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Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
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  • Literaturhinweis

    Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB (2022)

    Wolff, Joachim; Bernhard, Sarah ; Röhrer, Stefan; Bernhard, Stefan;

    Zitatform

    Wolff, Joachim, Sarah Bernhard, Stefan Bernhard & Stefan Röhrer (2022): Studie „Hartz Plus“: Einschätzung des IAB. (IAB-Stellungnahme 13/2022), Nürnberg, 9 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2213

    Abstract

    "Im September 2022 stellte Sanktionsfrei e.V. die Studie „Hartz Plus“ vor. Durchgeführt wurde die Studie vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Das IAB ordnet die Studie wissenschaftlich ein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2022)

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    Bundesregierung (2022): Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/1413 (13.04.2022)), 10 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. In diesem Zusammenhang soll auch die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen gemäß Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgen. Als Zwischenschritt zu einer gesetzlichen Neuregelung werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 ausgesetzt (Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ergänzt um die praktischen Erfahrungen aus der Zeit der Pandemie können ausgewertet und in die Konzeption des Bürgergeldes einbezogen werden." (Textauszug, IAB-Doku, (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP))

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (2021)

    Beckmann, Fabian; Heinze, Rolf G.; Schad, Dominik; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Beckmann, Fabian, Rolf G. Heinze, Dominik Schad & Jürgen Schupp (2021): Hartz-IV-Reformvorschlag: Weder sozialpolitischer Meilenstein noch schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. (DIW aktuell 58), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Während des ersten Corona-Lockdowns wurde der Zugang zu Hartz IV erleichtert, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurden beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und die Vermögensprüfung abgeschafft sowie auf Sanktionen verzichtet. Diese Änderungen waren zunächst bis Ende März befristet und wurden jetzt im Rahmen des jüngsten Koalitionsausschusses bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit ist der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Gesetzesvorschlag, mit dem der Zugang zu den Hilfen dauerhaft erleichtert werden soll, vermutlich auf den zu erwartenden Bundestagswahlkampf verschoben. Um die politische Debatte zu versachlichen, wird im Folgenden empirisch fundiert untersucht, wie sinnvoll es ist, die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Knize, Veronika ;

    Zitatform

    Knize, Veronika (2021): Warum Frauen seltener sanktioniert werden als Männer (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Wer Arbeitslosengeld II bezieht und ohne triftigen Grund gegen die Regeln der Grundsicherung verstößt, dem drohen Sanktionen. Analysen zur Sanktionswahrscheinlichkeit zeigen, dass Frauen im Vergleich zu Männern viel seltener sanktioniert werden. Männer sind etwa doppelt so häufig von Meldeversäumnissen und dreimal so häufig von Sanktionen aufgrund anderer Pflichtverletzungen betroffen als Frauen. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil, aber nicht ausschließlich durch Kinderbetreuungspflichten erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Knize, Veronika ;
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  • Literaturhinweis

    Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II (2021)

    Linden, Philipp ;

    Zitatform

    Linden, Philipp (2021): Wie viel Geld ist angemessen? Eine Vignettenstudie zur Akzeptanz von Sanktionen im SGB II. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 6, S. 454-462. DOI:10.5771/0342-300X-2021-6-454

    Abstract

    "Seit den Reformen des SGB II 2004 /05 gelten Sanktionen in der Grundsicherung als zentrale Säule im aktivierenden Sozialstaat. Sozialpolitisch wird dabei häufig diskutiert, ob Sanktionen generell zulässig sind bzw. dazu führen dürfen, dass Betroffene (temporär) unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben. Zudem stufte das Bundesverfassungsgericht 2019 Kürzungen über 30 % der Grundsicherungsleistung als verfassungswidrig ein und mahnte einen Reformprozess an. Eine breite öffentliche Akzeptanz der veränderten Sanktionspraxis könnte erreicht werden, wenn empirische Evidenz zur Wahrnehmung solcher Sanktionen den Reformprozess begleitet. Der Beitrag untersucht mittels einer Vignettenanalyse, welche Sanktionen in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn hypothetische Sozialleistungsbeziehende ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Eine Mehrheit der repräsentativen deutschen Stichprobe (N = 2621) befürwortet eine als Sanktion verhängte Leistungskürzung bis 30 % der Grundsicherungsleistung. Eine geringe Motivation zur Arbeitssuche, Terminversäumnisse mit den Fachberater*innen und ein ausländischer Name erhöhen für sich genommen, aber vor allem in Kombination miteinander, die Akzeptanz von Sanktionen signifikant. Das Alter der hypothetischen Sozialleistungsbezieher*innen spielt dagegen nur eine marginale Rolle." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019 (2021)

    Schweitzer, Tobias;

    Zitatform

    Schweitzer, Tobias (2021): Sanktionen im SGB II - Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.11.2019. In: ZFSH/SGB, Jg. 60, H. 5, S. 259-262.

    Abstract

    "Besondere Zeiten erfordern besondere Formate. Aufgrund der Corona-Pandemie führte der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. sein alljährliches Kontaktseminar dieses Mal im Rahmen einer "Spezialausgabe" als reines Online-Format durch und widmete sich dabei einem hoch aktuellen Thema, den Sanktionen des SGB II. Dabei wurde die Entwicklung der Sanktionen, also das "Wo kommen wir her und wo stehen wir heute?" nach der Entscheidung des BVerfG genauso wie das "Wo gehen wir hin?" nach dem aktuellen Referentenentwuf des BMAS sowohl aus juristischer als auch aus empirischer Sicht beleuchtet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020") (2021)

    Wolf, Markus;

    Zitatform

    Wolf, Markus (2021): Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken (Serie "Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020"). In: IAB-Forum H. 24.06.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-06-22.

    Abstract

    "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolf, Markus;
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  • Literaturhinweis

    Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II (2021)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2021): Wirkung und Evaluation der Sanktionen im SGB II. In: Sozialrecht aktuell, Jg. 25, H. Sonderheft, S. 184-187., 2021-08-03.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll das soziokulturelle Existenzminimum der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten absichern und sie unterstützen, damit sie künftig ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Dafür müssen sie beim Beratungs- und Vermittlungsprozess mitwirken und zumutbare Stellen- und Förderangebote akzeptieren, sonst drohen Sanktionen. Welche Wirkungen Sanktionen in der Grundsicherung tatsächlich entfalten, wurde bereits vor dem Urteil des BVerfG vom 5. November 2019 untersucht. Wichtige bereits vorliegende Befunde dazu werden in diesem Artikel diskutiert. Zudem wird erläutert, welche Studien bereits begonnen wurden und geplant sind und mit welchen weitergehenden Erkenntnissen zu rechnen ist. Zunächst werden aber potenzielle Wirkungen von Sanktionen diskutiert." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out (2020)

    Berg, Gerard J. van den; Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Berg, Gerard J. van den, Arne Uhlendorff & Joachim Wolff (2020): The impact of sanctions for young welfare recipients on transitions to work and wages and on dropping out. (CEPR discussion paper 15037), London, 8 S.

    Abstract

    "The reintegration of young welfare recipients into the labor market is a major policy objective in many European countries. In this context, monitoring and sanctions are commonly used policy tools. We analyze the impact of strict sanctions for young welfare recipients in Germany. The German benefit system is characterized by harsh sanctions for this group, effectively cancelling benefits for three months after detection of non-compliance with job search requirements. We analyze the impacts of these sanctions on job search outcomes and on dropping out of the labor force, using administrative data on a large inflow sample. We estimate multivariate duration models taking selection on unobservables into account. Our results indicate an increased job entry rate at the expense of an increased withdrawal from the labor force and lower entry wages. Combining quantitative with qualitative evidence reveals that the latter side-effects of sanctions can have dramatic consequences for the quality of life of the youths involved." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Side Effects of Labor Market Policies (2020)

    Caliendo, Marco ; Mahlstedt, Robert; Berg, Gerard J. van den; Vikström, Johan;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Robert Mahlstedt, Gerard J. van den Berg & Johan Vikström (2020): Side Effects of Labor Market Policies. (CEPA discussion papers 22), Potsdam, 33 S.

    Abstract

    "Labor market policy tools such as training and sanctions are commonly used to help bring workers back to work. By analogy to medical treatments, the individual exposure to these tools may have side effects. We study effects on health using individual-level population registers on labor market events outcomes, drug prescriptions and sickness absence, comparing outcomes before and after exposure to training and sanctions. We find that training improves cardiovascular and mental health and lowers sickness absence. The results suggest that this is not due to improved employment prospects but rather to instantaneous features of participation such as, perhaps, the adoption of a more rigorous daily routine. Unemployment benefits sanctions cause a short-run deterioration of mental health, possibly due higher stress levels, but this tapers out quickly." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage (2020)

    Gantchev, Valery ;

    Zitatform

    Gantchev, Valery (2020): Welfare Sanctions and the Right to a Subsistence Minimum: a troubled marriage. In: European Journal of Social Security, Jg. 22, H. 3, S. 257-272. DOI:10.1177/1388262720940328

    Abstract

    "Can welfare sanctions and the right to a subsistence minimum coexist? The present article sheds light on this question by examining recent developments in German social assistance law and placing them in the broader international legal context. In November 2019, the German Constitutional Court declared a large portion of the applicable regime unconstitutional because it violated the basic right to a guaranteed subsistence minimum. The first part of the article examines this German basic right and the way its normative requirements are applied by the Constitutional Court to welfare sanctions. Two important points of reference which are discussed relate to the effectiveness of the measures and the availability of sanction mitigation instruments that safeguard the constitutionally guaranteed subsistence minimum. The second part of the article carries out a similar examination into the international human right to social assistance and the respective case law of the international supervisory bodies. A comparative legal analysis is carried out in the third part, which highlights the similarities between the German and the international legal approach to minimum social protection and welfare sanctions. The article concludes with the observation that welfare sanctions and the right to a subsistence minimum can only coexist under the condition that states respect the absolute nature of minimum social protection and reconcile the adopted measures with the primary objective of social assistance: reintegration and social inclusion." (Author's abstract, IAB-Doku, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates: Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term (2020)

    McVicar, Duncan ;

    Zitatform

    McVicar, Duncan (2020): The impact of monitoring and sanctioning on unemployment exit and job-finding rates. Job search monitoring and benefit sanctions generally reduce unemployment duration and boost entry to employment in the short term. (IZA world of labor 49), Bonn, 11 S. DOI:10.15185/izawol.49.v2

    Abstract

    "Wenn die Aktivitäten der Arbeitssuche kontrolliert oder Sanktionen verhängt werden, ist das mit Kosten für die Betroffenen verbunden. Die Forschung zeigt jedoch, dass sich durch die Überwachung der Arbeitssuche und Sanktionen bei der Leistungsgewährung die Dauer der Arbeitssuche verkürzen und die Wiederbeschäftigungsquote steigern lässt – was beides zu naheliegenden Politikoptionen macht. Es gibt jedoch auch einige Hinweise darauf, dass solche Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt führen und die Qualität der erzielbaren Beschäftigungsverhältnisse reduzieren können. Wissenslücken bestehen vor allem noch mit Blick auf die längerfristige Wirkung von Monitoring und Sanktionen auf die Qualität der angenommenen Jobs." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Hier finden Sie die deutsche Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Public support for sanctioning older unemployed: a survey experiment in 21 European countries (2020)

    Naumann, Elias ; Naegele, Laura; De Tavernier, Wouter ; Hess, Moritz ;

    Zitatform

    Naumann, Elias, Wouter De Tavernier, Laura Naegele & Moritz Hess (2020): Public support for sanctioning older unemployed. A survey experiment in 21 European countries. In: European Societies, Jg. 22, H. 1, S. 77-100. DOI:10.1080/14616696.2019.1660394

    Abstract

    "The public opinion literature has found that the age of the benefit recipient is an important determinant in the formation of welfare state attitudes. Older people are perceived as more deserving of help and also punished less for not accepting a job. We argue that such a preferential treatment of older people depends on the social and economic context. In this article, we examine public support for demanding active labour market policies in 21 European countries. Relying on a survey experiment varying the age of the unemployed person, our analysis confirms that older unemployed are punished less than younger unemployed for not accepting a job offer. However, this effect varies between countries and our evidence suggests that support for exempting older individuals from demanding active labour market policies disappears as societies age. Moreover, support for stricter sanctions in general is higher in countries with a higher unemployment rate and in countries that already have rather strict active labour market policies. These findings question the public's role as a veto player in the reform process as it seems unlikely that public opinion will block attempts to further strengthen demanding active labour market policies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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    Sanktionsurteil des BVerfG: Befriedung eines erbitterten Konflikts?: Besprechung des Urteils des BVerfG vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16 (2020)

    Schifferdecker, Stefan; Brehm, Björn;

    Zitatform

    Schifferdecker, Stefan & Björn Brehm (2020): Sanktionsurteil des BVerfG: Befriedung eines erbitterten Konflikts? Besprechung des Urteils des BVerfG vom 5.11.2019, 1 BvL 7/16. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 29, H. 1, S. 1-5.

    Abstract

    Der Beitrag skizziert die Grundlagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II, die Entscheidungsfolgen für die Praxis und die Herausforderungen für den Gesetzgeber. (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen (2020)

    Schulze-Böing, Matthias;

    Zitatform

    Schulze-Böing, Matthias (2020): Das SGB II in Bewegung - Defizite, Änderungsbedarf, Innovationen. In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 35-52.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Grundsicherung nach SGB II stellt der Autor fest, dass es bisher keiner Seite gelungen ist, 'eine wirklich tragfähige Alternative zum insgesamt ja recht erfolgreichen System der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch nur in groben Zügen zu entwickeln. Er plädiert stattdessen dafür, die Umsetzung und Wirkung des Rechts in vielen Einzelaspekten zu verbessern. Im Folgenden stellt er zunächst die Einführung des SGB II im Jahr 2005 als eine soziale Innovation dar. Weiterhin thematisiert er das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2019 und aktuelle gesetzliche Neuerungen. Abschließend zeigt er Themen für die fachliche Entwicklung in den Jobcentern auf: 1. Koproduktion von Kunden und Professionellen im Dienstleistungsprozess; 2. Rechtskreisübergreifende Kooperation und 3. Stärkung der sozialräumlichen Perspektive in der Praxis des SGB II. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (2020)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2020): Zwei Vorschläge zur Weiterentwicklung des Sanktionensystems im SGB II. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 3, S. 111-114.

    Abstract

    "Seit ihrer Einführung sind die Sanktionen, die das SGB II vorsieht, hochumstritten. Im Herbst 2019 hat das Bundesverfassungsgericht diese zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Im Folgenden werden Vorschläge unterbreitet, wie zum einen die vom Gericht bemängelte bisher nur lückenhafte Informationslage zu den Wirkungen der Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht verbessert werden kann, und zum anderen wie eine Verhältnismäßigkeit von Sanktionen erreicht werden könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Jobcenter: Pflichten der Arbeitsuchenden nehmen viel Raum ein (2020)

    Senghaas, Monika ; Freier, Carolin ; Bernhard, Sarah ;

    Zitatform

    Senghaas, Monika, Sarah Bernhard & Carolin Freier (2020): Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Jobcenter: Pflichten der Arbeitsuchenden nehmen viel Raum ein. (IAB-Kurzbericht 05/2020), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen die Jobcenter nach § 15 Sozialgesetzbuch II mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Sie regelt, welche Bemühungen Arbeitsuchende in welcher Häufigkeit und mit welchen Nachweispflichten erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich. Die Autorinnen untersuchen in diesem Kurzbericht, wie die Vermittlungsfachkräfte die Eingliederungsvereinbarung einschätzen und welche Rolle sie spielt, wenn Arbeitsuchende die Zusammenarbeit mit ihrem Jobcenter bewerten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Senghaas, Monika ; Bernhard, Sarah ;
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  • Literaturhinweis

    Die Auswirkungen des SGB II auf den gesamten Arbeitsmarkt: Wo lassen sich Änderungsbedarfe erkennen - und wo nicht? (2020)

    Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich (2020): Die Auswirkungen des SGB II auf den gesamten Arbeitsmarkt: Wo lassen sich Änderungsbedarfe erkennen - und wo nicht? In: J. Lange (Hrsg.) (2020): Hartz 4.0?, Rehburg-Loccum, Evangelische Akademie Loccum S. 11-33.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kritik an der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) liefert der Autor eine Bestandsaufnahme, 'die sowohl Wirkungsbefunde zu den Leistungen des bestehenden Systems darlegt als auch Möglichkeiten und Grenzen aktueller Reformvorschläge diskutiert. Er beschreibt zunächst den Entstehungszusammenhang, den gesetzlichen Rahmen und die Prinzipien der Grundsicherung nach SGB II. Es folgen die Entwicklung der Leistungsempfängerzahlen und des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Der Autor stellt fest, dass Hartz IV einen spürbaren Beitrag zum Arbeitsmarktaufschwung seit 2005 geleistet hat. 'Der Grundsicherung ist allgemein zugute zu halten, dass sie für Leistungsberechtigte ein soziokulturelles Existenzminimum in verlässlicher Weise bereitstellt. Mögliche Reformoptionen sieht er u.a. in günstigeren Anrechnungsregelungen für zusätzliche Erwerbseinkommen, einer Entbürokratisierung der Grundsicherung und einer verfassungskonformen Regelung der Sanktionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (2020)

    Zitatform

    Bundesagentur für Arbeit. Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2020): Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. (Berichte: Arbeitsmarkt kompakt / Bundesagentur für Arbeit), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Sie müssen sich aktiv darum bemühen, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen ihnen zumutbaren Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen leistungsberechtigte Personen ihren Mitwirkungspflichten ohne wichtigen Grund nicht nach, mindert sich der Leistungsanspruch bis hin zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Sanktion). Die Anzahl der im Jahr 2019 neu ausgesprochenen Sanktionen ist im Vergleich zum Vorjahr um 97.000 auf rund 807.000 gesunken. Nach wie vor ist der mit Abstand häufigste Sanktionsgrund das Meldeversäumnis (78 Prozent). Die durchschnittliche Leistungsminderung pro ELB mit mindestens einer Sanktion lag im Dezember 2019 bei 85 Euro. Der starke Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert dabei aus den geänderten Sanktionsgrundlagen, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 zurückgehen. Die Sanktionsquote drückt den Anteil der ELB in einem Berichtsmonat mit mindestens einer Sanktion an allen ELB aus. Im Dezember 2019 lag die Sanktionsquote bei 2,7 Prozent. Die jährliche Sanktionsverlaufsquote bezeichnet dagegen den Anteil der ELB, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten. Im Jahr 2019 waren das 8,3 Prozent der ELB, die in mindestens einem Monat Leistungen erhalten haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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