Die Zukunft der Grundsicherung – Konzepte und Positionen
Im Jahr 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) eingeführt und seitdem in Forschung und Politik kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Höhe der Leistungen, die Sanktionen sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt.
In diesem Themendossier finden Sie Publikationen und weiterführende Links zum Themenkomplex der Konzeption und Gesetzesentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zuletzt geändert im Januar 2023 durch die Einführung des Bürgergeldes.
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Literaturhinweis
The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)
Zitatform
Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407
Abstract
"Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Simulationsanalysen zur Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens: Forschungsprojekt im Auftrag von Mein Grundeinkommen e.V (2023)
Bach, Stefan; Hamburg, Mark;Zitatform
Bach, Stefan & Mark Hamburg (2023): Simulationsanalysen zur Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens. Forschungsprojekt im Auftrag von Mein Grundeinkommen e.V. (DIW Berlin. Politikberatung kompakt 195), Berlin, 27 S.
Abstract
"In diesem Forschungsprojekt wird die Finanzierbarkeit eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens für alle untersucht, das der Verein Mein Grundeinkommen vorschlägt. Vorgesehen sind 1 200 Euro im Monat je Erwachsenen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bekommen die Hälfte. Dies bedeutet für sich genommen einen zusätzlichen staatlichen Finanzierungsbedarf von 1 105 Milliarden Euro (berechnet für das Jahr 2022)." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)
Bartelheimer, Peter;Zitatform
Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.
Abstract
"Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)
Zitatform
Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731
Abstract
"Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)
Beckmann, Fabian;Zitatform
Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55
Abstract
"Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)
Zitatform
Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas
Abstract
"Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)
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Literaturhinweis
Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet (2023)
Grühn, Corinna;Zitatform
Grühn, Corinna (2023): Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 309-314.
Abstract
"Das SGB II hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 die Systematik der Transferleistungen neu geordnet. Diverse Regelungen im SGB II betreffen beziehungsweise betrafen Menschen unter 25 Jahren (U25) im Leistungsbezug auf besondere Art und Weise. Die Gesetzesänderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Juli 2023 sollten zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Die U25 sind bei der Einführung des SGB II 2005 aufgrund einer hohen Jugenderwerbslosigkeit in diversen Regelungen besonders in den Blick genommen worden – und dies nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie der Gesetzgeber durch die Bürgergeldreform die U25 im Rechtskreis SGB II besonders behandelt und ob es weitergehender Unternehmungen bedarf, um diesen Personenkreis in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)
Zitatform
Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.
Abstract
"Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel (2023)
Schulze, Michaela; Brandl, Sebastian;Zitatform
Schulze, Michaela & Sebastian Brandl (2023): Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 597-614. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.597
Abstract
"Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit sich ein paradigmatischer Wandel in der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel aufzeigen lässt. Da-zu werden die zentralen Reformen des Politikfeldes in den vier Regierungsperioden Angela Merkels analysiert. Wir zeigen, dass die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel in ihren Grundpfeilern kaum von dem unter rot-grün eingeschlagenen Weg abgewichen ist, auch wenn sich Instrumente und Zielstellungen änderten. Dafür sind neben der günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt (sinkender Problemdruck) auch die Akteurskonstellationen in den Koalitionen verantwortlich. Lediglich das Teilhabechancengesetz deutet auf einen umfassenderen Wandel (partiellen second order change), dessen Tragweite bisher noch nicht abgeschätzt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen (2023)
Vorholz, Irene;Zitatform
Vorholz, Irene (2023): Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 75-85. DOI:10.3790/sfo.72.1.75
Abstract
"Als kommunale Jobcenter sowie kommunale Träger in gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II und als Träger der Sozialhilfe hatten die Landkreise grundlegende Kritik an dem Regierungsentwurf eines Bürgergeld-Gesetzes geäußert. Nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hatte, wurde im Vermittlungsverfahren eine Reihe von Änderungen beschlossen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschaffen. Der Beitrag bereitet die wichtigsten Punkte aus kommunaler Sicht auf." (Textauszug, IAB-Doku)
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Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)
Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Zitatform
Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207
Abstract
"Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;Weiterführende Informationen
Zur Stellungnahme ein Interview mit Kerstin Bruckmeier und Ulrich Walwei im Online-Magazin IAB-Forum. -
Literaturhinweis
Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen (2022)
Zitatform
Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2022): Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 89, H. 31/32, S. 411-420. DOI:10.18723/diw_wb:2022-31-1
Abstract
"Mit dem Bürgergeld plant die Ampel-Koalition eine Reform des Hartz-IV-Systems mit Erleichterungen für Leistungsbeziehende. Dieser Wochenbericht nimmt auf Basis einer zufallsbasierten Befragung in acht Jobcentern in Nordrhein-Westfalen die Perspektive von Langzeitarbeitslosen ein: Wie schätzen sie zentrale Reforminhalte ein? Wie nehmen Langzeitarbeitslose ihre Situation wahr? Und was machen sie tagtäglich? Die Befunde offenbaren mehrheitlich positive, aber mit Blick auf einzelne Reformaspekte auch differenzierte Einschätzungen zum Bürgergeld. Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten werden beispielsweise von einer großen Mehrheit der Langzeitarbeitslosen befürwortet, während einen grundsätzlichen Verzicht auf Sanktionen viele auch skeptisch sehen. Über 40 Prozent der Langzeitarbeitslosen berichten zudem, sich „voll und ganz“ oder „eher“ für den Grundsicherungsbezug zu schämen; knapp zwei Drittel stimmen „voll und ganz“ oder „eher“ der Aussage zu, dass andere Leistungsbeziehende das System ausnutzen. Viele Leistungsbeziehende sind eigenen Angaben zufolge ehrenamtlich und nachbarschaftlich aktiv. Eine zukünftig verbesserte Förderung solcher Tätigkeiten birgt jenseits der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Chancen für die Stärkung der sozialen Teilhabe. Kurz- und mittelfristig wird zudem die Inflation eine spürbare Erhöhung des Regelsatzes notwendig machen, um Armutsrisiken abzumildern. Zudem sollten die Chancen eines Modellprojekts zur Evaluierung der Wirkungen von Sanktionen genutzt werden, um dieses kontroverse Thema evidenzbasiert bewerten zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Grundsicherung weiterdenken (2022)
Zitatform
Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944
Abstract
"An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? (2022)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2022): Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 78-81. DOI:10.1007/s10273-022-3104-9
Abstract
"Zu Hartz IV wurde in den vergangenen Jahren schon viel gesagt: sowohl seitens der Wissenschaft (siehe z. B. Walwei et al., 2019 oder Blömer, Fuest und Peichl, 2019c) als auch seitens der Politik, zuletzt im Koalitionsvertrag (SPD et al., 2021). Wie soll es mit Hartz IV, also dem Arbeitslosengeld II und letztlich dem gesamten Transfersystem in Deutschland weitergehen? Laut Koalitionsvertrag steht zumindest fest, dass es einen neuen Namen geben soll – aus Hartz IV wird jetzt das Bürgergeld. Darüber hinaus sollen, weniger konkret festgelegt, die Hinzuverdienstregeln verbessert werden und ein Sanktionsmoratorium eingeführt werden. Die Regelsätze sollen aber nicht gesondert erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? Simulationsrechnungen für ein Kindergrundsicherungsmodell: Studie mit Tabellenband (2022)
Blömer, Maximilian Joseph;Zitatform
Blömer, Maximilian Joseph (2022): Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? Simulationsrechnungen für ein Kindergrundsicherungsmodell. Studie mit Tabellenband. (Ifo-Forschungsberichte 130), München, 65 S.
Abstract
"Die vorliegende Studie untersucht die ökonomischen Effekte des Reformvorschlags „Teilhabegeld". Ziel des Teilhabegelds für Kinder und Jugendliche ist eine materielle Besserstellung von Kindern sowie eine Vereinfachung der Bezugsmöglichkeiten der Transferleistung. Der Reformvorschlag umfasst eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in das Teilhabegeld als einheitliche Leistung für Kinder. Dabei sollen die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt werden. Das Teilhabegeld ist eine Variante der Kindergrundsicherung. Verschiedene Ausgestaltungen werden in dieser Studie untersucht. Bei den verfügbaren Einkommen ergibt sich durch das Teilhabegeld eine deutliche Besserstellung für Familien in den unteren Einkommensdezilen. Je nach Höhe und Ausgestaltung des Teilhabegelds ließe sich dadurch das Armutsrisiko von Kindern deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)
Breyer, Friedrich;Zitatform
Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7
Abstract
"Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe: Zeitgespräch (2022)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2022): Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 90-94., 2022-02-02. DOI:10.1007/s10273-022-3107-6
Abstract
"Die Bundesregierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem eine Neuregelung der Anrechnung von Erwerbseinkommen für Beziehende des neuen Bürgergeldes in Aussicht. Damit greift sie einen häufig geäußerten Kritikpunkt an der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II auf. So wurde von wissenschaftlicher Seite in den vergangenen Jahren eine Stärkung der (monetären) Arbeitsanreize insbesondere zur Aufnahme einer Beschäftigung mit höherer Wochenarbeitszeit gefordert. Zudem sollte eine Neuregelung der Anrechnungsvorschriften mit einer Neuordnung des Systems von bedarfsgeprüften Leistungen verbunden werden, um die durch das Nebeneinander der verschiedenen Leistungen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung entstehende Komplexität zu reduzieren (Bruckmeier et al., 2018; Blömer et al. (2019); SVR, 2019; Schöb, 2020). Verbesserte Hinzuverdienstregelungen forderten auch Vertreter:innen verschiedener Parteien vor der Wahl, darunter auch aus der Ampelkoalition (Habeck, 2018; Whittaker, o.J.; Freie Demokraten, o.J.). Dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung dieses Thema nun adressiert, ist zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung der Reform wird jedoch keine leichte Aufgabe sein." (Autorenreferat, © 2022 Springer)
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Literaturhinweis
Bürgergeld: Stimmungsmache auf Stammtischniveau (2022)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2022): Bürgergeld: Stimmungsmache auf Stammtischniveau. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 12, S. 37-40.
Abstract
"Seit die Ampel-Koalition im September ihr „Bürgergeld“-Projekt auf den parlamentarischen Weg gebracht hat, torpedieren Wirtschaftslobbyisten, die CDU/CSU-Opposition und Boulevardmedien das Vorhaben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
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Literaturhinweis
Bürgergeld: Kein neues Grundsicherungssystem (2022)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2022): Bürgergeld: Kein neues Grundsicherungssystem. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 10, S. 740. DOI:10.1007/s10273-022-3296-z
Abstract
"Glaubt man seinen Urhebern, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wird das „Hartz IV“ genannte und in Verruf geratene Grundsicherungssystem am 1. Januar 2023 durch die Einführung des „Bürgergelds“ überwunden. Zwar bestreitet niemand, dass es mancherlei Verbesserungen und Erleichterungen für Arbeitsuchende wie für die Mitarbeitenden der Jobcenter mit sich bringt. Zu bezweifeln ist jedoch, dass die beiden Parteien „Hartz IV hinter sich lassen“, wie Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) nicht müde werden zu versichern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Das geplante Bürgergeld: Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV? Was die Ampelkoalition im neuen Grundsicherungssystem verändern müsste (2022)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2022): Das geplante Bürgergeld: Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV? Was die Ampelkoalition im neuen Grundsicherungssystem verändern müsste. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 372-380.
Abstract
"Das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld bringt Verbesserungen und Erleichterungen für Leistungsbezieher:innen wie für die Jobcenter mit sich, stellt aber keine Abkehr von den Zumutungen und negativen Auswirkungen der Hartz-Gesetze dar. Die geplante Ausweitung der Minijobs und die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten verbreitern zudem den ohnehin massiv gewachsenen Niedriglohnsektor." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Reformruine Bürgergeld: Die Kampagne gegen das sozialpolitische Prestigeprojekt der Ampel-Koalition war erfolgreich (2022)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2022): Reformruine Bürgergeld. Die Kampagne gegen das sozialpolitische Prestigeprojekt der Ampel-Koalition war erfolgreich. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 12, S. 458-463.
Abstract
"Nach einem mehrwöchigen Streit zwischen der CDU/CSU-Opposition und der Ampel-Koalition um die finale Ausgestaltung des Gesetzentwurfs tritt am 1. Januar 2023 eine inhaltlich abgespeckte Bürgergeld-Reform in Kraft." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Citizens' basic income in Scotland: On the road to somewhere (2022)
Zitatform
Cantillon, Sara & Francis O'Toole (2022): Citizens' basic income in Scotland: On the road to somewhere. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 230-242. DOI:10.1177/13882627221114373
Abstract
"While the economic fragility exposed by Covid-19 has renewed the attention paid to social protection systems and in particular to basic income, the Scottish government had already funded four local authorities – North Ayrshire, City of Edinburgh, Fife and Glasgow – to undertake a feasibility study on the introduction of a Universal Basic Income pilot in Scotland. This article explores the specific Scottish context and rationale for this study, including the factors that led the Scottish government and the local authorities to pursue this approach, as well as the impact of the study on the wider social security debate and policy context in Scotland. Specifically, it takes a critical look at the Steering Committee's feasibility study, and its two commissioned research components, and explores the financial costings and institutional obstacles identified in taking forward a pilot Universal Basic Income in Scotland. These significant challenges are considered in light of both the limits of devolution and the ongoing debate on independence, as well as the wider implications for progress in social protection in Scotland." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))
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Geförderte Umschulungen für Personen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB III: Kenntnis, Teilnahmebereitschaft und Attraktivitätskriterien: Abschlussbericht (2022)
Zitatform
Dohmen, Thomas, Eva Kleifgen, Steffen Künn & Gesine Stephan (2022): Geförderte Umschulungen für Personen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB III: Kenntnis, Teilnahmebereitschaft und Attraktivitätskriterien. Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 18/2022), Nürnberg, 24 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2218
Abstract
"Abschlussorientierte Weiterbildungen können für Geringqualifizierte ein probates Mittel sein, um ihre Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt zu verbessern. Häufig werden aber finanzielle Gründe als Hinderungsgrund genannt, wenn es um Hindernisse mit Blick auf eine mögliche Teilnahme geht. Die Politik hatte sich mit der im Jahr 2016 eingeführten und zunächst zeitlich befristeten Weiterbildungsprämie zum Ziel gesetzt, finanzielle Anreize für die Aufnahme einer abschlussorientierten Weiterbildung zu setzen. Bei einem erfolgreichen Abschluss erhalten die Geförderten hierdurch insgesamt 2.500 Euro. Der aktuelle Gesetzentwurf für das Bürgergeld greift dieses auf und sieht vor, die Prämienregelung zu entfristen und zudem ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro einzuführen, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder dem neu eingeführten Bürgergeld gezahlt werden wird. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse aus einer Online-Befragung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss, die Arbeitslosengeld beziehen – einer zentralen Zielgruppe abschlussorientierter Weiterbildungsmaßnahmen. Themen der Befragung waren die Kenntnis der Fördermöglichkeiten, die mögliche Anreizwirkung von Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld sowie Kriterien für die Attraktivität von Umschulungen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Bedeutung der geplanten Änderungen einzuschätzen und mögliche weitere Handlungsfelder aufzeigen. Gefragt wurde zunächst, inwieweit die Teilnehmenden wissen, dass es die Möglichkeit geförderter Umschulungen gibt und dass seit 2016 eine Weiterbildungsprämie bei erfolgreichem Abschluss ausgezahlt wird. Gut der Hälfte der Befragten war die Möglichkeit der Förderung von Umschulungen bekannt, jede achte befragte Person hatte schon von der Weiterbildungsprämie gehört. Ein zweites zentrales Thema der Befragung war die Weiterbildungsbereitschaft. Gut 70 Prozent könnten sich grundsätzlich (eher) vorstellen. an einer Umschulung teilzunehmen, während ein Fünftel dies (eher) verneinte. Die Teilnahmebereitschaft verändert sich dabei kaum, wenn auf die Möglichkeit zum Erhalt einer Weiterbildungsprämie oder eines monatlichen zusätzlichen Weiterbildungsgeldes verwiesen wird. Schließlich wurde erhoben, welche Kriterien für die Befragten relevant sind, um an einer geförderten Umschulung teilzunehmen. Als (eher) wichtige Kriterien für die Attraktivität einer solchen Berufsausbildung wurden von fast 90 Prozent ein passendes Berufsziel und – nach der Umschulung – interessantere Aufgaben, bessere Berufschancen und ein besserer Verdienst angegeben. Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sahen 60 bzw. 71 Prozent als (eher) wichtig an. Vor dem Hintergrund der Befunde sollten mögliche Zielgruppen gegebenenfalls noch intensiver über die geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie über die finanzielle Förderung der Teilnahme an abschlussorientierten geförderten Weiterbildungen informiert werden. Zudem zeigt sich, dass finanzielle Fördermöglichkeiten in der Gruppe der Befragten zwar mehrheitlich als (eher) wichtig angesehen werden, andere Aspekte aber eine noch gewichtigere Rolle spielen. Hierzu gehören neben dem passenden Berufsziel insbesondere die zu erwartenden Folgen einer Weiterbildung für die individuellen Arbeitsmarktchancen. Darüber besser aufzuklären könnte die Attraktivität einer abschlussorientierten Weiterbildung möglicherweise erhöhen. Auf diese Weise ließe sich eventuell auch die Zahl der Arbeitslosen verringern, die bisher keine Teilnahmebereitschaft zeigen (der Befragung zufolge sind dies etwa 20 Prozent der Betroffenen). Die Bundesagentur für Arbeit hat als Informationsquelle für alle an Berufswechseln interessierten Personen das Online-Tool New Plan entwickelt, das (unter anderem) Inspirationen für Berufswechsel gibt und Informationen über etwaige Alternativberufe (etwa zu den damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten) zur Verfügung stellt. Informationen zu den Förderwirkungen beruflicher Weiterbildung für die Teilnehmenden im Vergleich zu einer Gruppe „statistischer Zwillinge“ können die Arbeitsagenturen – differenziert nach einer Vielzahl von Merkmalen – aus der Wirkungsanalyse TrEffeR (Treatment Effects and Prediction) der Bundesagentur für Arbeit abrufen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)
Zitatform
Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474
Abstract
"Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)
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Literaturhinweis
The policy and political consequences of the B-Mincome pilot project (2022)
García, Leire Rincón;Zitatform
García, Leire Rincón (2022): The policy and political consequences of the B-Mincome pilot project. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 213-229. DOI:10.1177/13882627221123347
Abstract
"The idea of universal basic income is recieving increasing attention in the political, media and public agendas. This policy proposal constitutes a radical departure from the orthodox welfare rationale of giving to those in need, or attaching conditions to welfare support. Given the permutation that a UBI presents, many pilot projects and field experiments are being carried out globally to test the effects of this novel policy idea. Key questions arise from these developments: are the lessons learned from these experiments being fed back into the policy process? Are the pilot project results guiding and informing policymakers? Overall, can we observe any political effects of such scientific efforts? I address these questions through a qualitative case study analysis of the B-Mincome project. Through an in-depth analysis of this pilot, some of the key factors influencing the (limited) policy and political effects of the pilot project have been identified. The B-Mincome case study shows that the barriers to policy change were in place well before the pilot, and evidently, remained unaltered by it. The political landscape in Barcelona's City Council, its economic powers and institutional context were unchanged by the pilot, and in fact shaped the pilot design, moving it away from the UBI proposal. The B-Mincome experience illustrates the need to accommodate the pilot design to the politics and economics of the experiment, and shows the unintended consequences that such an adaptation of the pilot design may have in relation to its original objectives. In the case of Barcelona, this has meant a move away from a UBI-style pilot design, resulting in very limited effects on the debate or policy design of cash transfers, having a greater policy impact on active polices instead. However, by taking a broader look at Spanish and Catalan politics, our analysis has shown that unexpected factors may end up triggering a debate much more effectively than a pilot project." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))
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Literaturhinweis
Bürgergeld und Lohnabstandsgebot: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind (2022)
Haak, Denis; Schmidt, Ulrich;Zitatform
Haak, Denis & Ulrich Schmidt (2022): Bürgergeld und Lohnabstandsgebot. Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind. (IfW-Kurzbericht / Kiel Institut für Weltwirtschaft), Kiel, 5 S.
Abstract
"Der Mindestlohn in Deutschland ist vor wenigen Wochen auf 12 Euro pro Stunde gestiegen ist, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Ulrich Schmidt und Denis Haak berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Bürgergeld und Kindergrundsicherung als Einstiege ins bedingungslose Grundeinkommen?: Wendemarken im Koalitionsprogramm der neuen Bundesregierung (2022)
Zitatform
Heinze, Rolf G. & Jürgen Schupp (2022): Bürgergeld und Kindergrundsicherung als Einstiege ins bedingungslose Grundeinkommen? Wendemarken im Koalitionsprogramm der neuen Bundesregierung. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 71, H. 1, S. 37-50. DOI:10.3224/gwp.v71i1.06
Abstract
"Im Beitrag wird diskutiert, ob es sich bei der vorgesehenen Ablösung von Hartz IV durch ein Bürgergeld und den Aufbau einer Kindergrundsicherung eher um einen symbolischen Wandel handelt oder die im Herbst 2021 gewählte Ampel-Koalition einen substanziellen Neuanfang und eine grundlegende Reform des Wohlfahrtsstaates einleitet. Zusammenfassend werden die geplanten Maßnahmen der neuen Bundesregierung als schleichende Transformation einer beitragsfinanzierten Lebensstandardabsicherung zum Grundsicherungsstaat mit einer universalistischen Sozialintegration gedeutet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen (2022)
Zitatform
Herzog-Stein, Alexander (2022): Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 100-103. DOI:10.1007/s10273-022-3109-4
Abstract
"Mit dem Ende 2003 verabschiedeten vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) fanden die Arbeitsmarktreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ihren bis heute umstrittenen Abschluss. Das bis dahin bestehende Versicherungs- und Transfersystem im Falle von Arbeitslosigkeit wurde grundlegend verändert. Die am letzten Arbeitsgehalt orientierte Arbeitslosenhilfe und die bedarfsorientierte Sozialhilfe wurden durch die bedarfsorientierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Die Höhe des Arbeitslosengelds II entsprach in etwa dem Leistungsniveau der bisherigen Sozialhilfe. Im Vergleich zur Arbeits- und Sozialhilfe wurde zudem ein umfassendes arbeitnehmerseitiges Kombilohnelement durch die nur teilweise Anrechnung von Erwerbseinkommen geschaffen (SVR, 2006). Zusätzlich wurde mit dem ebenfalls Ende 2003 verabschiedeten Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds im Rahmen der Arbeitslosenversicherung stark verkürzt." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Von Hartz IV zum Bürgergeld - mehr als ein neuer Name?: Zeitgespräch mit Beiträgen von Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Holger Schäfer, Christian Merkl, Kerstin Bruckmeier, Jürgen Wiemers, Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Herzog-Stein (2022)
Herzog-Stein, Alexander ; Schäfer, Holger; Strengmann-Kuhn, Wolfgang; Merkl, Christian ; Fuest, Clemens; Bruckmeier, Kerstin ; Blömer, Maximilian; Wiemers, Jürgen ; Peichl, Andreas ; Opielka, Michael;Zitatform
Herzog-Stein, Alexander, Holger Schäfer, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Merkl, Clemens Fuest, Kerstin Bruckmeier, Maximilian Blömer, Jürgen Wiemers, Andreas Peichl & Michael Opielka, Herzog-Stein, Alexander, Holger Schäfer, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Merkl, Clemens Fuest, Kerstin Bruckmeier, Maximilian Blömer, Jürgen Wiemers, Andreas Peichl & Michael Opielka (sonst. bet. Pers.) (2022): Von Hartz IV zum Bürgergeld - mehr als ein neuer Name? Zeitgespräch mit Beiträgen von Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Holger Schäfer, Christian Merkl, Kerstin Bruckmeier, Jürgen Wiemers, Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Herzog-Stein. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 77-103. DOI:10.1007/s10273-022-3103-x
Abstract
"Die Ampelkoalition plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Regelsätze nicht gesondert erhöht werden, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert wird und der Vermittlungsvorrang abgeschafft wird. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung an mehreren Stellen ändern. Die Autor:innen fragen, wie sich diese Veränderungen auf die Arbeitssuche und den Arbeitsmarkt auswirken. Bestehen für Arbeitssuchende noch genug Anreize, eine Arbeit anzunehmen? Welche weiteren Anpassungen sollte es im Zuge der Reform geben?" (Autorenreferat, © 2022 Springer)
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Literaturhinweis
A Truly Missed Opportunity: The Political Context and Impact of the Basic Income Experiment in Finland (2022)
Zitatform
Hiilamo, Heikki (2022): A Truly Missed Opportunity: The Political Context and Impact of the Basic Income Experiment in Finland. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 177-191. DOI:10.1177/13882627221104501
Abstract
"Finland conducted the first nationwide field experiment with partial basic income between 2017 and 2018. The experiment and its results were widely reported in international media and featured in political debates across the globe. Domestically, the experiment had an impact on social policy debates but no impact on social policy. For example, it did not feature in the Social Security 2030 project or in the work of the Social Security Reform Committee (2020–2027). The research setting for the experiment was compromised from the beginning due to political reasons; but the scientific power was further undermined by a new sanctioning model, which was implemented in 2018 at the beginning of the second year of the basic income experiment. The new Government taking office in 2019 promised to continue with a negative income tax experiment; however, no such experiment was conducted. The article will unpack these developments in Finland and discuss possible explanations for denouncing basic income as a policy idea." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))
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Literaturhinweis
Bürgergeld-Reform: Der Kooperationsplan soll die Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Eine gute Idee? (Interview mit Sarah Bernhard und Gesine Stephan) (2022)
Zitatform
Keitel, Christiane, Sarah Bernhard & Gesine Stephan; Sarah Bernhard & Gesine Stephan (sonst. bet. Pers.) (2022): Bürgergeld-Reform: Der Kooperationsplan soll die Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Eine gute Idee? (Interview mit Sarah Bernhard und Gesine Stephan). In: IAB-Forum H. 05.10.2022 Nürnberg, 2022-10-04. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221005.01
Abstract
"In Deutschland war eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcentern und Arbeitslosen bisher gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll im Rahmen der Bürgergeld-Reform durch einen sogenannten Kooperationsplan abgelöst werden. Ein Forschungsteam hat mittels einer Interventionsstudie (IAB-Forschungsbericht 16/2022) untersucht, inwieweit Eingliederungsvereinbarungen im bisherigen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), tatsächlich zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt beitragen konnten. Die Forum-Redaktion hat dazu bei den IAB-Forscherinnen Sarah Bernhard und Gesine Stephan nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Den ausführlichen IAB-Forschungsbericht finden Sie hier. -
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Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)
Zitatform
Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 04/2022), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2204
Abstract
"Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung -
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Basic Income and the Social Investment State: Towards Mutual Reinforcement? (2022)
Zitatform
Martinelli, Luke & Yannick Vanderborght (2022): Basic Income and the Social Investment State: Towards Mutual Reinforcement? In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 1, S. 40-57. DOI:10.1177/13882627221085019
Abstract
"Is a social investment strategy compatible with the provision of an unconditional basic income? Prima facie, these two scenarios look like incongruent policy alternatives. While social investment – an influential policy paradigm at the level of the European Union – aims at promoting public services and maximum labour market participation, basic income is paid in cash and has sometimes been presented as the key component of a post-work future. In this article, we explore this apparent incongruence and show that these two visions for welfare reform are not necessarily incompatible. We argue that they may share a number of substantial points of agreement, and indeed may reinforce one another according to a logic of institutional complementarity. In particular, we claim that a partial basic income (i.e., a modest unconditional income guarantee, whose amount would be insufficient if one lives alone) could enhance or complement the key functions of a social-democratic version of the social investment strategy. By doing so, we conclude that the integration of a basic income into a social investment package could contribute to overcoming criticisms of the social investment agenda. At the same time, it could rescue basic income from the numerous critics who see it as an unrealistic policy proposal." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))
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Perspektiven zum Bürgergeld: Zeitgespräch (2022)
Zitatform
Merkl, Christian (2022): Perspektiven zum Bürgergeld. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 85-89. DOI:10.1007/s10273-022-3106-7
Abstract
"Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hartz-IV-Reform ein wesentlicher Grund für den Beschäftigungsaufschwung seit dem Jahr 2005 war. Auf der negativen Seite steht eine schlechtere Absicherung für Langzeitarbeitslose und höhere Unsicherheit bei allen Beschäftigten. Vor dem Hintergrund des (auch durch Hartz IV verursachten) robusteren Arbeitsmarkts justiert die Ampelkoalition das Bürgergeld etwas mehr in Richtung sozialer Absicherung. Dies scheint aber im Bewusstsein zu geschehen, dass ein zu weitgehendes Rückdrehen der Reform Deutschland durchaus wieder zum Teil in die Zeiten des „kranken Manns Europas“ (Economist, 2004) zurückbringen könnte. Viele der Vorschläge im Koalitionsvertrag lassen noch Interpretationsspielräume zu. Eine finale Beurteilung kann also erst bei konkret bekannten Umsetzungsvorschlägen erfolgen. Mein Beitrag argumentiert, dass es Politikmaßnahmen wie Beschäftigungskonten oder Lohnsubventionen gibt, die einem weniger starken Zielkonflikt zwischen aggregierter Beschäftigung und sozialer Absicherung unterliegen. Es könnte sich also für die Ampelkoalition lohnen, über den Koalitionsvertrag hinaus zu denken. Die Konstruktion des Bürgergelds bietet gute Möglichkeiten, die postulierten Prinzipien Freiheit und Gerechtigkeit noch besser in Einklang zu bringen" (Textauszug, © 2022 Springer)
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Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)
Nixdorf, Christian Philipp;Zitatform
Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.
Abstract
"Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)
Nixdorf, Christian Philipp;Zitatform
Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.
Abstract
"Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)
Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;Zitatform
Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5
Abstract
"Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)
Zitatform
Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01
Abstract
"Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Jobcenter (2022)
Zitatform
Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Jobcenter. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 12, S. 949-955., 2022-12-02. DOI:10.1007/s10273-022-3344-8
Abstract
"Mit der jüngst vom Bundestag beschlossenen Einführung eines Bürgergelds soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2023 reformiert werden. Die Reform steht dabei nicht allein für eine begriffliche Abkehr von „Hartz IV“, sondern beansprucht eine „grundlegende Weiterentwicklung“ des Sicherungssystems. So sollen nachhaltige Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung gestärkt, vor allem aber das Verhältnis des Sozialstaats zu seinen unterstützungsbedürftigen Bürger:innen von Grund auf neujustiert werden. Die praktische Umsetzung obliegt den mehr als 400 Jobcentern. In einer Online-Befragung wurde vorab ihre Einschätzung der Reform erhoben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)
Schneider, Ulrich;Zitatform
Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.
Abstract
"Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld statt Hartz IV (2022)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2022): Bürgergeld statt Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 82-85. DOI:10.1007/s10273-022-3105-8
Abstract
"Mit dem „Bürgergeld“ unternimmt die Ampelkoalition einen erneuten Versuch, die Grundsicherung für Arbeitssuchende vom ungeliebten inoffiziellen Namen „Hartz IV“ zu lösen. Angesichts des negativen Images erscheint dies nachvollziehbar. Aber die Grundsicherung soll nicht nur einen neuen Namen bekommen. Im Koalitionsvertrag werden auch inhaltliche Änderungen in Aussicht gestellt – wenngleich vieles noch im Ungefähren bleibt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)
Schäfer, Holger;Zitatform
Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.
Abstract
"In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)
Zitatform
Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24
Abstract
"Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )
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Literaturhinweis
Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)
Schüssler, Reinhard;Zitatform
Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97
Abstract
"Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? (2022)
Staiger, Martin;Zitatform
Staiger, Martin (2022): Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 10, S. 109-114.
Abstract
"Mit der Verkündung des Gesetzentwurfes zum Bürgergeld ist die Katze aus dem Sack: Die Ampelregierung ist offenbar nach wie vor nicht gewillt, die schon seit Jahren zu Recht kritisierte Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes so zu korrigieren, dass dieser wirklich vor Armut schützt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)
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Literaturhinweis
Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)
Wolff, Joachim;Zitatform
Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203
Abstract
"Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Wolff, Joachim; -
Literaturhinweis
Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)
Zitatform
Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213
Abstract
"Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055): Materialzusammenstellung (2022)
Zitatform
(2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)240 v. 4. November 2022, S. 1-327.
Abstract
Der Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bürgergeldes und zu thematisch damit zusammenhängenden Anträgen aus den Bundestagsfraktionen das Ziel der Reform, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die vorgesehene Neuausrichtung der Vermittlung, insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren sollte allerdings nicht zu einem mehr an Bürokratie in der Grundsicherung führen und dem Prinzip des 'Fördern und Forderns' widersprechen. Der DStGB lehnt die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. Kritisch gesehen wird auch die im Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit' (Drs. 20/3943)' vorgeschlagene verpflichtenden Teilnahme an einer Bürgerarbeit. Mit den geplanten Änderungen, insbesondere der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer mindestens sechsmonatigen Vertrauenszeit und einer zweijährigen Karenzzeit, wird aus Sicht des DStGB der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' verlassen und die Komponente des 'Forderns' zurückgefahren. Er spricht sich dafür aus, die Karenzzeit für Wohnen auf sechs Monate zu verkürzen, die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II wird abgelehnt, die Höhe des Vermögensfreibetrages in ihrer Gesamtheit wird für deutlich überdimensioniert erachtet, da sich die Grundsicherung auch an der Stelle immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs und dem Charakter der Existenzsicherung entfernt. Zustimmung erteilt der Sachverständige einer Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene und der Neufassung der Bagatellgrenze. Im Bereich der Neuregelung der Leistungsminderungen wird die im Antrag (Drs. 20/3943) unter Ziffer 3 vorgeschlagene Regelung der Erreichbarkeit für zielführender als die Regelung im Gesetzentwurf erachtet. Abgelehnt wird die Einführung einer Karenzzeit im Dritten Kapitel des SGB II. Kritisiert werden vor allem die durch die Reform entstehenden Mehrkosten auf kommunaler Seite, für die eine Kompensation von Bund und Ländern eingefordert wird. (IAB)
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Literaturhinweis
Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147) (2022)
Zitatform
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/2608 (05.07.2022)), 130 S.
Abstract
Die Antworten auf die Kleine Anfrage zum Thema 'Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit' enthalten in der Vorbemerkung Klarstellungen zu den Begriffen 'Aufstocker' und 'Ergänzer', die fälschlicherweise eine Gleichsetzung mit Vollbeschäftigten suggerieren, und auf der landläufigen Vorstellung beruhen, das Einkommen einer Vollbeschäftigung nicht ausreicht und durch Leistungen nach SGB II aufgestockt werden muss. 'Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende spricht [hingegen] neutral von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. kürzer von erwerbstätigen ELB'. Auf dieser Statistik basieren nahezu alle Aussagen der Stellungnahme. Dieser Datenpool wurde nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik ausgewertet, wobei Eckwerte ab dem Jahr 2005 verfügbar, Auswertungen zum verfügbaren Einkommen ab dem Jahr 2007, Auswertungen zu Verweildauern ab dem Jahr 2012, eine berufsfachliche Differenzierung ab Dezember 2012 möglich waren. Die Tabellen differenzieren nach Minijobbern, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Bedarfsgemeinschaften mit Anrechnung des Erwerbseinkommens mindestens eines Mitglieds und beziffern jeweils die Anzahl der Leistungsempfänger, die Verweildauer im Leistungsbezug, die Anzahl der Sanktionierten aufgrund von Meldeversäumnissen, sowie den Umfang der gesamten öffentlichen Ausgaben. Darüber hinaus geht es in den Antworten um die Absicht der Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und entsprechender Änderungen zu erneuern sowie um die Einschätzung der Bundesregierung, wie sich die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 auf die Personengruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch auswirkt. (IAB)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)
Zitatform
Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.
Abstract
"Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))
Weiterführende Informationen
Dokumentation des zugehörigen parlamentarischen Vorgangs -
Literaturhinweis
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium) (20/1413): Materialzusammenstellung (2022)
Zitatform
(2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium) (20/1413). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)100 v. 13. Mai 2022, S. 1-70.
Abstract
"Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 16. Mai 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Sanktionsmoratorium). Sachverständigenliste: Deutscher Gewerkschaftsbund; ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft; Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.; ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.; Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Deutscher Städtetag; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städte- und Gemeindebund; Einzelsachverständige:; Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)
Zitatform
Bundesregierung (2022): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/3837 (10.10.2022)), 137 S.
Abstract
Mit der Einführung eines Bürgergeldes soll künftig eine regelbedarfsrelevante Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe stärker berücksichtigt und damit auch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden. Ziel ist es auch, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren. Das Bürgergeld soll einfach und digital zugänglich sein, durch die Karenzzeiten wird zudem eine erhebliche Vereinfachung bei der Antragstellung erreicht. Folgende Punkte werden mit der Einführung eines Bürgergeldes und dazugehöriger Änderungen umgesetzt: Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe, Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen, Verbesserungen bei der Vermögensfreistellung, erhöhte Freibeträge für Schülerinnen/Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses - Einführung eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) mit Vertrauenszeit und Kooperationszeit, ganzheitliche Betreuung, Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Einführung eines Bürgergeldbonus, Verbesserung der Anreize und Möglichkeiten für Weiterbildung, Neuregelung der Leistungsminderungen, Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes, Bagatellgrenze, Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, Anpassungen im SGB XII, Anpassungen im Sozialen Entschädigungsrecht, Änderungen im Bundeskindergeldgesetz (BKGG). (IAB)
Weiterführende Informationen
Dokumentation des zugehörigen parlamentarischen Vorgangs -
Literaturhinweis
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 9. Mai 2022 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (20/1411); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus (20/1502) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten (20/1504): Materialzusammenstellung (2022)
Zitatform
(2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 9. Mai 2022 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) (20/1411); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsatz ehrlich berechnen - Sonderzahlungen reichen nicht aus (20/1502) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten (20/1504). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)71 v. 6. Mai 2022, S. 1-10.
Abstract
Die Drucksache enthält die Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der Diakonie Deutschland, des Caritasverbands für die Diözese Osnabrück, des Sozialverbands VdK Deutschland, des Zukunftsforums Familie, des Familienbunds der Katholiken, der Bertelsmann Stiftung, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistags. In der Anhörung wird von den Sachverständigen überwiegend eine breite Zustimmung formuliert und damit auch die Frage beantwortet, ob sich der Kindersofortzuschlag eignet, um bis zur Einführung der Kindergrundsicherung akute, auch krisenbedingte, Armutsrisiken abzufangen und welche Auswirkungen ein Unterlassen hätte. Der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fehlt es an einer Begründung, warum Beziehende von Arbeitslosengeld I ebenfalls eine Sonderzahlung erhalten sollten. Besonders angesprochen werden Probleme des Rechtskreiswechsels vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und SGB XII für Geflüchtete aus der Ukraine. (IAB)
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Literaturhinweis
Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)
Zitatform
Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.
Abstract
"Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)
Zitatform
Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.
Abstract
"Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte – ein Überblick (2021)
Zitatform
Blömer, Maximilian Joseph, Sebastian Link, Andreas Peichl & Marc Stöckli (2021): Die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte – ein Überblick. (Ifo-Forschungsberichte 120), München, 54 S.
Abstract
"In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit verstärkt eine grundlegende Reform des Sozialsystems in Deutschland diskutiert, deren Forderungen bis hin zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gehen. Hintergrund sind zum einen zahlreiche Kritikpunkte am bestehenden System der Grundsicherung in Deutschland. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Interaktion verschiedener Transferleistungen, welche teilweise unterschiedliche Verteilungs- und Anreizziele verfolgen. Zum anderen stehen wir aufgrund von Globalisierung, Digitalisierung und technischem Fortschritt vor großen Herausforderungen, aber auch neuen Chancen. Es stellt sich die Frage, ob das bestehende Sozialsystem hierfür gewappnet ist und neue Chancen nutzen kann. Gleichzeitig ist die Literatur in den letzten Jahren um Analysen der Wirkung von Hartz-IV und weiterer Elemente des bestehenden Sozialsystems in Deutschland, sowie um teilweise experimentelle Studien zu Grundeinkommenskonzepten in anderen Ländern, gewachsen. Diese Studie gibt einen Überblick über die Literatur und die Auswirkungen der bedarfsorientierten Grundsicherung auf das Verhalten der Haushalte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025: Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (2021)
Buhlmann, Florian; Siegloch, Sebastian; Stichnoth, Holger; Hebsaker, Michael;Zitatform
Buhlmann, Florian, Sebastian Siegloch, Holger Stichnoth & Michael Hebsaker (2021): Verteilungswirkungen der Reformpläne im Koalitionsvertrag 2021-2025. Eine Analyse auf Basis des ZEW-EviSTA-Modells und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). (ZEW-Kurzexpertise 2021-12), Mannheim, 13 S.
Abstract
"Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Wir brauchen einen verstärkten Dialog zwischen Politik und Wissenschaft (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"): Ein Interview mit Vanessa Ahuja (2021)
Bähr, Holger; Ahuja, Vanessa; Dietz, Martin; Schludi, Martin;Zitatform
Bähr, Holger, Martin Dietz, Martin Schludi & Vanessa Ahuja (2021): Wir brauchen einen verstärkten Dialog zwischen Politik und Wissenschaft (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). Ein Interview mit Vanessa Ahuja. In: IAB-Forum H. 22.04.2021, o. Sz., 2021-04-20.
Abstract
"Durch Corona steht auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende vor weitreichenden Herausforderungen. Davon ist Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),überzeugt. Im Interview für das IAB-Forum skizziert sie mögliche Ansätze, um diesen Herausforderungen zu begegnen – und setzt dabei auf wissenschaftliche Begleitung auch durch das IAB." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz IV: Reform mit Augenmaß (2021)
Zitatform
Fitzenberger, Bernd & Ulrich Walwei (2021): Hartz IV: Reform mit Augenmaß. In: IAB-Forum H. 23.03.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-03-22.
Abstract
"Hartz IV, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, war schon immer ein politischer Zankapfel. Tatsächlich gibt es an manchen Stellen Reformbedarf. Es wäre jedoch unklug, das System als Ganzes abzuschaffen. Vielmehr gilt es, einige Härten zu mildern und den Betroffenen zugleich bessere und nachhaltigere Arbeitsmarktperspektiven zu eröffnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
The Governance of Labour Administration: Reforms, Innovations and Challenges (2021)
Zitatform
Heyes, Jason & Ludek Rychly (Hrsg.) (2021): The Governance of Labour Administration. Reforms, Innovations and Challenges. Cheltenham: Elgar, 320 S. DOI:10.4337/9781802203158
Abstract
"Focusing on public administration activities in the field of national labour policy, this timely book provides detailed analyses of labour administration reforms, innovations and challenges in different countries, including detailed case studies from Brazil, Germany, India, Japan, South Africa, Sri Lanka and the US." (Author's abstract, © Edward Elgar Publishing) ((en))
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Literaturhinweis
Experimenting with Unconditional Basic Income: Lessons from the Finnish BI Experiment 2017-2018 (2021)
Zitatform
Kangas, Olli, Signe Jauhiainen, Miska Simanainen & Minna Ylikanno (Hrsg.) (2021): Experimenting with Unconditional Basic Income. Lessons from the Finnish BI Experiment 2017-2018. Cheltenham: Elgar, 224 S. DOI:10.4337/9781839104855
Abstract
"This discerning book provides a comprehensive analysis of the nationwide randomised Finnish basic income experiment 2017 to 2018, from planning and implementation through to the end results. It presents the background of the social policy system in which the experiment was implemented and details the narratives of the planning process alongside its constraints, as well as a final evaluation of the results." (Author's abstract, Copyright © Edward Elgar Publishing) ((en))
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Literaturhinweis
Mindestsicherungssysteme in der EU: Was Deutschland von anderen Ländern unterscheidet (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)
Keitel, Christiane;Zitatform
Keitel, Christiane (2021): Mindestsicherungssysteme in der EU: Was Deutschland von anderen Ländern unterscheidet (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 21.10.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-10-19.
Abstract
"Regina Konle-Seidl ist seit April 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“ am IAB. Seit September 2020 ist sie zum Europäischen Parlament abgeordnet. Dort unterstützt sie die Arbeit des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. In ihrer Forschung vergleicht sie aktuell die sozialen Mindestsicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Beteiligte aus dem IAB
Keitel, Christiane; -
Literaturhinweis
Soziale Sicherungssysteme im Umbruch: Beiträge zur sozial-ökologischen Transformation (2021)
Rodenhäuser, Dorothee; Diefenbacher, Hans; Held, Benjamin; Vetter, Hannes;Zitatform
Rodenhäuser, Dorothee, Hannes Vetter, Benjamin Held & Hans Diefenbacher (Hrsg.) (2021): Soziale Sicherungssysteme im Umbruch. Beiträge zur sozial-ökologischen Transformation. (Die Wirtschaft der Gesellschaft 7), Weimar (Lahn): Metropolis-Verlag, 214 S.
Abstract
"Funktionierende soziale Sicherungssysteme sind unverzichtbar für das Wohlergehen einer modernen Gesellschaft. Nicht erst seit der Corona-Pandemie besteht Veränderungsbedarf - schon lange fordern Klimawandel und andere ökologische Krisen einen umfassenden Strukturwandel hin zu einem Wirtschaften innerhalb planetarer Grenzen. Die notwendige sozial-ökologische Transformation stellt das bisherige Wirtschafts- und Wachstumsmodell grundlegend infrage und kann auch am Sozialstaat nicht vorbeigehen. Dabei stellen sich Fragen nach einer sozial gerechten Ausgestaltung umweltpolitischer Maßnahmen und den ökologischen Auswirkungen bestehender Sozialsysteme. Ebenso müssen die Rückwirkungen einer weitreichenden gesellschaftlichen Transformation auf den Sozialstaat thematisiert werden. Wie also können Sozialsysteme angesichts neuer Herausforderungen inklusiv und krisenfest gestaltet werden und zugleich den ökologischen Umbau unterstützen? Angehörige unterschiedlicher Disziplinen tragen in diesem Jahrbuch ihre Perspektiven und Ansätze bei, um Antworten auf diese Frage zu geben." (Verlagsangaben, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Precarious Work, Unemployment Benefit Generosity and Universal Basic Income Preferences: A Multilevel Study on 21 European Countries (2021)
Zitatform
Shin, Young-Kyu, Teemu Kemppainen & Kati Kuitto (2021): Precarious Work, Unemployment Benefit Generosity and Universal Basic Income Preferences: A Multilevel Study on 21 European Countries. In: Journal of Social Policy, Jg. 50, H. 2, S. 323-345. DOI:10.1017/S0047279420000185
Abstract
"The idea of universal basic income (UBI) has been attracting increasing attention globally over recent years. However, research on the individual and institutional determinants of UBI support is scarce. The present study attempts to fills this gap by analysing workers' attitudes towards UBI schemes in 21 European welfare states and focusing on the roles of precarious work (i.e. part-time work, temporary employment, low-skilled service employment, and solo self-employment) and unemployment benefit generosity (i.e. net replacement rate, payment duration, and qualifying period). We estimate fixed and random effects logistic models by merging country-level institutional data with the European Social Survey Round 8 data collected in 2016. The findings show that temporary employment is associated with positive attitudes towards UBI schemes, whereas other types of precarious work do not have significant influences. In addition, the results reveal that the more generous a country's unemployment benefits, the less likely are workers in that country to support UBI schemes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (2020)
Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.;Zitatform
Beckmann, Fabian & Rolf G. Heinze (2020): Gelingensbedingungen eines sozialen Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose - §16i SGB II an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 97-110.
Abstract
Die Autoren ziehen in ihrem Beitrag Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Erste Rückmeldungen aus der Praxis belegen eine umfangreiche Nutzung des Instruments durch die Jobcenter. Die Autoren skizzieren im Folgenden einige Überlegungen zu Gelingensbedingungen der (regionalen) Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes. Hierzu zählen begleitendes stabilisierendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen für die Langzeitarbeitslosen. 'Regionale Umsetzungspraktiken, die neue Netzwerkbildungen der Akteure vor Ort ermöglichen und dabei Dynamisierungsakzente setzen können, dürften für eine erfolgreiche Etablierung des Instruments entscheidend sein und sollten vor Ort formativ begleitet werden. (IAB)
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Literaturhinweis
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen: Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich (2020)
Brütt, Christian;Zitatform
Brütt, Christian (2020): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen. Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich. (Böll-Brief. Teilhabegesellschaft 13), Berlin, 41 S.
Abstract
"Seit es mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt, gibt es auch Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Ziel dieser Untersuchung ist ein qualitativer Vergleich der Reformkonzepte der vergangenen zwei Jahre: Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Reformvorschläge der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erfassen, werden zwei theoretische Konzepte herangezogen. Das Konzept der sozialpolitischen Interventionsformen nach Franz-Xaver Kaufmann dient dazu, die Vielzahl an Instrumenten und Einzelmaßnahmen zu systematisieren. Zugleich macht es deutlich, dass soziale Sicherung, wie sie in Deutschland besteht, mehr umfassen kann und tatsächlich auch mehr umfasst als Geld, Arbeitsanreize und Rechtsstatus. Mit dem Konzept des Institutionenwandels nach Peter A. Hall soll die Reichweite der Reformen abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Einführung einer Garantiesicherung: Endbericht (2020)
Buhlmann, Florian; Kolb, Michael; Siegloch, Sebastian;Zitatform
Buhlmann, Florian, Michael Kolb & Sebastian Siegloch (2020): Einführung einer Garantiesicherung. Endbericht. Mannheim, XXXIV, 287 S.
Abstract
"Dieses Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen untersucht auf Basis des ZEW-Mikrosimulationsmodells und der Haushaltsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Einführung eines Garantiesicherungskonzepts. Die Kernreform sieht eine Einführung eines Steuerbonus ab einem monatlichen Einkommen von 450 Euro vor, der sich am sächlichen Existenzminimum orientiert und mit einer Transferentzugsrate von 70% abgeschmolzen wird. Eine Vermögensprüfung für den Steuerbonus erfolgt nicht. Für Erwerbslose und geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von unter 450 Euro werden die Einkommensanrechnungsregeln wie folgt reformiert: Der Grundfreibetrag von 100 Euro wird abgeschafft und es wird eine einheitliche Transferentzugsrate von 70% eingeführt. Bei der Vermögensprüfung in der Grundsicherung wird ein Schonvermögen von 60.000 Euro eingeführt. Die Einkommensanrechnung in der Grundsicherung wird für unverheiratete Paare beschränkt. Die Kernreform führt dazu, dass insgesamt etwa 4,5 Millionen Haushalte (6 Millionen Personen) vom Steuerbonus profitieren. Etwa 300.000 Haushalte (540.000 Personen) würden kein Arbeitslosengeld II mehr beziehen. Reforminduzierte Arbeitsmarkteffekte verstärken diese Effekte. Insgesamt würden etwa 60.000 Personen weniger am Arbeitsmarkt teilnehmen. Die Arbeitsstunden reduzieren sich in einem Ausmaß von rund 800.000 Vollzeitäquivalenten. Die jährlichen Kosten der Reform belaufen sich auf 16 Milliarden Euro ohne simulierte Arbeitsmarkteffekte und 43 Milliarden, wenn sich die erwarteten Anpassungen auf dem Arbeitsmarkt voll entfalten. Eine zusätzliche Erhöhung des Regelsatzes und eine damit einhergehende Anhebung der Kinderbedarfe und des sächlichen Existenzminimums verstärken die Reformeffekte. Insbesondere die fiskalischen Kosten und Arbeitsmarktwirkungen fallen höher aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Widersprüchlichkeiten bei der sozialen Absicherung des Wohnens: Policy-Inkohärenzen zwischen Grundsicherung und Wohngeld. Befunde und Reformvorschläge (2020)
Cischinsky, Holger; Krapp, Max-Christopher;Zitatform
Cischinsky, Holger & Max-Christopher Krapp (2020): Widersprüchlichkeiten bei der sozialen Absicherung des Wohnens. Policy-Inkohärenzen zwischen Grundsicherung und Wohngeld. Befunde und Reformvorschläge. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 100-109. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-100
Abstract
"Sowohl die Grundsicherung als auch das vorrangig in Anspruch zu nehmende Wohngeld zielen auf die soziale Absicherung des Wohnens. Allerdings gehen beide Transfersysteme mit unterschiedlichen administrativen Zuständigkeiten, divergierenden Zielgruppenabgrenzungen und voneinander abweichenden Verfahren der Leistungsberechnung und -gewährung einher. Für die Betroffenen äußern sich diese Unterschiede u. a. in unterschiedlichen Anreizsystemen in Bezug auf die Wohnungswahl, aber auch darin, dass beide Systeme unterschiedlich stark in die persönliche Lebensführung und -gestaltung eingreifen. Problematisch werden diese Policy-Inkohärenzen insbesondere dann, wenn Wechsel zwischen den Systemen allein durch die unterschiedlichen Fortschreibungsregularien verursacht werden, mittels derer die Grundsicherung und das Wohngeld auf allgemeine Preis- und Mietensteigerungen reagieren. Der Beitrag deckt diese Inkohärenzen und deren Folgen für Betroffene auf, unterbreitet Vorschläge zur Reduzierung derartiger Systemwechsel und bewertet vor diesem Hintergrund die jüngst beschlossene Dynamisierung des Wohngelds." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Falling through the social safety net? Analysing non-take-up of minimum income benefit and monetary social assistance in Austria (2020)
Zitatform
Fuchs, Michael, Katrin Gasior, Tamara Premrov, Katarina Hollan & Anette Scoppetta (2020): Falling through the social safety net? Analysing non-take-up of minimum income benefit and monetary social assistance in Austria. In: Social Policy and Administration, Jg. 54, H. 5, S. 827-843. DOI:10.1111/spol.12581
Abstract
"Non-take-up of means tested benefits is a widespread phenomenon in European welfare states. The paper assesses whether the reform that replaced the monetary social assistance benefit by the minimum income benefit in Austria in 2010/11 has succeeded in increasing take up rates. We use EU-SILC register data together with the tax-benefit microsimulation model EUROMOD/SORESI. The results show that the reform led to a significant decrease of non-take-up from 53 to 30% in terms of the number of households and from 51 to 30% in terms of expenditure. Following the three-t's (threshold, trigger, and trade-off) introduced by Van Oorschot, estimates of a two-stage Heckman selection model as well as expert interviews indicate that the taken measures include both threshold and trade-off characteristics. Elements such as the higher degree of anonymity within the claiming process, the provision of health insurance, binding minimum standards, the limitation of the maintenance obligations, new regulations related to the liquidation of wealth, as well as the general coverage of the benefit reform in the media and in public discussions led to an improved access to the benefit." (Author's abstract, IAB-Doku, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))
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Soziale Sicherheit stärken - Autonomie erhöhen (2020)
Jakob, Johannes;Zitatform
Jakob, Johannes (2020): Soziale Sicherheit stärken - Autonomie erhöhen. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 79-90.
Abstract
Der Autor stellt im Namen des DGB unterschiedliche Maßnahmen vor, durch die der soziale Schutz bei Arbeitslosigkeit verbessert werden soll. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen Arbeitslosigkeit zu vermeiden und wenn sie doch eintritt, im Rahmen der Arbeitslosenversicherung einen sozialen Abstieg zu vermeiden. 'Die Grundsicherung als unterstes soziales Netz muss so ausgestaltet werden, dass sie wirksam vor Armut schützt. Konkret gefordert werden ein Rechtsanspruch auf aktive Fördermaßnahmen im Rahmen des SGB III und ein längerer Leistungsbezug. Außerdem plädiert der Autor für eine Individualisierung von Grundsicherungsleistungen und eine Weiterbildungsoffensive im Hartz-IV-System. 'Notwendig ist zudem, die Rechte von Hartz-IV-Leistungsbeziehern zu stärken und die Ressourcen der Jobcenter zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen der Jobcenter-Mitarbeiter so zu verbessern, dass eine bürgerfreundliche Arbeitsweise der Jobcenter möglich wird. (IAB)
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Hartz 4.0?: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende zwischen Fortentwicklung und Generalrevision (2020)
Lange, Joachim; Schulze-Böing, Matthias; Kober, Pascal; Lange, Joachim; Walwei, Ulrich ; Bartke, Matthias; Beckmann, Fabian; Schupp, Jürgen ; Heinze, Rolf G.; Jakob, Johannes; Pfeiffer, Johannes; Schad, Dominik; Nößler, Ines; Stier, Michael; Wuttke, Jürgen; Vorholz, Irene; Müller-Gemmeke, Beate;Zitatform
Schulze-Böing, Matthias, Pascal Kober, Joachim Lange, Ulrich Walwei, Matthias Bartke, Fabian Beckmann, Jürgen Schupp, Rolf G. Heinze, Johannes Jakob, Johannes Pfeiffer, Dominik Schad, Ines Nößler, Michael Stier, Jürgen Wuttke, Irene Vorholz & Beate Müller-Gemmeke (2020): Hartz 4.0? Die Grundsicherung für Arbeitssuchende zwischen Fortentwicklung und Generalrevision. (Loccumer Protokolle 2019,63), Rehburg-Loccum: Evangelische Akademie Loccum, 169 S.
Abstract
"Im Herbst 2019 begann überraschend eine neue Grundsatzdebatte über das SGB II. Im nachfolgenden halben Jahr haben viele Parteien und Verbände ihre Forderungen und Reformvorstellungen konkretisiert. Neben einer neuen Kultur im Umgang zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten wurden auch zusätzliche Angebote - gerade für Langzeitarbeitslose - gefordert. Welche aber könnten das sein? Um zur Klärung dieser Fragen beizutragen, veranstaltete die Evangelische Akademie Loccum im November 2019 eine Tagung, deren Beiträge der vorliegende Band dokumentiert. Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen kurz vor der Tagung veröffentlicht wurde, konnte auch dessen Umsetzung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das SGB II vertieft diskutiert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Nicht nur Humankapital aufbauen: Sozialinvestitionen weitergedacht (2020)
Zitatform
Leẞmann, Ortrud & Francesco Laruffa (2020): Nicht nur Humankapital aufbauen: Sozialinvestitionen weitergedacht. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 93-99. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-93
Abstract
"Das in den letzten 20 Jahren auf politischer ebenso wie auf wissenschaftlicher Ebene viel diskutierte Konzept der Sozialinvestitionen sieht eine (normative) Neuausrichtung des Wohlfahrtsstaats mit dem Ziel einer Modernisierung vor, die neben die Schutzfunktion von Sozialleistungen die Aktivierung des produktiven Potenzials der Menschen stellt. Obgleich es verschiedene Versionen gibt, lässt sich ein gemeinsamer Kern bestimmen: das Ziel umfassender Erwerbsbeteiligung und die Förderung des Humankapitals. Diese Ausrichtung an ökonomischen Zielen hat substanzielle Kritik auf den Plan gerufen, die auf Schwächen in der normativen Neuausrichtung hinweist. Um die normative Basis zu stärken, braucht es – so argumentiert dieser Beitrag – erstens eine andere Begründung der Sozialinvestitionen (jenseits der ökonomischen Vorteile), zweitens ein anderes Menschenbild (jenseits von Humankapital) und drittens einen anderen Ansatz für wohlfahrtsstaatliche Reformen (einen demokratischen statt technokratischen Ansatz). Capability-Ansatz und Menschenrechte haben das Potenzial, das Konzept bezüglich aller drei Aspekte zu einer solideren normativen Grundlage für wohlfahrtsstaatliche Reformen weiterzuentwickeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Zwölf Monate Teilhabechancengesetz: Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet (2020)
Schad, Dominik;Zitatform
Schad, Dominik (2020): Zwölf Monate Teilhabechancengesetz. Eine erste Bewertung des §16i SGB II in der praktischen Umsetzung aus Sicht eines Jobcenters im Ruhrgebiet. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 111-124.
Abstract
Der Autor zieht Bilanz über das erste Jahr des Teilhabechancengesetzes, welches am 01. Januar 2019 beschlossen wurde. Mit diesem Instrument sollen besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose erreicht und ein durch öffentlich geförderte Beschäftigung getragener sozialer Arbeitsmarkt implementiert werden. Primäres Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Teilhabe der Geförderten. Der Beitrag widmet sich insbesondere der Umsetzung im Ruhrgebiet, die der Autor als Erfolg wertet. 'Aus Sicht der Jobcenter ist vor allen Dingen der relativ hohe Anteil privater Arbeitgeber als überraschendes und positives Zeichen hervorzuheben. Weiterhin betont er, 'dass alle Jobcenter des Ruhrgebiets den Passiv-Aktiv-Transfer zur Akquirierung zusätzlicher Finanzmittel nutzen. Rund 58 Prozent der eingerichteten Stellen werden nach Tariflohn bezahlt und 53 Prozent der vermittelten Personen fielen aus der Hilfebedürftigkeit. Vor dem Hintergrund des Erfolgs plädiert der Autor für eine dauerhafte Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes. (IAB)
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Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen (2020)
Schulze-Böing, Matthias;Zitatform
Schulze-Böing, Matthias (2020): Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 35-52.
Abstract
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Grundsicherung nach SGB II stellt der Autor fest, dass es bisher keiner Seite gelungen ist, 'eine wirklich tragfähige Alternative zum insgesamt ja recht erfolgreichen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch nur in groben Zügen zu entwickeln. Er plädiert stattdessen dafür, die Umsetzung und Wirkung des Rechts in vielen Einzelaspekten zu verbessern. Im Folgenden stellt er zunächst die Einführung des SGB II im Jahr 2005 als eine soziale Innovation dar. Weiterhin thematisiert er das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2019 und aktuelle gesetzliche Neuerungen. Abschließend zeigt er Themen für die fachliche Entwicklung in den Jobcentern auf: 1. Koproduktion von Kunden und Professionellen im Dienstleistungsprozess; 2. Rechtskreisübergreifende Kooperation und 3. Stärkung der sozialräumlichen Perspektive in der Praxis des SGB II. (IAB)
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Hartz IV - weder Rolltreppe aus der Armut noch Fahrstuhl in die Armut (2020)
Zitatform
Schupp, Jürgen (2020): Hartz IV - weder Rolltreppe aus der Armut noch Fahrstuhl in die Armut. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 53-64.
Abstract
Vor dem Hintergrund der parteiübergreifenden Kritik an der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt der Autor einen Überblick über die 'Folgen und (unbeabsichtigten) Kollateralschäden von Hartz IV'. Hierzu zählen wachsende Erwerbsarmut und dauerhafte Niedriglöhne. Die Armutsrisikoquote der Mittelschicht ist nicht signifikant gestiegen. Fazit: 'Vor allem das Verharren bzw. die wiederholte Erfahrung von Armut ist in den letzten Jahren gestiegen. Man kann also bilanzieren, dass Hartz IV weder die Qualität einer Rolltreppe nach oben in der Einkommensverteilung hatte noch mehr Personen als in der Vergangenheit im Aufzug nach unten fuhren'. Der Autor plädiert abschließend für die politische Weiterentwicklung von Hartz IV, die sich zugleich an einem inklusiven Wachstumsmodell orientiert und in der Verteilungspolitik einen Kurswechsel einschlägt, um dafür Sorge zu tragen, dass von den Wachstumsgewinnen stärker die unteren und mittleren Einkommensschichten profitieren als hohe und Spitzenverdiener. Er fordert nachhaltige Formen der Arbeitsmarktintegration und der Einkommenssicherung, um ein sozio-kulturelles Existenzminimum zu gewährleisten, und zwar sanktionsfrei oder zumindest sanktionsarm, das in seiner Höhe nicht nur gemäß der Preisentwicklung angepasst wird, sondern sich auch an der Wirtschaftsentwicklung orientiert. (IAB)
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Eine neue solidarische Grundsicherung (2020)
Zitatform
Schöb, Ronnie (2020): Eine neue solidarische Grundsicherung. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 21, H. 2, S. 162-184. DOI:10.1515/pwp-2019-0041
Abstract
"Ein moderner und nachhaltiger Sozialstaat braucht eine gesunde Mischung aus staatlicher Fürsorge und Eigenverantwortung. Die Hartz-Reformen waren ein Versuch, die richtige Mischung herzustellen, mit dem Prinzip des Förderns und Forderns in der Grundsicherung. Zahlreiche Menschen sind seither nicht mehr länger auf staatliche Fürsorge angewiesen, sondern können wieder für sich selbst sorgen. Doch zeigen sich zunehmend auch Schwächen eines in die Jahre gekommenen Grundsicherungssystems, insbesondere an den Schnittstellen zwischen seinen unterschiedlichen Instrumenten. Ronnie Schöb entwickelt eine neue Grundsicherungsarchitektur, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt. Sie setzt an einer ursachenorientierten Existenzsicherung an. Drei Eckpunkte charakterisieren das neue System: (1) eine zu versteuernde Kindergrundsicherung, die Familien stärker als bislang unterstützt, (2) eine Wohnbedarfssicherung und (3) eine Regelbedarfssicherung für Erwerbsfähige. Die neuen Grundsicherungsleistungen sind so miteinander verzahnt, dass die Schnittstellenprobleme nicht mehr auftreten und zugleich der Anreiz zur Selbsthilfe gegenüber dem jetzigen System deutlich gestärkt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2020)
Schüssler, Reinhard;Zitatform
Schüssler, Reinhard (2020): Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 3, S. 111-114.
Abstract
"Seit ihrer Einführung sind die Sanktionen, die das SGB II vorsieht, hochumstritten. Im Herbst 2019 hat das Bundesverfassungsgericht diese zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Im Folgenden werden Vorschläge unterbreitet, wie zum einen die vom Gericht bemängelte bisher nur lückenhafte Informationslage zu den Wirkungen der Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht verbessert werden kann, und zum anderen wie eine Verhältnismäßigkeit von Sanktionen erreicht werden könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Auswirkungen des SGB II auf den gesamten Arbeitsmarkt: Wo lassen sich Änderungsbedarfe erkennen - und wo nicht? (2020)
Zitatform
Walwei, Ulrich (2020): Die Auswirkungen des SGB II auf den gesamten Arbeitsmarkt: Wo lassen sich Änderungsbedarfe erkennen - und wo nicht? In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 11-33.
Abstract
"Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kritik an der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) liefert der Autor eine Bestandsaufnahme, 'die sowohl Wirkungsbefunde zu den Leistungen des bestehenden Systems darlegt als auch Möglichkeiten und Grenzen aktueller Reformvorschläge diskutiert. Er beschreibt zunächst den Entstehungszusammenhang, den gesetzlichen Rahmen und die Prinzipien der Grundsicherung nach SGB II. Es folgen die Entwicklung der Leistungsempfängerzahlen und des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Der Autor stellt fest, dass Hartz IV einen spürbaren Beitrag zum Arbeitsmarktaufschwung seit 2005 geleistet hat. 'Der Grundsicherung ist allgemein zugute zu halten, dass sie für Leistungsberechtigte ein soziokulturelles Existenzminimum in verlässlicher Weise bereitstellt. Mögliche Reformoptionen sieht er u.a. in günstigeren Anrechnungsregelungen für zusätzliche Erwerbseinkommen, einer Entbürokratisierung der Grundsicherung und einer verfassungskonformen Regelung der Sanktionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Menschen fördern - Hartz IV reformieren: Lösungsvorschläge für eine bessere Grundsicherung in Deutschland (2019)
Alt, Heinrich; Föhr, Horst; Niemann, Jürgen; Rossbrey, Petra; Tiemann, Heinrich;Zitatform
Alt, Heinrich, Horst Föhr, Jürgen Niemann, Petra Rossbrey & Heinrich Tiemann (2019): Menschen fördern - Hartz IV reformieren. Lösungsvorschläge für eine bessere Grundsicherung in Deutschland. (Friedrich-Ebert-Stiftung, Managerkreis. Impulse), Berlin, 8 S.
Abstract
"Der Schlachtruf 'Hartz IV muss weg' wird zur Nebelkerze, wenn man keine konkrete Alternative benennt. Richtig ist, wer den Menschen wirksam helfen will, muss die soziale Grundsicherung an die Herausforderungen der Zukunft anpassen. Das macht eine neue Balance des Grundsatzes 'Fördern und Fordern' notwendig.
Die Weiterentwicklung der Grundsicherung muss sich an folgenden Leitlinien orientieren: Sie sollte auf Menschen beschränkt werden, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Weil Deutschland Fachkräfte braucht, muss die Qualifikation der Beschäftigten konsequent gefördert werden. Zugleich gilt es Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Nicht zuletzt sind Sanktionen mit Augenmaß durchsetzen.
Die neue Orientierung stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsicherung und festigt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies ist dringend notwendig angesichts der schnell voranschreitenden Digitalisierung von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven (2019)
Aretz, Bodo; Fratzscher, Marcel; Schmidt, Christoph M.; Fries, Jan;Zitatform
Aretz, Bodo, Jan Fries, Christoph M. Schmidt & Marcel Fratzscher (2019): Hartz IV reformieren? Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 22-26.
Abstract
"Bodo Aretz, Jan Fries und Christoph M. Schmidt halten Fördern und Fordern für ein erfolgreiches Leitprinzip und warnen vor Rückschritten. Marcel Fratzscher fragt sich, ob das System der Grundsicherung noch zeitgemäß ist, und präsentiert Reformvorschläge." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Sozialstaat unter Zugzwang?: Zwischen Reform und radikaler Neuorientierung (2019)
Baumgartner, A. Doris; Fux, Beat;Zitatform
Baumgartner, A. Doris & Beat Fux (Hrsg.) (2019): Sozialstaat unter Zugzwang? Zwischen Reform und radikaler Neuorientierung. Wiesbaden: Springer VS, 439 S. DOI:10.1007/978-3-658-22444-8
Abstract
"Ohne Solidarität, Vergemeinschaftung und Sozialintegration ist der Wohlfahrtsstaat nicht überlebensfähig. Trotzdem bleiben die drei Elemente als grundlegende Konzepte der Sozialstaatsdebatte meist unterbeleuchtet. Expertinnen und Experten aus Sozial- und Politikwissenschaften untersuchen die sozialintegrative Dimension der Wohlfahrtsstaatlichkeit. Aus der Perspektive der Vergemeinschaftung behandeln sie die aktuelle wohlfahrtsstaatliche Theoriedebatte, analysieren Formen von Solidarität und setzen sich mit den spezifischen Problemlagen des modernen Wohlfahrtsstaates auseinander. Angesichts der Krisenhaftigkeit des Kernbereichs Arbeit interessiert insbesondere sein Reformvermögen. Präsentiert werden empirisch orientierte Beiträge zu Familie, Nachbarschaft und Solidarverbänden sowie theoretisch ausgerichteten Beiträgen zu aktuellen Problemlagen wie der Arbeit 4.0. Ferner werden Lösungsansätze in Form von "realutopischen" Perspektiven und Optionen diskutiert." (Verlagsangaben, © Springer)
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Literaturhinweis
Reformoptionen für die Grundsicherung von Erwerbstätigen: Kurzexpertise im Auftrag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2019)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Simon Litsche & Andreas Peichl (2019): Reformoptionen für die Grundsicherung von Erwerbstätigen. Kurzexpertise im Auftrag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (Arbeitspapier / Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2019,09), Wiesbaden, 56 S.
Abstract
"Inwiefern die verschiedenen Komponenten einer Grundsicherung auf dieses Sozialstaatsdilemma wirken, ist aufgrund der komplexen Wirkungszusammenhänge nur bedingt nachvollziehbar. Diese Kurzexpertise soll ebendiese Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Komponenten einer universellen Transferleistung und den sozialpolitischen Zielgrößen beleuchten. Die Expertise nutzt ein ex-ante Steuer-Transfer-Modell, um die Auswirkungen verschiedener Reformoptionen auf zentrale sozialpolitische Zielgrößen zu analysieren. Dabei werden die Reformoptionen untereinander und mit dem Status quo 2019 verglichen. Es werden die Veränderungen der Armutsrisikoquote und des Arbeitsangebots (in Vollzeitäquivalenten) analysiert. Außerdem werden die Auswirkungen der Reformvorschläge auf den öffentlichen Haushalt quantifiziert. Bei den in diesem Bericht untersuchten Reformvarianten handelt es sich nicht um konkrete wirtschafts- und sozialpolitische Vorschläge, sondern um eine Diskussion verschiedener Bausteine einer universellen Transferleistung. Dabei liegen alle Varianten im politisch relevanten Spektrum und können somit als Grundlage für eine wirtschaftspolitische Handlungsempfehlung gesehen werden." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Reformvorschläge für den Arbeitsmarkt: Ist Hartz IV noch zukunftsfähig? (2019)
Blömer, Maximilian; Grüner, Hans Peter; Fuest, Clemens; Jung, Philip ; Habeck, Robert; Hassel, Anke; Spermann, Alexander; Knuth, Matthias; Peichl, Andreas ;Zitatform
Blömer, Maximilian, Hans Peter Grüner, Clemens Fuest, Philip Jung, Robert Habeck, Anke Hassel, Alexander Spermann, Matthias Knuth & Andreas Peichl, Blömer, Maximilian, Hans Peter Grüner, Clemens Fuest, Philip Jung, Robert Habeck, Anke Hassel, Alexander Spermann, Matthias Knuth & Andreas Peichl (sonst. bet. Pers.) (2019): Reformvorschläge für den Arbeitsmarkt: Ist Hartz IV noch zukunftsfähig? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 6, S. 3-25.
Abstract
Das Dossier enthält folgende Beiträge:
Philip Jung und Moritz Kuhn: Die Arbeitslosenversicherung: Ein Blick zurück und nach vorne (3-6) ; Anke Hassel: Kann das weg? Optionen der Reform der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose (7-9) ; Robert Habeck: Die Wirtschaft von der Gesellschaft her denken. Ein Plädoyer für ein neues Garantiesystem, das ermutigt, den Wandel in der Arbeitswelt zu bestehen (10-11) ; Matthias Knuth: Vorwärts und Hartz IV zurücklassen? (12-14) ; Alexander Spermann: Hartz-IV-Reform: Es braucht jetzt mutige und langfristige Experimente, nicht nur Mikrosimulationen (15-17) ; Hans Peter Grüner: Die politische Zukunft von Hartz IV (18-21) ; Maximilian Blömer, Clemens Fuest und Andreas Peichl: Die Hartz-IV-Reformdebatte (21-25).
"Gegenwärtig werden viele Vorschläge diskutiert, das Arbeitslosengeld II ('Hartz IV') zu reformieren: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I könnte verlängert werden, man könnte die Zuverdienstmöglichkeiten ausweiten oder Hartz IV sogar komplett durch ein Bürgergeld ersetzen. Wie sind diese Vorschläge zu bewerten? Philip Jung, TU Dortmund, und Moritz Kuhn, Universität Bonn, halten eine einfache Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, wie u.a. von der SPD vorgeschlagen, für ungeeignet. Diese Maßnahme führe zu mehr Entlassungen und weniger Neueinstellungen und in der Folge zu einer höheren durchschnittlichen Belastung aller Arbeitnehmer durch Sozialabgaben. Damit begünstige man ältere Arbeitnehmer mit relativ stabilen Jobs zulasten von jüngeren Arbeitnehmern und von Arbeitnehmern mit instabileren Arbeitsverhältnissen. Anke Hassel, WSI - Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliches Institut, regt an, 15 Jahre nach der größten Arbeitsmarktreform der Nachkriegszeit, die Arbeitsmarktpolitik neu zu justieren. Sie verweist auf eine neue Studie, die zeigt, dass die Hartz-Reform zwar die Dauer von Arbeitslosigkeit, nicht aber den Umfang, reduziert habe. Die Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, könnten dabei helfen, die Beschäftigten stärker an der positiven Wirtschaftsentwicklung zu beteiligen und würden den heutigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen. Robert Habeck, Bündnis90/Die Grünen, plädiert dafür, bei den veränderten Rahmenbedingungen anzusetzen. Anders als bei der Einführung von Hartz IV sei nicht mehr die Massenarbeitslosigkeit, sondern der Fachkräftemangel das Problem. Heute sei die Herausforderung nicht mehr der Stillstand, sondern der Wandel, die wichtigste politische Aufgabe nicht mehr die Haushaltskonsolidierung, sondern der gesellschaftliche Zusammenhalt. Kern einer funktionierenden Sozialgemeinschaft sei, dass der lebensnotwendige Bedarf abgesichert sei und niemand in Gefahr gerate, an den Rand der Gesellschaft zu rutschen. Um das zu erfüllen, brauche es ein neues staatliches Garantiesystem, das zur Arbeit anreizt und den Niedriglohnsektor eindämmt. Matthias Knuth, Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-Essen, hält die Vorschläge der SPD für 'durchaus diskussionswürdige Denkanstöße, aber nicht für eine Blaupause' für eine praktikable 'Reform der Reform'. Man sollte die Arbeitslosenversicherung nicht zugunsten der Insider im System verändern, indem man die Bezugsdauern des Arbeitslosengeldes verlängere. Die Schonung von Vermögen und der Erhalt des Wohnstandards in einer Eingangsphase der Grundsicherung für alle, deren ALG-Anspruch ausgelaufen sei, wäre ein Ansatz, der aber auf ein Jahr begrenzt werden sollte. Alexander Spermann, FOM Hochschule für Erwerbstätige in Köln, fordert 'mutige und langfristige Experimente, nicht nur Mikrosimulationen', die in der Regel allen Reformvorschlägen zugrunde liegen. Diese seien mit Vorsicht zu genießen. Die vorgelegten Zahlen erweckten den Eindruck, man könne Verhalten von Menschen exakt berechnen. Die Realität habe aber noch deutlich mehr Variablen als die im Modell berücksichtigten. Tatsächlich könnten Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens langfristig zu geringen fiskalischen Kosten getestet werden. Hans Peter Grüner, Universität Mannheim, diskutiert die wirtschaftliche Interessenlage - sowohl von Seiten der Gewerkschaften als auch von Seiten der Arbeitgeberverbände - hinter dem fortdauernden Streit um die Hartz-Gesetzgebung und zeigt, dass eine Weiterentwicklung der Reform politisch wohl eher tragfähig ist, wenn die Reformgewinne breiter verteilt werden. Maximilian Blömer, Clemens Fuest und Andreas Peichl, ifo Institut, stellen einen ifo-Reformvorschlag vor. Dieser konzentriert sich darauf, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Ziel des Vorschlages ist es, Fehlanreize abzubauen, die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Zum anderen vergleichen sie den ifo-Vorschlag mit anderen aktuell diskutierten Reformkonzepten." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!): Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (2019)
Zitatform
Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2019): Raus aus der Niedrigeinkommensfalle(!). Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 72, H. 4, S. 34-43.
Abstract
"In den letzten Monaten hat sich die Debatte über den Reformbedarf beim deutschen Grundsicherungssystem und insbesondere bei Hartz IV intensiviert. In diesem Beitrag legt das ifo Institut einen Reformvorschlag vor, der sich darauf konzentriert, die Beschäftigungsanreize des Grundsicherungssystems zu verbessern. Es werden Fehlanreize abgebaut, die die Empfänger von Grundsicherung derzeit daran hindern, höhere eigene Einkommen zu erzielen und die Abhängigkeit von Transfers zu überwinden oder wenigstens zu reduzieren. Damit die Betroffenen der Niedrigeinkommensfalle entkommen können, muss sich Arbeit lohnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Ergänzende Berechnungen -
Literaturhinweis
Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)
Breuer, Christian;Zitatform
Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5
Abstract
"In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Reformen der Grundsicherung im internationalen Vergleich: neue Wege ja, Systemwechsel nein (Serie "Zukunft der Grundsicherung) (2019)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Regina Konle-Seidl (2019): Reformen der Grundsicherung im internationalen Vergleich: neue Wege ja, Systemwechsel nein (Serie "Zukunft der Grundsicherung). In: IAB-Forum H. 10.07.2019, o. Sz., 2019-07-02.
Abstract
"In Politik und Öffentlichkeit wird hierzulande seit geraumer Zeit verstärkt darüber debattiert, ob die Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend reformiert oder gar durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt werden sollte. Diskussionen, Modellversuche und Reformansätze in diesem Bereich sind auch in anderen Ländern zu beobachten. Der Blick über den nationalen Tellerrand ist daher für die deutsche Reformdebatte äußerst lehrreich." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019 (2019)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2019): Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. (IAB-Stellungnahme 15/2019), Nürnberg, 12 S.
Abstract
"Die Stellungnahme enthält die Bewertung der IAB-Experten im Hinblick auf Inanspruchnahme, Arbeitsanreize und Arbeitsmarktintegration zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) und zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion 'Bezahlbare Mieten sichern - Zielgerichtet unterstützten - Liberales Bürgergeld einführen' bei der Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. Nach Darstellung der Schnittstellenproblematik zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag plädieren die Autorin und die Autoren für eine verbesserte Abstimmung der Leistungen, sowohl mit Blick auf Arbeitsanreize als auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen seien erforderlich, um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen. Das IAB schlägt die Einführung eines Erwerbszuschusses vor, der die drei bedarfsgeprüften Leistungen für Erwerbstätige ersetzt. Positiv gesehen werden daher die politischen Vorschläge zur Integration von Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung wie im 'Liberalen Bürgergeld' oder in einem 'Garantieeinkommen für Alle'." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Reforming the German basic income system in international perspective: yes to new avenues, no to a fundamental change (2019)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Regina Konle-Seidl (2019): Reforming the German basic income system in international perspective: yes to new avenues, no to a fundamental change. In: IAB-Forum H. 12.12.2019, o. Sz., 2019-12-04.
Abstract
"In Germany, politicians and the public have been debating for quite some time now whether the means-tested basic income scheme, colloquially referred to as Hartz IV, should be fundamentally reformed or even replaced by an unconditional basic income. Discussions, pilot projects and reform-attempts in this area can also be observed in other countries. A look beyond national borders is therefore highly instructive for the German - and international - reform debate." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Was folgt auf Hartz IV – das bedingungslose Grundeinkommen? (2019)
Butterwegge, Christoph;Zitatform
Butterwegge, Christoph (2019): Was folgt auf Hartz IV – das bedingungslose Grundeinkommen? In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 73, H. 6, S. 60-65. DOI:10.5771/1611-5821-2019-6-60
Abstract
"Das im Volksmund „Hartz IV“ genannte Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt existiert am 1. Januar 2020 seit 15 Jahren. Gegen Ende 2018 wurde es zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion, in der auch maßgebliche Repräsentant-(inn)en von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach seiner grundlegenden Revision riefen. Der Beitrag resümiert, was das am 2005 in Kraft getretene Gesetzespaket bewirkt hat, diskutiert die neuen Konzepte von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und skizziert Alternativen dazu."(Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Dauerbaustelle Sozialstaat: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2018 (2019)
Bäcker, Gerhard;Zitatform
Bäcker, Gerhard (2019): Dauerbaustelle Sozialstaat. Chronologie gesetzlicher Neuregelungen in der Sozialpolitik 1998 bis 2018. (IAQ-Forschung 2019-01), Duisburg, 253 S. DOI:10.17185/duepublico/48254
Abstract
"In der Veröffentlichung werden umfassend die gesetzlichen Neuregelungen seit 1998 aufgelistet und in ihren zentralen Inhalten dargestellt. Erfasst sind die Bereiche:
- Arbeitsförderung/SGB II & Arbeitsrecht
- Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II & Sozialhilfe /SGB XII & Wohngeld
- Rentenversicherung & Alterssicherung
- Krankenversicherung & Gesundheitswesen
- Pflegeversicherung & Pflege
- Familienpolitik, Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Elterngeld/-zeit" (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Zur fehlenden Äquivalenz von Mindestsicherungsbezug und Armutsgefährdung: Warum manche Armutsgefährdete keine Mindestsicherung beziehen, während andere Mindestsicherung ohne Armutsgefährdung erhalten (2019)
Cischinsky, Holger; Weber, Ines;Zitatform
Cischinsky, Holger & Ines Weber (2019): Zur fehlenden Äquivalenz von Mindestsicherungsbezug und Armutsgefährdung. Warum manche Armutsgefährdete keine Mindestsicherung beziehen, während andere Mindestsicherung ohne Armutsgefährdung erhalten. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 65, H. 4, S. 459-505. DOI:10.1515/zsr-2019-0017
Abstract
"Die Armutsgefährdungsquote unterscheidet sich in Deutschland von der Mindestsicherungsquote. In Übereinstimmung mit anderen Studien zeigt unsere Analyse mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels, dass neben der Überschneidung beider Gruppen es auch Haushalte gibt, die trotz Mindestsicherungsbezugs nicht armutsgefährdet sind, während andere Haushalte zwar armutsgefährdet sind, jedoch keine Mindestsicherungsleistungen beziehen. Die empirischen Auswertungen weisen darauf hin, dass diese Unterschiede von der Art des Haushaltstyps und des Wohnorts abhängen. Da diese Ex-post-Analyse jedoch unvermeidlich unpräzise ist, greift dieser Artikel ferner auf ein Analysetool zurück, welches eine Ex-ante-Analyse des Mindestsicherungsanspruchs auf der Haushaltsebene ermöglicht. Die vorgenommene Analyse identifiziert die zugrundeliegenden Gründe für die beobachtete fehlende Übereinstimmung zwischen Armutsgefährdungs- und Mindestsicherungsquote." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Garantiesicherung - zweifelhafte Vision zur Überwindung von Hartz IV (2019)
Cremer, Georg;Zitatform
Cremer, Georg (2019): Garantiesicherung - zweifelhafte Vision zur Überwindung von Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 8, S. 570-574. DOI:10.1007/s10273-019-2493-x
Abstract
"Die Grünen wollen Hartz IV durch ein garantiertes Einkommen ersetzen, das höher ist als das derzeitige Arbeitslosengeld II und nach Einkommen, Vermögen und Bedarf gewährt wird, ansonsten aber bedingungslos und ohne Sanktionen ist. Aktive Beschäftigungspolitik und Mindesteinkommenspolitik sind in diesem Konzept strikt getrennt. Parteichef Robert Habeck schätzt die Kosten auf 30 Mrd. Euro, was eindeutig zu niedrig geschätzt ist. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt müssten berücksichtigt werden und die Finanzierung der Lebenshaltungskosten für Studierende würde ebenfalls in die öffentliche Verantwortung fallen." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Hartz-Reformen: Sind schlechtere Jobs der Preis für weniger Arbeitslosigkeit? (2019)
Zitatform
Gartner, Hermann, Thomas Rothe & Enzo Weber (2019): Hartz-Reformen: Sind schlechtere Jobs der Preis für weniger Arbeitslosigkeit? In: Makronom H. 04.12.2019, o. Sz., 2019-11-29.
Abstract
"Eine neue Studie hat untersucht, ob der Erfolg der Hartz-Reformen beim Beschäftigungsaufbau mit einem zunehmenden Niedriglohnsektor und ungünstigen Arbeitsbedingungen erkauft wurde." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Hartz-IV-Reformen erfordern Augenmaß (2019)
Krause, Michael; Roth, Steffen J.;Zitatform
Krause, Michael & Steffen J. Roth (2019): Hartz-IV-Reformen erfordern Augenmaß. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 48, H. 7/8, S. 26-31. DOI:10.15358/0340-1650-2019-7-8-26
Abstract
"In jüngster Zeit greift ein Teil der Politik verstärkt die Unzufriedenheit mit der Ausgestaltung der Mindestsicherung für Erwerbsfähige (kurz 'Hartz IV' genannt) auf und diskutiert Änderungen. Während einzelne Elemente des Arbeitslosengelds II eine ernsthafte Diskussion wert sind, erscheint die damit häufig in einem Atemzug genannte Unterstützung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens übertrieben." (Autorenreferat, © Verlag Franz Vahlen )
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Literaturhinweis
Grundsicherung statt Grundrente (2019)
Zitatform
Pimpertz, Jochen & Maximilian Stockhausen (2019): Grundsicherung statt Grundrente. In: IW-Trends, Jg. 46, H. 3, S. 39-53. DOI:10.2373/1864-810X.19-03-03
Abstract
: "Mit einer Grundrente soll die Lebensleistung bedürftiger Ruheständler gewürdigt werden. Würde eine Rentenaufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen, drohen die Hilfen in vier von fünf Fällen fehladressiert zu werden. Denn selbst wenn der individuelle gesetzliche Rentenanspruch niedriger ausfällt als der Leistungsanspruch in der Grundsicherung, so gelingt doch in den meisten Fällen eine armutspräventive Alterssicherung im Haushaltskontext. Zielführender wäre deshalb ein Anrechnungsfreibetrag bei der Bedürftigkeitsprüfung, der unabhängig von der Einkommensart gewährt werden sollte. Bei einem Freibetrag von bis zu 200 Euro pro Monat profitieren nahezu alle ursprünglich als potenziell unterstützungsbedürftig identifizierten Personen, wenn sie gleichzeitig Grundsicherungsleistungen beanspruchen. Damit würden allerdings Ruheständler je nach individuellem Alterseinkommen bei Bedürftigkeit unterschiedlich behandelt. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, können alternativ die Regelsätze der Grundsicherung im Alter für alle bedürftigen Ruheständler angehoben werden. Doch damit steigt die Anzahl der potenziellen Bezieher von Grundsicherungsleistungen. Dies ist aber weniger als Alarmsignal zu interpretieren, sondern vielmehr als Indiz wirksamer Alterssicherung. Um die Akzeptanz der Grundsicherung als Element der Sicherungsarchitektur zu stärken, sollte deshalb die Bedürftigkeitsprüfung so ausgestaltet werden, dass sie als weniger beschämend empfunden wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Hier finden Sie die englische Version -
Literaturhinweis
Was heißt "Hartz IV" hinter uns lassen?: Plädoyer für ein "Recht auf Arbeit, Ausbildung, Grundsicherung und gesellschaftliche Teilhabe" (2019)
Prölß, Reiner;Zitatform
Prölß, Reiner (2019): Was heißt "Hartz IV" hinter uns lassen? Plädoyer für ein "Recht auf Arbeit, Ausbildung, Grundsicherung und gesellschaftliche Teilhabe". In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 3, S. 107-113.
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Literaturhinweis
Dauerbaustelle SGB II - eine kleine Begehung (2019)
Schulze-Böing, Matthias;Zitatform
Schulze-Böing, Matthias (2019): Dauerbaustelle SGB II - eine kleine Begehung. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 99, H. 4, S. 163-169.
Abstract
"In einer Zeit, in der die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland so günstig ist wie zuletzt in den 1970er-Jahren, ist die immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussion um das SGB II auf den ersten Blick schwer verständlich. Sie wird vielleicht etwas verständlicher, wenn man sich klarmacht, wie stark diese Reform in die sozialstaatliche Tradition des Landes eingeschnitten hat. Dass dieser Schritt arbeitsmarkt- und sozialpolitisch notwendig war, zeigt die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der sozialen Situation seither, wenn man sie faktenorientiert und nicht durch ideologisch voreingestellte Filter betrachtet. Dass die Reform auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten sinnvoll war, wird man bei einer fairen Betrachtung ebenfalls feststellen. Ohne engagierte Arbeit der Jobcenter allerdings wären die Langfristerfolge der Reform sicher geringer ausgefallen.
Gleichwohl gibt es weiteren Handlungsbedarf. An ein paar ausgewählten Punkten wurde dies illustriert. Das SGB II wurde von Anfang an als 'lernendes System' konzipiert. Dies mit allen Konsequenzen ernst zu nehmen, ist eine zentrale Voraussetzung für seine Funktionsfähigkeit auch in Zukunft." (Textauszug, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Eine neue solidarische Grundsicherung (2019)
Zitatform
Schöb, Ronnie (2019): Eine neue solidarische Grundsicherung. (Economics. Diskussionsbeiträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin 2019,15), Berlin, 36 S. DOI:10.17169/refubium-25544
Abstract
"Ein moderner und nachhaltiger Sozialstaat braucht eine gesunde Mischung aus staatlicher Fürsorge und Eigenverantwortung. Die Hartz-Reformen versuchten, die richtige Mischung mit dem Prinzip des Förderns und Forderns in der Grundsicherung herzustellen. Zahlreiche Menschen sind seither nicht mehr länger auf staatliche Fürsorge angewiesen, sondern können wieder für sich selbst zu sorgen. Doch zeigen sich zunehmend auch Schwächen eines in die Jahre gekommenen Grundsicherungssystems, insbesondere an den Schnittstellen zwischen seinen unterschiedlichen Instrumenten. In dieser Arbeit wird eine neue Grundsicherungsarchitektur entwickelt, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt. Sie setzt dabei an einer ursachenorientierten Existenzsicherung an. Drei Eckpunkte charakterisieren das neue System. (1) Eine zu versteuernde Kindergrundsicherung, die Familien stärker als bislang unterstützt, (2) eine Wohnbedarfssicherung und (3) eine Regelbedarfssicherung für Erwerbsfähige. Die neuen Grundsicherungsleistungen sind so miteinander verzahnt, dass die Schnittstellenprobleme nicht mehr auftreten und zugleich der Anreiz zur Selbsthilfe gegenüber dem jetzigen System deutlich gestärkt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Basisgeld plus Steuergutschriften statt Hartz IV (2019)
Spermann, Alexander;Zitatform
Spermann, Alexander (2019): Basisgeld plus Steuergutschriften statt Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 3, S. 181-188. DOI:10.1007/s10273-019-2416-x
Abstract
"Aktuell gibt es viele Einzelvorschläge mit dem Ziel, das Hartz-IV-System zu reformieren. Aber auch seine völlige Abschaffung und die Ersetzung durch ein Bürgergeld ist in der Diskussion. In diesem Beitrag wird vorgeschlagen, eine völlig neue Standardeinstellung im Steuer- und Transfersystem zunächst experimentell zu erproben. Damit könnten die Finanzämter den Regelsatz der Grundsicherung an alle Bürger auszahlen und Steuergutschriften für bedürftige Vollzeiterwerbstätige mit geringem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle gewähren." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)
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Literaturhinweis
Arbeitslosenversicherung: Aktuelle Reformvorschläge würden die Grundsicherung in begrenztem Ausmaß entlasten (Serie "Zukunft der Grundsicherung") (2019)
Zitatform
Stephan, Gesine (2019): Arbeitslosenversicherung: Aktuelle Reformvorschläge würden die Grundsicherung in begrenztem Ausmaß entlasten (Serie "Zukunft der Grundsicherung"). In: IAB-Forum H. 26.06.2019, o. Sz., 2019-06-24.
Abstract
"Fast zwei Drittel der Arbeitslosen beziehen derzeit nicht Leistungen der Arbeitslosenversicherung, sondern der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nicht zuletzt deswegen zielen aktuelle Reformvorschläge darauf ab, die Arbeitslosenversicherung wieder zu stärken. Dabei geht es insbesondere darum, die Anspruchsvoraussetzungen zu lockern und die Bezugsdauer zu verlängern. Allerdings würden diese Maßnahmen nur in begrenztem Umfang dazu beitragen, dass weniger Menschen auf Hartz IV angewiesen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)