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Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hält sich im Januar den sechsten Monat in Folge über 100 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat aber minimal um 0,1 Punkte auf 100,1 Punkte. Das European Labour Market Barometer sinkt im Januar ebenfalls um 0,1 Punkte auf 99,9 Punkte, knapp unter die neutrale Marke von 100.

Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung in Deutschland legt im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte zu und liegt im Januar bei 100,5 Punkten. Sie bleibt damit stabil im leicht positiven Bereich. „Die Beschäftigung behauptet sich, ein klarer Aufschwung kommt angesichts der Verluste in der Industrie aber nicht in Gang“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit fällt mit dem vierten Rückgang in Folge wieder unter 100 Punkte: Sie verliert 0,4 Punkte im Vergleich zum Vormonat und liegt damit bei 99,6 Punkten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist seit einem halben Jahr allerdings nur darauf zurückzuführen, dass die Entlastung durch Teilnahmen an Qualifikationsmaßnahmen oder Kursen abnimmt. „Drei Millionen Arbeitslose werden kurzfristig nicht vermeidbar sein. Jenseits der Winterarbeitslosigkeit ist für eine Trendwende aber ein anziehender Arbeitsmarkt mit besseren Jobchancen entscheidend“, so Weber.

Die europäischen Arbeitsmärkte bleiben gedämpft. Das European Labour Market Barometer verliert im Januar leicht. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Punkte auf 99,9 Punkte. „Die europäischen Arbeitsmärkte haben auch zum Jahresauftakt keine klare Richtung“, berichtet Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labour Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus diesen beiden Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala der Barometer reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer/.   

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Weitere Information zum Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB finden Sie unter https://iab.de/daten/arbeitskraefteknappheits-index/

Zum 1. Januar diesen Jahres wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. 86 Prozent der Arbeitsagenturen erwarten zwar keine Beschäftigungseffekte in ihrem Agenturbezirk. Doch der Anteil der Agenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten, ist dreimal so hoch wie noch 2022. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

„Die regionalen Arbeitsagenturen stehen in Kontakt zu den Arbeitgebern, haben den Überblick über Arbeitsuchendmeldungen und Stellenausschreibungen und kennen die Arbeitsmarktsituation vor Ort“, erklärt IAB-Forscher Christian Hutter. „Deshalb können sie zur Mindestlohnerhöhung eine fundierte Einschätzung abgeben.“ Der Anteil der Agenturen, die durch die Mindestlohnerhöhung mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung rechnen, liegt bei 11 Prozent – und damit dreimal so hoch wie im Vorfeld der bislang letzten großen Erhöhung im Jahr 2022. Entsprechend ist der Anteil der Agenturen, die mit positiven Beschäftigungseffekten rechnen, auf nur noch 3 Prozent zurückgegangen.

16 Prozent der Agenturen erwarten allerdings negative Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – dreimal so viele wie 2022 und genau so viele wie 2015. Insgesamt erwartet der überwiegende Anteil der Agenturen – 78 Prozent – aber auch hier keine Beschäftigungseffekte. Gleiches gilt für die Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Bei der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung werden etwas häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den Beschäftigungsformen hindeuten könnte.

Die aktuellen Einschätzungen fallen im Schnitt im Vergleich zur Erhöhung 2022 skeptischer aus, wenngleich diese Bedenken weiterhin weniger stark ausgeprägt sind als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. „Der Arbeitsmarkt ist nach über drei Jahren konjunktureller Flaute geschwächt, zudem ist die Arbeitskräfteknappheit nicht mehr so ausgeprägt wie noch 2022“, erläutert Enzo Weber, der den Bereich „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB leitet. „Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigungseffekte sind daher schlechter als bei der letzten großen Erhöhung.“ 

Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/wie-die-arbeitsagenturen-die-beschaeftigungseffekte-der-juengsten-mindestlohnerhoehung-einschaetzen/.

Job displacement causes large and lasting earnings losses. Challenging the common view that these losses increase monotonically with age, we document a clear U-shaped pattern in French administrative data: both young and older workers lose significantly more than those in mid-career. We identify distinct age-specific mechanisms behind this pattern. Young workers face prolonged job instability, whereas older workers encounter poor reemployment prospects and wage declines. We develop a search-and-matching model with human capital accumulation and obsolescence that reproduces these dynamics. For the young, displacement disrupts skill growth and traps them in high-turnover jobs; for the old, losses reflect an inability to redeploy human capital and firms’ reluctance to hire near retirement. While policy debates often emphasize older displaced workers, our findings highlight the need to also support displaced youth.

Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.

Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.

„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.

Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.

Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.

Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.

Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.