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Kennungsbild für die Veranstaltungsreihe „IAB-Colloquium“
IAB-Colloquium

Im Rahmen der Reihe „IAB-Colloquium zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ stellen überwiegend externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeit vor und diskutieren diese mit Expertinnen und Experten aus dem IAB. Auch Interessierte aus Arbeitsverwaltung, Politik und Praxis sind willkommen.

Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

IAB-Colloquium

Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom April 2017 verfolgte der Gesetzgeber mehrere Ziele: Die Leiharbeit sollte auf ihre Kernfunktion fokussiert, in dieser aber gleichzeitig auch gestärkt werden; die Stellung der Leiharbeitskräfte sollte, insbesondere hinsichtlich der Löhne, aber auch in Bezug auf die Chancen am Arbeitsmarkt, verbessert werden; die Tarifautonomie sollte gestärkt werden, indem man den Tarifparteien Spielräume zur Regelung bestimmter Parameter der Arbeitnehmerüberlassung, etwa bei der Überlassungshöchstdauer oder dem Equal Pay, einräumte.

Die Evaluation des Gesetzes untersucht die Umsetzung und die Wirksamkeit der Neuregelungen auf Grundlage wissenschaftlicher Daten und Methoden. Dazu wird insbesondere die Situation in der Arbeitnehmerüberlassung vor dem Wirksamwerden der Neuregelungen mit der Situation danach verglichen und bewertet. Auf der Grundlage von Sekundärdaten und umfangreichen quantitativen und qualitativen eigenen Erhebungen wurden die Perspektiven der in der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Akteure (Leiharbeitskräfte, Verleihbetriebe, Entleihbetriebe, weitere Institutionen) umfassend erhoben und auf Basis dieser multiperspektivischen Datengrundlage zahlreiche Forschungsfragen untersucht.

Die Ergebnisse zeigen insgesamt, dass die Ziele der Gesetzesreform nur teilweise erreicht werden konnten. Zum Teil liegt dies auch daran, dass die einzelnen Ziele in unterschiedliche Richtungen gehen. Die Absichten und Zielsetzungen, die der Gesetzgeber mit der Neuregelung des AÜG verfolgt hat, werden zwar von vielen Akteuren als grundsätzlich sinnvoll eingeschätzt, die einzelnen Regelungen und deren Durchführung werden jedoch insgesamt als komplex und nur eingeschränkt wirkungsvoll bewertet. Insbesondere in den beiden Kernbereichen der Reform, den Neuregelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Equal Pay, wird von vielen Seiten Nachbesserungsbedarf gesehen. Die relativ geringe Reichweite der Effekte und die oft nur kleine oder nicht nachweisbare Effektstärke, die sich in vielen Ergebnissen der Evaluation zeigen, sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass insgesamt nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Betrieben von den Neuregelungen betroffen ist, weil die „Neuregelungen“ teils bereits seit Langem umgesetzt werden, und dass die Eingriffstiefe im Vergleich zum vorherigen Zustand insgesamt gering ist. Aus diesen Gründen halten sich die Effekte der Reform – seien es erwünschte oder unerwünschte – insgesamt in überschaubarem Rahmen.

Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht.

Termin

16.2.2023

, 11:00-12:00 Uhr

Zu Gast

Dr. Andreas Koch (Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V.)

Ort

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Raum Re100 E10

oder online via Skype

Anmeldung

Bei Interesse melden Sie sich mit einer kurzen Mail an IAB.Colloquium@iab.deunter Angabe des jeweiligen Vortrags an.