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Dossier

Die Zukunft der Grundsicherung – Konzepte und Positionen

Im Jahr 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) eingeführt und seitdem in Forschung und Politik kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Höhe der Leistungen, die Sanktionen sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem Themendossier finden Sie Publikationen und weiterführende Links zum Themenkomplex der Konzeption und Gesetzesentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zuletzt geändert im Januar 2023 durch die Einführung des Bürgergeldes.
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld statt Hartz IV (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Bürgergeld statt Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 82-85. DOI:10.1007/s10273-022-3105-8

    Abstract

    "Mit dem „Bürgergeld“ unternimmt die Ampelkoalition einen erneuten Versuch, die Grundsicherung für Arbeitssuchende vom ungeliebten inoffiziellen Namen „Hartz IV“ zu lösen. Angesichts des negativen Images erscheint dies nachvollziehbar. Aber die Grundsicherung soll nicht nur einen neuen Namen bekommen. Im Koalitionsvertrag werden auch inhaltliche Änderungen in Aussicht gestellt – wenngleich vieles noch im Ungefähren bleibt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? (2022)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2022): Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 10, S. 109-114.

    Abstract

    "Mit der Verkündung des Gesetzentwurfes zum Bürgergeld ist die Katze aus dem Sack: Die Ampelregierung ist offenbar nach wie vor nicht gewillt, die schon seit Jahren zu Recht kritisierte Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes so zu korrigieren, dass dieser wirklich vor Armut schützt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)

    Wolff, Joachim; Bernhard, Sarah ; Röhrer, Stefan; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213

    Abstract

    "Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)240 v. 4. November 2022, S. 1-327.

    Abstract

    Der Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bürgergeldes und zu thematisch damit zusammenhängenden Anträgen aus den Bundestagsfraktionen das Ziel der Reform, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die vorgesehene Neuausrichtung der Vermittlung, insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren sollte allerdings nicht zu einem mehr an Bürokratie in der Grundsicherung führen und dem Prinzip des 'Fördern und Forderns' widersprechen. Der DStGB lehnt die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. Kritisch gesehen wird auch die im Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit' (Drs. 20/3943)' vorgeschlagene verpflichtenden Teilnahme an einer Bürgerarbeit. Mit den geplanten Änderungen, insbesondere der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer mindestens sechsmonatigen Vertrauenszeit und einer zweijährigen Karenzzeit, wird aus Sicht des DStGB der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' verlassen und die Komponente des 'Forderns' zurückgefahren. Er spricht sich dafür aus, die Karenzzeit für Wohnen auf sechs Monate zu verkürzen, die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II wird abgelehnt, die Höhe des Vermögensfreibetrages in ihrer Gesamtheit wird für deutlich überdimensioniert erachtet, da sich die Grundsicherung auch an der Stelle immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs und dem Charakter der Existenzsicherung entfernt. Zustimmung erteilt der Sachverständige einer Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene und der Neufassung der Bagatellgrenze. Im Bereich der Neuregelung der Leistungsminderungen wird die im Antrag (Drs. 20/3943) unter Ziffer 3 vorgeschlagene Regelung der Erreichbarkeit für zielführender als die Regelung im Gesetzentwurf erachtet. Abgelehnt wird die Einführung einer Karenzzeit im Dritten Kapitel des SGB II. Kritisiert werden vor allem die durch die Reform entstehenden Mehrkosten auf kommunaler Seite, für die eine Kompensation von Bund und Ländern eingefordert wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/2608 (05.07.2022)), 130 S.

    Abstract

    Die Antworten auf die Kleine Anfrage zum Thema 'Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit' enthalten in der Vorbemerkung Klarstellungen zu den Begriffen 'Aufstocker' und 'Ergänzer', die fälschlicherweise eine Gleichsetzung mit Vollbeschäftigten suggerieren, und auf der landläufigen Vorstellung beruhen, das Einkommen einer Vollbeschäftigung nicht ausreicht und durch Leistungen nach SGB II aufgestockt werden muss. 'Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende spricht [hingegen] neutral von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. kürzer von erwerbstätigen ELB'. Auf dieser Statistik basieren nahezu alle Aussagen der Stellungnahme. Dieser Datenpool wurde nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik ausgewertet, wobei Eckwerte ab dem Jahr 2005 verfügbar, Auswertungen zum verfügbaren Einkommen ab dem Jahr 2007, Auswertungen zu Verweildauern ab dem Jahr 2012, eine berufsfachliche Differenzierung ab Dezember 2012 möglich waren. Die Tabellen differenzieren nach Minijobbern, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Bedarfsgemeinschaften mit Anrechnung des Erwerbseinkommens mindestens eines Mitglieds und beziffern jeweils die Anzahl der Leistungsempfänger, die Verweildauer im Leistungsbezug, die Anzahl der Sanktionierten aufgrund von Meldeversäumnissen, sowie den Umfang der gesamten öffentlichen Ausgaben. Darüber hinaus geht es in den Antworten um die Absicht der Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und entsprechender Änderungen zu erneuern sowie um die Einschätzung der Bundesregierung, wie sich die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 auf die Personengruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch auswirkt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium) (20/1413): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium) (20/1413). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)100 v. 13. Mai 2022, S. 1-70.

    Abstract

    "Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium). Sachverständigenliste: Deutscher Gewerkschaftsbund; ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft; Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.; ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städte- und Gemeindebund; Einzelsachverständige:; Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3837 (10.10.2022)), 137 S.

    Abstract

    Mit der Einführung eines Bürgergeldes soll künftig eine regelbedarfsrelevante Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe stärker berücksichtigt und damit auch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden. Ziel ist es auch, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren. Das Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein, durch die Karenzzeiten wird zudem eine erhebliche Vereinfachung bei der Antragstellung erreicht. Folgende Punkte werden mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen umgesetzt: Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe, Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, Verbesserungen bei der Vermögensfreistellung, erhöhte Freibeträge für Schülerinnen/Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses - Einführung eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) mit Vertrauenszeit und Kooperationszeit, ganzheitliche Betreuung, Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Einführung eines Bürgergeldbonus, Verbesserung der Anreize und Möglichkeiten für Weiterbildung, Neuregelung der Leistungsminderungen, Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes, Bagatellgrenze, Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, Anpassungen im SGB XII, Anpassungen im Sozialen Entschädigungsrecht, Änderungen im Bundeskindergeldgesetz (BKGG). (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 9. Mai 2022 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (20/1411); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus (20/1502) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten (20/1504): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 9. Mai 2022 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (20/1411); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus (20/1502) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten (20/1504). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)71 v. 6. Mai 2022, S. 1-10.

    Abstract

    Die Drucksache enthält die Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Diakonie Deutschland, des Caritasverbands für die Diözese Osnabrück, des Sozialverbands VdK Deutschland, des Zukunftsforums Familie, des Familienbunds der Katholiken, der Bertelsmann Stiftung, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistags. In der Anhörung wird von den Sachverständigen überwiegend eine breite Zustimmung formuliert und damit auch die Frage beantwortet, ob sich der Kindersofortzuschlag eignet, um bis zur Einführung der Kindergrundsicherung akute, auch krisenbedingte, Armutsrisiken abzufangen und welche Auswirkungen ein Unterlassen hätte. Der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fehlt es an einer Begründung, warum Beziehende von Arbeitslosengeld I ebenfalls eine Sonderzahlung erhalten sollten. Besonders angesprochen werden Probleme des Rechtskreiswechsels vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und SGB XII für Geflüchtete aus der Ukraine. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)

    Beste, Jonas ; Wiederspohn, Jens; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.

    Abstract

    "Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte – ein Überblick (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Link, Sebastian; Peichl, Andreas ; Stöckli, Marc;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link, Andreas Peichl & Marc Stöckli (2021): Die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte – ein Überblick. (Ifo-Forschungsberichte 120), München, 54 S.

    Abstract

    "In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit verstärkt eine grundlegende Reform des Sozialsystems in Deutschland diskutiert, deren Forderungen bis hin zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gehen. Hintergrund sind zum einen zahlreiche Kritikpunkte am bestehenden System der Grundsicherung in Deutschland. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Interaktion verschiedener Transferleistungen, welche teilweise unterschiedliche Verteilungs- und Anreizziele verfolgen. Zum anderen stehen wir aufgrund von Globalisierung, Digitalisierung und technischem Fortschritt vor großen Herausforderungen, aber auch neuen Chancen. Es stellt sich die Frage, ob das bestehende Sozialsystem hierfür gewappnet ist und neue Chancen nutzen kann. Gleichzeitig ist die Literatur in den letzten Jahren um Analysen der Wirkung von Hartz-IV und weiterer Elemente des bestehenden Sozialsystems in Deutschland, sowie um teilweise experimentelle Studien zu Grundeinkommenskonzepten in anderen Ländern, gewachsen. Diese Studie gibt einen Überblick über die Literatur und die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)

    Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;

    Zitatform

    Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.

    Abstract

    "Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wir brauchen einen verstärkten Dialog zwischen Politik und Wissenschaft (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"): Ein Interview mit Vanessa Ahuja (2021)

    Bähr, Holger; Ahuja, Vanessa; Dietz, Martin; Schludi, Martin;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Martin Schludi & Vanessa Ahuja (2021): Wir brauchen einen verstärkten Dialog zwischen Politik und Wissenschaft (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). Ein Interview mit Vanessa Ahuja. In: IAB-Forum H. 22.04.2021, o. Sz., 2021-04-20.

    Abstract

    "Durch Corona steht auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende vor weitreichenden Herausforderungen. Davon ist Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),überzeugt. Im Interview für das IAB-Forum skizziert sie mögliche Ansätze, um diesen Herausforderungen zu begegnen – und setzt dabei auf wissenschaftliche Begleitung auch durch das IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Reform mit Augenmaß (2021)

    Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Fitzenberger, Bernd & Ulrich Walwei (2021): Hartz IV: Reform mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 23.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-22.

    Abstract

    "Hartz IV, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war schon immer ein politischer Zankapfel. Tatsächlich gibt es an manchen Stellen Reformbedarf. Es wäre jedoch unklug, das System als Ganzes abzuschaffen. Vielmehr gilt es, einige Härten zu mildern und den Betroffenen zugleich bessere und nachhaltigere Arbeitsmarktperspektiven zu eröffnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ; Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    The Governance of Labour Administration: Reforms, Innovations and Challenges (2021)

    Heyes, Jason ; Rychly, Ludek;

    Zitatform

    Heyes, Jason & Ludek Rychly (Hrsg.) (2021): The Governance of Labour Administration. Reforms, Innovations and Challenges. Cheltenham: Elgar, 320 S. DOI:10.4337/9781802203158

    Abstract

    "Focusing on public administration activities in the field of national labour policy, this timely book provides detailed analyses of labour administration reforms, innovations and challenges in different countries, including detailed case studies from Brazil, Germany, India, Japan, South Africa, Sri Lanka and the US." (Author's abstract, © Edward Elgar Publishing) ((en))

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