Springe zum Inhalt

Dossier

IAB-Befragung Lebensqualität und Teilhabe

Die IAB-Befragung „Lebensqualität und Teilhabe“ untersucht die Wirkung des Teilhabechancengesetzes (§ 16 e und § 16 i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) auf die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe der Geförderten. Hier finden Sie Publikationen auf der Grundlage der Befragungsdaten.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4 (2026)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Meß, Andreas; Özerdogan, Anil; Schneider, Ramona; Weik, Jonas Aljoscha ; Schröder, Charlotte; Zins, Stefan ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Zein Kasrin, Andreas Meß, Anil Özerdogan, Maximilian Schiele, Ramona Schneider, Charlotte Schröder, Mark Trappmann, Jonas Aljoscha Weik, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2026): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 4. (IAB-Forschungsbericht 05/2026), Nürnberg, 99 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2605

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 4 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Abschlussbefragung für das noch verbliebene sog. 16i-Panel. Ziel der Welle 4 ist es, die langfristigen Wirkungen der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) nach Förderende abschließend zu messen. Die Panelbefragung wurde im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (sogenanntes Coaching). Mit der telefonischen Panelerhebung sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen der Förderungen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten untersucht werden. Dem Erhebungsdesign lagen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen entstanden ist – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel (siehe Hülle et al. 2022). Mittels eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes wurden in der Panelstudie sowohl Geförderte (Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Kontrollgruppe) befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Die maximale Dauer von Förderungen nach § 16i SGB II beträgt fünf Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II zwei Jahre. Das 16e-Panel wurde mit der Welle 3 bereits abgeschlossen. Die Welle 4 bildet die Abschlussbefragung für das noch verbliebene 16i-Panel, mit der zugleich die Studie abgeschlossen wird. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. In der Welle 4 werden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen im Rahmen des 16i-Panels größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem werden im Fragebogen Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Ende der Förderung sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt erfasst. Von allen Zielpersonen des 16i-Panels wurde die sogenannte Zuspielbereitschaft in der Rekrutierungswelle eingeholt, so dass die Umfragedaten auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Hierdurch erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“. Bei der Erhebung der Welle 4 wurden zwischen Januar und Juni 2025 insgesamt 4.602 telefonische Interviews durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen erreichen zu können, wurden auch unbalancierte Fälle befragt. Dabei handelt es sich um Zielpersonen, die nicht in allen Vorwellen ein (vollständiges) Interview gegeben haben. Hierdurch konnten zusätzlich 751 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 16,3 Prozent der Interviews ausmachen. Unbalancierte Fälle weisen jedoch eine viel geringere Kontaktrate (um 53,4 Prozentpunkte) und eine fast doppelt so hohe Verweigerungsrate auf als die balancierten Fälle, also jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (77,6 %) und unbalancierten Fällen (19,7 %) mit 57,9 Prozentpunkten sehr deutlich voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 52,5 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle ist mit einer Rücklaufquote von 54,0 Prozent erfolgreicher als die der Treatmentfälle, deren Rücklaufquote 49,4 Prozent beträgt. Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich 4,1 telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabe auf Zeit? Der Umgang gefördert Beschäftigter mit ungewissen Weiterbeschäftigungsperspektiven (2026)

    Raab, Miriam ;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2026): Teilhabe auf Zeit? Der Umgang gefördert Beschäftigter mit ungewissen Weiterbeschäftigungsperspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 1-23. DOI:10.3790/sfo.2026.1476701

    Abstract

    "Das Teilhabechancengesetz soll langzeitarbeitslosen Grundsicherungsbezie her:innen durch die Aufnahme einer geförderten Beschäftigung und begleiten des Coaching mehr soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gelingt unter bestimm ten Voraussetzungen. Die Lohnkostenzuschüsse sind jedoch befristet und nicht alle Geförderten werden in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis übernommen. Dabei bleibt die Frage, wie sich ihre Teilhabe nach Förderende entwickelt, bis her noch weitgehend unbeantwortet. In diesem Beitrag werden anhand von biografischnarrativen Interviews mit 33 Geförderten deren Verbleib, ihre Per spektiven auf das (bevorstehende) Förderende und die nachfolgende Entwick lung ihrer Teilhabechancen untersucht. Die Ergebnisse zeigen heterogene Ver läufe: Während einige aktiv Übergänge gestalten, benötigen insbesondere ar beitsmarktferne Personen intensivere Unterstützung bei der Realisierung nachhaltiger Teilhabe." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2025)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula ; Schiele, Maximilian ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2025): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 1, S. e12653., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Negotiating psychological costs: How welfare recipients' perceived interactions with welfare bureaucrats impact their experiences of administrative burden (2025)

    Raab, Miriam ;

    Zitatform

    Raab, Miriam (2025): Negotiating psychological costs: How welfare recipients' perceived interactions with welfare bureaucrats impact their experiences of administrative burden. In: International Journal of Social Welfare, Jg. 34, H. 3, 2025-04-16. DOI:10.1111/ijsw.70017

    Abstract

    "While it is well established that welfare bureaucrats hold some discretionary power in implementing welfare policies, scholars of the administrative burden concept have only recently begun to consider their individual impacts on welfare recipients' experiences of onerous state encounters. This article aims to explore how welfare recipients' perceptions of personal interactions with welfare bureaucrats shape their experiences of administrative burden, specifically their psychological costs, by drawing on biographical–narrative interviews conducted with 33 (former) welfare benefit recipients in Germany. The results reveal that welfare recipients perceive individual welfare bureaucrats as responsible for reducing, increasing, or creating certain psychological costs they experience and that welfare recipients themselves respond to these costs and negotiate them to some extent. This article contributes to the growing literature on citizens' experiences of administrative burden and expands the concepts of psychological costs and citizen agency by building on theoretical frameworks of coping behaviours in response to stress and psychological costs. The results also confirm a need for policy changes that support, rather than discourage, more case-sensitive approaches to welfare benefits and employment services." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" im SGB II: Effekte auf soziale Teilhabe bestehen über das Förderende hinaus (2025)

    Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian (2025): "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" im SGB II: Effekte auf soziale Teilhabe bestehen über das Förderende hinaus. (IAB-Forschungsbericht 07/2025), Nürnberg, 20 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2507

    Abstract

    "Der Forschungsbericht analysiert die Auswirkungen der Teilnahme an der Maßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) (§ 16e SGB II) auf die soziale Teilhabe. Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens zwei Jahre lang arbeitslos sind und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen. Ziel der Maßnahme ist es, die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachhaltig zu verbessern. Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose SGB-II-Beziehende einstellen, erhalten im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent der Lohnkosten erstattet. Die Entlohnung muss dabei mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn oder dem jeweiligen Tariflohn entsprechen. Darüber hinaus sieht die Förderung vor, dass die Teilnehmenden während der gesamten Beschäftigungsdauer durch einen Job-Coach unterstützt werden, der sie begleitet und bei der Stabilisierung der beruflichen und persönlichen Situation helfen soll. Nach Ablauf der staatlichen Fördermaßnahme gibt es seitens des Arbeitgebers keine Verpflichtung, die Betroffenen weiterzubeschäftigen. Die Analyse stützt sich auf Daten aus den ersten drei Wellen der Panelstudie „Lebensqualität und Teilhabe“ (2020 bis 2023). Die soziale Teilhabe der Teilnehmenden wurde anhand von vier Dimensionen erfasst: Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit, Zufriedenheit mit dem Lebensstandard und dem allgemeinen Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit. Um den Einfluss der Teilnahme an der Maßnahme auf die soziale Teilhabe der Geförderten zu ermitteln, kamen Matching-Methoden zum Einsatz. Die Geförderten wurden mit einer vergleichbaren Kontrollgruppe – sogenannten statistischen Zwillingen –, die nicht an der Maßnahme teilgenommen haben, verglichen. Der Effekt der Maßnahme wurde anschließend anhand der Unterschiede in den vier Dimensionen der sozialen Teilhabe zwischen den Teilnehmenden und der Kontrollgruppe geschätzt. Im Durchschnitt sind die Teilnehmenden zu Beginn der Förderung 47 Jahre alt. Etwa 61 Prozent von ihnen sind Männer. Ein Großteil der Geförderten lebt allein: Rund 65 Prozent sind Singles ohne Partner oder Kinder im Haushalt. Zudem haben knapp 40 Prozent schwerwiegende gesundheitliche Vorerkrankungen. Vor Beginn der Förderung haben die Teilnehmenden im Durchschnitt weniger als die Hälfte der letzten fünf Jahre gearbeitet, was ihre schwierige Ausgangslage am Arbeitsmarkt verdeutlicht. Es zeigt sich ein positiver Effekt der Teilnahme auf alle vier Dimensionen der sozialen Teilhabe. Diese Effekte sind nicht nur während der Förderphase signifikant, sondern auch noch ein Jahr nach regulärem Förderende. Etwa 63 Prozent der positiven Effekte, die zu Beginn der Förderung ermittelt wurden, bleiben auch rund ein Jahr nach dem regulären Ende der Maßnahme bestehen. Alle untersuchten Subgruppen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus oder Region, profitierten von der Teilnahme an der Maßnahme. Des Weiteren zeigt sich, dass Personen ab 50 Jahren etwa ein Jahr nach regulärem Förderende signifikant stärker von der Förderung im Hinblick auf ihre soziale Teilhabe profitieren als jüngere Personen. Eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Teilhabe ist dabei eng mit einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt verknüpft. Die Analysen zeigen einen starken Zusammenhang zwischen den Beschäftigungseffekten und den Effekten auf die soziale Teilhabe: Je mehr Geförderte auch nach regulärem Förderende in Beschäftigung bleiben, desto stabiler bleiben die positiven Effekte auf ihre soziale Teilhabe. Dieser Zusammenhang ist bei männlichen Förderteilnehmern besonders ausgeprägt. Die Ergebnisse unterstreichen, dass eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt entscheidend ist, um die positiven Effekte der Maßnahme auf die soziale Teilhabe langfristig zu sichern. Zusammenfassend zeigt die Untersuchung, dass das Instrument EvL nicht nur kurzfristig die soziale Teilhabe verbessert, sondern auch mittel- und langfristig positive Effekte hat. Diese nachhaltigen Erfolge sind maßgeblich auf eine relativ erfolgreiche nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zurückzuführen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schiele, Maximilian ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verbesserte gesundheitliche Lage durch "Teilhabe am Arbeitsmarkt": Geförderte Beschäftigung mit begleitendem Coaching ist eine wirksame Intervention (2025)

    Schiele, Maximilian ; Weik, Jonas Aljoscha ; Wenzig, Claudia;

    Zitatform

    Schiele, Maximilian, Jonas Aljoscha Weik & Claudia Wenzig (2025): Verbesserte gesundheitliche Lage durch "Teilhabe am Arbeitsmarkt": Geförderte Beschäftigung mit begleitendem Coaching ist eine wirksame Intervention. (IAB-Kurzbericht 22/2025), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2522

    Abstract

    "Schlechtere Gesundheit steht in engem Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit. Geförderte Beschäftigung mit begleitendem Coaching zu verbinden, ist ein Ansatz, mit dem nicht nur Langzeitarbeitslosigkeit beendet, sondern auch die gesundheitliche Situation und die soziale Teilhabe von Betroffenen gestärkt werden sollen. Befragungsdaten geben darüber Auskunft, ob ein gesundheitsbezogenes Coaching die persönliche Situation verbessern kann und ob die Geförderten von einer besseren Gesundheit berichten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Der Beschäftigungseffekt ist bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich groß wie in der Privatwirtschaft (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2025)

    Zabel, Cordula ; Ramos Lobato, Philipp; Kasrin, Zein ; Gellermann, Jan F. C.;

    Zitatform

    Zabel, Cordula, Philipp Ramos Lobato, Zein Kasrin & Jan F. C. Gellermann (2025): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Der Beschäftigungseffekt ist bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich groß wie in der Privatwirtschaft (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 14.01.2025 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250114.01

    Abstract

    "Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt gebaut werden. Dazu sollen die Beschäftigungsverhältnisse verstärkt in der Privatwirtschaft angesiedelt sein. Neben der Gleichbehandlung aller Arbeitgeber verspricht sich die Politik davon auch höhere Übernahmechancen als bei gemeinnützigen und öffentlichen Arbeitgebern. Analysen des IAB zeigen jedoch: Die Wirkung auf die spätere Erwerbsintegration der Geförderten fällt bei allen drei Arbeitsgebertypen rund ein Jahr nach Förderende ähnlich hoch aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung (2025)

    Özerdogan, Anil;

    Zitatform

    Özerdogan, Anil (2025): Das Teilhabechancengesetz wirkt auch bei Menschen mit schwerer Behinderung. In: IAB-Forum H. 28.04.2025, 2025-04-24. DOI:10.48720/IAB.FOO.20250428.01

    Abstract

    "Menschen mit schwerer Behinderung haben ein höheres Armutsrisiko und beschränktere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Das Teilhabechancengesetz kann dabei helfen, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihre soziale Teilhabe zu stärken. Die positiven Effekte einer Förderung nehmen im Zeitverlauf allerdings stärker ab als bei Menschen ohne Schwerbehinderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Özerdogan, Anil;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke (2025)

    Zitatform

    (2025): Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 21/1422 (01.09.2025)), Berlin, 37 S.

    Abstract

    [insgesamt 34 Einzelfragen] "Mit dem Bürgergeld-Gesetz (Bundestagdrucksache 20/3873) wurde § 16i SGB II entfristet. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für 2023 und 2024 speziell für dieses Instrument wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht angekündigt. Lediglich wurden zum 1. Januar 2023 die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhöht. Seit 2022 erfahren die Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass Förderungen nicht, nur noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten vergeben würden. Dass diese Probleme weiter bestehen, bezeugen die Monatsberichte zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt der Bundesagentur für Arbeit, aus deren aktuellem Bericht hervorgeht, dass nur noch 19 283 Personen mittels einer TaAM gefördert werden, während es im Vorjahr noch 31 112 Personen waren – ein Minus von 38 Prozent." (Textauszug, Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act (2024)

    Achatz, Juliane; Zins, Stefan ; Pohlan, Laura ; Osiander, Christopher ; Bennett, Jenny; Bauer, Frank; Zabel, Cordula ; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Nivorozhkin, Anton ; Tübbicke, Stefan ; Kupka, Peter ; Schiele, Maximilian ; Kasrin, Zein ; Ramos Lobato, Philipp; Hülle, Sebastian ; Promberger, Markus; Globisch, Claudia; Trappmann, Mark ; Coban, Mustafa ; Gellermann, Jan Frederik Carl; Raab, Miriam ; Fuchs, Philipp ; Schels, Brigitte ; Englert, Kathrin ; Bömmel, Nadja ; Dietz, Martin;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Frank Bauer, Jenny Bennett, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Martin Dietz, Kathrin Englert, Philipp Fuchs, Jan Frederik Carl Gellermann, Claudia Globisch, Sebastian Hülle, Zein Kasrin, Peter Kupka, Anton Nivorozhkin, Christopher Osiander, Laura Pohlan, Markus Promberger, Miriam Raab, Philipp Ramos Lobato, Brigitte Schels, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Stefan Tübbicke, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Stefan Zins & Cordula Zabel (2024): Subsidised jobs for the long-term unemployed: An evaluation of the German Participation Opportunities Act. In: IAB-Forum H. 23.12.2024. DOI:10.48720/IAB.FOO.20241223.01

    Abstract

    "Long-term unemployment remains a significant challenge for the German labor market. The IAB evaluated two programs that had been introduced in response. The instruments aim at giving long-term unemployed people the opportunity to participate in working life. How successful have they been so far?" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung (2024)

    Achatz, Juliane; Zabel, Cordula ; Schels, Brigitte ;

    Zitatform

    Achatz, Juliane, Brigitte Schels & Cordula Zabel (2024): Auswirkungen geförderter Beschäftigung auf die familiäre Arbeitsteilung. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 77, H. 6, S. 477-484., 2024-12-02. DOI:10.5771/0342-300x-2024-6-477

    Abstract

    "Programme geförderter Beschäftigung sollen die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktferner Personen und damit ihr langfristiges Erwerbspotenzial unterstützen. Zu den Herausforderungen für die Teilnehmenden gehört neben der Integration in den Betrieb auch die Neuorganisation des privaten Alltags. Damit einhergehende Koordinationsfragen bestehen insbesondere für Geförderte mit Partner*in oder Kindern. Ein oftmals ungleicher Zeitaufwand von Männern und Frauen für unbezahlte Arbeit wird dabei aus gleichstellungspolitischer Perspektive auch als Barriere des Erwerbspotenzials diskutiert. In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern sich durch die Aufnahme einer geförderten Beschäftigung auch die familiäre Arbeitsteilung verändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Zabel, Cordula ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Measuring quality of life under spatial frictions (2024)

    Ahlfeldt, Gabriel; Bald, Fabian; Roth, Duncan ; Seidel, Tobias ;

    Zitatform

    Ahlfeldt, Gabriel, Fabian Bald, Duncan Roth & Tobias Seidel (2024): Measuring quality of life under spatial frictions. (Discussion paper / Berlin School of Economics 0057), Berlin, 56 S. DOI:10.48462/opus4-5676

    Abstract

    "Using a quantitative spatial model as a data-generating process, we explore how spatial frictions affect the measurement of quality of life. We find that under a canonical parameterization, mobility frictions - generated by idiosyncratic tastes and local ties - dominate trade frictions - generated by trade costs and non-tradable Services - as a source of measurement error in the Rosen-Roback framework. This non-classical measurement error leads to a downward bias in estimates of the urban quality-of-life premium. Our application to Germany reveals that accounting for spatial frictions results in larger quality-of-life differences, different quality-of-life rankings, and an urban quality-of-life premium that exceeds the urban wage premium." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Betriebliche Weiterbildung für gefördert Beschäftigte: Befragungsergebnisse zeigen ein überwiegend positives Bild (2024)

    Bömmel, Nadja ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja (2024): Betriebliche Weiterbildung für gefördert Beschäftigte: Befragungsergebnisse zeigen ein überwiegend positives Bild. In: IAB-Forum H. 22.05.2024, 2024-05-22. DOI:10.48720/IAB.FOO.20240522.01

    Abstract

    "Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen Wieder- und Weiterbeschäftigungschancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 Prozent der Geförderten in den Programmen „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in den ersten beiden Förderjahren weitergebildet – trotz häufiger Kursabsagen wegen der Covid-19-Pandemie. Die meisten Weiterbildungen erfolgten während der Arbeitszeit und wurden vom Betrieb oder Jobcenter bezahlt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bömmel, Nadja ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3 (2024)

    Hülle, Sebastian ; Zins, Stefan ; Weik, Jonas Aljoscha ; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Bömmel, Nadja ; Kasrin, Zein ; Fössing, Emma; Özerdogan, Anil; Meß, Andreas; Meß, Andreas; Coban, Mustafa ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ; Trappmann, Mark ; Kasrin, Zein ; Wagemann, Ute;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Zein Kasrin, Andreas Meß, Zein Kasrin, Anil Özerdogan, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Jonas Aljoscha Weik, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 3. (IAB-Forschungsbericht 24/2024), Nürnberg, 98 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2424

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 3 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse sowie Datenaufbereitung der Welle 3. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen bzw. von Personen, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden, zu verbessern (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderung untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die maximale Förderdauer für Förderungen nach § 16i SGB II beträgt 5 Jahre, für Förderungen nach § 16e SGB II 2 Jahre. Zum Befragungszeitpunkt der Welle 3 haben (fast) alle Treatmentfälle des 16e-Panels die Förderung bereits beendet, während sich die Treatmentfälle des 16i-Panels noch in der Förderung befinden können. Die Welle 3 hat dementsprechend konzeptionell für die zwei Maßnahmengruppen eine unterschiedliche Zielsetzung. Im Rahmen des 16i-Panels steht die Messung der mittelfristigen Effekte der Förderung im Mittelpunkt. Im 16e-Panel sind Wirkungen nach Förderende von Interesse. Die Welle 3 ist daher für das 16e-Panel gleichzeitig die Abschlussbefragung. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert (vgl. Hülle et al. 2023). In der Welle 3 wurden diese zentralen Inhalte aus den Vorwellen größtenteils erneut erhoben, um Stabilität und Wandel in diesen Konstrukten identifizieren zu können und den Panelcharakter der Studie zu stärken. Zudem wurde der Fragebogen um Aspekte der Nachhaltigkeit der Förderwirkungen nach Förderende sowie hinsichtlich eines möglichen Übergangs aus der geförderten Beschäftigung in den Arbeitsmarkt ergänzt. Von fast allen Zielpersonen wurde die Zuspielbereitschaft in den bisherigen Wellen eingeholt, so dass die Umfragedaten dann auch mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden können. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Bei der Erhebung der Welle 3 wurden 9.422 telefonische Interviews zwischen Januar und Juni 2023 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Um die anvisierten Nettofallzahlen – insbesondere im 16e-Panel – erreichen zu können, wurden bei der Welle 3 erstmals auch unbalancierte Fälle befragt. Es handelt sich dabei um jene Zielpersonen, die in der Vorwelle kein oder nur ein unvollständiges Interview gegeben hatten. Hierdurch konnten zusätzlich 520 unbalancierte Fälle realisiert werden, die rund 5,5 Prozent der Interviews ausmachen. Sie weisen jedoch eine (um 54,6 Prozentpunkte) geringere Kontaktrate und eine (um 4,4 Prozentpunkte) höhere Verweigerungsrate als die balancierten Fälle auf, also im Vergleich zu jene Zielpersonen, die an allen Erhebungswellen teilgenommen haben. Im Ergebnis unterscheiden sich dadurch die Rücklaufquoten (Teilnahmebereitschaft) zwischen balancierten Fällen (73,9 %) und unbalancierten Fällen (14,6 %) mit 59,3 Prozentpunkten sehr stark voneinander. Über alle Fälle hinweg ergibt sich eine Rücklaufquote von 60,3 Prozent. Die Rekrutierung der Kontrollfälle war erfolgreicher als bei den Treatmentfällen (Rücklaufquote um 6,3 Prozentpunkte höher) und die Rekrutierung des 16e-Panels war ebenfalls erfolgreicher als diejenige des 16i-Panels (Rücklaufquote um 5,8 Prozentpunkte höher). Für ein realisiertes Interview waren durchschnittlich vier telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt 29 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die kürzesten Interviews mit durchschnittlich etwa 27 Minuten hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle. Die längsten Interviews mit rund 37,5 Minuten gibt es einerseits bei Geförderten, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen und andererseits bei Geförderten, die erstmalig angaben, dass die Maßnahme beendet wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula ; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan ; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula ;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691

    Abstract

    "Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula ; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen