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In den letzten vier Jahren ging die Integrationsquote von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zurück und erreichte nicht mehr das Niveau von vor 2020. Die Integrationsquoten in nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigung gingen ebenfalls zurück. Allerdings fielen diese Rückgänge schwächer aus als bei der Integrationsquote insgesamt. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Der Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein: Die Übergangsquote in Beschäftigung für alle erwerbsfähigen Leitungsbeziehenden war mit etwa 7,5 Prozent pro Quartal zwischen 2015 und 2018 nahezu stabil. Während der Corona-Krise brach sie auf 5,4 Prozent ein. Mitte 2021 erholte sich die Integrationsquote fast auf Vor-Corona-Niveau, danach ging sie bis 2023 kontinuierlich auf unter 6 Prozent zurück. Seitdem ist die Integrationsquote weiter leicht rückläufig und verharrt gut 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, Leistungsbeziehende in möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Integrationsquote für alle Beschäftigungsverhältnisse lag 2023 und 2024 etwa 20 Prozent niedriger als 2019. Nachhaltige Integrationen gingen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 17 Prozent zurück, die bedarfsdeckenden Integrationen um durchschnittlich 10 Prozent.

„Die Bürgergeldreform ging nicht mit einem Anstieg bedarfsdeckender oder nachhaltiger Integrationen einher“, so IAB-Forscherin Stephanie Prümer. Allerdings fielen die Rückgänge weniger stark aus als bei der Integrationsquote für alle Beschäftigungsaufnahmen insgesamt. Im Ergebnis ist der Anteil nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen an allen Beschäftigungsintegrationen insgesamt nach der Bürgergeldreform etwas angestiegen.

„Der Rückgang der Integrationsquote in der Grundsicherung dürfte hauptsächlich der schlechten Konjunkturentwicklung geschuldet sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Die Verschlechterung nur auf die Bürgergeld-Reform zurückzuführen, greift zu kurz“, ergänzt IAB-Forscherin Katrin Hohmeyer.

Die Studie untersucht die Integrationsquoten aus der Grundsicherung in Beschäftigung für 25- bis 54-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren. Dabei beschränkte sich die Analyse auf Personen, die nicht im Zuge der Fluchtmigration seit Mitte der 2010er Jahre nach Deutschland gekommen sind, um auszuschließen, dass alleine die veränderte Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden einen Einfluss auf die Entwicklung der Integrationsquote nimmt. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-11.pdf.

In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme. Nur in rund 21 Prozent dieser Betriebe liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand demnach bei höchstens fünf Prozent. Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. In 70 Prozent der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, in 9  Prozent der Betriebe mehr als fünf Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten.

Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt deutliche Unterschiede: Selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung jedoch auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Sie  soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie gelten entsprechende Lohnunterschiede nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten. Wie viele deutsche Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten dieses Ziel 2024 tendenziell bereits erfüllt haben oder nicht, lässt sich auf Basis der „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB analysieren. Aus methodischen Gründen werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet. Nicht berücksichtigt werden bei der Analyse die Anzahl möglicher Überstunden, die Berufserfahrung oder etwaige Leitungsfunktionen. Die Analyse ist abrufbar im IAB-Forum: https://iab-forum.de/in-rund-jedem-fuenften-groesseren-betrieb-betraegt-die-geschlechterlohnluecke-fuer-vollzeitbeschaeftigte-hoechstens-fuenf-prozent/.

Beschäftigte mit den niedrigsten Löhnen sind am seltensten durch Tarifverträge geschützt. Im Jahr 2021 waren lediglich 34 Prozent der Beschäftigten im untersten Zehntel der Lohnverteilung tarifgebunden. In der Mitte der Lohnverteilung lag dieser Anteil dagegen bei mehr als 60 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Forschungsinstituts ROCKWOOL Foundation Berlin (RFBerlin).

„Besonders auffällig ist die sehr geringe Tarifbindung im Niedriglohnsektor“, sagt Bernd Fitzenberger, Direktor des IAB. „Gerade dort, wo Beschäftigte die geringste Verhandlungsmacht haben, ist die Tarifbindung niedrig.“ Ko-Autor Lutz Bellmann vom IAB ergänzt: „Das stellt eine zentrale Herausforderung für das deutsche Modell der Arbeitsbeziehungen dar.“

Tarifverträge tragen traditionell dazu bei, Lohnunterschiede zu begrenzen und Beschäftigten eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebern zu verschaffen. Wenn die Tarifbindung gerade dort am niedrigsten ist, wo die Löhne besonders gering sind, verlieren diese Schutzmechanismen an Wirkung.

Die Ergebnisse stehen im Zusammenhang mit einem langfristigen Rückgang der Tarifbindung in Deutschland. Waren im Jahr 2000 noch rund 68 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag erfasst, lag dieser Anteil 2023 nur noch bei 49 Prozent.

„Die Tarifbindung war lange ein zentraler Pfeiler einer ausgewogenen Lohnentwicklung in Deutschland“, sagt Christian Dustmann, Direktor von RFBerlin und Professor am University College London. „Der Rückgang der Tarifbindung – insbesondere unter Beschäftigten mit niedrigen Löhnen – wirft erhebliche Fragen zur zukünftigen Rolle des Tarifsystems auf.“

Die Ergebnisse helfen zugleich zu erklären, warum der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 2015 zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Für viele Beschäftigte mit niedrigen Einkommen ersetzt er heute teilweise die Schutzfunktion, die früher häufiger durch Tarifverträge gewährleistet wurde.

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass die Wirkung von Tarifverträgen über formal tarifgebundene Betriebe hinausgeht. Viele Unternehmen orientieren sich freiwillig an tariflich vereinbarten Standards, obwohl sie nicht tarifgebunden sind. Berücksichtigt man auch diese Betriebe, steigt die effektive Tarifabdeckung auf rund 68 Prozent der Beschäftigten.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/discussionpapers/2026/dp0426.pdf

In der ersten Welle des International Mobility Panel of Migrants in Germany (IMPa) äußerten rund drei Prozent der Eingewanderten Pläne, Deutschland zu verlassen. Die Ergebnisse der Folgebefragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag veröffentlichte, zeigen nun: 2,6 Prozent (hochgerechnet 260.000 Personen) der betrachteten Eingewanderten haben Deutschland bis zur zweiten Befragungswelle verlassen. Aufwändige bürokratische Prozesse waren dabei nach partnerschaftlichen und familiären Gründen der zweithäufigste Grund für den Wegzug.

Unter den aus Deutschland Ausgewanderten hatte fast jede zweite Person bereits in der ersten Befragung Abwanderungspläne geäußert, weitere 18 Prozent hatten über eine Abwanderung nur nachgedacht. Dagegen hatte ein Drittel bei der Erstbefragung hingegen weder Abwanderungsüberlegungen noch -pläne angegeben. Zugleich waren knapp zwei Drittel der Personen mit Abwanderungsplänen bis zur Folgebefragung weiterhin in Deutschland. Dies kann damit zusammenhängen, dass der Abstand zwischen den Befragungen für die Umsetzung von Plänen teilweise zu kurz war, dass sich Lebensumstände verändert haben oder dass Personen ihre Pläne wieder aufgegeben haben. „Nicht jede Abwanderung kündigt sich vorher an. Abwanderungspläne sind aber ein starkes Signal dafür, wer Deutschland später tatsächlich verlässt“, erklärt Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. „Angesichts sinkender Zuzüge und weitgehend gleichbleibender Fortzüge wird es arbeitsmarktpolitisch wichtiger, frühzeitig zu erkennen, wer über Abwanderung nachdenkt – um Bleibeperspektiven gezielt zu stärken."

Auch unter den in Deutschland verbliebenen Eingewanderten bleiben Abwanderungsabsichten relevant. Drei Prozent äußerten in der zweiten Befragungswelle Pläne, Deutschland in den nächsten zwölf Monaten zu verlassen, weitere 30 Prozent haben in den vergangenen zwölf Monaten über eine Ausreise nachgedacht. Damit bleibt ein Teil der in Deutschland lebenden Eingewanderten weiterhin mobilitätsorientiert.

Bürokratie ist zweithäufigster genannter Abwanderungsgrund

32 Prozent der Ausgewanderten nennen aufwändige bürokratische Prozesse als Grund für ihren Wegzug aus Deutschland. Hinter dieser Bürokratiekritik können konkrete Erfahrungen stehen: Besonders häufig bewerten Eingewanderte nicht ausreichend beantwortete Rückfragen, Verfahrensdauern und -gebühren sowie unklare Abläufe bei bürokratischen Prozessen als negativ. Vor allem jüngere Eingewanderte bewerten solche Verfahren häufiger kritisch. „Wenn administrative Verfahren als langwierig, unverständlich oder schwer zugänglich erlebt werden, kann dies Bleibeperspektiven belasten“, so  IAB-Forscherin Julia Reinold.

40 Prozent wanderten in ein anderes Land weiter

 Unter den Weitergewanderten zog der größte Anteil nach Spanien, gefolgt von der Schweiz sowie Italien und Kroatien. 60 Prozent der Ausgewanderten kehrten in ihr Herkunftsland zurück. Viele Rückgewanderte stammen aus Mittel- und Osteuropa sowie aus sonstigen Nicht-EU-Ländern und kehrten entsprechend in diese Regionen zurück.

Im Vergleich zu Verbliebenen waren Ausgewanderte im Durchschnitt jünger, lebten deutlich kürzer in Deutschland, hatten häufiger Familie im Ausland und verfügten seltener über (sehr) gute Deutschkenntnisse, aber häufiger über (sehr) gute Englischkenntnisse. Ihre Bruttostundenlöhne lagen niedriger als die der Verbliebenen. Innerhalb der Gruppe der Ausgewanderten zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede: Personen mit früheren Abwanderungsplänen sind häufiger hochgebildet, verfügen häufiger über (sehr) gute Englischkenntnisse, haben häufiger eine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit beziehungsweise eine Niederlassungserlaubnis und erzielten höhere Bruttostundenlöhne als Ausgewanderte ohne frühere Pläne. „Abwanderungspläne sind nicht einfach mit schwacher Integration gleichzusetzen. Sie treten auch bei ressourcenstärkeren und erwerbstätigen Personen auf, die über internationale Mobilitätsoptionen verfügen“, erläutert IAB-Forscherin Theresa Koch.

Viele Ausgewanderte sahen Unterstützungsbedarf bei Arbeit und Karriere

50 Prozent der Ausgewanderten geben rückblickend an, während ihres Deutschlandaufenthalts Unterstützungsbedarf im Bereich Arbeit und Karriere gehabt zu haben. Unter den Ausgewanderten mit Unterstützungsbedarf hätten sich 56 Prozent Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter gewünscht, 44 Prozent von Städten, Gemeinden oder kommunalen Beratungsstellen und 43 Prozent vom Arbeitgeber. Die Befunde verweisen auf konkrete Ansatzpunkte: Ausgewanderte bewerten die Arbeitsmarktchancen ausländischer Personen kritischer als Verbliebene und stimmen häufiger voll zu, dass Ausländerinnen und Ausländer schlechtere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben.

Die Abwanderung führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem vollständigen Verlust der Verbundenheit mit Deutschland. 53 Prozent der Ausgewanderten wären rückblickend gerne länger oder dauerhaft in Deutschland geblieben; 57 Prozent haben darüber nachgedacht, künftig wieder nach Deutschland zu ziehen. „Fachkräftesicherung sollte nicht nur aus der Perspektive der Zuwanderung gedacht werden, sondern auch aus der Perspektive von Verbleib, Abwanderung und möglicher Wiederzuwanderung“, schlussfolgert IAB-Forscherin Laura Goßner.

Datengrundlage

Die Studie basiert auf Daten des International Mobility Panel of Migrants in Germany (IMPa). IMPa ist eine repräsentative Längsschnittbefragung von Eingewanderten in Deutschland. Die erste Befragungswelle fand von Dezember 2024 bis April 2025 statt, die Wiederbefragung von November 2025 bis Februar 2026. Dadurch lassen sich Abwanderungsüberlegungen und -pläne aus Welle 1 mit tatsächlicher Rück- und Weiterwanderung bis Welle 2 verknüpfen. An der Welle 2 nahmen 43 Prozent der Welle-1-Befragten erneut teil. Mithilfe statistischer Hochrechnungsverfahren sind repräsentative Aussagen über die Zielpopulation möglich. Insgesamt ergibt sich daraus ein Datensatz mit über 15.000 Befragten.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-10.pdf. Eine vertiefende Analyse zu den Bewertungen administrativer Verfahren finden Sie im IAB-Forum: https://iab-forum.de/wenn-buerokratie-zur-huerde-wird-wie-eingewanderte-die-administrativen-verfahren-in-deutschland-bewerten/.

Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stagniert im Juni bei 99,6 Punkten. Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung liegt erstmals außerhalb der Pandemie im negativen Bereich. Damit machen sich die Folgen des demographischen Wandels am Arbeitsmarkt zunehmend bemerkbar. Das European Labour Market Barometer tritt auf der Stelle und liegt im Juni den dritten Monat in Folge bei 100,1 Punkten.

Die Beschäftigungskomponente in Deutschland sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte und befindet sich somit unter der neutralen Marke von 100 Punkten bei 99,9 Punkten. „Die jahrelange Wirtschaftsschwäche und die wirtschaftlichen Folgen der geopolitischen Konflikte sowie die rückläufige Migration und das schrumpfende Arbeitskräftepotenzial setzen die Beschäftigung von verschiedenen Seiten unter Druck“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit hingegen setzt ihre Aufwärtsentwicklung Richtung 100 fort und steigt um 0,2 Punkte auf 99,3 Punkte im Juni. Seit 2011 liegt die Beschäftigungskomponente im Mittel 3,7 Punkte höher als die Arbeitslosigkeitskomponente. Seit 2023 nähern sich beide Werte aber tendenziell an, heute liegen die Komponenten fast gleichauf. „Die demographische Schrumpfung ist endgültig am Arbeitsmarkt angekommen: Die Beschäftigung sinkt, während die Zunahme der Arbeitslosigkeit zu einem Ende kommt“, so Weber. Hinzu kommt die Wirtschaftsschwäche, die sich auch in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach wie vor bemerkbar macht.

Das European Labour Market Barometer tritt mit 100,1 Punkten seit nun drei Monaten auf der Stelle. Die Werte des Frühindikators des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB signalisieren keine größeren Änderungen am europäischen Arbeitsmarkt in den nächsten Monaten.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Fast alle Arbeitsagenturen hatten die Umfrage bereits vor Bekanntwerden des USA-Iran-Abkommens am 14. Juni beantwortet.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labour Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus diesen beiden Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala der Barometer reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer/.   

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Weitere Information zum Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB finden Sie unter https://iab.de/daten/arbeitskraefteknappheits-index/

Gegenüber dem Vorquartal liegt die Zahl der offenen Stellen um 105.800 oder rund 8 Prozent niedriger. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 sank sie um 23.800 beziehungsweise rund 2 Prozent. „Die Arbeitskräftenachfrage stagniert damit im ersten Quartal 2026 weiterhin auf einem niedrigen Niveau“, so IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Westdeutschland waren im ersten Quartal 2026 919.000 offene Stellen zu besetzen, in Ostdeutschland 234.200. Insgesamt waren damit rund 79 Prozent der Stellen sofort zu besetzen, das heißt sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits unbesetzt.

Bundesweit kamen auf 100 von den Betrieben ausgeschriebene offene Stellen durchschnittlich 264 arbeitslos gemeldete Personen. Das sind 13 Arbeitslose mehr als noch im Vorjahresquartal sowie 33 Arbeitslose mehr als im Vorquartal. Der Anstieg der Arbeitslosen-Stellen-Relation gegenüber dem Vorquartal ist sowohl Folge des Rückgangs der offenen Stellen als auch einer gestiegenen Zahl von Arbeitslosen. Die Arbeitslosen-Stellen-Relation lag damit im ersten Quartal 2026 in Ostdeutschland bei durchschnittlich 301, in Westdeutschland bei 254 arbeitslos gemeldeten Personen pro 100 offene Stellen. Je höher diese Relation, desto leichter ist es für Arbeitgeber, offene Stellen zu besetzen und desto schwieriger für Arbeitsuchende, eine neue Stelle zu finden. „Das aktuelle Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen spiegelt einen nach wie vor schwachen Arbeitsmarkt wider. Gleichzeitig gibt es zum Teil erhebliche berufs- und anforderungsspezifische Passungsprobleme. So erforderten im vierten Quartal 2025 lediglich 24 Prozent der offenen Stellen keinen Berufsabschluss, also rund 304.700. Zur gleichen Zeit suchte mit 2,23 Millionen Personen fast die Hälfte der Arbeitssuchenden (48 %) nur im sogenannten Helferbereich eine neue Beschäftigung“, so Kubis.

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung seit 1989 das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im ersten Quartal 2026 lagen Antworten von 9.342 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche vor. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter https://iab.de/das-iab/befragungen/iab-stellenerhebung/aktuelle-ergebnisse/ online veröffentlicht. Ein ergänzender Beitrag im IAB-Forum ist unter https://iab-forum.de/online-medien-sind-bei-der-personalsuche-auf-dem-vormarsch/ verfügbar. Der IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf ist unter https://www.iab-forum.de/tag/iab-monitor-arbeitskraeftebedarf/ abrufbar und wird laufend aktualisiert.

Die Zahl der Erwerbstätigen sank im ersten Quartal 2026 um 160.000 auf 45,64 Millionen Personen. Die Stundenproduktivität verzeichnete im selben Zeitraum einen Anstieg von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten erhöhte sich im ersten Quartal 2026 um 0,9 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten hingegen sank um 1,0 Prozent. Die Teilzeitquote legte im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,4 Prozentpunkte auf 40,1 Prozent hinzu und überschreitet erstmals in einem ersten Quartal die 40-Prozent-Marke. „Weniger Erwerbstätige arbeiten mehr. 270.000 Vollzeitjobs sind verloren gegangen und dafür nur 150.000 Teilzeitjobs dazugekommen. Aber in Teilzeit wird immer länger gearbeitet, Minijobs gehen weiter zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die tarifliche beziehungsweise betriebsübliche Wochenarbeitszeit aller beschäftigten Arbeitnehmenden stieg minimal gegenüber dem Vorjahresquartal und lag insgesamt bei 30,42 Stunden. Während sie bei Vollzeitbeschäftigten mit 38,15 Stunden nahezu konstant blieb, stieg die Wochenarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten um 0,3 Stunden auf 18,88 Stunden an. 

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen stieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,3 Prozent auf 344,2 Stunden im ersten Quartal 2026. Gegenüber dem Vorquartal sank sie saison- und kalenderbereinigt aber um 0,2 Prozent.

Das Arbeitsvolumen sank gegenüber dem Vorjahresquartal minimal und lag im ersten Quartal 2026 bei 15,7 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Abnahme um 0,2 Prozent zum Vorquartal.

Der Krankenstand lag im ersten Quartal 2026 mit 6,1 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres mit 6,5 Prozent. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 91.000 Personen auf nun 438.000 Personen gesunken.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2601.xlsx  zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Im Auftrag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Sozialstaatsreform haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das ifo Institut die Effekte zweier grundlegender Reformansätze vergleichend untersucht: Das Aufgehen von Wohngeld und Kinderzuschlag in einer reformierten Grundsicherung sowie die Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer neuen vorgelagerten Leistung.

„Die Berechnungen zeigen, dass das Aufgehen von Wohngeld und Kinderzuschlag in einer Grundsicherung mit veränderten Hinzuverdienstregeln überwiegend zu fiskalischen Einsparungen führen würde“, erklärt IAB-Forscherin Kerstin Bruckmeier. Die Hinzuverdienstregelungen für Erwerbseinkommen werden dabei so verändert, dass tendenziell geringe Monatseinkommen stärker und hohe Monatseinkommen schwächer angerechnet werden. Dies stellt Haushalte mit sehr niedrigen Haushaltseinkommen kurzfristig schlechter, erhöht aber die Anreize, das Arbeitsangebot auszuweiten. „Eine mittelfristige Erhöhung des Arbeitsangebots von Geringverdienenden lässt sich bei einer Integration der Sozialleistungen erwarten, wenn Haushalte mit Kindern und höheren Wochenarbeitszeiten, die derzeit Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen können, nicht schlechter gestellt werden“, so ifo-Forscher Maximilian Blömer. Diese Variante entspricht der zentralen Empfehlung der Kommission, ein neues einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen, das finanzielle Anreize setzt, vollzeitnah beschäftigt zu sein.

Bei einer Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag nach Wohngeldlogik sind geringe fiskalische Einsparungen bei moderaten positiven Arbeitsangebotseffekten zu erwarten. Bei einer Integration einer Kinderkomponente in die Wohngeldformel kommt es zu Mehrkosten bei etwas stärkeren positiven Arbeitsangebotsreaktionen. Bei einer Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag nach der Logik der Grundsicherung werden überwiegend moderate positive Arbeitsangebotsreaktionen bei fiskalischen Einsparungen simuliert. Starke Arbeitsangebotsreaktionen werden hingegen nur bei fiskalischen Mehrkosten mit konstant geringer Transferentzugsrate erreicht.

Zur Berechnung der potenziellen Reformwirkungen wurden zwei verhaltensbasierte Mikrosimulationsmodelle genutzt, die es erlauben, abzuschätzen, wie sich Veränderungen im Steuer- und Transfersystem auf individuelle Arbeitsanreize und Einkommen der privaten Haushalte sowie auf den öffentlichen Haushalt auswirken.

Die Ergebnisse und Grundlagen der Berechnungen sind in einem Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschrieben: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-681-mikrosimulation-reformoptionen-steuerfinanzierter-sozialleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verzeichnet im Mai den ersten Anstieg seit einem halben Jahr. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steigt um 0,1 Punkte auf nun 99,6 Punkte und signalisiert weiterhin einen eher pessimistischen Ausblick auf die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes. Das European Labour Market Barometer verharrt im Mai mit 100,1 Punkten leicht über der neutralen Marke von 100 Punkten.

Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung in Deutschland stagniert mit 100,1 Punkten leicht über der neutralen Marke. Während das auf insgesamt stabile Beschäftigung hindeutet, liegt der Ausblick dennoch auf seinem bislang schwächsten Stand außerhalb der Pandemie. Grund dafür sind insbesondere die starken Jobverluste in der Industrie. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit gewinnt gegenüber dem Vormonat 0,1 Punkte hinzu auf nun 99,0 Punkte. Damit liegt die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit weiter im pessimistischen Bereich. „Einen Einbruch gibt es am Arbeitsmarkt nicht, einen Durchbruch aber auch nicht. Dafür bräuchten wir mehr Bewegung und neue Jobs“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB.

Das European Labour Market Barometer stagniert im Mai bei 100,1 Punkten. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB liegt damit weiter leicht über dem neutralen Wert von 100 Punkten. „Die europäischen Arbeitsmärkte haben keine klare Richtung. Erholungsfaktoren und Rückschläge wie der Ölpreisschock gleichen sich aus“, so Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labour Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus diesen beiden Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala der Barometer reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer/.   

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Weitere Information zum Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB finden Sie unter https://iab.de/daten/arbeitskraefteknappheits-index/

2023 setzten lediglich fünf Prozent der Betriebe Computerprogramme ein, die eigenständig neue Inhalte wie Texte oder Videos erzeugen können. Binnen zwei Jahren hat sich dieser Wert nahezu verfünffacht, auf knapp 25 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Basis des IAB-Betriebspanels.

Weitere neun Prozent der Betriebe planen zudem, die Technologie in Zukunft einzusetzen. „Der rasante Zuwachs bei der Nutzung von generativer KI ist neben den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sicher auch auf die einfache und intuitive Steuerung mittels Chatbots zurückzuführen“, erklärt IAB-Forscher Martin Friedrich.

In Betrieben mit 200 und mehr Beschäftigten nutzten bereits 48 Prozent generative KI, bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten waren es 21 Prozent. Auch mit dem Betriebsalter zeigt sich ein Zusammenhang: Betriebe, die seit mindestens 25 Jahren bestehen, setzten generative KI mit 21 Prozent deutlich seltener ein als solche, die vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden. In dieser Gruppe lag der Anteil bei 30 Prozent. „Jüngere Betriebe scheinen experimentierfreudiger beim Einsatz von KI zu sein, weil sie weniger starre Arbeits- und Produktionsprozesse aufweisen“, sagt IAB-Forscher Christian Kagerl.

2025 kam generative KI vor allem in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen zum Einsatz: 59 Prozent der Betriebe im Bereich Information und Kommunikation gaben an, generative KI zu nutzen – gefolgt vom Finanz- und Versicherungswesen mit 50 Prozent, den Unternehmensnahen Dienstleistungen mit 37 Prozent sowie dem Bereich Erziehung und Unterricht mit 34 Prozent. In den Branchen der Rohstoffgewinnung, dem Bau- und Gastgewerbe sowie im Bereich Verkehr und Lagerei war der Anteil der nutzenden Betriebe mit unter 15 Prozent am geringsten.

90 Prozent der Betriebe griffen auf frei zugängliche KI-Anwendungen zurück, während nur 16 Prozent eingekaufte Modelle nutzten, die mit eigenen Daten trainiert werden. Sechs Prozent der nutzenden Betriebe entwickelten zudem eigene KI-Modelle. Insgesamt hat fast die Hälfte der Betriebe, die 2025 generative KI nutzten, bereits Geld in die Technologie investiert. Weiterbildungen für Beschäftigte zum Umgang mit der Technologie wurden in mehr als jedem vierten KI nutzenden Betrieb angeboten. Jeweils ein Fünftel hat zudem betriebsinterne Regeln für den KI-Einsatz entwickelt oder plant deren Einführung.

Die Studie beruht auf dem IAB-Betriebspanel, einer repräsentativen jährlichen Wiederholungsbefragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen und Branchen. Die Studie und die Daten sind abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-08.pdf.