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Dossier

Themendossier Arbeitsmarktpolitik aktuell

In diesem Dossier finden Sie Stellungnahmen, Politikvorschläge und Debattenbeiträge von Arbeitsmarktakteuren wie Verbänden, Parteien und Gewerkschaften sowie Forschungsinstituten aus dem Themenspektrum der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland.
Auf Ergebnisse und Positionen aus dem IAB filtern Sie unter "Autorenschaft", auf weitere Akteure und Quellen in der rechten Spalte unter "Aspekte".

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im Aspekt "Wissenschaft, Forschungsinstitute"
  • Literaturhinweis

    Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten (2019)

    Breuer, Christian;

    Zitatform

    Breuer, Christian (2019): Dilemma Hartz IV: Geringverdiener entlasten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 2, S. 82-83. DOI:10.1007/s10273-019-2400-5

    Abstract

    "In der Diskussion um eine Hartz-Reform empfiehlt der Autor, die Grundsicherung und die Belastung mit Steuern und Beiträgen zu verrechnen und die Nettoeinkommen durch Entlastungen außerhalb des Transfersystems zu stärken. Ein Freibetrag für Sozialbeiträge in Höhe von 450 oder 850 Euro könnte die Mini- und Midijobs ersetzen und den Lohnabstand herbeiführen, an dem es im bisherigen System mangelt. Dies würde das Nettoeinkommen um etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und Beschäftigten erhöhen und Anreize zur Beschäftigung außerhalb des SGB II setzen. (...) Ein höheres Kindergeld könnte die Familieneinkommen außerhalb des SGB-II-Bezugs stärken und den Kreis der Empfänger von Arbeitslosengeld II deutlich reduzieren, z. B. im Fall von Alleinerziehenden. Wünschenswert wäre eine Diskussion darüber, wie neben der Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Empfänger von Leistungen des SGB II reduziert werden könnte. Dabei sollte darüber nachgedacht werden, wie die Nettoeinkommen von Geringverdienern und Familien außerhalb der Grundsicherung erhöht werden könnten, um Armutsfallen aufzulösen. Am besten erfolgt eine solche Diskussion in einer entsprechenden Reformkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Stockinger, Bastian ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Bastian Stockinger & Jürgen Wiemers (2019): Zum System der Grundsicherung für Erwerbsfähige, zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Ausgestaltung der Sozialversicherungsabgaben. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 20/2019), Nürnberg, 14 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB unter anderem um seine Expertise zu folgenden Themen gebeten: Einschätzung der Leistungsinanspruchnahme und der Arbeitsanreize in der Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte; Beurteilung der zu erwartenden Beschäftigungswirkungen des Instruments 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (in Bezug auf langfristige Eingliederungswirkungen und auf die Gefahr von Verdrängungs- und Drehtüreffekten); Beurteilung der Arbeitsangebots- und Beschäftigungswirkungen einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer im unteren Lohnbereich. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven (2019)

    Butterwegge, Christoph; Hank, Rainer;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph & Rainer Hank (2019): Deutschland nach Hartz IV: Zwei Perspektiven. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Jg. 69, H. 44/45, S. 4-11.

    Abstract

    "Deutschland stehe nicht zuletzt wegen Hartz IV vor einer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Zerreißprobe, meint Christoph Butterwegge. Rainer Hank verweist auf die Erfolge der Reformen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und fragt sich, was es da zu jammern gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme: Zeitgespräch (2019)

    Walwei, Ulrich ; Becker, Gerhard; Rinne, Ulf; Blömer, Maximilian; Eichhorst, Werner; Fuest, Clemens; Schupp, Jürgen ; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Walwei, Ulrich, Werner Eichhorst, Ulf Rinne, Maximilian Blömer, Clemens Fuest, Andreas Peichl, Jürgen Schupp & Gerhard Becker (2019): Hartz IV - Reform einer umstrittenen politischen Maßnahme. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 4, S. 235-255. DOI:10.1007/s10273-019-2439-3

    Abstract

    "Seit 2005 ist Hartz IV in Kraft. Das Gesetz hat Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt. Seit seinem Inkrafttreten ist die Arbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Ob dies nun vor allem an der Hartz-IV-Reform lag oder ob andere Ursachen für die positive Entwicklung verantwortlich waren, ist umstritten. Allerdings ist seither die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt kaum gesunken und die Erwerbsarmut (working poor) hat sich seit 2004 deutlich erhöht. Diese Entwicklung legt nahe, dass die Leistungen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) zum Teil nicht dem ursprünglich angestrebten Personenkreis zugutekommen und dass einige Anrechnungen und Sanktionen bei verschiedenen Gruppen von Betroffenen nicht immer verhältnismäßig und anreizkompatibel waren, etwa mit Blick auf die erwerbstätigen Leistungsberechtigten. Deshalb werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen: das Vermögen sollte nach weniger strengen Kriterien und Hinzuverdienste sollten zu einem geringeren Prozentsatz angerechnet werden, die Erwerbsbiographie sollte berücksichtigt und damit vorher langjährig Beschäftigte bevorzugt werden, Alternativen zum SGB II sollten gestärkt werden, etwa durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und eine bessere Abstimmung mit dem gesamten Steuer-Transfersystem." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019 (2019)

    Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Weber, Enzo (2019): Zum Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 16/2019), Nürnberg, 7 S.

    Abstract

    "Die Stellungnahme enthält die Bewertung des IAB zum (von der FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen) 'Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung' zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 14. Oktober 2019. Es wird argumentiert, dass die Beitragssatzgestaltung sich am Erreichen einer Krisenrücklage der Bundesagentur für Arbeit von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts orientieren sollte. Von wesentlichen Beitragssatzsenkungen wird derzeit abgeraten. Eine regelgebundene Beitragssatzgestaltung wäre denkbar. Für die Ausgestaltung wird eine Reihe von Punkten benannt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018 (2018)

    Bauer, Frank; Lietzmann, Torsten; Promberger, Markus; Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp; Bruckmeier, Kerstin ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bauer, Frank, Kerstin Bruckmeier, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Markus Promberger, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2018): Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung - auf die Zielgruppe kommt es an. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 5. November 2018. (IAB-Stellungnahme 10/2018), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabechancengesetz ('Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt', Bundestagsdrucksache 19/4725), dem Antrag 'Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen durch einen Sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/591) und dem Antrag 'Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung' der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 19/2593). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zwei unterschiedliche Formen geförderter Beschäftigung vor: Neben einem Lohnkostenzuschuss, der den Charakter eines Eingliederungszuschusses hat, geht es um die Schaffung längerfristiger geförderter Beschäftigung für einen Personenkreis mit sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mit dem vorrangigen Ziel der Sicherung von Teilhabe. Letzteres ist bereits seit längerem unter dem Stichwort 'Sozialer Arbeitsmarkt' diskutiert worden. Die beiden Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke greifen die Idee einer geförderten Beschäftigung für Personen mit geringen Arbeitsmarktchancen auf. Daraus lässt sich schließen, dass der Grundgedanke eines Sozialen Arbeitsmarktes einen breiten politischen Konsens findet, auch wenn Zielgruppe und Ziele der Anträge etwas von der Gesetzesvorlage abweichen. Da sowohl in den beiden Anträgen als auch im Gesetzentwurf mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt argumentiert wird, stellt das IAB in seiner Stellungnahme zunächst wesentliche Ergebnisse der jüngeren Arbeitsmarktentwicklung dar - insbesondere im Hinblick auf lange Arbeitslosigkeits- und Leistungsbezugsdauern. Anschließend äußert sich das IAB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und bezieht hierbei Positionen des IAB zu beschäftigungsbegleitender Betreuung (Jobcoaching) sowie zur Finanzierung einer solchen Maßnahme durch einen Passiv-Aktiv-Transfer ein. In den nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Anträgen wird auf diese Positionen verwiesen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen: Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 14. März 2018 (2018)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2018): Zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen. Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 14. März 2018. (IAB-Stellungnahme 02/2018), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "Trotz des deutlichen Rückgangs von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit auch in Nordrhein-Westfalen ist dort das Niveau der Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor besonders hoch. Zudem gibt es hohe absolute Zahlen von Langzeitarbeitslosen, die sehr weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt sind, weil sie in langen Zeiträumen nur marginale Beschäftigungserfahrungen gemacht haben. Besonders problematisch ist dabei die Lage der Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, deren Arbeitsmarktchancen nur gering sind. Es ist daher notwendig, die Langzeitarbeitslosigkeit mit einer Vielzahl von Instrumenten zu bekämpfen.
    Im Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP mit dem Titel 'Neue Impulse zur nachhaltigen Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit: Finanzierung sichern, Instrumente reformieren, Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren' (Drucksache 17/1283) und im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/1338) dazu werden eine Reihe von Aussagen zur Entwicklung des Arbeitsmarkts, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, in Nordrhein-Westfalen getroffen und verschiedene Reformvorschläge und Finanzierungsperspektiven unterbreitet.
    Das IAB nimmt zu diesen Vorschlägen und Perspektiven auf der Basis von Forschungsergebnissen Stellung. Zunächst wird anhand ausgewählter Kennzahlen die Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Westdeutschland und der gesamten Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Anschließend wird das Problem verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit in NRW betrachtet und Ergebnisse zur Wirkung von Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose präsentiert. Zudem werden zentrale Ergebnisse der Evaluation der Modellprojekte 'ögB NRW' dargestellt, die für die Diskussion eines sozialen Arbeitsmarkts für marktferne Langzeitarbeitslose von Bedeutung sind. Dieses Kapitel enthält zudem einen Exkurs zur Berechnung der gesamtfiskalischen Kosten des 'Passiv-Aktiv-Tauschs', die im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts 'PAT Baden-Württemberg' durchgeführt wurde. Schließlich werden Möglichkeiten von Mini-Jobs kurz diskutiert. Diese Kürze ist vor allem darin begründet, dass eine Reform der Hinzuverdienstregelungen bei Mini-Jobs eher auf die Problematik des Langzeitleistungsbezugs als auf die Langzeitarbeitslosigkeit und die Abkoppelung vom Arbeitsmarkt bezogen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    The end of social security as we know it: the erosion of status protection in German labour market policy (2018)

    Bothfeld, Silke; Rosenthal, Peer;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke & Peer Rosenthal (2018): The end of social security as we know it. The erosion of status protection in German labour market policy. In: Journal of social policy, Jg. 47, H. 2, S. 275-294. DOI:10.1017/S0047279417000332

    Abstract

    "The German labour market policy regime constitutes a reliable supporting pillar of the highly productive German employment system. Due to the most recent reforms, its core principle of status protection - a basic norm of the German middle-class-related model of social protection for the population of working age - is losing its formative character. Our analysis focuses on three separate policy principles that form the guiding logic of status centredness, namely the equivalence in security provision, the mechanisms that protect the socio-economic status in the event of unemployment, and the tripartite mode of funding. We argue that the 'Hartz Reforms' have reinforced the logic of the legal modifications since the mid-1990s, cumulating now in a shift away from the middle-class-oriented status-centred approach of social security provision." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2018 (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Kupka, Peter; Wolff, Joachim; Mühlhan, Jannek; Osiander, Christopher ; Kruppe, Thomas ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Jannek Mühlhan, Christopher Osiander & Joachim Wolff (2018): Sanktionen, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2018. (IAB-Stellungnahme 05/2018), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "Die vorliegende IAB-Stellungnahme befasst sich mit dem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 19/103) zur Abschaffung sowohl der bestehenden Sanktionsregelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als auch der Einschränkung der Leistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie mit dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 19/1711).
    Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sieht ebenfalls eine Abschaffung der Sanktionsregeln des SGB II vor und fordert zudem deutlich mehr Unterstützung und bessere Rahmenbedingungen für Langzeitarbeitslose. Dazu gehört, dass Steuern, Sozialabgaben und soziale Leistungen so aufeinander abgestimmt werden, dass (zusätzliche) Erwerbsarbeit die Menschen immer spürbar besser stellt. Die Jobcenter sollen bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet und das Fallmanagement in den Jobcentern verbessert werden. Schließlich soll ein 'Sozialer Arbeitsmarkt' mit individuell geförderter, sozialversicherungspflichtiger und fair entlohnter Beschäftigung für über 25-Jährige, die bereits länger als 24 Monate arbeitslos sind und absehbar keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben, eingeführt werden.
    Das IAB geht in seiner Stellungnahme zunächst auf die möglichen Wirkungen von Sanktionen ein, nennt zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Sanktionen im SGB II und legt Folgerungen aus diesen Befunden dar. Auch relevante Befunde zu den Vorschlägen des Antrags von Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Position der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger werden diskutiert und bewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018 (2018)

    Dauth, Christine ; Kruppe, Thomas ; Stephan, Gesine ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Dauth, Christine, Thomas Kruppe, Gesine Stephan & Enzo Weber (2018): Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. (IAB-Stellungnahme 15/2018), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum einen zum Gesetzentwurf 'Qualifizierungschancen und Schutz in der Arbeitslosenversicherung' (Qualifizierungschancengesetz) der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4948). Der Gesetzentwurf sieht eine Weiterentwicklung der Arbeitsförderung vor. Durch die gesetzlichen Änderungen sollen der Zugang zur Weiterbildungsförderung erleichtert und die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. Das IAB geht zum anderen auf Teile des Antrags 'Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversicherung stärken' der Bundestagsfraktion Die Linke ein (Bundestagsdrucksache 19/5524). Zum Antrag 'Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen' der Bundestagsfraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/4213) liegen dem IAB keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Berufliche Weiterbildung dürfte im digitalen und demografischen Wandel zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wichtig ist aber auch, die gesetzlichen Änderungen so umzusetzen, dass Fehlanreize möglichst vermieden werden und die intendierten Ziele des Gesetzes erreicht werden können. Welche Wirkungen eine breite Öffnung und großzügigere Ausgestaltung der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte entfaltet, kann vorab nicht abgeschätzt werden. Es ist insbesondere wichtig, die Förderung so auszugestalten, dass eine Mitnahme der Förderung begrenzt wird. Das Thema Weiterbildungsberatung wird in dem Konzept nur am Rande angesprochen, dürfte in Zukunft aber an Bedeutung gewinnen. Von der geplanten Verlängerung der Rahmenfrist sind überschaubare Auswirkungen zu erwarten. Es erscheint sinnvoll, die Zugangsbedingungen zur Arbeitslosenversicherung - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - nur in kleinen Schritten zu verändern und die Auswirkungen zunächst zu beobachten. Da die anzustrebende Rücklagenhöhe im BA-Haushalt im nächsten Jahr erreicht werden wird, besteht finanzieller Spielraum. Bei der geplanten Beitragssatzsenkung um 0,5 Prozentpunkte und den deutlich höheren Ausgaben für Arbeitsförderung wäre ein ausgeglichener BA-Haushalt möglich, sofern die Arbeitsmarktentwicklung günstig bleibt. Für den Fall eines Aufzehrens der Rücklage in einer Rezession ist eine Systematik für Beitragssatzanpassungen zu empfehlen, welche die Rücklage innerhalb von fünf Jahren wieder auf den Zielwert hebt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose (2018)

    Kupka, Peter; Promberger, Markus; Lietzmann, Torsten; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter, Torsten Lietzmann, Markus Promberger & Philipp Ramos Lobato (2018): Sicherung sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose. (IAB-Stellungnahme 12/2018), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird das IAB seit mehreren Jahren um seine Expertise zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsmarktes gebeten. Im Vorfeld des aktuellen Jahresgutachtens 2018/19 betraf dies unter anderem Fragen zum Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin aus dem Frühjahr 2018, mit einem 'Solidarischen Grundeinkommen' für einen Teil der Langzeitarbeitslosen vollwertige Arbeitsplätze staatlich zu finanzieren.
    Im Herbst 2018 äußerte sich das IAB sowohl zu diesem Vorschlag als auch zum Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz), das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Es beinhaltet die beiden Maßnahmen 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' (§ 16e SGB II neue Fassung), ein für zwei Jahre gewährter Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose, und 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' (§ 16i SGB II neue Fassung), eine Maßnahme öffentlich geförderter Beschäftigung für einen sehr arbeitsmarktfernen Personenkreis, deren Zielsetzung und Ausgestaltung dem Ansatz des 'Sozialen Arbeitsmarktes' entspricht. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Eine Bewertung aktueller Vorschläge zur Reform der Grundsicherung (2018)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2018): Eine Bewertung aktueller Vorschläge zur Reform der Grundsicherung. (IW policy paper 2018,16), Köln, 11 S.

    Abstract

    "Mit Beiträgen von Andrea Nahles und Robert Habeck liegen zwei neue Vorschläge zur Reform der Grundsicherung vor. Im Wesentlichen geht es darum, Leistungen auszuweiten und Mitwirkungspflichten abzuschwächen. Im Vorschlag von Robert Habeck wird sogar eine vollständige Abschaffung der Verpflichtung zu Eigenbemühungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit postuliert. Die Vorschläge berücksichtigen nicht die bisher erzielten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration von Leistungsempfängern. Sie können auch keine Begründung bieten, die sich auf funktionale Mängel des Status quo stützt. Stattdessen liegt die Begründung in der als negativ eingeschätzten Wahrnehmung der Grundsicherung in der Öffentlichkeit - ein Bild, das nicht zuletzt durch die undifferenzierte Kritik seitens der Autoren überhaupt erst erzeugt wird. Die Vorschläge sind überwiegend nicht geeignet, die Integration von Leistungsempfängern in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Bedenkenswert ist allenfalls eine Bündelung und stärkere Pauschalierung von Leistungen sowie die Reform der Freibetragsregeln bei der Kombination von Erwerbs- und Transfereinkommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Langzeitarbeitslosigkeit: Entwicklung, Ursachen und Lösungsansätze (2018)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2018): Langzeitarbeitslosigkeit. Entwicklung, Ursachen und Lösungsansätze. (IW policy paper 2018,06), Köln, 15 S.

    Abstract

    "Während sich der Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin gut entwickelt, wird gemeinhin angenommen, dass im Segment der Langzeitarbeitslosen keine oder nur geringe Fortschritte zu verzeichnen seien. Dies trifft nicht uneingeschränkt zu. So ist die Anzahl der Langzeitarbeitslosen seit ihrem Höchstwert von 1,8 Millionen im Jahr 2006 bis zum Jahr 2016 auf die Hälfte gesunken. Nicht zu Unrecht wird mitunter darauf hingewiesen, dass die offizielle Anzahl der Langzeitarbeitslosen aufgrund der Messmethode das Problem unterschätzt. Doch auch wenn stattdessen die Entwicklung der Langleistungsbezieher betrachtet wird, die über einen längeren Zeitraum Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist eine Besserung der Lage durchaus erkennbar. Es dürfte dennoch unstreitig sein, dass das Problem kaum als gelöst angesehen werden kann. Nach wie vor sind knapp eine Million Menschen länger als zwölf Monate ohne Arbeit. Noch größer ist die Anzahl derer, die sich nicht nachhaltig aus der wiederkehrenden Abhängigkeit von Lohnersatz- oder Transferleistungen befreien können. Oft handelt es sich um Personen mit Qualifikationsdefiziten, Ältere, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit einer Kombination aus diesen Merkmalen. 69 Prozent der Langzeitarbeitslosen streben eine Tätigkeit an, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird oder sind älter als 55 Jahre. Bisherige Ansätze der Arbeitsmarktpolitik haben nur begrenzt Erfolge gezeigt. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Mittel der Job-Center für Eingliederungsleistungen strukturell unterfinanziert sind. Das stagnierende Gesamtbudget muss zu immer größeren Teilen zur Finanzierung steigender Verwaltungsausgaben herangezogen werden. Seit 2012 sanken die für Arbeitsmarktpolitik verausgabten Mittel um 386 Millionen Euro. Zwar sank auch die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dies reichte zur Kompensation aber nicht aus. Das nominale pro-Kopf-Budget ist in diesem Zeitraum um acht Prozent gesunken. Eine Lösung des Problems muss folglich erstens darin bestehen, den Job-Centern ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. Zweitens gilt es, geeignete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen. In dieser Hinsicht können die Befunde der Evaluationsforschung wichtige Hinweise liefern. Vorsicht ist bei der Idee geboten, einen dritten Arbeitsmarkt für vermeintlich chancenlose Langzeitarbeitslose einzurichten. Dies käme dem Versuch gleich, das Arbeitslosenproblem zu lösen, indem man diese in den Staatsdienst übernimmt. Stattdessen erscheint es angebracht, die Bemühungen um die Aktivierung zu intensivieren. Dazu braucht es eine höhere Kontaktdichte zwischen Arbeitslosen und Fallmanagern, die nur mit einer entsprechend ausgebauten Betreuungsrelation sichergestellt werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018, um 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) (BT-Drs. 19/4725) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung - BT-Drs. 19/2593 c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018, um 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) (BT-Drs. 19/4725) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Perspektiven für Langzeiterwerbslose durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung - BT-Drs. 19/2593 c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)185 v. 31.10.2018), 91 S.

    Abstract

    Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 05. November 2018 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Teilhabechancengesetz und weiteren Anträgen.
    Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Hermann Genz, Mannheim; Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. Juni 2018 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drucksache 19/103) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung (BT-Drucksache 19/171). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)42 v. 01.06.2018), 57 S.

    Abstract

    Gegenstand der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales 04.06.2018, waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen fordern, Sanktionen im Hartz-IV-System und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen und die Beratung der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden zu verbessern. Hier finden Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen. Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Landkreistag; Deutscher Caritasverband; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (BT-Drs. 19/4948) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen (BT-Drs. 19/4213) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversi: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (BT-Drs. 19/4948) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Die 70-Tage-Regelung bei kurzfristiger Beschäftigung entfristen (BT-Drs. 19/4213) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversi. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)223 v. 23.11.2018), 66 S.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018, 13:00 Uhr u.a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz).
    Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; IG Metall; Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Deutscher Bauernverband e.V.; Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth; Christa Stienen, Berlin; Dr. Thomas Hartung, Dresden (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit (2017)

    Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Osiander, Christopher ; Klingert, Isabell; Moczall, Andreas; Vom Berge, Philipp ; Lietzmann, Torsten; Wolff, Joachim; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Kerstin Bruckmeier, Isabell Klingert, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Christopher Osiander, Philipp Vom Berge & Joachim Wolff (2017): Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. (IAB-Stellungnahme 02/2017), Nürnberg, 24 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2016/2017 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur stark verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit gebeten. Langzeitarbeitslose konnten in der letzten Dekade zwar durchaus von der Zunahme der Beschäftigung in Deutschland profitieren. Parallel zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist seit 2012 allerdings kein Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit mehr zu verzeichnen, ihr Ausmaß liegt relativ stabil bei etwas über einer Million Personen.
    Im Herbst 2016 äußerte sich das IAB zu den Möglichkeiten der Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit durch Beratung und Vermittlung sowie die aktive Arbeitsmarktpolitik und ging dabei auf mögliche Ursachen für die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit, auf eine bessere finanzielle Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, auf spezifische Qualifizierungsbedarfe wie auch auf Instrumente wie öffentlich geförderte Beschäftigung und einen sozialen Arbeitsmarkt ein. Das IAB äußerte sich außerdem zur Rolle des Niedriglohnsektors für Langzeitarbeitslose, zum Einfluss des Anspruchslohns auf den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und zu den bisherigen Forschungsergebnissen zur Wirkung der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Angst im Sozialstaat: Hintergründe und Konsequenzen (2017)

    Betzelt, Sigrid; Bode, Ingo;

    Zitatform

    Betzelt, Sigrid & Ingo Bode (2017): Angst im Sozialstaat: Hintergründe und Konsequenzen. (WISO direkt 2017,38), Bonn, 4 S.

    Abstract

    "Obwohl in der öffentlichen Meinung in Deutschland zuletzt viel Zukunftsoptimismus herrschte, verweisen minderheitenfeindliche Tendenzen und der Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte auf eine latente soziale Krise. Wir argumentieren, dass diese maßgeblich mit der Liberalisierung des deutschen Sozialmodells zusammenhängt. Diese provoziert Angstzustände, welche Anpassungsbereitschaften erzeugen, aber zugleich die soziale Integration strapazieren. Illustriert wird dies am Beispiel der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland (2017)

    Bläsche, Alexandra; Kuhnhenne, Michaela; Kruppe, Thomas ; Schütt, Petra; Knuth, Matthias; Käpplinger, Bernd ; Brandherm, Ruth; Eckhardt, Christoph;

    Zitatform

    Bläsche, Alexandra, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Matthias Knuth, Thomas Kruppe, Michaela Kuhnhenne, Bernd Käpplinger & Petra Schütt (2017): Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland. (Hans-Böckler-Stiftung. Working paper Forschungsförderung 025), Düsseldorf, 41 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Working Paper 'Qualitätsoffensive strukturierte Weiterbildung in Deutschland' ist ein Positionspapier der Arbeitsgruppe 'Qualifizierung' des Arbeitskreises Arbeitsmarktpolitik der Hans-Böckler-Stiftung. Das Papier ergreift auf Basis der Analyse der gegenwärtigen Situation der berufsbezogenen Weiterbildung Position für einen Kurswechsel in der Weiterbildungspolitik, insbesondere in der Förderung berufsbezogener Weiterbildung. Weiterbildung ist heute mehr denn je der Schlüssel für Fortschritt, Wachstum und Innovationen, aber auch für individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und somit eine notwendige Zukunftsinvestition. Weiterbildung muss wieder stärker als öffentliche, staatliche Aufgabe verstanden werden, die im Rahmen einer vorsorgenden, investiven Sozialpolitik angelegt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kruppe, Thomas ;
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  • Literaturhinweis

    Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik: Qualifizierungsanforderungen - Paradigmenwechsel - Reformvorschläge (2017)

    Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard (2017): Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik. Qualifizierungsanforderungen - Paradigmenwechsel - Reformvorschläge. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 7/8, S. 261-268.

    Abstract

    "Im Folgenden wird zunächst der Wandel der Qualifikationsanforderungen, der einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik erfordert, analysiert (Abschnitt 1). Danach werden die bisherigen Paradigmenwechsel in der Förderung beruflicher Weiterbildung in der Arbeitsmarktpolitik in den beiden Perioden 1969 bis 2002 (Abschnitt 2) und 2003 bis 2016 (Abschnitt 3) untersucht, bevor die eigenen Reformvorschläge erläutert werden (Abschnitt 4)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Rückblick auf die Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2016 (2017)

    Eichhorst, Werner;

    Zitatform

    Eichhorst, Werner (2017): Rückblick auf die Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2016. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 63, H. 1, S. 15-25. DOI:10.1515/zsr-2017-0003

    Abstract

    "Insgesamt hat das Jahr 2016 in der deutschen Arbeitsmarktpolitik wenig neue Themen hervorgebracht. Wichtige Entscheidungen und Neuregelungen waren bereits in den Vorjahren angelegt bzw. auf den Weg gebracht worden. Das gilt z.B. beim Mindestlohn, bei der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der Beschäftigung von Flüchtlingen. Während sich die regulatorische Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch den Mindestlohn und die Neuerungen in der Leih- und Zeitarbeitsbranche sowie bei Werkverträgen, die 2017 in Kraft treten werden, positiv entwickelt, gibt es beim Anspruch von EU-Ausländerinnen und -Ausländern auf Sozialleistungen Einschnitte. Hier lässt sich eine Tendenz erkennen, die Arbeitsbedingungen 'nach innen', d. h. für lange in Deutschland lebende Menschen, zu verbessern und im Gegenzug die Generosität 'nach außen' in bestimmten Bereichen zurückzufahren." (Textauszug, © De Gruyter)

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  • Literaturhinweis

    Agenda 2010 - zur Diskussion über weitere Reformen der Reform (2017)

    Haller, Peter; Jahn, Elke ; Trenkle, Simon ; Weber, Enzo ; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Haller, Peter, Elke Jahn, Gesine Stephan, Simon Trenkle & Enzo Weber (2017): Agenda 2010 - zur Diskussion über weitere Reformen der Reform. (IAB-Stellungnahme 05/2017), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2017/18 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zur Diskussion über weitere Korrekturen der Agenda 2010 gebeten. Das IAB äußerte sich im Herbst 2017 zu den Effekten der Hartz-Reformen und zu möglichen weiteren politischen Maßnahmen am Arbeitsmarkt, betrachtete die Effekte mit dem Alter steigender Anspruchsdauern des Arbeitslosengeldes und die Auswirkungen der Reform der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose ab 45 Jahren von 2006 und ging auf die am 1. April 2017 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen zu Zeitarbeit und Werkverträgen ein. Die Erkenntnisse hierzu werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Normen und Strukturen einer solidarischen und investiven Arbeitsmarktpolitik (2017)

    Kaps, Petra; Hofmann, Tina; Brussig, Martin; Knuth, Matthias; Bothfeld, Silke;

    Zitatform

    Kaps, Petra, Silke Bothfeld, Martin Brussig, Tina Hofmann & Matthias Knuth (2017): Normen und Strukturen einer solidarischen und investiven Arbeitsmarktpolitik. (Hans-Böckler-Stiftung. Working paper Forschungsförderung 047), Düsseldorf, 124 S.

    Abstract

    "Das Working Paper bilanziert die Veränderungen der normativen und institutionellen Basis der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre. Es zeigt normative Inkohärenzen, institutionelle Inkonsistenzen, Schnittstellenprobleme und mögliche Handlungsoptionen auf. Es werden Veränderungsbedarfe skizziert, die notwendig wären, um diesen Teil der sozialstaatlichen Grundordnung den veränderten Realitäten am Arbeitsmarkt so anzupassen, dass Übergänge zwischen Beschäftigungen und Einstiege bzw. Wiedereinstiege in Erwerbstätigkeit möglichst gelingen, Teilhabebarrieren abgebaut werden und die Legitimität des Sozialstaats in der Sicht seiner Nutzer/innen wieder steigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge für eine solidarische uns sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik (2017)

    Knuth, Matthias;

    Zitatform

    Knuth, Matthias (2017): Vorschläge für eine solidarische uns sozialinvestive Arbeitsmarktpolitik. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Jg. 97, H. 11, S. 513-519.

    Abstract

    "Statt mit untauglichen Mitteln allein das Verhalten von Arbeitslosen zu beeinflussen, sollte man gleichgewichtig auf gute Verhältnisse am Arbeitsmarkt achten und die Haltung von Arbeitsuchenden stärken. Dazu sollten Erwerbsbiografien und erworbener Status auch im SGB II mehr Anerkennung erfahren, und es sollten nicht Arbeiten zumutbar sein, deren Häufung den Zielen des SGB III bezüglich der guten Beschaffenheit des Arbeitsmarktes widersprechen würde. Die Stellung der Anspruchsberechtigten im Leistungsprozess sollte durch Informations- und Erörterungsrechte gestärkt, das Entstehen eines Arbeitsbündnisses 'auf Augenhöhe' nicht länger durch Drohung mit Verwaltungsakt behindert werden. Die auf den Erwerb von Berufsabschlüssen orientierte Weiterbildung ist durch einen einheitlichen Festbetragszuschlag zu ALG oder ALG II, Beseitigung einer Vielzahl zusammenwirkender kleiner Hemmnisse, Bundeszuschuss zum BA-Haushalt und Entwicklung einer auf Dauer angelegten Struktur unabhängiger Beratungsangebote zu stärken. Für dauerhaft vom allgemeinen Arbeitsmarkt Ausgeschlossene ist mit dem Ziel der sozialen Teilhabe ein Sozialer Arbeitsmarkt mit stabilen Rahmenbedingungen zu schaffen, der hinsichtlich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst ähnlich ist und an dem sich privatwirtschaftlich orientierte Arbeitgeber gerne beteiligen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reform der Arbeitslosenversicherung: Eine Bewertung aktueller Reformvorschläge (2017)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2017): Reform der Arbeitslosenversicherung. Eine Bewertung aktueller Reformvorschläge. (IW policy paper 2017,19), Köln, 33 S.

    Abstract

    "Dank einer starken Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer sinkenden Anzahl von Empfängern von Arbeitslosengeld steht die Arbeitslosenversicherung finanziell gut da. Vor diesem Hintergrund sind mehrere Vorschläge vorgelegt worden, den Leistungskatalog der Bundesagentur für Arbeit auszuweiten. So wurde angeregt, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erleichtern, bestehende Regelungen zur Verhinderung versicherungsschädlichen Verhaltens zu entschärfen sowie die Bundesagentur mit einem weit gefassten Auftrag zur Weiterbildungsförderung von Erwerbstätigen zu versehen. Überwiegend liegen diesen Forderungen keine empirischen Analysen zugrunde. Vielmehr handelt es sich um normative und qualitative Argumentationsstränge. Somit fehlt den avisierten Reformen nicht nur eine tragfähige Begründung. Darüber hinaus kann gezeigt werden, dass von ihnen negative Effekte auf die Arbeitsmarktentwicklung ausgehen können. So ist in der arbeitsmarktökonomischen Forschung theoretisch und empirisch gut belegt, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu einer Verlängerung der individuellen Dauer der Arbeitslosigkeit führt. Dennoch wird genau dies im Kontext der Erweiterung des Arbeitslosengeldanspruchs bei Weiterbildung vorgeschlagen. Auch die Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld wird zu höherer Inanspruchnahme von Leistungen und erschwerter Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen. Für keine der Reformvorschläge kann gezeigt werden, dass sie die ökonomischen Funktionen der Arbeitslosenversicherung stärken oder effizienter gestalten. Somit wäre die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die finanziellen Gestaltungsspielräume für eine Senkung des Beitragssatzes genutzt werden sollten, sobald eine Reserve angesammelt ist, die den Erfordernissen einer konjunkturellen Krise gerecht wird. Wenn die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und die berufliche Weiterbildung im Besonderen gestärkt werden sollen, wäre eine bessere finanzielle Ausstattung der Job-Center im Segment der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein besserer und ertrag-reicherer Ansatz." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Gerechtigkeit: Agenda 2010 neu ausrichten, nicht abschaffen! (2017)

    Vöpel, Henning;

    Zitatform

    Vöpel, Henning (2017): Mehr Gerechtigkeit: Agenda 2010 neu ausrichten, nicht abschaffen! (HWWI Standpunkt), Hamburg, 2 S.

    Abstract

    "Soziale Gerechtigkeit wird plötzlich zum bestimmenden Thema des anstehenden Bundeswahlkampfes. Allzu plakativ wirken die Parolen der Parteien. Das Problem ist weit vielschichtiger, schwieriger und bedeutender. Die Fundamente sind fragil, die Zeiten kritisch. Es stehen nicht weniger als die Zukunft der Globalisierung und die Bewahrung der Demokratie auf dem Spiel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 11. April 2016 (2016)

    Bernhard, Sarah ; Hofmann, Barbara; Jahn, Elke ; Kruppe, Thomas ; Wolff, Joachim; Dauth, Christine ; Trenkle, Simon ; Oberfichtner, Michael ; Weber, Enzo ; Sowa, Frank ; Hohmeyer, Katrin; Stephan, Gesine ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Christine Dauth, Barbara Hofmann, Katrin Hohmeyer, Elke Jahn, Thomas Kruppe, Michael Oberfichtner, Frank Sowa, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Enzo Weber & Joachim Wolff (2016): Zur Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 11. April 2016. (IAB-Stellungnahme 01/2016), Nürnberg, 37 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zu den Anträgen der Bundestagsfraktion Die Linke: 'Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken' (Bundestagsdrucksache 18/7425) und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: 'Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern' (Bundestagsdrucksache 18/5386). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont in ihrem Antrag, dass bei der zunehmend heterogenen Arbeitswelt und den zunehmend unsteten Erwerbsverläufen viele Erwerbstätige von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen bleiben. Andere Erwerbstätige zahlen Beiträge, haben aber im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sonderregelungen sollten daher durch ein transparentes System abgelöst werden. Perspektivisch soll die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umgestaltet werden, die die Menschen bei Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt, bevor sie arbeitslos werden. Die Fraktion Die Linke benennt in ihrem Antrag ebenfalls als eine zentrale Problemlage, dass immer mehr Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aufgrund unsicherer Arbeitsverhältnisse und niedriger Löhne keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können. Häufig müssten sie das Arbeitslosengeld zusätzlich mit Arbeitslosengeld (ALG) II aufstocken; ältere Erwerbslose sähen sich vor dem Risiko, nach dem Arbeitslosengeldbezug und anschließendem ALG-II-Bezug direkt in die Altersarmut überzugehen. Bei der Leistungsgewährung benennt der Antrag Ungleichbehandlungen und Unkenntnis über Ansprüche zum Beispiel beim Teilarbeitslosengeld und bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die beiden Fraktionen leiten hieraus eine Reihe von Änderungsvorschlägen im Bereich der Arbeitslosenversicherung ab. Sie betreffen eine Verkürzung der Anwartschaftsdauer beziehungsweise die Ausweitung der Rahmenfristen, ein einheitliches Arbeitslosengeld für vormals Selbständige, die Verlängerung der Antragsfrist bei Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die Verlängerung der Bezugsdauern des Arbeitslosengelds und eine sprungweise Erhöhung mit dem Alter, die Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes in Höhe der SGB-II-Leistungen, das Modell einer Arbeitsversicherung und obligatorische Förderangebote, die Zumutbarkeit von Arbeit und die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Soweit zu den einzelnen Punkten wissenschaftliche Befunde vorliegen, stellt das IAB diese in seiner Stellungnahme dar und zieht aus wissenschaftlicher Sicht Schlussfolgerungen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken" (BT-Drs. 18/7425) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern" (BT-Drs. 18/5386): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken" (BT-Drs. 18/7425) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern" (BT-Drs. 18/5386). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)579neu v. 08.04.2016), 66 S.

    Abstract

    Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 11. April 2016 zum Thema Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände und Institutionen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband Deutsches Handwerk; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Arbeitnehmerkammer Bremen; Wuppertaler Kreis e. V. - Bundesverband betriebliche Weiterbildung; Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V.; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;
    Einzelsachverständige: Prof. Dr. Gerhard Bosch, Duisburg; Frank Wießner, Eichstätt
    (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum a) Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/8041) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern - Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen (BT-Drs. 18/8076) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsicherung gerechter und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten (BT-Drs. 18/8077): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum a) Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/8041) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern - Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen (BT-Drs. 18/8076) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsicherung gerechter und einfacher gestalten - Jobcenter entlasten (BT-Drs. 18/8077). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)649 v. 27.05.2016), 199 S.

    Abstract

    Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung.
    Sachverständigenliste:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesagentur für Arbeit; Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.; Deutscher Caritasverband e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V.; Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos
    Einzelsachverständige:
    Uwe Hilgendag, Berlin; Frank Jäger, Wuppertal; Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen.(IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialer Arbeitsmarkt: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 26. August 2015 (2015)

    Bauer, Frank;

    Zitatform

    Bauer, Frank (2015): Sozialer Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 26. August 2015. (IAB-Stellungnahme 04/2015), Nürnberg, 21 S.

    Abstract

    Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen: 'Förderung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren' (Drucksache 16/8655) und dem Antrag der Landtagsfraktion der FDP: 'Betreuung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in NRW verbessern - Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss Vorrang vor öffentlich geförderter Beschäftigung haben' (Drucksache 16/6681). Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf folgende Aspekte der Förderung eines sozialen Arbeitsmarkts ein: Zunächst werden die Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die soziale Teilhabe der Betroffenen erörtert. Danach werden die Merkmale dargestellt, die auf der Individualebene die Wahrscheinlichkeit einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt reduzieren. Die Vielfalt dieser Merkmale zeigt, wie heterogen die Zielgruppe ist. Daraus wird in einem dritten Schritt abgeleitet, dass es bedarfs- und zielgruppenspezifische Angebote geben muss - auch solche Angebote wie den sozialen Arbeitsmarkt, der nicht unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration der Geförderten zielt. Im Anschluss daran werden Ergebnisse aus Evaluationsstudien referiert, die sich auf Programme der öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen haben. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei erste Ergebnisse einer aktuellen Studie zu den 'Modellprojekten öffentlich geförderte Beschäftigung in NRW' ein. Abschließend werden Überlegungen zum Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung eines sozialen Arbeitsmarkts diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bauer, Frank;
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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015 (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Trenkle, Simon ; Weber, Enzo ; Wiemers, Jürgen ; Moczall, Andreas; Trappmann, Mark ; Wolff, Joachim; Heining, Jörg; Hofmann, Barbara; Penninger, Marion; Lietzmann, Torsten; Vom Berge, Philipp ; Jahn, Elke ; Promberger, Markus; Stephan, Gesine ; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jörg Heining, Barbara Hofmann, Elke Jahn, Torsten Lietzmann, Andreas Moczall, Marion Penninger, Markus Promberger, Franziska Schreyer, Gesine Stephan, Mark Trappmann, Simon Trenkle, Enzo Weber, Jürgen Wiemers, Joachim Wolff & Philipp Vom Berge (2015): Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2015. (IAB-Stellungnahme 02/2015), Nürnberg, 66 S.

    Abstract

    In dieser Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2015 äußert sich das IAB zu den von der Bundesregierung vorgelegten Anträgen der Fraktion Die Linke: "Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt HartzIV"; (Bundestagsdrucksache 18/3549) und "Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen" (Bundestagsdrucksache 18/1115) sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen - Sanktionsmoratorium jetzt" (Bundestagsdrucksache 18/1963).

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  • Literaturhinweis

    Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2015 (2015)

    Hohmeyer, Katrin; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula ; Osiander, Christopher ; Lietzmann, Torsten; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Hohmeyer, Katrin, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Christopher Osiander, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2015): Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2015. (IAB-Stellungnahme 01/2015), Nürnberg, 33 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zur von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung 'Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit' (Ausschussdrucksache 18(11)234) sowie den Anträgen der Fraktion Die Linke: 'Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit' (BT-Drucksache18/3146) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 'Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung' (BT-Drucksache18/3918).
    Nach einer Bestandsaufnahme der Entwicklung und der strukturellen Zusammensetzung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland skizziert das IAB auf Basis wissenschaftlicher Befunde Ansatzpunkte zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bzw. Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in allen drei vorgelegten Programmen eine Rolle spielen: Beratung, Betreuung und Vermittlung; Förderung durch aktive Arbeitsmarktpolitik, insbesondere durch Weiterbildung; Sozialer Arbeitsmarkt.
    Zu den drei Ansatzpunkten werden vorliegende Erkenntnisse zu Wirkungen von Maßnahmen referiert und Hinweise zu deren Ausgestaltung gegeben. Im Anschluss daran werden einzelne Punkte aus der Unterrichtung und den beiden Anträgen kommentiert, die zuvor noch nicht thematisiert wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befähigen statt aktivieren: aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II (2015)

    Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt;

    Zitatform

    Reis, Claus & Benedikt Siebenhaar (2015): Befähigen statt aktivieren. Aktueller Reformbedarf bei Zielsetzung und Aufgabenstellung im SGB II. (WISO Diskurs), Bonn, 99 S.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach den weitreichenden Arbeitsmarktreformen hält die Debatte über ihre Ziele und Wirkungen an. Die Einschätzungen sind nach wie vor kontrovers. Unstrittig ist, dass die Arbeitslosigkeit seit 2005 deutlich zurückgegangen ist - strittig bleibt, welcher Anteil dabei den Reformen zugeschrieben werden kann. Gleichwohl steht die Arbeitsmarktpolitik weiterhin vor vielen Herausforderungen. Allen voran: die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die auf hohem Niveau verharrt, und die Marginalisierungs- und Spaltungstendenzen am Arbeitsmarkt.
    Die Autoren legen eine umfassende sozialwissenschaftliche und rechtliche Analyse des SGB II vor und benennen Reformbedarf sowie Handlungsoptionen. Im Zentrum der Studie steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Aktivierungsparadigma, dem Leitbild der Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahrzehnts. Die damit verbundenen Annahmen und Praktiken prägen nicht allein das institutionelle Setting, die Ausgestaltung der materiellen Leistungen und den Einsatz der Instrumente, sondern auch die 'Haltung' gegenüber Leistungsempfänger_innen und die Erbringung der Arbeitsmarktdienstleistungen. 'Moderne Arbeitsmarktdienstleistungen' - Kernbereich der Reformen, sollten die Eingliederung in Beschäftigung fördern und gesellschaftliche Teilhabechancen verbessern. Zwar werden die Leistungsempfänger_ innen heute als 'Kund_innen' bezeichnet, entsprechend weitgehende Rechte und Mitsprachemöglichkeiten z. B. beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Auch beim Fallmanagement, das die Einzelnen in den Mittelpunkt rücken muss und sich an deren individueller Lebenssituation und den jeweiligen Bedarfen auszurichten hat, bleibt die Praxis hinter den formulierten Ansprüchen zurück." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2015)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2015): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai 2015 zu den Vorlagen a) Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern - Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit, (Ausschussdrucksache 18(11)234) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit (Drucksache 18/3146) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitsförderung neu ausrichten - Nachhaltige Integration und Teilhabe statt Ausgrenzung (. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)372 v. 13.05.2015), 92 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 18.05.2015 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Konzept der Bundesregierung zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit und Anträgen der Oppositionsfraktionen zu öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Sachverständigen nehmen Stellung zur Frage der Sanktionen im SGB II.
    Liste der Sachverständigen:
    Verbände/Institutionen:
    Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände; Deutscher Landkreistag; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft; Deutscher Gewerkschaftsbund; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen; BAG Katholische Jugendsozialarbeit; Deutscher Caritasverband e.V.; Diakonie Deutschland; AWO Bundesverband e.V.;
    Einzelsachverständiger: Prof. Dr. Gerhard Bosch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014 (2014)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2014): Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014. (IAB-Stellungnahme 02/2014), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der Fraktion der Piraten des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung der Sanktionen im ALG-II-Bezug (Drucksache 16/4162). Die Stellungnahme des IAB beschreibt potentielle Wirkungen von Sanktionen im ALG-II-Bezug und stellt die zentralen Ergebnisse der Wirkungsforschung hierzu dar. Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen (im Regelfall für drei Monate) gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhaltspunkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur 'Totalsanktion' besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Darunter fallen unter anderem verschärfte seelische Probleme, eingeschränkte Ernährung, Sperren der Energieversorgung und in Einzelfällen Obdachlosigkeit. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG-II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Das neue Elend: zehn Jahre Hartz-Reformen (2013)

    Dörre, Klaus;

    Zitatform

    Dörre, Klaus (2013): Das neue Elend. Zehn Jahre Hartz-Reformen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 58, H. 3, S. 99-107.

    Abstract

    Der Autor zieht eine kritische Bilanz über die vermeintlichen Erfolge der 'größten Arbeitsmarkt- und Sozialreform der Nachkriegszeit'. Die Hartz-Reformen haben die Bundesrepublik massiv verändert. Zehn Jahre nach ihrer Einführung zeigt der Autor, dass eine Wende vom Status erhaltenden zum bloß Existenz sichernden Wohlfahrtsstaat vollzogen wurde. Der Beschäftigungserfolg fußt einzig auf der Ausweitung niedrig entlohnter, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse. Doch nicht nur die neuen Prekarisierten sind durch die Hartz-Gesetze in ihrer Existenz bedroht: Auch die Sozialdemokratie stürzten sie in eine tiefe Existenzkrise. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen - Zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes oder eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 15. April 2013 (2013)

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Joachim Wolff (2013): Verbesserung der Chancen von Langzeitarbeitslosen - Zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes oder eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 15. April 2013. (IAB-Stellungnahme 02/2013), Nürnberg, 15 S.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktforschung und Erkenntnisse aus dem operativen Geschäft haben gezeigt, dass es relevante Personengruppen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gibt, deren Chancen auf Integration in ungeförderte Beschäftigung marginal sind. Da diese Personen, vom Gesetzgeber gewollt, als erwerbsfähig eingestuft werden, lässt sich die Notwendigkeit herleiten, für diesen Personenkreis ein Angebot zu schaffen, das Erwerbsbeteiligung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Verbesserung der gesundheitlichen und psychosozialen Lage der Betroffenen anstrebt. Die vorliegenden Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern zum Erreichen dieses Ziels die Einrichtung eines sogenannten Sozialen Arbeitsmarkts und berücksichtigen in ihren Vorschlägen Erkenntnisse aus der Arbeitsmarktforschung. Insgesamt zielt das Konzept der SPD auf eine etwas arbeitsmarktnähere Klientel als das Konzept von Bündnis 90/Die Grünen. Aus Sicht des IAB spricht dann nichts gegen einen Sozialen Arbeitsmarkt mit Augenmaß, wenn vor allem die Zielgruppe eng definiert wird und in der Praxis nur Personen aus der Zielgruppe gefördert werden. Ungeförderte Beschäftigung sollte dabei im Blick bleiben, weshalb die Förderung längerfristig, aber nicht unbefristet anzulegen ist. Der in beiden Fällen vorgeschlagene Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung birgt die Gefahr von Fehlanreizen. Der Vorschlag der Fraktion der Linken zur Einführung eines öffentlichen Beschäftigungssektors geht weit über einen Sozialen Arbeitsmarkt hinaus, verzichtet auf eine Zielgruppendefinition und setzt die Beschäftigungsbedingungen in diesem Sektor so günstig an, dass ein Wechsel in eine ungeförderte Beschäftigung sehr unattraktiv würde. Eine solche Strategie wäre mit hohen Risiken für den Arbeitsmarkt insgesamt und hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2013)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2013): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 17/11199), b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in gute öffentlich geförderte Beschäftigung beginnen (BT-Drucksache 17/12377), c) Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)1112 v. 12.04.2013), 57 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 15. April 2013 zum Thema Sozialer Arbeitsmarkt.
    Sachverständigenliste:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Industrie- und Handelskammertag; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.; Einzelsachverständige: Prof. Stefan Sell, Remagen; Hermann Genz, Mannheim; Dr. Alexandra Wagner, Berlin; Markus Keller, Berlin (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Reformvorschläge der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23. April 2012 (2012)

    Dietz, Martin; Lehmer, Florian; Jahn, Elke ; Ramos Lobato, Philipp; Kupka, Peter; Sowa, Frank ; Stephan, Gesine ; Werner, Daniel;

    Zitatform

    Dietz, Martin, Elke Jahn, Peter Kupka, Florian Lehmer, Philipp Ramos Lobato, Frank Sowa, Gesine Stephan & Daniel Werner (2012): Reformvorschläge der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 23. April 2012. (IAB-Stellungnahme 04/2012), Nürnberg, 23 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu Reformvorschlägen der Bundestagsparteien zum Zugang zur Arbeitslosenversicherung.
    Die Anträge der drei Fraktionen von SPD (Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken - Rahmenfrist verlängern - Regelungen für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln, Bundestagsdrucksache 17/8574), Bündnis 90/Die Grünen (Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern, Bundestagsdrucksache 17/8579) und Die Linke (Arbeitslosengeld statt Hartz IV - Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtern, Bundestagsdrucksache 17/8586) zielen auf eine Verbesserung der Absicherung von flexibel und kurzfristig Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung ab. Nach den Vorschlägen würde eine durchschnittliche Beschäftigungsdauer von zwei Monaten pro Jahr ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von zwei (Bündnis 90/Die Grünen) beziehungsweise drei Jahren (SPD und Die Linke) zu erwerben. Fraglich ist, ob eine großzügigere Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung geeignet ist, die Teilhabechancen der Randbelegschaften wie atypisch Beschäftigte, Geringqualifizierte und Niedriglohnbezieher zu erhöhen. Aus Sicht des IAB wäre daher ein sehr viel wichtigerer Ansatzpunkt, Anreize für längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und die Brückenfunktion in höherwertige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
    Im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Arbeitslosen beider Rechtskreise eine sogenannte 'befristete Vermittlungspause' einzuräumen. Aus Sicht des IAB darf eine Kundensegmentierung aufgrund einer in Anspruch genommenen 'Vermittlungspause' keine Exklusionseffekte hervorrufen. Daher wäre es grundsätzlich nicht ratsam, sie auf die arbeitgeberorientierte Vermittlung anzuwenden. Im Rahmen der arbeitnehmerorientierten Vermittlung kann eine derartige Vermittlungspause im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, um die Arbeitslosen dabei zu unterstützen, eine eigene Beschäftigungsperspektive zu entwickeln. Dieses Vorgehen ließe sich auf untergesetzlicher Ebene verfolgen. Eine 'Vermittlungspause' sollte zusätzlich in ein Fachkonzept eingebettet sein, das auf eine stabile Erwerbsintegration ohne temporären Transferbezug zielt.
    Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der FDP schlagen in ihrem Änderungsantrag vor, dass anstelle von bis zu sechs Wochen befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nun bis zu zehn Wochen dauernde Befristungen Berücksichtigung finden sollen. Damit ist eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises intendiert. Auswertungen des IAB zeigen, dass sich der anspruchsberechtigte Personenkreis dadurch etwa um das Fünffache erweitern würde." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II (2012)

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;

    Zitatform

    Kupka, Peter & Philipp Ramos Lobato (2012): Zentralisierung versus Kommunalisierung? Die Reform der Trägerschaft im SGB II. (IAB-Stellungnahme 03/2012), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Seit der Einführung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) wird die Frage kontrovers diskutiert, welche der beiden zentralen Trägermodelle - die Arbeitsgemeinschaften oder die Optionskommunen - die Aufgaben und Zielsetzungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende besser umsetzen. Die gemäß § 6c SGB II durchgeführte Evaluation der Trägerschaft gibt hierauf jedoch keine eindeutige Antwort. Vielmehr fallen die Ergebnisse des Leistungsvergleichs ambivalent aus und zeigen jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile der beiden Umsetzungsvarianten auf. Hinsichtlich des übergeordneten Ziels des SGB II, der Überwindung von Hilfebedürftigkeit durch die Integration in Beschäftigung, haben die ARGEn einen klaren Vorteil. Die kommunalen Träger weisen dagegen Vorzüge beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen Stabilisierung von SGB-II-Leistungsempfängern auf. Insgesamt machen die Befunde jedoch deutlich, dass die wesentlichen Differenzen zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Grundsicherungsstellen innerhalb der einzelnen Modelle und nicht zwischen den beiden Trägermodellen zu suchen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter; Ramos Lobato, Philipp;
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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)893neu v. 21.05.2012), 87 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bewertung der Neuregelungen des SGB II: methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung (2011)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2011): Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz-IV-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 60, H. Sonderheft Sept., S. 7-62.

    Abstract

    "Mit dieser gutachterlichen Bewertung der Neuregelungen des SGB II sollen weniger gesellschaftspolitisch-normative Aspekte als vielmehr die Vereinbarkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010, das aber wiederum auch wertende Gesichtspunkte umfasst, geprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach der Feststellung, dass die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums zum Schutz der Menschenwürde unabdingbar ist - diese Sicherungsaufgabe also Verfassungsrang hat - , insbesondere Anforderungen an ein methodisch stringentes und transparentes Bemessungsverfahren formuliert. Inwieweit diesen Vorgaben entsprochen worden ist, soll im Folgenden aus empirisch-methodischer Perspektive untersucht werden. Einige der dabei einfließenden Interpretationen des Grundgesetzes und des o. g. Urteils des Bundesverfassungsgerichts durch eine Nicht-Juristin und die entsprechenden Schlussfolgerungen können nur vorläufig sein.
    In Kapitel 2 werden vorab die theoretischen Zusammenhänge des empirisch-statistischen Ansatzes der Bedarfsbemessung, der dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 zugrunde liegt, skizziert und die wesentlichsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst. Dies ist für das Verständnis der in Kapitel 3 folgenden Argumentationen, Abwägungen und Bewertungen unabdingbar. In Kapitel 4 werden die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen resümiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose: zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. September 2011 (2011)

    Bellmann, Lutz ; Dietz, Martin; Lott, Margit; Möller, Joachim; Kruppe, Thomas ; Kupka, Peter; Bender, Stefan; Lietzmann, Torsten; Crimmann, Andreas; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula ; Wießner, Frank; Hirseland, Andreas; Plicht, Hannelore; Hohmeyer, Katrin; Rauch, Angela ; König, Marion; Rudolph, Helmut; Ziegler, Kerstin; Schreyer, Franziska; Dietrich, Hans ; Sowa, Frank ; Hofmann, Barbara; Spitznagel, Eugen; Krug, Gerhard ; Stephan, Gesine ; Haas, Anette; Stops, Michael ; Bernhard, Stefan; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Stefan Bender, Stefan Bernhard, Andreas Crimmann, Hans Dietrich, Martin Dietz, Anette Haas, Andreas Hirseland, Barbara Hofmann, Katrin Hohmeyer, Susanne Koch, Marion König, Gerhard Krug, Thomas Kruppe, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Margit Lott, Joachim Möller, Hannelore Plicht, Angela Rauch, Helmut Rudolph, Franziska Schreyer, Frank Sowa, Eugen Spitznagel, Gesine Stephan, Joachim Wolff, Cordula Zabel, Frank Wießner, Kerstin Ziegler, Michael Stops, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2011): Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose. Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 5. September 2011. (IAB-Stellungnahme 09/2011), Nürnberg, 95 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277) die Integration in Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Die Absicht der Bundesregierung, die Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik durch mehr Dezentralität, Flexibilität, Individualität, Qualität und Transparenz zu sichern, schlägt sich in einer Vielzahl von Einzelregelungen und einer Neuordnung des Instrumentenkastens nieder. Die Veränderungen betreffen sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch). In ihren Anträgen kritisieren die Fraktionen von SPD ('Arbeitsmarktpolitik an den Herausforderungen der Zeit orientieren - Weichen für gute Arbeit, Vollbeschäftigung und Fachkräftesicherung stellen', Bundestagsdrucksache 17/6454), Bündnis 90/Die Grünen ('Arbeitsmarktpolitik - In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen', Bundestagsdrucksache 17/6319) und Die Linke ('Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren' - Bundestagsdrucksache 17/5526) dagegen eine einseitige Konzentration auf den arbeitsmarktnahen Personenkreis und fordern eine stärkere Beachtung von Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Intention des Gesetzesvorhabens ein und äußert sich aufgrund der vorliegenden Forschungsbefunde zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sowie der einzelnen Anträge der Oppositionsfraktionen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ: Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (2011)

    Bäcker, Gerhard; Weinkopf, Claudia; Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard, Gerhard Bosch & Claudia Weinkopf (2011): Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integrativ - investiv - innovativ. Gutachten für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Duisburg, 96 S. DOI:10.17185/duepublico/73398

    Abstract

    "Die Autorin und die Autoren dieses Gutachtens wurden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beauftragt, unter Vernachlässigung kurzfristiger Budgetzwänge einen Blick nach vorne zu werfen und Schwerpunkte arbeitsmarktpolitischen Handelns für die nächsten zehn Jahre herauszuarbeiten. Solche Schwerpunkte lassen sich nur angemessen definieren, wenn man einerseits aus den Erfahrungen der letzten Arbeitsmarktreformen lernt und andererseits die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren einigermaßen treffsicher antizipiert. Das Gutachten sollte daher die Grundannahme der Arbeitsmarktreformen, die in den Jahren nach 2000 durchgesetzt worden sind und in deren Mittelpunkt die sogenannten Hartz-Gesetze stehen, skizzieren und die Erfahrungen mit den Reformen bilanzieren (Kapitel 2). Danach sollten die wichtigsten Veränderungen und Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und in Thüringen in diesem Jahrzehnt herausgearbeitet werden (Kapitel 3). Auf dieser Basis sollten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik formuliert werden (Kapitel 4). Die Vorschläge sollten sich auf Wunsch des Auftraggebers auf folgende Handlungsfelder konzentrieren: Umorientierungen in der beruflichen Weiterbildung und in der Arbeitsförderung Jugendlicher, die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand, die Einweisung in Arbeit sowie die Re-Regulierung von Leiharbeit und Minijobs. Andere Themen - wie etwa die Organisation der Trägerschaft des SGB II, die Neubemessung von Niveau und Struktur der Regelleistungen nach dem SGB II oder Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbare Arbeitskräfte - sollten nicht Gegenstand dieses Gutachtens sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011 (2011)

    Hofmann, Barbara; Koch, Susanne; Rauch, Angela ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Stops, Michael ; Wolff, Joachim; Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara, Susanne Koch, Peter Kupka, Angela Rauch, Franziska Schreyer, Michael Stops, Joachim Wolff & Franz Zahradnik (2011): Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011. (IAB-Stellungnahme 05/2011), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zunächst zu dem Antrag 'Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207). Er sieht vor, durch eine Reihe von Maßnahmen die Eigeninitiative der Arbeitsuchenden zu fördern, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken sowie verschiedene Maßnahmen für die Gewährleistung einer Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitsuchenden auf Augenhöhe zu ergreifen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen, die jetzt geltenden Sanktionsregeln zu ändern und nicht weiter zu verschärfen. Schließlich sollen die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement mit den dafür erforderlichen personellen Grundlagen geschaffen und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verschiedene fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. Zudem nimmt das IAB Stellung zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert, in der bestehenden Grundsicherung die Sanktionsregelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abzuschaffen (Bundestagsdrucksache 17/5174)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 - BGBl. I S. 453: Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung (2011)

    Münder, Johannes;

    Zitatform

    Münder, Johannes (2011): Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 - BGBl. I S. 453. Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 60, H. Sonderheft Sept., S. 63-94.

    Abstract

    "Zur verfassungsrechtlichen Bewertung stehen hier die durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEGuSGBII,SGBXIIÄndG) getroffene Bestimmungen. Die verfassungsrechtliche Bewertung bezieht sich darauf, inwiefern Regelungen der genannten Gesetze eine Verletzung grundgesetzlicher Bestimmungen darstellen. Für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kommt hierbei das Verfahren der Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a Grundgesetz (GG) und die Vorlage und die Einholung der Entscheidung des BVerfG durch ein Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Frage.
    Die Prüfung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. 03. 2011 (BGBl. I S. 453) hat keine 'paukenschlagartigen' Ergebnisse gezeigt, jedoch eine Anzahl von Regelungen, die in unterschiedlicher Weise mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktwirkungen sind gering - Reformvorschläge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22. November 2010 (2010)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Schels, Brigitte ; Wiemers, Jürgen ; Hohmeyer, Katrin; Feil, Michael; König, Marion; Dietz, Martin; Kupka, Peter;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Martin Dietz, Michael Feil, Katrin Hohmeyer, Marion König, Peter Kupka, Brigitte Schels, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2010): Arbeitsmarktwirkungen sind gering - Reformvorschläge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22. November 2010. (IAB-Stellungnahme 07/2010), Nürnberg, 16 S.

    Abstract

    "'Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD. Sie betreffen die Begründung des Regelbedarfs (insbesondere zur Bestimmung der 'verdeckten Armut'), die neue Hinzuverdienstregelung, die Forderungen nach einem allgemeinen Mindestlohn, die Förderung der Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsleben, den Vorrang für Ausbildung für Menschen unter 25 Jahren im SGB II und die Einführung eines 'Sozialen Arbeitsmarkts'.
    Die voraussichtlichen Arbeitsmarktwirkungen, die sich aus der Umsetzung des Entwurfes zu einem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ergeben, sind nach Ansicht des IAB gering. Aus der Regelsatzanpassung resultiert auch keine nennenswerte Verschlechterung der Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Die Anpassung wird zudem keine größeren fiskalischen Belastungen verursachen. Von der Reform der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit im SGB II werden ebenfalls keine signifikanten Arbeitsmarktwirkungen und Zusatzkosten ausgehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Agenda 2020: Strategien für eine Politik der Vollbeschäftigung (2010)

    Schneider, Hilmar; Zimmermann, Klaus F. ;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar & Klaus F. Zimmermann (2010): Agenda 2020. Strategien für eine Politik der Vollbeschäftigung. (IZA Standpunkte 24), Bonn, 20 S.

    Abstract

    "Mit diesem Strategiepapier zeigt das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) Wege auf, wie Deutschland in der vor uns liegenden Dekade wieder Vollbeschäftigung erreichen kann. Die 'Agenda 2010' hat die Arbeitsmarktentwicklung erkennbar in die richtige Richtung bewegt und für ein neues Denken gesorgt. Dass der deutsche Arbeitsmarkt die Finanz- und Weltwirtschaftskrise vergleichsweise glimpflich überstehen konnte, ist auch den jüngsten Arbeitsmarktreformen zu verdanken. Es gibt deshalb keinen Grund, das Erreichte in Frage zu stellen, wohl aber weiteren Handlungsbedarf. Das Konzept des IZA sieht die folgenden Schritte vor:
    (1) Bildungsreform: Das Bildungssystem muss der Bedeutung frühkindlicher Bildung stärker Rechnung tragen als bisher. Soziale Herkunft darf nicht länger die späteren Lebenschancen prägen. Mehr Autonomie und Wettbewerb zwischen Schulen und Hochschulen dient der Leistungsförderung. Die Festlegung auf den Schulzweig sollte später erfolgen als bisher. Das duale Ausbildungssystem kann verkürzt werden. Studiengebühren sollten als Graduiertensteuer nach Studienabschluss erhoben werden.
    (2) Sozialstaatsreform: Eine konsequente Umsetzung des Prinzips von Leistung und Gegenleistung schafft neue Erwerbsanreize und macht es auch für Menschen mit geringer Qualifikation wieder lohnenswert, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Workfare ist sozial gerecht und fördert Eigenständigkeit, statt Bedürftigkeit zu zementieren. Sozialleistungen für Kinder sollten primär in Form von Gutscheinen gewährt werden.
    (3) Reform der Arbeitsvermittlung: Eine individuelle, proaktiv bereits bei der Entstehung von Arbeitslosigkeit ansetzende Betreuung aus einer Hand ist für die Problemgruppen des Arbeitsmarkts dringend erforderlich. Das IZA schlägt die Schaffung von Job-Centern vor, die unabhängig von Kommunen und Bundesagentur die Vermittlungsaufgabe wahrnehmen. Nur so kann das Gegeneinander föderaler Strukturen beendet werden.
    (4) Reform der Zuwanderungspolitik: Deutschland ist auch auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen, um den Problemen von Demografie und Fachkräftemangel gewachsen zu sein. Mit Hilfe von Auswahlsystemen für dauerhafte Zuwanderer und Marktelementen für die Zulassung befristeter Arbeitsmigranten kann der ökonomische Nutzen der Zuwanderung wesentlich vergrößert und ein zusätzlicher Impuls für die Verwirklichung von Vollbeschäftigung gegeben werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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