Springe zum Inhalt

Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
Im Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen (2024)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2024): Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 73, H. 2, S. 131-150. DOI:10.3790/sfo.73.2.131

    Abstract

    "Mit Regelbedarfen im deutschen Sozialhilfe- und Grundsicherungssystem soll das soziokulturelle Existenzminimum, soweit es pauschalierbar ist, gewährleistet werden. Allerdings ist die gesetzliche Umsetzung strittig, nicht nur hinsichtlich der Ermittlung der Beträge, sondern auch der Dynamisierung. Letztere folgt einem ausschließlich vergangenheitsorientierten Verfahren. Potenzielle inflationäre Tendenzen am aktuellen Rand werden systematisch ausgeblendet, was zu Unterdeckungen des soziokulturellen Existenzminimums führt. So haben sich 2021 und 2022 erhebliche inflationsbedingte Einbußen bei Grundsicherungsbeziehenden ergeben – trotz punktueller Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung. An der Problematik ändert die neue Anpassungsformel, die mit dem Übergang zum Bürgergeld eingeführt wurde, grundsätzlich nichts. Sie führt allenfalls zufällig – wie zum Januar 2023 – zu einem Ergebnis, das der aktuellen Preisentwicklung ungefähr entspricht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Preisentwicklung (2024)

    Schäfer, Holger; Schröder, Christoph; Seele, Stefanie;

    Zitatform

    Schäfer, Holger, Christoph Schröder & Stefanie Seele (2024): Bürgergeld und Preisentwicklung. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2024,05), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Die Preise stiegen zuletzt langsamer. Derzeit ist die Kaufkraft der Grundsicherung höher als vor vier Jahren. Regelbasiert bliebe die Grundsicherung im Wahljahr 2025 voraussichtlich unverändert. Die Politik sollte dennoch Ruhe bewahren und sich an die selbst gesetzten Regeln halten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize (2023)

    Peichl, Andreas ; Windsteiger, Lisa; Blömer, Maximilian; Dolls, Mathias; Hansen, Emanuel; Petkov, Boyan; Pannier, Manuel; Hebsaker, Michael; Bierbrauer, Felix; Bonin, Holger; Stichnoth, Holger; Necker, Sarah;

    Zitatform

    Peichl, Andreas, Holger Bonin, Holger Stichnoth, Felix Bierbrauer, Maximilian Blömer, Mathias Dolls, Emanuel Hansen, Michael Hebsaker, Sarah Necker, Manuel Pannier, Boyan Petkov & Lisa Windsteiger (2023): Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 629), Berlin, 199 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag die Erwerbstätigenfreibeträge für die Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen so verändern, dass die Erwerbsanreize gestärkt und die im Status quo teils vorhandenen sehr hohen Transferentzugsraten vermieden werden. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens erfolgte zunächst eine Analyse der Erwerbsanreize im aktuellen System, bevor ein Reformvorschlag in einem iterativen Prozess entwickelt wurde. Hierfür wurde eine große Anzahl von unterschiedlichen Varianten einer Neugestaltung der Transferentzugsraten hinsichtlich ihrer Wirkungen auf das Arbeitsangebot und ihrer fiskalischen Effekte evaluiert. Als Benchmark für die parallel mit den verhaltensbasierten Mikrosimulationsmodellen von ifo und ZEW durchgeführten Berechnungen dient der durch den Rechtsstand zum 1. Juli 2023 in Kombination mit einer Umsetzung der Kindergrundsicherung gemäß dem Gesetzentwurf definierte „Status quo“. Die verschiedenen Varianten wurden hinsichtlich ihrer Wirkungen miteinander verglichen und am Ende eine Grundvariante als präferierte Variante festgelegt. Ausgehend von dieser Grundvariante wurden weitergehende Reformelemente analysiert. Es zeigt sich, dass die vorgeschlagene Reformvariante das Arbeitsangebot erhöht, keine Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Status quo schlechterstellt und – unter Berücksichtigung von Verhaltensanpassungen – auch selbstfinanzierend ist. Die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung zeigen, dass eine solche Reform auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen würde. Insofern dürften die politökonomischen Hürden bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Reformansatzes verhältnismäßig einfach zu überwinden sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt: Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt. Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Focus Online H. 27.12.2023.

    Abstract

    "Arbeit lohne sich oftmals nicht mehr, beklagen Kritiker der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024. Für sie ist der Staats-Zuschuss zu hoch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg fordert das „richtige Maß“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende: Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand (2022)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand. Riedstadt, 36 S.

    Abstract

    "Im Oktober 2022 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund den Auftrag erteilt, die Folgen des seit einigen Monaten starken Anstiegs der Verbraucherpreise für Grundsicherungsbeziehende zu untersuchen. Dabei sollen Berechnungen zur Ermittlung eines Inflationsausgleichs für Grundsicherungsbeziehende, der zur Erhaltung des realen Lebensstandards erforderlich wäre, durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Studie sind nicht nur unter Aspekten des sozialen Ausgleichs, sondern insbesondere aus verfassungsrechtlicher Perspektive relevant. Denn nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2010 und 2014 hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt ist. Ob dieser Vorgabe mit bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung entsprochen wurde, wird mit der vorliegenden Arbeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Aktualisierte Studie (Stand 22.03.2023)
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Lohnabstandsgebot: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind (2022)

    Haak, Denis; Schmidt, Ulrich;

    Zitatform

    Haak, Denis & Ulrich Schmidt (2022): Bürgergeld und Lohnabstandsgebot. Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind. (IfW-Kurzbericht / Kiel Institut für Weltwirtschaft), Kiel, 5 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn in Deutschland ist vor wenigen Wochen auf 12 Euro pro Stunde gestiegen ist, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Ulrich Schmidt und Denis Haak berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/109) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/109). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/208 (07.12.2021)), 12 S.

    Abstract

    Den Fragen zum Thema 'Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung' liegt die Vermutung zugrunde, dass die Absenkung der Mehrwertsteuer 2021 einen Sondereffekt darstellte, der bei der Berechnung nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung einen realen Kaufkraftverlust der Bezieher von Grundsicherung bedeutet. Die Antworten beinhalten Informationen zur Höhe der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen und zur Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen seit dem Jahr 2006, Projektionen der Inflationsrate für das Jahr 2022 und die Einschätzung der Bundesregierung zu dem massiven Einsatz von Kurzarbeit im Jahr 2020 und einer dadurch bedingten Reduktion der Arbeitszeit vieler Arbeitnehmer

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2021: Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung : Expertise (2020)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Joachim Rock & Greta Schabram (2020): Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung : Expertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Wie der Expertise der Paritätischen Forschungsstelle im Einzelnen zu entnehmen ist, richtet sich die Kritik an den Berechnungen der Bundesregierung vor allem gegen den sachlich unbegründeten, willkürlichen Wechsel der Referenzgruppe zur Berechnung der Regelsätze, den Verzicht auf die Ausklammerung leistungsberechtigter Personen aus der Referenzgruppe, die ihre Ansprüche nicht geltend machen („verdeckte Arme“), die methodisch unzulässige Streichung von zahlreichen Ausgabenpositionen in der Referenzgruppe, insbesondere die Streichung oder Kürzung zahlreicher Ausgaben im Zusammenhang mit der sozialen Teilhabe. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in der vorliegenden Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor: so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom werden nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Abgekoppelt vom wachsenden Wohlstand (2020)

    Aust, Andreas;

    Zitatform

    Aust, Andreas (2020): Hartz IV: Abgekoppelt vom wachsenden Wohlstand. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 326-.

    Abstract

    "Jüngst hat die Bundesregierung die Zahlen für die neuen Regelbedarfe für Leistungsempfänger nach SGB III (Harzt IV) festgelegt. Ergebnis: Sie steigen leicht. Im Folgenden untersucht der Autor, auf welcher Grundlage die Bundesregierung die neuen Bedarfe errechnen lassen hat, wie sich die Armutslücke, also der Abstand zwischen durchschnittlichen Leistungen und der haushaltspezifischen Armutsgrenze zwischen 2010 und 2018 verändert hat. Ergebnis: Die Lücke ist größer geworden, die soziale Ungleichheit wächst. Von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung der Vor-Corona-Jahre profitieren Hartz-IV-Beziehende nicht." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verfahren nach altem Muster: Das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020 (2020)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2020): Verfahren nach altem Muster: Das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 10/11, S. 362-366/401-408.

    Abstract

    "An der Berechnung der Hartz-IV-Sätze gibt es seit Einführung der Arbeitsmarktreformen vor 15 Jahren massive Kritik und ein juristisches Tauziehen: Die Beträge würden künstlich kleingerechnet und reichten nicht für ein menschenwürdiges Dasein, so die Vorwürfe. Folgender Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie die den Betroffenen zugebilligten Summen staatlicher Unterstützung zustande kommen, und welche methodischen Aspekte für die anhaltende Kritik am Verfahren leitend sind. Im ersten Teil dieses Beitrags erfolgt mit den Kapiteln 1 und 2 eine Auseinandersetzung mit den gesetzlich verankerten Vorgaben vor dem Hintergrund theoretischer Grundlagen und der einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Der zweite Teil befasst sich ausführlich mit den konkreten Ergebnissen des aktuellen Entwurfs eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) im Kontext der im ersten Teil erörterten Methodenkritik (Kapitel 3). Abschließend wird in einem kurzen Ausblick auf ein Reformkonzept verwiesen, mit dem das dem derzeitigen Verfahren immanente Dilemma – gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum einerseits, methodische Schlüssigkeit andererseits – umgangen werden könnte (Kapitel 4)." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/23258) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/23258). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/23636 (26.10.2020)), 20 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu soziostrukturellen Merkmalen von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe u.a. mit Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) des IAB zur materiellen Unterversorgung von Personen und Haushalten im SGB-II-Leistungsbezug und mit Tabellen zur Struktur der Haushalte in den Referenzgruppen der EVS 2018, 2013, 2008 für die Ermittlung der Regelbedarfe Einpersonenhaushalte. (IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2019): Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. (IAB-Stellungnahme 15/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Stellungnahme enthält die Bewertung der IAB-Experten im Hinblick auf Inanspruchnahme, Arbeitsanreize und Arbeitsmarktintegration zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) und zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion 'Bezahlbare Mieten sichern - Zielgerichtet unterstützten - Liberales Bürgergeld einführen' bei der Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. Nach Darstellung der Schnittstellenproblematik zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag plädieren die Autorin und die Autoren für eine verbesserte Abstimmung der Leistungen, sowohl mit Blick auf Arbeitsanreize als auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen seien erforderlich, um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen. Das IAB schlägt die Einführung eines Erwerbszuschusses vor, der die drei bedarfsgeprüften Leistungen für Erwerbstätige ersetzt. Positiv gesehen werden daher die politischen Vorschläge zur Integration von Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung wie im 'Liberalen Bürgergeld' oder in einem 'Garantieeinkommen für Alle'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Drehtüreffekt zwischen Wohngeld und Grundsicherung (2019)

    Henger, Ralph; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Henger, Ralph & Judith Niehues (2019): Der Drehtüreffekt zwischen Wohngeld und Grundsicherung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 68, H. 10, S. 791-817. DOI:10.3790/sfo.68.10.791

    Abstract

    "Für Haushalte mit niedrigen Einkommen können Veränderungen der Haushaltsstruktur oder eine Einkommenserhöhung durch Arbeitsaufnahme oder -ausweitung einzelner Haushaltsmitglieder einen Systemwechsel von der Grundsicherung zum Wohngeld oder umgekehrt nach sich ziehen. Hinzu kommt das Problem, dass das Wohngeldsystem nicht wie die Regelsätze der Grundsicherung jedes Jahr angepasst wird. Durch die Nichtanpassung wechseln Haushalte aus dem Wohngeld in die Grundsicherung hinein oder in den Nicht-Transferbezug. Werden die Wohngeldleistungen im Rahmen einer Reform erhöht, dann werden viele dieser Haushalte wieder ins Wohngeldsystem zurückgeholt. Dieser Wechsel kann als Drehtüreffekt bezeichnet werden. Mit Hilfe von Mikrosimulationsrechnungen wird gezeigt, wie groß der Drehtüreffekt ist. Zudem werden Wirkungen verschiedener Varianten einer möglichen Dynamisierung des Wohngeldsystems abgeschätzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/13116 (11.09.2019)), 15 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung u.a. mit Informationen über Einkommen von Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), mit Daten zur Armutsrisikoschwelle und zur Einkommenarmut sowie mit Statistiken u.a. zur Anzahl neu festgestellter Sanktionen bzw. neu sanktionierter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ein alternativer Ansatz zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung (2018)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2018): Ein alternativer Ansatz zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 67, H. 7, S. 573-593. DOI:10.3790/sfo.67.7.573

    Abstract

    "Der Beitrag greift die vielfältige Kritik am Verfahren zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung auf und entwickelt eine Alternative. Das gegenwärtig angewandte Verfahren der Bemessung der Regelbedarfe ist ein Hybrid aus 'Statistikmodell' und 'Warenkorbmodell'. Die vorgeschlagene Alternative gibt das 'Warenkorb'-Element zugunsten eines direkten Vergleichs zwischen der wirtschaftlichen Situation der Bezieher von Grundsicherungsleistungen und der wirtschaftlichen Situation 'mittlerer' Haushalte auf und betont den relativen Charakter der Bedarfs- oder Armutsgrenze. Dabei werden auch Elemente des EU-weit gebräuchlichen Verfahrens zur Bestimmung der 'Armutsgefährdung' verwendet. Das vorgeschlagene Verfahren verdeutlicht, dass ein nahezu reines, in sich konsistentes Statistik-Modell praktisch umsetzbar ist. Die vorgeschlagene Alternative ist transparenter. Sie kommt mit deutlich weniger Annahmen aus als das herkömmliche Verfahren. Sie macht den Unterschied zwischen dem regelgebundenen Rechengang auf der Grundlage empirischer Ergebnisse und politischer, normativer Setzung bei der Bemessung des Niveaus der Grundsicherungsleistungen deutlicher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung: Perspektiven für die Weiterentwicklung (2017)

    Dudel, Christian ; Garbuszus, Jan Marvin; Werding, Martin ; Ott, Notburga;

    Zitatform

    Dudel, Christian, Jan Marvin Garbuszus, Notburga Ott & Martin Werding (2017): Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung. Perspektiven für die Weiterentwicklung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 66, H. 6, S. 433-450. DOI:10.3790/sfo.66.6.433

    Abstract

    "In der Debatte über die Anfang 2017 vorgenommene Neufestsetzung der Sozialleistungen nach dem SGB II und XII kehren viele Themen aus den öffentlichen Diskussionen vor Einführung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) im Jahr 2011 wieder. Entscheidungen über die Höhe dieser Leistungen sind grundsätzlich normativ geprägt. Viele Aspekte des Verfahrens sind aber methodischen Überlegungen zugänglich. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Beitrag Möglichkeiten und Grenzen der Regelbedarfsermittlung nach einem 'Statistikmodell' und macht konkrete Vorschläge für wünschenswerte Aktualisierungen und mögliche Weiterentwicklungen. Ziel ist, ein sachgerechtes und konsistenteres System der Regelbedarfe für verschiedene Haushaltsmitglieder zu entwickeln als bisher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland (2017)

    Heindl, Peter; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Römer, Daniel; Aigeltinger, Gerd; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Heindl, Peter, Gerd Aigeltinger, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2017): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 18, H. 4, S. 348-367. DOI:10.1515/pwp-2017-0009

    Abstract

    "In diesem Aufsatz untersuchen die Autoren Stromkonsum und Stromkosten von Haushalten in Grundsicherung in Deutschland. Dazu werten sie einen Datensatz aus, der mehr als 19.500 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten. Es kann nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben: Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben. Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 3, S. 111-119.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2005 startete die wohl größte und umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Die damalige - vom vorherigen Einkommen abhängige - Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) wurden zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zusammengeführt. Lange war unklar, ob und in welchem Ausmaß die Hartz-IV-Reform das Einkommen der einzelnen Betroffenengruppen verbessert oder verschlechtert hat. Bisher gab es dazu lediglich Simulationsrechnungen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hier wird erstmals anhand von Zahlen aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 2003 und 2008 die faktische Lage von Arbeitslosenhilfe- bzw. Sozialhilfebeziehenden vor der Hartz-IV-Reform mit der faktischen Situation der Grundsicherungsbeziehenden nach der Reform verglichen - und zwar für die zwei Gruppen der Alleinlebenden und der Paare mit einem Kind. Erstmals liegen damit - zumindest für diese beiden Gruppen - genauere Daten darüber vor, wie sich Einkommen und (Konsum-)Teilhabe nach der Hartz-IV-Reform verändert haben." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster: Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 12, S. 461-466.

    Abstract

    "Am 1. Dezember hat der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII verabschiedet. Der Bundesrat will am 16. Dezember (nach Redaktionsschluss dieses Heftes) darüber abstimmen. Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger/innen von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10337 (16.11.2016)), 24 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Neuermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung nach SGB II und SGB IIX mit Darstellungen zur Eignung der Referenzgruppen zur Berechnung der Regelbedarfe und alternativen Referenzgruppen, zur Überprüfung des Regelbedarfs und der Statistikmethode, zur Dynamisierung und Entwicklung der Regelbedarfe, zur Sozialen Lage, zu Grundsicherungsbeziehenden und Wohnen. Sie stellt außerdem die Mitwirkung von Verbänden und die Berücksichtigung von deren Positionen bei der Entstehung des Gesetzentwurfs dar. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)849 v. 25.11.2016, S. 1-152.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Statistisches Bundesamt; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesrechnungshof; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland, Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland; Deutscher Anwaltverein e.V.
    Einzelsachverständige:
    Dr. Andy Groth; Dr. Irene Becker

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9984 (17.10.2016)), 129 S.

    Abstract

    "Verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe, Konkretisierung der Regelbedarfsstufen für Erwachsene, Berücksichtigung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte, Überarbeitung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Bedarfen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Konstitutive Neufassung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ SGB II und XII, Aufhebung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz alte Fassung sowie Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung vom 22.10.2015" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: eine empirische Analyse für Deutschland (2015)

    Aigeltinger, Gerd; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Heindl, Peter; Römer, Daniel; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Aigeltinger, Gerd, Peter Heindl, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2015): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. (ZEW discussion paper 2015-075), Mannheim, 30 S.

    Abstract

    "In diesem Aufsatz werden der Stromkonsum und die Kosten, die den Haushalten in Grundsicherung in Deutschland daraus entstehen, untersucht. Dazu wird ein Datensatz ausgewertet, der mehr als 22.000 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten, die vor allem in Familien oder bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern mit den derzeitigen Mehrbedarfspauschalen nicht gedeckt werden können. Es konnte nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 309), Düsseldorf, 31 S.

    Abstract

    "In einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt (Nr. S 2012-580-4) ist das derzeitige Verfahren zur Berechnung des Grundsicherungsniveaus kritisch analysiert worden (Becker/Schüssler 2014). Dabei blieb allerdings die Frage unbeantwortet, inwieweit das gesetzliche Existenzminimum dadurch beeinflusst wird, dass Haushalte, die eine zustehende Grundsicherungsleistung nicht in Anspruch nehmen (verdeckte Armut), bisher aus den Regelbedarfsberechnungen nicht ausgeschlossen werden. Die verbliebene Wissenslücke wurde hinsichtlich des Existenzminimums von Erwachsenen mit der vorliegenden Ergänzungsstudie geschlossen, wobei an vorliegende Ergebnisse des Vorläuferprojekts sowie an eine Arbeit des IAB (2013) angeknüpft werden konnte. Es zeigt sich ein moderater Effekt der Ausklammerung verdeckter Armut aus der Grundgesamtheit: ein Plus von 12 Euro bei der Regelbedarfsstufe 1, die sich 2014 auf 403 Euro statt auf 391 Euro belaufen hätte. Wenn zudem die neuen Restriktionen von 2011 unterblieben wären, hätte das soziokulturelle Existenzminimum im letzten Jahr sogar bei 435 Euro gelegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis: wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis. Wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 142-148.

    Abstract

    "Die Höhe der Regelsätze orientiert sich in Deutschland an den Konsumausgaben unterer Einkommensgruppen. Dabei werden aber - zu Recht - diejenigen ausgeklammert, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Denn sonst würde sich ja - im Zirkelschluss - der lebensnotwendige Bedarf (auch) nach den Ausgaben derjenigen richten, die selbst auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Nicht ausgeklammert werden aber bei der Berechnung, trotz aller Kritik, die 'verdeckt' Armen - also Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diese aber gar nicht beziehen. Dazu zählen immerhin etwa 40% der Bedürftigen. Die Folge: Das Ergebnis der Regelbedarfs-Berechnung wird so erheblich nach unten gedrückt. Hier werden die Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes präsentiert, in dem der Einfluss der verdeckten Armut auf das Grundsicherungsniveau von Alleinstehenden/Alleinerziehenden quantifiziert wurde. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Regelbedarf wirklich sein müsste, wenn der Gesetzgeber bei der erforderlichen Neuberechnung nach dem ersten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben notwendigen Korrekturen nicht auch mehrere methodisch fragwürdige Änderungen vorgenommen hätte, die sich mindernd auf den Regelsatz auswirken." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 11/2015), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Ziel der vom Bundestag beschlossenen Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist es, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Das IAB legt hiermit Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vor. Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im SGB II könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und ggf. in den Kinderzuschlag zu wechseln. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder dürfte die Reform eher geringe Auswirkungen haben. Die Wohngeldreform würde kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit SGB-II-Bezug um 16.000 Haushalte führen. Ca. 24.000 Haushalte würden aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln. Die Zahl der Wohngeldempfänger würde mit ca. 440.000 Haushalten deutlich stärker ansteigen. Beim Kinderzuschlag würde die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte um ca. 47.000 führen. Beim Arbeitslosengeld II ergäben sich Einsparungen von 3 Mio. Euro und bei den Kosten der Unterkunft von 78 Mio. Euro. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wäre mit Mehrausgaben von 773 Mio. Euro bzw. 120 Mio. Euro zu rechnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Fragen, Folgen und Forderungen (2015)

    Rixen, Stephan;

    Zitatform

    Rixen, Stephan (2015): Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Fragen, Folgen und Forderungen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 135-141.

    Abstract

    "Die Regelbedarfsbemessung ist vor allem seit der Verabschiedung des 'Hartz-IV'-Gesetzes sozialpolitisch, aber auch verfassungsrechtlich umstritten. Mit seinem ersten Urteil zur Regelbedarfsbemessung vom Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Hoffnung genährt, dass sich der sozialpolitische Streit um das Existenzminimum in ein verfassungsjuristisches Problem transformieren lässt. Diese Hoffnung enttäuscht das BVerfG mit seinem Beschluss vom Juli 2014. Es akzentuiert die Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers und kombiniert dies mit zahlreichen Beobachtungs- und Prüfaufträgen, die der Gesetzgeber künftig erfüllen muss. Das kann an vielen Stellen zu einer Nachbesserung führen, verfassungswidrig sind die Gesetzesbestimmungen zu den Regelbedarfen gegenwärtig jedoch nicht. Im Folgenden wird insbesondere auf die argumentativen Grundlagen der zweiten Regelbedarfs-Entscheidung geblickt und es wird auf Aspekte hingewiesen, die die Fortentwicklung der empirischen Grundlagen der Regelbedarfsbemessung betreffen. Die Botschaft aus Karlsruhe ist klar: Verfassungsrecht kann Sozialpolitik nicht ersetzen. Das Grundgesetz bildet nur den Rahmen für eine humane Sozialpolitik. Für sie ist in erster Linie der demokratische Gesetzgeber verantwortlich, nicht das BVerfG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf (2015)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2015): Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 1, S. 63-67. DOI:10.1007/s10273-015-1779-x

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen für verfassungswidrig erklärt und Nachbesserungen gefordert. Im Juli 2014 hat nun das Bundesverfassungsgericht die eingeleiteten Maßnahmen als gerade noch verfassungsgemäß bewertet. Um aktuell die Regelbedarfsleistungen auf Grundlage der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verfassungsgemäß zu berechnen, werden konkrete Vorschläge gemacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4589 (10.04.2015)), 11 S.

    Abstract

    "Sozialhilfebezug nach Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (80% des Regelbedarfs): Gesamtzahl der Leistungsbezieher, Anteil der Menschen mit Behinderung, andere Personengruppen, Höhe der Ausgaben; Unzulässigkeit genereller Eingruppierung voll erwerbsgeminderter und in einem Haushalt mit Angehörigen lebender Erwachsener in Regelbedarfsstufe 3 laut Urteil des Bundessozialgerichts: Beachtung des Gleichbehandlungsgebots, materielle Umsetzung, geplante Gesetzesänderungen, Ermittlung des Bedarfs erwerbsunfähiger Erwachsener, Annahmen künftiger Regelsatzberechnung, Schlussfolgerungen für das SGB II (insgesamt 19 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden: das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie (2014)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2014): Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden. Das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 93-102.

    Abstract

    "Bei der neuen Berechnung der Regelbedarfe, die in Folge des Regelbedarf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 vorgenommen werden musste, wurden nicht nur mehrere vom BVerfG angemahnte Mängel korrigiert. Gleichzeitig wurden gegenüber der vorherigen Berechnung auch mehrere fragwürdige methodische Änderungen vorgenommen. Sie wirkten sich mindernd auf den Regelsatz aus. So ergab sich für das Jahr 2008 schließlich ein Eckregelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von nur 361,81 Euro. Dieser lag nur geringfügig höher als der Satz von 359 Euro, der von Juli 2009 bis Ende 2010 galt. Dabei hätte eigentlich ein wesentlich höherer Satz erwartet werden dürfen, wenn nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen berücksichtigt worden wären. Hier wird gezeigt, wie der Regelbedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum klein gerechnet wurde." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008 (2014)

    Becker, Irene; Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Reinhard Schüssler (2014): Das Grundsicherungsniveau. Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 298), Düsseldorf, 138 S.

    Abstract

    "Die Kritik am Verfahren zur Bemessung der Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfeleistungen reißt auch nach der Reform von 2011 nicht ab. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Frage nachgegangen, ob der methodische Ansatz (Statistikmodell) und die vom Gesetzgeber gewählten Referenzgruppen unter Berücksichtigung der Verteilungsentwicklung weiterhin geeignet sind, um das soziokulturelle Existenzminimum zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Einfluss fiktiver Szenarien auf das Grundsicherungsniveau geprüft. Zum einen wird untersucht, inwieweit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu höheren Regelbedarfen führen würde. Zum anderen werden die Effekte der normativen Neuausrichtung, die mit dem reformierten Verfahren der Bedarfsermittlung erfolgt ist, quantifiziert: Alternativrechnungen zeigen, dass die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu einer deutlichen Erhöhung des Grundsicherungsniveaus geführt hätte, die aber durch Streichungen von Gütern aus dem regelbedarfsrelevanten Konsum und durch eine Verkleinerung des Referenzeinkommensbereichs überkompensiert wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kooperation im kommunalen Netzwerk: Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (2014)

    Ludwig, Monika;

    Zitatform

    Ludwig, Monika (2014): Kooperation im kommunalen Netzwerk. Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. (Schriftenreihe des ISR - "Institut für Stadt- und Regionalentwicklung" der Fachhochschule Frankfurt am Main 10), Frankfurt am Main: Fachhochschulverl., 280 S.

    Abstract

    "Die Nachfrage nach 'kommunalen Eingliederungsleistungen' erfordert neue Formen der Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen Kommunen, Jobcenter und Beratungseinrichtungen. Erst wenn sich solche neuen Formen etabliert haben, werden sich die Integrationsfachkräfte im Jobcenter nachhaltiger um die Bearbeitung von sozialen Problemen und Vermittlungshemmnissen kümmern können. Wie ein 'kooperativer' Leistungsprozess organisiert werden kann, war Ausgangspunkt für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt an der Fachhochschule Frankfurt am Main über den Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen. Die Untersuchung wurde als vergleichende Fallstudie durchgeführt, in die zwei Standorte einbezogen waren: ein Stadt-zkT und eine Kreis-ARGE. An jedem Standort waren Organisationen bzw. Einrichtungen aus allen Arbeitsfeldern (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung) einbezogen. In den beteiligten Einrichtungen wurden Experteninterviews mit Führungs- und Fachkräften geführt und auch Nutzerinnen und Nutzer befragt. Zudem wurde eine ausführliche Dokumentenanalyse durchgeführt. Die Fallstudie ist somit als eine umfassende Mehrebenen-Untersuchung angelegt, die die Perspektiven aller beteiligten Akteursgruppen einbezieht: also den Blick 'von oben' durch die Führungskräfte, aber auch den Blick 'von unten' durch Integrationsfachkräfte und Beratungsfachkräfte und schließlich den Blick 'von außen' durch die Nutzerinnen und Nutzer." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015: Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015 (2014)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2014): Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015. Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015. Berlin, 31 S.

    Abstract

    "Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei 'mutwillig kleingerechnet' und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Pauser, Johannes; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. (IAB-Forschungsbericht 05/2013), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Regelleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in ihrer damaligen Form für nicht verfassungsgemäß erklärt. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz (RBEG) verabschiedet. In der politischen Diskussion zum RBEG wurde unter anderem thematisiert, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe Haushalte aus den Berechnungen ausgeschlossen werden können, die prinzipiell über einen Leistungsanspruch in der Grundsicherung verfügen, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Solche Haushalte werden häufig als 'verdeckt arm' bezeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das IAB, alternative Abgrenzungen der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe zu untersuchen. Ein wesentliches Ziel des Projekts war die Analyse von Verfahren, mit dem verdeckt arme Haushalte identifiziert werden können. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich der Ausschluss dieser Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe auswirkt. Das Ausmaß der verdeckten Armut wurde mit Hilfe eines am IAB entwickelten Mikrosimulationsmodells untersucht. Als Datenbasis wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Die im Rahmen dieses Beitrags simulierten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen mit ca. 34 % bis 43 % zwar im unteren Bereich der in der Literatur berichteten Ergebnisse zur verdeckten Armut. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen deuten dennoch darauf hin, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-IV-Reform Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Regelsatzes sind die Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte. Der Ausschluss verdeckt armer Haushalte führt bei analoger Anwendung der Berechnungsmethodik gemäß RBEG zu einem Anstieg der mittleren Konsumausgaben in den neu abgegrenzten Referenzgruppen von gut 2 % bei den Alleinlebendenden und etwa 5 % in den Paarhaushalten mit einem Kind. Das IAB wurde weiter beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen der Ausschluss verdeckt armer Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppen hat, wenn zusätzlich von einer alternativen Berechnungsreihenfolge ausgegangen wird. Dabei werden umgekehrt zur im RBEG festgelegten Berechnungsreihenfolge zunächst einkommensarme Haushalte ausgewählt und anschließend Haushalte - Bezieher von Grundleistungen und verdeckt arme Haushalte - ausgeschlossen. Die alternative Berechnungsreihenfolge bewirkt, dass beim zusätzlichen Ausschluss verdeckt armer Haushalte keine Zuwächse des mittleren Konsums in der Referenzgruppe der Alleinstehenden zu verzeichnen sind. Bei den Paarhaushalten ergibt sich ein im Vergleich zur Status quo-Berechnungsreihenfolge deutlich geringerer Anstieg des mittleren Konsums von 2 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008: Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Pauser, Johannes; Riphahn, Regina T.; Wiemers, Jürgen ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Regina T. Riphahn, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten. Nürnberg, 247 S.

    Abstract

    "Das IAB legt hiermit den Endbericht im Rahmen des Projekts 'Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008' vor. Das Forschungsprojekt ist Teil eines vom BMAS zu erstellenden Berichts über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik, der dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorgelegt werden muss (vgl. § 10 RBEG). Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des jeweils zu unterstellenden Bedarfs nach SGB II und SGB XII ausreichen und die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen ('verdeckt Arme') aus der Referenzgruppe zur Ermittlung des Regelbedarfs gemäß SGB II/SGB XII ausgeschlossen werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe: wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird (2013)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2013): "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe. Wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird. In: Soziale Sicherheit, Jg. 62, H. 10, S. 348-353.

    Abstract

    "Nach dem wegweisenden Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Februar 2010 musste die Bundesregierung die Regelbedarfe für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen neu festsetzen. Doch auch die im Frühjahr 2011 konzipierten neuen Sätze für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger sind strittig. Sie liegen erneut zur Prüfung beim BVerfG vor - wegen etlicher Berechnungskniffe, die z. B. aus Sicht des Sozialgerichts Berlin und auch vom DGB und Wohlfahrtsverbänden als verfassungswidrig angesehen werden. Es geht u. a. um die nicht ausreichende Transparenz des Verfahrens zur Ableitung der Regelbedarfe sowie vorgenommene Kürzungen (z. B. bei Ausgaben für Nahverkehr) bis hin zur vollständigen Nichtberücksichtigung (z. B. bei Ausgaben für auswärtige Verpflegung) von einzelnen Verbrauchspositionen. Problematisch erscheint auch die Abgrenzung der so genannten Referenzgruppen, also von denjenigen, nach deren Ausgabeverhalten die neuen Regelsätze bestimmt werden. Zu ihnen gehören auch die 'verdeckt Armen'. Im Folgenden wird beleuchtet, wie durch die Einbeziehung dieser Gruppe die Höhe des Regelsatzes nach unten gezogen wird." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2012)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2012): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. In: Empirical economics, Jg. 43, H. 2, S. 565-580., 2011-06-24. DOI:10.1007/s00181-011-0505-9

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2011)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2011): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. (IAB-Discussion Paper 10/2011), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? (2011)

    Groth, Andy;

    Zitatform

    Groth, Andy (2011): Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 15, S. 571-575.

    Abstract

    "Ob die Vorgaben aus Karlsruhe zur Ausgestaltung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingehalten worden sind, ist sowohl im politischen Raum als auch im wissenschaftlichen Schrifttum umstritten. Das BVerfG dürfte mit der Frage - sei es im Rahmen einer Richtervorlage (Art. GG Artikel 100 GG Artikel 100 Absatz I GG), sei es aufgrund einer Verfassungsbeschwerde (Art. GG Artikel 93 GG Artikel 93 Absatz I Nr. 4a GG) - alsbald wieder befasst werden. Der Beitrag behandelt die strittigsten Fragen der Regelbedarfsermittlung."(Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Armutsgefährdung: ein Vergleich (2011)

    Kraußer, Andreas;

    Zitatform

    Kraußer, Andreas (2011): Grundsicherung und Armutsgefährdung. Ein Vergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 210-213. DOI:10.3790/sfo.60.9.210

    Abstract

    "Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik weist für einzelne Bevölkerungsgruppen beträchtliche Armutsgefährdungsquoten auf. Ein Vergleich des Niveaus der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Mindestsicherungsleistungen) mit den Armutsgefährdungsschwellen ergibt, dass tatsächlich für fast alle untersuchten Haushaltkonstellationen die Mindestsicherungsleistungen im Armutsgefährdungsbereich liegen. Bei Alleinerziehenden jedoch liegt bei nahezu allen untersuchten Haushaltskonstellationen das Leistungsniveau der Mindestsicherung über dem Armutsgefährdungsbereich. Paradoxerweise werden gerade für Alleinerziehende besonders hohe Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen. Die Ursache ist in Erfassungsartefakten des Mikrozensus zu suchen. Von einer unzuverlässigen Erfassung der Kosten der Unterkunft kann ausgegangen werden. Folglich werden für Bevölkerungsgruppen mit hohem Anteil an Mindestsicherungsempfängern überhöhte Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt (2011)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2011): Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 64, H. 10, S. 534-540. DOI:10.5771/0342-300X-2011-10-534

    Abstract

    "Die nach langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum 1.1.2011 rückwirkend in Kraft getretene Reform der Regelbedarfe hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht, ohne an der zentralen Vorgabe der Bundesregierung, die Geldleistungen nicht wesentlich zu erhöhen, etwas ändern zu können. Der Beitrag beschreibt im ersten Teil, wie dieses Ziel erreicht wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben könnte, weil im Zusammenwirken der unterschiedlichen Restriktionen die Regelbedarfe nicht ausreichend sein könnten, um die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Im zweiten Teil des Beitrags werden die Motive ausgeleuchtet, die hinter der Strategie der Bundesregierung stehen, das Niveau der Grundsicherung möglichst niedrig zu halten. Neben offensichtlichen fiskalischen Gründen treten hier politisch-strategische Motive zutage. Die Tatsache, dass selbst einzelne effektive Verbesserungen des Leistungsniveaus nach außen nicht kommuniziert wurden, lässt zudem den Schluss zu, dass verfassungskonforme Regelleistungen derzeit politisch nicht vermittelbar erscheinen. Nimmt man noch die mit Haushaltsbegleitgesetz 2011 gerade bei den Grundsicherungsempfängern realisierten Einsparungen hinzu, so setzt diese Politik sowohl die Umverteilung von unten nach oben fort als auch die Vertiefung der Kluft zwischen West und Ost." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (2011)

    Rothkegel, Ralf;

    Zitatform

    Rothkegel, Ralf (2011): Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 50, H. 2, S. 69-84.

    Abstract

    In seinem Urteil zur Neubemessung der Grundsicherungsleistungen formuliert das Bundesverfassungsbericht das Gebot des menschenwürdigen Existenzminimums. In dem Beitrag wird herausgearbeitet, dass die Vorgaben dieses Urteils durch die geplanten Änderungen der Hartz-IV-Regelsätze nur unzureichend umgesetzt werden. Dies wird hauptsächlich auf die fehlenden oder unschlüssigen Begründungen für die geplanten Neuregelungen zurückgeführt. Kritisiert werden die Abgrenzung der Referenzhaushalte, das verwendete Statistikmodell, Zirkelschlüsse bei der Ermittlung der Regelsätze, das ideologische Leitbild, die Nichtberücksichtigung verdeckter Armut, die Festlegung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sowie die Bemessung der Leistungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere die mangelhafte Abgrenzung von Regelbedarf, Schulbedarf, Bildungs- und Teilhabebedarf. Vor allen in folgenden Punkten wird Korrekturbedarf gesehen: Bei der Abgrenzung der Referenzhaushalte wird anstatt einer Quote von 15 Prozent eine Quote von 20 Prozent gefordert. Verdeckte Arme und Aufstocker bzw. Bezieher von Einkommen auf oder unter Sozialhilfeniveau sollten dabei aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von Leistungen wegen fehlender Regelbedarfsrelevanz (z. B. Versicherungsdienstleistungen) muss nachvollziehbar begründet werden. Der Katalogs einmaliger Leistungen sollte erweitert werden um Leistungen für den Bedarf an hochwertigen Gebrauchsgütern (z. B. weiße Ware) sowie für individuelle, kostenaufwendigere Teilhabebedarfe (z.B. Musikunterricht). Gefordert wird zudem eine empirisch fundierte Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen zur bedarfgerechten Bemessung ergänzender Leistungen oder zur Anhebung der Regelleistungen für diesen Personenkreis. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen: Hintergrund und Bedeutung (2010)

    Bauernschuster, Stefan; Rainer, Helmut; Holzner, Christian; Geis, Wido;

    Zitatform

    Bauernschuster, Stefan, Wido Geis, Christian Holzner & Helmut Rainer (2010): Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Hintergrund und Bedeutung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 21-29.

    Abstract

    "Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für nicht konform mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland befunden. In diesem Artikel wird die aktuelle Hartz-IV-Gesetzeslage dargelegt, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst, die alternativen Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten im bestehenden System aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen