Flexibler Renteneinstieg
Die Möglichkeit, weniger zu arbeiten und mit Abschlägen früher in Rente zu gehen, gibt es bereits seit 1992. Die bisherige Regelung für eine solche Teilrente gilt aber als kompliziert und unflexibel und wird kaum genutzt. Derzeit werden daher Alternativen für einen flexibleren Ausstieg aus dem Berufsleben diskutiert. Nicht nur ein früherer Renteneintritt sondern auch Arbeiten über die gesetzliche Altersgrenze hinaus sind dabei Thema.
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Literaturhinweis
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Oktober 2016 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) (BT-Drucksache 18/9787) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Statt Rente erst ab 67 - Altersgerechte Übergänge in die Rente für alle Versicherten erleichtern (BT-Drucksache 18/3312) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flexibl: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)
Zitatform
(2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Oktober 2016 zum a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) (BT-Drucksache 18/9787) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Statt Rente erst ab 67 - Altersgerechte Übergänge in die Rente für alle Versicherten erleichtern (BT-Drucksache 18/3312) c) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flexibl. Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)762 v. 14.10.2016), 87 S.
Abstract
Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17.10.2016 geplanten Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz). (IAB-Doku)
Liste der Sachverständigen:
Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutsche Rentenversicherung Bund; Bundesagentur für Arbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Deutscher Caritasverband e. V.; Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED)
Einzelsachverständige: Dr. Johannes Geyer - DIW; Prof. Dr. Bomsdorf; Alwin Baumann; Jutta Schmitz, Duisburg; Heinz Landwehr. -
Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz): Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (2016)
Zitatform
(2016): Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz). Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/9787 (27.09.2016)), 53 S.
Abstract
"Vereinfachung der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze durch Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts; regelmäßige Erhöhung des Rentenanspruchs durch Einführung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Möglichkeit zum Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei Beschäftigung und Vollrentenbezug nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 50. Lebensjahr, erweiterte Rentenauskunft, Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation zur Stärkung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, befristete Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze, Erweiterung der Weiterbildungsförderung bei Kleinstunternehmen; Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben: Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksachen 18/9787, 18/10065) (2016)
Zitatform
(2016): Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksachen 18/9787, 18/10065). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/10066 (19.10.2016)), 3 S.
Abstract
"Vereinfachung der Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze durch Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts; regelmäßige Erhöhung des Rentenanspruchs durch Einführung der Rentenversicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze und Möglichkeit zum Verzicht auf Versicherungsfreiheit bei Beschäftigung und Vollrentenbezug nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug ab dem 50. Lebensjahr, erweiterte Rentenauskunft, Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation zur Stärkung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, befristete Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze, Erweiterung der Weiterbildungsförderung bei Kleinstunternehmen; Einfügung und Änderung versch. §§ von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung" (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
In die Rente wider Willen? (2015)
Zitatform
Brussig, Martin (2015): In die Rente wider Willen? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 68, H. 6, S. 407-416. DOI:10.5771/0342-300X-2015-6-407
Abstract
"Ältere ALG-II-Beziehende sind verpflichtet, eine Altersrente auch dann zu beantragen, wenn sie nur vorzeitig, d.h. mit Abschlägen, in Anspruch genommen werden kann. Unter anderem wegen der Fremdbestimmung der ALG-II-Beziehenden durch die Jobcenter und wegen der Fehlanreize für die Jobcenter, die sich aus dieser Regelung ergeben, steht die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente in der Kritik. Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Regelung für den Zugang in Altersrente von ALG-II-Beziehenden. Grundlage sind Daten der Gesetzlichen Rentenversicherung zum Rentenzugang. Obwohl diese Daten wichtige Informationen über die Absichten des Renteneintritts, den erstmaligen Zeitpunkt der Erfüllung rentenrechtlicher Voraussetzungen und der Einkommenssituation im Haushaltskontext nicht enthalten, erlauben sie doch, den Umfang des vorzeitigen Rentenzugangs und die Bestimmungsgründe dafür abzuschätzen. Die Ergebnisse stützen die Vermutung, dass sich das Rentenzugangsverhalten der ALG-II-Beziehenden nicht grundlegend ändern würde, wenn die Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente abgeschafft werden würde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Alter beim Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist gestiegen (2015)
Zitatform
Brussig, Martin (2015): Alter beim Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist gestiegen. (Altersübergangs-Report / Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen 2015-01), Duisburg, 18 S. DOI:10.17185/duepublico/45448
Abstract
"- Das mittlere Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung lag für ältere Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1945 bei 60,5 Jahren, für die 1948 Geborenen bei 61,7 Jahren. Gegenüber älteren Beschäftigten des Jahrgangs 1940 ist es um 0,7 bzw. 1,9 Jahre gestiegen. Trotz dieses markanten Anstiegs blieb das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung deutlich unterhalb der für diese Kohorten gültigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
- Zum überwiegenden Teil wurde der Anstieg des Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ermöglicht.
- Das Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bedeutet oft nicht das Ende jeglicher Erwerbsaktivität. Infolgedessen liegt das mittlere Alter für den vollständigen Arbeitsmarktaustritt deutlich oberhalb des mittleren Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Das Alter der letzten Arbeitsmarktaktivität (insbesondere geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosigkeit) ist zwischen den Kohorten der 1940 und 1945 Geborenen etwas stärker gestiegen als das Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nämlich von 60,8 auf 62,3 Jahre. Die Phase zwischen dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Arbeitsmarktaustritt hat sich im Durchschnitt von 365 auf 639 Tage verlängert.
- Die Ergebnisse zeigen, dass altersgerechte Arbeitsbedingungen, reduzierte Arbeitsbelastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und letztlich auch soziale Sicherheit für ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, um die steigenden Altersgrenzen in der Rentenversicherung zu flankieren. Dies gilt umso mehr, als der Zugang zu Altersteilzeitarbeit für die nachrückenden Kohorten deutlich restriktiver gestaltet ist." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Erwerbsbeteiligung und Erwerbsintensität Älterer in Deutschland vor und nach dem Renteneintritt (2015)
Börsch-Supan, Axel; Bucher-Koenen, Tabea; Goll, Nicolas; Kluth, Sebastian; Hanemann, Felizia;Zitatform
Börsch-Supan, Axel, Tabea Bucher-Koenen, Sebastian Kluth, Felizia Hanemann & Nicolas Goll (2015): Erwerbsbeteiligung und Erwerbsintensität Älterer in Deutschland vor und nach dem Renteneintritt. (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2015,04), München, 30 S.
Abstract
"Dieses Papier untersucht die Erwerbsneigung im Rentenalter in Deutschland sowohl von Personen, die ihr Rentenalter noch nicht erreicht haben, als auch von Individuen, die sich bereits im Ruhestand befinden und ein Alterseinkommen beziehen.
Der als flexibel gedachte Ausstieg vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist recht populär, findet aber mit über 400.000 Inanspruchnahmen zurzeit fast ausschließlich in Form der Altersteilzeit statt und diese wiederum zu 90% im Blockmodell. Teilrente nutzen dagegen lediglich 1.600 Personen. Ein gradueller Übergang in den Ruhestand findet also im Wesentlichen nur auf dem Papier statt. Die Kombination von Erwerbs- und Renteneinkommen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist hingegen trotz großer Flexibilität recht unpopulär. Dies mag vor allem an den starren Regelungen vor der Regelaltersgrenze liegen, da einmal getroffene Entscheidungen, in diesem Altersfenster aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, in aller Regel nicht revidiert werden.
Um ein genaueres Bild darüber zu erhalten, wer welche Flexibilisierungsmöglichkeiten wählt, werten wir die am MEA koordinierten Datensätze SHARE und SAVE aus. Bei großer Heterogenität dominieren tendenziell persönliche Gründe die rein finanziellen Motive für eine Erwerbstätigkeit im Ruhestand." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Internationale Evidenz zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand (2015)
Börsch-Supan, Axel; Bucher-Koenen, Tabea; Kutlu-Koc, Vesile; Kluth, Sebastian; Goll, Nicolas;Zitatform
Börsch-Supan, Axel, Tabea Bucher-Koenen, Sebastian Kluth, Vesile Kutlu-Koc & Nicolas Goll (2015): Internationale Evidenz zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand. (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2015,05), München, 11 S.
Abstract
"Dieses Papier untersucht die Erfahrungen mit flexiblen Renteneintrittsprogrammen im internationalen Kontext. Es zeigt sich, dass eine Subventionierung der Teilzeitbeschäftigung zwar positiv auf die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer wirkt, es dabei allerdings in der Regel zu einem Rückgang des für die Volkswirtschaft relevanten Arbeitsvolumens kommt. Dies liegt größtenteils daran, dass die wenigsten der hier betrachteten Rentensysteme anreizneutral sind, sondern finanzielle Nachteile für länger Arbeitende implizieren. Damit kommen zu den individuellen Präferenzen für einen frühen Renteneintritt noch die finanziellen Anreize aus dem Rentensystem." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vor- und Nachteile höherer Flexibilität als Instrument zur Erhöhung der Beschäftigung Älterer (2015)
Zitatform
Börsch-Supan, Axel, Tabea Bucher-Koenen, Sebastian Kluth, Marlene Haupt & Nicolas Goll (2015): Vor- und Nachteile höherer Flexibilität als Instrument zur Erhöhung der Beschäftigung Älterer. (MEA discussion papers / Munich Center for the Economics of Aging 2015,06), München, 43 S.
Abstract
"Dieses Papier beschäftigt sich mit der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung und der tatsächlichen Umsetzung flexibler Übergänge in den Ruhestand in Deutschland, sowie den derzeit diskutierten Reformmodellen für mehr Flexibilität. Es zeigt sich, dass es bereits eine Reihe von Maßnahmen gibt, die einen flexiblen Übergang vom Erwerbs- ins Arbeitsleben ermöglichen. Die Kernfrage ist daher: Wie würde sich eine weitere Flexibilisierung in Deutschland auswirken? Das Hauptergebnis unserer Analyse ist, dass es de facto unmöglich ist bei den in Deutschland bestehenden Zu- und Abschlägen ein Modell eines flexiblen Renteneintritts vor dem normalen Rentenalter zu konstruieren, das keine Frühverrentungsanreize beinhaltet. Will man das Arbeitsvolumen älterer Menschen erhöhen, darf man nicht gleichzeitig die derzeit bestehenden Anreize für eine frühe Verrentung durch ein flexibles (Teil-) Renteneintrittsalter für derzeit voll Arbeitende stärken. Dies würde insgesamt zu einer Reduzierung des Arbeitsvolumens Älterer führen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Flexibilität beim Übergang in die Rente (2015)
Zitatform
Czepek, Judith & Enzo Weber (2015): Flexibilität beim Übergang in die Rente. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 02/2015), Nürnberg, 6 S.
Abstract
"Der Bericht beschreibt den Status Quo zum flexiblen Renteneintritt, die existierenden Regelungen sowie die Hinderungsgründe ihrer Inanspruchnahme. Dabei geht es sowohl um Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintrittsalter als auch um parallele Beschäftigung bei einem vorzeitigen Renteneintritt. Anschließend werden aktuell diskutierte Reformvorschläge vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Die Flexi-Rente als Instrument zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung (2015)
Zitatform
Czepek, Judith & Enzo Weber (2015): Die Flexi-Rente als Instrument zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. (IAB-Stellungnahme 06/2015), Nürnberg, 13 S.
Abstract
"Um einen flexibleren Übergang in den Ruhestand und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe zur sogenannten Flexi-Rente einberufen. Bisherige Regelungen zum Rentenübergang haben beide Ziele bisher nicht ausreichend erreicht, daher wird für eine stärkere Flexibilisierung des Renteneintritts in mehrfacher Hinsicht Reformbedarf gesehen. Zusätzlich zu den Reformen bereits bestehender Regelungen soll der rentenmindernden Wirkung von Abschlägen entgegen gewirkt werden. Die Koalitionsarbeitsgruppe 'Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand' hat daher einen Vorschlag entworfen, der mehrere Änderungen beinhaltet:
- Die neue stufenlose Form der Teilrente vermeidet Fehlanreize. Die Regelung wird flexibler, vermeidet Unsicherheiten und wird dadurch besser planbar.
- Höhere, aber dennoch fixe Hinzuverdienstgrenzen setzen einen zusätzlichen Beschäftigungsanreiz. Dieser wirkt stärker für Bezieher niedrigerer Einkommen.
Die Neuregelung der Teilrente ist insofern als Fortschritt zu sehen, als Fehlanreizen, die eine Beschäftigung im Alter unattraktiv machen, entgegengewirkt wird. Die Gesamtwirkung ist dadurch begrenzt, dass die Zugangsvoraussetzungen zum vorzeitigen Rentenbezug relativ hoch sind. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen auf monatlich 850 Euro kann ebenso wie die Vermeidung der Grundsicherung im Alter und das Ansparen gegen die Inkaufnahme von Abschlägen potenzielle Altersarmut begrenzen. Die Anpassung an das Äquivalenzprinzip in der Arbeitslosenversicherung durch den Wegfall der Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte ab dem Eintrittsalter in die Regelrente ist gegenüber den Anreizen abzuwägen, diese gegenüber jüngeren Erwerbstätigen zu bevorzugen. Dass sich Beiträge zur Rentenversicherung auch für arbeitende Rentner rentensteigernd auswirken, ist gut und richtig." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Sicherung der Flexibilität beim Übergang in die Rente (2015)
Zitatform
Czepek, Judith & Enzo Weber (2015): Sicherung der Flexibilität beim Übergang in die Rente. In: Informationsdienst Altersfragen, Jg. 42, H. 2, S. 21-25., 2015-04-23.
Abstract
"Der Bericht beschreibt den Status Quo zum flexiblen Renteneintritt, die existierenden Regelungen sowie die Hinderungsgründe ihrer Inanspruchnahme. Dabei geht es sowohl um Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintrittsalter als auch um parallele Beschäftigung bei einem vorzeitigen Renteneintritt. Anschließend werden aktuell diskutierte Reformvorschläge vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Seniority wages and the role of firms in retirement (2015)
Zitatform
Frimmel, Wolfgang, Thomas Horvath, Mario Schnalzenberger & Rudolf Winter-Ebmer (2015): Seniority wages and the role of firms in retirement. (IZA discussion paper 9192), Bonn, 30 S.
Abstract
"In general, retirement is seen as a pure labor supply phenomenon, but firms can have strong incentives to send expensive older workers into retirement. Based on the seniority wage model developed by Lazear (1979), we discuss steep seniority wage profiles as incentives for firms to dismiss older workers before retirement. Conditional on individual retirement incentives, e.g., social security wealth or health status, the steepness of the wage profile will have different incentives for workers as compared to firms when it comes to the retirement date. Using an instrumental variable approach to account for selection of workers in our firms and for reverse causality, we find that firms with higher labor costs for older workers are associated with lower job exit age." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Betriebliche Regulierung des Übergangs von der Erwerbsphase in den Ruhestand (2015)
Fröhler, Norbert;Zitatform
Fröhler, Norbert (2015): Betriebliche Regulierung des Übergangs von der Erwerbsphase in den Ruhestand. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 68, H. 2, S. 86-107. DOI:10.5771/0342-300X-2015-2-86
Abstract
"Die 'Rente mit 63' hat es deutlich gemacht: Nach zwei Jahrzehnten der Einschränkung des Vorruhestands und der Anhebung der Altersgrenzen ist die flexible Gestaltung des Rentenübergangs wieder Teil der politischen Agenda. Entgegen dem Anschein stehen dabei jedoch nicht gesetzliche, sondern tarifliche und betriebliche Übergangsoptionen im Zentrum des staatlichen Regulierungsinteresses. Diese Steuerungsstrategie basiert auf der Annahme hinreichender Handlungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitsmarktparteien. Die Analyse des betrieblichen Rentenübergangs zeichnet jedoch ein anderes Bild: ein begrenztes und sinkendes Angebot an Übergangsoptionen, eine hohe und zunehmende Diversität der Übergangsbedingungen und eine starke und steigende Selektivität der Zugangschancen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt: Berichtsmonat: Oktober 2015. Hintergrundinformation (2015)
Hartmann, Michael; Reimer, Kim;Zitatform
Hartmann, Michael & Kim Reimer (2015): Auswirkungen der Rente ab 63 Jahren nach langjährigen Beitragszeiten auf den Arbeitsmarkt. Berichtsmonat: Oktober 2015. Hintergrundinformation. Nürnberg, 19 S.
Abstract
"Zum 1. Juli 2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung in Kraft. Das Gesetz ermöglicht langjährig Versicherten, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 45 Beitragsjahre vorweisen können, abschlagsfrei in Altersrente zu gehen. Die deutsche Rentenversicherung hat in der zweiten Jahreshälfte 2014 etwa 136.000 entsprechende Rentenzugänge registriert. Diese Hintergrundinformation erlaubt eine erste Einschätzung darüber, in welchem Umfang sich die Möglichkeit, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, auf dem Arbeitsmarkt niederschlägt.
Mit Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann gezeigt werden, wie sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der betroffenen Altersgruppe ab 63 Lebensjahren entwickelt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 30. Juni 2015 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet. Detailliertere Ergebnisse auf Basis der endgültigen Werte liegen quartalsweise vor und haben eine Wartezeit von 6 Monaten.
In den Statistiken zu den Arbeitsuchenden und den Arbeitslosen können Personen in der betroffenen Altersgruppen danach unterschieden werden, ob sie ihre Arbeitslosigkeit oder ihre Arbeitsuche mit dem Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' beendet haben. Es wird unterstellt, dass in dieser Altersgruppe der Abgangsgrund 'Ausscheiden aus dem Erwerbsleben' dem Beginn des Bezugs von Altersruhegeld entspricht. Darüber hinaus können in den Statistiken zu Empfängern von Arbeitslosengeld Abgänge mit dem Beendigungsgrund 'Altersrente' identifiziert werden; Angaben stehen dort nach 2 Monaten Wartezeit zur Verfügung." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force: evidence from German survey data (2015)
Hillmann, Katja; Hohenleitner, Ingrid;Zitatform
Hillmann, Katja & Ingrid Hohenleitner (2015): Impact of welfare sanctions on employment entry and exit from labor force. Evidence from German survey data. (HWWI research paper 168), Hamburg, 32 S.
Abstract
"Similar to numerous other European countries, Germany's unemployment policy went through a paradigm shift in 2005, towards activation policy by tightening their monitoring and sanction regime. With our study, we aim to provide causal evidence for whether an intended positive effect of benefit sanctions on employment entry of welfare recipients has been bought at the expense of an unintended enhanced incentive to leave the labor market. Using a mixed proportional hazard model, we draw causal inference of sanction enforcements on unemployment exit hazards. Based on a novel survey sample covering the first three years after the 'Hartz IV' law came into effect, we provide evidence for a positive impact of sanctions on employment as well as on exit from labor force." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Ein sanft paternalistischer Vorschlag zur Lösung des Rentenproblems (2015)
Zitatform
Knabe, Andreas & Joachim Weimann (2015): Ein sanft paternalistischer Vorschlag zur Lösung des Rentenproblems. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 10, S. 701-709. DOI:10.1007/s10273-015-1890-z
Abstract
"Wenn die Babyboom-Generation in das Rentenalter eintritt, also in weniger als zehn Jahren, werden die Erwerbstätigen deutlich mehr Rentner versorgen müssen als derzeit. Um dies zu erleichtern und die Altersarmut zu mildern, wurde die Riesterrente eingeführt, die allerdings weniger nachgefragt wird, als bei ihrer Einführung angenommen wurde. Um die Nachfrage zu steigern, schlagen die Autoren eine sanfte Rentenreform vor, die 'Nudging'-Elemente nutzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Vorurteile prägen den Umgang mit älteren Arbeitnehmern: Arbeitsmarkt und fließender Übergang in den Ruhestand (2015)
Mascher, Ulrike;Zitatform
Mascher, Ulrike (2015): Vorurteile prägen den Umgang mit älteren Arbeitnehmern. Arbeitsmarkt und fließender Übergang in den Ruhestand. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 25, H. 6, S. 339-346.
Abstract
Die Autorin gibt zunächst einen Überblick über die politische Diskussion und den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung flexibler Rentenübergänge. Im folgenden Abschnitt werden Gründe für einen späteren Renteneintritt dargelegt. Hierzu zählen die steigende Lebenserwartung, der Fachkräftemangel, der Wunsch nach sinnstiftender Arbeit im Alter oder die drohende Armut durch zu niedrige Renten. Bisher bestand die Möglichkeit, eine Teilrente vor dem Erreichen des Rentenalters zu beziehen oder aber als Rentner weiterzuarbeiten. Als Problem erweist sich, das meist die individuellen und kollektiven Voraussetzungen für eine längere Erwerbstätigkeit fehlen. Wesentliche Gründe hierfür sind die Arbeitsbedingungen und der Gesundheitszustand älterer Arbeitnehmer. (IAB)
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Literaturhinweis
Überlegung zur Flexibilisierung des Renteneintritts unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips (2015)
Meinhardt, Volker;Zitatform
Meinhardt, Volker (2015): Überlegung zur Flexibilisierung des Renteneintritts unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips. (IMK study 39), Düsseldorf, 27 S.
Abstract
"Die Überlegungen in dieser Arbeit beziehen sich auf eine Neugestaltung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und der Altersgrenzen, zu denen bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente und eines Arbeitseinkommens ein gleitender Ausstieg aus dem Erwerbsleben vollzogen werden kann.
Als Ergebnis zeigt sich, dass sich bei einem vorgezogenen Bezug einer Voll- oder einer Teilrente mit 60 Jahren und einer Teilweiterbeschäftigung bei Einhaltung des Äquivalenzprinzips erhebliche Renteneinbußen einstellen und bei dem gegenwärtig niedrigen Rentenniveau die Gefahr besteht, in die Grundsicherung für Ältere zu fallen. Es ist daher angebracht, einen vorgezogenen Renteneintritt davon abhängig zu machen, dass eine Beanspruchung der Grundsicherung für Ältere nicht eintreten wird.
Für den Fall der Flexibilisierung der Erwerbsphase über die Regelaltersgrenze hinaus muss die Koppelung der Befristung des Arbeitsvertrages an die Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Zugleich muss aber die 'Regelaltersgrenze' als Bezugspunkt für die Berechnung der Zu- und Abschläge bestehen bleiben. Geregelt werden muss auch, dass bei einer Verlängerung der Erwerbsphase über die Regelaltersgrenze hinaus weiterhin die Beitragspflicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Sozialversicherung bestehen bleibt." (Autorenreferat, IAB-Doku) -
Literaturhinweis
Effects of changes in pensions on the age of first benefit receipt: regression discontinuity evidence from repatriated ethnic Germans (2015)
Zitatform
Puhani, Patrick A. & Falko Tabbert (2015): Effects of changes in pensions on the age of first benefit receipt. Regression discontinuity evidence from repatriated ethnic Germans. (IZA discussion paper 8787), Bonn, 43 S.
Abstract
"To estimate the effects of large cuts in pensions on the age of first benefit receipt, we exploit two natural experiments in which such cuts affect a group of repatriated ethnic German workers. The pensions were cut by about 12%, yet, according to our regression discontinuity estimates based on administrative pension data, there was no significant delay in the age of first pension receipt. Based on additional data sources, we find (i) that almost all pension recipients of our study population had left the labor force and (ii) that repatriated ethnic Germans hold similar jobs and exhibit similar retirement behavior as low-skilled Germans. The results are consistent with low-skilled workers in Germany being frozen in a corner solution equilibrium in which the optimal choice is to retire as early as possible." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))
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Literaturhinweis
Länger arbeiten, flexibel in Rente: Rahmenbedingungen für eine längere Erwerbstätigkeit (2015)
Rindfleisch, Eva;Zitatform
Rindfleisch, Eva (2015): Länger arbeiten, flexibel in Rente. Rahmenbedingungen für eine längere Erwerbstätigkeit. (Konrad-Adenauer-Stiftung. Analysen und Argumente 186), Berlin, 20 S.
Abstract
"- Deutschland ist seit 1992 auf einem guten Weg: Die Erwerbstätigkeit Älterer - vor und nach der Regelaltersgrenze - und das durchschnittliche Renteneintrittsalter haben sich positiv entwickelt.
- Ziel muss sein, auch nach 2029 eine jährliche Erhöhung der Regelaltersgrenze um ein bis zwei Monate zu erreichen: Dazu sollte die Rente mit 69 auf die politische Tagesordnung gesetzt werden.
- Um die Wirksamkeit monetärer Anreize zu erhöhen, sollte die Transparenz des deutschen Systems verbessert werden. Wichtig wäre die Erweiterung der jährlichen Renteninformation um Rentenprognosen bei unterschiedlichen Erwerbsaustrittsaltern.
- Damit Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben, sind Investitionen in Gesundheit und Weiterbildung und eine bedarfs- und anforderungsgerechte Ausgestaltung der Tätigkeiten entscheidend." (Autorenreferat, IAB-Doku)
