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Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung: Perspektiven für die Weiterentwicklung (2017)

    Dudel, Christian ; Garbuszus, Jan Marvin; Werding, Martin ; Ott, Notburga;

    Zitatform

    Dudel, Christian, Jan Marvin Garbuszus, Notburga Ott & Martin Werding (2017): Regelbedarfsermittlung für die Grundsicherung. Perspektiven für die Weiterentwicklung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 66, H. 6, S. 433-450. DOI:10.3790/sfo.66.6.433

    Abstract

    "In der Debatte über die Anfang 2017 vorgenommene Neufestsetzung der Sozialleistungen nach dem SGB II und XII kehren viele Themen aus den öffentlichen Diskussionen vor Einführung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) im Jahr 2011 wieder. Entscheidungen über die Höhe dieser Leistungen sind grundsätzlich normativ geprägt. Viele Aspekte des Verfahrens sind aber methodischen Überlegungen zugänglich. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Beitrag Möglichkeiten und Grenzen der Regelbedarfsermittlung nach einem 'Statistikmodell' und macht konkrete Vorschläge für wünschenswerte Aktualisierungen und mögliche Weiterentwicklungen. Ziel ist, ein sachgerechtes und konsistenteres System der Regelbedarfe für verschiedene Haushaltsmitglieder zu entwickeln als bisher." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland (2017)

    Heindl, Peter; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Römer, Daniel; Aigeltinger, Gerd; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Heindl, Peter, Gerd Aigeltinger, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2017): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 18, H. 4, S. 348-367. DOI:10.1515/pwp-2017-0009

    Abstract

    "In diesem Aufsatz untersuchen die Autoren Stromkonsum und Stromkosten von Haushalten in Grundsicherung in Deutschland. Dazu werten sie einen Datensatz aus, der mehr als 19.500 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten. Es kann nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben: Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Vor und nach der Hartz-IV-Reform: Wie sich Einkommen und Ausgaben der Betroffenen verändert haben. Lebensstandard und Teilhabemöglichkeiten erheblich gesunken. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 3, S. 111-119.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2005 startete die wohl größte und umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Die damalige - vom vorherigen Einkommen abhängige - Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für Erwerbsfähige) wurden zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) zusammengeführt. Lange war unklar, ob und in welchem Ausmaß die Hartz-IV-Reform das Einkommen der einzelnen Betroffenengruppen verbessert oder verschlechtert hat. Bisher gab es dazu lediglich Simulationsrechnungen - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hier wird erstmals anhand von Zahlen aus den Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 2003 und 2008 die faktische Lage von Arbeitslosenhilfe- bzw. Sozialhilfebeziehenden vor der Hartz-IV-Reform mit der faktischen Situation der Grundsicherungsbeziehenden nach der Reform verglichen - und zwar für die zwei Gruppen der Alleinlebenden und der Paare mit einem Kind. Erstmals liegen damit - zumindest für diese beiden Gruppen - genauere Daten darüber vor, wie sich Einkommen und (Konsum-)Teilhabe nach der Hartz-IV-Reform verändert haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster: Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen (2016)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2016): Soziokulturelles Existenzminimum: Neuermittlung der Regelbedarfe nach altem Muster. Regelbedarfe müssten eigentlich wesentlich höher ausfallen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 12, S. 461-466.

    Abstract

    "Am 1. Dezember hat der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und SGB XII verabschiedet. Der Bundesrat will am 16. Dezember (nach Redaktionsschluss dieses Heftes) darüber abstimmen. Die neuen Regelbedarfe für die rund 7,5 Mio. Empfänger/innen von Hartz IV, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden diesmal nicht turnusmäßig entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Vielmehr besteht die Pflicht, die Sätze grundlegend neu zu ermitteln - nach den Daten der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2013. Das wäre eine Chance, um auf Lücken, Unklarheiten und Kritik - auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - zur Regelsatzermittlung einzugehen. Doch diese Chance wurde verpasst. Hier wird gezeigt, welche Unzulänglichkeiten es nach wie vor bei der Regelbedarfsermittlung gibt. Als Alternative werden Grundzüge eines konsistenten Bemessungsverfahrens vorgestellt und die Regelbedarfe danach errechnet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/10168). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10337 (16.11.2016)), 24 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Neuermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung nach SGB II und SGB IIX mit Darstellungen zur Eignung der Referenzgruppen zur Berechnung der Regelbedarfe und alternativen Referenzgruppen, zur Überprüfung des Regelbedarfs und der Statistikmethode, zur Dynamisierung und Entwicklung der Regelbedarfe, zur Sozialen Lage, zu Grundsicherungsbeziehenden und Wohnen. Sie stellt außerdem die Mitwirkung von Verbänden und die Berücksichtigung von deren Positionen bei der Entstehung des Gesetzentwurfs dar. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 18/9985) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Existenzminimum verlässlich absichern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (BT-Drucksache 18/10250). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. In: Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache H. Dr. 18(11)849 v. 25.11.2016, S. 1-152.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 28. November 2016 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Statistisches Bundesamt; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesrechnungshof; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland, Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland; Deutscher Anwaltverein e.V.
    Einzelsachverständige:
    Dr. Andy Groth; Dr. Irene Becker

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2016)

    Zitatform

    Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9984 (17.10.2016)), 129 S.

    Abstract

    "Verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe, Konkretisierung der Regelbedarfsstufen für Erwachsene, Berücksichtigung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für im Haushalt der Eltern lebende erwachsene Leistungsberechtigte, Überarbeitung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Bedarfen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Konstitutive Neufassung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ SGB II und XII, Aufhebung Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz alte Fassung sowie Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung vom 22.10.2015" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: eine empirische Analyse für Deutschland (2015)

    Aigeltinger, Gerd; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Heindl, Peter; Römer, Daniel; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Aigeltinger, Gerd, Peter Heindl, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2015): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. (ZEW discussion paper 2015-075), Mannheim, 30 S.

    Abstract

    "In diesem Aufsatz werden der Stromkonsum und die Kosten, die den Haushalten in Grundsicherung in Deutschland daraus entstehen, untersucht. Dazu wird ein Datensatz ausgewertet, der mehr als 22.000 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten, die vor allem in Familien oder bei Alleinerziehenden mit Kleinkindern mit den derzeitigen Mehrbedarfspauschalen nicht gedeckt werden können. Es konnte nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Der Einfluss verdeckter Armut auf das Grundsicherungsniveau. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 309), Düsseldorf, 31 S.

    Abstract

    "In einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt (Nr. S 2012-580-4) ist das derzeitige Verfahren zur Berechnung des Grundsicherungsniveaus kritisch analysiert worden (Becker/Schüssler 2014). Dabei blieb allerdings die Frage unbeantwortet, inwieweit das gesetzliche Existenzminimum dadurch beeinflusst wird, dass Haushalte, die eine zustehende Grundsicherungsleistung nicht in Anspruch nehmen (verdeckte Armut), bisher aus den Regelbedarfsberechnungen nicht ausgeschlossen werden. Die verbliebene Wissenslücke wurde hinsichtlich des Existenzminimums von Erwachsenen mit der vorliegenden Ergänzungsstudie geschlossen, wobei an vorliegende Ergebnisse des Vorläuferprojekts sowie an eine Arbeit des IAB (2013) angeknüpft werden konnte. Es zeigt sich ein moderater Effekt der Ausklammerung verdeckter Armut aus der Grundgesamtheit: ein Plus von 12 Euro bei der Regelbedarfsstufe 1, die sich 2014 auf 403 Euro statt auf 391 Euro belaufen hätte. Wenn zudem die neuen Restriktionen von 2011 unterblieben wären, hätte das soziokulturelle Existenzminimum im letzten Jahr sogar bei 435 Euro gelegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis: wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde (2015)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2015): Regelbedarfsermittlung: Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis. Wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 142-148.

    Abstract

    "Die Höhe der Regelsätze orientiert sich in Deutschland an den Konsumausgaben unterer Einkommensgruppen. Dabei werden aber - zu Recht - diejenigen ausgeklammert, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Denn sonst würde sich ja - im Zirkelschluss - der lebensnotwendige Bedarf (auch) nach den Ausgaben derjenigen richten, die selbst auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Nicht ausgeklammert werden aber bei der Berechnung, trotz aller Kritik, die 'verdeckt' Armen - also Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diese aber gar nicht beziehen. Dazu zählen immerhin etwa 40% der Bedürftigen. Die Folge: Das Ergebnis der Regelbedarfs-Berechnung wird so erheblich nach unten gedrückt. Hier werden die Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes präsentiert, in dem der Einfluss der verdeckten Armut auf das Grundsicherungsniveau von Alleinstehenden/Alleinerziehenden quantifiziert wurde. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Regelbedarf wirklich sein müsste, wenn der Gesetzgeber bei der erforderlichen Neuberechnung nach dem ersten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben notwendigen Korrekturen nicht auch mehrere methodisch fragwürdige Änderungen vorgenommen hätte, die sich mindernd auf den Regelsatz auswirken." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 11/2015), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Ziel der vom Bundestag beschlossenen Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist es, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Das IAB legt hiermit Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vor. Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im SGB II könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und ggf. in den Kinderzuschlag zu wechseln. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder dürfte die Reform eher geringe Auswirkungen haben. Die Wohngeldreform würde kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit SGB-II-Bezug um 16.000 Haushalte führen. Ca. 24.000 Haushalte würden aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln. Die Zahl der Wohngeldempfänger würde mit ca. 440.000 Haushalten deutlich stärker ansteigen. Beim Kinderzuschlag würde die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte um ca. 47.000 führen. Beim Arbeitslosengeld II ergäben sich Einsparungen von 3 Mio. Euro und bei den Kosten der Unterkunft von 78 Mio. Euro. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wäre mit Mehrausgaben von 773 Mio. Euro bzw. 120 Mio. Euro zu rechnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Fragen, Folgen und Forderungen (2015)

    Rixen, Stephan;

    Zitatform

    Rixen, Stephan (2015): Nach dem zweiten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Fragen, Folgen und Forderungen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 64, H. 4, S. 135-141.

    Abstract

    "Die Regelbedarfsbemessung ist vor allem seit der Verabschiedung des 'Hartz-IV'-Gesetzes sozialpolitisch, aber auch verfassungsrechtlich umstritten. Mit seinem ersten Urteil zur Regelbedarfsbemessung vom Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Hoffnung genährt, dass sich der sozialpolitische Streit um das Existenzminimum in ein verfassungsjuristisches Problem transformieren lässt. Diese Hoffnung enttäuscht das BVerfG mit seinem Beschluss vom Juli 2014. Es akzentuiert die Gestaltungsverantwortung des Gesetzgebers und kombiniert dies mit zahlreichen Beobachtungs- und Prüfaufträgen, die der Gesetzgeber künftig erfüllen muss. Das kann an vielen Stellen zu einer Nachbesserung führen, verfassungswidrig sind die Gesetzesbestimmungen zu den Regelbedarfen gegenwärtig jedoch nicht. Im Folgenden wird insbesondere auf die argumentativen Grundlagen der zweiten Regelbedarfs-Entscheidung geblickt und es wird auf Aspekte hingewiesen, die die Fortentwicklung der empirischen Grundlagen der Regelbedarfsbemessung betreffen. Die Botschaft aus Karlsruhe ist klar: Verfassungsrecht kann Sozialpolitik nicht ersetzen. Das Grundgesetz bildet nur den Rahmen für eine humane Sozialpolitik. Für sie ist in erster Linie der demokratische Gesetzgeber verantwortlich, nicht das BVerfG." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf (2015)

    Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard (2015): Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen - Kritik und Reformbedarf. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 1, S. 63-67. DOI:10.1007/s10273-015-1779-x

    Abstract

    "Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen für verfassungswidrig erklärt und Nachbesserungen gefordert. Im Juli 2014 hat nun das Bundesverfassungsgericht die eingeleiteten Maßnahmen als gerade noch verfassungsgemäß bewertet. Um aktuell die Regelbedarfsleistungen auf Grundlage der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verfassungsgemäß zu berechnen, werden konkrete Vorschläge gemacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/4472). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4589 (10.04.2015)), 11 S.

    Abstract

    "Sozialhilfebezug nach Regelbedarfsstufe 3 im SGB XII (80% des Regelbedarfs): Gesamtzahl der Leistungsbezieher, Anteil der Menschen mit Behinderung, andere Personengruppen, Höhe der Ausgaben; Unzulässigkeit genereller Eingruppierung voll erwerbsgeminderter und in einem Haushalt mit Angehörigen lebender Erwachsener in Regelbedarfsstufe 3 laut Urteil des Bundessozialgerichts: Beachtung des Gleichbehandlungsgebots, materielle Umsetzung, geplante Gesetzesänderungen, Ermittlung des Bedarfs erwerbsunfähiger Erwachsener, Annahmen künftiger Regelsatzberechnung, Schlussfolgerungen für das SGB II (insgesamt 19 Einzelfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden: das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie (2014)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2014): Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden. Das Grundsicherungsniveau als Ergebnis von normativen Setzungen und Empirie. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 93-102.

    Abstract

    "Bei der neuen Berechnung der Regelbedarfe, die in Folge des Regelbedarf-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 vorgenommen werden musste, wurden nicht nur mehrere vom BVerfG angemahnte Mängel korrigiert. Gleichzeitig wurden gegenüber der vorherigen Berechnung auch mehrere fragwürdige methodische Änderungen vorgenommen. Sie wirkten sich mindernd auf den Regelsatz aus. So ergab sich für das Jahr 2008 schließlich ein Eckregelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von nur 361,81 Euro. Dieser lag nur geringfügig höher als der Satz von 359 Euro, der von Juli 2009 bis Ende 2010 galt. Dabei hätte eigentlich ein wesentlich höherer Satz erwartet werden dürfen, wenn nur die verfassungsrechtlich notwendigen Korrekturen berücksichtigt worden wären. Hier wird gezeigt, wie der Regelbedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum klein gerechnet wurde." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008 (2014)

    Becker, Irene; Schüssler, Reinhard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Reinhard Schüssler (2014): Das Grundsicherungsniveau. Ergebnis der Verteilungsentwickung und normativer Setzungen. Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 298), Düsseldorf, 138 S.

    Abstract

    "Die Kritik am Verfahren zur Bemessung der Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfeleistungen reißt auch nach der Reform von 2011 nicht ab. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Frage nachgegangen, ob der methodische Ansatz (Statistikmodell) und die vom Gesetzgeber gewählten Referenzgruppen unter Berücksichtigung der Verteilungsentwicklung weiterhin geeignet sind, um das soziokulturelle Existenzminimum zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Einfluss fiktiver Szenarien auf das Grundsicherungsniveau geprüft. Zum einen wird untersucht, inwieweit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu höheren Regelbedarfen führen würde. Zum anderen werden die Effekte der normativen Neuausrichtung, die mit dem reformierten Verfahren der Bedarfsermittlung erfolgt ist, quantifiziert: Alternativrechnungen zeigen, dass die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu einer deutlichen Erhöhung des Grundsicherungsniveaus geführt hätte, die aber durch Streichungen von Gütern aus dem regelbedarfsrelevanten Konsum und durch eine Verkleinerung des Referenzeinkommensbereichs überkompensiert wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Kooperation im kommunalen Netzwerk: Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (2014)

    Ludwig, Monika;

    Zitatform

    Ludwig, Monika (2014): Kooperation im kommunalen Netzwerk. Das Beispiel der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. (Schriftenreihe des ISR - "Institut für Stadt- und Regionalentwicklung" der Fachhochschule Frankfurt am Main 10), Frankfurt am Main: Fachhochschulverl., 280 S.

    Abstract

    "Die Nachfrage nach 'kommunalen Eingliederungsleistungen' erfordert neue Formen der Kooperation und Koordination im kommunalen Netzwerk zwischen Kommunen, Jobcenter und Beratungseinrichtungen. Erst wenn sich solche neuen Formen etabliert haben, werden sich die Integrationsfachkräfte im Jobcenter nachhaltiger um die Bearbeitung von sozialen Problemen und Vermittlungshemmnissen kümmern können. Wie ein 'kooperativer' Leistungsprozess organisiert werden kann, war Ausgangspunkt für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt an der Fachhochschule Frankfurt am Main über den Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen. Die Untersuchung wurde als vergleichende Fallstudie durchgeführt, in die zwei Standorte einbezogen waren: ein Stadt-zkT und eine Kreis-ARGE. An jedem Standort waren Organisationen bzw. Einrichtungen aus allen Arbeitsfeldern (Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, Kinderbetreuung) einbezogen. In den beteiligten Einrichtungen wurden Experteninterviews mit Führungs- und Fachkräften geführt und auch Nutzerinnen und Nutzer befragt. Zudem wurde eine ausführliche Dokumentenanalyse durchgeführt. Die Fallstudie ist somit als eine umfassende Mehrebenen-Untersuchung angelegt, die die Perspektiven aller beteiligten Akteursgruppen einbezieht: also den Blick 'von oben' durch die Führungskräfte, aber auch den Blick 'von unten' durch Integrationsfachkräfte und Beratungsfachkräfte und schließlich den Blick 'von außen' durch die Nutzerinnen und Nutzer." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015: Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015 (2014)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2014): Expertise zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2015. Tabellen zur Aufteilung der Verbrauchspositionen von Regelsätzen (Regelbedarfsstufen) 2008 bis 2015. Berlin, 31 S.

    Abstract

    "Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei 'mutwillig kleingerechnet' und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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