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Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen (2024)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2024): Regelbedarfsfortschreibungen – ein Vergleich mit faktischen Preisentwicklungen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 73, H. 2, S. 131-150. DOI:10.3790/sfo.73.2.131

    Abstract

    "Mit Regelbedarfen im deutschen Sozialhilfe- und Grundsicherungssystem soll das soziokulturelle Existenzminimum, soweit es pauschalierbar ist, gewährleistet werden. Allerdings ist die gesetzliche Umsetzung strittig, nicht nur hinsichtlich der Ermittlung der Beträge, sondern auch der Dynamisierung. Letztere folgt einem ausschließlich vergangenheitsorientierten Verfahren. Potenzielle inflationäre Tendenzen am aktuellen Rand werden systematisch ausgeblendet, was zu Unterdeckungen des soziokulturellen Existenzminimums führt. So haben sich 2021 und 2022 erhebliche inflationsbedingte Einbußen bei Grundsicherungsbeziehenden ergeben – trotz punktueller Kompensationsmaßnahmen der Bundesregierung. An der Problematik ändert die neue Anpassungsformel, die mit dem Übergang zum Bürgergeld eingeführt wurde, grundsätzlich nichts. Sie führt allenfalls zufällig – wie zum Januar 2023 – zu einem Ergebnis, das der aktuellen Preisentwicklung ungefähr entspricht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024 (2024)

    Blömer, Maximilian; Pannier, Manuel; Peichl, Andreas ; Fischer, Lilly;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Lilly Fischer, Manuel Pannier & Andreas Peichl (2024): "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 77, H. 1, S. 35-38.

    Abstract

    "Auf Basis des ifo Mikrosimulationsmodells untersucht der Beitrag den Lohnabstand und illustriert die Arbeitsanreize für ausgewählte Haushaltskonstellationen nach den für das Jahr 2024 beschlossenen Anpassungen im deutschen Steuer- und Transfersystem. Dazu werden die verfügbaren Einkommen in Abhängigkeit von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens analysiert. Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht. Eine Reform des bestehenden Systems wird aufgrund der teilweise äußerst geringen Anreize zur Ausweitung bestehender Erwerbstätigkeit oder Erhöhung des Bruttoeinkommens für niedrige und mittlere Einkommen trotz des existierenden Lohnabstands für notwendig erachtet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Preisentwicklung (2024)

    Schäfer, Holger; Schröder, Christoph; Seele, Stefanie;

    Zitatform

    Schäfer, Holger, Christoph Schröder & Stefanie Seele (2024): Bürgergeld und Preisentwicklung. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2024,05), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Die Preise stiegen zuletzt langsamer. Derzeit ist die Kaufkraft der Grundsicherung höher als vor vier Jahren. Regelbasiert bliebe die Grundsicherung im Wahljahr 2025 voraussichtlich unverändert. Die Politik sollte dennoch Ruhe bewahren und sich an die selbst gesetzten Regeln halten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung: Kurzexpertise (2023)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta;

    Zitatform

    Aust, Andreas & Greta Schabram (2023): Regelbedarfe 2024: Fortschreibung der Paritätischen Regelbedarfsforderung. Kurzexpertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 10 S.

    Abstract

    "Mit der Regelbedarfsexpertise „Regelbedarfe 2021“ hat die Paritätische Forschungsstelle eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung vorgenommen. Die ermittelten Regelbedarfe werden nun fortgeschrieben auf das Jahr 2024. Die vorliegende Kurzexpertise verzichtet auf eine kritische Problematisierung des Verfahrens und wendet für die Fortschreibung die jeweils nach §28a SGB XII gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismen an. Für die Fortschreibung auf die Jahre 2023 und 2024 wird jeweils damit das reformierte zweistufige Verfahren nach dem Bürgergeld-Gesetz zugrunde gelegt. Die Fortschreibung der Paritätischen Expertise ergibt somit für eine alleinlebende Erwachsene einen Regelbedarf von 813 Euro für 2024, während das Bürgergeld 2024 einen Regelbedarf von 563 Euro vorsieht. Die vorliegende Kurzexpertise erläutert und dokumentiert das methodische Vorgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialstaatliche Responsivität (2023)

    Diermeier, Matthias; Niehues, Judith;

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    Diermeier, Matthias & Judith Niehues (2023): Sozialstaatliche Responsivität. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2023,51), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der monatliche Regelsatz von 449 auf 502 Euro erhöht. Mit 46,3 Prozent wird die Erhöhung von einem großen Teil der Deutschen als zu gering bewertet (von 16,9 Prozent als zu hoch). Eine experimentelle Befragung zeigt nun, wie sensibel diese Einschätzungen auf Informationen reagieren, dass auch Krankenkassenbeiträge und bis zu einer Höchstmiete Wohnkosten übernommen werden. So sinkt der Anteil, der den Regelsatz als zu gering bewertet, auf bis zu 33,7 Prozent (26,5 Prozent zu hoch). Wohingegen sich Parteianhängerschaften von Grünen bis zu Liberalen responsiv zeigen, reagiert die AfD-Anhängerschaft nicht auf die Einordnungen.Im Haushalt der Europäischen Union (EU) wird das Geld knapp, so die Feststellung der Europäischen Kommission anlässlich der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027. Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf die Höhe der Ausgaben für die nächsten sieben Jahre sowie eine grobe Aufteilung der Ausgabenstruktur geeinigt. Insgesamt waren Ausgaben in Höhe von rund 1,2 Billionen Euro geplant; hinzu kamen noch einmal knapp 807 Milliarden Euro für Ausgaben im Rahmen des Programms Next-Generation EU (NGEU) - beide Angaben in laufenden Preisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize (2023)

    Peichl, Andreas ; Windsteiger, Lisa; Blömer, Maximilian; Dolls, Mathias; Hansen, Emanuel; Petkov, Boyan; Pannier, Manuel; Hebsaker, Michael; Bierbrauer, Felix; Bonin, Holger; Stichnoth, Holger; Necker, Sarah;

    Zitatform

    Peichl, Andreas, Holger Bonin, Holger Stichnoth, Felix Bierbrauer, Maximilian Blömer, Mathias Dolls, Emanuel Hansen, Michael Hebsaker, Sarah Necker, Manuel Pannier, Boyan Petkov & Lisa Windsteiger (2023): Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize. (Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales 629), Berlin, 199 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag die Erwerbstätigenfreibeträge für die Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen so verändern, dass die Erwerbsanreize gestärkt und die im Status quo teils vorhandenen sehr hohen Transferentzugsraten vermieden werden. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens erfolgte zunächst eine Analyse der Erwerbsanreize im aktuellen System, bevor ein Reformvorschlag in einem iterativen Prozess entwickelt wurde. Hierfür wurde eine große Anzahl von unterschiedlichen Varianten einer Neugestaltung der Transferentzugsraten hinsichtlich ihrer Wirkungen auf das Arbeitsangebot und ihrer fiskalischen Effekte evaluiert. Als Benchmark für die parallel mit den verhaltensbasierten Mikrosimulationsmodellen von ifo und ZEW durchgeführten Berechnungen dient der durch den Rechtsstand zum 1. Juli 2023 in Kombination mit einer Umsetzung der Kindergrundsicherung gemäß dem Gesetzentwurf definierte „Status quo“. Die verschiedenen Varianten wurden hinsichtlich ihrer Wirkungen miteinander verglichen und am Ende eine Grundvariante als präferierte Variante festgelegt. Ausgehend von dieser Grundvariante wurden weitergehende Reformelemente analysiert. Es zeigt sich, dass die vorgeschlagene Reformvariante das Arbeitsangebot erhöht, keine Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Status quo schlechterstellt und – unter Berücksichtigung von Verhaltensanpassungen – auch selbstfinanzierend ist. Die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung zeigen, dass eine solche Reform auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen würde. Insofern dürften die politökonomischen Hürden bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Reformansatzes verhältnismäßig einfach zu überwinden sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt: Gastbeitrag von Enzo Weber (2023)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2023): Diese Maßnahmen braucht es jetzt, damit sich Arbeit wieder lohnt. Gastbeitrag von Enzo Weber. In: Focus Online H. 27.12.2023.

    Abstract

    "Arbeit lohne sich oftmals nicht mehr, beklagen Kritiker der Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024. Für sie ist der Staats-Zuschuss zu hoch. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg fordert das „richtige Maß“." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende: Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand (2022)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand. Riedstadt, 36 S.

    Abstract

    "Im Oktober 2022 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund den Auftrag erteilt, die Folgen des seit einigen Monaten starken Anstiegs der Verbraucherpreise für Grundsicherungsbeziehende zu untersuchen. Dabei sollen Berechnungen zur Ermittlung eines Inflationsausgleichs für Grundsicherungsbeziehende, der zur Erhaltung des realen Lebensstandards erforderlich wäre, durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Studie sind nicht nur unter Aspekten des sozialen Ausgleichs, sondern insbesondere aus verfassungsrechtlicher Perspektive relevant. Denn nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2010 und 2014 hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt ist. Ob dieser Vorgabe mit bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung entsprochen wurde, wird mit der vorliegenden Arbeit untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Aktualisierte Studie (Stand 22.03.2023)
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Lohnabstandsgebot: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind (2022)

    Haak, Denis; Schmidt, Ulrich;

    Zitatform

    Haak, Denis & Ulrich Schmidt (2022): Bürgergeld und Lohnabstandsgebot. Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind. (IfW-Kurzbericht / Kiel Institut für Weltwirtschaft), Kiel, 5 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn in Deutschland ist vor wenigen Wochen auf 12 Euro pro Stunde gestiegen ist, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Ulrich Schmidt und Denis Haak berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/109) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/109). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/208 (07.12.2021)), 12 S.

    Abstract

    Den Fragen zum Thema 'Jährliche Anpassung der Regelbedarfe an Inflation und Lohnentwicklung' liegt die Vermutung zugrunde, dass die Absenkung der Mehrwertsteuer 2021 einen Sondereffekt darstellte, der bei der Berechnung nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung einen realen Kaufkraftverlust der Bezieher von Grundsicherung bedeutet. Die Antworten beinhalten Informationen zur Höhe der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen und zur Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen seit dem Jahr 2006, Projektionen der Inflationsrate für das Jahr 2022 und die Einschätzung der Bundesregierung zu dem massiven Einsatz von Kurzarbeit im Jahr 2020 und einer dadurch bedingten Reduktion der Arbeitszeit vieler Arbeitnehmer

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfe 2021: Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung : Expertise (2020)

    Aust, Andreas; Schabram, Greta; Rock, Joachim;

    Zitatform

    Aust, Andreas, Joachim Rock & Greta Schabram (2020): Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung : Expertise. (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. Kurzexpertise), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Wie der Expertise der Paritätischen Forschungsstelle im Einzelnen zu entnehmen ist, richtet sich die Kritik an den Berechnungen der Bundesregierung vor allem gegen den sachlich unbegründeten, willkürlichen Wechsel der Referenzgruppe zur Berechnung der Regelsätze, den Verzicht auf die Ausklammerung leistungsberechtigter Personen aus der Referenzgruppe, die ihre Ansprüche nicht geltend machen („verdeckte Arme“), die methodisch unzulässige Streichung von zahlreichen Ausgabenpositionen in der Referenzgruppe, insbesondere die Streichung oder Kürzung zahlreicher Ausgaben im Zusammenhang mit der sozialen Teilhabe. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in der vorliegenden Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor: so genannte „weiße Ware“ (Kühlschrank, Waschmaschine etc.) und Strom werden nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst, sondern als einmalige Leistung bzw. als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Abgekoppelt vom wachsenden Wohlstand (2020)

    Aust, Andreas;

    Zitatform

    Aust, Andreas (2020): Hartz IV: Abgekoppelt vom wachsenden Wohlstand. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 326-.

    Abstract

    "Jüngst hat die Bundesregierung die Zahlen für die neuen Regelbedarfe für Leistungsempfänger nach SGB III (Harzt IV) festgelegt. Ergebnis: Sie steigen leicht. Im Folgenden untersucht der Autor, auf welcher Grundlage die Bundesregierung die neuen Bedarfe errechnen lassen hat, wie sich die Armutslücke, also der Abstand zwischen durchschnittlichen Leistungen und der haushaltspezifischen Armutsgrenze zwischen 2010 und 2018 verändert hat. Ergebnis: Die Lücke ist größer geworden, die soziale Ungleichheit wächst. Von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung der Vor-Corona-Jahre profitieren Hartz-IV-Beziehende nicht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verfahren nach altem Muster: Das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020 (2020)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2020): Verfahren nach altem Muster: Das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 10/11, S. 362-366/401-408.

    Abstract

    "An der Berechnung der Hartz-IV-Sätze gibt es seit Einführung der Arbeitsmarktreformen vor 15 Jahren massive Kritik und ein juristisches Tauziehen: Die Beträge würden künstlich kleingerechnet und reichten nicht für ein menschenwürdiges Dasein, so die Vorwürfe. Folgender Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie die den Betroffenen zugebilligten Summen staatlicher Unterstützung zustande kommen, und welche methodischen Aspekte für die anhaltende Kritik am Verfahren leitend sind. Im ersten Teil dieses Beitrags erfolgt mit den Kapiteln 1 und 2 eine Auseinandersetzung mit den gesetzlich verankerten Vorgaben vor dem Hintergrund theoretischer Grundlagen und der einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Der zweite Teil befasst sich ausführlich mit den konkreten Ergebnissen des aktuellen Entwurfs eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) im Kontext der im ersten Teil erörterten Methodenkritik (Kapitel 3). Abschließend wird in einem kurzen Ausblick auf ein Reformkonzept verwiesen, mit dem das dem derzeitigen Verfahren immanente Dilemma – gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum einerseits, methodische Schlüssigkeit andererseits – umgangen werden könnte (Kapitel 4)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/23258) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/23258). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/23636 (26.10.2020)), 20 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu soziostrukturellen Merkmalen von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe u.a. mit Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) des IAB zur materiellen Unterversorgung von Personen und Haushalten im SGB-II-Leistungsbezug und mit Tabellen zur Struktur der Haushalte in den Referenzgruppen der EVS 2018, 2013, 2008 für die Ermittlung der Regelbedarfe Einpersonenhaushalte. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2019): Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. (IAB-Stellungnahme 15/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Stellungnahme enthält die Bewertung der IAB-Experten im Hinblick auf Inanspruchnahme, Arbeitsanreize und Arbeitsmarktintegration zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) und zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion 'Bezahlbare Mieten sichern - Zielgerichtet unterstützten - Liberales Bürgergeld einführen' bei der Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. Nach Darstellung der Schnittstellenproblematik zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag plädieren die Autorin und die Autoren für eine verbesserte Abstimmung der Leistungen, sowohl mit Blick auf Arbeitsanreize als auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen seien erforderlich, um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen. Das IAB schlägt die Einführung eines Erwerbszuschusses vor, der die drei bedarfsgeprüften Leistungen für Erwerbstätige ersetzt. Positiv gesehen werden daher die politischen Vorschläge zur Integration von Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung wie im 'Liberalen Bürgergeld' oder in einem 'Garantieeinkommen für Alle'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Der Drehtüreffekt zwischen Wohngeld und Grundsicherung (2019)

    Henger, Ralph; Niehues, Judith;

    Zitatform

    Henger, Ralph & Judith Niehues (2019): Der Drehtüreffekt zwischen Wohngeld und Grundsicherung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 68, H. 10, S. 791-817. DOI:10.3790/sfo.68.10.791

    Abstract

    "Für Haushalte mit niedrigen Einkommen können Veränderungen der Haushaltsstruktur oder eine Einkommenserhöhung durch Arbeitsaufnahme oder -ausweitung einzelner Haushaltsmitglieder einen Systemwechsel von der Grundsicherung zum Wohngeld oder umgekehrt nach sich ziehen. Hinzu kommt das Problem, dass das Wohngeldsystem nicht wie die Regelsätze der Grundsicherung jedes Jahr angepasst wird. Durch die Nichtanpassung wechseln Haushalte aus dem Wohngeld in die Grundsicherung hinein oder in den Nicht-Transferbezug. Werden die Wohngeldleistungen im Rahmen einer Reform erhöht, dann werden viele dieser Haushalte wieder ins Wohngeldsystem zurückgeholt. Dieser Wechsel kann als Drehtüreffekt bezeichnet werden. Mit Hilfe von Mikrosimulationsrechnungen wird gezeigt, wie groß der Drehtüreffekt ist. Zudem werden Wirkungen verschiedener Varianten einer möglichen Dynamisierung des Wohngeldsystems abgeschätzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199) (2019)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019): Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/12199). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/13116 (11.09.2019)), 15 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung u.a. mit Informationen über Einkommen von Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), mit Daten zur Armutsrisikoschwelle und zur Einkommenarmut sowie mit Statistiken u.a. zur Anzahl neu festgestellter Sanktionen bzw. neu sanktionierter erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ein alternativer Ansatz zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung (2018)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2018): Ein alternativer Ansatz zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 67, H. 7, S. 573-593. DOI:10.3790/sfo.67.7.573

    Abstract

    "Der Beitrag greift die vielfältige Kritik am Verfahren zur Bemessung der Regelbedarfe in der Grundsicherung auf und entwickelt eine Alternative. Das gegenwärtig angewandte Verfahren der Bemessung der Regelbedarfe ist ein Hybrid aus 'Statistikmodell' und 'Warenkorbmodell'. Die vorgeschlagene Alternative gibt das 'Warenkorb'-Element zugunsten eines direkten Vergleichs zwischen der wirtschaftlichen Situation der Bezieher von Grundsicherungsleistungen und der wirtschaftlichen Situation 'mittlerer' Haushalte auf und betont den relativen Charakter der Bedarfs- oder Armutsgrenze. Dabei werden auch Elemente des EU-weit gebräuchlichen Verfahrens zur Bestimmung der 'Armutsgefährdung' verwendet. Das vorgeschlagene Verfahren verdeutlicht, dass ein nahezu reines, in sich konsistentes Statistik-Modell praktisch umsetzbar ist. Die vorgeschlagene Alternative ist transparenter. Sie kommt mit deutlich weniger Annahmen aus als das herkömmliche Verfahren. Sie macht den Unterschied zwischen dem regelgebundenen Rechengang auf der Grundlage empirischer Ergebnisse und politischer, normativer Setzung bei der Bemessung des Niveaus der Grundsicherungsleistungen deutlicher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung: Perspektiven für die Weiterentwicklung (2017)

    Dudel, Christian ; Garbuszus, Jan Marvin; Werding, Martin ; Ott, Notburga;

    Zitatform

    Dudel, Christian, Jan Marvin Garbuszus, Notburga Ott & Martin Werding (2017): Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung. Perspektiven für die Weiterentwicklung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 66, H. 6, S. 433-450. DOI:10.3790/sfo.66.6.433

    Abstract

    "In der Debatte über die Anfang 2017 vorgenommene Neufestsetzung der Sozialleistungen nach dem SGB II und XII kehren viele Themen aus den öffentlichen Diskussionen vor Einführung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) im Jahr 2011 wieder. Entscheidungen über die Höhe dieser Leistungen sind grundsätzlich normativ geprägt. Viele Aspekte des Verfahrens sind aber methodischen Überlegungen zugänglich. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Beitrag Möglichkeiten und Grenzen der Regelbedarfsermittlung nach einem 'Statistikmodell' und macht konkrete Vorschläge für wünschenswerte Aktualisierungen und mögliche Weiterentwicklungen. Ziel ist, ein sachgerechtes und konsistenteres System der Regelbedarfe für verschiedene Haushaltsmitglieder zu entwickeln als bisher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland (2017)

    Heindl, Peter; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Römer, Daniel; Aigeltinger, Gerd; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Heindl, Peter, Gerd Aigeltinger, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2017): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 18, H. 4, S. 348-367. DOI:10.1515/pwp-2017-0009

    Abstract

    "In diesem Aufsatz untersuchen die Autoren Stromkonsum und Stromkosten von Haushalten in Grundsicherung in Deutschland. Dazu werten sie einen Datensatz aus, der mehr als 19.500 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten. Es kann nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben: Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben. Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 3, S. 111-119.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2005 startete die wohl größte und umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Die damalige - vom vorherigen Einkommen abhängige - Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) wurden zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zusammengeführt. Lange war unklar, ob und in welchem Ausmaß die Hartz-IV-Reform das Einkommen der einzelnen Betroffenengruppen verbessert oder verschlechtert hat. Bisher gab es dazu lediglich Simulationsrechnungen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hier wird erstmals anhand von Zahlen aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 2003 und 2008 die faktische Lage von Arbeitslosenhilfe- bzw. Sozialhilfebeziehenden vor der Hartz-IV-Reform mit der faktischen Situation der Grundsicherungsbeziehenden nach der Reform verglichen - und zwar für die zwei Gruppen der Alleinlebenden und der Paare mit einem Kind. Erstmals liegen damit - zumindest für diese beiden Gruppen - genauere Daten darüber vor, wie sich Einkommen und (Konsum-)Teilhabe nach der Hartz-IV-Reform verändert haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster: Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 12, S. 461-466.

    Abstract

    "Am 1. Dezember hat der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII verabschiedet. Der Bundesrat will am 16. Dezember (nach Redaktionsschluss dieses Heftes) darüber abstimmen. Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger/innen von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10337 (16.11.2016)), 24 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Neuermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung nach SGB II und SGB IIX mit Darstellungen zur Eignung der Referenzgruppen zur Berechnung der Regelbedarfe und alternativen Referenzgruppen, zur Überprüfung des Regelbedarfs und der Statistikmethode, zur Dynamisierung und Entwicklung der Regelbedarfe, zur Sozialen Lage, zu Grundsicherungsbeziehenden und Wohnen. Sie stellt außerdem die Mitwirkung von Verbänden und die Berücksichtigung von deren Positionen bei der Entstehung des Gesetzentwurfs dar. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)849 v. 25.11.2016, S. 1-152.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Statistisches Bundesamt; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesrechnungshof; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland, Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland; Deutscher Anwaltverein e.V.
    Einzelsachverständige:
    Dr. Andy Groth; Dr. Irene Becker

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9984 (17.10.2016)), 129 S.

    Abstract

    "Verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe, Konkretisierung der Regelbedarfsstufen für Erwachsene, Berücksichtigung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte, Überarbeitung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Bedarfen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Konstitutive Neufassung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ SGB II und XII, Aufhebung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz alte Fassung sowie Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung vom 22.10.2015" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: eine empirische Analyse für Deutschland (2015)

    Aigeltinger, Gerd; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Heindl, Peter; Römer, Daniel; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Aigeltinger, Gerd, Peter Heindl, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2015): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. (ZEW discussion paper 2015-075), Mannheim, 30 S.

    Abstract

    "In diesem Aufsatz werden der Stromkonsum und die Kosten, die den Haushalten in Grundsicherung in Deutschland daraus entstehen, untersucht. Dazu wird ein Datensatz ausgewertet, der mehr als 22.000 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten, die vor allem in Familien oder bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern mit den derzeitigen Mehrbedarfspauschalen nicht gedeckt werden können. Es konnte nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 309), Düsseldorf, 31 S.

    Abstract

    "In einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt (Nr. S 2012-580-4) ist das derzeitige Verfahren zur Berechnung des Grundsicherungsniveaus kritisch analysiert worden (Becker/Schüssler 2014). Dabei blieb allerdings die Frage unbeantwortet, inwieweit das gesetzliche Existenzminimum dadurch beeinflusst wird, dass Haushalte, die eine zustehende Grundsicherungsleistung nicht in Anspruch nehmen (verdeckte Armut), bisher aus den Regelbedarfsberechnungen nicht ausgeschlossen werden. Die verbliebene Wissenslücke wurde hinsichtlich des Existenzminimums von Erwachsenen mit der vorliegenden Ergänzungsstudie geschlossen, wobei an vorliegende Ergebnisse des Vorläuferprojekts sowie an eine Arbeit des IAB (2013) angeknüpft werden konnte. Es zeigt sich ein moderater Effekt der Ausklammerung verdeckter Armut aus der Grundgesamtheit: ein Plus von 12 Euro bei der Regelbedarfsstufe 1, die sich 2014 auf 403 Euro statt auf 391 Euro belaufen hätte. Wenn zudem die neuen Restriktionen von 2011 unterblieben wären, hätte das soziokulturelle Existenzminimum im letzten Jahr sogar bei 435 Euro gelegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis: wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis. Wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 142-148.

    Abstract

    "Die Höhe der Regelsätze orientiert sich in Deutschland an den Konsumausgaben unterer Einkommensgruppen. Dabei werden aber - zu Recht - diejenigen ausgeklammert, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Denn sonst würde sich ja - im Zirkelschluss - der lebensnotwendige Bedarf (auch) nach den Ausgaben derjenigen richten, die selbst auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Nicht ausgeklammert werden aber bei der Berechnung, trotz aller Kritik, die 'verdeckt' Armen - also Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diese aber gar nicht beziehen. Dazu zählen immerhin etwa 40% der Bedürftigen. Die Folge: Das Ergebnis der Regelbedarfs-Berechnung wird so erheblich nach unten gedrückt. Hier werden die Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes präsentiert, in dem der Einfluss der verdeckten Armut auf das Grundsicherungsniveau von Alleinstehenden/Alleinerziehenden quantifiziert wurde. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Regelbedarf wirklich sein müsste, wenn der Gesetzgeber bei der erforderlichen Neuberechnung nach dem ersten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben notwendigen Korrekturen nicht auch mehrere methodisch fragwürdige Änderungen vorgenommen hätte, die sich mindernd auf den Regelsatz auswirken." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 11/2015), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Ziel der vom Bundestag beschlossenen Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist es, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Das IAB legt hiermit Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vor. Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im SGB II könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und ggf. in den Kinderzuschlag zu wechseln. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder dürfte die Reform eher geringe Auswirkungen haben. Die Wohngeldreform würde kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit SGB-II-Bezug um 16.000 Haushalte führen. Ca. 24.000 Haushalte würden aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln. Die Zahl der Wohngeldempfänger würde mit ca. 440.000 Haushalten deutlich stärker ansteigen. Beim Kinderzuschlag würde die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte um ca. 47.000 führen. Beim Arbeitslosengeld II ergäben sich Einsparungen von 3 Mio. Euro und bei den Kosten der Unterkunft von 78 Mio. Euro. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wäre mit Mehrausgaben von 773 Mio. Euro bzw. 120 Mio. Euro zu rechnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Fragen, Folgen und Forderungen (2015)

    Rixen, Stephan;

    Zitatform

    Rixen, Stephan (2015): Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Fragen, Folgen und Forderungen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 135-141.

    Abstract

    "Die Regelbedarfsbemessung ist vor allem seit der Verabschiedung des 'Hartz-IV'-Gesetzes sozialpolitisch, aber auch verfassungsrechtlich umstritten. Mit seinem ersten Urteil zur Regelbedarfsbemessung vom Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Hoffnung genährt, dass sich der sozialpolitische Streit um das Existenzminimum in ein verfassungsjuristisches Problem transformieren lässt. Diese Hoffnung enttäuscht das BVerfG mit seinem Beschluss vom Juli 2014. Es akzentuiert die Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers und kombiniert dies mit zahlreichen Beobachtungs- und Prüfaufträgen, die der Gesetzgeber künftig erfüllen muss. Das kann an vielen Stellen zu einer Nachbesserung führen, verfassungswidrig sind die Gesetzesbestimmungen zu den Regelbedarfen gegenwärtig jedoch nicht. Im Folgenden wird insbesondere auf die argumentativen Grundlagen der zweiten Regelbedarfs-Entscheidung geblickt und es wird auf Aspekte hingewiesen, die die Fortentwicklung der empirischen Grundlagen der Regelbedarfsbemessung betreffen. Die Botschaft aus Karlsruhe ist klar: Verfassungsrecht kann Sozialpolitik nicht ersetzen. Das Grundgesetz bildet nur den Rahmen für eine humane Sozialpolitik. Für sie ist in erster Linie der demokratische Gesetzgeber verantwortlich, nicht das BVerfG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf (2015)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2015): Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 1, S. 63-67. DOI:10.1007/s10273-015-1779-x

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen für verfassungswidrig erklärt und Nachbesserungen gefordert. Im Juli 2014 hat nun das Bundesverfassungsgericht die eingeleiteten Maßnahmen als gerade noch verfassungsgemäß bewertet. Um aktuell die Regelbedarfsleistungen auf Grundlage der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verfassungsgemäß zu berechnen, werden konkrete Vorschläge gemacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4589 (10.04.2015)), 11 S.

    Abstract

    "Sozialhilfebezug nach Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (80% des Regelbedarfs): Gesamtzahl der Leistungsbezieher, Anteil der Menschen mit Behinderung, andere Personengruppen, Höhe der Ausgaben; Unzulässigkeit genereller Eingruppierung voll erwerbsgeminderter und in einem Haushalt mit Angehörigen lebender Erwachsener in Regelbedarfsstufe 3 laut Urteil des Bundessozialgerichts: Beachtung des Gleichbehandlungsgebots, materielle Umsetzung, geplante Gesetzesänderungen, Ermittlung des Bedarfs erwerbsunfähiger Erwachsener, Annahmen künftiger Regelsatzberechnung, Schlussfolgerungen für das SGB II (insgesamt 19 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden: das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie (2014)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2014): Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden. Das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 93-102.

    Abstract

    "Bei der neuen Berechnung der Regelbedarfe, die in Folge des Regelbedarf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 vorgenommen werden musste, wurden nicht nur mehrere vom BVerfG angemahnte Mängel korrigiert. Gleichzeitig wurden gegenüber der vorherigen Berechnung auch mehrere fragwürdige methodische Änderungen vorgenommen. Sie wirkten sich mindernd auf den Regelsatz aus. So ergab sich für das Jahr 2008 schließlich ein Eckregelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von nur 361,81 Euro. Dieser lag nur geringfügig höher als der Satz von 359 Euro, der von Juli 2009 bis Ende 2010 galt. Dabei hätte eigentlich ein wesentlich höherer Satz erwartet werden dürfen, wenn nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen berücksichtigt worden wären. Hier wird gezeigt, wie der Regelbedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum klein gerechnet wurde." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008 (2014)

    Becker, Irene; Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Reinhard Schüssler (2014): Das Grundsicherungsniveau. Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 298), Düsseldorf, 138 S.

    Abstract

    "Die Kritik am Verfahren zur Bemessung der Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfeleistungen reißt auch nach der Reform von 2011 nicht ab. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Frage nachgegangen, ob der methodische Ansatz (Statistikmodell) und die vom Gesetzgeber gewählten Referenzgruppen unter Berücksichtigung der Verteilungsentwicklung weiterhin geeignet sind, um das soziokulturelle Existenzminimum zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Einfluss fiktiver Szenarien auf das Grundsicherungsniveau geprüft. Zum einen wird untersucht, inwieweit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu höheren Regelbedarfen führen würde. Zum anderen werden die Effekte der normativen Neuausrichtung, die mit dem reformierten Verfahren der Bedarfsermittlung erfolgt ist, quantifiziert: Alternativrechnungen zeigen, dass die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu einer deutlichen Erhöhung des Grundsicherungsniveaus geführt hätte, die aber durch Streichungen von Gütern aus dem regelbedarfsrelevanten Konsum und durch eine Verkleinerung des Referenzeinkommensbereichs überkompensiert wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kooperation im kommunalen Netzwerk: Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (2014)

    Ludwig, Monika;

    Zitatform

    Ludwig, Monika (2014): Kooperation im kommunalen Netzwerk. Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. (Schriftenreihe des ISR - "Institut für Stadt- und Regionalentwicklung" der Fachhochschule Frankfurt am Main 10), Frankfurt am Main: Fachhochschulverl., 280 S.

    Abstract

    "Die Nachfrage nach 'kommunalen Eingliederungsleistungen' erfordert neue Formen der Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen Kommunen, Jobcenter und Beratungseinrichtungen. Erst wenn sich solche neuen Formen etabliert haben, werden sich die Integrationsfachkräfte im Jobcenter nachhaltiger um die Bearbeitung von sozialen Problemen und Vermittlungshemmnissen kümmern können. Wie ein 'kooperativer' Leistungsprozess organisiert werden kann, war Ausgangspunkt für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt an der Fachhochschule Frankfurt am Main über den Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen. Die Untersuchung wurde als vergleichende Fallstudie durchgeführt, in die zwei Standorte einbezogen waren: ein Stadt-zkT und eine Kreis-ARGE. An jedem Standort waren Organisationen bzw. Einrichtungen aus allen Arbeitsfeldern (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung) einbezogen. In den beteiligten Einrichtungen wurden Experteninterviews mit Führungs- und Fachkräften geführt und auch Nutzerinnen und Nutzer befragt. Zudem wurde eine ausführliche Dokumentenanalyse durchgeführt. Die Fallstudie ist somit als eine umfassende Mehrebenen-Untersuchung angelegt, die die Perspektiven aller beteiligten Akteursgruppen einbezieht: also den Blick 'von oben' durch die Führungskräfte, aber auch den Blick 'von unten' durch Integrationsfachkräfte und Beratungsfachkräfte und schließlich den Blick 'von außen' durch die Nutzerinnen und Nutzer." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015: Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015 (2014)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2014): Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015. Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015. Berlin, 31 S.

    Abstract

    "Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei 'mutwillig kleingerechnet' und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Pauser, Johannes; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. (IAB-Forschungsbericht 05/2013), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Regelleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in ihrer damaligen Form für nicht verfassungsgemäß erklärt. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz (RBEG) verabschiedet. In der politischen Diskussion zum RBEG wurde unter anderem thematisiert, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe Haushalte aus den Berechnungen ausgeschlossen werden können, die prinzipiell über einen Leistungsanspruch in der Grundsicherung verfügen, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Solche Haushalte werden häufig als 'verdeckt arm' bezeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das IAB, alternative Abgrenzungen der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe zu untersuchen. Ein wesentliches Ziel des Projekts war die Analyse von Verfahren, mit dem verdeckt arme Haushalte identifiziert werden können. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich der Ausschluss dieser Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe auswirkt. Das Ausmaß der verdeckten Armut wurde mit Hilfe eines am IAB entwickelten Mikrosimulationsmodells untersucht. Als Datenbasis wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Die im Rahmen dieses Beitrags simulierten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen mit ca. 34 % bis 43 % zwar im unteren Bereich der in der Literatur berichteten Ergebnisse zur verdeckten Armut. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen deuten dennoch darauf hin, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-IV-Reform Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Regelsatzes sind die Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte. Der Ausschluss verdeckt armer Haushalte führt bei analoger Anwendung der Berechnungsmethodik gemäß RBEG zu einem Anstieg der mittleren Konsumausgaben in den neu abgegrenzten Referenzgruppen von gut 2 % bei den Alleinlebendenden und etwa 5 % in den Paarhaushalten mit einem Kind. Das IAB wurde weiter beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen der Ausschluss verdeckt armer Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppen hat, wenn zusätzlich von einer alternativen Berechnungsreihenfolge ausgegangen wird. Dabei werden umgekehrt zur im RBEG festgelegten Berechnungsreihenfolge zunächst einkommensarme Haushalte ausgewählt und anschließend Haushalte - Bezieher von Grundleistungen und verdeckt arme Haushalte - ausgeschlossen. Die alternative Berechnungsreihenfolge bewirkt, dass beim zusätzlichen Ausschluss verdeckt armer Haushalte keine Zuwächse des mittleren Konsums in der Referenzgruppe der Alleinstehenden zu verzeichnen sind. Bei den Paarhaushalten ergibt sich ein im Vergleich zur Status quo-Berechnungsreihenfolge deutlich geringerer Anstieg des mittleren Konsums von 2 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008: Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Pauser, Johannes; Riphahn, Regina T.; Wiemers, Jürgen ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Regina T. Riphahn, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten. Nürnberg, 247 S.

    Abstract

    "Das IAB legt hiermit den Endbericht im Rahmen des Projekts 'Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008' vor. Das Forschungsprojekt ist Teil eines vom BMAS zu erstellenden Berichts über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik, der dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorgelegt werden muss (vgl. § 10 RBEG). Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des jeweils zu unterstellenden Bedarfs nach SGB II und SGB XII ausreichen und die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen ('verdeckt Arme') aus der Referenzgruppe zur Ermittlung des Regelbedarfs gemäß SGB II/SGB XII ausgeschlossen werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe: wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird (2013)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2013): "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe. Wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird. In: Soziale Sicherheit, Jg. 62, H. 10, S. 348-353.

    Abstract

    "Nach dem wegweisenden Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Februar 2010 musste die Bundesregierung die Regelbedarfe für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen neu festsetzen. Doch auch die im Frühjahr 2011 konzipierten neuen Sätze für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger sind strittig. Sie liegen erneut zur Prüfung beim BVerfG vor - wegen etlicher Berechnungskniffe, die z. B. aus Sicht des Sozialgerichts Berlin und auch vom DGB und Wohlfahrtsverbänden als verfassungswidrig angesehen werden. Es geht u. a. um die nicht ausreichende Transparenz des Verfahrens zur Ableitung der Regelbedarfe sowie vorgenommene Kürzungen (z. B. bei Ausgaben für Nahverkehr) bis hin zur vollständigen Nichtberücksichtigung (z. B. bei Ausgaben für auswärtige Verpflegung) von einzelnen Verbrauchspositionen. Problematisch erscheint auch die Abgrenzung der so genannten Referenzgruppen, also von denjenigen, nach deren Ausgabeverhalten die neuen Regelsätze bestimmt werden. Zu ihnen gehören auch die 'verdeckt Armen'. Im Folgenden wird beleuchtet, wie durch die Einbeziehung dieser Gruppe die Höhe des Regelsatzes nach unten gezogen wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2012)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2012): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. In: Empirical economics, Jg. 43, H. 2, S. 565-580., 2011-06-24. DOI:10.1007/s00181-011-0505-9

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2011)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2011): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. (IAB-Discussion Paper 10/2011), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? (2011)

    Groth, Andy;

    Zitatform

    Groth, Andy (2011): Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 15, S. 571-575.

    Abstract

    "Ob die Vorgaben aus Karlsruhe zur Ausgestaltung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingehalten worden sind, ist sowohl im politischen Raum als auch im wissenschaftlichen Schrifttum umstritten. Das BVerfG dürfte mit der Frage - sei es im Rahmen einer Richtervorlage (Art. GG Artikel 100 GG Artikel 100 Absatz I GG), sei es aufgrund einer Verfassungsbeschwerde (Art. GG Artikel 93 GG Artikel 93 Absatz I Nr. 4a GG) - alsbald wieder befasst werden. Der Beitrag behandelt die strittigsten Fragen der Regelbedarfsermittlung."(Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Armutsgefährdung: ein Vergleich (2011)

    Kraußer, Andreas;

    Zitatform

    Kraußer, Andreas (2011): Grundsicherung und Armutsgefährdung. Ein Vergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 210-213. DOI:10.3790/sfo.60.9.210

    Abstract

    "Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik weist für einzelne Bevölkerungsgruppen beträchtliche Armutsgefährdungsquoten auf. Ein Vergleich des Niveaus der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Mindestsicherungsleistungen) mit den Armutsgefährdungsschwellen ergibt, dass tatsächlich für fast alle untersuchten Haushaltkonstellationen die Mindestsicherungsleistungen im Armutsgefährdungsbereich liegen. Bei Alleinerziehenden jedoch liegt bei nahezu allen untersuchten Haushaltskonstellationen das Leistungsniveau der Mindestsicherung über dem Armutsgefährdungsbereich. Paradoxerweise werden gerade für Alleinerziehende besonders hohe Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen. Die Ursache ist in Erfassungsartefakten des Mikrozensus zu suchen. Von einer unzuverlässigen Erfassung der Kosten der Unterkunft kann ausgegangen werden. Folglich werden für Bevölkerungsgruppen mit hohem Anteil an Mindestsicherungsempfängern überhöhte Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt (2011)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2011): Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 64, H. 10, S. 534-540. DOI:10.5771/0342-300X-2011-10-534

    Abstract

    "Die nach langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum 1.1.2011 rückwirkend in Kraft getretene Reform der Regelbedarfe hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht, ohne an der zentralen Vorgabe der Bundesregierung, die Geldleistungen nicht wesentlich zu erhöhen, etwas ändern zu können. Der Beitrag beschreibt im ersten Teil, wie dieses Ziel erreicht wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben könnte, weil im Zusammenwirken der unterschiedlichen Restriktionen die Regelbedarfe nicht ausreichend sein könnten, um die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Im zweiten Teil des Beitrags werden die Motive ausgeleuchtet, die hinter der Strategie der Bundesregierung stehen, das Niveau der Grundsicherung möglichst niedrig zu halten. Neben offensichtlichen fiskalischen Gründen treten hier politisch-strategische Motive zutage. Die Tatsache, dass selbst einzelne effektive Verbesserungen des Leistungsniveaus nach außen nicht kommuniziert wurden, lässt zudem den Schluss zu, dass verfassungskonforme Regelleistungen derzeit politisch nicht vermittelbar erscheinen. Nimmt man noch die mit Haushaltsbegleitgesetz 2011 gerade bei den Grundsicherungsempfängern realisierten Einsparungen hinzu, so setzt diese Politik sowohl die Umverteilung von unten nach oben fort als auch die Vertiefung der Kluft zwischen West und Ost." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (2011)

    Rothkegel, Ralf;

    Zitatform

    Rothkegel, Ralf (2011): Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 50, H. 2, S. 69-84.

    Abstract

    In seinem Urteil zur Neubemessung der Grundsicherungsleistungen formuliert das Bundesverfassungsbericht das Gebot des menschenwürdigen Existenzminimums. In dem Beitrag wird herausgearbeitet, dass die Vorgaben dieses Urteils durch die geplanten Änderungen der Hartz-IV-Regelsätze nur unzureichend umgesetzt werden. Dies wird hauptsächlich auf die fehlenden oder unschlüssigen Begründungen für die geplanten Neuregelungen zurückgeführt. Kritisiert werden die Abgrenzung der Referenzhaushalte, das verwendete Statistikmodell, Zirkelschlüsse bei der Ermittlung der Regelsätze, das ideologische Leitbild, die Nichtberücksichtigung verdeckter Armut, die Festlegung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sowie die Bemessung der Leistungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere die mangelhafte Abgrenzung von Regelbedarf, Schulbedarf, Bildungs- und Teilhabebedarf. Vor allen in folgenden Punkten wird Korrekturbedarf gesehen: Bei der Abgrenzung der Referenzhaushalte wird anstatt einer Quote von 15 Prozent eine Quote von 20 Prozent gefordert. Verdeckte Arme und Aufstocker bzw. Bezieher von Einkommen auf oder unter Sozialhilfeniveau sollten dabei aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von Leistungen wegen fehlender Regelbedarfsrelevanz (z. B. Versicherungsdienstleistungen) muss nachvollziehbar begründet werden. Der Katalogs einmaliger Leistungen sollte erweitert werden um Leistungen für den Bedarf an hochwertigen Gebrauchsgütern (z. B. weiße Ware) sowie für individuelle, kostenaufwendigere Teilhabebedarfe (z.B. Musikunterricht). Gefordert wird zudem eine empirisch fundierte Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen zur bedarfgerechten Bemessung ergänzender Leistungen oder zur Anhebung der Regelleistungen für diesen Personenkreis. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen: Hintergrund und Bedeutung (2010)

    Bauernschuster, Stefan; Rainer, Helmut; Holzner, Christian; Geis, Wido;

    Zitatform

    Bauernschuster, Stefan, Wido Geis, Christian Holzner & Helmut Rainer (2010): Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Hintergrund und Bedeutung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 21-29.

    Abstract

    "Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für nicht konform mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland befunden. In diesem Artikel wird die aktuelle Hartz-IV-Gesetzeslage dargelegt, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst, die alternativen Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten im bestehenden System aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsbemessung bei Hartz IV: zur Ableitung von Regelleistungen auf der Basis des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts (2010)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2010): Bedarfsbemessung bei Hartz IV. Zur Ableitung von Regelleistungen auf der Basis des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. (WISO Diskurs), Bonn, 48 S.

    Abstract

    "In der Öffentlichkeit wird die Frage der zukünftigen Hartz-IV-Regelsätze heftig und kontrovers diskutiert. Dieses Diskussionspapier stellt die Bedarfsbemessung zur Ableitung der Hartz-IV-Regelsätze in den Mittelpunkt. Nach der Vorstellung alternativer Methoden der Bedarfsbemessung setzt es sich ausführlich mit dem Statistikmodell auseinander. Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass das Statistikmodell nur regelmäßig wiederkehrende 'normale' Bedarfe erfasst und weist auf problematische Folgen hin, die auftreten, wenn das Modell mit Elementen des Warenkorbmodells durchmischt wird. Das Hauptaugenmerk gilt im Folgenden den Möglichkeiten zur Umsetzung des Statistikmodells. Hierbei werden u. a. die Bedeutung der Auswahl der Referenzhaushaltstypen sowie Einkommensgruppen thematisiert und darauf hingewiesen, dass das Problem der 'verdeckten Armut' die Datenbasis verfälschen kann. Die Autorin setzt sich auch ausführlich mit der Art der Leistungserbringung auseinander und prüft ihre jeweiligen Vor- und Nachteile." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung ohne Bildung (2010)

    Bieback, Karl-Jürgen;

    Zitatform

    Bieback, Karl-Jürgen (2010): Existenzsicherung ohne Bildung. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, Jg. 58, H. 2, S. 137-143.

    Abstract

    In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelsätze der Grundsicherung nach SGB II gegen die Garantie der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstoßen, da die Regelsätze nicht konsistent und nachvollziehbar berechnet und begründet seien. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Kinderregelsätze, die Bildungsausgaben unzureichend berücksichtigt. So fordert das Gericht, den Schulbedarf realitätsgerecht zum Regelbedarf hinzuzurechnen. Als unbefriedigend wertet der Autor zudem die Tatsache, dass Bildungsbedarfe im Regelsatz nur dann berücksichtigt werden, 'wenn sie in der Armutsbevölkerung üblich und/oder gesetzlich zwingend (Schulpflicht) sind; die Deckung des Bildungsbedarfs durch einzelne Leistungen ist lückenhaft und inkonsistent'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2010)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2010): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 294), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens, wobei die potenzielle Endogenität der Höhe des Anspruchs berücksichtigt wird. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Ein sozialpolitischer Pyrrhussieg?: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen (2010)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2010): Ein sozialpolitischer Pyrrhussieg? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen. In: Sozialmagazin. Die Zeitschrift für soziale Arbeit, Jg. 35, H. 4, S. 30-33.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechung der Regelsätze für Hartz IV für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechung vorzunehmen. Bis dahin sollen ggf. einmalige Beihilfen gewährt werden, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Wenn die Bundesregierung an der Regelsatzhöhe aber nur minimale Korrekturen vornimmt, bleiben die Hartz-Regelsätze jedoch ihre sozialpolitische Achillesferse. Es ist nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Situation der Armen im Lande grundlegend verbessert, da die Bundesregierung eher zu einer Erhöhung des Kinderfreibetrages tendiert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Regeln für Hartz IV: Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen?: zur Diskussion gestellt (2010)

    Franz, Wolfgang; Möller, Joachim; Buschkowsky, Heinz; Hauser, Richard; Werding, Martin ;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang, Richard Hauser, Joachim Möller, Martin Werding & Heinz Buschkowsky (2010): Neue Regeln für Hartz IV: Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? Zur Diskussion gestellt. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 3-20.

    Abstract

    "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger neu berechnet werden. Wolfgang Franz, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, stellt klar, dass die Tragweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 'umgekehrtem Verhältnis zur medialen Aufmerksamkeit' steht. Von einer Neubestimmung des Sozialstaats könne keine Rede sein. Auch liefere das Urteil keine Basis für generelle Anhebungen der Regelsätze. Richard Hauser, ehemals Universität Frankfurt am Main, sieht die große Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil zu einem höheren Regelsatz für Kinder führen wird, und diskutiert die Frage, ob man 'mit Gutscheinen dem in der Öffentlichkeit geäußerten Verdacht begegnen kann, dass höhere Kinderregelsätze von den Eltern abgeschöpft würden'. Nach Ansicht von Joachim Möller, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, hat das Bundesverfassungsgericht ein 'umsichtiges, ausgewogenes und nachvollziehbares Urteil' getroffen. Es stelle keineswegs den Kern der Hartz-IV-Reform in Frage, sondern fordere, Mängel in seiner Ausführung und Umsetzung abzustellen. Die Sachverhalte, die das BVerfG ausdrücklich nicht beanstande, seien weitaus zentraler als diejenigen, die es als verfassungswidrig einstufe. Und auch Martin Werding, Universität Bochum, betont, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil keine Fundamentalkritik an der Reform geübt habe. Es stelle weder den Charakter der nach diesem Gesetz gewährten Leistungen als auf die Sicherung des Existenzminimums ausgelegte Grundsicherung in Frage noch das damit verbundene Ziel einer stärkeren Aktivierung erwerbsfähiger Leistungsbezieher. Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister Berlin-Neukölln, befürwortet, dass sich das Gericht sehr eingehend mit der Regelsatzberechnung für Kinder auseinandergesetzt habe. Das Ergebnis, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten auch Anspruch auf einen auf ihre Lebenslagen zugeschnittenen Bedarf haben, sei nicht zu beanstanden. Kinder könne man nicht auf einen prozentualen Abschlag von Erwachsenen reduzieren. Deshalb müsse insbesondere bei den Kindern die Politik Hausaufgaben machen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum (2010)

    Götz, Susanne; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Götz, Susanne, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer & Franziska Schreyer (2010): Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum. (IAB-Kurzbericht 10/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.
    In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen. (WISO Diskurs), Bonn, 28 S.

    Abstract

    Die Autorin weist in ihrem Beitrag auf die zentrale Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar 2010 hin. Sie sieht darin "die Geburt eines neuen Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Sozialstaat. Das Urteil betrifft nicht nur die ca. 6,7 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen; vielmehr bestimmt die Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums auch das steuerfreie Existenzminimum und entscheidet damit, was den Einzelnen steuerfrei vom Einkommen belassen wird. Auch die Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eltern sind betroffen. Das Urteil setzt vor allem für die Ansprüche von Kindern neue Maßstäbe: Danach muss der Bund den Bildungsbedarf der Kinder abdecken. In der Ausgestaltung der Leistung ist gemäß dem Urteil den kindlichen Entwicklungsphasen Rechnung zu tragen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu fördern. Die Autorin beleuchtet in ihrer Analyse auch weitere Dimensionen des Urteils, wie zum Beispiel Verfahrensfragen und das Thema Lohnabstandsgebot. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 10, S. 523-530. DOI:10.5771/0342-300X-2010-10-523

    Abstract

    "Das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 hat ein neues Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus der Taufe gehoben. Aus der Verfassung selber lässt sich jedoch kein konkreter Betrag ableiten. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Feststellung des Existenzminimums. Dieses darf sich an den Verbrauchsausgaben der untersten 20% der Bevölkerung orientieren. Ein weitergehendes Gebot zum Ausgleich der in Deutschland steigenden sozialen Ungleichheiten lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Für Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug allerdings sieht das Gericht ein in die Zukunft weisendes Teilhaberecht vor. Wie allerdings der Bedarf der Kinder nach Persönlichkeitsentfaltung und schulischer Förderung sicherzustellen ist - durch Geld- oder durch Sachleistungen - ist derzeit noch höchst umstritten. Da die fürsorgerechtlichen Befähigungskosten von Schulkindern nunmehr vom Bund zu decken sind, kann es zu Verwerfungen der föderalen Zuständigkeit kommen, weil Länder und Kommunen angesichts ihrer häufig desaströsen Haushaltslage auf die Idee kommen könnten, ihre Aufwendungen zugunsten der Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zurückzunehmen. Deshalb ist eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung der Jugendhilfe, vonnöten, um ein stimmiges Konzept von Förderangeboten vor Ort zu entwickeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? (2010)

    Leyen, Ursula von der; Plünnecke, Axel; Landsberg, Gerd; Bonin, Holger; Haderthauer, Christine;

    Zitatform

    Leyen, Ursula von der, Christine Haderthauer, Gerd Landsberg, Axel Plünnecke & Holger Bonin (2010): Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 18, S. 3-17.

    Abstract

    "In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nicht mehr von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden, und Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: 'Ein elektronisches Zahlungs- und Verrechnungssystem erteilt keine Lernförderung, gibt nicht das warme Mittagessen in der Schule aus und macht aus keinem Einzelgänger einen Teamplayer im Sportverein. Aber die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.' Und die Bildungskarte lässt sich flexibel an kommunale Strukturen anpassen. Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, widerspricht dieser Auffassung. Für sie bringt ein Gutscheinsystem 'unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien in unserem Land führen kann. Es könnte einen Graben ziehen, und zwar zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als 'schwarze Schafe', die nicht mit Geld umgehen können, gebrandmarkt sind.' Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete ähnlich der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen Bildungskarte umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte sich auf die Aufgabe konzentrieren, die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu bewerten und sicherzustellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: 'Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig. Die Bildungs-Card ergänzt diesen Infrastrukturausbau und sorgt dafür, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.' Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Mit dem Ziel der Förderung der kognitiven und nicht-kognitiven Entwicklung von Kindern aus benachteiligten, vielfach bildungsfernen Elternhäusern erscheine sie als ein Element eines sich abzeichnenden sozialpolitischen Paradigmenwechsels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Lohnabstand und Hartz IV: Nachruf auf eine Kampagne (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Lohnabstand und Hartz IV. Nachruf auf eine Kampagne. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 3, S. 103-109.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Höhe des Existenzminimums stellt der Verfasser die Frage nach der Entwicklung der Löhne im Verhältnis zum Existenzminimum und nach den Lohnabständen. Er weist nach, dass gegenwärtig bei allen Haushaltstypen der Lohnabstand gewahrt ist. Die Freibetragsregelung im SGB II sorgt dafür, dass ein Haushalt mit Arbeitsentgelten immer ein höheres Einkommen erzielt als ein Haushalt ohne Arbeitsentgelt. Von hoher Bedeutung für den Lohnabstand ist der Kinderzuschlag. Hier müssten auch allein Erziehende in angemessener Weise berücksichtigt werden. (IAB)

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    Mobilitätsbedarf - Ein verdrängtes Thema in der Regelsatzdiskussion (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Mobilitätsbedarf - Ein verdrängtes Thema in der Regelsatzdiskussion. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 10, S. 531-536. DOI:10.5771/0342-300X-2010-10-531

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die Regelsätze des SGB II als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuberechnung, insbesondere zu mehr Transparenz bei der Regelsatzfestlegung aufgefordert. Die in Reaktion auf dieses Urteil entbrannte politische Diskussion zielt bislang auf mehr Sachleistungen (Gutscheine), anstatt eine Anhebung der Geldleistungen anzustreben. Wie sehr diese Zielsetzung am Erkenntnisstand der Daseinsökonomie vorbeigeht, zeigen Berechnungen zum Mobilitätsbedarf von Hartz-IV-Beziehern. Der Beitrag macht deutlich, dass die heute üblichen Pauschalleistungen für Mobilitätskosten dem aufgrund regionaler Disparitäten differenzierten Mobilitätsbedarf der Hartz-IV-Bezieher nicht gerecht werden und - schlimmer noch - ein zusätzliches Verarmungsrisiko wie auch 'Raumbarrieren' erzeugen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung sowie der Vorschlag des Paritätischen Gesamtverbandes für bedarfsdeckende Regelsätze: Expertise (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Die Regelsatzberechnungen der Bundesregierung sowie der Vorschlag des Paritätischen Gesamtverbandes für bedarfsdeckende Regelsätze. Expertise. Berlin, 45 S.

    Abstract

    "Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ermöglicht es, die Ergebnisse der Regelsatzberechnungen der Bundesregierung und des Paritätischen Gesamtverbandes für den Regelsatz von Ein-Personen-Haushalten betragsmäßig in den jeweiligen Positionen zu vergleichen. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Berechnungen betrifft die Bezugsgruppe aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008. Die Bundesregierung weicht vom Rechenverfahren 2004 und 2006 ab und geht jetzt von einer 15 Prozent-Bezugsgruppe aus, zuvor wurde eine 20 Prozent Bezugsgruppe verwendet (Bezugsgruppen ohne Empfänger von Existenzminimumleistungen). Bei der 15 Prozent-Bezugsgruppe errechnet sich ein Regelsatz für die Bundesregierung von 364 Euro, während die 20 Prozent-Bezugsgruppe einen Regelsatz in Höhe von 382 Euro ergeben hätte." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Eine Reform der Reform? Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? (2010)

    Möller, Joachim;

    Zitatform

    Möller, Joachim (2010): Eine Reform der Reform? Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 9-13.

    Abstract

    Nach Einschätzung des Verfassers hat das Bundesverfassungsgericht ein umsichtiges, ausgewogenes und nachvollziehbares Urteil gefällt. Grundpfeiler der Hartz IV-Reform - die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe, die Bedürftigkeitsprüfung und die Pauschalisierung der Regelleistung - werden als zulässig betrachtet. Mit der Hartz IV-Reform wurde der Übergang von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Das Prinzip "Fordern und Fördern" wird gegenwärtig von keiner Seite in Frage gestellt. Verbesserungen könnten in einer besseren Abstimmung von Grundsicherung und Sozialleistungen im Fall von Erwerbstätigkeit bei Niedrigeinkommen und einer generellen Erhöhung des Lohnabstands bestehen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Armes Deutschland: neue Perspektiven für einen anderen Wohlstand (2010)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2010): Armes Deutschland. Neue Perspektiven für einen anderen Wohlstand. München: Westend, 255 S.

    Abstract

    "Deutschland steht vor dem Scheideweg. Noch nie lebten so viele Menschen in Armut. Statt die Probleme energisch anzupacken, geht die Politik den kalten Weg der Ausgrenzung. Doch wo Millionen von Menschen ausweglos im Abseits belassen werden, geraten die Fundamente der Bundesrepublik selbst ins Wanken. Ulrich Schneider analysiert die Spaltung der Gesellschaft. Er beschreibt das politische Scheitern und die Strategien und Tricks, mit denen sich die Akteure aus der Verantwortung stehlen. Und er sagt, wie eine andere Politik aussehen könnte und müsste." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (2010)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2010): Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht H. 2, S. 51-55.

    Abstract

    Die Autorin zeichnet die Auseinandersetzung, die 2004 mit der letzten Regelsatzverordnung begann, nach und skizziert politische Stellungnahmen und öffentliche Meinungen zum Thema Existenzminimum und Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes. Als Ausgangspunkt werden die Positionen des Aufrufs von 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Jahr 2004 widergegeben: 'Das sozialkulturelle Existenzminimum in der Abwärtsspirale - die geplante Regelsatzverordnung beschädigt einen Eckwert des deutschen Sozialstaats'. Weitere Vertreter dieser sozialpolitischen Position werden ebenso zitiert wie die Gegner einer Erhöhung der Regelleistungen. Hierzu zählen der hessische Ministerpräsident als Verfechter einer Workfare-Politik, die Bundesagentur für Arbeit sowie kommunale Spitzenverbände. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird als 'wichtiger Meilenstein im Ringen um ein Existenzminimum in Deutschland' gewertet und als 'erkennbares Bemühen der Politik, die Aufwendungen für menschenwürdige Lebensverhältnisse zu bestimmen und daraufhin zu arbeiten, dass sie überall gesichert sind - für Arbeitslose und für Arbeitende mit ihrem erwerbsbedingten Mehrbedarf'. Auch Schwachstellen werden ausgemacht, unter anderem missverständliche Formulierungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die EVS als Datengrundlage, der vorläufige Härtefall-Katalog, die Bindung an den Lebenshaltungskostenindex und die Verfassungsmäßigkeit von 100-Prozent-Sanktionen. (IAB)

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    Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? (2010)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2010): Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 2, S. 69-72.

    Abstract

    "Das mediale Echo ist größer als der reale Ertrag. Das ist das Fazit des mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen der § 20 und § 28 SGB II vom 9. Februar 2010.1 Auf die Richtervorlagen des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) und des Bundessozialgerichts (BSG) hat das BVerfG die Regelsätze insgesamt für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens zum 1. Januar 2011 aufgefordert. Der fundamentale Ansatz eines aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Grundrechts auf Existenzsicherung wird jedoch nur verfahrenstechnisch fruchtbar gemacht. Innovativ und grundlegend neu für das System des SGB II ist nur die Forderung nach einer Härteregelung für atypische Bedarfslagen. Hier werden die wichtigsten Ansätze des Urteils und die Folgerungen für die Betroffenen und die Sozialleistungsträger skizziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Die fehlende Akzeptanz von Hartz IV: eine Realanalyse individuellen Verhaltens jenseits des Homo oeconomicus Modells (2010)

    Yollu-Tok, Aysel;

    Zitatform

    Yollu-Tok, Aysel (2010): Die fehlende Akzeptanz von Hartz IV. Eine Realanalyse individuellen Verhaltens jenseits des Homo oeconomicus Modells. (Wirtschafts- und Sozialpolitik 1), Baden-Baden: Nomos, 215 S.

    Abstract

    "Die Hartz IV-Reform brach mit der Bismarckschen Tradition der sozialen Sicherung bei Erwerbslosigkeit. Dieser Bruch löste eine Welle von Demonstrationen aus, womit die fehlende Akzeptanz dieser Reform unterstrichen wurde. Auf welche Verhaltensmotive kann dieses Akzeptanzproblem zurückgeführt werden? Um dieser Frage nachzugehen, wird in der vorliegenden Arbeit das Modell des Homo oeconomicus um sozialpsychologische Erkenntnisse erweitert. Das neue Modell zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es nach eigennützigem Verhalten, aber auch nach weiteren Verhaltensmotiven fragen kann. Was war der Auslöser für die fehlende Akzeptanz der Grundsicherungsreform? Welchen Einfluss haben hierbei eigennützige Präferenzen? Inwieweit brach Hartz IV mit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen? Welchen Einfluss haben unterschiedliches Gewinn- und Verlustempfinden? Inwieweit spielt die Vorstellung, ob der Mensch erst durch Arbeit oder durch materielle Absicherung Teil der Gesellschaft ist, eine Rolle? Der Erfolg einer Reform kann nicht nur auf der Basis objektiver Veränderungen bewertet werden, sondern muss gerade auch Individuen berücksichtigen, die sich mit ihrer subjektiven Einstellungen an das bisherige System angepasst haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch: Stellungnahme des Bundesrates (2010)

    Zitatform

    Bundesrat (2010): Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Stellungnahme des Bundesrates. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 661/10 (Beschluss) (26.11.2010)), 36 S.

    Abstract

    Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe neu festlegt, umfangreich Stellung genommen. Er fordert eine Anpassung der Verwaltungskosten, der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung und einen Ausbau der Bildungsinfrastruktur, da dies den Anspruch von Kindern auf gleichberechtigte Bildungsteilhabe am besten erfülle. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2010)

    Zitatform

    (2010): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 22. November 2010 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/3404). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 17(11)309 v. 16.11.2010, S. 1-347.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 22.11.10 zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II.
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., Der Paritätische Gesamtverband, Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutscher Richterbund, Norbert Struck, Dr. Irene Becker, Dr. Jürgen Borchert, Dr. Christine Fuchsloch, Prof. Dr. Anne Lenze, Martina Schmiedhofer Rüdiger Böker, Guido Grüner, Marina Schmiedhofer.
    Stellungnahmen nicht eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Margot Münnich, Netzwerk Grundeinkommen, dbb beamtenbund und tarifunion Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Sozialverband Deutschland (SoVD). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? (2009)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2009): Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? In: J. König, C. Oerthel & H.- J. Puch (Hrsg.) (2009): Märkte für Menschen: verantworten - gestalten - selbst bestimmen : 78. Deutscher Fürsorgetag. 11. ConSozial vom 10. - 12. November 2009. Dokumentation, S. 139-149.

    Abstract

    "Als Vorspann erfolgt zunächst eine begriffliche Einordnung und ein kurzer Blick auf die Zahl der Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II. Anschließend wird auf verfassungsrechtliche Rahmensetzungen und mögliche Verfahrensweisen bei der Bedarfsbemessung sowie auf den Status quo eingegangen. Ausgehend von der Kritik am Status quo werden methodische Optionen der Bemessung von Regelleistungen erörtert. Im Sinne eines Ausblicks, nicht als 'fertige' Lösungen, werden vorliegende Schätzungen von Kindes- bzw. Familienbedarfen präsentiert." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Der Übergang von Arbeitslosenhilfeempfängern in das SGB II: eine empirische Analyse anhand von Befragungsdaten (2009)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schnitzlein, Daniel D. ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Daniel D. Schnitzlein (2009): Der Übergang von Arbeitslosenhilfeempfängern in das SGB II. Eine empirische Analyse anhand von Befragungsdaten. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 58, H. 1, S. 1-9., 2009-07-01. DOI:10.3790/sfo.58.1.1

    Abstract

    "Die mit der Umsetzung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stellte eine grundlegende Änderung im System der deutschen Arbeitslosenunterstützung dar. Im vorliegenden Artikel wird anhand von Befragungsdaten aus einer Querschnittsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht, welche Effekte die neue Gesetzeslage auf die ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe hatte. Für 11 % dieser Gruppe kann davon ausgegangen werden, dass sie aufgrund des Systemwechsels keine Leistungsansprüche mehr haben. Des Weiteren kann gezeigt werden, dass insbesondere Paarhaushalte, ältere Personen und Personen mit Wohneigentum eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Beendigung des Leistungsbezugs besitzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ;
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    Der Abstand zwischen dem Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen: Berechnung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Stand Juli 2009 (2009)

    Engels, Dietrich;

    Zitatform

    Engels, Dietrich (2009): Der Abstand zwischen dem Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen. Berechnung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Stand Juli 2009. (ISG working paper 07), Köln, 7 S.

    Abstract

    "Leistungen der Mindestsicherung (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, aber nur so hoch sein, dass ein hinreichender Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit besteht. Deshalb ist im 'Lohnabstandsgebot' (§ 28 Abs. 4 SGB XII) festgelegt, dass die Regelsätze so zu bemessen sind, dass sie zusammen mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Durchschnitt unter dem Nettoarbeitsentgelt unterer Arbeitnehmergruppen liegen. Das ISG überprüft mit regelmäßigen Berechnungen, ob das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. Im Juli 2009 war dies mit einem Abstand von 14,8% gewährleistet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lebensstandard im Hartz IV-Bezug (2009)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2009): Lebensstandard im Hartz IV-Bezug. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2009/02), Berlin, 6 S.

    Abstract

    " Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen gemeinsam lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (Partner/in und hilfebedürftige unverheiratete Kinder bis 24 Jahre).... Ein erheblicher Teil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben gibt es hilfebedürftige Deutsche mit Migrationshintergrund, die in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bislang nicht separat ausgewiesen werden können. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Forschungsprojekt "Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund" in Auftrag gegeben. Dabei wurde auch der Lebensstandard von SGB II-Haushalten mit und ohne Migrationshintergrund u.a. mit der 2. Welle des IAB-Haushaltspanels "Arbeitsmarkt und soziale Sicherung" (PASS) vergleichend untersucht. ... Im Folgenden wird zunächst auf die Wohnsituation und -kosten, anschließend auf die Mittelverwendung, die materielle Ausstattung, auf finanzielle Rücklagen für Anschaffungen und schließlich auf Schulden eingegangen. Geschlossen wird mit einem kurzen Fazit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe: vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Koch, Susanne; Kupka, Peter; Steinke, Joß;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Peter Kupka & Joß Steinke (2009): Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe. Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. (IAB-Bibliothek 315), Bielefeld: Bertelsmann, 354 S. DOI:10.3278/300656w

    Abstract

    "Dreieinhalb Jahre nach Einführung des SGB II und dem anschließenden Aufbau der SGB-II-Forschung am IAB werden mit diesem Buch erstmals die Befunde aus dieser Forschung zusammengefasst. Der gesetzliche Auftrag an das IAB ist umfassend angelegt: Es sollte untersucht werden, ob durch eine 'positive' Aktivierung der Betroffenen deren Teilhabe am Erwerbsleben und damit auch deren gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Damit wurde die Evaluation im Verhältnis zur früheren Wirkungsforschung um wesentliche Dimensionen erweitert.
    Die Darstellung folgt einer Prozessperspektive: Was geschieht mit Leistungsbeziehern im System der Grundsicherung? Wie kommt man ins System (und wer kommt hinein), wie werden die materiellen Leistungsfragen geklärt, was bedeutet Aktivierung, wie wirken die unterschiedlichen Instrumente, wer verlässt schließlich das System und wer bleibt dauerhaft im Leistungsbezug? Aus dieser Perspektive interessiert zunächst, welche Veränderungen gegenüber dem alten System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der 'Stunde Null' zu beobachten waren: Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner der Reform? Die Entwicklung der materiellen Lage der Betroffenen wird mithilfe unterschiedlicher Ansätze und Konzepte untersucht. Daran knüpft sich die Frage, ob Aktivierung und Betreuung den Ausstieg aus dem SGB II - insbesondere hin zu eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit - befördern. Dabei geht es nicht nur um Aktivierungsdefizite der Betroffenen, sondern auch um die Probleme des Aktivierungsprozesses selbst. Die anschließende Analyse der individuellen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Interventionen im SGB II bestätigt bekannte Tendenzen: Betriebsnahe Instrumente schneiden besonders gut ab, öffentlich geförderte Beschäftigung hat ihre Tücken. Einige Erkenntnisse sind jedoch neu, etwa die Tatsache, dass die Instrumente aus dem SGB III auch im SGB II zu wirken scheinen. Die Analysen zu Jugendlichen, zur beruflichen Rehabilitation und zu Älteren im SGB II durchbrechen die Prozesslogik und sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Sie werden ergänzt durch Befunde zu Migranten und Frauen, zu denen das IAB aber nicht schwerpunktmäßig geforscht hat. Hier gibt es andere Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Abschließend werden Befunde zu den Wirkungen des SGB II auf den Arbeitmarkt insgesamt und zum Anteil der Reform am Rückgang der Arbeitslosigkeit präsentiert.
    Insgesamt zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, ob das SGB II durch Aktivierung gesellschaftliche Teilhabe fördert, ein gemischtes Bild. Die Grundtendenz scheint jedoch - alles in allem - positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder (2009)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2009): Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 7, S. 387-392.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage zu entscheiden, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Dabei geht es zum einen um die Situation von 2,2 Millionen Kindern, die Sozialgeld nach dem SGB II beziehen. Zum anderen geht es um die Festlegung existentieller Bedingungen für alle Kinder. Da das im Steuerrecht freizustellende Existenzminimum der Familie auf die Sozialhilfesätze Bezug nimmt, entscheidet die Höhe der Sozialleistungen über die Höhe des den Familien von Nicht-Leistungsempfängern nach Steuern zur Verfügung stehenden Einkommens. Das sozialrechtliche Existenzminimum hat auch Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen der Elternteile, die mit ihren Kindern nicht zusammenleben. Ausgehend von dem durch die Rechtsprechung bestätigten Zusammenhang von Existenzminimum und Menschenwürde analysiert die Autorin zunächst die Höhe des Sozialgeldes für Kinder und beschäftigt sich anschließend mit den Bildungskosten (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes), die in der Regelleistung bislang nicht enthalten sind. Nach Meinung der Autorin ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass der Staat Kinder im Grundsicherungsbezug auf so niedrigem Niveau versorgt, dass sie 'fast schon zwangsläufig' von einer Teilhabe an der Wissensgesellschaft ausgeschlossen sind. Unter Verweis auf die Auswirkungen der Höhe der Regelleistung für Kinder kommt sie zu dem Schluss, dass der Staat, der bei den sog. Hartz-IV-Kindern spart, dies auch bei allen anderen Kindern tut. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze: insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen (2009)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2009): Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze. Insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 16, S. 19-31.

    Abstract

    "Entsprechend dem Sozialstaatsprinzip bekommen private Haushalte in Deutschland zur Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen eine ganze Reihe von Transferleistungen. In den vergangenen Monaten gab es Leistungsverbesserungen bei einer Vielzahl dieser Transfers, und es traten Änderungen bei der Abgabenbelastung in Kraft. Dadurch können einige Haushaltstypen erhebliche Einkommenssteigerungen verbuchen. In diesem Beitrag werden Einzelheiten beschrieben sowie die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf das verfügbare Haushaltseinkommen für ausgewählte Familientypen in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitslohn dargestellt und kommentiert. Durch die nahezu gleichzeitige Anhebung diverser Sozialleistungen können derzeit insbesondere Familien eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation verbuchen. Alle Arbeitnehmer wurden außerdem bei den Steuern vom Lohn und - wenn ihr Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übertrifft - bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Da im Vergleich mit dem Vorjahr die Verbraucherpreise nicht gestiegen sind, bedeutet das alles eine spürbar höhere Kaufkraft. Dementsprechend bilden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr auch ein stabilisierendes Element für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie hoch darf bzw. muss eine menschenwürdige Mindestsicherung in Deutschland sein: Wirtschaftspolitisches Forum (2009)

    Schrader, Klaus; Roth, Steffen J.; Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Schrader, Klaus, Steffen J. Roth & Rudolf Martens (2009): Wie hoch darf bzw. muss eine menschenwürdige Mindestsicherung in Deutschland sein. Wirtschaftspolitisches Forum. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 58, H. 1, S. 55-92.

    Abstract

    Drei Autoren befassen sich mit dem Problem der Mindestsicherung aus unterschiedlichen Perspektiven: Klaus Schrader untersucht, ob der deutsche Wohlfahrtsstaat seinen Hauptzielsetzungen gerecht wird, einerseits ein soziales Mindesteinkommen zu garantieren und andererseits Anreize für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt anzubieten. Er kommt zu dem Schluss, "dass das heutige System der Mindestsicherung in Deutschland keineswegs angemessen ist." Steffen J. Roth diskutiert, wie Wirtschaftswissenschaftler zu einer Pareto-superior-Entscheidung zugunsten eines steuerfinanzierten Mindesteinkommens gelangen. Sein Fazit: "Ein Mindestsicherungssystem kann ökonomisch gut begründet und problemlos mit einer liberalen individualistischen Perspektive in Einklang gebracht werden." Rudolf Martens untersucht die grundlegenden Bedingungen für die Berechnung eines existenzsichernden Mindesteinkommens in Deutschland. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein bedarfsdeckendes Existenzminimum i. S. des Paritätischen dann konsensfähig ist, wenn auch die Mainstream-Politik den "Versicherungscharakter" dieser öffentlichen Leistung anerkennt und das Existenzminimum versteht als Gegenleistung der Gesellschaft für die individuellen Kosten der Globalisierung und des Wirtschaftswandels. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV und die Menschenrechte: fünf Jahre "Fördern und Fordern" (2009)

    Segbers, Franz;

    Zitatform

    Segbers, Franz (2009): Hartz IV und die Menschenrechte. Fünf Jahre "Fördern und Fordern". In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 54, H. 2, S. 102-109.

    Abstract

    Die Hartz IV-Reformen und die Agenda 2010 haben eine Pfadverschiebung des deutschen Sozialstaats in Richtung angelsächsisches System bewirkt, indem sie die bisherige sozialstattliche Logik der Bedarfsdeckung in eine Logik der Grundversorgung umgepolt haben und der sozial aktive Sozialstaat in einen aktivierenden Sozialstaat umgeformt wurde, in dem das Grundrecht auf sinnvolle Arbeit in einen Zwang zur Arbeit verkehrt wurde und jede Arbeit als zumutbar gilt. Der Autor untersucht, inwieweit dieser sozialstaatliche Paradigmenwechsel, der in de Realität zu einer staatlich verordneten Unterversorgung führt, noch mit den Menschenrechten vereinbar ist. Er folgert, dass sich aus dem Grundrecht auf menschliche Würde auch ein Grundrecht auf Teilhabe an der Gesellschaft ergibt, das durch das von Hartz IV allenfalls gewährleistete 'nackte Überleben unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums' verletzt wird. Um der fortschreitenden sozialen Entrechtung durch Agenda 2010 und Hartz IV entgegenzutreten, plädiert der Autor abschließend für ein existenzsicherndes Grundeinkommen, das den menschenrechtlichen und demokratietheoretischen Ansprüchen auf ein Leben in sozialer Sicherheit genügen kann. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Was fehlt bei Hartz IV?: zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II (2008)

    Christoph, Bernhard ;

    Zitatform

    Christoph, Bernhard (2008): Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II. In: Informationsdienst Soziale Indikatoren H. 40, S. 7-10.

    Abstract

    "In der letzten Zeit ist das Problem der Armut wieder verstärkt in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion getreten. Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Armut in Deutschland spielen dabei die Leistungen nach dem SGB II, das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Diese zielen darauf ab, den grundlegenden Bedarf der betroffenen Leistungsbezieher abzudecken und so das Abrutschen in Armut zu verhindern. In dem Beitrag soll untersucht werden, ob und inwieweit es mithilfe der SGB-II-Leistungen gelingt, dieses Ziel zu erreichen. Im Gegensatz zu vielen anderen Studien werden dabei die materiellen Lebensumstände der Leistungsempfänger nicht über ihr Einkommen gemessen, sondern über eine detaillierte Abfrage der Verfügbarkeit bzw. des Fehlens verschiedener, für den Lebensstandard relevanter Güter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Christoph, Bernhard ;
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  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2008)

    Eichhorst, Werner; Konle-Seidl, Regina; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner, Maria Grienberger-Zingerle & Regina Konle-Seidl (2008): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. In: W. Eichhorst, O. Kaufmann & R. Konle-Seidl (Hrsg.) (2008): Bringing the jobless into work? : experiences with activation schemes in Europe and the US, S. 17-67.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen (2008)

    Feil, Michael; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Feil, Michael & Jürgen Wiemers (2008): Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen. (IAB-Kurzbericht 11/2008), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat auch die Höhe der Grundsicherung und die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Neben allgemeinen Gerechtigkeitsaspekten geht es vor allem um die Frage, ob und wie staatliche Transfers zur Vermeidung von Armut beitragen. Um die Situation von Familien zu verbessern, gibt es eine Reihe von politischen Forderungen. Hier werden zwei zentrale Vorschläge untersucht: Die Erhöhung des Arbeitslosengelds II (ALG II) und die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dabei geht es sowohl um die zu erwartenden Kosten als auch um die wahrscheinlichen Anreiz- und Verteilungswirkungen. Würde die ALG-II-Regelleistung von derzeit 351 EUR auf 420 EUR monatlich erhöht, müsste mit Kosten in Höhe von 10 Mrd. EUR gerechnet werden. Die Zahl der 'Hartz-IV-Empfänger' würde um bis zu 2 Mio. steigen, die Armutsrisikoquote würde um etwa 2 Prozentpunkte sinken. Eine bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 EUR/Monat für minderjährige Kinder würde etwa 18 Mrd. EUR kosten. Sie würde die Zahl der relativ einkommensarmen Haushalte mit Kindern etwas verringern. Die allgemeine Armutsquote bliebe aber unverändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Reformen im Niedriglohnsektor: eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte (2008)

    Franz, Wolfgang; Clauss, Markus; Schubert, Stefanie; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang, Nicole Gürtzgen, Stefanie Schubert & Markus Clauss (2008): Reformen im Niedriglohnsektor. Eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. In: W. Franz, H. J. Ramser & M. Stadler (Hrsg.) (2008): Arbeitsverträge (Wirtschaftswissenschaftliches Seminar Ottobeuren, 37), S. 231-260, 2007-10-15.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist die Quantifizierung der mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II verbundenen Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. Zusätzlich wird ein Reformszenario simuliert, welches die Anreizstruktur im Niedriglohnbereich verbessern soll. Methodisch wird ein Mikrosimulationsmodell mit einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell kombiniert. Dieses Vorgehen vereint die Vorteile der Mikrosimulation durch die detaillierte Berücksichtigung der Haushalte auf Basis der Daten des Sozioökonomischen Panels mit den Vorteilen eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells. So werden neben den Erstrundeneffekten auch Rückkopplungseffekte aufgrund von Preisänderungen mit eingeschlossen. Für die Hartz IV-Reform lässt sich auf Basis der Simulationsergebnisse ein geringfügiger Beschäftigungsgewinn in Höhe von 45.000 Personen quantifizieren. Demgegenüber errechnet sich für das alternative Szenario, welches eine Absenkung der Regelsätze sowie der Transferentzugsquote vorsieht, ein Beschäftigungsgewinn von 190.000 Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget (2008)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget. (Bericht der Statistik der BA), Nürnberg, 63 S.

    Abstract

    "Die statistische Berichterstattung über die soziale Lage von hilfebedürftigen Bedarfsgemeinschaften wird mit diesem Bericht um die Bedarfe und das den Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung stehende Haushaltsbudget erweitert. Im Dezember 2007 wurden bundesweit 3.620.000 Bedarfsgemeinschaften mit 7.020.000 hilfebedürftigen Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut. Die nachfolgenden Ergebnisse beruhen auf Daten von Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen, in denen 85 Prozent der Bedarfsgemeinschaften und 84 Prozent der Hilfebedürftigen betreut werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie ergänzende Informationen.
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  • Literaturhinweis

    Was Kinder brauchen ...: für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe) (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Was Kinder brauchen ... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Berlin, 53 S.

    Abstract

    Mit der Expertise zur Bestimmung eines bedarfsgerechten Kinderregelsatzes nach dem Statistikmodell wird zweierlei klargestellt: "1. Die Errechnung von Kinderregelsätzen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist zwar methodisch anspruchsvoll, da die Statistik nur sehr begrenzt spezifische Ausgaben für Kinder ausweist, jedoch durchaus möglich. 2. Die derzeitige Ableitung der Kinderbedarfe als prozentualer Abschlag vom Regelsatz für Erwachsene geht eklatant an der Bedarfsstruktur von Kindern und Jugendlichen vorbei und führt im Ergebnis zu Leistungssätzen, die weit unterhalb des tatsächlichen Mindestbedarfes von Kindern zur Teilhabe an dieser Gesellschaft liegen." Den Herleitungsprinzipien der Bundesregierung für den Regelsatz für Erwachsene folgend - Statistikmodell und durchgehende Pauschalierung aller Leistungen - müsste der Kinderregelsatz nach Ansicht der Autoren deutlich über den amtlichen 211 Euro (bis unter 14 Jahre) und 281 Euro (ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre) liegen. Abschließend werden folgende Forderungen aus der Expertise abgeleitet: 1. (Wieder)Einführung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger und atypischer Leistungen; 2. Erhöhung der Regelsätze für 0- bis unter 6-Jährige auf 254 Euro, für 6- bis unter 14-Jährige auf 297 Euro, für 14- bis unter 18-Jährige auf 321 Euro; 3. Dynamisierung der Kinderregelsätze anhand der Lebenshaltungskosten und nicht mehr wie derzeit anhand der Rentenentwicklung; 4. Ausbau der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort - insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport - und Schaffung von kostenfreien bzw. stark kostenreduzierten Zugängen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für einen spezifischen Preisindex zur Anpassung der Regelsätze (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Hartz-IV-Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für einen spezifischen Preisindex zur Anpassung der Regelsätze. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 2, S. 68-73.

    Abstract

    "Die Verbraucherpreise steigen erheblich. Gegenüber 2006 nahmen sie im Jahresdurchschnitt 2007 allein um 2,2 Prozent zu. Das war die höchste Jahresteuerungsrate seit 1994. Besonders stark sind zwischen Dezember 2006 und Dezember 2007 die Preise für Strom (+ 6,8 %) und Nahrungsmittel (+ 6,0 %) gestiegen. Dabei kletterten die Preise für Butter sogar um 44,9 Prozent, für Mehl um 27,6 Prozent oder für Speisequark um 37,8 Prozent. Besonders betroffen von den Preissteigerungen beim Grundbedarf sind die Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe. Denn die Regelsätze für ihren Lebensunterhalt wurden de facto seit 2003 (im Westen) nur ein einziges Mal erhöht: um ganze zwei Euro (0,58 %) im Juli 2007. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche realen Verluste damit verbunden waren und wie das Absinken des Realwertes des Regelsatzes durch die Einführung eines spezifischen Preisindex weitgehend verhindert werden könnte." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die soziale Grundsicherung in Deutschland: Status quo, Reformoptionen und Reformmodelle (2008)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2008): Die soziale Grundsicherung in Deutschland. Status quo, Reformoptionen und Reformmodelle. (IW-Positionen 37), Köln: Deutscher Instituts-Verlag, 64 S.

    Abstract

    "Zwar ist mit der Hartz-IV-Reform der Rahmen der sozialen Grundsicherung in Deutschland gerade erst grundlegend reformiert worden. Dennoch gibt es nach wie vor eine Diskussion um die Weiterentwicklung des bestehenden Systems des Arbeitslosengelds II. In der Debatte geht es vor allem darum, die Grundsicherung so auszurichten, dass möglichst große Anreize von ihr ausgehen, erwerbstätig zu werden und zu bleiben. Die IW-Position bewertet Vorschläge für alternative Systeme, die für eine effektive Grundsicherung geeignet sind. Während die negative Einkommensteuer funktional äquivalent zum Arbeitslosengeld II ist, setzt das Workfare-Konzept auf eine konsequente Reziprozität der Leistungen. Demgegenüber verzichtet das Bürgergeld-Modell konsequent auf die Einforderung einer Gegenleistung. Auch der Vorschlag eines Mindestlohns wird betrachtet: Kann der Mindestlohn wirklich sicherstellen, dass jeder Haushalt ein existenzsicherndes Einkommen erzielt?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ist Hartz IV bedarfsdeckend?: verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II (2008)

    Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Spellbrink, Wolfgang (2008): Ist Hartz IV bedarfsdeckend? Verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 39, H. 1, S. 4-19.

    Abstract

    Die Entscheidung des Gesetzgebers des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV'), die Höhe der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit 345,- Euro festzusetzen und zugleich davon auszugehen, dass diese 345,- Euro abschließend und bedarfsdeckend sind, wurde vielfach kritisiert. In der Tat erweist sich die Regelleistung bei isolierter Betrachtung (insbesondere für Kinder und Jugendliche) als beschämend niedrig. Auch ist der jährliche Anpassungsmechanismus, der an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts anknüpft, sachwidrig. Aus der sozialpolitischen Problematik und teilweisen Sachwidrigkeit der Regelungen des SGB II kann jedoch nicht ohne Umstände die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung abgeleitet werden. Aus dem Grundsatz der Menschenwürde (Art. 1 GG) ist ein konkreter Anspruch auf ein bezifferbares Niveau des Existenzminimums nicht ableitbar. Auch gibt es kein verfassungsrechtlich begründbares Recht auf ein bestimmtes Verfahren der Ermittlung der Höhe der Regelleistung. (GESIS)

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  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung und Erwerbsanreiz: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2008)

    Abstract

    "Das Gutachten bietet eine fundierte Analyse einer Vielzahl von Kombilohnmodellen unter Berücksichtigung von Kosten und Beschäftigungseffekten. Der Beirat rät von der Umsetzung von Bürgergeldmodellen und von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ab, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken, ungewissen Beschäftigungseffekten sowie einer Reihe systematischer Probleme verbunden sind. Zur Stimulierung von Arbeitsangebot und -nachfrage im Niedriglohnbereich setzt der Beirat dagegen auf Workfare und Lohnsubventionen in einem eng begrenzten Rahmen. Die weitere konkrete Ausgestaltung soll aber vom Ergebnis zunächst vorzunehmender empirischer Experimente abhängig gemacht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Armut in Deutschland. Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 04), Berlin, 50 S.

    Abstract

    "Ziel der Studie ist die Ermittlung von Größe und Struktur der Bevölkerung in Deutschland mit Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Dieses Minimum ergibt sich aus den Vorschriften des SGB II bzw. SGB XII zur Bemessung des mit Alg II und Sozialgeld bzw. mit Hilfe zum Lebensunterhalt zu sichernden Bedarfs; es kennzeichnet damit eine Armutsgrenze 'nach gesetzlicher Lesart'. Zur Erfassung des Einkommenssegments unter der Alg II-Grenze wird ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels von 2004 gerechnet Mit dem Simulationsmodell werden zunächst Bedarfsgemeinschaften innerhalb der Haushalte nach den Vorschriften des SGB II approximativ abgegrenzt, für die dann der Bedarf ermittelt und dem jeweiligen Einkommen gegenübergestellt wird. Zudem wird zumindest näherungsweise überprüft, inwieweit die Vermögensverhältnisse der einkommensarmen Haushalte einem Unterstützungsanspruch entgegen stehen. Übersteigt der errechnete Bedarf das zu berücksichtigende Einkommen und bleibt das Vermögen hinter den Freibeträgen zurück, gilt die Bedarfsgemeinschaft als potenziell anspruchsberechtigt. Insgesamt erweisen sich etwa 10 Mio. Personen der SGB II-Zielgruppe (ohne Alte und Erwerbsunfähige) als bedürftig: Daraus ergibt sich eine Bedürftigkeitsquote von etwa 16%, die freilich regional stark differiert: in den neuen Ländern liegt sie bei 23%, in den alten Ländern bei lediglich 15%. Zudem zeigt sich, - dass nur etwa 7% der Personen in Vollerwerbs-Bedarfsgemeinschaften bedürftig sind, diese Gruppe aber dennoch 3 Mio. Personen umfasst; - dass zwei Drittel der Personen in Arbeitslosen-Bedarfsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind, das sind knapp 3,3 Mio. Personen; - und dass etwa 3,4 Mio. bzw. mehr als ein Fünftel der Kinder und Schüler(innen) bedürftig sind. Aus einer Gegenüberstellung der Simulationsergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit über die tatsächlichen Grundsicherungsempfänger(innen) ist schließlich zu folgern, dass die amtlichen Zahlen die Größe und Struktur des Niedrigeinkommensbereichs nur teilweise spiegeln und nicht als Indiz für ungerechtfertigte Leistungsinanspruchnahme zu werten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich: empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich. Empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 4), Frankfurt am Main, 26 S.

    Abstract

    Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgen vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Gegenstand der Analyse für Paarhaushalte mit einem Kind sind die Konsumausgaben im untersten Einkommensquintil - auch nach Ausschluss verdeckter Armut - und bildungsrelevante Ausgaben sowie die Konsumausgaben im mittleren Einkommensquintil, die zum Vergleich herangezogen werden. Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. Die Regelsatzsumme des hier gewählten Familientyps liegt - je nach Alter des Kindes - um etwa 400 Euro bis 600 Euro unter den Konsumausgaben (ohne Ausgaben für Unterkunft und Heizung) der Vergleichsgruppe des untersten Einkommensquintils der nicht bedürftigen Familien. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2007)

    Konle-Seidl, Regina; Eichhorst, Werner; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina, Werner Eichhorst & Maria Grienberger-Zingerle (2007): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. (IAB-Discussion Paper 06/2007), Nürnberg, 76 S.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
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  • Literaturhinweis

    Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen (2007)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2007): Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 9, S. 293-298.

    Abstract

    "Weil die Preise für Grundnahrungsmittel steigen, diskutiert die Regierungskoalition über eine Anhebung beim Arbeitslosengeld II. Sozialminister Müntefering will höhere Sätze beim ALG II aber nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn verknüpfen. Hier wird konkret vorgerechnet, wie sich bei Geringverdienern Mindestlöhne auf ergänzende ALG-II-Ansprüche auswirken würden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung durch einen regelsatzspezifischen Preisindex. Expertise (2007)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2007): Regelsatz und Preisentwicklung. Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung durch einen regelsatzspezifischen Preisindex. Expertise. Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Die Höhe des Regelsatzes spielt eine wichtige Rolle im deutschen Sozialsystem: Der Regelsatz bestimmt das Niveau von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sowie der Sozialhilfe. Darüber hinaus richten sich die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer - das steuerlich zu verschonende Existenzminimum - nach dem im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf. In dem Beitrag geht es darum, die ungenügende Regelsatzanpassung zu beschreiben und ein Rechenmodell vorzustellen, das ein Absinken des Realwertes des Regelsatzes zuverlässig vermeidet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland (2007)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2007): Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 6, S. 328-334. DOI:10.5771/0342-300X-2007-6-328

    Abstract

    "Die Frage nach der Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns in Deutschland ist schwierig zu beantworten. Bislang gibt es dazu keine eigenständigen Erhebungen. Wohl aber existiert eine lange Tradition im Bereich des Sozialhilferechts: Dort werden Elemente des Existenzminimums bestimmt. Zu diesen Elementen zählen die Regelsätze und die tatsächlichen Kosten für eine angemessene Unterkunft. Diese beiden Elemente, deren Bestimmung aber auch immer wieder umstritten ist, beziehen sich allerdings nur auf das Existenzminimum eines nicht Erwerbstätigen. Bei Erwerbstätigen müssen zusätzlich noch die Werbungskosten und Vorsorgebeiträge und der darüber hinaus gehende Mehrbedarf für Erwerbstätige berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung dieses Bedarfs kann ein existenzsichernder Mindestlohn Ende 2006 bestimmt werden. Seine Höhe müsste - abhängig von weiteren Grundannahmen - zwischen 5,46 und 6,19 EURO netto bzw. 7,46 und 8,78 EURO brutto liegen. Keine Alternative dazu sind Konzepte, die das Existenzminimum mit Hilfe einer negativen Einkommensteuer sichern wollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung: eine Neuberechnung "bottom up" (2007)

    Thießen, Friedrich; Fischer, Christian;

    Zitatform

    Thießen, Friedrich & Christian Fischer (2007): Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung. Eine Neuberechnung "bottom up". (Technische Universität Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. WWDP 81/2007), Chemnitz, 26 S.

    Abstract

    "Mehr als 100.000 anhängige Verfahren vor Sozialgerichten im Gefolge der Hartz-IV-Gesetzgebung haben die Frage nach der angemessenen Untergrenze von Sozialleistungen wieder in den Vordergrund gerückt. Das Sozialstaatsgebot der Verfassung lässt den Entscheidungsträgem einen breiten Ermessensspielraum. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 festgestellt, dass der Regelsatz von 345 Euro zuzüglich Wohngeld gemäß SGB II und XII das zum durch die Verfassung garantierten menschwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite. Zweifel an der 'richtigen' Höhe der sozialen Mindestsicherung werden genährt durch ein nicht in allen Teilen transparentes, zudem teilweise pauschales Verfahren seiner Ermittlung. Diese Zweifel waren Anlass für diese Studie, deren Ziel es ist, die Höhe der sozialen Mindestsicherung auf Basis der formulierten gesellschaftlichen Ziele ohne Rückgriff auf das offizielle Berechnungsverfahren 'bottom up' völlig neu zu bestimmen. Dazu wurden zunächst aus der Literatur die mit der sozialen Mindestsicherung verfolgten Ziele ermittelt. Da die Ziele ungenau formuliert sind, mussten zwei Fälle unterschieden werden, die einer Untergrenze und einer Obergrenze der Interpretation der verfolgten Ziele entsprechen (Im Folgenden 'Minimumfall' und 'Maximumfall'). Daraus wurden zwei Warenkörbe abgeleitet. Schließlich wurden den Gütern der beiden Warenkörbe Preise zugeordnet, die im Raum Chemnitz erhoben wurden. Durch Summierung ergaben sich die Gesamtkosten der sozialen Mindestsicherung. Wie diese Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung zeigt, liegt der 'Regelsatz' leicht oberhalb des Satzes, der noch mit den festgelegten Zielen der sozialen Mindestsicherung kompatibel ist. Selbst die Hälfte davon wäre immer noch damit kompatibel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armutsfestigkeit sozialer Sicherung: Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V., 12./13. Oktober 2006 in Lübeck (2007)

    Wübbeke, Christina; Hirseland, Andreas; Igl, Gerhard; Ebsen, Ingwer; Koch, Susanne; Meyer, Wolfgang; Marcus, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Wübbeke, Christina, Andreas Hirseland, Gerhard Igl, Ingwer Ebsen, Susanne Koch, Wolfgang Meyer & Hans-Jürgen Marcus Wübbeke, Christina, Andreas Hirseland, Gerhard Igl, Ingwer Ebsen, Susanne Koch, Wolfgang Meyer & Hans-Jürgen Marcus (sonst. bet. Pers.) (2007): Armutsfestigkeit sozialer Sicherung. Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V., 12./13. Oktober 2006 in Lübeck. (Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes 56), Berlin: Schmidt, 151 S.

    Abstract

    "Das soziale Sicherungssystem muss fortentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angeglichen werden. Eine Anpassung an ein vermindertes Niveau fällt wegen der Gewöhnung an Wohlstandszuwächse schwer. Die Analyse von Armut in Deutschland darf nicht auf die monetäre Lage der Betroffenen begrenzt werden. Nicht zu vernachlässigen sind bei der Betrachtung auch die Folgen von Bildungsarmut. Bei der Jahrestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes stand die Frage nach der 'Armutsfestigkeit sozialer Sicherung' im Mittelpunkt. Dabei ging es nicht um die Ausweitung materieller Rechte im Bereich der sozialen Sicherung. Vielmehr wurde diskutiert, welcher Standard als Existenzminimum unverzichtbar ist. Dieser Tagungsband enthält die Vorträge der Jahrestagung, die sich mit unterschiedlichen Aspekten und Sichtweisen mit dem Thema befassen.(Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    Hans-Jürgen Marcus: Armut in Deutschland (7-117); Christina Wübbeke, Andreas Hirseland, Susanne Koch: Das Altersarmutsrisiko von älteren Beziehern des Arbeitslosengelds II : Risikogruppen und Effekte des SGB II auf die Alterssicherung (18-46); Gerhard Igl: Sicherung des Existenzminimums bei Pflegebedürftigkeit (47-69); Wolfgang Meyer: Die Armutsfestigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung aus verfassungsrechtlicher Sicht (71-131); Ingwer Ebsen: Armut und Gesundheit (133-149)

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  • Literaturhinweis

    Die Zukunft sozialer Sicherheit (2007)

    Zitatform

    Heinrich-Böll-Stiftung (2007): Die Zukunft sozialer Sicherheit. (Schriften zu Wirtschaft und Soziales 02), Berlin, 148 S.

    Abstract

    "In der Debatte um die Zukunft unserer sozialen Sicherung gibt es verschiedene Grundüberzeugungen, Herangehensweisen und Vorschläge. Gemeinsam ist allen die Einschätzung, dass eine garantierte Grundsicherung prekäre Lebenslagen abfedern sollte: Eine Grundsicherung soll zuverlässig Armut vermeiden, vor allem bei Kindern, und Lücken im bestehenden System der sozialen Sicherung schließen. Ein zukünftiges Sicherungssystem soll unbürokratischer, transparenter und gerechter sein als das bisherige, es soll Teilhabechancen eröffnen und vor allem die Schwächsten stützen. Daneben sind noch zahlreiche Fragen hinsichtlich der Grundausrichtung wie auch der Konkretisierung künftiger Sozialstaatsreformen in der Diskussion. So bekam in der Debatte der letzten zwei Jahre eine alte Idee wieder neuen Schwung: das allgemeine Grundeinkommen. Die Befürworter argumentieren mit dem sich kontinuierlich verschlechternden Zustand des Wohlfahrtsstaates, mit dringend zu schließenden Gerechtigkeitslücken und der überzeugend einfachen Eleganz eines bedingungslosen Grundeinkommens. Demgegenüber verweisen andere auf die Bedeutung öffentlicher Institutionen für die Ermöglichung von realer Teilhabe sowie auf problematische Wirkungsweisen für Arbeitsmarkt und Wertschöpfung. Zur Diskussion stehen insbesondere folgende Fragen: Welche Auswirkungen hat ein Grundeinkommen auf die gesellschaftliche Integration - verfestigt es eher den Ausschluss der Benachteiligten oder ermöglicht es umgekehrt erst die Teilhabe aller am öffentlichen Leben? In welchem Verhältnis stehen Grundeinkommen und Erwerbsarbeit? Soll ein Grundeinkommen bedingungslos gewährt oder am Konzept einer bedarfsorientierten Grundsicherung festgehalten werden? Soll insbesondere die Koppelung zwischen Grundsicherung und Arbeit aufgelöst oder im Gegenteil zu einer Kombination von 'Bürgereinkommen' mit 'bürgerschaftlicher Arbeit' ausgebaut werden? Welche bestehenden sozialstaatlichen Leistungen sollen durch ein Grundeinkommen ersetzt werden? Ist ein Grundeinkommen auf dem Niveau des heutigen ALG II (allerdings ohne Bedarfsprüfung und Anrechnung von Vermögen) finanziell und wirtschaftlich tragbar? Gibt es Varianten eines Grundeinkommens, die sogar die gesamtwirtschaftliche Effizienz verbessern könnten? Die Suche nach dem richtigen Weg zu einer Zukunft des Sozialen ist im vollen Gang. Wir wollen mit diesem Band die Meinungsbildung unterstützen, indem wir divergierende Analysen und Konzepte vorstellen. Daneben finden Sie Beiträge zu speziellen Politikfeldern wie 'Bildungspolitik', 'Alterssicherung' und 'Politik für Kinder', die sich mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung im jeweiligen Politikfeld befassen. In der Gesamtschau laufen diese Vorschläge auf ein modulares System von Grundsicherungselementen hinaus, die an bestimmte Lebenslagen und Bedarfe geknüpft sind." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    I Soziale Sicherung und Teilhabe;
    Robert Castel: Wie lässt sich die soziale Unsicherheit bekämpfen? (13); Reinhard Bütikofer: Wege aus der Ausgrenzung (22); Peter Siller: Individuen und Institutionen (27);
    II Soziale Sicherung in der Arbeitsgesellschaft;
    Jörn Ahrens: Zwischen Ehrenamt, Alimentierung und Beschäftigungsutopie (41); Kolja Rudzio: Nie wieder Hartz IV (56); Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung (62); Helmut Wiesenthal: Glanz und Elend eines radikalen Konzeptes (79);
    III Soziale Sicherung und Unsicherheitslagen;
    Gerd Grözinger: Bildungsgrundsicherungseinkommen (85); Christiane Schnell: Grundsicherung und künstlerische Freiberuflichkeit (97); Ingrid Robeyns: Will a Basic Income Do Justice to Women? (102); Eva Mädje: Soziale Sicherung für Kinder (118); Reiner Daams: Soziale Sicherung im Alter (127); Manuel Emmler & Thomas Poreski: Die Grundeinkommensdebatte in Deutschland (132); Gerhard Schick u. a.: Modulares Grundeinkommen - Chance für den deutschen Sozialstaat und für Bündnis 90/Die Grünen (138).

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  • Literaturhinweis

    Verteilungseffekte der Hartz-IV-Reform: Ergebnisse von Simulationsanalysen (2006)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2006): Verteilungseffekte der Hartz-IV-Reform. Ergebnisse von Simulationsanalysen. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 69), Berlin: Edition Sigma, 111 S.

    Abstract

    "Die Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes ist auf heftige Proteste gestoßen. Ein Kernpunkt der Kritik bezieht sich auf die mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verbundenen Leistungskürzungen. Führt die Reform tatsächlich zu wesentlichen Einkommenseinbußen und zu der befürchteten Verarmung von Langzeitarbeitslosen? In welchem Ausmaß treten andererseits auch positive Effekte dadurch auf, daß für Teilgruppen das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) höher als die frühere Arbeitslosenhilfe ausfällt? Diesen Fragen geht die Studie in methodisch differenzierter Weise nach. Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen entwickeln Becker und Hauser ein Simulationsmodell, mit dem auf der Basis von alternativen Mikrodatenquellen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und Sozio-ökonomisches Panel) für vormalige Arbeitslosenhilfebezieher geprüft wird, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch auf Alg II besteht. Im Ergebnis der Simulation zeigt sich: Es gibt Reformgewinner und -verlierer. Wer besser oder schlechter abschneidet, wird hier differenziert nach Ost- und Westdeutschland, Geschlecht, Haushaltstyp, Erwerbskonstellation im Haushalt und Altersgruppen dargestellt. Schließlich werden die reformbedingten Veränderungen der personellen Einkommensverteilung und insbesondere von Armutsquoten ermittelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum: der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten (2006)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2006): Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum. Der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 1), Frankfurt a.M., 32 S.

    Abstract

    "Die Gewährleistung minimaler Bedarfsgerechtigkeit durch die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wesentliches Teilziel sozialer Gerechtigkeit. Sie wird in Deutschland hauptsächlich mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und dem darin vorgesehenen Arbeitslosengeld (Alg) II und Sozialgeld sowie mit dem SGB XII - Sozialhilfe - angestrebt. Kernstück aller drei Grundsicherungsleistungen ist der so genannte Eckregelsatz, der die minimalen Lebenshaltungskosten eines Alleinstehenden - mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, die in ihrer jeweiligen tatsächlichen Höhe vom Leistungsträger übernommen werden - abdecken soll und derzeit 345 Euro pro Monat beträgt." Auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 2003 wird die Angemessenheit dieses Regelsatzes überprüft, indem das Ausgabenverhalten im unteren Einkommessegment der Alleinstehenden in Westdeutschland nach Gütergruppen analysiert wird. Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über bis mäßig unter dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. "Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße: neue Regelsatzberechnung 2006. Expertise (2006)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2006): Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006. Expertise. Berlin, 39 S.

    Abstract

    Der Regelsatz als die für das deutsche Sozialsystem wichtige Grundgröße wird gemäß der Regelsatzverordnung noch auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 1998 ermittelt. Die Bemessung des Regelsatzes ist zu überprüfen und gegebenenfalls weiter zu entwickeln, da das Statistische Bundesamt seit Ende 2005 über die vollständige Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 2003 verfügt. Die Berechnungen zum Regelsatz gehen zum einen von der Kritik an der Regelsatzverordnung 2004 der Bundesregierung aus und zum anderen von dem Regelsatzvorschlag, der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Dezember 2004 vorgestellt wurde. Der neue Vorschlag beruht auf der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2003. Zwischen der EVS 1998 und der EVS 2003 haben sich die Verbrauchsgewohnheiten der Ein-Personen-Haushalte im unteren Einkommensbereich z. T. deutlich verändert, die drastischste Änderung wird in der Abteilung Nachrichtenübermittlung verzeichnet. Der Paritätische Vorschlag ergibt - bezogen auf das Jahr 2003 - einen Betrag von rund 403 Euro, preisneutral hochgerechnet wären dies 415 Euro für das Jahr 2006. Der Paritätische Wohlfahrtsverband plädiert zudem für eine faire Fortschreibung des Regelsatzes bis 2010. Im Anhang werden die Ergebnisse der Auswertung der EVS 2003 dokumentiert sowie eine vollständige Liste mit allen 79 regelsatzrelevanten Positionen. (IAB)

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