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Dossier

IAB-Befragung Lebensqualität und Teilhabe

Die Befragung „Lebensqualität und Teilhabe“ untersucht die Wirkung des Teilhabechancengesetzes (§ 16 e und § 16 i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) auf die Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Teilhabe der Geförderten. Hier finden Sie Publikationen auf der Grundlage der Befragungsdaten.

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  • Literaturhinweis

    From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany (2024)

    Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kasrin, Zein ; Zabel, Cordula; Wolff, Joachim; Wenzig, Claudia; Schiele, Maximilian ;

    Zitatform

    Bömmel, Nadja, Mustafa Coban, Zein Kasrin, Maximilian Schiele, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2024): From welfare to work: The health and material well-being effects of long-term employment subsidies in Germany. In: International Journal of Social Welfare H. online first, S. 1-22., 2024-01-31. DOI:10.1111/ijsw.12653

    Abstract

    "This paper analyses effects of subsidized, predominantly non-standard, employment within the German labor market program ‘participation in the labor market’ for long-term welfare recipients on their health satisfaction, health-based quality of life, satisfaction with standard of living and households' actual ownership of important goods (e.g., car or new clothes) or the lack thereof due to financial reasons. We differentiated subgroups by health, age and working hours. Data for participants and non-participants (but entitled to welfare benefits) stem from the first two waves (2020/2021) of the panel survey ‘Quality of Life and Social Participation’. To identify causal effects, we employed matching methods based on administrative and survey data. Our findings show that 1 and 2 years after programme start, participation had significant positive effects on all indicators of health and standard of living. Thus, for the program's focus group, subsidized employment, even if non-standard, can contribute to improving health and material well-being." (Author's abstract, IAB-Doku, © Wiley) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich (2023)

    Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Coban, Mustafa (2023): Arbeits- und Beschäftigungsqualität geförderter Beschäftigung im Geschlechtervergleich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 747-768., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.747

    Abstract

    "Ein übliches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik für schwer vermittelbare Arbeitssuchende sind lohngeförderte Beschäftigungen. Sie zielen auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Geförderten und eine langfristige Reintegration in das Erwerbsleben ab. Die erfahrene Arbeits- und Beschäftigungsqualität der Geförderten ist bestimmend für die Stabilität der Erwerbstätigkeit. In den neuen Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) entfalten die Geförderten eine hohe Arbeits- und Beschäftigungsqualität. Geschlechtsspezifische Unterschiede treten punktuell, aber dafür stärker auf. Frauen sind häufiger in Teilzeit und Männer eher in Vollzeit beschäftigt. Lediglich 15 bis 30 Prozent der Arbeitszeitlücke kann durch Strukturunterschiede erklärt werden. Darüber hinaus berichten Frauen eine schlechtere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Die geschlechtsspezifische Lücke in den Vereinbarkeitskonflikten wird jedoch durch die Strukturunterschiede gedämpft." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“) (2023)

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;

    Zitatform

    Coban, Mustafa & Martin Friedrich (2023): Teilhabechancengesetz: Männer in geförderter Beschäftigung arbeiten im Schnitt fünf Wochenstunden mehr als Frauen (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum H. 04.07.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230704.01

    Abstract

    "Männer, die über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden, haben deutlich höhere wöchentliche Arbeitszeiten als geförderte Frauen – und erzielen entsprechend höhere Monatsverdienste. Bei den Stundenlöhnen hingegen gibt es allenfalls marginale Unterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ; Friedrich, Martin;
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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2 (2023)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula; Gricevic, Zbignev; Wolff, Joachim; Kasrin, Zein ; Zins, Stefan; Wenzig, Claudia; Bömmel, Nadja ; Coban, Mustafa ; Kleinemeier, Rita; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Fössing, Emma; Schiele, Maximilian ; Wagemann, Ute; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Emma Fössing, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Zein Kasrin, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Maximilian Schiele, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2023): Panel Lebensqualität und Teilhabe - Feld- und Methodenbericht der Welle 2. (IAB-Forschungsbericht 20/2023), Nürnberg, 97 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2320

    Abstract

    "Der Feld- und Methodenbericht der Welle 2 der Panelerhebung „Lebensqualität und Teilhabe“ beschreibt Studiendesign, Erhebungsinstrumente, Felddurchführung, Feldergebnisse und Datenaufbereitung der Welle 2. Die Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit als sehr gering eingeschätzt werden (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Beide Instrumente bestehen im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching). Auf Basis der Paneldaten wird untersucht, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach § 16e sowie § 16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt. Dem Erhebungsdesign liegen maßnahmenspezifische Stichprobenziehungen zugrunde, aus denen sich ein Dual-Frame-Ansatz mit zwei eigenständigen Erhebungen ergibt – dem 16e-Panel und dem 16i-Panel. Telefonisch befragt (CATI) werden im Sinne eines Treatment-Kontrollgruppen-Ansatzes sowohl Geförderte nach § 16e und § 16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe). Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass alle Befragungszeitpunkte jeweils nach Beginn der individuellen Förderung liegen. Die Inhalte des Personenfragebogens umfassen vor allem die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation sowie Merkmale der Ausgestaltung der Förderung einschließlich des Coachings. Der Fokus von Welle 1 lag auf der Messung der sozialen Teilhabe mit ihren unterschiedlichen Dimensionen (vgl. Hülle et al. 2022). Mit der Welle 2 wurde zusätzlich eine differenziertere Messung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Erhebung weiterer Dimensionen zu den Themenfeldern „Kompetenzen“ und „Arbeitsuche“ implementiert. Zudem wurde ein neues Fragemodul zur Weiterbildung entwickelt und das Fragemodul zum Coaching um Fragen zu den Gründen für die Nicht-Teilnahme am bzw. für die Beendigung des Coachings erweitert. Die Umfragedaten können, wenn das Einverständnis der Befragten hierzu eingeholt wurde (d.h. bei vorliegender Zuspielbereitschaft) mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit erhöht sich das Analysepotenzial des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“ zusätzlich. Für die Feldsteuerung der Welle 2 wurde vom IAB ein komplexer Tranchierungsplan entwickelt, um mehrere relevante Zielgrößen bei der Feldsteuerung bestmöglich berücksichtigen zu können. Zu diesen Zielgrößen zählen u.a.: (1) die Sicherstellung eines zeitlichen Mindestabstands zwischen den Erhebungswellen (2) die Maximierung der Fallzahl der innerhalb des 16e-Panels befragten Treatmentfälle vor dem individuellem Maßnahmeende (3) die Minimierung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Befragungszeitpunkt eines Treatmentfalles und den Befragungszeitpunkten der jeweils zugehörigen Kontrollfälle. Bei der Erhebung der Welle 2 wurden 12.262 telefonische Interviews zwischen März 2021 und März 2022 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt, was 103 Prozent der ursprünglich anvisierten Fälle entspricht. Die durchschnittliche Rücklaufquote beträgt 75 Prozent, wobei Kontrollfälle eine höhere Rücklaufquote aufweisen (76,5 %) als die Treatmentfälle (71, 2 %). Um ein Interview zu realisieren, waren durchschnittlich etwa fünf telefonische Kontaktversuche nötig. Die Interviewdauer beträgt im Durchschnitt knapp 30 Minuten, wobei es aufgrund des modularen Aufbaus des Fragebogens deutliche Unterschiede zwischen den Befragtengruppen gibt. Die Interviewzeit ist für Geförderte, die zum Interviewzeitpunkt noch an der Förderung teilnahmen am längsten und beträgt durchschnittlich rund 37 Minuten. Die geringste Interviewdauer hat die Gruppe der erwerbslosen Kontrollfälle mit durchschnittlich etwa 27 Minuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde (2023)

    Kasrin, Zein ; Schiele, Maximilian ; Zabel, Cordula;

    Zitatform

    Kasrin, Zein, Maximilian Schiele & Cordula Zabel (2023): Effekte der Förderungen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes auf die soziale Teilhabe der Geförderten: Erste Befunde. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 709-730., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.709

    Abstract

    "Ziel der im Jahr 2019 eingeführten Arbeitsmarktprogramme Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) ist neben der Verbesserung der Beschäftigungschancen auch die Verbesserung der sozialen Teilhabe von Menschen, die bereits seit vielen Jahren arbeitslos oder auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Dieser Artikel präsentiert erste Ergebnisse zu Wirkungen von Programmteilnahmen auf soziale Integration, Lebenszufriedenheit, Zufriedenheit mit der Gesundheit und dem Lebensstandard als Indikatoren für soziale Teilhabe. Datenbasis ist die erste Welle des Panels „Lebensqualität und Teilhabe“, das zur Evaluation von EvL und TaAM erhoben wurde, verknüpft mit Prozessdaten. Analysemethode ist propensity score matching. Es zeigen sich für beide Programme signifikant positive Wirkungen auf alle vier Zielgrößen. Diese Wirkungen sind für TaAM, welches eine arbeitsmarktfernere Zielgruppe hat, mehrheitlich größer als für EvL, und für Männer größer als für Frauen." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

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  • Literaturhinweis

    Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes (2023)

    Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Wolff, Joachim (2023): Der Soziale Arbeitsmarkt. Ausgewählte Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 72, H. 9-10, S. 691-707., 2023-05-31. DOI:10.3790/sfo.72.9-10.691

    Abstract

    "Durch die Einführung der Instrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) wurden mit dem Teilhabechancengesetz im Januar 2019 zwei Lohnkostenzuschüsse zur Förderung besonders arbeitsmarktferner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter geschaffen. Dabei ging es nicht allein um eine Integration der Geförderten in versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern auch um eine Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht die Implementation der Förderinstrumente durch die Jobcenter, ihren betrieblichen Einsatz, ihre Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten und Teilnahmewirkungen auf den Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus. Der Artikel diskutiert einige zentrale Befunde dieser Evaluation." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Duncker & Humblot)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching (2022)

    Coban, Mustafa ; Zabel, Cordula; Wenzig, Claudia; Kasrin, Zein ; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Coban, Mustafa, Zein Kasrin, Claudia Wenzig, Joachim Wolff & Cordula Zabel (2022): Beschäftigungsbegleitende Betreuung im Sozialen Arbeitsmarkt: Geförderte sind mehrheitlich zufrieden mit dem Coaching. (IAB-Kurzbericht 23/2022), Nürnberg, 8 S. DOI:10.48720/IAB.KB.2223

    Abstract

    "Coaching – eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – soll Beschäftigungsverhältnisse stabilisieren, die durch die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert werden. Das Autorenteam untersucht in diesem Kurzbericht Aussagen von Geförderten hinsichtlich des Erhalts, der Ausgestaltung und Bewertung des Coachings und dessen Rolle für die Beschäftigungsstabilität. Den Befragungsergebnissen zufolge erhält in beiden Maßnahmen die überwiegende Mehrheit der Geförderten ein Coaching und es finden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. Die Geförderten sind mit dem Coaching überwiegend sehr zufrieden, aber geteilter Meinung, ob es ihre persönliche Situation verbessert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1 (2022)

    Hülle, Sebastian ; Zabel, Cordula; Gricevic, Zbignev; Kiesel, Markus; Zins, Stefan; Kleinemeier, Rita; Wagemann, Ute; Wenzig, Claudia; Achatz, Juliane; Friedrich, Martin; Meß, Andreas; Coban, Mustafa ; Schels, Brigitte ; Wolff, Joachim; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Hülle, Sebastian, Juliane Achatz, Mustafa Coban, Martin Friedrich, Zbignev Gricevic, Markus Kiesel, Rita Kleinemeier, Andreas Meß, Brigitte Schels, Mark Trappmann, Ute Wagemann, Claudia Wenzig, Joachim Wolff, Cordula Zabel & Stefan Zins (2022): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 1. (IAB-Forschungsbericht 08/2022), Nürnberg, 148 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2208

    Abstract

    "Dieser Forschungsbericht beschreibt die Konzeption und Durchführung der Welle 1 der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“. Des Weiteren werden die Schritte der Datenaufbereitung sowie erste Ergebnisse zu methodischen Aspekten der Felddurchführung vorgestellt. Die neue Panelbefragung wird im Rahmen der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, die beim IAB angesiedelt ist, durchgeführt. Zentrales Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zu verbessern, die seit langem Leistungen nach dem SGB II erhalten und deren Chancen auf eine Integration in Erwerbsarbeit sehr gering ausfallen (Deutscher Bundestag 2019). Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II), die im Kern aus Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber und einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung bestehen. Als Voraussetzung für eine Förderung nach §16e SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens zwei Jahre arbeitslos gewesen sein. Für eine Förderung nach §16i SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens 25 Jahre alt sein. Zusätzlich müssen sie für mindestens sechs der letzten sieben Jahre SGB-II-Leistungen erhalten haben und in dieser Zeit überwiegend nicht beschäftigt gewesen sein. Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie für Schwerbehinderte ist alternativ ein SGB-II-Leistungsbezug in den letzten fünf Jahren (bei überwiegender Erwerbslosigkeit in diesem Zeitraum) die Fördervoraussetzung. Die Förderdauer nach §16e SGB II beträgt zwei Jahre, nach §16i SGB II sind es sogar bis zu fünf Jahre. Um zu untersuchen, wie sich eine Förderung durch die beiden Maßnahmen nach §16e sowie §16i SGB II auf die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten auswirkt, hat das IAB zwei neue, miteinander verbundene Panelerhebungen (je eine pro Maßnahme) aufgebaut. In der Panelbefragung werden sowohl Geförderte nach §16e und §16i SGB II (jeweilige Treatmentgruppe) als auch nicht-geförderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (jeweilige Kontrollgruppe) telefonisch befragt. Das Studiendesign sieht drei (16e-Panel) bzw. vier (16i-Panel) Erhebungswellen vor, um kurzfristige, mittelfristige und langfristige Wirkungen der Förderteilnahme untersuchen zu können. Im Rahmen der Befragung werden zum einen die individuelle soziale Teilhabe und die Beschäftigungsfähigkeit als zentrale Zieldimensionen der Evaluation umfassend erhoben. Zentrale Dimensionen der sozialen Teilhabe sind individuelle Lebenszufriedenheit, soziale Anerkennung, gesellschaftliche und materielle Teilhabe sowie der Gesundheitszustand. Die Beschäftigungsfähigkeit wird anhand von vorhandenen individuellen und gesellschaftlichen Ressourcen, Bedingungen und Potenzialen bestimmt und u.a. mithilfe der gesundheitlichen Lage, individuellen Arbeitsbedingungen und -belastungen sowie Kompetenzen und Selbstwirksamkeit operationalisiert. Auch werden verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhoben. Zusätzlich zu den beiden Zieldimensionen wird die konkrete Ausgestaltung der Förderung nach §16i und §16e SGB II von den Teilnehmenden erfragt. Hierbei werden insbesondere Informationen zur Maßnahmeanbahnung und -teilnahme sowie zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) erhoben. Letztere ist ein zentrales Gestaltungsmerkmal der neuen Förderinstrumente. Aufgrund des besonderen Studiendesigns können die Befragungsdaten mit zusätzlich im Rahmen des Erhebungsprozesses anfallenden Paradaten (z.B. Zeitmarken zu Befragungsdauern) sowie – die Zustimmung der Befragten vorausgesetzt – mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Damit verfügt das Panel „Lebensqualität und Teilhabe“ über ein großes Analysepotential. Bei der Erhebung der Welle 1 wurden rund 16.800 telefonische Interviews zwischen Mai 2020 und März 2021 durch das Erhebungsinstitut SOKO geführt. Im vorliegenden Bericht werden zentrale Aspekte der Felddurchführung und des Feldverlaufs genauer erläutert. Hierzu zählen insbesondere die Feldsteuerung, der Interviewereinsatz sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitschaft, an der Studie (Rücklaufquote) sowie ihren Folgewellen (Panelbereitschaft) teilzunehmen und die eigenen Umfragedaten verknüpfen zu lassen (Zuspielbereitschaft). Außerdem wird das Vorgehen bei der Datenaufbereitung inklusive der Gewichtung beschrieben. Ebenfalls berichtet werden erste Ergebnisse zu methodischen Fragestellungen auf Basis der erhobenen Daten, beispielsweise zu Fragen der Kontaktierung und Ausschöpfung sowie zu qualitätsrelevanten Aspekten wie Interviewereffekten oder Matchingqualität. Die Erhebung der Welle 1 erfolgte während der COVID-19-Pandemie. Im Bericht wird daher auch erläutert, wie dieser Umstand bei der Konstruktion des Fragebogens beziehungsweise der Durchführung der Erhebung berücksichtigt wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet: (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig) (2022)

    Schludi, Martin; Wenzig, Claudia; Hülle, Sebastian ;

    Zitatform

    Schludi, Martin, Claudia Wenzig & Sebastian Hülle; Claudia Wenzig & Sebastian Hülle (sonst. bet. Pers.) (2022): Teilhabechancengesetz: Wie das IAB die Perspektive der Geförderten ergründet. (Interview mit Sebastian Hülle und Claudia Wenzig). In: IAB-Forum H. 29.06.2022 Nürnberg, 2022-06-27. DOI:10.48720/IAB.FOO.20220629.01

    Abstract

    "Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen durch die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes zu stärken – das ist Ziel des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes. Im Zentrum stehen eine intensive Beratung und individuelle Betreuung der Geförderten sowie umfangreiche Lohnkostenzuschüsse für deren Arbeitgeber. Durch die Längsschnittbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ versucht das IAB herauszufinden, ob diese Hilfen die Situation der Geförderten auch tatsächlich verbessern. Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen mit der Durchführung der Befragung verbunden sind, erläutern Sebastian Hülle und Claudia Wenzig im Interview für das IAB-Forum." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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