Sexismus und sexualisierte Gewalt sind Formen der Geschlechterdiskriminierung, Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Angriffe auf die Würde und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Sie dienen im beruflichen Umfeld als Instrument der Machtausübung und Machtsicherung und können als „Platzverweis“ eingesetzt werden, um z. B. die Konkurrenz auszuschalten.
In der Wissenschaft bestehen angesichts befristeter Verträge und notwendiger Qualifizierungsphasen Abhängigkeiten, die nicht nur eine ungleiche Machtverteilung widerspiegeln. Diese Abhängigkeiten können unter Umständen dazu führen, dass unangemessenes Verhalten toleriert und nicht geahndet wird. Begünstigt wird dies durch eine Verengung auf Einzelfälle und das Ausblenden struktureller Faktoren sowie begrenzter fundierter Forschung zum Themenkomplex.
Arbeitgeber*innen und Vorgesetzte sind verpflichtet, ihre Beschäftigten, Promovend*innen, Gastwissenschaftler*innen vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu schützen und die tatsächliche Häufigkeit des Phänomens aktiv zu bekämpfen.
Der Impulsvortrag informiert zur Problematik und der Dimension des Phänomens in der Wissenschaft. Rechte, Pflichten (AGG) und Handlungsmöglichkeiten werden anhand der Erkenntnisse an der Charité Universitätsmedizin vorgestellt. Maßnahmen zur Prävention und Intervention werden praxisnah mit den Teilnehmenden diskutiert.
