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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einwanderungs-Panelstudie Deutschland,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung durch, die neu zuwandernde Fach- und Bildungskräfte ab der Visumerteilung begleitet. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren.

Befragt werden Inhaberinnen und Inhaber ausgewählter Visa, unter anderem Chancenkarte, EU-Blaue Karte, Fachkräfte sowie Ausbildung und Studium. Die Teilnahme ist freiwillig und vertraulich. Der Zugangslink zur Online-Befragung befindet sich in der E-Mail der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts, die Sie bei Erteilung Ihres Visums über das Auslandsportal erhalten. Etwa sechs Monate nach dem Erstinterview folgt dann eine zweite Befragung. So können wir geplante Schritte, tatsächliche Erfahrungen und auch Nicht-Einreisen oder frühe Ausreisen abbilden.

Mit Ihrer Einwilligung können Ihre Angaben pseudonym mit den Integrierten Erwerbsbiografien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verknüpft werden. Die Datenerhebung erfolgt streng nach den geltenden Datenschutzvorgaben.

Die Online-Befragung ist mobil nutzbar und in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Türkisch, Serbisch und Albanisch. Ihre Teilnahme hilft, Fachkräftemigration evidenzbasiert zu gestalten und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln.

Informationen über die Verwendung der Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen zur Einwanderungs-Panelstudie Deutschland

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: iab.projektfeg20@iab.de

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1. Mit welchen Themen beschäftigt sich die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland?

Die Befragung ist Teil des Forschungsprojekts Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. In diesem Projekt werden die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung), in Kraft seit dem 18. November 2023, analysiert. In diesem Rahmen wird untersucht, welche Herausforderungen bei der administrativen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere aus der Sicht von Zugewanderten, vor und nach ihrer Einwanderung, existieren. Des Weiteren wird die Arbeitsmarktintegration der neu zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte eingehender analysiert.

2. Wer kann an der Befragung teilnehmen?

Unsere Befragung richtet sich an Personen mit einem Erwerbs- oder Ausbildungsvisum, die vor Kurzem ihr Visum für Deutschland erhalten haben. Befinden sich diese noch im Ausland, interessieren uns ihre beruflichen Pläne und Erwartungen vor der Einreise nach Deutschland sowie die ersten Schritte, die sie bereits eingeleitet haben. Nach der Einreise möchten wir erfahren, wie der berufliche Einstieg verläuft und welche Erfahrungen bislang gemacht wurden. Antworten zu diesen Fragen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Forschung am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Für die Teilnahme an der zweiten Welle unserer Studie, müssen Befragte uns bei der ersten Befragungswelle im Jahr 2026 Ihre Bereitschaft erteilt haben, um ein halbes Jahr später wieder kontaktiert zu werden. Hierfür haben sie uns ihre E-Mailadresse mitgeteilt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und eine Einwilligung zur Kontaktaufnahme kann jeder Zeit widerrufen werden.

Leider ist es nicht möglich, dass andere interessierte Personen, die keine Einladung erhalten haben, an der Studie teilnehmen.

3. Warum ist meine Teilnahme so wichtig?

Indem Menschen Informationen über Ihre Lebenssituation in dieser Befragung teilen, können Forscherinnen und Forscher am IAB die Bedürfnisse und Herausforderungen im Visumsprozess, bei der Einreise und generell im Leben in Deutschland besser erkennen und verstehen. Je mehr Personen an dieser Befragung teilnehmen, desto genauer und umfassender wird das Bild darüber, wie sich das Leben und die Arbeit von zugewanderten Menschen in Deutschland entwickelt. Ihre Unterstützung ist somit von großer Bedeutung. Ihre Erfahrungen und die fundierten Empfehlungen, die wir daraus ableiten, helfen politischen Entscheidungsträgern. So können wir Verbesserungspotenziale im Gesetz erkennen und die Fachkräfteeinwanderung optimieren.

4. Wer ist an dem Gesamtprojekt beteiligt?

Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Innern (BMI) haben den Auftrag erteilt, die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Sinne des vorgesehenen gesetzlichen Auftrages wissenschaftlich zu evaluieren. Die Evaluation wird in Kooperation zwischen dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt.

Das BAMF ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMI. Zum BAMF gehört ein Forschungsbereich („Forschungszentrum“), der Entwicklungen in den Feldern Migration und Integration wissenschaftlich untersucht und bei diesem Projekt eng mit dem IAB arbeitet.

Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse politische Akteure auf allen Ebenen zu beraten. Die Forschung und Beratung des IAB geschieht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages, der im zweiten (§ 55 Abs.1 SGB II) und dritten Sozialgesetzbuch (§ 280, § 282 Abs. 1 – Abs. 4 SGB III) verankert ist. Weitere Informationen zum Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung finden Sie auf der Website: www.iab.de

Das Online-Portal INGRESS wird von der Ingress GmbH betrieben, einem Dienstleister des IAB. Die Ingress GmbH setzt die Befragung über ihr Online-Portal technisch um und gibt die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten an die Forschenden des IAB weiter. Die Dienstleistung wird datenschutzrechtlich abgesichert über einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Ingress GmbH handelt ausschließlich auf Weisung des IAB.

5. Wie wird die Studie finanziert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet das Projekt als Auftrag- und Mittelgeber. Seine Rolle beschränkt sich auf die Abstimmung des übergreifenden Forschungsdesigns sowie auf die strategische Nutzung der Ergebnisse. In methodische Detailentscheidungen und den laufenden Feldbetrieb greift das BMAS nicht ein. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist ebenfalls Auftraggeber des Projekts.

6. Wie viel Zeit sollte ich für die Beantwortung der Fragen einplanen?

Für die Beantwortung der Fragen benötigen Teilnehmende erfahrungsgemäß unterschiedlich lange. Die Beantwortung einer Befragung wird im Durchschnitt etwa 20 Minuten in Anspruch nehmen.

7. Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzen?

Ja, eine kurzzeitige Unterbrechung der Befragung ist jederzeit möglich. Ihre Antworten werden gespeichert, sodass Sie später die Befragung wieder an der Stelle fortsetzen können, an der Sie diese zuvor unterbrochen haben. Beachten Sie jedoch, dass die Befragungen immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet sind.

8. Wie oft kann ich an der Befragung teilnehmen?

Die Einwanderungs-Panelstudie Deutschland ist eine wiederholte Befragung. Sie können mehrfach über die Studiendauer teilnehmen, jedoch nur einmal pro Erhebungswelle.

9. Wie wurden die Durchschnittslöhne von mir ähnlichen Personen berechnet?

Im Fragebogen wurden Ihnen möglicherweise die Durchschnittsbruttolöhne von Ihnen ähnlichen Arbeitnehmenden gezeigt.

Um diese Löhne zu berechnen, wurden administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2024 verwendet. Diese beinhalten Informationen über das Tagesentgelt aller geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Deutschland. Zur Berechnung der Löhne wurde ein Regressionsmodell mit den folgenden erklärenden Variablen geschätzt: Alter, Geschlecht, Beruf, Arbeitsmarktregion, Bildungsniveau und, sofern vorliegend, Dauer der Erwerbslosigkeit. Auf Basis der geschätzten Parameter wurde eine Vorhersage für den durchschnittlichen Lohn von Personen mit Ihren Merkmalen berechnet. Da sich die Daten auf 2024 beziehen, haben wir alle Durchschnittswerte auf Basis des durchschnittlichen Lohnwachstums laut Statistisches Bundesamt auf 2025 angepasst.

Weitere Quellen: Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit dem „Entgeltatlas“ ein Online-Tool zur Verfügung, über das Sie die durchschnittlichen Löhne in Ihrem Beruf einsehen können: https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/

10. Was geschieht mit meinen Angaben? Wie werden meine Angaben verwertet?

Alle Antworten aus der Online-Befragung werden computergestützt verarbeitet. Im Anschluss werden die Antworten aller befragten Personen statistisch ausgewertet. Mit der Gesamtmenge aller Angaben lassen sich z. B. Prozentanteile errechnen oder statistische Analysen durchführen. Die Ergebnisse werden in Tabellen und Grafiken berichtet.

Am IAB liegen administrative Daten zu Ihrer Person, das sind Daten aus (aus Kundenzusammenhängen und Arbeitgeber-Meldungen (bspw. Zeiten der Erwerbs- sowie der Arbeitslosigkeit handeln). Die administrativen Daten stehen dem IAB auf gesetzlicher Grundlage des § 282 Abs. 5 und 6 SGB III zu. Ihre Antworten in dieser Befragung haben für die Forschenden einen besonderen Nutzen, wenn Sie mit den am IAB vorliegenden administrativen Daten zu Ihrer Person verknüpft werden dürfen, denn die Qualität und Aussagekraft des Forschungsergebnisses verbessern sich dadurch. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und wird ebenfalls vor dem Start der eigentlichen Befragung abgefragt.

11. Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet.

12. Werden meine Angaben auch für Marktforschungszwecke oder Werbung verwendet?

Nein! Im Rahmen der Studie werden ausschließlich wissenschaftliche Ziele verfolgt. Eine Weitergabe der Daten zu Marktforschungs- oder Werbezwecken erfolgt nicht, Die Ergebnisse der Studie werden anderen Forscherinnen und Forschern, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

13. Wo kann ich Ergebnisse der Studie einsehen?

Die Ergebnisse dieser Befragung werden in den kommenden Jahren vorgestellt. Häufig wird von den Forschungsergebnissen auch in den Medien (Tageszeitung, Fernsehnachrichten) berichtet.

14. Wohin kann ich mich bei Fragen oder Anmerkungen wenden?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: iab.projektfeg20@iab.de

15. Sie wollen keine Nachrichten mehr von uns erhalten?

Bitte schicken Sie uns eine entsprechende E-Mail an iab.projektfeg20@iab.de. Wir werden Ihre Daten löschen und Sie nicht erneut kontaktieren.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Online-Befragung "Arbeit und Einkommen",

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung zu Arbeit und Einkommen durch. Uns interessieren die persönlichen Ansichten der Befragten unabhängig ihrer aktuellen Situationen und Einkommen. Der Schwerpunkt liegt auf der Einschätzung der Gerechtigkeit von Einkommen von fiktiven Personen.

Warum sind wir auf Ihre Teilnahme angewiesen?

Die erhobenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und für die Politikberatung des IAB. Die Ergebnisse der Befragung tragen dazu bei, neue Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, warum Personen an Weiterbildungen teilnehmen und welche Hemmnisse eventuell vorliegen.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben können.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten, warum darf das IAB eine Befragung durchführen, und wer hat Zugriff auf die Kontaktdaten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 und 6 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Ergebnisse der Befragung werden ohne Namen und ohne Anschrift, dargestellt. Außenstehende können nicht in Erfahrung bringen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden an die beteiligten Forschenden im IAB übermittelt, wie oben mitgeteilt. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an: arbeit-einkommen@iab.de

Datenschutzbeauftragter der BA

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift

„Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: arbeit-einkommen@iab.de

IMPa-Logo mit Wortmarke "Mein Weg in Deutschland"

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragung „Mein Weg in Deutschland“,

wir begrüßen Sie auf unseren Informationsseiten. Vielen Dank, dass Sie an unserer Umfrage teilgenommen haben. Hier möchten wir Sie über die Hintergründe der Befragung und den weiteren Verlauf informieren.

Im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2025 haben rund 50.000 Personen an unserer Befragung teilgenommen. Sie werden in den kommenden Jahren erneut die Möglichkeit haben, an Befragungen teilzunehmen. Über Ihre Unterstützung freuen wir uns sehr. Ohne Ihre Antworten wäre es nicht möglich, ein genaues Bild vom Leben in Deutschland und im Ausland zu zeichnen, auf das Wissenschaft und Politik angewiesen sind. Bislang gibt es kaum wissenschaftliche Studien, die Personen im Erwerbsalter in Deutschland und im Ausland auf diese Weise zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragen.

Um Ihnen und einer breiten Öffentlichkeit Einblicke in die Studie zu gewähren, hat das IAB die untenstehenden Informationen auf Grundlage der Befragung zusammengestellt. Dabei kommen auch die Menschen zu Wort, die die Befragung planen und durchführen.

Die Studie wird durchgeführt von:

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Wir garantieren den Schutz Ihrer Daten

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird vom IAB streng kontrolliert. Alle Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form, also ohne Namen, Anschrift und Kontaktinformationen, dargestellt. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten, die Ihre Person erkennen lassen. Ihre Anmeldung zur Befragung kann jederzeit beendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Ihre Teilnahme ist wichtig!

Nur wenn wir wissen, welche Erfahrungen Migrantinnen und Migranten im Alltag oder auf dem Arbeitsmarkt machen, wie sie denken und leben, können wir der Politik gute Ratschläge geben.

Datenschutz

Die Angaben aus den Befragungen werden unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes verarbeitet und getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Adresse aufbewahrt. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt das Unternehmen Ingress als Auftragnehmer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ingress handelt ausschließlich nach Weisungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Nähere Informationen zu Ingress finden Sie unter: www.ingress.de. Innerhalb des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben nur die beteiligten Forscherinnen und Forscher Zugriff auf die Daten aus der Befragung. Sämtliche Beteiligte sind auch hier vertraglich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Die verschiedenen Datenquellen der BA umfassen Beschäftigungsinformationen der Betriebe, sowie Informationen der BA bei Arbeitslosigkeit oder Maßnahmen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Betriebe oder auch Mitarbeiter*innen der BA die Staatsangehörigkeit falsch melden. Wenn dies auf Sie zutrifft, bitten wir dies zu entschuldigen.

Veröffentlichungen auf Basis der Befragung:

Aufzeichnung der Bundespressekonferenz am 11.6.2025 zu den ersten Ergebnissen der Befragung:

„Deutschland als Zwischenstation?“ – Rückkehr- und Weiterwanderungsabsichten

Weitere Informationen zur Befragung

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA), führt eine Online-Befragung zu seinem deutsch- und englischsprachigen Internet-Auftritt durch, um sein Webangebot noch besser auf die Anforderungen und Bedarfe der Nutzenden abzustimmen. Ziel ist es, Informationen über Qualität und Vielfalt des Angebots, Verständlichkeit, Motivation der Nutzung und mögliche Bedarfe zu gewinnen, um das Webangebot des IAB weiter zu verbessern.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die Teilnahme an der Online-Befragung ist selbstverständlich freiwillig. Damit das IAB mit seinem deutsch- und englischsprachigen Internet-Auftritt den Bedürfnissen der Nutzenden gerecht werden kann, ist es jedoch sehr wichtig, dass möglichst viele von Ihnen an der Erhebung mitwirken. Deshalb bitten wir Sie, an dieser Befragung teilzunehmen und uns dadurch bei der Weiterentwicklung unseres Webangebots zu unterstützen.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Online-Befragung läuft bis zum 10. Oktober 2025. Sie wird von dem vom IAB beauftragten Dienstleister Rhenus :people! Solingen GmbH/TEMA Marketing-Service durchgeführt und ausgewertet.
Ihre Angaben sind anonym. Bis zum endgültigen Absenden der Befragungseingaben (Befragungsdaten) auf der letzten Seite besteht jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme abzubrechen. Diese Datensätze gelangen nicht in die Weiterverarbeitung und werden gelöscht. Es besteht zudem die Möglichkeit, einzelne Fragen unbeantwortet zu lassen.

Sie können zwischen einem Fragebogen in deutscher oder in englischer Sprache wählen. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa zehn Minuten. Sie geben Ihre Antworten in den Computer oder in Ihr mobiles Endgerät durch Eingabe der zutreffenden Angabe ein und haben die Möglichkeit, zwischen den Fragen zu navigieren.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Für die Befragung wird ein Internetbrowser mit verschlüsselter Verbindung verwendet. Ihre Angaben werden während der Online-Befragung automatisch und anonym gespeichert. Angaben zu persönlichen Kontaktinformationen (E-Mail, Adresse) werden nicht erhoben. Es werden keine Hostnamen und keine IP-Adressen ermittelt und in den Umfrageergebnissen gespeichert. Es werden keine Geräteinformationen und keine Standortinformationen ermittelt.
Die Befragung wird nicht personenbezogen ausgewertet. Die Antworten lassen sich einzelnen Teilnehmenden nicht zuordnen. Angaben in Freitextfeldern werden aufbereitet und in Kategorien zusammengefasst; das Ergebnis enthält ebenfalls keine personenbezogenen Daten.
Die über die Online-Befragung erhobenen Daten werden anonymisiert bis zum Abschluss der Befragung auf dem Server des vom IAB beauftragten Dienstleisters Rhenus :people! Solingen GmbH/TEMA Marketing-Service gespeichert. Alle Antworten werden nach ihrer Auswertung gelöscht.

Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für die Weiterentwicklung des Webangebots des IAB verwendet.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt eine Online-Befragung zu Weiterbildung und Beruf durch. Uns interessiert insbesondere, aus welchen Gründen Personen an einer Weiterbildung teilnehmen und was ihnen bei einer Weiterbildung wichtig ist. Der Schwerpunkt liegt auf bestimmten Weiterbildungskursen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können (sogenannten Teilqualifizierungen).

Warum sind wir auf Ihre Teilnahme angewiesen?

Die erhobenen Informationen sind eine wichtige Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und für die Politikberatung des IAB. Die Ergebnisse der Befragung tragen dazu bei, neue Erkenntnisse zu der Frage zu gewinnen, warum Personen an Weiterbildungen teilnehmen und welche Hemmnisse eventuell vorliegen.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben können.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten, warum darf das IAB eine Befragung durchführen, und wer hat Zugriff auf die Kontaktdaten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 und 6 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen. Die Einladungen zur Befragung werden durch einen Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB – versendet. Weder die beteiligten Forschenden des IAB noch Dritte haben Zugriff auf Kontaktinformationen.

Was geschieht mit Ihren Angaben?

Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Ergebnisse der Befragung werden ohne Namen und ohne Anschrift, dargestellt. Außenstehende können nicht in Erfahrung bringen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Ihre Antworten werden durch den Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB an die beteiligten Forschenden im IAB übermittelt, wie oben mitgeteilt ohne Namen und Kontaktdaten. Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Ihre Rechte

Sie können auf Antrag Auskunft über Ihre beim IAB vorliegenden Daten verlangen und außerdem prüfen lassen, ob eine Berichtigung, Löschung, Übertragung ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung erfolgen muss sowie ob Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung stattgegeben werden muss. Auch können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, bis zum Widerruf ist die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an: weiterbildung@iab.de

Datenschutzbeauftragter der BA

Die BA hat einen Datenschutzbeauftragten, den Sie erreichen können unter der Postanschrift „Bundesagentur für Arbeit, Datenschutzbeauftragter, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg“ oder über das auf der Homepage der BA eingestellte Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie haben ein Beschwerderecht gegenüber dem BfDI - Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscher*innen: weiterbildung@iab.de

Was ist Ziel der Studie

Unter der Leitung des IAB Verian zwischen Juni Oktober zufällig ausgewählte Betriebe. Ziel ist es besser zu verstehen, wie sich die vielen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auf Betriebe in Deutschland auswirken und welchen Herausforderungen sie sich gegenübersehen. Die Befragung läuft bereits seit 2012 als Zusatz zum IAB-Betriebspanel und hat bereits wertvolle Einblicke unter anderem dazu geliefert, wie Betriebe den technologischen Wandel erleben oder welche Personalmaßnahmen im betrieblichen Alltag eine wichtige Rolle spielen.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig zu verstehen, welche Themen die Betriebe bewegen. Nur wenn sich möglichst viele Betriebe beteiligen, können die Ergebnisse die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten in Deutschland abbilden. Unsere Forschungsergebnisse fließen in die Beratung von Politik und Wirtschaft ein.

Ablauf der Befragung

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Verian wird Sie kontaktieren und mit Ihnen einen Termin für das Interview ausmachen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit online an der Befragung teilzunehmen.

Herkunft der Adressen

Für die Durchführung der Befragung hat das IAB auf Grundlage von Artikel 28 DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit § 80 SGB (Sozialgesetzbuch) X vor Ihrer erstmaligen Teilnahme folgende Informationen an das Erhebungsinstitut Verian übermittelt: Name und Adresse des Betriebs, BA-Betriebsnummer, Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag 30.06. der beiden Vorjahre, Wirtschaftszweigkennzeichen. Die Telefonnummer/Durchwahl und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) Ihres Betriebs sowie den Namen (sofern vorhanden) einer Ansprechperson aus der ersten Führungsebene des Betriebs hat das Erhebungsinstitut Verian von dem Adressdienstleister RC Response Center GmbH erhalten oder durch eigene Recherche ermittelt. Es handelt sich in beiden Fällen um öffentlich zugängliche Daten.

Die Befragung dient der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die dem IAB (gehört zur Bundesagentur für Arbeit) per Gesetz (§ 280 SGB III) übertragen wurde. Betriebe, die bereits mindestens einmal an der Wiederholungsbefragung teilgenommen haben, werden wieder kontaktiert.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher: IAB.Arbeitsqualitaet@iab.de

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Falls Sie teilnehmen, können Sie Ihre Einwilligung auch später noch jederzeit widerrufen, wobei die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt.

Umgang mit Ihren Daten/Dauer der Speicherung/Löschung der Daten

Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausschließlich ohne Namen und Anschrift dargestellt. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person diese Angaben gemacht worden sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt die AD:apt Online-Befragung durch.
Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt und nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Ihre Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und Ihre Angaben sind anonym. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Der Datenbestand der BA ergibt sich aus den für die Aufgabenerledigung nach dem SGB II und SGB II unabdingbar erforderlichen Daten und umfasst auch die Meldungen des Arbeitgebers an die Sozialversicherung. Für den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es eine gesetzliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Abs. 5 SGB III und § 55 SGB II die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für Forschungszwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Personen bitten, sich an Befragungen zu beteiligen, wenn sich notwendige Informationen nicht aus vorhandenen Daten entnehmen lassen.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

Was geschieht mit meinen Kontaktdaten und meinen Angaben?

Die Einladung zu einer Befragung an Ihre Post- oder E-Mail-Adresse erhalten Sie vom IAB. Die technische Ausführung der Befragung übernimmt Ingress als Auftragnehmer des IAB. Ingress handelt streng und ausschließlich nach Weisungen des IAB und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Ihre Antworten werden ohne Namen und ohne Adressen an die am Forschungsprojekt beteiligten Forscherinnen und Forscher übermittelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher werten Ihre Daten getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus, so dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Niemand kann nachträglich erfahren, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.
Selbstverständlich können Sie auch einzelne Fragen unbeantwortet lassen. Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Im Forschungsdatenzentrum des IAB (FDZ) werden anonymisierte Antworten auch externen Forscherinnen und Forschern für Analysen zugänglich gemacht.

Welche Zugriffsdaten beziehungsweise Logfiles werden gespeichert?

Beim Aufruf unserer Online-Angebote entstehen sog. Logfiles, die Aufschluss über die Aktivitäten auf unserer Website geben und helfen, unsere Prozesse zu verbessern.
Logfiles speichern die IP-Adresse, den verwendeten Browser und das genutzte System eines Seitenbesuchers.

Welche Cookies werden auf der Seite verwendet?

Auf unserem Online-Angebot kommen sogenannte Session-Cookies zum Einsatz. Das sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Nach dem Schließen des Browsers werden diese Cookies wieder gelöscht.
Sie können die Nutzung von Cookies in den meisten Browsern deaktivieren. Suchen Sie dafür die entsprechenden Einträge in den Datenschutzoptionen der Einstellungen Ihres Browsers.
In der Regel ist es möglich unser komplettes Angebot mit blockierten Cookies zu nutzen.
Bei der Verwendung einzelner Funktionen und Formularen kann es aber technisch bedingt zu Störungen kommen.

SSL-Verschlüsselung

Um die von Ihnen, zum Beispiel bei Anfrageformularen, übermittelten Daten zu sichern, verschlüsseln wir den Datenverkehr zwischen Ihnen und unserem Angebot mit einer SSL-Verbindung.
Sie erkennen eine gesicherte Verbindung meistens an einem Schloss links oder rechts in der Adresszeile des Browsers.

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht, kostenlos Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten und deren Nutzung zu erhalten.
Sie haben ebenfalls das Recht, Ihre gespeicherten Daten bei uns berichtigen zu lassen.
Sofern die Daten nicht für eine vorgeschriebene Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung notwendig sind, können Sie eine Löschung Ihrer von uns erfassten persönlichen Daten anfordern.
Wenn Sie eine Auskunft, Berichtigung oder Löschung veranlassen möchten, können Sie das unter der im jeweiligen Angebot angegebenen Kontaktadresse anfordern.

Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Weitere datenschutzrelevante Aspekte

Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihre Rechte, die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, wahrzunehmen.
Sie haben Fragen zum Datenschutz in der BA? Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutzIn neuem Fenster öffnen

Kontakt

Informationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Befragungen

Die Studie „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung“ zielt darauf ab, mehr über die Bedeutung der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu erfahren, und wie sie ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen und einschätzen.

Im Fokus stehen dabei soziale, arbeitsorganisatorische und gesundheitliche Folgen des Einsatzes digitaler Technologien. Für den Erfolg der Studie ist es wichtig, sowohl Beschäftigte zu befragen, die schon mit sogenannten 4.0-Technologien arbeiten, als auch Personen, die bislang noch nicht oder nur wenig mit solchen Technologien in Berührung gekommen sind.

Projektpartner

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und

Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim (ZEW)

Befragung

SOKO Institut für Sozialforschung & Kommunikation (SOKO)

Warum ist Ihre Teilnahme so wichtig?

Natürlich ist Ihre Teilnahme freiwillig! Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie nicht teilnehmen.

Ihre Teilnahme ist aber sehr wichtig. Wir möchten durch die Studie erfahren, wie sich Beschäftigung im Laufe der Jahre, insbesondere durch Digitalisierung entwickelt, zum Beispiel, welche Chancen und Herausforderungen die Arbeit mit künstlicher Intelligenz für Beschäftigte mit sich bringt. Mit der Beantwortung der Fragen helfen Sie uns, mehr über die Bedeutung der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu erfahren, und wie sie ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen und einschätzen. Dieses Wissen ist wichtig für zukünftige politische Entscheidungen. Ihre persönlichen Erfahrungen sind von großer Bedeutung. Denn je mehr ausgewählte Personen bei der Befragung mitmachen, desto aussagekräftiger sind auch die Ergebnisse der Studie.

Ablauf der Befragung

Sie können an der Befragung sowohl Online als auch telefonisch teilnehmen.

Die ausgewählten Personen erhalten vor dem ersten Anruf durch das SOKO Institut ein postalisches Anschreiben mit Informationen zur Studie.

Dieses enthält auch den personalisierten Zugangslink, wenn Sie an der Online-Befragung teilnehmen wollen.

Wenn Sie telefonisch an der Befragung teilnehmen möchten, können Sie für eine Terminvereinbarung von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unser kostenloses Servicetelefon 0800 – 5254500 nutzen oder eine E-Mail an diwabe@soko-institut.de schicken. Dann wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des SOKO telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen; bei der Terminfindung richten wir uns nach Ihren Wünschen.

Das Interview wird ca. 30 Minuten dauern.

Woher stammen meine Kontaktdaten?

Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) für das schriftliche Anschreiben stammen aus den Systemen der BA. Die Kooperationspartner der BA haben Ihre Kontaktdaten nach Genehmigung durch das BMAS gem. § 75 SGB X erhalten. Das IAB nutzt Ihre Kontaktdaten auf Grundlage des § 281 Abs. 4 SGB III. SOKO wird als Auftragsverarbeiter tätig gemäß Artikel 28 DSGVO. Die Forschenden haben keinen Zugriff auf die Kontaktdaten.

Datenschutz

Die ausführlichen Informationen zum Datenschutz können Sie dem der Einladung beigefügten Datenschutzinformationsblatt entnehmen.

Grundsätzlich gilt: Der Datenschutz wird von allen beteiligten Instituten sehr ernst genommen! In allen Instituten gelten strenge Umsetzungsregeln und Standards, um den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in vollem Umfang nachzukommen.

Unter dem Titel „Längerfristige Entwicklung geförderter Gründungen“ befragt TEMA Gesellschaft für Marketing-Service mbH (TEMA) im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Menschen, deren Gründung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wurde, bundesweit dazu, ob sie weiterhin selbständig sind. Mit den erhobenen Daten werden die Erwerbsverläufe ehemals geförderter Personen sowie die Arbeitsmarkteffekte der Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Selbständige untersucht.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die Befragung ist Grundlage für wissenschaftliche Veröffentlichungen und Politikberatung. Ihre Teilnahme trägt dazu bei, die aktuellen Angebote der BA für Selbständige zu überprüfen und zu verbessern.

Ablauf der Befragung

Die Befragung ist als Online-Befragung angelegt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie sich nicht beteiligen. Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Sie erhalten per Post einen QR-Code zum Einscannen oder einen Link, den Sie in Ihren Internetbrowser eingeben. Ausgewählte Personen, die nicht an der Online-Befragung teilnehmen, werden in den nächsten Wochen von einem Befragungsinstitut telefonisch kontaktiert.

Wie hat das IAB Ihre Kontaktdaten erhalten?

Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB ist eine Dienststelle der BA und hat Ihre Kontaktdaten – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – aus dem Datenbestand der BA erhalten. Für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage: Dem IAB werden gemäß § 282 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Daten der BA zur Verfügung gestellt und dürfen dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden. Das IAB darf außerdem Erhebungen ohne Auskunftspflicht der zu Befragenden durchführen, wenn sich die Informationen nicht bereits aus den zur Verfügung gestellten Daten entnehmen lassen.

Wer hat Zugriff auf Ihre Kontaktdaten und was geschieht mit Ihren Angaben?

Die Einladungen zur Befragung werden durch einen Treuhänder – die IT-Abteilung des IAB – versendet. Für die telefonische Befragung werden wenige Informationen (Name, Telefonnummer, Geburtsjahr und Adresse) ausschließlich für die Kontaktaufnahme an das Befragungsinstitut TEMA übergeben. Nach Abschluss der Befragungen löscht TEMA diese Informationen, spätestens am 31.12.2024. Weder die beteiligten Forschenden am IAB noch Dritte haben Zugriff auf Ihre Kontaktinformationen.

Die technische Ausführung der Befragung übernimmt TEMA als Auftragnehmer des IAB. TEMA handelt streng und ausschließlich nach Weisungen des IAB und ist zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes behandelt. Das bedeutet, die Forscherinnen und Forscher werten Ihre Daten getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift aus, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Niemand kann nachträglich erfahren, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben oder welche Antworten Sie gegeben haben.

Die Angaben aller Teilnehmenden werden gemeinsam ausgewertet und in aggregierter, anonymer Form veröffentlicht. Es werden also nur Durchschnittswerte oder Prozentangaben in Tabellenform berichtet. Angaben einzelner Personen sind nicht erkennbar. Die Daten werden ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt. Ihre im Rahmen der Befragung erhobenen Daten löscht das IAB nach den Leitsätzen guter wissenschaftlicher Praxis zehn Jahre nach Beendigung des Projekts.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten Forscherinnen und Forscher:
IAB.Gruendung@iab.de

Datenschutzinformation gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Die Bundesagentur für Arbeit, (Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand) ist als Träger des IAB für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Befragung verantwortlich.

Auftragsverarbeitung

Die Befragung wird im Wege der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO von TEMA Gesellschaft für Marketing-Service mbH, Dynamostraße 15, 68165 Mannheim durchgeführt.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Für die Einladung zu dieser Befragung nutzt das IAB Daten nach § 282 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Die Befragung selbst sowie die Zusammenführung der in der Befragung erhobenen Daten mit Daten, die beim IAB vorhandenen sind oder dort erhoben werden, erfolgen nur, wenn Sie zuvor jeweils eingewilligt haben, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Empfänger Ihrer Daten und Löschung

Für die telefonische Befragung werden wenige Informationen (Name, Telefonnummer, Geburtsjahr und Adresse) ausschließlich für die Kontaktaufnahme an das Befragungsinstitut TEMA übergeben. Nach Abschluss der Befragungen löscht TEMA diese Informationen, spätestens am 31.12.2024. Weder die beteiligten Forschenden am IAB noch Dritte haben Zugriff auf Ihre Kontaktinformationen.

Die Forschenden am IAB erhalten lediglich die pseudonymisierten Antworten (Befragungsergebnisse und technische Identifikatoren), ein unmittelbarer Rückschluss auf die befragten Personen ist den Forschenden nicht möglich. Die Löschung erfolgt nach Ende der Archivierungsdauer, die nach den Leitsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis 10 Jahre beträgt.

Die Forschungsergebnisse werden selbstverständlich nur in anonymisierter Form veröffentlicht.

Sie können folgende Rechte geltend machen

Aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ergeben sich das Recht auf Auskunft zur Nutzung Ihrer Angaben, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerruf der Einwilligung.

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit postalisch oder per E-Mail über die im Briefkopf angegebenen Adressen widerrufen, ohne dass Ihnen hieraus Nachteile entstehen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Für die Geldendmachung Ihrer Betroffenenrechte nutzen Sie bitte ebenfalls die im Briefkopf angegebenen Adressen.

Datenschutzbeauftragter der Bundesagentur für Arbeit

Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit (BA), können Sie über folgendes Kontaktformular anschreiben: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz

Sie können den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit auch postalisch kontaktieren, dazu nutzen Sie bitte folgende Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Datenschutzbeauftragter von TEMA

Den Datenschutzbeauftragten von TEMA Gesellschaft für Marketing-Service mbH, Timo Gernet, können Sie über folgende Postanschrift erreichen: TEMA Gesellschaft für Marketing-Service mbH, Dynamostraße 15, 68165 Mannheim.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Str. 153 in 53117 Bonn) zu wenden.

Das IAB untersucht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei der Umsetzung von Reformen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt den Jobcentern eine zentrale Rolle zu, deshalb ist die Perspektive der Jobcenter-Beschäftigten unverzichtbar. Um deren Einschätzungen und Erfahrungen zu erheben, startete das IAB die Online-Jobcenter-Befragung– kurz OnJoB. Sie ist die erste bundesweite Wiederholungs-Befragung von Jobcenter-Beschäftigten in gemeinsamen und kommunalen Jobcentern. Sie findet seit dem Jahr 2024 statt.

Wie läuft die Befragung ab?

OnJoB richtet sich erstens an die Geschäftsführungen aller Jobcenter und zweitens an eine Zufallsstichprobe von Jobcentern bzw. Jobcenter-Beschäftigten der Beratung & Vermittlung sowie der Leistungsgewährung. Ziel ist es, jedes Jahr mindestens 1.500 Personen zu befragen. Die Stichprobenziehung und die Einladung zur Befragung unterscheiden sich zwischen gemeinsamen und kommunalen Jobcentern:

  • Unter kommunalen Jobcentern wird eine festgelegte Anzahl an Jobcentern zufällig ausgewählt. Dort erhalten je alle Beschäftigten aus den Bereichen Beratung & Vermittlung sowie der Leistungsgewährung eine Einladung mit individualisiertem Befragungslink. Diese Einladungen werden vorher an die jeweilige Geschäftsführung adressiert und von dort aus an die Beschäftigten verteilt.
  • In gemeinsamen Jobcentern werden nach dem Zufallsprinzip Personen für die Befragung ausgewählt. Grundlage ist die zentrale Datenbank der Personalverwaltung der Bundesagentur für Arbeit. Die ausgewählten Personen erhalten ihren Befragungslink direkt an ihre dienstliche E-Mail-Adresse. Da in der zentralen Datenbank der Personalverwaltung der Bundesagentur für Arbeit nur ein Teil der kommunalen Beschäftigten enthalten ist, wird zusätzlich eine festgelegte Anzahl von gemeinsamen Jobcentern ausgewählt, wo alle kommunalen Beschäftigten aus den Bereichen Beratung & Vermittlung sowie der Leistungsgewährung eine Einladung mit individualisiertem Befragungslink erhalten.
  • Alle Geschäftsführungen erhalten eine E-Mail-Einladung.

Die Befragungszeit beträgt etwa 25 Minuten.

Warum sollten Jobcenter-Beschäftigte an OnJoB teilnehmen?

Die Zeit für die Teilnahme an OnJoB ist gut investiert. Sie bietet Jobcenter-Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Bewertungen zu artikulieren und damit letztlich in den politischen Diskurs um die Grundsicherung für Arbeitsuchende einzubringen. Die Befragungsergebnisse bilden eine solide Grundlage, um arbeitsmarktpolitische Akteure zur Weiterentwicklung der Grundsicherung zu beraten, darunter das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände.

Zugleich ermöglicht OnJoB informierte Diskussionen zur Grundsicherung und ihrer Umsetzung innerhalb der Jobcenter, weil die Befragungsergebnisse über Publikationen und in Vorträgen oder Workshops an Jobcenter-Beschäftigte zurückgespielt werden.

Wo finde ich Ergebnisse von OnJoB?

Der IAB-Newsletter enthält Hinweise auf alle neuen IAB-Publikationen mit OnJoB-Daten. Bisher sind der Forschungsbericht der Welle 1 sowie Beiträge zur Finanzierung der Jobcenter und zur Bewertung von Bürgergeldelementen erschienen. Eine Gesamtübersicht aller Publikationen im Zusammenhang mit OnJoB finden Sie im InfoAB-Dossier Online-Jobcenter-Befragung (OnJoB)

Darüber hinaus ist ein Interview mit der Projektleiterin Sarah Bernhard zu Welle 2 der Befragung nachlesbar.

Was ist mit dem Datenschutz?

Die Teilnahme an OnJoB ist freiwillig. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken. OnJoB hält alle Regeln des gesetzlichen Datenschutzes ein. Dazu gehört: Auswertungen und Publikationen lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Jobcenter zu. Zugriff auf die Befragungsdaten haben allein beteiligte IAB-Beschäftigte. Das Justiziariat des IAB und die Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit prüfen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Das Datenschutzkonzept und der Fragenkatalog werden jeweils rechtzeitig online zur Verfügung gestellt. Damit besteht Transparenz für Datenschutzbeauftragte anderer Behörden, die Trägerversammlungen sowie die Personalräte der Jobcenter.

Ausführliche Datenschutzinformation

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das OnJoB-Team des IAB unter onjob@iab.de oder 0911 179-9808.

Projektleitung