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„Die Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten müsste steigen, um die wachsende Fachkräftelücke zu decken“, erklärt der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Bernd Fitzenberger in einem Debattenbeitrag. Die Reformpläne der Ampelkoalition zur Erweiterung des Zuzugs von Fachkräften aus Drittstaaten seien sinnvoll, sie gehen aber nicht weit genug. Der Debattenbeitrag wurde am Mittwoch im IAB-Forum veröffentlicht.

Bislang beschränkt sich die gesteuerte Zuwanderung zu Erwerbszwecken aus Drittstaaten höchstens auf etwa 60.000 Personen pro Jahr. „Ein Grund dafür ist, dass die derzeitigen Zuwanderungsregelungen zu restriktiv sind,“ so der Ökonom Fitzenberger.

Die aktuellen Reformpläne der Ampelkoalition sehen Erleichterungen bei Zuzügen mit Arbeitsplatzzusage ohne weitergehende Qualifikationsauflagen vor, sofern die Qualifikation der jeweiligen Person ausreicht, um die Tätigkeit auszuüben. Ebenso sollen die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte Europa reduziert werden. Außerdem soll über ein Punktesystem ein Kontingent für ausländische Arbeitskräfte geschaffen werden, die sich in Deutschland eine Arbeit suchen dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

„Die Reformvorschläge der Bundesregierung sind richtig, reichen aber nicht aus,“ erklärt IAB-Direktor Fitzenberger. Sinnvoll wäre es beispielsweise, im Punktesystem Englischkenntnisse zu berücksichtigen, da es mit guten Englischkenntnissen in zahlreichen Berufsfeldern möglich sein dürfte, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Weiterhin sollte angesichts der Arbeitskräfteengpässe in einigen reglementierten Berufen, beispielsweise im medizinischen Bereich, geprüft werden, inwieweit Anerkennungsverfahrungen vereinfacht werden könnten oder einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden könnte, so Fitzenberger. Eine Erwerbstätigkeit auf Probe könnte bei einschlägiger Berufserfahrung im Ausland das Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses ermöglichen.

Im Debattenbeitrag gibt Fitzenberger auch zu bedenken, dass das Erwerbspersonenpotenzial durch die große Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine zwar gestiegen sei, aber dass der steigende Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht systematisch und dauerhaft durch die Zuwanderung von Geflüchteten gesichert werden könne. In der Rubrik Debattenbeiträge werden im IAB-Forum Beiträge veröffentlicht, in denen die Autor*innen Denkanstöße geben, Diskussionen anregen oder Reformvorschläge machen. Die Debattenbeiträge spiegeln die persönliche Position der Autor*innen wieder. Der Debattenbeitrag von Bernd Fitzenberger ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/erwerbszuwanderung-aus-drittstaaten-koennte-und-sollte-gestaerkt-werden

Mütter nehmen nach einer Elternzeit schneller wieder eine Arbeit auf, wenn der Ehemann auch Elternzeit nimmt. Das gilt besonders dann, wenn diese länger als 2 Monate dauert.  Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 07.02.2023 veröffentlicht wurde.

Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit.  Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.

Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest.  Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“

Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.

Ein begleitendes Interview finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-aufteilung-von-care-und-erwerbsarbeit-ist-eine-richtungsentscheidung-fuer-die-erwerbsverlaeufe-beider-eltern.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer legt seit Dezember erneut spürbar zu und liegt im Januar 2023 mit einem Anstieg um 1,6 Punkte bei 102,9 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rangiert damit deutlich über der neutralen Marke von 100 und weist auf eine positive Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt hin. Diese ist stärker als in Europa, auch wenn sich hier ebenfalls eine Trendwende zeigt: Mit einem Anstieg von 0,8 auf 100,5 Punkte überschreitet das europäische Barometer die neutrale Schwelle von 100.

„Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Arbeitsmarkt die Folgen der Energiekrise überwindet. Die Zeiten steigender Arbeitslosigkeit infolge des Krieges dürften vorbei sein“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verzeichnet im Januar den vierten Anstieg in Folge und legt kräftig um 2,5 Punkte auf 101,0 Punkte zu. Der Wert liegt erstmals seit der Registrierung der Geflüchteten aus der Ukraine über 100 und weist auf eine leicht sinkende Arbeitslosigkeit hin. Auch die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers setzt ihren Aufwärtstrend fort und steigt im Januar um 0,8 Punkte. Sie liegt nun bei 104,8 Punkten und signalisiert ein anhaltendes Beschäftigungswachstum. Neben der Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Beschäftigung schätzen die Arbeitsagenturen in der Befragung auch ein, inwieweit die Besetzung offener Stellen in ihrem Agenturbezirk durch begrenzt verfügbare Arbeitskräfte erschwert wird.  Im Januar ist der darauf basierende Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB auf einen neuen Rekordstand gestiegen. „Arbeitskräfte sind aktuell so knapp wie seit dem Wirtschaftswunder nicht mehr“, so Weber.

Die Arbeitsmarktaussichten in Deutschland sind weiter besser als in anderen Teilen Europas: Der Gesamtwert des European Labour Market Barometers verbessert sich zwar, liegt mit 100,5 Punkten im Januar aber nur knapp über der neutralen Marke. Die Arbeitslosigkeitskomponente legt mit 1,0 Punkten deutlich zu, wenngleich mit 99,2 Punkten ein geringer Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird. Die Beschäftigungskomponente steigt mit 0,5 Punkten auf 101,7 leicht an. Zwischen den europäischen Ländern ist die Entwicklung sehr unterschiedlich. „Die besten Arbeitsmarktaussichten gibt es momentan in Mitteleuropa“, stellt Weber fest. Für alle Länder bestünden im Falle einer weiteren geopolitischen Eskalation aber erhebliche Risiken.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer-2/

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 18 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Weitere Information zum Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB finden Sie unter https://iab.de/daten/arbeitskraefteknappheits-index/.

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung dürfte sich insgesamt auf das Angebot von Arbeitskräften kaum auswirken. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Montag veröffentlicht wurde.

Die IAB-Forschenden haben in der Studie untersucht, wie sich die einzelnen Maßnahmen auf die Erwerbsbeteiligung auswirken. Die im Entlastungspaket enthaltene Regelbedarfserhöhung im Bürgergeld würde für sich genommen das Arbeitsangebot um insgesamt rund 150.000 in Vollzeit arbeitende Personen senken. Werden die voraussichtlich in 2023 steigenden Löhne und die Auswirkung der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 berücksichtigt, reduziert sich der Rückgang auf 100.000 Vollzeitbeschäftigte. Weitere Maßnahmen des Entlastungspakets wie die Änderungen bei Wohngeld und Kinderzuschlag entlasten Geringverdienende, wodurch der Gesamteffekt des Entlastungspakets auf das Arbeitsangebot mit 1.000 zusätzlichen in Vollzeit arbeitenden Beschäftigten leicht positiv ist.

In der Studie haben die IAB-Forschenden auch festgestellt, dass die einkommensschwächsten Haushalte durch das Entlastungspaket relativ am stärksten entlastet werden. Dazu trägt insbesondere der erhöhte Regelbedarf im Bürgergeld bei, ebenso wie die Wohngeldreform. Das nominale Einkommen im untersten Zehntel der Einkommensverteilung steigt durch das Entlastungspaket um 5,6 Prozent. Im zweiten und dritten Zehntel steigt das Einkommen um 5,4 Prozent beziehungsweise um 3,3 Prozent. Im vierten Zehntel beträgt der relative Einkommensgewinn noch 1,6 Prozent und bleibt bis zu den Haushalten mit dem höchsten Einkommen nahezu unverändert. „Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Einkommenssteigerungen nichts darüber aussagen, inwieweit damit die Preissteigerungen bei den Konsumausgaben kompensiert werden können“, erklärt Kerstin Bruckmeier, Leiterin der IAB-Forschungsgruppe „Grundsicherungsbezug und Arbeitsmarkt“.

Die Studie basiert auf dem IAB-Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels der Jahre 2019 und 2020. Das Modell simuliert ausgehend vom Bruttoeinkommen des Haushalts Steuern, Abgaben und Ansprüche auf Sozialleistungen. Nicht berücksichtigt wurden kurzfristige Maßnahmen wie die Strompreisbremse und die Inflationsausgleichsprämie. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/energiepreiskrise-die-geplanten-finanziellen-entlastungen-duerften-das-arbeitsangebot-nur-wenig-beeinflussen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer legt nach November abermals zu und liegt im Dezember 2022 mit einem Anstieg um 0,3 Punkte bei 100,9 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt somit über der neutralen Marke von 100, allerdings deutlich unter dem Vorkriegsniveau. Auf europäischer Ebene setzt sich die Abwärtsentwicklung des Barometers jedoch fort. Es liegt mit 99,5 Punkten etwas unterhalb der neutralen Marke von 100 Punkten.

„Nachdem sich die Aussichten am Arbeitsmarkt seit dem Frühling beständig abgeschwächt hatten, geht es jetzt wieder vorsichtig nach oben“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verzeichnet im Dezember einen Anstieg um 0,3 Punkte und liegt damit bei 98,1 Punkten. Der Wert unter 100 weist weiterhin auf zunehmende Arbeitslosigkeit hin. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers für Deutschland fängt sich nach den Rückgängen der vergangenen Monate und steigt im Dezember ebenfalls um 0,3 Punkte an. Sie liegt nun bei 103,7 Punkten und deutet auf steigende Beschäftigung hin.  „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Arbeitsmarkt stabil durch den Winter kommt“, so Weber.

Die Arbeitsmarktaussichten in Deutschland sind damit besser als in Europa: Der Gesamtwert des European Labour Market Barometers verschlechtert sich weiter und liegt im Dezember bei 99,5 Punkten. Im Vergleich zum November entspricht das einem Rückgang um 0,2 Punkte. Alle nord- und osteuropäischen Länder liegen klar unter 100. „In vielen europäischen Ländern drücken Krieg und Energiekrise die Arbeitsmarktaussichten in den roten Bereich“, erklärt Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer-2/

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 18 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Die Akzeptanz für die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten ist in der deutschen Erwerbsbevölkerung höher, wenn Migrantinnen und Migranten eine Einstellungszusage oder einen anerkannten Universitäts- oder Berufsabschluss vorweisen können.  Auch Deutschkenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere in der IT, tragen zur Akzeptanz bei. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie fragten die Forschenden zufällig ausgewählte Erwerbspersonen unter welchen Bedingungen sie die Einwanderung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten befürworten würden.  

Die Befragten zeigten sich angesichts des aktuellen Verfahrens der strengen Überprüfung von im Ausland erworbenen Qualifikationen eher pragmatisch. Die Art der Anerkennungsverfahren durch Kammern und Behörden beeinflusst die Aufnahmebereitschaft gegenüber Migrantinnen und Migranten nicht.  IAB-Forscherin Monika Senghaas erklärt: „Das legt nahe, dass auch weniger restriktive Anerkennungsverfahren von der Erwerbsbevölkerung akzeptiert würden.“ „Sofern Arbeitgeber Migrantinnen und Migranten benötigen und diese arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, befürworten die Befragten eine längerfristige Aufenthaltsdauer,“ ergänzt IAB-Forscher Christopher Osiander.

Die Forschenden untersuchten auch, wie sich sozialstrukturelle Merkmale der Befragten auf die Akzeptanz von Fachkräfteeinwanderung auswirken. Personen, die sich Sorgen um die Wirtschaft oder um die eigene finanzielle Situation machen, befürworten seltener eine längere Aufenthaltsdauer. Auch die politische Präferenz spielt eine Rolle. Anhängerinnen und Anhänger der der CDU/CSU, der FDP und der AfD lehnen eine längere Aufenthaltsdauer eher ab, die der Linken befürworten eher eine längere Aufenthaltsdauer. Die Studie basiert auf einer Befragung von 1.117 Personen im Rahmen des Forschungsprojekts „Akzeptanz sozial- und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Regelungen“ des IAB und der Universität Bamberg. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-24.pdf

Seit dem 24. Februar 2022 sind allein nach Deutschland mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen. Viele ukrainische Geflüchtete nehmen inzwischen aktiv am Leben in Deutschland teil: 17 Prozent sind in Deutschland bereits erwerbstätig, die Hälfte besucht einen Sprachkurs, und 60 Prozent leben in einer eigenen Wohnung. Die geflüchteten Kinder besuchen Schulen und einige auch Kitas. Während die meisten ukrainischen Geflüchteten planen, nur zeitlich begrenzt in Deutschland zu bleiben, möchte ein Viertel gleichwohl dauerhaft hier leben. Diese Ergebnisse liefert die erste repräsentative Studie über die Lebenssituation von nach Deutschland geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainern, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vorgelegt haben.

Als häufigstes Motiv für die Wahl Deutschlands als Zielland nannten die Geflüchteten, dass bereits Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte hier leben (60 Prozent). 80 Prozent der erwachsenen Geflüchteten sind Frauen, von denen 48 Prozent mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben. Nur etwas mehr als 20 Prozent der Frauen kamen mit einem Partner, während dies bei den Männern etwas mehr als 70 Prozent waren.

Mit der Aktivierung der sogenannten „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“ durch die EU wurde schnell Planungssicherheit geschaffen. 76 Prozent der ukrainischen Geflüchteten haben nach dieser Richtlinie eine zunächst bis März 2024 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, 18 Prozent eine Fiktionsbescheinigung, die bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Mit der Aufenthaltserlaubnis sowie mit der Fiktionsbescheinigung ist es ukrainischen Geflüchteten möglich, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt zu beziehen. Zudem werden sie mit der Übernahme in das Grundsicherungssystem des Sozialgesetzbuch II im Bedarfsfall schnell in die Förderstruktur der Jobcenter integriert.

Knapp drei Viertel der Befragten leben zum Befragungszeitpunkt in privaten Wohnungen und Häusern, weitere 17 Prozent in Hotels und Pensionen und lediglich 9 Prozent in Gemeinschaftsunterkünften. Unter den Personen, die in privaten Unterkünften wohnen, leben 60 Prozent dort alleine oder mit ihren ebenfalls geflüchteten Familienangehörigen zusammen, gut ein Viertel bei bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freundinnen und Freunden oder Bekannten.

Überdurchschnittliches formales Bildungsniveau und hohe Bereitschaft zum Deutschlernen

Überdurchschnittlich viele der Geflüchteten weisen ein hohes formales Bildungsniveau auf. So liegt das durchschnittliche Bildungsniveau der in Deutschland lebenden erwachsenen Geflüchteten deutlich höher als das der Bevölkerung in der Ukraine: 72 Prozent verfügen über Hochschulabschlüsse oder vergleichbare Abschlüsse (in der Ukraine insgesamt: 50 Prozent).

Nur wenige der Geflüchteten verfügen indes schon über gute deutsche Sprachkenntnisse: Acht von zehn Geflüchteten gaben in der Befragung an, dass sie keine oder eher schlechte Deutschkenntnisse besitzen. Zum Befragungszeitpunkt besuchten gleichwohl 51 Prozent der erwachsenen Geflüchteten einen Deutschkurs oder hatten diesen abgeschlossen. 36 Prozent haben dabei einen Integrationskurs oder ein anderes (Sprach-)Kursangebot des BAMF genutzt. Die Zahl der Kursteilnehmenden ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer schnell gestiegen: Zwei Monate nach dem Zuzug besuchten 9 Prozent der Befragten einen Deutschkurs, nach vier Monaten 33 Prozent und nach sechs Monaten 49 Prozent.

Kinder besuchen mehrheitlich deutsche Schulen und teilweise Kitas

Insbesondere Kinder, deren Eltern einen Sprachkurs besuchen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, besuchen oft eine Kinderbetreuungseinrichtung. In Familien, in denen Geflüchtete mit einem Kind in Deutschland zusammenleben, haben 22 Prozent der Kinder unter drei Jahren und knapp 60 Prozent der Kinder im Kindergartenalter einen Kita-Platz.

In mehr als 90 Prozent der Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter besucht mindestens ein Kind eine Schule in Deutschland. In knapp einem Viertel dieser Familien wird auch der Online-Unterricht einer ukrainischen Schule genutzt. Der überwiegende Teil dieser – meist schon älteren – Kinder tut dies nur ergänzend zum Schulbesuch in Deutschland, knapp 3 Prozent nutzen ausschließlich ukrainischen Online-Unterricht.

Quote der Erwerbstätigen steigt

Vor dem Hintergrund der kurzen Aufenthaltsdauer ist die Erwerbstätigenquote unter den Geflüchteten sehr hoch: Unter denjenigen Befragten mit einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und länger haben bereits 18 Prozent einen Arbeitsplatz gefunden. Sechs Monate nach dem Zuzug sind die Erwerbstätigenquoten von Männern (24 Prozent) allerdings deutlich höher als die von Frauen (16 Prozent). Die Erwerbstätigenquoten hängen vom Bildungsniveau ab, bei Frauen spielt eine wichtige Rolle ob Kleinkinder einen Betreuungsplatz haben. Die Erwerbstätigkeitsquoten steigen auch, wenn sich die Geflüchteten ihren Wohnort frei auswählen konnten. 71 Prozent der erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainer üben in Deutschland qualifizierte oder hochqualifizierte Tätigkeiten aus.

Mehrheit fühlt sich willkommen, Unterstützung in vielen Lebensbereichen weiterhin notwendig

Wie geht es Ukrainerinnen und Ukrainern, die in Deutschland Schutz gefunden haben? Knapp die Hälfte der Geflüchteten hat bereits regelmäßig Kontakt zu Deutschen. Ihren Gesundheitszustand bewerten die Befragten als ähnlich gut wie die deutsche Bevölkerung den ihren. Allerdings gibt es Hinweise auf psychische Belastungen der geflüchteten Kinder. Auch die sehr viel geringere Lebenszufriedenheit im Vergleich zur deutschen Bevölkerung weist darauf hin, dass der Krieg die ukrainischen Geflüchteten stark belastet.

Die überwiegende Mehrheit der Befragten (76 Prozent) fühlte sich bei ihrer Ankunft „voll und ganz“ oder „überwiegend“ willkommen in Deutschland. Die Bleibeabsichten sind dagegen sehr unterschiedlich: 34 Prozent wollen nach Kriegsende Deutschland verlassen, 26 Prozent für immer und 13 Prozent für mehrere Jahre oder kürzer in Deutschland bleiben, 27 Prozent können noch keine Aussage treffen.

Die große Mehrheit der ukrainischen Geflüchteten sieht weiter einen hohen Unterstützungsbedarf durch den Staat und andere Akteure. Am häufigsten nennen die Befragten nötige Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der Arbeitssuche, bei der Gesundheitsversorgung sowie der Wohnungssuche. Sprachkursangebote und Angebote zur Arbeitsvermittlung werden bereits breit genutzt. Die Daten weisen darauf hin, dass diese und weitere Angebote von zentraler Bedeutung für Integration und Teilhabe sind und weiter ausgebaut werden sollten.

Insgesamt bewerten die Forscherinnen und Forscher von IAB, BiB, BAMF-FZ und SOEP die ersten Erkenntnisse zur Teilhabe angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer als positiv. Das hohe Bildungsniveau, aber auch die rechtlichen und institutionellen Bedingungen in Deutschland und der schnelle Ausbau von Unterstützungs- und Integrationsangeboten erleichtern die Lebens- und Arbeitssituation für ukrainische Geflüchtete. Nun gilt es, diese guten Voraussetzungen in der Praxis so umzusetzen, dass sie bestmöglich für die Teilhabe an Arbeitsmarkt, Bildungs- und Gesundheitssystem und Gesellschaft genutzt werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die große Gruppe an Ukrainerinnen und Ukrainern, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben möchten. Bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau integrationsfördernder Angebote muss aber gleichzeitig auch der hohen Ungewissheit und Heterogenität der Bleibeabsichten Rechnung getragen werden.

Hintergrundinformationen zur Studie:

Die IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP Befragung ist eine Längsschnittbefragung von ukrainischen Geflüchteten. Befragt wurden in der ersten Welle 11.225 ukrainische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 70 Jahren, die vom 24. Februar 2022 bis zum 8. Juni 2022 nach Deutschland zugezogen sind und bei den Einwohnermeldeämtern registriert waren. Die Befragung wurde vom Befragungsinstitut infas zwischen August und Oktober 2022 durchgeführt. Der Fragebogen war auf Ukrainisch und Russisch verfügbar und konnte sowohl online als auch auf Papier ausgefüllt werden. Ab Januar 2023 wird eine zweite Welle der Befragung durchgeführt. Finanziert wird die Studie vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Studie finden Sie unter dem folgenden Link zum Download: https://iab.de/bericht-gefluechtete-ukraine/ (PDF)

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:  https://www.iab.de/ukr-projekt-info

Ansprechpartner für Medienanfragen:

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Marie-Christine Nedoma
Telefon: +49 911 179 1946
E-Mail: presse@iab.de

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
Dr. Christian Fiedler
Telefon: +49 611 75 4511
E-Mail: Christian.fiedler@bib.bund.de

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Jochen Hövekenmeier
Telefon: +49 911 943 177 99
E-Mail: pressestelle@bamf.bund.de

Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
Monika Wimmer
Telefon: +49 30 897 89 251
E-Mail: mwimmer@diw.de oder presse@diw.de

Coaching ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialen Arbeitsmarkts. Damit soll das geförderte Beschäftigungsverhältnis stabilisiert werden. Die Geförderten sind überwiegend mit dem Coaching zufrieden, sie wünschen sich aber zum Teil eine weitergehende Unterstützung. Dies könnte auf spezifische Verbesserungspotenziale hinweisen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Durchschnittlich erhielten die Geförderten der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes Coaching zu drei Betreuungsbereichen. Etwa die Hälfte der Geförderten wurde – laut Befragungsdaten – beim Umgang mit Behörden, bei der Bewältigung persönlicher Probleme oder bei Problemen im Betrieb, zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen, von einer Coachin oder einem Coach unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wurden bei Gesundheitsfragen oder der Organisation des Arbeitsalltags und der Anpassung von Arbeitsbedingungen gecoacht. Von den Geförderten mit Betreuungsaufgaben wurde etwa ein Viertel bei der Organisation der Pflege von Angehörigen beziehungsweise der Kinderbetreuung unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wünschten sich Coaching in weiteren Bereichen.

Befragungsergebnissen zufolge hat die überwiegende Mehrheit der Geförderten bereits ein Coaching erhalten und es fanden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. 43 Prozent der Geförderten wurden von Mitarbeitenden des Jobcenters und 57 Prozent durch externe Coaches betreut. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen ihrer persönlichen Situation empfanden die Gecoachten eine Coachin oder einen Coach aus dem Jobcenter hilfreicher. Dies könnte, so die IAB-Forschenden, an der größeren Erfahrung im Umgang mit Behörden oder mit Problemlagen von Grundsicherungsbeziehenden bei der Integration in Erwerbsarbeit liegen. Konkrete Hilfen in diesen Bereichen könnten schon kurzfristig zu einer wahrgenommenen Verbesserung der persönlichen Situation führen. „Allerdings wünschten sich Befragte mit einer Coachin oder einem Coach aus dem Jobcenter öfter zusätzliche Beratungsinhalte und ein umfangreicheres Coaching als bei einer externen Coachin oder einem externen Coach“, fügt Mit-Autorin Zein Kasrin hinzu.

Mit der Bürgergeldreform plant die Bundesregierung, ein Coaching unabhängig von der Teilnahme an Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch können erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit vielfältigen Problemlagen unterstützt werden. „Angesichts unserer Befunde sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Bedarfe der Leistungsberechtigten breit abgedeckt werden können“, so IAB-Forschungsbereichsleiter Joachim Wolff. Die Studie basiert auf der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“, in deren ersten Welle insgesamt 5.444 Geförderte der beiden 2019 neu eingeführten Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ befragt wurden. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-23.pdf. Ein begleitendes Interview dazu finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-gefoerderten-erteilen-dem-coaching-eine-gute-note

Im ersten Halbjahr 2020 nahmen im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung weniger Personen an wichtigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teil als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im zweiten Halbjahr 2020 stieg die Zahl zwar wieder an, das Niveau vor der Pandemie wurde aber bisher nicht wieder erreicht. Unabhängig davon blieb die Förderwirkung bei allen untersuchten Maßnahmen durchweg positiv. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Den stärksten Einbruch bei den Zugängen gab es bei den Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger. Dort sanken die Zugänge im ersten Halbjahr 2020 um 40 Prozent. „Auch wenn die Eintrittszahlen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 vorübergehend wieder angestiegen sind, wurden die alten Stände bisher nicht wieder erreicht“, erklärt Gesine Stephan, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“.

Die Wirkung der Maßnahmen, gemessen an dem Zuwachs im Anteil der Geförderten, der ein Jahr nach Maßnahmenbeginn in Beschäftigung ist, blieb während der Covid-19-Pandemie relativ stabil. Bei den kürzeren Weiterbildungsmaßnahmen bis drei Monate waren in der Gruppe der Geförderten ein Jahr nach Förderbeginn mindestens 15 Prozentpunkte mehr in Beschäftigung als in der Vergleichsgruppe. Auch für etwas längere Weiterbildungen sowie für Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung bei einem Träger ermittelt die Studie positive - wenn auch etwas geringere - Wirkungen. Für Personen, die an betriebsnahen Maßnahmen teilnahmen, fiel die geschätzte Förderwirkung am höchsten aus – bei diesen ist aber auch das Risiko von Mitnahme- und Substitutionseffekten auf der betrieblichen Ebene am größten.

Die Autorinnen und Autoren haben auch untersucht, welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie aus Sicht der Bildungsanbieter auf die Durchführung der Weiterbildungen hatte. Fast 20 Prozent der Bildungsanbieter, die zu Beginn der Pandemie Weiterbildungskurse im Präsenzformat angeboten haben, mussten solche Kurse abbrechen. 56 Prozent gaben an, dass Kurse ausgesetzt wurden. Für einen großen Teil der Präsenzkurse war aber eine alternative Durchführung umsetzbar: Fast 77 Prozent aller Träger haben Kurse von Präsenz- auf Onlineformate umgestellt. „Die Möglichkeiten einer virtuellen Durchführung von Weiterbildungskursen hängen stark von der Art und dem Inhalt der Weiterbildung ab. Je mehr praktische Anteile die Weiterbildung beinhaltet, desto schwieriger dürfte sich eine Umstellung gestalten“, gibt die IAB-Autorin Julia Lang zu bedenken.

Neben Ergebnissen aus einer Befragung von Bildungsanbietern beruht die Studie auf Ergebnissen der Wirkungsanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Verfahren TrEffeR („Treatment Effects and Prediction”) überprüft die Zentrale der BA laufend, wie sich die Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsmarktchancen der Geförderten auswirkt. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-22.pdf.

Das Arbeitsvolumen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,2 Prozent auf 15,6 Milliarden Stunden gestiegen. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich ein Anstieg um 0,1 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Jede erwerbstätige Person arbeitete dabei 342,1 Stunden im Quartal, ein Plus von 1,1 Prozent.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal mit 1,1 Prozent deutlich gestiegen und erreicht mit 45,6 Millionen Personen einen neuen Rekord. Auch die Zahl der Beschäftigten mit einem Nebenjob erreicht mit 4,29 Millionen einen Rekordstand. „Die Beschäftigung hat sich von der Coronakrise erholt und ist bisher robust gegenüber den aktuellen Krisen. Nur der hohe Krankenstand sorgt dafür, dass das Vorkrisenniveau beim Arbeitsvolumen noch nicht wieder erreicht werden konnte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2022 mit 5,56 Prozent deutlich über dem des Vorjahresquartals von 4,10 Prozent. Vor der Covid-19-Pandemie, im dritten Quartal 2019, betrug das Arbeitsvolumen 15,9 Milliarden Stunden.

Die Arbeitsproduktivität hingegen ist im dritten Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1 Prozent gesunken. Weber erläutert dazu: „Während das Arbeitsvolumen zunimmt, bekommt die Wirtschaft durch die Energiekrise den nächsten Dämpfer. Das drückt die Produktivität ins Minus.“

Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Kurzarbeit nach vorläufigen Hochrechnungen im dritten Quartal 2022 deutlich um 770.000 auf nun 170.000 Personen zurückgegangen. Während die coronabedingten Einschränkungen gelockert wurden, behindern in vielen Betrieben Engpässe bei Rohstoffen und Vorleistungsgütern im Produzierenden Gewerbe infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine die Produktion. Das Niveau der daraus folgenden Kurzarbeit ist allerdings bislang eher moderat.

Die Teilzeitquote ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,1 Prozentpunkte gestiegen und lag bei 38,8 Prozent. „Dies liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gastgewerbe oder dem Bereich Erziehung und Unterricht“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. Enzo Weber ergänzt: „Es gibt heute die höchste Teilzeitquote aber auch einen Rekordwert bei der betriebsüblichen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten: Sie arbeiten mittlerweile drei Stunden pro Woche mehr als noch in den 2000er Jahren.“

Im Rahmen der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum ab 2018 (Sommerrechnung) hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung überarbeitet. Dabei wurden Datenquellen aktualisiert und neue Datengrundlagen integriert.  Eine ausführliche Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung ist unter https://doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb1322.pdf online abrufbar.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2203.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.