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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Kinderzuschlag"
  • Literaturhinweis

    Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags: Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2023)

    Jackwerth-Rice, Deborah;

    Zitatform

    Jackwerth-Rice, Deborah (2023): Institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“. (Working paper / HdBA, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik 3), Mannheim ; Schwerin, 19 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine familienbezogene Leistung, die zusammen mit dem Wohngeld bezogen werden kann, um ein geringes Haushaltseinkommen über das Grundsicherungsniveau zu heben und damit eine Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II zu vermeiden. Hierzu wird neben einer finanziellen Zuwendung auch eine KiTa-Gebührenbefreiung und ein Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Allerdings wissen Familien mit geringem Einkommen oft nicht von ihrem KiZ-Anspruch oder sind mit der Antragstellung überfordert. Dies hat nicht nur individuelle Ursachen, sondern wird auch durch ein komplexes Leistungssystem begünstigt, das für Familien ‚undurchdringlich‘ sein kann. Dieses Arbeitspapier geht näher auf institutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags ein. Dabei wird insbesondere auf die Antragstellung, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, erschwerte Zugangsbedingungen nach Beendigung eines Bürgergeldbezugs und den Mangel an Anlaufstellen für eine rechtskreisübergreifende Leistungsberatung eingegangen. Das Arbeitspapier basiert auf den Ergebnissen einer Begleitforschung zum Projekt „KiZ+“ (2020-2022) der PHOENIX Beschäftigung und Bildung e.G. in Zusammenarbeit mit der Familienkasse Baden-Württemberg Ost und West" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; d'Andria, Diego ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Diego d'Andria & Jürgen Wiemers (2022): Universal, targeted or both: Effects of different child support policies on labour supply and poverty - A simulation study. (IAB-Discussion Paper 06/2022), Nürnberg, 48 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2206

    Abstract

    "Wir untersuchen hypothetische Reformen der wichtigsten Transferleistungen für Kinder in Deutschland: eine Reform des nicht bedarfsgeprüften Kindergeldes, eine Reform der Kinderregelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung und eine Kombination aus beiden Leistungen. Mit Hilfe eines statischen Steuer-Transfer Mikrosimulationsmodells (IAB-MSM), das auch endogene Arbeitsangebots- und Inanspruchnahmeentscheidungen abbildet, untersuchen wir die Auswirkungen der Reformen auf die Einkommensverteilung, relative Armut und das Arbeitsangebot von Eltern. Da die Reformen mit unterschiedlichen fiskalischen Kosten verbunden sind, verwenden wir zwei alternative Ansätze zum Ausgleich des Staatshaushalts: eine Erhöhung der Einkommensteuer oder eine erhöhte Konsumsteuer. Wir zeigen, dass eine Erhöhung der Kinderregelbedarfe zu einer erheblichen Verringerung der relativen Armut bei gleichzeitig relativ geringen fiskalischen Kosten führt. Allerdings ist die Erhöhung der Kinderregelbedarfe mit einem Rückgang des Arbeitsangebots von Familien mit niedrigem Einkommen verbunden. Eine alternative Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich vergleichsweise stärker auf den Rückgang der Einkommensungleichheit (gemessen am Gini-Koeffizienten) aus, allerdings auf Kosten geringerer Arbeitsanreize für Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Die Gegenfinanzierung der Reformkosten - insbesondere bei einer progressiv wirkenden Einkommensteuererhöhung - verstärkt den Rückgang der relativen Armut und der Einkommensungleichheit, während gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot erheblich reduziert wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung: (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier) (2022)

    Schludi, Martin; Bruckmeier, Kerstin ; Wenzig, Claudia; Lietzmann, Torsten;

    Zitatform

    Schludi, Martin; Kerstin Bruckmeier, Claudia Wenzig & Torsten Lietzmann (interviewte Person) (2022): Einschätzungen zur geplanten Kindergrundsicherung aus Sicht der Forschung. (Interview mit Torsten Lietzmann, Claudia Wenzig und Kerstin Bruckmeier). In: IAB-Forum H. 20.04.2022 Nürnberg, 2022-04-19. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220420.01

    Abstract

    "Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampelparteien auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Sie soll die bisherigen finanziellen Unterstützungen in der Familienförderung in einer Förderleistung bündeln – mit dem Ziel, Familien zu stärken und mehr Kinder aus der Armut zu holen. In der praktischen Umsetzung stellen sich allerdings zahlreiche Fragen. Die Redaktion des IAB-Forum hat daher die fachlich einschlägigen Expertinnen und Experten aus dem IAB um eine erste Bewertung des Reformvorhabens gebeten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.

    Abstract

    Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht: Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2021)

    Blömer, Maximilian Joseph; Litsche, Simon; Peichl, Andreas ;

    Zitatform

    Blömer, Maximilian Joseph, Simon Litsche & Andreas Peichl (2021): Gutachten zum Reformvorschlag "Kindergrundsicherung". Endbericht. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Ifo-Forschungsberichte 124), München, 50 S.

    Abstract

    "Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen. Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich. Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren. Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III): Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2021)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2021): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III). Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/26542 (09.02.2021)), 20 S.

    Abstract

    "Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Zudem werden die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3 900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mikrosimulation von Reformszenarien zur finanziellen Entlastung von Geringverdienern: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (2019)

    Bonin, Holger; Sommer, Eric; Buhlmann, Florian; Stichnoth, Holger;

    Zitatform

    Bonin, Holger, Eric Sommer, Florian Buhlmann & Holger Stichnoth (2019): Mikrosimulation von Reformszenarien zur finanziellen Entlastung von Geringverdienern. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. (IZA research report 88), Bonn, 60 S.

    Abstract

    "Diese Expertise untersuchte mehrere Reformszenarien, die die Entlastung von Geringverdienern zum Ziel haben. Mittels eines Mikrosimulationsmodells auf Basis eines repräsentativen Haushaltsdatensatzes für Deutschland wurde untersucht, welche Gruppen in welchem Umfang von den einzelnen Maßnahmen profitieren. Darüber hinaus wurden Arbeitsangebotseffekte und die fiskalischen Auswirkungen in den Blick genommen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019 (2019)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2019): Zum Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetzes - Bewertung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. (IAB-Stellungnahme 15/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Stellungnahme enthält die Bewertung der IAB-Experten im Hinblick auf Inanspruchnahme, Arbeitsanreize und Arbeitsmarktintegration zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) und zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion 'Bezahlbare Mieten sichern - Zielgerichtet unterstützten - Liberales Bürgergeld einführen' bei der Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Deutschen Bundestags am 25. September 2019. Nach Darstellung der Schnittstellenproblematik zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag plädieren die Autorin und die Autoren für eine verbesserte Abstimmung der Leistungen, sowohl mit Blick auf Arbeitsanreize als auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen seien erforderlich, um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen. Das IAB schlägt die Einführung eines Erwerbszuschusses vor, der die drei bedarfsgeprüften Leistungen für Erwerbstätige ersetzt. Positiv gesehen werden daher die politischen Vorschläge zur Integration von Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Leistung wie im 'Liberalen Bürgergeld' oder in einem 'Garantieeinkommen für Alle'." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen (2018)

    Althoff, Jörg; Moczall, Andreas; Möller, Joachim; Anger, Silke ; Osiander, Christopher ; Bossler, Mario ; Rauch, Angela ; Brücker, Herbert ; Reichelt, Malte ; Dummert, Sandra ; Reims, Nancy ; Gürtzgen, Nicole ; Rhein, Thomas; Hohendanner, Christian; Rothe, Thomas; Kaufmann, Klara; Schwengler, Barbara; Kruppe, Thomas ; Seibert, Holger; Kupka, Peter; Sirries, Steffen; Ramos Lobato, Philipp; Sperber, Carina; Matthes, Britta; Stüber, Heiko ; Bauer, Frank; Sujata, Uwe; Dietrich, Hans ; Vallizadeh, Ehsan ; Haller, Peter; Vicari, Basha ; Konle-Seidl, Regina; Walwei, Ulrich ; Lietzmann, Torsten; Weber, Enzo ; Kubis, Alexander; Ludewig, Oliver; Fuchs, Johann ; Bruckmeier, Kerstin ; Jahn, Elke ; Zika, Gerd; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Althoff, Jörg, Silke Anger, Frank Bauer, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Herbert Brücker, Hans Dietrich, Sandra Dummert, Johann Fuchs, Nicole Gürtzgen, Peter Haller, Christian Hohendanner, Elke Jahn, Klara Kaufmann, Regina Konle-Seidl, Thomas Kruppe, Alexander Kubis, Peter Kupka, Torsten Lietzmann, Philipp Ramos Lobato, Oliver Ludewig, Britta Matthes, Andreas Moczall, Joachim Möller, Christopher Osiander, Angela Rauch, Malte Reichelt, Nancy Reims, Thomas Rhein, Thomas Rothe, Barbara Schwengler, Holger Seibert, Steffen Sirries, Carina Sperber, Heiko Stüber, Uwe Sujata, Ehsan Vallizadeh, Basha Vicari, Ulrich Walwei, Enzo Weber, Gerd Zika & Joachim Wolff (2018): Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen. Nürnberg, 43 S.

    Abstract

    "Die hiesige Arbeitsmarktentwicklung ist nicht nur im Zeitvergleich bemerkenswert. Aus einer international vergleichenden Perspektive zeigt sich ebenfalls eine beachtliche Erfolgsgeschichte. Gleichwohl bestehen auch Schwachstellen und Risiken. So ist die Vererbung von schlechten Bildungs- und Arbeitsmarktchancen hierzulande stark ausgeprägt. Und als exportorientierte Volkswirtschaft kann sich Deutschland nicht von internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln.
    Die deutsche Arbeitsmarktpolitik steht zudem aus anderen Gründen vor großen Herausforderungen. Insbesondere gilt es, die Arbeit in der digitalisierten Welt zu gestalten, die Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, die Aufstiegsmobilität zu verbessern, den Fachkräftebedarf zu sichern und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu fördern.
    In der neu aufgelegten und erweiterten IAB-Broschüre 'Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarktthemen' werden Ergebnisse aus der Forschungsarbeit des IAB zusammengefasst. Neben einer Standortbestimmung für den deutschen Arbeitsmarkt auch im internationalen Kontext gibt sie einen Überblick zu den Themen Struktur der Beschäftigung, Fachkräftesicherung, Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug, Bildung und Beruf sowie zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Benefit take-up and labor supply incentives of interdependent means-tested benefit programs for low-income households (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2018): Benefit take-up and labor supply incentives of interdependent means-tested benefit programs for low-income households. In: Comparative Economic Studies, Jg. 60, H. 4, S. 583-604., 2017-10-02. DOI:10.1057/s41294-017-0041-5

    Abstract

    "Anhand eines Mikrosimulationsmodells, das auf repräsentativen Paneldaten basiert, analysieren wir die drei wichtigsten bedarfsgeprüften Sozialleistungen in Deutschland sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme dieser Leistungen als auch der Arbeitsangebotsanreize. Die Ergebnisse zeigen eine starke Überschneidung der Sozialleistungen und hohe Quoten der Nichtinanspruchnahme, was darauf hindeutet, dass die Wirksamkeit der Leistungen bei der Erreichung ihrer Zielgruppen verbessert werden könnte. Weiter zeigt sich, dass Beschäftige in Niedrigeinkommenshaushalten mit einem komplexen System von Sozialleistungen und hohen Grenzsteuersätzen konfrontiert werden, was sich negativ auf das individuelle Arbeitsangebot auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich!: Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung") (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2018): Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich! Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung"). In: IAB-Forum H. 21.12.2018, o. Sz., 2018-12-19.

    Abstract

    "Die Debatte um Änderungen am System der Grundsicherung (Hartz IV) oder gar dessen Abschaffung verläuft derzeit über alle Parteigrenzen hinweg. Nachdem bislang häufig arbeitsmarktferne Personen wie Langzeitarbeitslose im Fokus standen, wird mittlerweile über den Erhalt des bestehenden Systems insgesamt bis hin zum Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert. Die Grundsicherung muss in der Tat weiterentwickelt werden, um Übergänge in eine möglichst existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
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  • Literaturhinweis

    Europarechtliche Prüfung des Teilhabegelds für Kinder und Jugendliche: Rechtsgutachten für die Bertelsmann Stiftung (2017)

    Kingreen, Thorsten;

    Zitatform

    Kingreen, Thorsten (2017): Europarechtliche Prüfung des Teilhabegelds für Kinder und Jugendliche. Rechtsgutachten für die Bertelsmann Stiftung. Gütersloh, 22 S. DOI:10.11586/2017045

    Abstract

    "Das Teilhabegeld ist ein zentraler Baustein des vom Expertenbeirat und Projekt 'Familie und Bildung' entwickelten Konzepts einer Teilhabe gewährleistenden Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche. Wie sich die geforderte neue finanzielle Leistung für junge Menschen in geltendes europäisches Recht einordnen lässt, untersucht Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg in diesem Rechtsgutachten. Dabei prüft er insbesondere, welche Folgen sich aus dem Unionsrecht für mögliche Leistungsansprüche von Kindern und Jugendlichen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ergeben. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass einer Einführung des Teilhabegelds aus Sicht des europäischen Rechts nichts entgegensteht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Stellung armer Familien im SGB II und bei aufstockenden Leistungen (2016)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2016): Die Stellung armer Familien im SGB II und bei aufstockenden Leistungen. In: ZFSH/SGB. Zeitschrift für die sozialrechtliche Praxis, Jg. 55, H. 5, S. 233-242.

    Abstract

    Es geht im Beitrag um die Stellung armer Familien im Grundsicherungssystem, und zwar sowohl der Familien ohne Erwerbsarbeit als auch der Familien mit arbeitenden Eltern, die aber zu wenig verdienen und aufstocken müssen. Die Autorin vertritt die These, dass das Existenzsicherungssystem im SGB II mit seinen Regelsätzen, Unterkunftsbedarf und Mehrbedarf sowie einer Reihe von Sonder- und Einmalleistungen eigentlich ein familienfreundliches System ist. Dies betrifft aber nur die Struktur der Geldleistungen, während ihre Höhe nicht zufriedenstellend ist, was am Beispiel einer Familie mit zwei Schulkindern begründet wird. Als zu niedrig erachtet die Autorin u.a. die Kosten für Ernährung, Energie, Mobilität und Kommunikation. Sie geht im folgenden der Frage nach, 'wo die entgegenwirkenden Faktoren herkommen, die es so schwer machen, bessere Lösungen zu finden, um Einkommen von Familien zu stabilisieren und zu erhöhen'. So stehen die kumulierten Familienleistungen in einem besonderen Spannungsverhältnis zu den Niedrigeinkommen (Lohnabstandsgebot). Die Finanzierungsregeln und Bedarfsgemeinschaftsanrechnung belasten die Aufstocker-Familien mit niedrigem Einkommen. 'Die Leistungen für Kinder leiden zusätzlich unter unklaren Zuständigkeiten und Misstrauen gegenüber den Eltern.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II: Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg (2014)

    Rudolph, Helmut; Tanis, Kerstin ; Koller, Lena ; Gerullis, Maria; Lietzmann, Torsten; Makrinius, Doreen;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut, Lena Koller & Torsten Lietzmann; Doreen Makrinius, Maria Gerullis & Kerstin Tanis (Mitarb.) (2014): Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II. Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg. In: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg (Hrsg.) (2014): Sozialbericht der Freien und Hansestadt Hamburg, S. 1-91, 2013-04-26.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt. Diese ersetzte die vorherigen Systeme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und bildet das soziale Netz zur Sicherung des sozio-ökonomischen Existenzminimums für die Bevölkerung im Erwerbsalter und ihrer Kinder. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zeigt nach den Kriterien des Gesetzes das Ausmaß der 'sozialstaatlich bekämpften Armut' für diesen Bevölkerungsteil an. Dieser Berichtsteil handelt schwerpunktmäßig von den Lebenslagen der Familien in Hamburg, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen haben und nehmen. Die zentralen Vergleichskriterien bilden die Lebensformen von Alleinerziehenden und Paaren sowie die Anzahl der Kinder als Indikatoren für die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Erwerbsbeteiligung und Einkommenserzielung.
    Soweit möglich wird eine 'dynamische Perspektive' bei der Untersuchung der Lebenslagen eingenommen, um ein Bild der 'Strukturen der Bedürftigkeit', wie sie sich in Stichtagsergebnissen abbilden, mit einem Verständnis der Prozesse bei der Entstehung, Verfestigung und Überwindung der Armutslagen zu verbinden. Der Zeitraum, der dabei betrachtet wird, reicht von 2005 bis an den aktuellen Rand der verfügbaren Daten Ende 2009 und 2010." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Koller, Lena ; Lietzmann, Torsten;
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  • Literaturhinweis

    Poverty and the social participation of young people: an analysis of poverty-related withdrawal mechanisms (2013)

    Damelang, Andreas ; Kloß, Georgi;

    Zitatform

    Damelang, Andreas & Georgi Kloß (2013): Poverty and the social participation of young people. An analysis of poverty-related withdrawal mechanisms. In: Journal for labour market research, Jg. 46, H. 4, S. 321-333., 2013-09-06. DOI:10.1007/s12651-013-0148-8

    Abstract

    "Ziel des Aufsatzes ist es, armutsspezifische Rückzugsmechanismen von Kindern und Jugendlichen zu analysieren. Eine geringere soziale Teilhabe in außerschulischen Organisationen reduziert die Möglichkeiten informellen Lernens und mindert infolgedessen Lebenschancen. Aus der Armutsforschung ist bekannt, dass finanzielle Restriktionen und ein sozialer Rückzug aufgrund von Schamgefühlen in geringeren Teilhabequoten münden. Indem wir kostenpflichtige von beitragsfreien Freizeitangeboten unterscheiden, kann zwischen beiden Mechanismen diskriminiert werden. Die empirische Querschnittsstudie auf Basis des Panels für Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) gibt eindeutige Hinweise darauf, dass vor allem ökonomische Knappheit und in viel geringerem Maße ein sozialer Rückzug verringerte Teilhabechancen erklären. Die Befunde deuten zudem darauf hin, dass soziale Deprivation sich erst bei verstetigter Armut niederschlägt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Vermeidung und Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/14591) (2013)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vermeidung und Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/14591). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/14717 (06.09.2013)), 13 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Fragen der SPD-Fraktion zur Einschätzung des derzeitigen Systems der monetären familien- und ehebezogenen Leistungen, nach Schätzungen zur verdeckten Armut von Kindern und nach einzelnen monetären Leistungen, wie Betreuungsgeld, seiner Effekte und möglichen Evaluierung, nach der Anrechung von Leistungen des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes, nach Schlussfolgerungen aus der Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets und nach der Akzeptanz des Kinderzuschlags. (IAB)

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    Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag: eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge. Abschlussbericht (2010)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2010): Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge. Abschlussbericht. Düsseldorf, 175 S.

    Abstract

    Abschlussbericht zum Projekt-Nr. S-2008-182-4 "Vom Kindergeld zu einer Grundsicherung für Kinder. Fiskalische und Verteilungswirkungen eines Existenz sichernden und zu versteuernden Kindergeldes", gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung. "Alle untersuchten Reformvarianten bewirken eine merkliche Verminderung des Ausmaßes von Kinder- bzw. Familienarmut. So würde die Kinderarmutsquote von 16,5% auf etwa 3% im Falle der Kindergrundsicherung und auf 5% im Falle der 'großen' Kindergelderhöhung sinken.
    Beide Konzepte sind wegen der hohen Nettokosten von ca. 30 Mrd. EUR allerdings eher mittelfristig umsetzbare Programme, die vorab eine Prüfung möglicher Finanzierungsstrategien erforderlich machen.
    Unter verteilungspolitischen Aspekten erweist sich aber das Konzept des Existenz sichernden und zu versteuernden Kindergeldes im Vergleich zu Kindergelderhöhungen ohne Besteuerung als das stimmigere Konzept: Inkonsistenzen der bestehenden Leistungsvielfalt werden abgebaut, und mit annähernd gleichem Transfervolumen wird eine stärkere Einkommensumverteilung 'von oben nach unten' erreicht.
    Demgegenüber erweist sich die vorgeschlagene Kinderzuschlagsreform als eine kurzfristig realisierbare Maßnahme. Mit begrenztem fiskalischem Aufwand von gut 4 Mrd. EUR könnte die Kinderarmutsquote um 4 bis 5 Prozentpunkte gesenkt werden, wenn eine Zunahme der Inanspruchnahme auf 75% des vergrößerten Berechtigtenkreises erreicht wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Lohnabstand und Hartz IV: Nachruf auf eine Kampagne (2010)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2010): Lohnabstand und Hartz IV. Nachruf auf eine Kampagne. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 3, S. 103-109.

    Abstract

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Höhe des Existenzminimums stellt der Verfasser die Frage nach der Entwicklung der Löhne im Verhältnis zum Existenzminimum und nach den Lohnabständen. Er weist nach, dass gegenwärtig bei allen Haushaltstypen der Lohnabstand gewahrt ist. Die Freibetragsregelung im SGB II sorgt dafür, dass ein Haushalt mit Arbeitsentgelten immer ein höheres Einkommen erzielt als ein Haushalt ohne Arbeitsentgelt. Von hoher Bedeutung für den Lohnabstand ist der Kinderzuschlag. Hier müssten auch allein Erziehende in angemessener Weise berücksichtigt werden. (IAB)

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    Damit sich Arbeit lohnt: Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II (2010)

    Martens, Rudolf; Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Martens, Rudolf & Ulrich Schneider (2010): Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II. Berlin, 44 S.

    Abstract

    "Der so genannte 'Lohnabstand' von Haushalten mit niedrigem Erwerbseinkommen und Beziehern der Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich 'Hartz IV' genannt, befindet sich aktuell heftig in der Diskussion. Von verschiedener Seite wird die meist ungeprüfte These vertreten, dass sich eine Arbeitsaufnahme für Grundsicherungsbezieher finanziell nicht lohne und somit kein Arbeitsanreiz gegeben sei. Es werden Beispielrechnungen herangezogen, die jedoch häufig fehlerhaft bzw. unvollständig sind. Die aktuelle Auseinandersetzung wird damit auf falscher Grundlage geführt." Der Bericht enthält "die Berechnung einer systematischen und typischen Beispielsammlung ... die unterschiedliche Haushaltstypen sowie einfache Arbeiten in verschiedenen Wirtschaftszweigen in Ost- und Westdeutschland umfasst. Es soll damit die Frage beantwortet werden, wie sich der Lohnabstand in Deutschland im Regelfall darstellt, und welche Rolle dabei die verschiedenen Einkommenskomponenten Erwerbseinkommen, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, aufstockende Leistungen nach SGB II spielen. Für die Lohnabstandsdiskussion sind Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag deshalb von besonderer Relevanz, da das Kindergeld bei Grundsicherungsbeziehern voll angerechnet wird und Wohngeld und Kinderzuschlag dieser Gruppe gar nicht zustehen. Es handelt sich somit um drei Leistungen, die ausschließlich bei den Erwerbstätigenhaushalten außerhalb des SGB II-Bezuges wirksam werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Sozialleistungsfallstricke - Kinderzuschlag und Wohngeld als sinnvolle Alternative zu Hartz IV? (2010)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2010): Sozialleistungsfallstricke - Kinderzuschlag und Wohngeld als sinnvolle Alternative zu Hartz IV? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 28, H. 4, S. 152-155.

    Abstract

    "Knapp zwei Jahre nach der Reform des Kinderzuschlages zeigt sich deutlich, dass diese bei Weitem nicht hält, was Ursula von der Leyen versprochen hat. 'Der Kinderzuschlag', so ließ die damalige Familienministerin pünktlich am Tag des Inkrafttretens der Reform verlauten, 'ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und Kinderarmut vermeidet.' Dieser Satz stimmt - vorsichtig ausgedrückt - nur sehr eingeschränkt." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Familienleistungsausgleich: systematische Gegenüberstellung aktueller Reformvorschläge (2009)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2009): Familienleistungsausgleich. Systematische Gegenüberstellung aktueller Reformvorschläge. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 6), Frankfurt/Main, 46 S.

    Abstract

    "Es werden drei Ansätze zur Reform des Familienleistungsausgleichs (FLA) mit jeweils zwei Varianten dargestellt und hinsichtlich ihrer fiskalischen Effekte und Wirkungen in verschiedenen Segmenten der Einkommensverteilung systematisch verglichen: das Konzept der Kindergrundsicherung, Kindergelderhöhungen und Erhöhung des Kinderzuschlags bei reduzierter Mindesteinkommensgrenze und Wegfall der Höchsteinkommensgrenze. Inwieweit die hier diskutierten Reformkonzepte zu einem Abbau von Kinder- und Familienarmut und zu weniger Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung führen können, lässt sich allein auf der Basis von Modellrechnungen allerdings nicht absehen. Dazu bedarf es detaillierter Analysen auf der Basis von repräsentativen Mikrodaten, die die faktische Einkommensverteilung abbilden und Simulationsrechnungen zur Quantifizierung der Effekte der Reformvarianten - unter Einbeziehung der Finanzierung der jeweiligen Nettokosten - ermöglichen. Daran wird im Projekt 'Vom Kindergeld zu einer Grundsicherung für Kinder' auf Basis der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) 2007 gearbeitet." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze: insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen (2009)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2009): Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze. Insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 16, S. 19-31.

    Abstract

    "Entsprechend dem Sozialstaatsprinzip bekommen private Haushalte in Deutschland zur Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen eine ganze Reihe von Transferleistungen. In den vergangenen Monaten gab es Leistungsverbesserungen bei einer Vielzahl dieser Transfers, und es traten Änderungen bei der Abgabenbelastung in Kraft. Dadurch können einige Haushaltstypen erhebliche Einkommenssteigerungen verbuchen. In diesem Beitrag werden Einzelheiten beschrieben sowie die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf das verfügbare Haushaltseinkommen für ausgewählte Familientypen in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitslohn dargestellt und kommentiert. Durch die nahezu gleichzeitige Anhebung diverser Sozialleistungen können derzeit insbesondere Familien eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation verbuchen. Alle Arbeitnehmer wurden außerdem bei den Steuern vom Lohn und - wenn ihr Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übertrifft - bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Da im Vergleich mit dem Vorjahr die Verbraucherpreise nicht gestiegen sind, bedeutet das alles eine spürbar höhere Kaufkraft. Dementsprechend bilden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr auch ein stabilisierendes Element für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsdeckende Bruttoentgelte: erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II (2009)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2009): Bedarfsdeckende Bruttoentgelte. Erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II. Bremen, 23 S.

    Abstract

    "Ausgehend von den gesamtdeutschen Daten bewegt sich die Spanne der bedarfsdeckenden monatlichen Bruttoentgelte zwischen 1.231 EURO (Single) und 2.051 EURO (unverheiratetes Paar mit einem Kind). Soll ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn dem vollzeitnah beschäftigten Alleinstehenden eine Lebensführung unabhängig von aufstockenden Fürsorgeleistungen ermöglichen, so müsste dessen Höhe derzeit bei mindestens 8,15 EURO liegen. Um das Schwellen-Brutto für Erwerbstätigenhaushalte mit Kindern zu senken und damit die Chancen zur Überwindung der 'Hartz-IV'-Abhängigkeit im Wege der Erwerbstätigkeit nachhaltig zu erhöhen, sind ergänzende Regelungen im Wohngeldgesetz, eine Anhebung des Maximalbetrages beim Kinderzuschlag, dessen Staffelung nach dem Alter der Kinder sowie bei Alleinerziehenden eine bessere Abstimmung zwischen Kinderzuschlag, Unterhaltsleistungen und Wohngeld erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von "Hartz IV" (2009)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2009): Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von "Hartz IV". Bremen, 11 S.

    Abstract

    "In Deutschland leben zur Zeit rund 1,6 Millionen Alleinerziehende mit knapp 2,2 Millionen minderjährigen Kindern; mehr als jedes sechste Kind wächst demnach mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien beträgt knapp 19 Prozent, das ist fast jede fünfte Familie. Mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden mit zusammen etwa einer Million Kindern befinden sich im 'Hartz-IV'-Bezug. Sie stellen damit knapp die Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern; fast die Hälfte aller 'Hartz-IV'-Kinder lebt bei Alleinerziehenden. Im Folgenden wird ein selten hinterfragtes Zusammenspiel von Anspruchsvoraussetzungen und Anspruchsausschlüssen, von Bedarfsfeststellung, Einkommensermittlung und Einkommensanrechnung innerhalb wie auch zwischen den einzelnen Sozialtransfer-Systemen in den Blick gerückt." (Textauszug, IAB-Doku)

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    Evaluation des Kinderzuschlags: Ergebnisbericht (2009)

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurden mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003, 2954) Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengelegt. Um einer Situation vorzubeugen, in der Familien allein wegen ihrer Kinder in die neue Leistung Arbeitslosengeld II wechseln, wurde gleichzeitig ein Kinderzuschlag eingeführt. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag mehrfach weiterentwickelt. Die Studie basiert auf einer Befragung von 2.000 Eltern, die seit Ende des Jahres 2004 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben. Die Bewertung des Kinderzuschlags durch die betroffenen Familien fällt überwiegend positiv aus: eine deutliche Mehrheit von 82 Prozent der (derzeitigen oder ehemaligen) Leistungsbeziehenden zeigt sich mit dem Kinderzuschlag zufrieden. Im Einklang damit steht auch der Befund, dass 81 Prozent der derzeitigen Leistungsbeziehenden von einer verbesserten Einkommenssituation durch den Kinderzuschlag sprechen. Dabei hat der Kinderzuschlag vor allem für Familien mit mehreren Kindern zu einer Verbesserung geführt. Im Vergleich zum Arbeitslosengeld II stößt die speziell am Bedarf von im Haushalt lebenden Kindern orientierte Leistung des Kinderzuschlags bei den betroffenen Familien auf eine deutlich höhere Akzeptanz." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag: ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut (2008)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2008): Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag. Ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 87), Berlin, 55 S.

    Abstract

    "Mit dem im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlag sollte vermieden werden, dass Familien von ALG II und Sozialgeld abhängig werden, deren Einkommen zwar zur Deckung des elterlichen minimalen Lebensstandards, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes bzw. der Kinder reicht. Die Auswirkungen der neuen Transferart auf die Einkommenssituation von Familien sind allerdings sehr gering - in den Jahren 2005 und 2006 wurde lediglich für etwa 90.000 Kinder (1 % aller kindergeldberechtigten Kinder) der Kinderzuschlag gewährt. In der Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde, werden zunächst als wesentliche Gründe für die geringe Reichweite des Kinderzuschlags die komplizierten und restriktiven Regelungen aufgezeigt, die auch dem Ziel eines Abbaus von verdeckter Armut von Familien entgegenstehen. Daran anknüpfend wird ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers - mit einem Kindergeldzuschlag von maximal 150 Euro - gewährleisten. Das von der Einkommensanrechnung freizustellende elterliche Existenzminimum sollte pauschal berücksichtigt, darüber hinaus gehendes Einkommen nur zu 50 % angerechnet werden. Aus einer Simulationsrechnung auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels 2006 ergibt sich für etwa 3,6 Mio. Kinder ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, was knapp einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Kosten des Reformmodells würden sich auf etwa 4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Die derzeit bei etwa 18 % liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relativ stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auch nach der Reform des Kinderzuschlags: Familien mit Kinderzuschlag stehen sich oft schlechter als Familien mit Hartz IV: Nachteile bei Rente, Krankenversicherung oder Gebührenermäßigungen (2008)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2008): Auch nach der Reform des Kinderzuschlags: Familien mit Kinderzuschlag stehen sich oft schlechter als Familien mit Hartz IV. Nachteile bei Rente, Krankenversicherung oder Gebührenermäßigungen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 12, S. 424-429.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat den Kinderzuschlag im Oktober 2008 renoviert. Die Leistung wird jetzt gefeiert als 'hochwirksames Instrument', um bedürftige Familien 'spürbar zu entlasten' und vor Hartz IV zu 'bewahren'. Doch tatsächlich hat der Zuschlag gegenüber Hartz IV für viele Familien erhebliche Nachteile." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2008)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2008): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/8867 (22.04.2008)), 8 S.

    Abstract

    "Der Kinderzuschlag wird zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert. Die Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Be- träge festgesetzt und erheblich abgesenkt. Die bisherige Mindesteinkommens- grenze bleibt als Bemessungsgrenze, ab der Einkommen anzurechnen sind, er- halten. Zudem wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit deutlich abgesenkt. Es werden 120 000 Kinder und 50 000 Familien durch den Kinderzuschlag zusätzlich erreicht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Kinderzuschlag als Maßnahme zur Bekämpfung von Familienarmut: kritische Würdigung und Reformoptionen. Abschlussbericht (2007)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2007): Der Kinderzuschlag als Maßnahme zur Bekämpfung von Familienarmut. Kritische Würdigung und Reformoptionen. Abschlussbericht. Düsseldorf, 53 S.

    Abstract

    Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der Studie ein alternatives Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgestellt. Die unmittelbaren Reformwirkungen werden auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells und mit den Daten des Sozioökonomischen Panels 2006 abgeschätzt. Die Ergebnisse werden folgendermaßen zusammengefasst: 'Wesentliche Ursachen für die geringe Reichweite des Kinderzuschlags sind zum einen die Mindesteinkommens- und die Höchsteinkommensgrenze, die im Reformkonzept des Kindergeldzuschlags entfallen. Zum anderen dürfte die aufwändige 'spitze' Berechnung des elterlichen Einkommensfreibetrags eine Inanspruchnahme des Kinderzuschlags häufig verhindert haben, so dass diese beim Kindergeldzuschlag durch eine Pauschale ersetzt wird. Darüber hinaus sieht der Vorschlag einen höheren Maximaltransfer von 150 Euro bzw. 250 Euro beim ersten Kind von Alleinerziehenden, den Verzicht auf eine zeitliche Befristung, eine Einkommensanrechnung von nur 50 Prozent und den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens vor. Die Bruttokosten des Reformmodells würden sich je nach Variante auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich belaufen; sie würden durch Einsparungen bei nachrangigen Transfers etwas vermindert werden. Die derzeit bei etwa 18 Prozent liegende Armutsquote von Kindern würde um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen (2007)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2007): Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 9, S. 293-298.

    Abstract

    "Weil die Preise für Grundnahrungsmittel steigen, diskutiert die Regierungskoalition über eine Anhebung beim Arbeitslosengeld II. Sozialminister Müntefering will höhere Sätze beim ALG II aber nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn verknüpfen. Hier wird konkret vorgerechnet, wie sich bei Geringverdienern Mindestlöhne auf ergänzende ALG-II-Ansprüche auswirken würden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/7194) (2007)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2007): Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/7194). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/7586 (17.12.2007)), 12 S.

    Abstract

    Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurde zum 1. Januar 2005 mit Paragraph 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Kinderzuschlag eingeführt. Mit diesem Sozialtransfer sollen gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat erhalten. Dieser Kinderzuschlag wird von der Bundesregierung als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut angesehen, damit Kinder und deren Familien aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausgeholt werden können. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. ist der Kinderzuschlag in seiner derzeitigen Ausgestaltung als Instrument zur Verhinderung von Kinderarmut unzureichend. Neben einer deutlichen Leistungsausweitung wird die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als notwendig erachtet. In 13 Einzelfragen wird die Bundesregierung nach Erfahrungen mit der geltenden Regelung, Änderungsmöglichkeiten und -vorhaben und möglichen Alternativen gefragt. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es ihr Ziel ist, die Rahmenbedingungen für vollzeitnahe Beschäftigung einschließlich der vorgelagerten Transfersysteme der Einkommensergänzung so zu verbessern, dass bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung grundsätzlich die Unabhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gewährleistet ist. Eltern, die ihren eigenen Bedarf decken können, sollen nicht wegen ihrer Kinder auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sein. Die Bundesregierung beabsichtigt eine Gesamtlösung zu finden, die Anreize für eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit der Eltern setzt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift (2007)

    Zitatform

    Bundesregierung (2007): Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/4670 (08.03.2007)), 13 S.

    Abstract

    Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag ist damit als Kombileistung für den Niedriglohnsektor ausgestaltet und mit der Verankerung im Bundeskindergeldgesetz eine Familienleistung. Der Bericht der Bundesregierung fasst die Entwicklungen und Erfahrungen zum Kinderzuschlag zusammen und kommt damit ihrer Berichtspflicht des Paragraphen 22 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) nach. Der Bericht soll als Grundlage zur Weiterentwicklung des Instruments dienen, um dieses zielgenauer, wirkungsvoller und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die mit der Einführung des Kinderzuschlags verfolgte Zielsetzung, einen Beitrag zur Reduzierung der Zahl von Kindern, die von Grundsicherungsleistungen abhängig sind, zu leisten und die Anreize zur Erwerbstätigkeit für Eltern zu erhöhen und damit für 150.000 Kinder die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, 'näherungsweise' erreicht worden ist. Kritik an den Regelungen zum Kinderzuschlag entzündet sich an der komplexen Einkommensabhängigkeit des Kinderzuschlags mit einer Mindest- und einer Höchsteinkommensgrenze und dem zusätzlichen Erfordernis der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Vorschriften des SGB II. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt, zeitnah Vorschläge zur Fortentwicklung unter Berücksichtigung der geäußerten Kritik und vorliegender Änderungsvorschläge des Kinderzuschlags erarbeiten zu wollen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen (2006)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2006): Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 10-15.

    Abstract

    "Der Artikel beschreibt, warum es nach der bisherigen Freibetragsregelung zu nicht beabsichtigten, 100% übersteigenden Transferentzugsraten kam und wie die Neuregelung dieses Problem vermeidet. Darüber hinaus wird das weiterhin bestehende Problem beim Kinderzuschlag dargestellt und es werden entsprechende Lösungsmöglichkeiten entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Kinderzuschlag für Geringverdiener - ein Beispiel für mangelhafte Abstimmung im deutschen Transfersystem (2006)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2006): Der Kinderzuschlag für Geringverdiener - ein Beispiel für mangelhafte Abstimmung im deutschen Transfersystem. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 16, S. 12-20.

    Abstract

    "Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 auch der Kinderzuschlag eingeführt. Im vorliegenden Beitrag wird für eine Reihe von Familientypen die Wirkung dieser neuen Sozialleistung im Zusammenspiel mit dem Wohngeld und in Abhängigkeit vom erzielten Bruttolohn dargestellt. Angesichts der hier aufgezeigten zahlreichen Unstimmigkeiten - sowohl bei der Ausgestaltung des Kinderzuschlags an sich als auch wegen seiner Wechselwirkung mit dem Steuer- und Transfersystem im Allgemeinen - sollte die von der Bundesregierung für den Herbst geplante Erarbeitung eines Kombilohnkonzeptes auch genutzt werden, die Regelungen zum Kinderzuschlag gründlich zu überarbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien: eine Bestandsaufnahme für Deutschland (2006)

    Rosenschon, Astrid;

    Zitatform

    Rosenschon, Astrid (2006): Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland. (Kieler Arbeitspapier 1273), Kiel, 94 S.

    Abstract

    "Dieser Beitrag enthält eine Bestandsaufnahme über öffentliche Transferleistungen zugunsten von Familien in Deutschland. Einbezogen werden sowohl familienspezifische Normen im Steuerrecht als auch Familien fördernde Geld- und Realtransfers aus den öffentlichen Haushalten. Letztere umfassen einerseits die Haushalte der Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), andererseits diejenigen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Aufgenommen werden außerdem Arbeitgeberleistungen und Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit der Kirchen. Die so abgegrenzten finanzpolitischen Maßnahmen zugunsten von Familien belaufen sich in der Bruttobetrachtung, d.h. ohne eigene Zahlungen von Familienmitgliedern als Steuer- und Beitragszahler, derzeit auf rund 240 Mrd. EURO. Das sind 10,7 % des Bruttoinlandsprodukts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Wirkung ausgewählter familienpolitischer Instrumente auf das Arbeitsangebot von Eltern: Expertise für den Familienbericht der Bundesregierung (2006)

    Steiner, Viktor; Wrohlich, Katharina ;

    Zitatform

    Wrohlich, Katharina (2006): Die Wirkung ausgewählter familienpolitischer Instrumente auf das Arbeitsangebot von Eltern. Expertise für den Familienbericht der Bundesregierung. (DIW Berlin. Politikberatung kompakt 16), Berlin, 44 S.

    Abstract

    "Familienpolitische Maßnahmen werden meist unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten diskutiert. Die am häufigsten genannten Motive für familienpolitische Leistungen, wie z.B. das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, sind Argumente für horizontale oder vertikale Umverteilung. Neben der Wirkung auf die relative Einkommensposition der begünstigten Haushalte ergeben sich jedoch auch Effekte auf das Arbeitsangebot. Das Ziel der vorliegenden Expertise ist es, die Auswirkungen ausgewählter familienpolitischer Instrumente auf das Arbeitsangebot von Eltern zu bewerten. Von der Expertenkommission für den Familienbericht der Bundesregierung wurden vier Reformvorschläge vorgegeben: 1. der 'Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes', 2. die 'Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' ('Hartz-Gesetze') 3. der Kinderzuschlag, der Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist, und 4. zwei Alternativen zum gegenwärtigen Ehegattensplitting, nämlich das 'beschränkte Realsplitting' und das 'Familiensplitting' nach französischem Vorbild. Im folgenden Abschnitt werden zunächst diese Reformvorschläge insbesondere hinsichtlich ihrer potenziellen finanziellen Anreize auf das Arbeitsangebot dargestellt. Im Anschluss daran wird in Abschnitt 3 ein Überblick über die ökonomische Theorie des Arbeitsangebots gegeben. Neben dem Grundmodell der mikroökonomischen Theorie der individuellen Arbeitsangebotsentscheidung werden für die Wirkungsanalyse familienpolitischer Entscheidungen wichtige Erweiterungen dargestellt. Diese betreffen die Wirkungen von Steuern und Transfers, Arbeitsangebotsentscheidungen im Haushaltszusammenhang, die Berücksichtigung von Kindern bei der Arbeitsangebotsentscheidung sowie allgemeinere Modelle der Zeitallokation im Haushalt und Arbeitsangebotsentscheidungen im Lebenszyklus. Ein wichtiges Ergebnis dieser Analyse ist, dass die Arbeitsangebotseffekte familienpolitischer Maßnahmen bereits im Grundmodell theoretisch nicht eindeutig bestimmt werden können und sich bei Berücksichtigung der erwähnten Erweiterungen aus der Theorie auch keine eindeutigen Aussagen über die Wirkungsrichtung der Arbeitsangebotseffekte ergeben. Aus diesem Grunde und weil für familienpolitische Entscheidungen vor allem die Größenordnung der zu erwartenden Arbeitsangebotseffekte von entscheidender Bedeutung ist, sind empirische Untersuchungen unentbehrlich. In Abschnitt 4 werden die Ergebnisse empirischer Studien zu den Arbeitsangebotseffekten der hier untersuchten familienpolitischen Instrumente zusammengefasst. Da ex post Analysen zu der erst kürzlich oder bisher noch nicht umgesetzten Reformen zur Zeit naturgemäß noch nicht vorliegen, kann die Abschätzung der zu erwartenden Arbeitsangebotseffekte dieser Reformen zur Zeit nur mittels ex ante Simulationsmodellen erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Simulationsstudien, partiell ergänzt durch die ausländische Erfahrung mit vergleichbaren Reformen, erfolgt in Abschnitt 5 eine abschließende Bewertung der hier untersuchten familienpolitischen Instrumente im Hinblick auf das Arbeitsangebot von Eltern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Familienpolitische Reformen und ihre Wirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Eltern (2006)

    Steiner, Viktor; Wrohlich, Katharina ;

    Zitatform

    Steiner, Viktor & Katharina Wrohlich (2006): Familienpolitische Reformen und ihre Wirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Eltern. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 52, H. 4, S. 421-438. DOI:10.1515/zsr-2006-0404

    Abstract

    "In diesem Beitrag beschreiben wir die Wirkungen familienpolitischer Maßnahmen auf die Erwerbsbeteiligung von Eltern. Unsere Untersuchung bezieht sich auf familienpolitische Reformen bzw. Reformvorschläge, die in letzter Zeit häufig diskutiert wurden, wie z.B. auf den 'Karlsruher Entwurf'; den 'Kinderzuschlag' oder das 'Familiensplitting', sowie auf Reformen im Bereich der außerhäusigen Kinderbetreuung. Wir erläutern die zu erwartenden Effekte dieser Reformen aus Sicht der ökonomischen Theorie und stellen empirische Forschungsergebnisse für Deutschland dar. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung beider Elternteile eher durch eine Förderung der Kinderbetreuung als durch die Gewährung universeller Transfers oder Steuervergünstigungen erreicht werden kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/1637) (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2006): Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/1637). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1818 (14.06.2006)), 7 S.

    Abstract

    Der auf einem Kabinettbeschluss basierende Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende enthält umfangreiche Änderungen am Kinderzuschlag nach Paragraph 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung, welchen Vorgaben eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen sollte, und ob diese Vorgaben mit den in Artikel 11 des Entwurfs für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgeschlagenen Änderungen erfüllt sind? Außerdem wird danach gefragt, ob die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht über die Auswirkungen des Kinderzuschlags bis zum 31. Dezember 2006 nachkommen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es die vorgesehene Neuregelung, Eltern, die nur knapp unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, ermöglichen würde, statt Arbeitslosengeld II (ALG II) den Kinderzuschlag zu beziehen, wenn sie dadurch ebenfalls aus dem ALG-II-Bezug für die gesamte Familie herauskommen. Durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr Kinder Kinderzuschlag erhalten. In elf Antworten auf Einzelfragen werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Kinderzuschlag, dem Kreis der Antragsberechtigten, den Kosten des Kinderzuschlags und dem zu erwartenden Finanzvolumen erläutert. Die Bundesregierung erklärt, ihrer Berichtspflicht zum 31. Dezember 2006 nachzukommen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten (2006)

    Abstract

    "Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Außerdem werden im Kapitel 'Fragen und Antworten' die wichtigsten Fragestellungen aufgegriffen. Beispielrechnungen ermöglichen einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Der Text des Sozialgesetzbuches II ist vollständig abgedruckt und beinhaltet bereits die Regelungen, die zum 01.01.2007 in Kraft treten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der CDU/CSU (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1410 (09.05.2006)), 98 S.

    Abstract

    Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende um und soll dazu beitragen, den gesamten Hartz IV-Prozess zu optimieren. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Fortentwicklung des Leistungsrechts, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch sowie zur Einführung eines Wahlrechts zwischen befristetem Zuschlag und Kinderzuschlag. Er enthält außerdem rechtstechnische Änderungen sowie Änderungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen. Die genannten Maßnahmen sollen schrittweise im Laufe des Jahres 2006 umgesetzt werden. Für das Jahr 2006 wird eine Einsparung von rund 400 Mio. Euro für den Bund und von rund 100 Mio. Euro für die Gemeinden erwartet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2006): Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 404/06 (16.06.2006)), 14 S.

    Abstract

    Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit einigen Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. Das Gesetz enthält Regelungen zur Fortentwicklung des Leistungsrechts, zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch sowie zur Einführung eines Wahlrechts zwischen befristetem Zuschlag und Kinderzuschlag. Er enthält außerdem rechtstechnische Änderungen sowie Änderungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen. Im Einzelnen werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch Änderungen in fast allen SGBs folgende Maßnahmen vorgenommen: 1. Weigert sich ein Bezieher von ALG II dreimal in einem Jahr ohne guten Grund, ein Jobangebot anzunehmen, können ihm die kompletten Leistungen gestrichen werden. 2. Bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, liegt die Beweislast künftig bei den Betroffenen. 3. Die Freibeträge für Vermögen werden zugunsten der Alterssicherung verschoben. 4. Dem Missbrauch von Leistungen soll durch Kontrollen im Außendienst begegnet werden. 5. Der Datenabgleich zwischen den Behörden zur Ausforschung verschwiegener Vermögenswerte wird erleichtert. 6. Zugleich soll jedem neuen ALG II-Bezieher sofort ein Angebot zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemacht werden. Die neuen Regelungen treten gem. Art. 16 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Wesentlichen am 01.08.2006 in Kraft. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick (2005)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2005): Kombilöhne: Erfahrungen und Ausblick. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2005/04), Berlin, 4 S.

    Abstract

    "Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2005) auf Bundesebene für die 16. Legislaturperiode sieht vor, insbesondere zugunsten von gering Qualifizierten die Einführung eines sog. Kombilohns, also von Zuschüssen an Arbeitnehmer/innen, zu prüfen. Dieses Vorhaben wird vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit Kombilöhnen eingeordnet. Von den bisherigen Kombilöhnen sind bundesweit lediglich die Mini- und Midi-Jobs sowie vermutlich das anrechnungsfreie Erwerbseinkommen beim Bezug von Arbeitslosengeld II quantitativ relevant. Ihnen ist gemeinsam, dass sie unbefristet und ohne besonderen Antrag gewährt werden und die Fördervoraussetzungen sehr einfach gehalten sind. Allerdings werden mit diesen Kombilöhnen regelmäßig keine existenzsichernden Beschäftigungen gefördert. Insgesamt konnte bislang noch kein empirischer Beleg erbracht werden, dass ein Kombilohn in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von existenzsichernder Beschäftigung führt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV (2005)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2005): Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 9, S. 220-226.

    Abstract

    "Um höhere Arbeitsanreize für Hilfeempfänger zu schaffen, wurden bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II durch das Hartz IV-Gesetz auch die Anrechnungsregeln für Erwerbseinkommen verändert. Während dieses Ziel für weite Einkommensbereiche erfüllt wird und sich Mehrarbeit lohnt, entstehen entgegen der ursprünglichen Intention vor allem bei großen Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig Einkommensbereiche, in denen der durch zusätzliche Arbeitsanstrengungen beim Hilfeempfänger verbleibende Zuverdienst gleich bleibt oder sogar fällt. Der ebenfalls im Zuge der Hartz-Reform eingeführte Kinderzuschlag, der eigentlich die Arbeitsanreize für Familien erhöhen soll, verschärft die negativen Wirkungen sogar noch. Dieser Artikel stellt die Freibetragsregeln des neuen Arbeitslosengelds II dar und analysiert Reformvorschläge, die die Regelungen transparenter machen und das Problem fallender Zuverdienste vermeiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Kinderzuschlags: Ergebnisbericht (2005)

    Meurer, Dirk; Wenzel, Florian;

    Zitatform

    Meurer, Dirk & Florian Wenzel (2005): Evaluation des Kinderzuschlags. Ergebnisbericht. Berlin, 45 S.

    Abstract

    Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wurde gleichzeitig der Kinderzuschlag eingeführt, der für die Eltern vorgesehen ist, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken (Mindesteinkommensgrenze), jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten. Zusammen mit dem Kindergeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Die Evaluationsstudie basiert auf einer Befragung von 2.000 Eltern, die seit Ende des Jahres 2004 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben. Zentrale Forschungsfragen waren: In welchem Umfang sind die Bezieher des Kinderzuschlags erwerbstätig und wie hat sich ihre Erwerbstätigkeit seit Einführung des Kinderzuschlags entwickelt? Erhält der Kinderzuschlag den Anreiz zur Erwerbstätigkeit? Welche Hinderungsgründe bestehen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen? Wie stellt sich die Einkommenssituation der Leistungsbezieher dar? In welchem Umfang wurden Leistungsbezieher durch den Kinderzuschlag von (anderen) Fürsorgeleistungen unabhängig? Wie wirkt sich der Kinderzuschlag auf die finanzielle Situation der Leistungsbezieher aus? Wie wird der Kinderzuschlag insgesamt und insbesondere die Befristung des Kinderzuschlags beurteilt? Wie gut sind Antragsteller über Sozialleistungen für Familien informiert und wie beurteilen sie die Beratungsqualität bei der Agentur für Arbeit? Hauptergebnis der Studie ist, dass der Kinderzuschlag von den betroffenen Familien überwiegend positiv bewertet wird und im Vergleich zum Arbeitslosengeld II die speziell am Bedarf von minderjährigen Kindern orientierte Leistung des Kinderzuschlags bei den betroffenen Familien auf eine deutlich höhere Akzeptanz stößt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II und Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz: Sozialleistungen, die einander ausschließen? (2005)

    Putz, Friedrich;

    Zitatform

    Putz, Friedrich (2005): Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II und Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Sozialleistungen, die einander ausschließen? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 23, H. 3, S. 99-108.

    Abstract

    "Die Fragestellung des Beitrags lautet:
    Trifft es zu, dass den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II nur erhält, wer bereits ohne Berücksichtigung dieses Zuschlags einen Anspruch auf (mindestens einen Cent) Arbeitslosengeld II hat?
    Falls dies nicht zutrifft:
    Wie wirkt sich die Zahlung eines befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG aus?
    Wie wirkt sich die Zahlung eines Kinderzuschlags nach § 6a BKGG auf den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II aus?" (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der ökonomische Charme der Familie (2005)

    Ristau, Malte;

    Zitatform

    Ristau, Malte (2005): Der ökonomische Charme der Familie. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 23/24, S. 16-22.

    Abstract

    "Deutschland soll, so das Ziel der Bundesregierung, bis 2010 das familienfreundlichste Land Europas werden. Die dafür nötige nachhaltige Familienpolitik wird als gesellschaftlich ausgestalteter Weg beschrieben, der einen Mix aus Infrastruktur, Zeit und Geld beinhaltet. Der neue Charme der Familie ist in weiten Teilen auch ein ökonomischer: Familie bringt Gewinn." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der neue Kinderzuschlag: Eine familienpolitische Seifenblase: etliche Familien stehen sich dadurch schlechter als mit Arbeitslosengeld II (2004)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2004): Der neue Kinderzuschlag: Eine familienpolitische Seifenblase. Etliche Familien stehen sich dadurch schlechter als mit Arbeitslosengeld II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 53, H. 12, S. 402-412.

    Abstract

    "Ab Januar 2005 gibt es nicht nur das neue Arbeitslosengeld (ALG) II, sondern auch den neuen 'Kinderzuschlag'. Dieser wird an Eltern gezahlt, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen, gesetzlich zugestandenen Mindestbedarf bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag in Höhe von maximal 140 Euro pro Kind und Monat soll gering verdienende Eltern unterstützen und Armutsrisiken von Kindern 'zielgerichtet bekämpfen'. Dabei handelt es sich - anders als der Name vermuten lässt - nicht um einen pauschalen Zuschlag ähnlich dem Kindergeld, sondern um ein eigenes Grundsicherungssystem für eine bestimmte Gruppe von Bedürftigen mit Kindern. Es ist - wie der folgende Beitrag zeigt - ein äußerst kompliziertes und verwirrendes System, das de facto noch in Konkurrenz zu einem anderen Zuschlag steht: Dem befristeten Zuschlag zum ALG II, der nach § 24 SGB II geleistet wird, um die Einkommenseinbußen beim Übergang vom regulären Arbeitslosengeld (1) zum ALG II ab zufedern. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die beiden Zuschläge einzeln und 'kombiniert' wirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2003)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion der SPD (2003): Entwurf eines Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 15/1516 (05.09.2003)), 90 S.

    Abstract

    "1. Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende und intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit.
    Die Eingliederung in Arbeit soll dadurch unterstützt und intensiviert werden, dass
    - ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit als persönlicher Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benannt wird,
    - ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit künftig durchschnittlich nur noch 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige betreut.
    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes erbracht und aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden.
    2. Einführung eines Kinderzuschlages
    Einführung einer dem Arbeitslosengeld II vorgelagerten einkommensabhängigen Leistung, die zusammen mit dem Kindergeld und dem auf Kinder entfallenden Wohngeldanteil den durchschnittlichen Bedarf von Kindern an Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld abdeckt. Die neue Leistung ist auf das Arbeitslosengeld II abgestimmt und verstärkt dessen Arbeitsanreize.
    3. Reform des Wohngeldgesetzes
    Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes soll bestimmt werden, dass Transferleistungsempfänger kein Wohngeld erhalten. Ihre Unterkunftskosten sollen ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Leistungsgesetzes abgedeckt werden. In diesem Zusammenhang soll in den Leistungsgesetzen ein teilweiser Ausschluss der Rückforderung verankert werden." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags: eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung' (2002)

    Otto, Birgit;

    Zitatform

    Otto, Birgit (2002): Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags. Eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung'. (DIW-Diskussionspapiere 273), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Nach den Ergebnissen des ersten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung ist das Armutsrisiko von Kindern unter 18 Jahren wesentlich höher als das anderer Altersgruppen. Um die überdurchschnittliche hohe Sozialhilfequote von Kindern zu senken, regten Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2001 die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung (Grüne Kindergrundsicherung) an. Über einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag von maximal 200 DM pro Kind soll das Existenzminimum von Kindern unter 18 Jahren abgesichert werden. Dieser Kindergeldzuschlag wird mit SOEP-Daten des Jahres 1999 simuliert, um die Zusammensetzung der potentiell anspruchsberechtigten Familien-Haushalte sowie das Ausmaß der Veränderung ihrer Einkommenslage durch die Grüne Kindergrundsicherung abzuschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem typische Risikogruppen wie Familien mit mehreren Kindern, allein Erziehendenhaushalte und Haushalte mit nicht-erwerbstätigen Personen einen Kindergeldzuschlag erhalten würden. In Westdeutschland ist die Anspruchsquote bei Familien mit Kindern im Kindergartenalter am höchsten; in Ostdeutschland dagegen in dieser Gruppe am niedrigsten. Obwohl die Armutsquote von Personen aus Haushalten mit Kindern durch diesen Kindergeldzuschlag sinkt, führt die Grüne Kindergrundsicherung - im Vergleich zu nicht-anspruchsberechtigten Familien mit Kindern im gleichen Alter - im Durchschnitt nur zu einer geringfügigen Verbesserung der individuellen Wohlfahrtsposition von Kindern. Dem Versuch, die Armut von Kindern unabhängig von den Ursachen der familiären Armut sowie von der Bedarfssituation der anderen Haushaltsmitglieder zu lindern oder zu bewältigen, sind letztendlich enge Grenzen gesetzt. Der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, wird durch einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag nicht gelöst oder verringert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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