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Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
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  • Literaturhinweis

    Mobilitätsbedarf - Ein verdrängtes Thema in der Regelsatzdiskussion (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Mobilitätsbedarf - Ein verdrängtes Thema in der Regelsatzdiskussion. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 10, S. 531-536. DOI:10.5771/0342-300X-2010-10-531

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die Regelsätze des SGB II als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuberechnung, insbesondere zu mehr Transparenz bei der Regelsatzfestlegung aufgefordert. Die in Reaktion auf dieses Urteil entbrannte politische Diskussion zielt bislang auf mehr Sachleistungen (Gutscheine), anstatt eine Anhebung der Geldleistungen anzustreben. Wie sehr diese Zielsetzung am Erkenntnisstand der Daseinsökonomie vorbeigeht, zeigen Berechnungen zum Mobilitätsbedarf von Hartz-IV-Beziehern. Der Beitrag macht deutlich, dass die heute üblichen Pauschalleistungen für Mobilitätskosten dem aufgrund regionaler Disparitäten differenzierten Mobilitätsbedarf der Hartz-IV-Bezieher nicht gerecht werden und - schlimmer noch - ein zusätzliches Verarmungsrisiko wie auch 'Raumbarrieren' erzeugen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung sowie der Vorschlag des Paritätischen Gesamtverbandes für bedarfsdeckende Regelsätze: Expertise (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung sowie der Vorschlag des Paritätischen Gesamtverbandes für bedarfsdeckende Regelsätze. Expertise. Berlin, 45 S.

    Abstract

    "Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ermöglicht es, die Ergebnisse der Regelsatzberechnungen der Bundesregierung und des Paritätischen Gesamtverbandes für den Regelsatz von Ein-Personen-Haushalten betragsmäßig in den jeweiligen Positionen zu vergleichen. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Berechnungen betrifft die Bezugsgruppe aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008. Die Bundesregierung weicht vom Rechenverfahren 2004 und 2006 ab und geht jetzt von einer 15 Prozent-Bezugsgruppe aus, zuvor wurde eine 20 Prozent Bezugsgruppe verwendet (Bezugsgruppen ohne Empfänger von Existenzminimumleistungen). Bei der 15 Prozent-Bezugsgruppe errechnet sich ein Regelsatz für die Bundesregierung von 364 Euro, während die 20 Prozent-Bezugsgruppe einen Regelsatz in Höhe von 382 Euro ergeben hätte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eine Reform der Reform? Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? (2010)

    Möller, Joachim;

    Zitatform

    Möller, Joachim (2010): Eine Reform der Reform? Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 9-13.

    Abstract

    Nach Einschätzung des Verfassers hat das Bundesverfassungsgericht ein umsichtiges, ausgewogenes und nachvollziehbares Urteil gefällt. Grundpfeiler der Hartz IV-Reform - die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe, die Bedürftigkeitsprüfung und die Pauschalisierung der Regelleistung - werden als zulässig betrachtet. Mit der Hartz IV-Reform wurde der Übergang von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Das Prinzip "Fordern und Fördern" wird gegenwärtig von keiner Seite in Frage gestellt. Verbesserungen könnten in einer besseren Abstimmung von Grundsicherung und Sozialleistungen im Fall von Erwerbstätigkeit bei Niedrigeinkommen und einer generellen Erhöhung des Lohnabstands bestehen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Armes Deutschland: neue Perspektiven für einen anderen Wohlstand (2010)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2010): Armes Deutschland. Neue Perspektiven für einen anderen Wohlstand. München: Westend, 255 S.

    Abstract

    "Deutschland steht vor dem Scheideweg. Noch nie lebten so viele Menschen in Armut. Statt die Probleme energisch anzupacken, geht die Politik den kalten Weg der Ausgrenzung. Doch wo Millionen von Menschen ausweglos im Abseits belassen werden, geraten die Fundamente der Bundesrepublik selbst ins Wanken. Ulrich Schneider analysiert die Spaltung der Gesellschaft. Er beschreibt das politische Scheitern und die Strategien und Tricks, mit denen sich die Akteure aus der Verantwortung stehlen. Und er sagt, wie eine andere Politik aussehen könnte und müsste." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (2010)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2010): Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht H. 2, S. 51-55.

    Abstract

    Die Autorin zeichnet die Auseinandersetzung, die 2004 mit der letzten Regelsatzverordnung begann, nach und skizziert politische Stellungnahmen und öffentliche Meinungen zum Thema Existenzminimum und Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes. Als Ausgangspunkt werden die Positionen des Aufrufs von 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Jahr 2004 widergegeben: 'Das sozialkulturelle Existenzminimum in der Abwärtsspirale - die geplante Regelsatzverordnung beschädigt einen Eckwert des deutschen Sozialstaats'. Weitere Vertreter dieser sozialpolitischen Position werden ebenso zitiert wie die Gegner einer Erhöhung der Regelleistungen. Hierzu zählen der hessische Ministerpräsident als Verfechter einer Workfare-Politik, die Bundesagentur für Arbeit sowie kommunale Spitzenverbände. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird als 'wichtiger Meilenstein im Ringen um ein Existenzminimum in Deutschland' gewertet und als 'erkennbares Bemühen der Politik, die Aufwendungen für menschenwürdige Lebensverhältnisse zu bestimmen und daraufhin zu arbeiten, dass sie überall gesichert sind - für Arbeitslose und für Arbeitende mit ihrem erwerbsbedingten Mehrbedarf'. Auch Schwachstellen werden ausgemacht, unter anderem missverständliche Formulierungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die EVS als Datengrundlage, der vorläufige Härtefall-Katalog, die Bindung an den Lebenshaltungskostenindex und die Verfassungsmäßigkeit von 100-Prozent-Sanktionen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? (2010)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2010): Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 2, S. 69-72.

    Abstract

    "Das mediale Echo ist größer als der reale Ertrag. Das ist das Fazit des mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen der § 20 und § 28 SGB II vom 9. Februar 2010.1 Auf die Richtervorlagen des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) und des Bundessozialgerichts (BSG) hat das BVerfG die Regelsätze insgesamt für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens zum 1. Januar 2011 aufgefordert. Der fundamentale Ansatz eines aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Grundrechts auf Existenzsicherung wird jedoch nur verfahrenstechnisch fruchtbar gemacht. Innovativ und grundlegend neu für das System des SGB II ist nur die Forderung nach einer Härteregelung für atypische Bedarfslagen. Hier werden die wichtigsten Ansätze des Urteils und die Folgerungen für die Betroffenen und die Sozialleistungsträger skizziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die fehlende Akzeptanz von Hartz IV: eine Realanalyse individuellen Verhaltens jenseits des Homo oeconomicus Modells (2010)

    Yollu-Tok, Aysel;

    Zitatform

    Yollu-Tok, Aysel (2010): Die fehlende Akzeptanz von Hartz IV. Eine Realanalyse individuellen Verhaltens jenseits des Homo oeconomicus Modells. (Wirtschafts- und Sozialpolitik 1), Baden-Baden: Nomos, 215 S.

    Abstract

    "Die Hartz IV-Reform brach mit der Bismarckschen Tradition der sozialen Sicherung bei Erwerbslosigkeit. Dieser Bruch löste eine Welle von Demonstrationen aus, womit die fehlende Akzeptanz dieser Reform unterstrichen wurde. Auf welche Verhaltensmotive kann dieses Akzeptanzproblem zurückgeführt werden? Um dieser Frage nachzugehen, wird in der vorliegenden Arbeit das Modell des Homo oeconomicus um sozialpsychologische Erkenntnisse erweitert. Das neue Modell zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es nach eigennützigem Verhalten, aber auch nach weiteren Verhaltensmotiven fragen kann. Was war der Auslöser für die fehlende Akzeptanz der Grundsicherungsreform? Welchen Einfluss haben hierbei eigennützige Präferenzen? Inwieweit brach Hartz IV mit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen? Welchen Einfluss haben unterschiedliches Gewinn- und Verlustempfinden? Inwieweit spielt die Vorstellung, ob der Mensch erst durch Arbeit oder durch materielle Absicherung Teil der Gesellschaft ist, eine Rolle? Der Erfolg einer Reform kann nicht nur auf der Basis objektiver Veränderungen bewertet werden, sondern muss gerade auch Individuen berücksichtigen, die sich mit ihrer subjektiven Einstellungen an das bisherige System angepasst haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch: Stellungnahme des Bundesrates (2010)

    Zitatform

    Bundesrat (2010): Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Stellungnahme des Bundesrates. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 661/10 (Beschluss) (26.11.2010)), 36 S.

    Abstract

    Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe neu festlegt, umfangreich Stellung genommen. Er fordert eine Anpassung der Verwaltungskosten, der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung und einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur, da dies den Anspruch von Kindern auf gleichberechtigte Bildungsteilhabe am besten erfülle. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2010)

    Zitatform

    (2010): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)309 v. 16.11.2010, S. 1-347.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 22.11.10 zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II.
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., Der Paritätische Gesamtverband, Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutscher Richterbund, Norbert Struck, Dr. Irene Becker, Dr. Jürgen Borchert, Dr. Christine Fuchsloch, Prof. Dr. Anne Lenze, Martina Schmiedhofer Rüdiger Böker, Guido Grüner, Marina Schmiedhofer.
    Stellungnahmen nicht eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Margot Münnich, Netzwerk Grundeinkommen, dbb beamtenbund und tarifunion Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Sozialverband Deutschland (SoVD). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? (2009)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2009): Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? In: J. König, C. Oerthel & H.- J. Puch (Hrsg.) (2009): Märkte für Menschen: verantworten - gestalten - selbst bestimmen : 78. Deutscher Fürsorgetag. 11. ConSozial vom 10. - 12. November 2009. Dokumentation, S. 139-149.

    Abstract

    "Als Vorspann erfolgt zunächst eine begriffliche Einordnung und ein kurzer Blick auf die Zahl der Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II. Anschließend wird auf verfassungsrechtliche Rahmensetzungen und mögliche Verfahrensweisen bei der Bedarfsbemessung sowie auf den Status quo eingegangen. Ausgehend von der Kritik am Status quo werden methodische Optionen der Bemessung von Regelleistungen erörtert. Im Sinne eines Ausblicks, nicht als 'fertige' Lösungen, werden vorliegende Schätzungen von Kindes- bzw. Familienbedarfen präsentiert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Übergang von Arbeitslosenhilfeempfängern in das SGB II: eine empirische Analyse anhand von Befragungsdaten (2009)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schnitzlein, Daniel D. ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Daniel D. Schnitzlein (2009): Der Übergang von Arbeitslosenhilfeempfängern in das SGB II. Eine empirische Analyse anhand von Befragungsdaten. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 58, H. 1, S. 1-9., 2009-07-01. DOI:10.3790/sfo.58.1.1

    Abstract

    "Die mit der Umsetzung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stellte eine grundlegende Änderung im System der deutschen Arbeitslosenunterstützung dar. Im vorliegenden Artikel wird anhand von Befragungsdaten aus einer Querschnittsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht, welche Effekte die neue Gesetzeslage auf die ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe hatte. Für 11 % dieser Gruppe kann davon ausgegangen werden, dass sie aufgrund des Systemwechsels keine Leistungsansprüche mehr haben. Des Weiteren kann gezeigt werden, dass insbesondere Paarhaushalte, ältere Personen und Personen mit Wohneigentum eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Beendigung des Leistungsbezugs besitzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ;
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  • Literaturhinweis

    Der Abstand zwischen dem Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen: Berechnung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Stand Juli 2009 (2009)

    Engels, Dietrich;

    Zitatform

    Engels, Dietrich (2009): Der Abstand zwischen dem Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen. Berechnung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Stand Juli 2009. (ISG working paper 07), Köln, 7 S.

    Abstract

    "Leistungen der Mindestsicherung (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, aber nur so hoch sein, dass ein hinreichender Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit besteht. Deshalb ist im 'Lohnabstandsgebot' (§ 28 Abs. 4 SGB XII) festgelegt, dass die Regelsätze so zu bemessen sind, dass sie zusammen mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Durchschnitt unter dem Nettoarbeitsentgelt unterer Arbeitnehmergruppen liegen. Das ISG überprüft mit regelmäßigen Berechnungen, ob das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. Im Juli 2009 war dies mit einem Abstand von 14,8% gewährleistet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lebensstandard im Hartz IV-Bezug (2009)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2009): Lebensstandard im Hartz IV-Bezug. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2009/02), Berlin, 6 S.

    Abstract

    " Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen gemeinsam lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (Partner/in und hilfebedürftige unverheiratete Kinder bis 24 Jahre).... Ein erheblicher Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben gibt es hilfebedürftige Deutsche mit Migrationshintergrund, die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bislang nicht separat ausgewiesen werden können. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Forschungsprojekt "Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund" in Auftrag gegeben. Dabei wurde auch der Lebensstandard von SGB II-Haushalten mit und ohne Migrationshintergrund u.a. mit der 2. Welle des IAB-Haushaltspanels "Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" (PASS) vergleichend untersucht. ... Im Folgenden wird zunächst auf die Wohnsituation und -kosten, anschließend auf die Mittelverwendung, die materielle Ausstattung, auf finanzielle Rücklagen für Anschaffungen und schließlich auf Schulden eingegangen. Geschlossen wird mit einem kurzen Fazit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe: vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Koch, Susanne; Kupka, Peter; Steinke, Joß;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Peter Kupka & Joß Steinke (2009): Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe. Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. (IAB-Bibliothek 315), Bielefeld: Bertelsmann, 354 S. DOI:10.3278/300656w

    Abstract

    "Dreieinhalb Jahre nach Einführung des SGB II und dem anschließenden Aufbau der SGB-II-Forschung am IAB werden mit diesem Buch erstmals die Befunde aus dieser Forschung zusammengefasst. Der gesetzliche Auftrag an das IAB ist umfassend angelegt: Es sollte untersucht werden, ob durch eine 'positive' Aktivierung der Betroffenen deren Teilhabe am Erwerbsleben und damit auch deren gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Damit wurde die Evaluation im Verhältnis zur früheren Wirkungsforschung um wesentliche Dimensionen erweitert.
    Die Darstellung folgt einer Prozessperspektive: Was geschieht mit Leistungsbeziehern im System der Grundsicherung? Wie kommt man ins System (und wer kommt hinein), wie werden die materiellen Leistungsfragen geklärt, was bedeutet Aktivierung, wie wirken die unterschiedlichen Instrumente, wer verlässt schließlich das System und wer bleibt dauerhaft im Leistungsbezug? Aus dieser Perspektive interessiert zunächst, welche Veränderungen gegenüber dem alten System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der 'Stunde Null' zu beobachten waren: Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner der Reform? Die Entwicklung der materiellen Lage der Betroffenen wird mithilfe unterschiedlicher Ansätze und Konzepte untersucht. Daran knüpft sich die Frage, ob Aktivierung und Betreuung den Ausstieg aus dem SGB II - insbesondere hin zu eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit - befördern. Dabei geht es nicht nur um Aktivierungsdefizite der Betroffenen, sondern auch um die Probleme des Aktivierungsprozesses selbst. Die anschließende Analyse der individuellen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Interventionen im SGB II bestätigt bekannte Tendenzen: Betriebsnahe Instrumente schneiden besonders gut ab, öffentlich geförderte Beschäftigung hat ihre Tücken. Einige Erkenntnisse sind jedoch neu, etwa die Tatsache, dass die Instrumente aus dem SGB III auch im SGB II zu wirken scheinen. Die Analysen zu Jugendlichen, zur beruflichen Rehabilitation und zu Älteren im SGB II durchbrechen die Prozesslogik und sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Sie werden ergänzt durch Befunde zu Migranten und Frauen, zu denen das IAB aber nicht schwerpunktmäßig geforscht hat. Hier gibt es andere Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Abschließend werden Befunde zu den Wirkungen des SGB II auf den Arbeitmarkt insgesamt und zum Anteil der Reform am Rückgang der Arbeitslosigkeit präsentiert.
    Insgesamt zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, ob das SGB II durch Aktivierung gesellschaftliche Teilhabe fördert, ein gemischtes Bild. Die Grundtendenz scheint jedoch - alles in allem - positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder (2009)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2009): Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 7, S. 387-392.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage zu entscheiden, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Dabei geht es zum einen um die Situation von 2,2 Millionen Kindern, die Sozialgeld nach dem SGB II beziehen. Zum anderen geht es um die Festlegung existentieller Bedingungen für alle Kinder. Da das im Steuerrecht freizustellende Existenzminimum der Familie auf die Sozialhilfesätze Bezug nimmt, entscheidet die Höhe der Sozialleistungen über die Höhe des den Familien von Nicht-Leistungsempfängern nach Steuern zur Verfügung stehenden Einkommens. Das sozialrechtliche Existenzminimum hat auch Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen der Elternteile, die mit ihren Kindern nicht zusammenleben. Ausgehend von dem durch die Rechtsprechung bestätigten Zusammenhang von Existenzminimum und Menschenwürde analysiert die Autorin zunächst die Höhe des Sozialgeldes für Kinder und beschäftigt sich anschließend mit den Bildungskosten (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes), die in der Regelleistung bislang nicht enthalten sind. Nach Meinung der Autorin ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass der Staat Kinder im Grundsicherungsbezug auf so niedrigem Niveau versorgt, dass sie 'fast schon zwangsläufig' von einer Teilhabe an der Wissensgesellschaft ausgeschlossen sind. Unter Verweis auf die Auswirkungen der Höhe der Regelleistung für Kinder kommt sie zu dem Schluss, dass der Staat, der bei den sog. Hartz-IV-Kindern spart, dies auch bei allen anderen Kindern tut. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze: insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen (2009)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2009): Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze. Insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 16, S. 19-31.

    Abstract

    "Entsprechend dem Sozialstaatsprinzip bekommen private Haushalte in Deutschland zur Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen eine ganze Reihe von Transferleistungen. In den vergangenen Monaten gab es Leistungsverbesserungen bei einer Vielzahl dieser Transfers, und es traten Änderungen bei der Abgabenbelastung in Kraft. Dadurch können einige Haushaltstypen erhebliche Einkommenssteigerungen verbuchen. In diesem Beitrag werden Einzelheiten beschrieben sowie die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf das verfügbare Haushaltseinkommen für ausgewählte Familientypen in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitslohn dargestellt und kommentiert. Durch die nahezu gleichzeitige Anhebung diverser Sozialleistungen können derzeit insbesondere Familien eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation verbuchen. Alle Arbeitnehmer wurden außerdem bei den Steuern vom Lohn und - wenn ihr Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übertrifft - bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Da im Vergleich mit dem Vorjahr die Verbraucherpreise nicht gestiegen sind, bedeutet das alles eine spürbar höhere Kaufkraft. Dementsprechend bilden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr auch ein stabilisierendes Element für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie hoch darf bzw. muss eine menschenwürdige Mindestsicherung in Deutschland sein: Wirtschaftspolitisches Forum (2009)

    Schrader, Klaus; Roth, Steffen J.; Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Schrader, Klaus, Steffen J. Roth & Rudolf Martens (2009): Wie hoch darf bzw. muss eine menschenwürdige Mindestsicherung in Deutschland sein. Wirtschaftspolitisches Forum. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 58, H. 1, S. 55-92.

    Abstract

    Drei Autoren befassen sich mit dem Problem der Mindestsicherung aus unterschiedlichen Perspektiven: Klaus Schrader untersucht, ob der deutsche Wohlfahrtsstaat seinen Hauptzielsetzungen gerecht wird, einerseits ein soziales Mindesteinkommen zu garantieren und andererseits Anreize für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt anzubieten. Er kommt zu dem Schluss, "dass das heutige System der Mindestsicherung in Deutschland keineswegs angemessen ist." Steffen J. Roth diskutiert, wie Wirtschaftswissenschaftler zu einer Pareto-superior-Entscheidung zugunsten eines steuerfinanzierten Mindesteinkommens gelangen. Sein Fazit: "Ein Mindestsicherungssystem kann ökonomisch gut begründet und problemlos mit einer liberalen individualistischen Perspektive in Einklang gebracht werden." Rudolf Martens untersucht die grundlegenden Bedingungen für die Berechnung eines existenzsichernden Mindesteinkommens in Deutschland. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein bedarfsdeckendes Existenzminimum i. S. des Paritätischen dann konsensfähig ist, wenn auch die Mainstream-Politik den "Versicherungscharakter" dieser öffentlichen Leistung anerkennt und das Existenzminimum versteht als Gegenleistung der Gesellschaft für die individuellen Kosten der Globalisierung und des Wirtschaftswandels. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV und die Menschenrechte: fünf Jahre "Fördern und Fordern" (2009)

    Segbers, Franz;

    Zitatform

    Segbers, Franz (2009): Hartz IV und die Menschenrechte. Fünf Jahre "Fördern und Fordern". In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 54, H. 2, S. 102-109.

    Abstract

    Die Hartz IV-Reformen und die Agenda 2010 haben eine Pfadverschiebung des deutschen Sozialstaats in Richtung angelsächsisches System bewirkt, indem sie die bisherige sozialstattliche Logik der Bedarfsdeckung in eine Logik der Grundversorgung umgepolt haben und der sozial aktive Sozialstaat in einen aktivierenden Sozialstaat umgeformt wurde, in dem das Grundrecht auf sinnvolle Arbeit in einen Zwang zur Arbeit verkehrt wurde und jede Arbeit als zumutbar gilt. Der Autor untersucht, inwieweit dieser sozialstaatliche Paradigmenwechsel, der in de Realität zu einer staatlich verordneten Unterversorgung führt, noch mit den Menschenrechten vereinbar ist. Er folgert, dass sich aus dem Grundrecht auf menschliche Würde auch ein Grundrecht auf Teilhabe an der Gesellschaft ergibt, das durch das von Hartz IV allenfalls gewährleistete 'nackte Überleben unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums' verletzt wird. Um der fortschreitenden sozialen Entrechtung durch Agenda 2010 und Hartz IV entgegenzutreten, plädiert der Autor abschließend für ein existenzsicherndes Grundeinkommen, das den menschenrechtlichen und demokratietheoretischen Ansprüchen auf ein Leben in sozialer Sicherheit genügen kann. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Was fehlt bei Hartz IV?: zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II (2008)

    Christoph, Bernhard ;

    Zitatform

    Christoph, Bernhard (2008): Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II. In: Informationsdienst Soziale Indikatoren H. 40, S. 7-10.

    Abstract

    "In der letzten Zeit ist das Problem der Armut wieder verstärkt in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Armut in Deutschland spielen dabei die Leistungen nach dem SGB II, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Diese zielen darauf ab, den grundlegenden Bedarf der betroffenen Leistungsbezieher abzudecken und so das Abrutschen in Armut zu verhindern. In dem Beitrag soll untersucht werden, ob und inwieweit es mithilfe der SGB-II-Leistungen gelingt, dieses Ziel zu erreichen. Im Gegensatz zu vielen anderen Studien werden dabei die materiellen Lebensumstände der Leistungsempfänger nicht über ihr Einkommen gemessen, sondern über eine detaillierte Abfrage der Verfügbarkeit bzw. des Fehlens verschiedener, für den Lebensstandard relevanter Güter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Christoph, Bernhard ;
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  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2008)

    Eichhorst, Werner; Konle-Seidl, Regina; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner, Maria Grienberger-Zingerle & Regina Konle-Seidl (2008): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. In: W. Eichhorst, O. Kaufmann & R. Konle-Seidl (Hrsg.) (2008): Bringing the jobless into work? : experiences with activation schemes in Europe and the US, S. 17-67.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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