutschland weitaus höher als in Ostdeutschland.
    - Der Anteil der Beschäftigten, die bei einem Mindestlohn von 8,50 EURO Anspruch auf eine Lohnerhöhung hätten, liegt je nach Berechnungsweise des Stundenlohns und der Grundgesamtheit zwischen 13,6% und 19,7% der abhängig Beschäftigten.
    - Zur Ausgestaltung und Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns sind noch wichtige Punkte offen. Dies betrifft z.B. die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten und die Frage, ob Zulagen und Sonderzahlungen bei der Einhaltung des Mindestlohns angerechnet werden dürfen.
    - Ausnahmeregelungen sollten eng begrenzt bleiben, weil sonst ein Wettbewerb zwischen Beschäftigtengruppen mit und ohne Mindestlohnanspruch entfacht wird. Zudem würden Ausnahmen die Durchsetzung und Kontrolle des Mindestlohns deutlich erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie? (2013)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2013): Im Fokus: Mindestlohn von 8,50 Euro: Wie viele verdienen weniger, und in welchen Branchen arbeiten sie? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 19, H. 3, S. 53-56.

    Abstract

    "In der Öffentlichkeit wird zurzeit die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro je Stunde diskutiert. Der Bundesrat hat hierzu eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet. Dabei stellt sich die Frage, wie viele Menschen von einem Mindestlohn dieser Höhe betroffen wären. Die vorliegende Analyse ergibt, dass im Jahr 2011 in Ostdeutschland etwa 25% und in Westdeutschland knapp 12% der Beschäftigten für einen vereinbarten Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro arbeiteten. Die Relation des anvisierten Mindestlohnes zum Medianlohn beträgt in Ostdeutschland 71% und in Westdeutschland knapp 54%. In einzelnen Branchen wäre diese Relation jedoch wesentlich höher. Im ostdeutschen Gastgewerbe und in der ostdeutschen Land- und Forstwirtschaft/Fischerei würde der Schwellenwert von 8,50 Euro sogar über den im Jahr 2011 in diesen Branchen gezahlten Medianlöhnen liegen. Betrachtet man statt des vereinbarten den effektiven Bruttostundenlohn, der u. a. unbezahlte Überstunden einbezieht, so steigt die Zahl der im Jahr 2011 für weniger als 8,50 Euro pro Stunde beschäftigten Arbeitnehmer auf 32% (Ostdeutschland) bzw. 17% (Westdeutschland)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung: Abschlussbericht (2013)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Weisser, Johannes;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer & Johannes Weisser (2013): Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenanpassung. Abschlussbericht. Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die durchgeführten Berechnungen bestätigen, dass der Arbeitsmarkt in Ostdeutschland proportional stärker betroffen wäre als in den alten Bundesländern.
    Absolut würden in Ostdeutschland knapp 1,8 Millionen Menschen oder knapp ein Viertel aller Arbeitnehmer nach VGR-Abgrenzung von einem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Damit sind relativ gesehen mehr als doppelt so viele Personen im Osten betroffen als im Westen.
    Es resultieren erwartungsgemäß unterschiedliche Auswirkungen auf die Rentenwerte. Im Ergebnis bewirkt eine Mindestlohneinführung eine Angleichung der Renten im Bundesgebiet um 2,8 Prozentpunkte.
    Bei einem Mindestlohn in Höhe von 10 Euro fällt die Angleichung ceteris paribus um weitere zwei Prozentpunkte stärker aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Deutschland: wie viele sind betroffen? (2013)

    Falck, Oliver ; Knabe, Andreas ; Mazat, Andreas; Wiederhold, Simon;

    Zitatform

    Falck, Oliver, Andreas Knabe, Andreas Mazat & Simon Wiederhold (2013): Mindestlohn in Deutschland. Wie viele sind betroffen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 66, H. 24, S. 68-73.

    Abstract

    "Der Beitrag nutzt zwei verschiedene Datensätze zur Struktur der Arbeitsverdienste in Deutschland - das Sozio-ökonomische Panel und die Verdienststrukturerhebung - um den Anteil der Beschäftigten zu ermitteln, die von dem im Koalitionsvertrag beschlossenen Mindestlohn betroffen wären. Es ist zu erwarten, dass die flächendeckende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gerade die Arbeitskosten in kleinen Betrieben erhöhen würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko (2013)

    Heumer, Moritz; Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Heumer, Moritz, Hagen Lesch & Christoph Schröder (2013): Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko. In: IW-Trends, Jg. 40, H. 1, S. 19-36. DOI:10.2373/1864-810X.13-01-02

    Abstract

    "Eine Analyse der Lohnschichtung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels zeigt, dass ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde 19 Prozent aller abhängig Beschäftigten tangieren würde -- ein im europäischen Vergleich sehr hoher Wert. Besonders betroffen wären Frauen mit einem Anteil von 24 Prozent, geringfügig Beschäftigte (63 Prozent) und Arbeitnehmer unter 25 Jahren (50 Prozent). Auch arbeitsplatzbezogene Merkmale haben einen großen Einfluss. So arbeiten bei Banken und Versicherungen nur 7 Prozent der Beschäftigten für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro, im Gastgewerbe dagegen 60 Prozent. Ein niedriger Bruttostunden-verdienst geht jedoch nicht zwangsläufig mit einem niedrigen Einkommenswohlstand einher. Von dem Fünftel der Arbeitnehmer mit dem niedrigsten Bruttostunden-verdienst gehören nur 26 Prozent auch beim Äquivalenzeinkommen, das den Haushaltszusammenhang berücksichtigt, zum einkommensschwächsten Fünftel. Dies erklärt sich dadurch, dass Arbeitnehmer mit einem Stundenverdienst von unter 8,50 Euro mit ihrem Nettoverdienst nur zu 38 Prozent zum Haushaltsnettoeinkommen beitragen, nicht zuletzt weil sie nur in gut der Hälfte der Fälle in ihrem Haushalt das höchste Erwerbseinkommen erzielen. Daher liegt ihr Armutsrisiko mit 18 Prozent (Vollzeitarbeitnehmer: 14 Prozent) nicht im bedenklichen Maß über dem der Gesamtbevölkerung (14 Prozent). Ein flächendeckender Mindestlohn in Deutschland wäre daher verteilungspolitisch ineffizient." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    mehr Informationen
    weniger Informationen