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In der zweiten Novemberhälfte waren 12 Prozent der Betriebe von den Regelungen des Lockdowns betroffen und mussten ganz oder teilweise schließen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Freitag. Von diesen Betrieben sieht sich ein Drittel akut in der Existenz bedroht.

In der zweiten Novemberhälfte waren 12 Prozent der Betriebe von den Regelungen des Lockdowns betroffen und mussten ganz oder teilweise schließen, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Freitag. Von diesen Betrieben sieht sich ein Drittel akut in der Existenz bedroht.
Am stärksten betroffen von den Regelungen des Lockdowns im November war das Gastgewerbe. 90 Prozent der Betriebe aus diesem Bereich gaben bei einer Befragung des IAB an, ganz oder teilweise schließen zu müssen. Außerdem berichten 12 Prozent der Betriebe aus dem Dienstleistungsbereich betroffen zu sein sowie acht Prozent der Betriebe aus dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.

Insgesamt sahen sich in der zweiten Novemberhälfte 10 Prozent der Betriebe in der Existenz bedroht. In der Gastronomie war dies bei 47 Prozent der Betriebe der Fall, im Verarbeitenden Gewerbe dagegen nur bei 5 Prozent und im Baugewerbe bei 3 Prozent. Eine Geschäftsaufgabe oder Insolvenz steht aber auch bei der überwiegenden Mehrheit dieser Betriebe nicht unmittelbar bevor.

Zwei Drittel der Betriebe, die unter die Lockdown-Regelungen fallen, hatten zum Zeitpunkt der Befragung Unterstützungsleistungen für den Lockdown bereits beantragt oder planten dies zu tun. Die Wirtschaftshilfen können auch Betriebe beantragen, die nur indirekt vom Lockdown betroffen sind. Die Quote unter allen Betrieben fällt jedoch mit rund 13 Prozent eher gering aus.

Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/schon-im-november-sah-sich-jeder-dritte-vom-teil-lockdown-betroffene-betrieb-in-seiner-existenz-bedroht.

Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.

Das Qualifizierungschancengesetz hat nach seiner Einführung 2019 insgesamt nicht zu einem deutlichen Sprung bei der Zahl der geförderten Weiterbildungen von Beschäftigten geführt. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Der Anstieg bei den Weiterbildungen mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten war 2019 in etwa so hoch wie der in den Vorjahren. Einen deutlichen Anstieg gab es 2019 aber bei den Förderungen mit einem Arbeitsentgeltzuschuss. Hier wurden doppelt so viele Weiterbildungen gefördert wie im Vorjahr.

Die Autorinnen und Autoren der IAB-Studie betonen, dass die deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten einen stärkeren Anstieg der Zahl der Teilnehmenden an geförderten Weiterbildungen hätte erwarten lassen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz waren die Fördermöglichkeiten von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte seit 2019 stark ausgedehnt worden. So können nun Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße mit einem Beitrag zu den Lehrgangskosten und mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert werden, wenn sie vom Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Allerdings wurden bereits vorher schwerpunktmäßig Berufe gefördert, in denen Fachkräfteengpässe vorherrschen. Am häufigsten werden Lehrgangskosten im Bereich Altenpflege bezuschusst, gefolgt von Lehrgangskosten im Bereich Fahrzeugführung. Dazu zählen zum Beispiel Berufskraftfahrerinnen und -fahrer sowie Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer. Ein Arbeitsentgeltzuschuss wird besonders häufig bei Weiterbildungen in der Altenpflege und in der Gesundheits- und Krankenpflege gezahlt.

Die Struktur der Teilnehmenden hat sich seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes nur geringfügig verändert. Während in den Vorjahren noch deutlich mehr Frauen als Männer mit einem Arbeitsentgeltzuschuss gefördert wurden, so werden nun in etwa gleich viele Frauen wie Männer gefördert. Allerdings stieg gleichzeitig der Frauenanteil bei Förderungen mit Lehrgangskosten leicht an. Angestiegen ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung sowie der Anteil ausländischer Beschäftigter, für deren Weiterbildungen die Lehrgangskosten übernommen wurden.

Die Forscherinnen und Forscher resümieren: „Der erleichterte Zugang zur Förderung von Weiterbildung trägt sicher dazu bei, diese zu stärken.“ Allerdings müssten weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser ermöglichen, an Weiterbildungen teilzunehmen. Beispielsweise könnten einheitliche Mindestregelungen für Bildungszeiten von Beschäftigten geschaffen werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2420.pdf.

Das deutsche Sozialsystem hat die von Corona ausgelösten Einkommensverluste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich gedämpft. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) und des ifo Instituts. Sie schätzt, dass durch Corona das Bruttoeinkommen insgesamt um rund drei Prozent gesunken ist, bei den unteren 10 Prozent der Einkommen sogar um 4,3 Prozent. „Aber die Kombination aus Kurzarbeitergeld sowie niedrigeren Steuern und Abgaben verringert den Rückgang im Durchschnitt auf 1,1 Prozent“, sagt Andreas Peichl, der beim ifo das Zentrum für Makroökonomik und Befragungen leitet. „Die Kurzarbeit funktioniert wie geplant, wie ein Stoßdämpfer am Auto.“ „Ein großer Teil der krisenbedingten Einkommensverluste wird über die Arbeitslosenversicherung ausgeglichen“, sagt IAB-Forschungsgruppenleiterin Kerstin Bruckmeier weiter.

Das deutsche Sozialsystem hat die von Corona ausgelösten Einkommensverluste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheblich gedämpft. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) und des ifo Instituts. Sie schätzt, dass durch Corona das Bruttoeinkommen insgesamt um rund drei Prozent gesunken ist, bei den unteren 10 Prozent der Einkommen sogar um 4,3 Prozent. „Aber die Kombination aus Kurzarbeitergeld sowie niedrigeren Steuern und Abgaben verringert den Rückgang im Durchschnitt auf 1,1 Prozent“, sagt Andreas Peichl, der beim ifo das Zentrum für Makroökonomik und Befragungen leitet. „Die Kurzarbeit funktioniert wie geplant, wie ein Stoßdämpfer am Auto.“ „Ein großer Teil der krisenbedingten Einkommensverluste wird über die Arbeitslosenversicherung ausgeglichen“, sagt IAB-Forschungsgruppenleiterin Kerstin Bruckmeier weiter.

„Nimmt man den Kinderbonus hinzu, die Erhöhung des Einkommenssteuerfreibetrags für Alleinerziehende, den Notfall-Kindergeldzuschlag, einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und bezieht die Haushalte ohne Erwerbstätige ein, so schrumpft das verfügbare Einkommen über alle Einkommensklassen durchschnittlich sogar nur um 0,1 Prozent. Dabei wächst das Nettoeinkommen der unteren 20 Prozent sogar leicht. Negativ bleibt es in den oberen Einkommensklassen, so dass sich die Einkommensungleichheit nicht verschärft.“

Die Ergebnisse für das Gesamtjahr 2020 beziehen die Entwicklungen bis September 2020 ein, also vor der starken Zunahme des Infektionsgeschehens seit Oktober 2020. Gleichwohl dürften sich die Verteilungsergebnisse, auch aufgrund der November- und Dezemberhilfen, nicht wesentlich ändern. „Wie sich die Krise in den kommenden Jahren auf die Einkommensverteilung auswirkt, hängt entscheidend davon ab, wie sich die krisenbedingten Beschäftigungsausfälle und die finanziellen Unterstützungsleistungen für die Bevölkerung weiterentwickeln“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Die Studie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/covid-19-krise-fuer-das-jahr-2020-ist-mit-keinem-anstieg-der-einkommensungleichheit-in-deutschland-zu-rechnen.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie setzten Betriebe bei Weiterbildungen verstärkt auf E-Learning, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Mittwoch in einer Studie. So führten zwei Drittel der Betriebe ihre Weiterbildungen auch virtuell durch, ein knappes Drittel telefonisch oder per Versand von Schulungsunterlagen. 35 Prozent der Betriebe, die E-Learning in der Krise nutzen, setzten dieses während der Krise zum ersten Mal ein, 44 Prozent bauten die vorhandenen Möglichkeiten aus, 20 Prozent behielten das Niveau bei.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie setzten Betriebe bei Weiterbildungen verstärkt auf E-Learning, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Mittwoch in einer Studie. So führten zwei Drittel der Betriebe ihre Weiterbildungen auch virtuell durch, ein knappes Drittel telefonisch oder per Versand von Schulungsunterlagen. 35 Prozent der Betriebe, die E-Learning in der Krise nutzen, setzten dieses während der Krise zum ersten Mal ein, 44 Prozent bauten die vorhandenen Möglichkeiten aus, 20 Prozent behielten das Niveau bei.

Die IAB-Studie zeigt, dass insgesamt ein Drittel der Betriebe seit Beginn der Covid-19-Pandemie Weiterbildungen durchgeführt hat. Sechs von zehn Betrieben mit geplanten oder bereits begonnenen Weiterbildungen sagten diese wieder ab.

Die Betriebe wurden in der Studie gefragt, aus welchen Gründen sie die Weiterbildungen absagten. Fast jeder Betrieb gab an, dass die Kontaktbeschränkungen ein Grund für die Absage waren. 39 Prozent der Betriebe berichteten, dass Lehrkräfte nicht zur Verfügung standen, beispielsweise aufgrund von einer Erkrankung oder Quarantäne. 28 Prozent gaben an, dass die Fortführung der Geschäftstätigkeit unklar war. 23 Prozent erklärten, dass Beschäftigte nicht teilnehmen konnten oder wollten.

Nur jeder zehnte Betrieb mit Kurzarbeit nutzte die ausgefallene Arbeitszeit für Weiterbildungen. 81 Prozent der Betriebe, die zwar generell während der Pandemie Weiterbildungen angeboten haben, dafür aber nicht die Ausfallzeiten durch die Kurzarbeit nutzten, begründeten dies damit, dass sie nicht absehen könnten, wann sie ihre Geschäfte in vollem Umfang wiederaufnehmen könnten. 63 Prozent sagten, dass eine Weiterbildung nicht zum angepassten Arbeitsplan der Beschäftigten passen würde. Bei 50 Prozent der Betriebe war ein Grund, dass die geschäftliche Zukunft unsicher sei. 39 Prozent hielten Weiterbildung in der aktuellen Krisensituation für nachrangig, insbesondere traf dies auf die Betriebe zu, die stark mit den negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu kämpfen hatten.

Die IAB-Studie beruht auf der Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“, in der alle drei Wochen mehr als 1500 Betriebe zu ihrer Situation in der Corona Krise und ihren Umgang damit befragt werden. Sie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/weiterbildung-in-der-covid-19-pandemie-stellt-viele-betriebe-vor-schwierigkeiten.

Jeder Erwerbstätige arbeitete im dritten Quartal 344,9 Stunden, so wenig wie noch nie in einem dritten Quartal. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem sank um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, stieg saisonbereinigt aber um 5,4 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2020. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor.

Jeder Erwerbstätige arbeitete im dritten Quartal 344,9 Stunden, so wenig wie noch nie in einem dritten Quartal. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem sank um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, stieg saisonbereinigt aber um 5,4 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2020. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor.

Das Arbeitsvolumen ist im dritten Quartal 2020 durch den Rückgang der Kurzarbeit gegenüber dem zweiten Quartal saisonbereinigt um 5,4 Prozent gewachsen, liegt aber noch 4 Prozent unter dem Vorjahresstand. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen im dritten Quartal 2020 in Deutschland 15,42 Milliarden Stunden. „Im dritten Quartal 2020 zeigt sich eine Erholung nach dem wirtschaftlichen Corona-Einbruch im zweiten Quartal. Dennoch ist der Rückgang des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens nach wie vor beträchtlich,“ sagt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des IAB.

„Beim BIP gab es im dritten Quartal zwar ein Rekordwachstum von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Der Arbeitsmarkt braucht aber noch mehr Schub, um aus der Krise zu kommen“, erklärt Weber. Denn die Zahl der Erwerbstätigen sei im selben Zeitraum saisonbereinigt um 0,1 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahresquartal ging die Zahl der Erwerbstätigen um 1,4 Prozent zurück und lag im dritten Quartal bei rund 44,7 Millionen Personen. Dies ist auf die Corona-bedingten Rückgänge im zweiten Quartal 2020 zurückzuführen. 

Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im zweiten Quartal wieder abgenommen, lag aber mit knapp 2,6 Millionen Personen im dritten Quartal 2020 auf einem weiterhin außerordentlich hohen Niveau. Bezogen auf alle Beschäftigten ging die Arbeitszeit im dritten Quartal im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Kurzarbeit um 8 Stunden zurück.

Die Beschäftigten machten im dritten Quartal 2020 durchschnittlich 5,2 bezahlte und 5,3 unbezahlte Überstunden. Das ist ein Rückgang von 0,7 bzw. 0,3 Stunden je Arbeitnehmer gegenüber dem Vorjahr. Die Guthaben auf den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten blieben unverändert. Der Krankenstand lag mit 3,94 Prozent etwas unter dem Wert des Vorjahresquartals. Allerdings war die Zahl der Corona-Infektionen im Sommer auch sehr niedrig.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2003.pdf (nicht barrierefrei). Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.
Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Das European Labour Market Barometer steht im November bei 98,5 Punkten. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deutet damit auf eine moderat negative Entwicklung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten hin.

Das European Labour Market Barometer steht im November bei 98,5 Punkten. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) deutet damit auf eine moderat negative Entwicklung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten hin.

„Der Arbeitsmarkt in Europa war während des Frühjahrs-Lockdowns im Schockzustand. Die zweite Corona-Welle beeinträchtigt die Erholung, ein erneuter europaweiter Einbruch ist aber nicht zu erwarten“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber, der das europäische Barometer initiiert hat.

Der Teilindikator des European Labour Market Barometer für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen liegt im November bei 99,1 Punkten. Die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit könnte sich damit leicht erhöhen. Der Teilindikator für die Beschäftigung zeigt mit einem Stand von 98,0 Punkten moderat pessimistische Erwartungen der Arbeitsverwaltungen für die kurzfristige Beschäftigungsentwicklung. „Am Horizont gibt es Hoffnung auf einen Impfstoff, aber dem stehen kurzfristig die Wirkungen der Lockdowns in europäischen Ländern gegenüber“, so Weber.

Im Herbst gehen die Barometerwerte der teilnehmenden Länder ungewöhnlich weit auseinander. Darin spiegelt sich, dass Ablauf und Ausmaß der zweiten Corona-Welle sowie Reaktionen darauf deutlich weniger einheitlich ausfallen als der erste Lockdown im Frühjahr.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 16 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Tschechien und Zypern. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate signalisiert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Barometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Für jede der teilnehmenden Arbeitsverwaltungen wird ein Barometer bestimmt, aus denen sich das europäische Barometer als gewichtetes Mittel ergibt. Polen hat im November erstmals teilgenommen und kommt auf einen relativ niedrigen Barometerwert. Ohne diesen Effekt hätte es keinen Rückgang gegenüber dem Vormonat gegeben.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 16 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar. Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im November um 0,4 Punkte auf 100,5 Punkte gestiegen. Damit verbleibt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im leicht positiven Bereich.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im November um 0,4 Punkte auf 100,5 Punkte gestiegen. Damit verbleibt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im leicht positiven Bereich.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers legte im November im Vergleich zum Vormonat um 0,9 auf 99,0 Punkte zu. „Die Beschäftigung wird im zweiten Lockdown nicht noch einmal einbrechen“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Wichtig hierfür seien die Stützungsmaßnahmen für die Betriebe und ihre jetzt bereits vorhandenen Erfahrungen mit der Corona-Krise. „Die Perspektive auf einen Impfstoff macht die Unternehmen zuversichtlicher. Das verstärkt noch einmal ihre Bereitschaft, die Beschäftigten zu halten“, fügt Weber hinzu. Dennoch belaste die weltweite zweite Corona-Welle die Erholung, und die sich durch die Corona-Krise beschleunigenden Transformationsprozesse in der Wirtschaft stellen große Herausforderungen dar. Entsprechend liegt die Beschäftigungskomponente immer noch unter der neutralen Marke von 100 Punkten.

Relativ günstige Aussichten zeigt das IAB-Arbeitsmarktbarometer für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit: Die entsprechende Komponente hielt sich auf dem Vormonatsstand von 102,1 Punkten. Zu beachten sei, so Weber, dass der Befragungszeitraum schon in der ersten Novemberhälfte endete, als eine Verlängerung des Lockdowns noch nicht absehbar war.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe.
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat Betriebe nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ befragt. Demnach geben 51 Prozent der Betriebe, für die das Programm grundsätzlich infrage kommt, an, dieses auch zu kennen. Von den Betrieben, die das Programm kennen, kann ein Viertel nicht einschätzen, ob sie förderberechtigt wären.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat Betriebe nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ befragt. Demnach geben 51 Prozent der Betriebe, für die das Programm grundsätzlich infrage kommt, an, dieses auch zu kennen. Von den Betrieben, die das Programm kennen, kann ein Viertel nicht einschätzen, ob sie förderberechtigt wären.

Das Programm soll die Ausbildungsaktivitäten von kleinen und mittleren Betrieben in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen. Unter anderem kann eine Ausbildungsprämie an Betriebe gezahlt werden, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufrechterhalten oder sogar ausbauen.

Unter den Betrieben, die sich als förderberechtigt einschätzen, haben bislang nur 16 Prozent Fördermittel beantragt. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die Ausbildungsprämie erst nach erfolgreicher Probezeit der Auszubildenden gewährt wird und zwischen dem regulären Ausbildungsbeginn Anfang August und dem Befragungszeitpunkt nur knapp zwei Monate liegen. 15 Prozent der befragten Betriebe planen, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Schließlich wurden die Betriebe auch gebeten, die Wirksamkeit des Programms einzuschätzen. 56 Prozent der Betriebe sind davon überzeugt, dass das Programm dazu beitragen kann, Ausbildungsplätze zu sichern. Zudem wird der administrative Aufwand insbesondere von den Betrieben, die schon Fördermittel aus dem Programm beantragt haben, als gering eingestuft.

Die Forscherinnen und Forscher erklären: „Die große Herausforderung besteht darin, die Förderung nicht nur zielgenau auszugestalten, sondern auch der Zielgruppe bekannt zu machen.“ Daran hapere es bislang noch.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/ausbildungsfoerderung-in-der-covid-19-krise-viele-betriebe-kennen-das-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-nicht.

Weitere Informationen zur Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ unter: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und –Empfänger ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter bewerten. Mehr als zwei Drittel aller Befragten schätzen ihr Verhältnis zum Jobcenter als eher positiv ein. Allerdings glaubt nur ein knappes Drittel, dass die Jobcenter-Betreuung ihnen hilft, beruflich neue Perspektiven zu finden. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten IAB-Studie hervor.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und –Empfänger ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter bewerten. Mehr als zwei Drittel aller Befragten schätzen ihr Verhältnis zum Jobcenter als eher positiv ein. Allerdings glaubt nur ein knappes Drittel, dass die Jobcenter-Betreuung ihnen hilft, beruflich neue Perspektiven zu finden. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten IAB-Studie hervor.

Die vom IAB befragten Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger bewerten ihren Jobcenter-Kontakt durch ihre Zustimmung zu bestimmten Aussagen auf einer Skala von 1 („trifft überhaupt nicht zu“) bis 4 („trifft voll und ganz zu“). 79 Prozent aller Befragten geben an, dass eine Bevormundung überhaupt nicht oder eher nicht stattfinde. 77 Prozent sagen, dass sie eigene Vorstellungen einbringen können. 71 Prozent finden nicht, dass das Jobcenter nur Forderungen stellt und keine echte Hilfe anbietet. Schließlich sagen 69 Prozent der Befragten, dass sie den Jobcenter-Beschäftigten vertrauen.

Personen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen sehen die Jobcenter-Betreuung dabei negativer als ansonsten vergleichbare Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen. „Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass Befragte mit gesundheitlichen Einschränkungen größere Schwierigkeiten haben, den Forderungen der Jobcenter gerecht zu werden“, so die IAB-Studie.

Der Anteil der gesundheitlich schwer Beeinträchtigten, aber auch der Geringqualifizierten unter den Arbeitslosengeld-II-Empfängern ist in den letzten Jahren vor der Corona-Krise gestiegen. „Dies dürfte ein Nebeneffekt der positiven Beschäftigungsentwicklung im gleichen Zeitraum sein – qualifizierte und gesunde Personen konnten dadurch den Leistungsbezug vermehrt verlassen“, heißt es in der Studie. In den letzten Jahren habe sich die Jobcenter-Betreuung daher verstärkt an Personen mit Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. Im Zuge der Corona-Krise seien aktuell häufiger wieder andere Personengruppen auf die Beratungs- und Vermittlungsangebote der Jobcenter angewiesen, beispielsweise Hochschulabsolventen und Selbstständige.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2320.pdf. Sie beruht auf Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2007 bis 2018 und ist repräsentativ für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die nicht mehr als ein geringfügiges Einkommen von 450 Euro beziehen und sich nicht in Ausbildung befinden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und –Empfänger ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter bewerten. Mehr als zwei Drittel aller Befragten schätzen ihr Verhältnis zum Jobcenter als eher positiv ein. Allerdings glaubt nur ein knappes Drittel, dass die Jobcenter-Betreuung ihnen hilft, beruflich neue Perspektiven zu finden. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten IAB-Studie hervor.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und –Empfänger ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter bewerten. Mehr als zwei Drittel aller Befragten schätzen ihr Verhältnis zum Jobcenter als eher positiv ein. Allerdings glaubt nur ein knappes Drittel, dass die Jobcenter-Betreuung ihnen hilft, beruflich neue Perspektiven zu finden. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten IAB-Studie hervor.

Die vom IAB befragten Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger bewerten ihren Jobcenter-Kontakt durch ihre Zustimmung zu bestimmten Aussagen auf einer Skala von 1 („trifft überhaupt nicht zu“) bis 4 („trifft voll und ganz zu“). 79 Prozent aller Befragten geben an, dass eine Bevormundung überhaupt nicht oder eher nicht stattfinde. 77 Prozent sagen, dass sie eigene Vorstellungen einbringen können. 71 Prozent finden nicht, dass das Jobcenter nur Forderungen stellt und keine echte Hilfe anbietet. Schließlich sagen 69 Prozent der Befragten, dass sie den Jobcenter-Beschäftigten vertrauen.

Personen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen sehen die Jobcenter-Betreuung dabei negativer als ansonsten vergleichbare Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen. „Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass Befragte mit gesundheitlichen Einschränkungen größere Schwierigkeiten haben, den Forderungen der Jobcenter gerecht zu werden“, so die IAB-Studie.

Der Anteil der gesundheitlich schwer Beeinträchtigten, aber auch der Geringqualifizierten unter den Arbeitslosengeld-II-Empfängern ist in den letzten Jahren vor der Corona-Krise gestiegen. „Dies dürfte ein Nebeneffekt der positiven Beschäftigungsentwicklung im gleichen Zeitraum sein – qualifizierte und gesunde Personen konnten dadurch den Leistungsbezug vermehrt verlassen“, heißt es in der Studie. In den letzten Jahren habe sich die Jobcenter-Betreuung daher verstärkt an Personen mit Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. Im Zuge der Corona-Krise seien aktuell häufiger wieder andere Personengruppen auf die Beratungs- und Vermittlungsangebote der Jobcenter angewiesen, beispielsweise Hochschulabsolventen und Selbstständige.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2320.pdf. Sie beruht auf Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2007 bis 2018 und ist repräsentativ für Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die nicht mehr als ein geringfügiges Einkommen von 450 Euro beziehen und sich nicht in Ausbildung befinden.