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Dossier

Die Zukunft der Grundsicherung – Konzepte und Positionen

Im Jahr 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) eingeführt und seitdem in Forschung und Politik kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Höhe der Leistungen, die Sanktionen sowie die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. In diesem Themendossier finden Sie Publikationen und weiterführende Links zum Themenkomplex der Konzeption und Gesetzesentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zuletzt geändert im Januar 2023 durch die Einführung des Bürgergeldes.
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  • Literaturhinweis

    The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (2024)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2024): The Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings. (IAB-Discussion Paper 7/2024), Nürnberg, 23 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2407

    Abstract

    "Auf den Arbeitsmärkten waren die letzten Jahrzehnte in vielen Ländern von strukturellen Reformen auf der Angebotsseite gekennzeichnet. Nach den Hartz-Reformen in den 2000er Jahren hat Deutschland kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitslose wurden großzügiger. Zuvor galt ein befristetes Sanktionsmoratorium. Wir analysieren die kurzfristigen Auswirkungen auf die Beschäftigungsaufnahmen und verwenden umfangreiche administrativer Daten sowie eine neue Kontrollgruppe. Das Moratorium dämpfte die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um vier Prozent und die nachfolgende Bürgergeldreform um fast sechs Prozent im ersten Jahr. Andere Faktoren spielten für die jüngste Abschwächung der Arbeitsaufnahmen eine noch größere Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Simulationsanalysen zur Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens: Forschungsprojekt im Auftrag von Mein Grundeinkommen e.V (2023)

    Bach, Stefan; Hamburg, Mark;

    Zitatform

    Bach, Stefan & Mark Hamburg (2023): Simulationsanalysen zur Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens. Forschungsprojekt im Auftrag von Mein Grundeinkommen e.V. (DIW Berlin. Politikberatung kompakt 195), Berlin, 27 S.

    Abstract

    "In diesem Forschungsprojekt wird die Finanzierbarkeit eines existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommens für alle untersucht, das der Verein Mein Grundeinkommen vorschlägt. Vorgesehen sind 1 200 Euro im Monat je Erwachsenen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bekommen die Hälfte. Dies bedeutet für sich genommen einen zusätzlichen staatlichen Finanzierungsbedarf von 1 105 Milliarden Euro (berechnet für das Jahr 2022)." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag?: Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz (2023)

    Bartelheimer, Peter;

    Zitatform

    Bartelheimer, Peter (2023): Teilhabe verbessern im Jobcenter – neues Etikett oder fachlicher Auftrag? Eine Standortbestimmung zum Kooperationsplan nach dem Bürgergeldgesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 304-309.

    Abstract

    "Nach dem Bürgergeldgesetz vereinbaren die Integrationsfachkräfte der Jobcenter mit Leistungsberechtigten künftig eine Kooperation zur Verbesserung der Teilhabe. Erweitert diese Neufassung des § 15 SGB II den Unterstützungsauftrag der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Oder heißt Eingliederung jetzt Teilhabe, sonst ändert sich nichts?" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz (2023)

    Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Jenny Bennett, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2023): Handlungsfelder und Anpassungsbedarfe der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung im Teilhabechancengesetz. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 731-746., 2023-08-02. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.731

    Abstract

    "Der Aufsatz untersucht die Umsetzungspraxis der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gbB) im Rahmen der Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (THCG). Ausgehend von einer Rekonstruktion der Logik der gbB im Rahmen der Gesetzgebung wird die tatsächliche Umsetzungspraxis anhand einer qualitativen Studie an zehn Standorten beleuchtet. Auf dieser Grundlage wird hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die gbB analytisch zwischen vier Handlungsfeldern unterschieden: Betrieb, Initiierung längerfristiger Entwicklungsprozesse, Notfall- und Krisenintervention sowie Lotse im Wohlfahrtsstaat. Damit die gbB diesen Anforderungen gerecht werden kann, wird empfohlen, einerseits die Fach- und Basiskompetenzen der Umsetzenden sicherzustellen und die Kontinuität in der Betreuung zu erhöhen, sowie andererseits den Zugang der gbB zu den Geförderten im Betrieb zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank; Gellermann, Jan F. C.;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld?: Eine institutionentheoretische Analyse (2023)

    Beckmann, Fabian;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian (2023): Wie viel Hartz IV steckt im Bürgergeld? Eine institutionentheoretische Analyse. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 55-74. DOI:10.3790/sfo.72.1.55

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes plant die Ampel-Koalition eine Reform des „Hartz IV-Systems“, mithilfe derer einer weniger restriktiven sozialen Mindestsicherung der Weg geebnet werden soll. Nicht nur die Inhalte und potentiellen Effekte der Reform werden kontrovers diskutiert, sondern auch ihre Reichweite: Handelt es sich beim Bürgergeld um eine graduelle Weiterentwicklung des „Hartz IV-Systems“ (Pfadabhängigkeitsthese) oder einen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmenwechsel (Transformationsthese)? Der Beitrag nimmt diese Leitfrage zum Ausgangspunkt einer institutionentheoretischen Analyse. Hierbei werden (Ideal-)Typen und Mechanismen institutionellen Wandels ebenso in den Blick genommen wie die Frage nach der Reichweite paradigmatischen Policywandels. Die Untersuchung zeigt, dass beim Bürgergeld verschiedene Mechanismen institutionellen Wandels parallel auftreten und Instrumente und Prinzipien der „alten“ Grundsicherung fortbestehen, andere wiederum substanziell modifiziert werden. Gleichzeitig bleiben zentrale wohlfahrtsstaatliche Paradigmen wie Reziprozität und Subsidiarität wirkmächtig, so dass das Reformvorhaben zwar durchaus einen graduellen wohlfahrtsstaatlichen Wandel, nicht aber einen Pfadwechsel in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens markiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘ (2023)

    Bernhard, Stefan; Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;

    Zitatform

    Bernhard, Stefan, Stefan Röhrer & Monika Senghaas (2023): Auf dem Weg zum Bürgergeld: Die Sanktionspraxis nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ‚in Zeiten von Corona‘. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 3, S. 257-273., 2022-07-25. DOI:10.3790/sfo.2022.00.0000.Berhard_Roehrer_Senghaas

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2019 eine grundlegende Reform der Sanktionsregelungen im SGB II angestoßen. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich dieses Urteil auf die Sanktionspraxis der Mitarbeitenden in den Jobcentern auswirkt. Im Anschluss an die Forschung zur StreetLevel Bureaucracy wird die Sanktionspraxis in den Jobcentern als routinisierte Reaktion auf eine strukturelle Überforderung verstanden, die aus teilweise widersprüchlichen Anforderungen politischer, steuerungsbezogener, organisatorischer und professioneller Kontexte herrührt. Auf Basis von Interviews mit Jobcenterbeschäftigten und Mitarbeitenden in Beratungsstellen konstatieren wir eine erhebliche Irritation der Sanktionsroutinen in den Jobcentern. Dabei verstärken die organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie die Stoßrichtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in unvorhergesehener Weise. Wir diskutieren die Befunde im Lichte des mit der geplanten Bürgergeldreform angestrebten Kulturwandels in der Grundsicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Röhrer, Stefan;
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  • Literaturhinweis

    Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet (2023)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2023): Was die Bürgergeldreform für junge Erwachsene bedeutet. In: Soziale Sicherheit, Jg. 72, H. 8-9, S. 309-314.

    Abstract

    "Das SGB II hat mit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 die Systematik der Transferleistungen neu geordnet. Diverse Regelungen im SGB II betreffen beziehungsweise betrafen Menschen unter 25 Jahren (U25) im Leistungsbezug auf besondere Art und Weise. Die Gesetzesänderungen des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 beziehungsweise 1. Juli 2023 sollten zu einer grundlegenden Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen, um die soziale Sicherung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Die U25 sind bei der Einführung des SGB II 2005 aufgrund einer hohen Jugenderwerbslosigkeit in diversen Regelungen besonders in den Blick genommen worden – und dies nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Nachfolgend soll daher untersucht werden, ob und wie der Gesetzgeber durch die Bürgergeldreform die U25 im Rechtskreis SGB II besonders behandelt und ob es weitergehender Unternehmungen bedarf, um diesen Personenkreis in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ungelöste Probleme der Grundsicherung (2023)

    Günther, Tom; Schöb, Ronnie ; Miltner, Svenja;

    Zitatform

    Günther, Tom, Svenja Miltner & Ronnie Schöb (2023): Ungelöste Probleme der Grundsicherung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 3, S. 41-47.

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem Wohngeld Plus wurden zwei Grundpfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland reformiert. Dabei wurden aber weder die Schnittstellenprobleme noch die unzureichenden Arbeitsanreize behoben. Es gilt zwar der Grundsatz, dass Beschäftigung im Gegensatz zu Arbeitslosigkeit das Einkommen erhöht. Allerdings schafft das Zusammenspiel der verschiedenen Sicherungssysteme vor allem für Haushalte mit Kindern große Einkommensbereiche, in denen sich Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitreduktionen kaum auf das verfügbare Haushaltseinkommen auswirken. Die Antwort des Sozialstaats auf Miet- und Energiekostensteigerungen fallen durch regionale Unterschiede bei der Wohnkostenförderung und eine fehlende zeitliche Abstimmung bei deren Fortschreibung zusehends intransparent und unsystematisch aus. Tom Günther, Svenja Miltner und Ronnie Schöb, FU Berlin, zeigen diese angesichts des Arbeitskräftemangels bedenkliche Entwicklung auf und leiten daraus Empfehlungen für kommende Reformen, wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel (2023)

    Schulze, Michaela; Brandl, Sebastian;

    Zitatform

    Schulze, Michaela & Sebastian Brandl (2023): Zum Ausbleiben eines paradigmatischen Wandels: Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 7-8, S. 597-614. DOI:10.3790/sfo.72.7-8.597

    Abstract

    "Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit sich ein paradigmatischer Wandel in der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel aufzeigen lässt. Da-zu werden die zentralen Reformen des Politikfeldes in den vier Regierungsperioden Angela Merkels analysiert. Wir zeigen, dass die aktivierende Arbeitsmarktpolitik in der Ära Merkel in ihren Grundpfeilern kaum von dem unter rot-grün eingeschlagenen Weg abgewichen ist, auch wenn sich Instrumente und Zielstellungen änderten. Dafür sind neben der günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt (sinkender Problemdruck) auch die Akteurskonstellationen in den Koalitionen verantwortlich. Lediglich das Teilhabechancengesetz deutet auf einen umfassenderen Wandel (partiellen second order change), dessen Tragweite bisher noch nicht abgeschätzt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen (2023)

    Vorholz, Irene;

    Zitatform

    Vorholz, Irene (2023): Bürgergeld-Gesetz darf "Fördern und Fordern" nicht in Frage stellen. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 1, S. 75-85. DOI:10.3790/sfo.72.1.75

    Abstract

    "Als kommunale Jobcenter sowie kommunale Träger in gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II und als Träger der Sozialhilfe hatten die Landkreise grundlegende Kritik an dem Regierungsentwurf eines Bürgergeld-Gesetzes geäußert. Nachdem der Bundesrat die Zustimmung versagt hatte, wurde im Vermittlungsverfahren eine Reihe von Änderungen beschlossen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschaffen. Der Beitrag bereitet die wichtigsten Punkte aus kommunaler Sicht auf." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Gesetz: Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes (2022)

    Bauer, Frank; Bernhard, Sarah ; Kasrin, Zein ; Knize, Veronika ; Osiander, Christopher ; Bernhard, Stefan; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Kruppe, Thomas ; Gellermann, Jan; Lang, Julia ; Senghaas, Monika ; Lietzmann, Torsten; Hohmeyer, Katrin; Mense, Andreas ; Trappmann, Mark ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wolff, Joachim; Ramos Lobato, Philipp; Wolf, Markus; Thomsen, Ulrich; Wiemers, Jürgen ; Dietz, Martin; Tübbicke, Stefan ;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard, Jonas Beste, Kerstin Bruckmeier, Martin Dietz, Jan Gellermann, Katrin Hohmeyer, Zein Kasrin, Veronika Knize, Thomas Kruppe, Julia Lang, Torsten Lietzmann, Andreas Mense, Christopher Osiander, Philipp Ramos Lobato, Maximilian Schiele, Monika Senghaas, Ulrich Thomsen, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Jürgen Wiemers, Markus Wolf, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Bürgergeld-Gesetz. Stellungnahme des IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes. (IAB-Stellungnahme 07/2022), Nürnberg, 41 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2207

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld-Gesetz nimmt die Bundesregierung wesentliche Veränderungen bei der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor und initiiert eine Abkehr von Elementen der arbeitsmarktpolitischen Aktivierung und eine Stärkung von partizipativen und auf Kooperation beruhenden Elementen in der Beziehung zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehenden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf Basis wissenschaftlicher Befunde auf die Pläne zur Gestaltung des Eingliederungsprozesses und der Leistungsminderungen, zur Leistungshöhe sowie zum Zugang zu Grundsicherungsleistungen, zur Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, zur Stärkung von Weiterbildungsanreizen, zur vorzeitigen Entfristung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sowie zur Einführung einer ganzheitlichen Betreuung in § 16k SGB II ein. Die vorliegende IAB-Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.09.2022. Nicht berücksichtigt ist der am 04.11.2022 bekannt gewordene Änderungsantrag der Bundesregierung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen (2022)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2022): Bürgergeld statt Hartz IV: Was sich Langzeitarbeitslose von der geplanten Reform erhoffen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 89, H. 31/32, S. 411-420. DOI:10.18723/diw_wb:2022-31-1

    Abstract

    "Mit dem Bürgergeld plant die Ampel-Koalition eine Reform des Hartz-IV-Systems mit Erleichterungen für Leistungsbeziehende. Dieser Wochenbericht nimmt auf Basis einer zufallsbasierten Befragung in acht Jobcentern in Nordrhein-Westfalen die Perspektive von Langzeitarbeitslosen ein: Wie schätzen sie zentrale Reforminhalte ein? Wie nehmen Langzeitarbeitslose ihre Situation wahr? Und was machen sie tagtäglich? Die Befunde offenbaren mehrheitlich positive, aber mit Blick auf einzelne Reformaspekte auch differenzierte Einschätzungen zum Bürgergeld. Bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten werden beispielsweise von einer großen Mehrheit der Langzeitarbeitslosen befürwortet, während einen grundsätzlichen Verzicht auf Sanktionen viele auch skeptisch sehen. Über 40 Prozent der Langzeitarbeitslosen berichten zudem, sich „voll und ganz“ oder „eher“ für den Grundsicherungsbezug zu schämen; knapp zwei Drittel stimmen „voll und ganz“ oder „eher“ der Aussage zu, dass andere Leistungsbeziehende das System ausnutzen. Viele Leistungsbeziehende sind eigenen Angaben zufolge ehrenamtlich und nachbarschaftlich aktiv. Eine zukünftig verbesserte Förderung solcher Tätigkeiten birgt jenseits der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Chancen für die Stärkung der sozialen Teilhabe. Kurz- und mittelfristig wird zudem die Inflation eine spürbare Erhöhung des Regelsatzes notwendig machen, um Armutsrisiken abzumildern. Zudem sollten die Chancen eines Modellprojekts zur Evaluierung der Wirkungen von Sanktionen genutzt werden, um dieses kontroverse Thema evidenzbasiert bewerten zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung weiterdenken (2022)

    Blank, Florian ; Schäfer, Claus; Spannagel, Dorothee;

    Zitatform

    Blank, Florian, Claus Schäfer & Dorothee Spannagel (Hrsg.) (2022): Grundsicherung weiterdenken. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 198), Bielefeld: Transcript, 318 S. DOI:10.14361/9783839455944

    Abstract

    "An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? (2022)

    Blömer, Maximilian; Fuest, Clemens; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian, Clemens Fuest & Andreas Peichl (2022): Aus Hartz IV wird Bürgergeld – nur alter Wein in neuen Schläuchen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 78-81. DOI:10.1007/s10273-022-3104-9

    Abstract

    "Zu Hartz IV wurde in den vergangenen Jahren schon viel gesagt: sowohl seitens der Wissenschaft (siehe z. B. Walwei et al., 2019 oder Blömer, Fuest und Peichl, 2019c) als auch seitens der Politik, zuletzt im Koalitionsvertrag (SPD et al., 2021). Wie soll es mit Hartz IV, also dem Arbeitslosengeld II und letztlich dem gesamten Transfersystem in Deutschland weitergehen? Laut Koalitionsvertrag steht zumindest fest, dass es einen neuen Namen geben soll – aus Hartz IV wird jetzt das Bürgergeld. Darüber hinaus sollen, weniger konkret festgelegt, die Hinzuverdienstregeln verbessert werden und ein Sanktionsmoratorium eingeführt werden. Die Regelsätze sollen aber nicht gesondert erhöht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? Simulationsrechnungen für ein Kindergrundsicherungsmodell: Studie mit Tabellenband (2022)

    Blömer, Maximilian Joseph;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph (2022): Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? Simulationsrechnungen für ein Kindergrundsicherungsmodell. Studie mit Tabellenband. (Ifo-Forschungsberichte 130), München, 65 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht die ökonomischen Effekte des Reformvorschlags „Teilhabegeld". Ziel des Teilhabegelds für Kinder und Jugendliche ist eine materielle Besserstellung von Kindern sowie eine Vereinfachung der Bezugsmöglichkeiten der Transferleistung. Der Reformvorschlag umfasst eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in das Teilhabegeld als einheitliche Leistung für Kinder. Dabei sollen die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt werden. Das Teilhabegeld ist eine Variante der Kindergrundsicherung. Verschiedene Ausgestaltungen werden in dieser Studie untersucht. Bei den verfügbaren Einkommen ergibt sich durch das Teilhabegeld eine deutliche Besserstellung für Familien in den unteren Einkommensdezilen. Je nach Höhe und Ausgestaltung des Teilhabegelds ließe sich dadurch das Armutsrisiko von Kindern deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung (2022)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2022): Mehr Anreize, weniger Sanktionen: Vorschlag für eine Reform der Grundsicherung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 8, S. 629-634. DOI:10.1007/s10273-022-3256-7

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das System der Grundsicherung für Arbeitsfähige radikal reformieren. Neben der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung der Qualifizierung will sie vor allem die Zuverdienstmöglichkeiten für Hilfeempfänger:innen verbessern. Fachleute zerbrechen sich schon lange den Kopf, wie die prohibitiv hohen Transferentzugsraten, also die Anrechnung von Markteinkommen auf den Transfer, auf ein erträgliches Maß gesenkt werden können, ohne dass das System zu teuer wird. Eine Lösung könnte in einer Variante des „Workfare“-Modells liegen, die aus einer Absenkung des Sockeltransfers und einer Arbeitsplatzgarantie des Staates besteht, sodass jeder Arbeitsfähige zur Deckung seines Grundbedarfs durch Arbeit beiträgt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe: Zeitgespräch (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2022): Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Transferbeziehende: keine leichte Aufgabe. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 90-94., 2022-02-02. DOI:10.1007/s10273-022-3107-6

    Abstract

    "Die Bundesregierung stellt in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem eine Neuregelung der Anrechnung von Erwerbseinkommen für Beziehende des neuen Bürgergeldes in Aussicht. Damit greift sie einen häufig geäußerten Kritikpunkt an der Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II auf. So wurde von wissenschaftlicher Seite in den vergangenen Jahren eine Stärkung der (monetären) Arbeitsanreize insbesondere zur Aufnahme einer Beschäftigung mit höherer Wochenarbeitszeit gefordert. Zudem sollte eine Neuregelung der Anrechnungsvorschriften mit einer Neuordnung des Systems von bedarfsgeprüften Leistungen verbunden werden, um die durch das Nebeneinander der verschiedenen Leistungen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung entstehende Komplexität zu reduzieren (Bruckmeier et al., 2018; Blömer et al. (2019); SVR, 2019; Schöb, 2020). Verbesserte Hinzuverdienstregelungen forderten auch Vertreter:innen verschiedener Parteien vor der Wahl, darunter auch aus der Ampelkoalition (Habeck, 2018; Whittaker, o.J.; Freie Demokraten, o.J.). Dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung dieses Thema nun adressiert, ist zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung der Reform wird jedoch keine leichte Aufgabe sein." (Autorenreferat, © 2022 Springer)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Stimmungsmache auf Stammtischniveau (2022)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2022): Bürgergeld: Stimmungsmache auf Stammtischniveau. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 12, S. 37-40.

    Abstract

    "Seit die Ampel-Koalition im September ihr „Bürgergeld“-Projekt auf den parlamentarischen Weg gebracht hat, torpedieren Wirtschaftslobbyisten, die CDU/CSU-Opposition und Boulevardmedien das Vorhaben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Kein neues Grundsicherungssystem (2022)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2022): Bürgergeld: Kein neues Grundsicherungssystem. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 10, S. 740. DOI:10.1007/s10273-022-3296-z

    Abstract

    "Glaubt man seinen Urhebern, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wird das „Hartz IV“ genannte und in Verruf geratene Grundsicherungssystem am 1. Januar 2023 durch die Einführung des „Bürgergelds“ überwunden. Zwar bestreitet niemand, dass es mancherlei Verbesserungen und Erleichterungen für Arbeitsuchende wie für die Mitarbeitenden der Jobcenter mit sich bringt. Zu bezweifeln ist jedoch, dass die beiden Parteien „Hartz IV hinter sich lassen“, wie Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) nicht müde werden zu versichern." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Das geplante Bürgergeld: Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV? Was die Ampelkoalition im neuen Grundsicherungssystem verändern müsste (2022)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2022): Das geplante Bürgergeld: Abschaffung oder Abmilderung von Hartz IV? Was die Ampelkoalition im neuen Grundsicherungssystem verändern müsste. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 372-380.

    Abstract

    "Das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld bringt Verbesserungen und Erleichterungen für Leistungsbezieher:innen wie für die Jobcenter mit sich, stellt aber keine Abkehr von den Zumutungen und negativen Auswirkungen der Hartz-Gesetze dar. Die geplante Ausweitung der Minijobs und die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten verbreitern zudem den ohnehin massiv gewachsenen Niedriglohnsektor." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reformruine Bürgergeld: Die Kampagne gegen das sozialpolitische Prestigeprojekt der Ampel-Koalition war erfolgreich (2022)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2022): Reformruine Bürgergeld. Die Kampagne gegen das sozialpolitische Prestigeprojekt der Ampel-Koalition war erfolgreich. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 12, S. 458-463.

    Abstract

    "Nach einem mehrwöchigen Streit zwischen der CDU/CSU-Opposition und der Ampel-Koalition um die finale Ausgestaltung des Gesetzentwurfs tritt am 1. Januar 2023 eine inhaltlich abgespeckte Bürgergeld-Reform in Kraft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Citizens' basic income in Scotland: On the road to somewhere (2022)

    Cantillon, Sara ; O'Toole, Francis;

    Zitatform

    Cantillon, Sara & Francis O'Toole (2022): Citizens' basic income in Scotland: On the road to somewhere. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 230-242. DOI:10.1177/13882627221114373

    Abstract

    "While the economic fragility exposed by Covid-19 has renewed the attention paid to social protection systems and in particular to basic income, the Scottish government had already funded four local authorities – North Ayrshire, City of Edinburgh, Fife and Glasgow – to undertake a feasibility study on the introduction of a Universal Basic Income pilot in Scotland. This article explores the specific Scottish context and rationale for this study, including the factors that led the Scottish government and the local authorities to pursue this approach, as well as the impact of the study on the wider social security debate and policy context in Scotland. Specifically, it takes a critical look at the Steering Committee's feasibility study, and its two commissioned research components, and explores the financial costings and institutional obstacles identified in taking forward a pilot Universal Basic Income in Scotland. These significant challenges are considered in light of both the limits of devolution and the ongoing debate on independence, as well as the wider implications for progress in social protection in Scotland." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Geförderte Umschulungen für Personen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB III: Kenntnis, Teilnahmebereitschaft und Attraktivitätskriterien: Abschlussbericht (2022)

    Dohmen, Thomas ; Kleifgen, Eva ; Stephan, Gesine ; Künn, Steffen;

    Zitatform

    Dohmen, Thomas, Eva Kleifgen, Steffen Künn & Gesine Stephan (2022): Geförderte Umschulungen für Personen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB III: Kenntnis, Teilnahmebereitschaft und Attraktivitätskriterien. Abschlussbericht. (IAB-Forschungsbericht 18/2022), Nürnberg, 24 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2218

    Abstract

    "Abschlussorientierte Weiterbildungen können für Geringqualifizierte ein probates Mittel sein, um ihre Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt zu verbessern. Häufig werden aber finanzielle Gründe als Hinderungsgrund genannt, wenn es um Hindernisse mit Blick auf eine mögliche Teilnahme geht. Die Politik hatte sich mit der im Jahr 2016 eingeführten und zunächst zeitlich befristeten Weiterbildungsprämie zum Ziel gesetzt, finanzielle Anreize für die Aufnahme einer abschlussorientierten Weiterbildung zu setzen. Bei einem erfolgreichen Abschluss erhalten die Geförderten hierdurch insgesamt 2.500 Euro. Der aktuelle Gesetzentwurf für das Bürgergeld greift dieses auf und sieht vor, die Prämienregelung zu entfristen und zudem ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro einzuführen, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder dem neu eingeführten Bürgergeld gezahlt werden wird. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse aus einer Online-Befragung von Arbeitslosen ohne Berufsabschluss, die Arbeitslosengeld beziehen – einer zentralen Zielgruppe abschlussorientierter Weiterbildungsmaßnahmen. Themen der Befragung waren die Kenntnis der Fördermöglichkeiten, die mögliche Anreizwirkung von Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld sowie Kriterien für die Attraktivität von Umschulungen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Bedeutung der geplanten Änderungen einzuschätzen und mögliche weitere Handlungsfelder aufzeigen. Gefragt wurde zunächst, inwieweit die Teilnehmenden wissen, dass es die Möglichkeit geförderter Umschulungen gibt und dass seit 2016 eine Weiterbildungsprämie bei erfolgreichem Abschluss ausgezahlt wird. Gut der Hälfte der Befragten war die Möglichkeit der Förderung von Umschulungen bekannt, jede achte befragte Person hatte schon von der Weiterbildungsprämie gehört. Ein zweites zentrales Thema der Befragung war die Weiterbildungsbereitschaft. Gut 70 Prozent könnten sich grundsätzlich (eher) vorstellen. an einer Umschulung teilzunehmen, während ein Fünftel dies (eher) verneinte. Die Teilnahmebereitschaft verändert sich dabei kaum, wenn auf die Möglichkeit zum Erhalt einer Weiterbildungsprämie oder eines monatlichen zusätzlichen Weiterbildungsgeldes verwiesen wird. Schließlich wurde erhoben, welche Kriterien für die Befragten relevant sind, um an einer geförderten Umschulung teilzunehmen. Als (eher) wichtige Kriterien für die Attraktivität einer solchen Berufsausbildung wurden von fast 90 Prozent ein passendes Berufsziel und – nach der Umschulung – interessantere Aufgaben, bessere Berufschancen und ein besserer Verdienst angegeben. Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sahen 60 bzw. 71 Prozent als (eher) wichtig an. Vor dem Hintergrund der Befunde sollten mögliche Zielgruppen gegebenenfalls noch intensiver über die geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie über die finanzielle Förderung der Teilnahme an abschlussorientierten geförderten Weiterbildungen informiert werden. Zudem zeigt sich, dass finanzielle Fördermöglichkeiten in der Gruppe der Befragten zwar mehrheitlich als (eher) wichtig angesehen werden, andere Aspekte aber eine noch gewichtigere Rolle spielen. Hierzu gehören neben dem passenden Berufsziel insbesondere die zu erwartenden Folgen einer Weiterbildung für die individuellen Arbeitsmarktchancen. Darüber besser aufzuklären könnte die Attraktivität einer abschlussorientierten Weiterbildung möglicherweise erhöhen. Auf diese Weise ließe sich eventuell auch die Zahl der Arbeitslosen verringern, die bisher keine Teilnahmebereitschaft zeigen (der Befragung zufolge sind dies etwa 20 Prozent der Betroffenen). Die Bundesagentur für Arbeit hat als Informationsquelle für alle an Berufswechseln interessierten Personen das Online-Tool New Plan entwickelt, das (unter anderem) Inspirationen für Berufswechsel gibt und Informationen über etwaige Alternativberufe (etwa zu den damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten) zur Verfügung stellt. Informationen zu den Förderwirkungen beruflicher Weiterbildung für die Teilnehmenden im Vergleich zu einer Gruppe „statistischer Zwillinge“ können die Arbeitsagenturen – differenziert nach einer Vielzahl von Merkmalen – aus der Wirkungsanalyse TrEffeR (Treatment Effects and Prediction) der Bundesagentur für Arbeit abrufen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kleifgen, Eva ; Stephan, Gesine ;
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  • Literaturhinweis

    Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? (2022)

    Falkenhain, Mariella ; Hirseland, Andreas;

    Zitatform

    Falkenhain, Mariella & Andreas Hirseland (2022): Nachhaltige Arbeitsmarktintegration und mehr soziale Teilhabe durch das neue Bürgergeld? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 75, H. 6, S. 474-478., 2022-04-21. DOI:10.5771/0342-300X-2022-6-474

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung steht die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) sowohl in leistungsrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf Angemessenheit und Ausgewogenheit des Prinzips „Fördern und Fordern“ in der Kritik. Die neue Bundesregierung möchte das Grundsicherungssystem mit dem sogenannten Bürgergeld nun erneuern. Es soll die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsbeziehenden verbessern. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung geht es auch um einen Kurswechsel in der Beratungs- und Vermittlungspraxis der Jobcenter. Dieser Beitrag diskutiert die zentralen Ansatzpunkte aus dem Koalitionsvertrag im Lichte von Forschungsergebnissen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Nomos)

    Beteiligte aus dem IAB

    Falkenhain, Mariella ;
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  • Literaturhinweis

    The policy and political consequences of the B-Mincome pilot project (2022)

    García, Leire Rincón;

    Zitatform

    García, Leire Rincón (2022): The policy and political consequences of the B-Mincome pilot project. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 213-229. DOI:10.1177/13882627221123347

    Abstract

    "The idea of universal basic income is recieving increasing attention in the political, media and public agendas. This policy proposal constitutes a radical departure from the orthodox welfare rationale of giving to those in need, or attaching conditions to welfare support. Given the permutation that a UBI presents, many pilot projects and field experiments are being carried out globally to test the effects of this novel policy idea. Key questions arise from these developments: are the lessons learned from these experiments being fed back into the policy process? Are the pilot project results guiding and informing policymakers? Overall, can we observe any political effects of such scientific efforts? I address these questions through a qualitative case study analysis of the B-Mincome project. Through an in-depth analysis of this pilot, some of the key factors influencing the (limited) policy and political effects of the pilot project have been identified. The B-Mincome case study shows that the barriers to policy change were in place well before the pilot, and evidently, remained unaltered by it. The political landscape in Barcelona's City Council, its economic powers and institutional context were unchanged by the pilot, and in fact shaped the pilot design, moving it away from the UBI proposal. The B-Mincome experience illustrates the need to accommodate the pilot design to the politics and economics of the experiment, and shows the unintended consequences that such an adaptation of the pilot design may have in relation to its original objectives. In the case of Barcelona, this has meant a move away from a UBI-style pilot design, resulting in very limited effects on the debate or policy design of cash transfers, having a greater policy impact on active polices instead. However, by taking a broader look at Spanish and Catalan politics, our analysis has shown that unexpected factors may end up triggering a debate much more effectively than a pilot project." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Lohnabstandsgebot: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind (2022)

    Haak, Denis; Schmidt, Ulrich;

    Zitatform

    Haak, Denis & Ulrich Schmidt (2022): Bürgergeld und Lohnabstandsgebot. Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für unter Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings notwendig sind. (IfW-Kurzbericht / Kiel Institut für Weltwirtschaft), Kiel, 5 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn in Deutschland ist vor wenigen Wochen auf 12 Euro pro Stunde gestiegen ist, gleichzeitig soll aber auch die Grundsicherung zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Ablösung des ALG II durch das neue Bürgergeld substantiell erhöht werden. Ulrich Schmidt und Denis Haak berechnen auf dieser Grundlage, inwieweit das Lohnabstandsgebot zukünftig eingehalten wird. Dazu vergleichen die Autoren das Bürgergeld für verschiedene Haushaltstypen mit dem Nettolohn, der sich ergibt, wenn - wie beim Lohnabstandsgebot unterstellt – ein erwachsenes Haushaltsmitglied Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und Kindergrundsicherung als Einstiege ins bedingungslose Grundeinkommen?: Wendemarken im Koalitionsprogramm der neuen Bundesregierung (2022)

    Heinze, Rolf G.; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Heinze, Rolf G. & Jürgen Schupp (2022): Bürgergeld und Kindergrundsicherung als Einstiege ins bedingungslose Grundeinkommen? Wendemarken im Koalitionsprogramm der neuen Bundesregierung. In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Jg. 71, H. 1, S. 37-50. DOI:10.3224/gwp.v71i1.06

    Abstract

    "Im Beitrag wird diskutiert, ob es sich bei der vorgesehenen Ablösung von Hartz IV durch ein Bürgergeld und den Aufbau einer Kindergrundsicherung eher um einen symbolischen Wandel handelt oder die im Herbst 2021 gewählte Ampel-Koalition einen substanziellen Neuanfang und eine grundlegende Reform des Wohlfahrtsstaates einleitet. Zusammenfassend werden die geplanten Maßnahmen der neuen Bundesregierung als schleichende Transformation einer beitragsfinanzierten Lebensstandardabsicherung zum Grundsicherungsstaat mit einer universalistischen Sozialintegration gedeutet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander (2022): Beim Übergang zum Bürgergeld mutig große Veränderungen wagen. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 100-103. DOI:10.1007/s10273-022-3109-4

    Abstract

    "Mit dem Ende 2003 verabschiedeten vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) fanden die Arbeitsmarktreformen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ihren bis heute umstrittenen Abschluss. Das bis dahin bestehende Versicherungs- und Transfersystem im Falle von Arbeitslosigkeit wurde grundlegend verändert. Die am letzten Arbeitsgehalt orientierte Arbeitslosenhilfe und die bedarfsorientierte Sozialhilfe wurden durch die bedarfsorientierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ersetzt. Die Höhe des Arbeitslosengelds II entsprach in etwa dem Leistungsniveau der bisherigen Sozialhilfe. Im Vergleich zur Arbeits- und Sozialhilfe wurde zudem ein umfassendes arbeitnehmerseitiges Kombilohnelement durch die nur teilweise Anrechnung von Erwerbseinkommen geschaffen (SVR, 2006). Zusätzlich wurde mit dem ebenfalls Ende 2003 verabschiedeten Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds im Rahmen der Arbeitslosenversicherung stark verkürzt." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Von Hartz IV zum Bürgergeld - mehr als ein neuer Name?: Zeitgespräch mit Beiträgen von Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Holger Schäfer, Christian Merkl, Kerstin Bruckmeier, Jürgen Wiemers, Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Herzog-Stein (2022)

    Herzog-Stein, Alexander ; Schäfer, Holger; Strengmann-Kuhn, Wolfgang; Merkl, Christian ; Fuest, Clemens; Bruckmeier, Kerstin ; Blömer, Maximilian; Wiemers, Jürgen ; Peichl, Andreas ; Opielka, Michael;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Holger Schäfer, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Merkl, Clemens Fuest, Kerstin Bruckmeier, Maximilian Blömer, Jürgen Wiemers, Andreas Peichl & Michael Opielka, Herzog-Stein, Alexander, Holger Schäfer, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Merkl, Clemens Fuest, Kerstin Bruckmeier, Maximilian Blömer, Jürgen Wiemers, Andreas Peichl & Michael Opielka (sonst. bet. Pers.) (2022): Von Hartz IV zum Bürgergeld - mehr als ein neuer Name? Zeitgespräch mit Beiträgen von Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Holger Schäfer, Christian Merkl, Kerstin Bruckmeier, Jürgen Wiemers, Michael Opielka, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Herzog-Stein. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 77-103. DOI:10.1007/s10273-022-3103-x

    Abstract

    "Die Ampelkoalition plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Regelsätze nicht gesondert erhöht werden, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert wird und der Vermittlungsvorrang abgeschafft wird. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung an mehreren Stellen ändern. Die Autor:innen fragen, wie sich diese Veränderungen auf die Arbeitssuche und den Arbeitsmarkt auswirken. Bestehen für Arbeitssuchende noch genug Anreize, eine Arbeit anzunehmen? Welche weiteren Anpassungen sollte es im Zuge der Reform geben?" (Autorenreferat, © 2022 Springer)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    A Truly Missed Opportunity: The Political Context and Impact of the Basic Income Experiment in Finland (2022)

    Hiilamo, Heikki ;

    Zitatform

    Hiilamo, Heikki (2022): A Truly Missed Opportunity: The Political Context and Impact of the Basic Income Experiment in Finland. In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 3, S. 177-191. DOI:10.1177/13882627221104501

    Abstract

    "Finland conducted the first nationwide field experiment with partial basic income between 2017 and 2018. The experiment and its results were widely reported in international media and featured in political debates across the globe. Domestically, the experiment had an impact on social policy debates but no impact on social policy. For example, it did not feature in the Social Security 2030 project or in the work of the Social Security Reform Committee (2020–2027). The research setting for the experiment was compromised from the beginning due to political reasons; but the scientific power was further undermined by a new sanctioning model, which was implemented in 2018 at the beginning of the second year of the basic income experiment. The new Government taking office in 2019 promised to continue with a negative income tax experiment; however, no such experiment was conducted. The article will unpack these developments in Finland and discuss possible explanations for denouncing basic income as a policy idea." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Der Kooperationsplan soll die Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Eine gute Idee? (Interview mit Sarah Bernhard und Gesine Stephan) (2022)

    Keitel, Christiane; Bernhard, Sarah ; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Keitel, Christiane, Sarah Bernhard & Gesine Stephan; Sarah Bernhard & Gesine Stephan (sonst. bet. Pers.) (2022): Bürgergeld-Reform: Der Kooperationsplan soll die Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Eine gute Idee? (Interview mit Sarah Bernhard und Gesine Stephan). In: IAB-Forum H. 05.10.2022 Nürnberg, 2022-10-04. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221005.01

    Abstract

    "In Deutschland war eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcentern und Arbeitslosen bisher gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll im Rahmen der Bürgergeld-Reform durch einen sogenannten Kooperationsplan abgelöst werden. Ein Forschungsteam hat mittels einer Interventionsstudie (IAB-Forschungsbericht 16/2022) untersucht, inwieweit Eingliederungsvereinbarungen im bisherigen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), tatsächlich zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt beitragen konnten. Die Forum-Redaktion hat dazu bei den IAB-Forscherinnen Sarah Bernhard und Gesine Stephan nachgefragt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022 (2022)

    Knize, Veronika ; Wolff, Joachim; Wolf, Markus;

    Zitatform

    Knize, Veronika, Markus Wolf & Joachim Wolff (2022): Zum Sanktionsmoratorium der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 16.5.2022. (IAB-Stellungnahme 04/2022), Nürnberg, 14 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2204

    Abstract

    "Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.5.2022 äußerte sich das IAB mit dieser Stellungnahme (nach IAB-Stellungnahme 3/2022 zum Referentenentwurf) zum Entwurf der Bundesregierung für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – mit dem ein bis 31.12.2022 befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll – und zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Thema der Anhörung war ferner ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, der erst am Tag der Anhörung vorgelegt wurde und zu dem daher schriftlich nicht Stellung genommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert die komplette (dauerhafte) Streichung von Sanktionen und betont, dass Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar in begrenztem Maß verfassungsrechtlich möglich sind, auf Sanktionen aber verzichtet werden kann. Die Stellungnahme behandelt zunächst Inhalt und Einordnung des Gesetzesentwurfs. Anschließend werden Inhalt und Einordnung des Änderungsantrags unter folgenden Aspekten erörtert: Mangellagen infolge von Sanktionen, kontraproduktive Wirkungen von Sanktionen auf arbeitsmarktpolitische Ziele und mittelbar diskriminierende Wirkungen von Sanktionen, sodass bestimmte Personengruppen häufiger als andere von Sanktionen betroffen sind. Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lasse sich weder ein Sanktionsmoratorium noch eine Abschaffung der Sanktionen im SGB II begründen; plädiert wird stattdessen für eine grundlegende Sanktionsreform." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Basic Income and the Social Investment State: Towards Mutual Reinforcement? (2022)

    Martinelli, Luke; Vanderborght, Yannick ;

    Zitatform

    Martinelli, Luke & Yannick Vanderborght (2022): Basic Income and the Social Investment State: Towards Mutual Reinforcement? In: European Journal of Social Security, Jg. 24, H. 1, S. 40-57. DOI:10.1177/13882627221085019

    Abstract

    "Is a social investment strategy compatible with the provision of an unconditional basic income? Prima facie, these two scenarios look like incongruent policy alternatives. While social investment – an influential policy paradigm at the level of the European Union – aims at promoting public services and maximum labour market participation, basic income is paid in cash and has sometimes been presented as the key component of a post-work future. In this article, we explore this apparent incongruence and show that these two visions for welfare reform are not necessarily incompatible. We argue that they may share a number of substantial points of agreement, and indeed may reinforce one another according to a logic of institutional complementarity. In particular, we claim that a partial basic income (i.e., a modest unconditional income guarantee, whose amount would be insufficient if one lives alone) could enhance or complement the key functions of a social-democratic version of the social investment strategy. By doing so, we conclude that the integration of a basic income into a social investment package could contribute to overcoming criticisms of the social investment agenda. At the same time, it could rescue basic income from the numerous critics who see it as an unrealistic policy proposal." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven zum Bürgergeld: Zeitgespräch (2022)

    Merkl, Christian ;

    Zitatform

    Merkl, Christian (2022): Perspektiven zum Bürgergeld. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 85-89. DOI:10.1007/s10273-022-3106-7

    Abstract

    "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hartz-IV-Reform ein wesentlicher Grund für den Beschäftigungsaufschwung seit dem Jahr 2005 war. Auf der negativen Seite steht eine schlechtere Absicherung für Langzeitarbeitslose und höhere Unsicherheit bei allen Beschäftigten. Vor dem Hintergrund des (auch durch Hartz IV verursachten) robusteren Arbeitsmarkts justiert die Ampelkoalition das Bürgergeld etwas mehr in Richtung sozialer Absicherung. Dies scheint aber im Bewusstsein zu geschehen, dass ein zu weitgehendes Rückdrehen der Reform Deutschland durchaus wieder zum Teil in die Zeiten des „kranken Manns Europas“ (Economist, 2004) zurückbringen könnte. Viele der Vorschläge im Koalitionsvertrag lassen noch Interpretationsspielräume zu. Eine finale Beurteilung kann also erst bei konkret bekannten Umsetzungsvorschlägen erfolgen. Mein Beitrag argumentiert, dass es Politikmaßnahmen wie Beschäftigungskonten oder Lohnsubventionen gibt, die einem weniger starken Zielkonflikt zwischen aggregierter Beschäftigung und sozialer Absicherung unterliegen. Es könnte sich also für die Ampelkoalition lohnen, über den Koalitionsvertrag hinaus zu denken. Die Konstruktion des Bürgergelds bietet gute Möglichkeiten, die postulierten Prinzipien Freiheit und Gerechtigkeit noch besser in Einklang zu bringen" (Textauszug, © 2022 Springer)

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  • Literaturhinweis

    Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Das Bürgergeld kommt – der Zwang bleibt: Möglichkeiten konstruktiver Beratung im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 2, S. 70-74.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will das Arbeitslosengeld II bis 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Dessen Spezifika sind noch unklar, fest steht laut Koalitionsvertrag aber bereits, dass Sanktionen beim Verstoß gegen Mitwirkungspflichten für Beziehende des Bürgergeldes bestehen bleiben. Beratung im Jobcenter bleibt herausfordernd, eine wertschätzende Interaktionsgestaltung ist dort aber dennoch möglich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Strafen muss sein!?: Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter (2022)

    Nixdorf, Christian Philipp;

    Zitatform

    Nixdorf, Christian Philipp (2022): Strafen muss sein!? Vom Bürgergeld, (nicht) ausgesetzten Sanktionen und Konformitätsdruck im Jobcenter. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 10, S. 366-371.

    Abstract

    "Das Bürgergeld soll zukünftig „Hartz IV“ ersetzen. Bis es 2023 eingeführt wird, verzichten die Jobcenter auf einige Sanktionen. Fortan soll Respekt statt Fremdbestimmung die Grundsicherung prägen. Sanktionslos wird es aber auch beim Bürgergeld nicht zugehen. Wie Integrationsfachkräfte im Jobcenter dazu stehen und wie sie Sanktionen legitimieren, wird im Text dargelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats (2022)

    Opielka, Michael; Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Opielka, Michael & Wolfgang Strengmann-Kuhn (2022): Bürgergeld und die Zukunft des Sozialstaats. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 95-99. DOI:10.1007/s10273-022-3108-5

    Abstract

    "Die Ende 2021 neu gewählte deutsche Bundesregierung plant eine Reform von Hartz IV hin zu einem Bürgergeld. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht dabei vor, dass es ein Sanktionsmoratorium geben wird, die Anrechnung des Zuverdienstes reduziert und auf die Überprüfung von Vermögen sowie Angemessenheit der Wohnung in den ersten zwei Jahren verzichtet wird. Hervorheben lässt sich zudem, dass zwar auf Sanktionen nicht grundsätzlich verzichtet, aber der Vermittlungsvorrang abgeschafft werden soll. Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe der Erwerbsfähigen sollen besser ermittelt und Weiterbildung wie Qualifizierung verbessert sowie durch ein Weiterbildungsgeld auch finanziell unterstützt werden. Die Jobcenter sollen mehr Gestaltungsspielraum bekommen. Darin wird das Bemühen deutlich, die Arbeitsförderung bei erwerbsfähigen Grundsicherungsempfänger:innen in nachhaltige und bessere Jobs zu stärken. Damit würden sich die Bedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) an wesentlichen Stellen ändern." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt") (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Bürgergeld-Reform: Deutliche Mehrheit der Jobcenter befürwortet die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Serie "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt"). In: IAB-Forum H. 27.10.2022 Nürnberg, 2022-10-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20221027.01

    Abstract

    "Mit der Einführung des Bürgergelds soll die derzeit noch bis Ende 2024 befristete Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ fest im Instrumentenkasten der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert werden. Damit stünde dauerhaft ein Instrument zur Verfügung, das sich an besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose richtet. Die Geschäftsführungen der Jobcenter begrüßen diesen Schritt ganz überwiegend, wie eine Online-Befragung des IAB zeigt. Besonders bemerkenswert: Sie erhoffen sich von diesem Instrument keineswegs nur eine Stärkung der sozialen Teilhabe, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsmarktintegration." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Jobcenter (2022)

    Osiander, Christopher ; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Osiander, Christopher & Philipp Ramos Lobato (2022): Die Bürgergeld-Reform aus Sicht der Jobcenter. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 12, S. 949-955., 2022-12-02. DOI:10.1007/s10273-022-3344-8

    Abstract

    "Mit der jüngst vom Bundestag beschlossenen Einführung eines Bürgergelds soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresbeginn 2023 reformiert werden. Die Reform steht dabei nicht allein für eine begriffliche Abkehr von „Hartz IV“, sondern beansprucht eine „grundlegende Weiterentwicklung“ des Sicherungssystems. So sollen nachhaltige Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung gestärkt, vor allem aber das Verhältnis des Sozialstaats zu seinen unterstützungsbedürftigen Bürger:innen von Grund auf neujustiert werden. Die praktische Umsetzung obliegt den mehr als 400 Jobcentern. In einer Online-Befragung wurde vorab ihre Einschätzung der Reform erhoben." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV (2022)

    Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Schneider, Ulrich (2022): Ohne Abschaffung der Sanktionen bleibt es Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 71, H. 1, S. 34-36.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag enthält gute Ansätze beispielsweise zur Armutsbekämpfung, zur Bildung, und zur Abmilderung der Pandemiefolgen. Dass aber alle Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist ein Kardinalfehler, den schon die letzte Bundesregierung gemacht hatte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld statt Hartz IV (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Bürgergeld statt Hartz IV. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 102, H. 2, S. 82-85. DOI:10.1007/s10273-022-3105-8

    Abstract

    "Mit dem „Bürgergeld“ unternimmt die Ampelkoalition einen erneuten Versuch, die Grundsicherung für Arbeitssuchende vom ungeliebten inoffiziellen Namen „Hartz IV“ zu lösen. Angesichts des negativen Images erscheint dies nachvollziehbar. Aber die Grundsicherung soll nicht nur einen neuen Namen bekommen. Im Koalitionsvertrag werden auch inhaltliche Änderungen in Aussicht gestellt – wenngleich vieles noch im Ungefähren bleibt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge (2022)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2022): Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Bundestags-Drucksage 20/3873 und weitere Anträge. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2022,58), Köln, 11 S.

    Abstract

    "In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine als „Bürgergeld“ bezeichnete Leistung zu ersetzen, die die Würde des Einzelnen achtet, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigt und „digital und unkompliziert“ zugänglich sein solle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand (2022)

    Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Schöb, Ronnie (2022): Die deutsche Grundsicherung auf dem Prüfstand. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 51, H. 1, S. 24-30. DOI:10.15358/0340-1650-2022-1-24

    Abstract

    "Zuviel staatliche Fürsorge untergräbt die Selbsthilfe, zu wenig Fürsorge lässt diejenigen im Stich, die sich selbst nicht helfen können. Dieser Beitrag zeigt, wie die deutsche Grundsicherung mit Hilfe des Prinzips des Förderns und Forderns versucht, dieses Sozialstaatsdilemma abzumildern, beschreibt die Erfolge der Hartz-Reformen und identifiziert bestehende Schwachstellen. Darauf aufbauend stellt er eine neue Grundsicherungsarchitektur vor, die das vorhandene Instrumentarium der Sozialpolitik besser nutzt und aufeinander abstimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Verlag Franz Vahlen )

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  • Literaturhinweis

    Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018 (2022)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2022): Auf dem Weg vom Regelbedarf zum Mindesteinkommen. Methoden und Rechenergebnisse auf der Basis der EVS 2018. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 71, H. 2, S. 97-117. DOI:10.3790/sfo.71.2.97

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag beschreibt Methoden und stellt deren Ergebnisse vergleichend gegenüber, die in jüngster Zeit auf der Grundlage einer Statistik, der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2018 (EVS 2018), für den Regelbedarf ermittelt wurden. Einbezogen in die Darstellung sind die Modelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Parität auf der Grundlage von Sonderauswertungen der EVS 2018 durch Die Linke, von Becker/Tobsch (2020) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Becker/Held (2020) für die Diakonie Deutschland sowie das Modell von Schüssler (2018; 2019). Für das Modell von Schüssler werden erstmals Resultate publiziert. Die Ergebnisse weisen mit Ausnahme des BMAS-Modells eine eher geringe Spannweite der resultierenden Euro-Beträge des „Bedarfs“ auf. Sie ist im wesentlichen durch die Wahl des Referenzbereichs (Bereich unterer Einkommen oder gesellschaftliche Mitte) sowie durch den politisch gesetzten Abstand des Regelbedarfs vom gewählten Referenzbereich bestimmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? (2022)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2022): Bürgergeld: Neues Label, altes Denken? In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 10, S. 109-114.

    Abstract

    "Mit der Verkündung des Gesetzentwurfes zum Bürgergeld ist die Katze aus dem Sack: Die Ampelregierung ist offenbar nach wie vor nicht gewillt, die schon seit Jahren zu Recht kritisierte Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes so zu korrigieren, dass dieser wirklich vor Armut schützt." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Blätter Verlagsgesellschaft mbH)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionsmoratorium: Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022 (2022)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2022): Sanktionsmoratorium. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums im SGB II am 2.3.2022. (IAB-Stellungnahme 03/2022), Nürnberg, 7 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2203

    Abstract

    "Mit Einführung eines Bürgergeldes will die Bundesregierung auch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 erforderlich gewordene gesetzliche Neuregelung der Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte SGB-II-Sanktionen) umsetzen. Befristet bis zum 31. Dezember 2022 soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen außer Kraft setzen, danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln. In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums knüpft das IAB an seine früheren Stellungnahmen an und betont, dass mit vorliegenden Forschungsbefunden ein Sanktionsmoratorium oder gar eine Abschaffung der Sanktionen nicht zu begründen sei, sondern vielmehr Elemente einer Reform der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wichtige Reformschritte seien bereits infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2019 erfolgt. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs werde nicht deutlich, warum mit dem Sanktionsmoratorium ein derart weitgehender Zwischenschritt notwendig ist und es erschließe sich nicht, warum Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesetzt werden sollen. Auch erste Forschungsergebnisse zur Sanktionspraxis während der Covid-19-Pandemie sprächen nicht für ein Sanktionsmoratorium." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)

    Wolff, Joachim; Bernhard, Sarah ; Röhrer, Stefan; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213

    Abstract

    "Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055): Materialzusammenstellung (2022)

    Zitatform

    (2022): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. November 2022 um 12:45 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (20/3873); b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der AfD: Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit (20/3943); c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen - 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen (20/3901); d) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Regelsätze spürbar erhöhen - 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (20/4053); e) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen abschaffen - Das Existenzminimum kürzt man nicht (20/4055). Materialzusammenstellung. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 20(11)240 v. 4. November 2022, S. 1-327.

    Abstract

    Der Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bürgergeldes und zu thematisch damit zusammenhängenden Anträgen aus den Bundestagsfraktionen das Ziel der Reform, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden. Die vorgesehene Neuausrichtung der Vermittlung, insbesondere bei den Themen Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Schlichtungsverfahren sollte allerdings nicht zu einem mehr an Bürokratie in der Grundsicherung führen und dem Prinzip des 'Fördern und Forderns' widersprechen. Der DStGB lehnt die zweijährige Karenzzeit nach Beginn des Leistungsbezugs nach dem SGB II und in der Sozialhilfe ab. Kritisch gesehen wird auch die im Antrag 'Aktivierende Grundsicherung statt bedingungslosem Grundeinkommen - Einführung von Bürgerarbeit' (Drs. 20/3943)' vorgeschlagene verpflichtenden Teilnahme an einer Bürgerarbeit. Mit den geplanten Änderungen, insbesondere der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer mindestens sechsmonatigen Vertrauenszeit und einer zweijährigen Karenzzeit, wird aus Sicht des DStGB der Grundsatz des 'Förderns und Forderns' verlassen und die Komponente des 'Forderns' zurückgefahren. Er spricht sich dafür aus, die Karenzzeit für Wohnen auf sechs Monate zu verkürzen, die zweijährige Karenzzeit im Bereich der Vermögensanrechnung nach dem SGB II wird abgelehnt, die Höhe des Vermögensfreibetrages in ihrer Gesamtheit wird für deutlich überdimensioniert erachtet, da sich die Grundsicherung auch an der Stelle immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs und dem Charakter der Existenzsicherung entfernt. Zustimmung erteilt der Sachverständige einer Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Erwachsene und der Neufassung der Bagatellgrenze. Im Bereich der Neuregelung der Leistungsminderungen wird die im Antrag (Drs. 20/3943) unter Ziffer 3 vorgeschlagene Regelung der Erreichbarkeit für zielführender als die Regelung im Gesetzentwurf erachtet. Abgelehnt wird die Einführung einer Karenzzeit im Dritten Kapitel des SGB II. Kritisiert werden vor allem die durch die Reform entstehenden Mehrkosten auf kommunaler Seite, für die eine Kompensation von Bund und Ländern eingefordert wird. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 20/2147). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/2608 (05.07.2022)), 130 S.

    Abstract

    Die Antworten auf die Kleine Anfrage zum Thema 'Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit' enthalten in der Vorbemerkung Klarstellungen zu den Begriffen 'Aufstocker' und 'Ergänzer', die fälschlicherweise eine Gleichsetzung mit Vollbeschäftigten suggerieren, und auf der landläufigen Vorstellung beruhen, das Einkommen einer Vollbeschäftigung nicht ausreicht und durch Leistungen nach SGB II aufgestockt werden muss. 'Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende spricht [hingegen] neutral von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. kürzer von erwerbstätigen ELB'. Auf dieser Statistik basieren nahezu alle Aussagen der Stellungnahme. Dieser Datenpool wurde nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik ausgewertet, wobei Eckwerte ab dem Jahr 2005 verfügbar, Auswertungen zum verfügbaren Einkommen ab dem Jahr 2007, Auswertungen zu Verweildauern ab dem Jahr 2012, eine berufsfachliche Differenzierung ab Dezember 2012 möglich waren. Die Tabellen differenzieren nach Minijobbern, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Bedarfsgemeinschaften mit Anrechnung des Erwerbseinkommens mindestens eines Mitglieds und beziffern jeweils die Anzahl der Leistungsempfänger, die Verweildauer im Leistungsbezug, die Anzahl der Sanktionierten aufgrund von Meldeversäumnissen, sowie den Umfang der gesamten öffentlichen Ausgaben. Darüber hinaus geht es in den Antworten um die Absicht der Bundesregierung, die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Einführung eines Bürgergeldes und entsprechender Änderungen zu erneuern sowie um die Einschätzung der Bundesregierung, wie sich die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 auf die Personengruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ergänzendem ALG-II-Anspruch auswirkt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

    Zitatform

    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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