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Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
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  • Literaturhinweis

    Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Pauser, Johannes; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. (IAB-Forschungsbericht 05/2013), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Regelleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) in ihrer damaligen Form für nicht verfassungsgemäß erklärt. Als Reaktion auf das Urteil wurde das Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz (RBEG) verabschiedet. In der politischen Diskussion zum RBEG wurde unter anderem thematisiert, ob und gegebenenfalls wie bei der Bestimmung der Regelbedarfe Haushalte aus den Berechnungen ausgeschlossen werden können, die prinzipiell über einen Leistungsanspruch in der Grundsicherung verfügen, diesen jedoch nicht wahrnehmen. Solche Haushalte werden häufig als 'verdeckt arm' bezeichnet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte das IAB, alternative Abgrenzungen der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe zu untersuchen. Ein wesentliches Ziel des Projekts war die Analyse von Verfahren, mit dem verdeckt arme Haushalte identifiziert werden können. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich der Ausschluss dieser Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppe zur Ermittlung der Regelbedarfe auswirkt. Das Ausmaß der verdeckten Armut wurde mit Hilfe eines am IAB entwickelten Mikrosimulationsmodells untersucht. Als Datenbasis wurde die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 verwendet. Die im Rahmen dieses Beitrags simulierten Quoten der Nicht-Inanspruchnahme liegen mit ca. 34 % bis 43 % zwar im unteren Bereich der in der Literatur berichteten Ergebnisse zur verdeckten Armut. Die Ergebnisse der Simulationsrechnungen deuten dennoch darauf hin, dass auch nach der Umsetzung der Hartz-IV-Reform Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Umfang nicht in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die Bestimmung des Regelsatzes sind die Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte. Der Ausschluss verdeckt armer Haushalte führt bei analoger Anwendung der Berechnungsmethodik gemäß RBEG zu einem Anstieg der mittleren Konsumausgaben in den neu abgegrenzten Referenzgruppen von gut 2 % bei den Alleinlebendenden und etwa 5 % in den Paarhaushalten mit einem Kind. Das IAB wurde weiter beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen der Ausschluss verdeckt armer Haushalte auf die Abgrenzung der Referenzgruppen hat, wenn zusätzlich von einer alternativen Berechnungsreihenfolge ausgegangen wird. Dabei werden umgekehrt zur im RBEG festgelegten Berechnungsreihenfolge zunächst einkommensarme Haushalte ausgewählt und anschließend Haushalte - Bezieher von Grundleistungen und verdeckt arme Haushalte - ausgeschlossen. Die alternative Berechnungsreihenfolge bewirkt, dass beim zusätzlichen Ausschluss verdeckt armer Haushalte keine Zuwächse des mittleren Konsums in der Referenzgruppe der Alleinstehenden zu verzeichnen sind. Bei den Paarhaushalten ergibt sich ein im Vergleich zur Status quo-Berechnungsreihenfolge deutlich geringerer Anstieg des mittleren Konsums von 2 %." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008: Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten (2013)

    Bruckmeier, Kerstin ; Pauser, Johannes; Riphahn, Regina T.; Wiemers, Jürgen ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Johannes Pauser, Regina T. Riphahn, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2013): Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Simulationsrechnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Endbericht, 17. Juni 2013. Gutachten. Nürnberg, 247 S.

    Abstract

    "Das IAB legt hiermit den Endbericht im Rahmen des Projekts 'Mikroanalytische Untersuchung zur Abgrenzung und Struktur von Referenzgruppen für die Ermittlung von Regelbedarfen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008' vor. Das Forschungsprojekt ist Teil eines vom BMAS zu erstellenden Berichts über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik, der dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorgelegt werden muss (vgl. § 10 RBEG). Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem Haushalte, deren eigene Mittel nicht zur Deckung des jeweils zu unterstellenden Bedarfs nach SGB II und SGB XII ausreichen und die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen ('verdeckt Arme') aus der Referenzgruppe zur Ermittlung des Regelbedarfs gemäß SGB II/SGB XII ausgeschlossen werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe: wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird (2013)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2013): "Verdeckt Arme" und die Festlegung der Regelsatz-Höhe. Wie durch einen Zirkelschluss der Regelbedarf gesenkt wird. In: Soziale Sicherheit, Jg. 62, H. 10, S. 348-353.

    Abstract

    "Nach dem wegweisenden Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Februar 2010 musste die Bundesregierung die Regelbedarfe für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen neu festsetzen. Doch auch die im Frühjahr 2011 konzipierten neuen Sätze für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger sind strittig. Sie liegen erneut zur Prüfung beim BVerfG vor - wegen etlicher Berechnungskniffe, die z. B. aus Sicht des Sozialgerichts Berlin und auch vom DGB und Wohlfahrtsverbänden als verfassungswidrig angesehen werden. Es geht u. a. um die nicht ausreichende Transparenz des Verfahrens zur Ableitung der Regelbedarfe sowie vorgenommene Kürzungen (z. B. bei Ausgaben für Nahverkehr) bis hin zur vollständigen Nichtberücksichtigung (z. B. bei Ausgaben für auswärtige Verpflegung) von einzelnen Verbrauchspositionen. Problematisch erscheint auch die Abgrenzung der so genannten Referenzgruppen, also von denjenigen, nach deren Ausgabeverhalten die neuen Regelsätze bestimmt werden. Zu ihnen gehören auch die 'verdeckt Armen'. Im Folgenden wird beleuchtet, wie durch die Einbeziehung dieser Gruppe die Höhe des Regelsatzes nach unten gezogen wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2012)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2012): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. In: Empirical economics, Jg. 43, H. 2, S. 565-580., 2011-06-24. DOI:10.1007/s00181-011-0505-9

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2011)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2011): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. (IAB-Discussion Paper 10/2011), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? (2011)

    Groth, Andy;

    Zitatform

    Groth, Andy (2011): Entspricht die neue Regelleistung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts? In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 15, S. 571-575.

    Abstract

    "Ob die Vorgaben aus Karlsruhe zur Ausgestaltung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingehalten worden sind, ist sowohl im politischen Raum als auch im wissenschaftlichen Schrifttum umstritten. Das BVerfG dürfte mit der Frage - sei es im Rahmen einer Richtervorlage (Art. GG Artikel 100 GG Artikel 100 Absatz I GG), sei es aufgrund einer Verfassungsbeschwerde (Art. GG Artikel 93 GG Artikel 93 Absatz I Nr. 4a GG) - alsbald wieder befasst werden. Der Beitrag behandelt die strittigsten Fragen der Regelbedarfsermittlung."(Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Armutsgefährdung: ein Vergleich (2011)

    Kraußer, Andreas;

    Zitatform

    Kraußer, Andreas (2011): Grundsicherung und Armutsgefährdung. Ein Vergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 210-213. DOI:10.3790/sfo.60.9.210

    Abstract

    "Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik weist für einzelne Bevölkerungsgruppen beträchtliche Armutsgefährdungsquoten auf. Ein Vergleich des Niveaus der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Mindestsicherungsleistungen) mit den Armutsgefährdungsschwellen ergibt, dass tatsächlich für fast alle untersuchten Haushaltkonstellationen die Mindestsicherungsleistungen im Armutsgefährdungsbereich liegen. Bei Alleinerziehenden jedoch liegt bei nahezu allen untersuchten Haushaltskonstellationen das Leistungsniveau der Mindestsicherung über dem Armutsgefährdungsbereich. Paradoxerweise werden gerade für Alleinerziehende besonders hohe Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen. Die Ursache ist in Erfassungsartefakten des Mikrozensus zu suchen. Von einer unzuverlässigen Erfassung der Kosten der Unterkunft kann ausgegangen werden. Folglich werden für Bevölkerungsgruppen mit hohem Anteil an Mindestsicherungsempfängern überhöhte Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt (2011)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2011): Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 64, H. 10, S. 534-540. DOI:10.5771/0342-300X-2011-10-534

    Abstract

    "Die nach langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum 1.1.2011 rückwirkend in Kraft getretene Reform der Regelbedarfe hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht, ohne an der zentralen Vorgabe der Bundesregierung, die Geldleistungen nicht wesentlich zu erhöhen, etwas ändern zu können. Der Beitrag beschreibt im ersten Teil, wie dieses Ziel erreicht wurde. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten haben könnte, weil im Zusammenwirken der unterschiedlichen Restriktionen die Regelbedarfe nicht ausreichend sein könnten, um die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Im zweiten Teil des Beitrags werden die Motive ausgeleuchtet, die hinter der Strategie der Bundesregierung stehen, das Niveau der Grundsicherung möglichst niedrig zu halten. Neben offensichtlichen fiskalischen Gründen treten hier politisch-strategische Motive zutage. Die Tatsache, dass selbst einzelne effektive Verbesserungen des Leistungsniveaus nach außen nicht kommuniziert wurden, lässt zudem den Schluss zu, dass verfassungskonforme Regelleistungen derzeit politisch nicht vermittelbar erscheinen. Nimmt man noch die mit Haushaltsbegleitgesetz 2011 gerade bei den Grundsicherungsempfängern realisierten Einsparungen hinzu, so setzt diese Politik sowohl die Umverteilung von unten nach oben fort als auch die Vertiefung der Kluft zwischen West und Ost." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (2011)

    Rothkegel, Ralf;

    Zitatform

    Rothkegel, Ralf (2011): Hartz-IV-Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Die geplanten Änderungen im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 50, H. 2, S. 69-84.

    Abstract

    In seinem Urteil zur Neubemessung der Grundsicherungsleistungen formuliert das Bundesverfassungsbericht das Gebot des menschenwürdigen Existenzminimums. In dem Beitrag wird herausgearbeitet, dass die Vorgaben dieses Urteils durch die geplanten Änderungen der Hartz-IV-Regelsätze nur unzureichend umgesetzt werden. Dies wird hauptsächlich auf die fehlenden oder unschlüssigen Begründungen für die geplanten Neuregelungen zurückgeführt. Kritisiert werden die Abgrenzung der Referenzhaushalte, das verwendete Statistikmodell, Zirkelschlüsse bei der Ermittlung der Regelsätze, das ideologische Leitbild, die Nichtberücksichtigung verdeckter Armut, die Festlegung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben sowie die Bemessung der Leistungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere die mangelhafte Abgrenzung von Regelbedarf, Schulbedarf, Bildungs- und Teilhabebedarf. Vor allen in folgenden Punkten wird Korrekturbedarf gesehen: Bei der Abgrenzung der Referenzhaushalte wird anstatt einer Quote von 15 Prozent eine Quote von 20 Prozent gefordert. Verdeckte Arme und Aufstocker bzw. Bezieher von Einkommen auf oder unter Sozialhilfeniveau sollten dabei aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von Leistungen wegen fehlender Regelbedarfsrelevanz (z. B. Versicherungsdienstleistungen) muss nachvollziehbar begründet werden. Der Katalogs einmaliger Leistungen sollte erweitert werden um Leistungen für den Bedarf an hochwertigen Gebrauchsgütern (z. B. weiße Ware) sowie für individuelle, kostenaufwendigere Teilhabebedarfe (z.B. Musikunterricht). Gefordert wird zudem eine empirisch fundierte Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen zur bedarfgerechten Bemessung ergänzender Leistungen oder zur Anhebung der Regelleistungen für diesen Personenkreis. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen: Hintergrund und Bedeutung (2010)

    Bauernschuster, Stefan; Rainer, Helmut; Holzner, Christian; Geis, Wido;

    Zitatform

    Bauernschuster, Stefan, Wido Geis, Christian Holzner & Helmut Rainer (2010): Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Hintergrund und Bedeutung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 21-29.

    Abstract

    "Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für nicht konform mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland befunden. In diesem Artikel wird die aktuelle Hartz-IV-Gesetzeslage dargelegt, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst, die alternativen Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten im bestehenden System aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsbemessung bei Hartz IV: zur Ableitung von Regelleistungen auf der Basis des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts (2010)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2010): Bedarfsbemessung bei Hartz IV. Zur Ableitung von Regelleistungen auf der Basis des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. (WISO Diskurs), Bonn, 48 S.

    Abstract

    "In der Öffentlichkeit wird die Frage der zukünftigen Hartz-IV-Regelsätze heftig und kontrovers diskutiert. Dieses Diskussionspapier stellt die Bedarfsbemessung zur Ableitung der Hartz-IV-Regelsätze in den Mittelpunkt. Nach der Vorstellung alternativer Methoden der Bedarfsbemessung setzt es sich ausführlich mit dem Statistikmodell auseinander. Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass das Statistikmodell nur regelmäßig wiederkehrende 'normale' Bedarfe erfasst und weist auf problematische Folgen hin, die auftreten, wenn das Modell mit Elementen des Warenkorbmodells durchmischt wird. Das Hauptaugenmerk gilt im Folgenden den Möglichkeiten zur Umsetzung des Statistikmodells. Hierbei werden u. a. die Bedeutung der Auswahl der Referenzhaushaltstypen sowie Einkommensgruppen thematisiert und darauf hingewiesen, dass das Problem der 'verdeckten Armut' die Datenbasis verfälschen kann. Die Autorin setzt sich auch ausführlich mit der Art der Leistungserbringung auseinander und prüft ihre jeweiligen Vor- und Nachteile." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung ohne Bildung (2010)

    Bieback, Karl-Jürgen;

    Zitatform

    Bieback, Karl-Jürgen (2010): Existenzsicherung ohne Bildung. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, Jg. 58, H. 2, S. 137-143.

    Abstract

    In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelsätze der Grundsicherung nach SGB II gegen die Garantie der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstoßen, da die Regelsätze nicht konsistent und nachvollziehbar berechnet und begründet seien. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Kinderregelsätze, die Bildungsausgaben unzureichend berücksichtigt. So fordert das Gericht, den Schulbedarf realitätsgerecht zum Regelbedarf hinzuzurechnen. Als unbefriedigend wertet der Autor zudem die Tatsache, dass Bildungsbedarfe im Regelsatz nur dann berücksichtigt werden, 'wenn sie in der Armutsbevölkerung üblich und/oder gesetzlich zwingend (Schulpflicht) sind; die Deckung des Bildungsbedarfs durch einzelne Leistungen ist lückenhaft und inkonsistent'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    A new targeting - a new take-up?: non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms (2010)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2010): A new targeting - a new take-up? Non-take-up of social assistance in Germany after social policy reforms. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 294), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Diese Studie liefert erste Schätzungen für Quoten der Nicht-Inanspruchnahme für Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII. Die Analyse basiert auf einem Mikrosimulationsmodell, welches eine detaillierte Abbildung der deutschen Sozialgesetzgebung erlaubt. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die Nicht-Inanspruchnahme im Vergleich zur Situation vor der Hartz-IV-Reform verringert hat. Um die Determinanten der Inanspruchnahme zu bestimmen, schätzen wir ein Modell des Inanspruchnahmeverhaltens, wobei die potenzielle Endogenität der Höhe des Anspruchs berücksichtigt wird. Die Schätzungen zeigen, dass die Höhe des Anspruchs sowie die erwartete Bezugsdauer die entscheidenden Einflussfaktoren darstellen, während die Kosten der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielen. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Ein sozialpolitischer Pyrrhussieg?: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen (2010)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2010): Ein sozialpolitischer Pyrrhussieg? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen. In: Sozialmagazin. Die Zeitschrift für soziale Arbeit, Jg. 35, H. 4, S. 30-33.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechung der Regelsätze für Hartz IV für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechung vorzunehmen. Bis dahin sollen ggf. einmalige Beihilfen gewährt werden, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Wenn die Bundesregierung an der Regelsatzhöhe aber nur minimale Korrekturen vornimmt, bleiben die Hartz-Regelsätze jedoch ihre sozialpolitische Achillesferse. Es ist nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Situation der Armen im Lande grundlegend verbessert, da die Bundesregierung eher zu einer Erhöhung des Kinderfreibetrages tendiert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neue Regeln für Hartz IV: Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen?: zur Diskussion gestellt (2010)

    Franz, Wolfgang; Möller, Joachim; Buschkowsky, Heinz; Hauser, Richard; Werding, Martin ;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang, Richard Hauser, Joachim Möller, Martin Werding & Heinz Buschkowsky (2010): Neue Regeln für Hartz IV: Was ist aus dem Verfassungsgerichtsurteil zu lernen? Zur Diskussion gestellt. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 5, S. 3-20.

    Abstract

    "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger neu berechnet werden. Wolfgang Franz, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, stellt klar, dass die Tragweite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 'umgekehrtem Verhältnis zur medialen Aufmerksamkeit' steht. Von einer Neubestimmung des Sozialstaats könne keine Rede sein. Auch liefere das Urteil keine Basis für generelle Anhebungen der Regelsätze. Richard Hauser, ehemals Universität Frankfurt am Main, sieht die große Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil zu einem höheren Regelsatz für Kinder führen wird, und diskutiert die Frage, ob man 'mit Gutscheinen dem in der Öffentlichkeit geäußerten Verdacht begegnen kann, dass höhere Kinderregelsätze von den Eltern abgeschöpft würden'. Nach Ansicht von Joachim Möller, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, hat das Bundesverfassungsgericht ein 'umsichtiges, ausgewogenes und nachvollziehbares Urteil' getroffen. Es stelle keineswegs den Kern der Hartz-IV-Reform in Frage, sondern fordere, Mängel in seiner Ausführung und Umsetzung abzustellen. Die Sachverhalte, die das BVerfG ausdrücklich nicht beanstande, seien weitaus zentraler als diejenigen, die es als verfassungswidrig einstufe. Und auch Martin Werding, Universität Bochum, betont, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil keine Fundamentalkritik an der Reform geübt habe. Es stelle weder den Charakter der nach diesem Gesetz gewährten Leistungen als auf die Sicherung des Existenzminimums ausgelegte Grundsicherung in Frage noch das damit verbundene Ziel einer stärkeren Aktivierung erwerbsfähiger Leistungsbezieher. Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister Berlin-Neukölln, befürwortet, dass sich das Gericht sehr eingehend mit der Regelsatzberechnung für Kinder auseinandergesetzt habe. Das Ergebnis, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten auch Anspruch auf einen auf ihre Lebenslagen zugeschnittenen Bedarf haben, sei nicht zu beanstanden. Kinder könne man nicht auf einen prozentualen Abschlag von Erwachsenen reduzieren. Deshalb müsse insbesondere bei den Kindern die Politik Hausaufgaben machen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum (2010)

    Götz, Susanne; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Götz, Susanne, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer & Franziska Schreyer (2010): Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum. (IAB-Kurzbericht 10/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.
    In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen. (WISO Diskurs), Bonn, 28 S.

    Abstract

    Die Autorin weist in ihrem Beitrag auf die zentrale Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar 2010 hin. Sie sieht darin "die Geburt eines neuen Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Sozialstaat. Das Urteil betrifft nicht nur die ca. 6,7 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen; vielmehr bestimmt die Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums auch das steuerfreie Existenzminimum und entscheidet damit, was den Einzelnen steuerfrei vom Einkommen belassen wird. Auch die Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eltern sind betroffen. Das Urteil setzt vor allem für die Ansprüche von Kindern neue Maßstäbe: Danach muss der Bund den Bildungsbedarf der Kinder abdecken. In der Ausgestaltung der Leistung ist gemäß dem Urteil den kindlichen Entwicklungsphasen Rechnung zu tragen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu fördern. Die Autorin beleuchtet in ihrer Analyse auch weitere Dimensionen des Urteils, wie zum Beispiel Verfahrensfragen und das Thema Lohnabstandsgebot. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 10, S. 523-530. DOI:10.5771/0342-300X-2010-10-523

    Abstract

    "Das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 hat ein neues Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus der Taufe gehoben. Aus der Verfassung selber lässt sich jedoch kein konkreter Betrag ableiten. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Feststellung des Existenzminimums. Dieses darf sich an den Verbrauchsausgaben der untersten 20% der Bevölkerung orientieren. Ein weitergehendes Gebot zum Ausgleich der in Deutschland steigenden sozialen Ungleichheiten lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Für Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug allerdings sieht das Gericht ein in die Zukunft weisendes Teilhaberecht vor. Wie allerdings der Bedarf der Kinder nach Persönlichkeitsentfaltung und schulischer Förderung sicherzustellen ist - durch Geld- oder durch Sachleistungen - ist derzeit noch höchst umstritten. Da die fürsorgerechtlichen Befähigungskosten von Schulkindern nunmehr vom Bund zu decken sind, kann es zu Verwerfungen der föderalen Zuständigkeit kommen, weil Länder und Kommunen angesichts ihrer häufig desaströsen Haushaltslage auf die Idee kommen könnten, ihre Aufwendungen zugunsten der Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zurückzunehmen. Deshalb ist eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung der Jugendhilfe, vonnöten, um ein stimmiges Konzept von Förderangeboten vor Ort zu entwickeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? (2010)

    Leyen, Ursula von der; Plünnecke, Axel; Landsberg, Gerd; Bonin, Holger; Haderthauer, Christine;

    Zitatform

    Leyen, Ursula von der, Christine Haderthauer, Gerd Landsberg, Axel Plünnecke & Holger Bonin (2010): Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 18, S. 3-17.

    Abstract

    "In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nicht mehr von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden, und Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: 'Ein elektronisches Zahlungs- und Verrechnungssystem erteilt keine Lernförderung, gibt nicht das warme Mittagessen in der Schule aus und macht aus keinem Einzelgänger einen Teamplayer im Sportverein. Aber die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.' Und die Bildungskarte lässt sich flexibel an kommunale Strukturen anpassen. Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, widerspricht dieser Auffassung. Für sie bringt ein Gutscheinsystem 'unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien in unserem Land führen kann. Es könnte einen Graben ziehen, und zwar zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als 'schwarze Schafe', die nicht mit Geld umgehen können, gebrandmarkt sind.' Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete ähnlich der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen Bildungskarte umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte sich auf die Aufgabe konzentrieren, die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu bewerten und sicherzustellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: 'Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig. Die Bildungs-Card ergänzt diesen Infrastrukturausbau und sorgt dafür, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.' Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Mit dem Ziel der Förderung der kognitiven und nicht-kognitiven Entwicklung von Kindern aus benachteiligten, vielfach bildungsfernen Elternhäusern erscheine sie als ein Element eines sich abzeichnenden sozialpolitischen Paradigmenwechsels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lohnabstand und Hartz IV: Nachruf auf eine Kampagne (2010)

    Martens, Rudolf;

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    Martens, Rudolf (2010): Lohnabstand und Hartz IV. Nachruf auf eine Kampagne. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 3, S. 103-109.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Höhe des Existenzminimums stellt der Verfasser die Frage nach der Entwicklung der Löhne im Verhältnis zum Existenzminimum und nach den Lohnabständen. Er weist nach, dass gegenwärtig bei allen Haushaltstypen der Lohnabstand gewahrt ist. Die Freibetragsregelung im SGB II sorgt dafür, dass ein Haushalt mit Arbeitsentgelten immer ein höheres Einkommen erzielt als ein Haushalt ohne Arbeitsentgelt. Von hoher Bedeutung für den Lohnabstand ist der Kinderzuschlag. Hier müssten auch allein Erziehende in angemessener Weise berücksichtigt werden. (IAB)

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