Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
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IAB-Projekt
Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der EVS 2008 (01.10.2011 - 30.06.2013)
Walwei, Ulrich;Projektbeschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 entschieden, dass die Regelleistungen nach dem SGB II in ihrer damaligen Form nicht verfassungsgemäß waren. Dem im Jahr 2011 erlassenen „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (SGB II und XII) gingen intensive parlamentarische Beratungen und politische Auseinandersetzungen voraus. Umstritten ist unter anderem, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe „verdeckt“ arme Haushalte aus den der Berechnung zugrunde liegenden Daten ausgeschlossen werden können. Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des SGB XII liegen die auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelten Verbrauchsausgaben von gesetzlich definierten Referenzhaushalten zugrunde. Um Zirkelschlüsse bei der Berechnung zu vermeiden, sollten Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des haushaltsspezifischen Bedarfs ausreichen und die keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, aus dieser Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Diese Haushalte werden unter dem Begriff der „verdeckten“ Armut zusammengefasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem IAB den Auftrag erteilt, die Abgrenzung der verdeckt armen Haushalte in der Referenzgruppe im Rahmen der Weiterentwicklung der Methodik der Ermittlung von Regelbedarfen zu prüfen (§ 10 Abs. 2 Nr. 1, Regelbedarfsermittlungsgesetz). Im Rahmen des Projekts wird die Methode der Mikrosimulation eingesetzt, um verdeckt arme Haushalte zu identifizieren. Hierbei wird der gesetzlich definierte Bedarf, das verfügbare Einkommen sowie die zustehenden Vermögensfreibeträge für jeden Haushalt in der Datenbasis einzeln berechnet. Grundlage bilden Angaben der Befragten zu soziodemographischen Merkmalen, Einkommen, Vermögen und Wohnsituation in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Der auf diese Weise simulierte Anspruch auf SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen wird dem faktischen Leistungsbezug des Haushalts gegenübergestellt, was die Klassifikation eines Haushalts als verdeckt arm ermöglicht. Bei der Anspruchssimulation werden Annahmen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen variiert, um die Robustheit der Simulationsergebnisse zu prüfen.
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IAB-Projekt
Armutsdynamik und Arbeitsmarkt: Entstehung, Verfestigung und Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Erwerbsfähigen (01.01.2006 - 31.12.2012)
Hirseland, Andreas;Projektbeschreibung
Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II ist ein komplexes Phänomen, in das die Orientierungen, Kompetenzen und Handlungsweisen des Individuums, die sozialen Unterstützungsnetze der Familie, die Nachfrageseite des Arbeitsmarkts und die Unterstützungsleistungen der Arbeitsmarktpolitik einfließen. Wie im Zusammenspiel dieser Faktoren Hilfebedürftigkeit entsteht, sich ggf. verfestigt oder überwunden werden kann, wird im Rahmen des Projekts erforscht. Hierbei stehen subjektive und soziale Faktoren im Vordergrund: Wie sieht die Alltagswirklichkeit von Hilfebeziehern aus? Wie deuten sie ihre Lage, welche Konsequenzen ziehen sie daraus? Ändern sich ihr Alltag, ihr Arbeitsvermögen, ihre Bemühungen um Erwerbsarbeit oder ihre sozialen Netzwerke im Zeitverlauf? Wie reagieren sie auf das System des Fordern und Förderns? Zu erwarten steht, dass es hier unterschiedliche typische Muster gibt, da die Population der Hilfebezieher heterogen und die lokalen Bedingungen je unterschiedlich sind.
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IAB-Projekt
Einkommenskomponenten und Bedürftigkeit im Umfeld des SGB II (01.11.2005 - 31.12.2013)
Rudolph, Helmut;Projektbeschreibung
Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 werden Haushalte im Niedrigeinkommensbereich (Umfeld von SGB II) auf vorhandene Einkommen, Vermögen und Transferzahlungen untersucht und Ansprüche nach SGB II simuliert. Die Wirkung geplanter Gesetzesänderungen zu SGB II werden abgeschätzt.
Beteiligte aus dem IAB
Bruckmeier, Kerstin; -
IAB-Projekt
Konzeption und Aufbau eines administrativen Panels zu den SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (01.07.2005 - 31.12.2013)
Rudolph, Helmut;Projektbeschreibung
Ziel des Administrativen Panels ist es, die Zusammensetzung von BGs und ihre Einkommensposition im Zeitverlauf repräsentativ auf Stichprobenbasis abzubilden, Informationen zum Arbeitsmarktstatus und Aktivierungsmaßnahmen ihrer Mitglieder nachzuzeichnen. Durch den Panelcharakter sollen Veränderungen in der Zusammensetzung der BGs, im Grad der Transferabhängigkeit, im Wechsel der Einkommenskomponenten in Verbindung mit erwerbsbiographischen Ereignissen abgebildet und für die Forschung analysierbar gemacht werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Dauer von SGB II-Ansprüchen, die Dauerhaftigkeit des Ausscheidens bzw. vorübergehende Unterbrechungen.
Neben der Organisation und Speicherung der sozio-demographischen, leistungs- und vermittlungsrelevanten Daten ermöglicht das AdminP die Berechnung von abgeleiteten Merkmalen und Kennziffern aus der Kombination der eingespeisten Informationen, wie z.B. Größe der BG, Typisierungen (BG von Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Paaren mit und ohne Kindern), der Dauer der Bedürftigkeit oder Grad der Transferabhängigkeit (bewilligte Leistung in % des rechnerischen Bedarfs). Die Möglichkeiten zur Bildung von abgeleiteten Kennziffern und Variablen sind vielfältig und wachsen mit den integrierten Informationen und mit der Zeit.
Beteiligte aus dem IAB
Graf, Tobias; -
IAB-Projekt
Aufbau eines Mikrosimulationsmodells (01.05.2005 - 30.06.2007)
Feil, Michael;Projektbeschreibung
Das SGB II regelt zum einen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Grundsicherung) und zum anderen die Maßnahmen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. In der Terminologie der Arbeitsmarktforschung handelt es sich um aktive und passive Leistungen an Arbeitslose. Von beiden Leistungsarten gehen Einflüsse auf das Verhalten ihrer Bezieher aus. Dabei ist davon auszugehen, dass die Höhe der Grundsicherung und die Anrechnung von eigenem Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§30) das Erwerbsverhalten (Arbeitsangebot) unmittelbar beeinflussen. Aufgrund der großen Anzahl von Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach SGB II erfüllen (Das IAB schätzt die Zahl der potentiell zu aktivierenden Menschen auf 3,44 Mio., KB 11/2004.), ist neben den individuellen (mikroökonomischen) Effekten auch mit gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Hartz IV zu rechnen.
Bei den aktiven Leistungen hängt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung analog zur bisherigen Arbeitsmarktpolitik (SGB III) vom Umfang der Maßnahmen ab. Für 2005 sind für aktive Leistungen nach dem SGB II 6,35 Milliarden Euro vorgesehen. Der Eingliederungstitel für Maßnahmen innerhalb des SGB III hat ein geplantes Volumen von 4,4 Mrd. EUR. In 2004 wurden ca. 10,3 Mrd. EUR für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Die Gesamtsumme ist damit praktisch konstant geblieben. Sie verteilt sich aber nun auf zwei verschiedene Rechtskreise.
Die Regelungen des SGB II hinsichtlich der Eingliederungsleistungen legen es einerseits nahe, das gesamte SGB II als ein soziales (politisches) Programm im Sinne der Evaluationsliteratur aufzufassen. Dieses Programm verursacht bestimmte Resultate (outcomes), die man in Form von Ergebnisvariablen messen möchte. Andererseits hat die Neuordnung der passiven Leistungen den Charakter einer Steuerreform. Die Untersuchung von allgemein gültigen Veränderungen des Steuer- oder Transferrechts wird üblicherweise nicht als Evaluationsforschung im engeren Sinne betrachtet. Hierbei handelt es sich vielmehr um finanzwissenschaftliche Analysen zu den Allokations- und Verteilungseffekten von existierenden Steuersystemen bzw. deren Veränderung.
Die Unterschiede zwischen beiden Forschungsrichtungen liegen vor allem in den verwendeten Methoden. Während die arbeitsmarktökonomische Forschung zu den Effekten von Maßnahmen der AAMP zumeist danach trachtet, über den Vergleich zwischen Maßnahmeteilnehmern und einer adäquaten Kontrollgruppe den kausalen Effekt einer Maßnahme zu identifizieren, beruhen Analysen zu den Effekten von Steuern und Transfers überwiegend auf einem Längs- und/oder Querschnittsvergleich einer Stichprobe der betroffenen Gesamtpopulation. Da Veränderungen im Steuer- bzw. Sozialrecht in den meisten Fällen allgemeine Gültigkeit haben (universal treatment), ist die Konstruktion einer (kontemporären) Vergleichsgruppe unmöglich. Hinzu kommt, dass es sich in der Regel um (marginale) Veränderungen bestehender Vorschriften handelt, so dass ein intertemporaler Vergleich nur die relativen Unterschiede in der Behandlung nutzen kann.
Die Untersuchung der personellen Einkommensverteilung erfordert die Verfügbarkeit eines möglichst großen Individualdatensatzes. In Deutschland kommen nur das Sozioökonomische Panel (SOEP) und die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) in Frage. Letztere wird jedoch nur alle fünf Jahre erhoben. Die letzte Erhebung wurde 2003 durchgeführt, die nächste ist für 2008 geplant. Die EVS ist damit für die SGB II Forschung am IAB nicht direkt einsetzbar. Das SOEP wird jährlich erhoben. Die Daten stehen in der Regel ein knappes Jahr nach Ende des Berichtsjahres zur Verfügung. Das bedeutet, dass mit Daten für 2005 frühestens Ende 2006 gerechnet werden kann. Der Vergleich von tatsächlichen Einkommensverteilungen, etwa ein Vergleich der Jahre 2004 und 2005 kann somit erst im Frühjahr 2007 geleistet werden.
Das empirische Arbeitsangebotsmodell muss in der Lage sein, die komplexen Regeln des Steuer- und Transferrechts berücksichtigen zu können. Dies ist wohl nur mit Hilfe eines diskreten Arbeitsangebotsmodells mit vertretbarem Aufwand möglich. In diesem Fall werden nur für bestimmte Arbeitszeiten (Stundenzahl) die potentiellen Nettoeinkommen bestimmt. Daher ist zur Beantwortung der zuvor aufgeworfenen Forschungsfragen der Aufbau bzw. Ausbau folgender Modelle/Instrumente vorgesehen:
1)Aufbau bzw. Weiterentwicklung eines Steuer-Transfer-Modells
2)Aufbau bzw. Weiterentwicklung eines empirischen Arbeitsangebotsmodells
Beide Modelle sollen sich zu einem dynamischen Mikrosimulationsmodell ergänzen. Ein solches Modell ist ein geeignetes Instrument, um die Wirkungen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die personelle Einkommensverteilung und das Arbeitsangebotsverhalten von Arbeitslosen zu untersuchen. Der Vorteil eines Mikrosimulationsmodells liegt darin, bereits relativ zeitnah zur Durchführung der Reform über deren Wirkungen Aussagen treffen zu können. Im Unterschied zu einer Ex-Post-Evaluation benötigt ein Simulationsmodell keine Daten, die erst nach Inkrafttreten des SGB II verfügbar sind.
