Springe zum Inhalt

Dossier

Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Über die Höhe und das Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe wird seit Einführung des SGB II – Bürgergeld kontrovers diskutiert. Sind die Regelsätze geeignet, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu gewähren? Ist die Bestimmung des Grundsicherungsniveaus unter Einbeziehung des Verbrauchsverhaltens unterer Einkommensgruppen legitim?
Dieses Themendossier Infoplattform stellt sowohl Literaturhinweise zu den methodischen Fragen als auch zur sozialpolitischen Diskussion zusammen.
Im Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen (2008)

    Feil, Michael; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Feil, Michael & Jürgen Wiemers (2008): Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen. (IAB-Kurzbericht 11/2008), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat auch die Höhe der Grundsicherung und die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Neben allgemeinen Gerechtigkeitsaspekten geht es vor allem um die Frage, ob und wie staatliche Transfers zur Vermeidung von Armut beitragen. Um die Situation von Familien zu verbessern, gibt es eine Reihe von politischen Forderungen. Hier werden zwei zentrale Vorschläge untersucht: Die Erhöhung des Arbeitslosengelds II (ALG II) und die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dabei geht es sowohl um die zu erwartenden Kosten als auch um die wahrscheinlichen Anreiz- und Verteilungswirkungen. Würde die ALG-II-Regelleistung von derzeit 351 EUR auf 420 EUR monatlich erhöht, müsste mit Kosten in Höhe von 10 Mrd. EUR gerechnet werden. Die Zahl der 'Hartz-IV-Empfänger' würde um bis zu 2 Mio. steigen, die Armutsrisikoquote würde um etwa 2 Prozentpunkte sinken. Eine bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 EUR/Monat für minderjährige Kinder würde etwa 18 Mrd. EUR kosten. Sie würde die Zahl der relativ einkommensarmen Haushalte mit Kindern etwas verringern. Die allgemeine Armutsquote bliebe aber unverändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wiemers, Jürgen ;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Reformen im Niedriglohnsektor: eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte (2008)

    Franz, Wolfgang; Clauss, Markus; Schubert, Stefanie; Gürtzgen, Nicole;

    Zitatform

    Franz, Wolfgang, Nicole Gürtzgen, Stefanie Schubert & Markus Clauss (2008): Reformen im Niedriglohnsektor. Eine integrierte CGE-Mikrosimulationsstudie der Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. In: W. Franz, H. J. Ramser & M. Stadler (Hrsg.) (2008): Arbeitsverträge (Wirtschaftswissenschaftliches Seminar Ottobeuren, 37), S. 231-260, 2007-10-15.

    Abstract

    "Ziel dieses Beitrags ist die Quantifizierung der mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II verbundenen Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekte. Zusätzlich wird ein Reformszenario simuliert, welches die Anreizstruktur im Niedriglohnbereich verbessern soll. Methodisch wird ein Mikrosimulationsmodell mit einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell kombiniert. Dieses Vorgehen vereint die Vorteile der Mikrosimulation durch die detaillierte Berücksichtigung der Haushalte auf Basis der Daten des Sozioökonomischen Panels mit den Vorteilen eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells. So werden neben den Erstrundeneffekten auch Rückkopplungseffekte aufgrund von Preisänderungen mit eingeschlossen. Für die Hartz IV-Reform lässt sich auf Basis der Simulationsergebnisse ein geringfügiger Beschäftigungsgewinn in Höhe von 45.000 Personen quantifizieren. Demgegenüber errechnet sich für das alternative Szenario, welches eine Absenkung der Regelsätze sowie der Transferentzugsquote vorsieht, ein Beschäftigungsgewinn von 190.000 Personen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gürtzgen, Nicole;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget (2008)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2008): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget. (Bericht der Statistik der BA), Nürnberg, 63 S.

    Abstract

    "Die statistische Berichterstattung über die soziale Lage von hilfebedürftigen Bedarfsgemeinschaften wird mit diesem Bericht um die Bedarfe und das den Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung stehende Haushaltsbudget erweitert. Im Dezember 2007 wurden bundesweit 3.620.000 Bedarfsgemeinschaften mit 7.020.000 hilfebedürftigen Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut. Die nachfolgenden Ergebnisse beruhen auf Daten von Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen, in denen 85 Prozent der Bedarfsgemeinschaften und 84 Prozent der Hilfebedürftigen betreut werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Hier finden Sie ergänzende Informationen.
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Was Kinder brauchen ...: für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe) (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Was Kinder brauchen ... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Berlin, 53 S.

    Abstract

    Mit der Expertise zur Bestimmung eines bedarfsgerechten Kinderregelsatzes nach dem Statistikmodell wird zweierlei klargestellt: "1. Die Errechnung von Kinderregelsätzen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist zwar methodisch anspruchsvoll, da die Statistik nur sehr begrenzt spezifische Ausgaben für Kinder ausweist, jedoch durchaus möglich. 2. Die derzeitige Ableitung der Kinderbedarfe als prozentualer Abschlag vom Regelsatz für Erwachsene geht eklatant an der Bedarfsstruktur von Kindern und Jugendlichen vorbei und führt im Ergebnis zu Leistungssätzen, die weit unterhalb des tatsächlichen Mindestbedarfes von Kindern zur Teilhabe an dieser Gesellschaft liegen." Den Herleitungsprinzipien der Bundesregierung für den Regelsatz für Erwachsene folgend - Statistikmodell und durchgehende Pauschalierung aller Leistungen - müsste der Kinderregelsatz nach Ansicht der Autoren deutlich über den amtlichen 211 Euro (bis unter 14 Jahre) und 281 Euro (ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre) liegen. Abschließend werden folgende Forderungen aus der Expertise abgeleitet: 1. (Wieder)Einführung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger und atypischer Leistungen; 2. Erhöhung der Regelsätze für 0- bis unter 6-Jährige auf 254 Euro, für 6- bis unter 14-Jährige auf 297 Euro, für 14- bis unter 18-Jährige auf 321 Euro; 3. Dynamisierung der Kinderregelsätze anhand der Lebenshaltungskosten und nicht mehr wie derzeit anhand der Rentenentwicklung; 4. Ausbau der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort - insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport - und Schaffung von kostenfreien bzw. stark kostenreduzierten Zugängen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für einen spezifischen Preisindex zur Anpassung der Regelsätze (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Hartz-IV-Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für einen spezifischen Preisindex zur Anpassung der Regelsätze. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 2, S. 68-73.

    Abstract

    "Die Verbraucherpreise steigen erheblich. Gegenüber 2006 nahmen sie im Jahresdurchschnitt 2007 allein um 2,2 Prozent zu. Das war die höchste Jahresteuerungsrate seit 1994. Besonders stark sind zwischen Dezember 2006 und Dezember 2007 die Preise für Strom (+ 6,8 %) und Nahrungsmittel (+ 6,0 %) gestiegen. Dabei kletterten die Preise für Butter sogar um 44,9 Prozent, für Mehl um 27,6 Prozent oder für Speisequark um 37,8 Prozent. Besonders betroffen von den Preissteigerungen beim Grundbedarf sind die Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe. Denn die Regelsätze für ihren Lebensunterhalt wurden de facto seit 2003 (im Westen) nur ein einziges Mal erhöht: um ganze zwei Euro (0,58 %) im Juli 2007. Im Folgenden wird aufgezeigt, welche realen Verluste damit verbunden waren und wie das Absinken des Realwertes des Regelsatzes durch die Einführung eines spezifischen Preisindex weitgehend verhindert werden könnte." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die soziale Grundsicherung in Deutschland: Status quo, Reformoptionen und Reformmodelle (2008)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2008): Die soziale Grundsicherung in Deutschland. Status quo, Reformoptionen und Reformmodelle. (IW-Positionen 37), Köln: Deutscher Instituts-Verlag, 64 S.

    Abstract

    "Zwar ist mit der Hartz-IV-Reform der Rahmen der sozialen Grundsicherung in Deutschland gerade erst grundlegend reformiert worden. Dennoch gibt es nach wie vor eine Diskussion um die Weiterentwicklung des bestehenden Systems des Arbeitslosengelds II. In der Debatte geht es vor allem darum, die Grundsicherung so auszurichten, dass möglichst große Anreize von ihr ausgehen, erwerbstätig zu werden und zu bleiben. Die IW-Position bewertet Vorschläge für alternative Systeme, die für eine effektive Grundsicherung geeignet sind. Während die negative Einkommensteuer funktional äquivalent zum Arbeitslosengeld II ist, setzt das Workfare-Konzept auf eine konsequente Reziprozität der Leistungen. Demgegenüber verzichtet das Bürgergeld-Modell konsequent auf die Einforderung einer Gegenleistung. Auch der Vorschlag eines Mindestlohns wird betrachtet: Kann der Mindestlohn wirklich sicherstellen, dass jeder Haushalt ein existenzsicherndes Einkommen erzielt?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ist Hartz IV bedarfsdeckend?: verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II (2008)

    Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Spellbrink, Wolfgang (2008): Ist Hartz IV bedarfsdeckend? Verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 39, H. 1, S. 4-19.

    Abstract

    Die Entscheidung des Gesetzgebers des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV'), die Höhe der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit 345,- Euro festzusetzen und zugleich davon auszugehen, dass diese 345,- Euro abschließend und bedarfsdeckend sind, wurde vielfach kritisiert. In der Tat erweist sich die Regelleistung bei isolierter Betrachtung (insbesondere für Kinder und Jugendliche) als beschämend niedrig. Auch ist der jährliche Anpassungsmechanismus, der an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts anknüpft, sachwidrig. Aus der sozialpolitischen Problematik und teilweisen Sachwidrigkeit der Regelungen des SGB II kann jedoch nicht ohne Umstände die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung abgeleitet werden. Aus dem Grundsatz der Menschenwürde (Art. 1 GG) ist ein konkreter Anspruch auf ein bezifferbares Niveau des Existenzminimums nicht ableitbar. Auch gibt es kein verfassungsrechtlich begründbares Recht auf ein bestimmtes Verfahren der Ermittlung der Höhe der Regelleistung. (GESIS)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung und Erwerbsanreiz: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2008)

    Abstract

    "Das Gutachten bietet eine fundierte Analyse einer Vielzahl von Kombilohnmodellen unter Berücksichtigung von Kosten und Beschäftigungseffekten. Der Beirat rät von der Umsetzung von Bürgergeldmodellen und von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ab, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken, ungewissen Beschäftigungseffekten sowie einer Reihe systematischer Probleme verbunden sind. Zur Stimulierung von Arbeitsangebot und -nachfrage im Niedriglohnbereich setzt der Beirat dagegen auf Workfare und Lohnsubventionen in einem eng begrenzten Rahmen. Die weitere konkrete Ausgestaltung soll aber vom Ergebnis zunächst vorzunehmender empirischer Experimente abhängig gemacht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Armut in Deutschland. Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 04), Berlin, 50 S.

    Abstract

    "Ziel der Studie ist die Ermittlung von Größe und Struktur der Bevölkerung in Deutschland mit Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Dieses Minimum ergibt sich aus den Vorschriften des SGB II bzw. SGB XII zur Bemessung des mit Alg II und Sozialgeld bzw. mit Hilfe zum Lebensunterhalt zu sichernden Bedarfs; es kennzeichnet damit eine Armutsgrenze 'nach gesetzlicher Lesart'. Zur Erfassung des Einkommenssegments unter der Alg II-Grenze wird ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels von 2004 gerechnet Mit dem Simulationsmodell werden zunächst Bedarfsgemeinschaften innerhalb der Haushalte nach den Vorschriften des SGB II approximativ abgegrenzt, für die dann der Bedarf ermittelt und dem jeweiligen Einkommen gegenübergestellt wird. Zudem wird zumindest näherungsweise überprüft, inwieweit die Vermögensverhältnisse der einkommensarmen Haushalte einem Unterstützungsanspruch entgegen stehen. Übersteigt der errechnete Bedarf das zu berücksichtigende Einkommen und bleibt das Vermögen hinter den Freibeträgen zurück, gilt die Bedarfsgemeinschaft als potenziell anspruchsberechtigt. Insgesamt erweisen sich etwa 10 Mio. Personen der SGB II-Zielgruppe (ohne Alte und Erwerbsunfähige) als bedürftig: Daraus ergibt sich eine Bedürftigkeitsquote von etwa 16%, die freilich regional stark differiert: in den neuen Ländern liegt sie bei 23%, in den alten Ländern bei lediglich 15%. Zudem zeigt sich, - dass nur etwa 7% der Personen in Vollerwerbs-Bedarfsgemeinschaften bedürftig sind, diese Gruppe aber dennoch 3 Mio. Personen umfasst; - dass zwei Drittel der Personen in Arbeitslosen-Bedarfsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind, das sind knapp 3,3 Mio. Personen; - und dass etwa 3,4 Mio. bzw. mehr als ein Fünftel der Kinder und Schüler(innen) bedürftig sind. Aus einer Gegenüberstellung der Simulationsergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit über die tatsächlichen Grundsicherungsempfänger(innen) ist schließlich zu folgern, dass die amtlichen Zahlen die Größe und Struktur des Niedrigeinkommensbereichs nur teilweise spiegeln und nicht als Indiz für ungerechtfertigte Leistungsinanspruchnahme zu werten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich: empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich. Empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 4), Frankfurt am Main, 26 S.

    Abstract

    Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgen vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Gegenstand der Analyse für Paarhaushalte mit einem Kind sind die Konsumausgaben im untersten Einkommensquintil - auch nach Ausschluss verdeckter Armut - und bildungsrelevante Ausgaben sowie die Konsumausgaben im mittleren Einkommensquintil, die zum Vergleich herangezogen werden. Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. Die Regelsatzsumme des hier gewählten Familientyps liegt - je nach Alter des Kindes - um etwa 400 Euro bis 600 Euro unter den Konsumausgaben (ohne Ausgaben für Unterkunft und Heizung) der Vergleichsgruppe des untersten Einkommensquintils der nicht bedürftigen Familien. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Activation policies in Germany: from status protection to basic income support (2007)

    Konle-Seidl, Regina; Eichhorst, Werner; Grienberger-Zingerle, Maria;

    Zitatform

    Konle-Seidl, Regina, Werner Eichhorst & Maria Grienberger-Zingerle (2007): Activation policies in Germany. From status protection to basic income support. (IAB-Discussion Paper 06/2007), Nürnberg, 76 S.

    Abstract

    Der Beitrag bietet einen Überblick über die schrittweise Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Dabei wird nicht nur auf die neuen Instrumente aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik eingegangen, sondern es werden auch die Auswirkungen dieses Wandels auf die politische Ökonomie, Verwaltung und Rechtsstruktur eines Wohlfahrtsstaates bismarckscher Prägung analysiert. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Veränderungen des System der status- und beschäftigungsorientierten Arbeitslosenunterstützung, welches für einen Großteil der Bevölkerung aufgegeben wurde. Inzwischen wurde die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung verkürzt und die neu eingeführte Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung ist nicht länger einkommensabhängig. Der Druck auf die Arbeitslosen, eine Arbeit aufzunehmen, ist erheblich gestiegen, gleichzeitig haben mehr Menschen als zuvor Anspruch auf Arbeitsförderung. Der Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz der Auswirkungen aktivierender Arbeitsmarktpolitik auf den Arbeitsmarkt sowie ihrer sozialen Auswirkungen. Abschließend werden mutmaßliche Entwicklungen zukünftiger Anpassungen diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Konle-Seidl, Regina;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen (2007)

    Künkler, Martin;

    Zitatform

    Künkler, Martin (2007): Hand in Hand gegen Armut: Gesetzlicher Mindestlohn und ein erhöhtes Arbeitslosengeld II gehören zusammen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 9, S. 293-298.

    Abstract

    "Weil die Preise für Grundnahrungsmittel steigen, diskutiert die Regierungskoalition über eine Anhebung beim Arbeitslosengeld II. Sozialminister Müntefering will höhere Sätze beim ALG II aber nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn verknüpfen. Hier wird konkret vorgerechnet, wie sich bei Geringverdienern Mindestlöhne auf ergänzende ALG-II-Ansprüche auswirken würden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung durch einen regelsatzspezifischen Preisindex. Expertise (2007)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2007): Regelsatz und Preisentwicklung. Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung durch einen regelsatzspezifischen Preisindex. Expertise. Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Die Höhe des Regelsatzes spielt eine wichtige Rolle im deutschen Sozialsystem: Der Regelsatz bestimmt das Niveau von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sowie der Sozialhilfe. Darüber hinaus richten sich die Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer - das steuerlich zu verschonende Existenzminimum - nach dem im Sozialhilferecht anerkannten Mindestbedarf. In dem Beitrag geht es darum, die ungenügende Regelsatzanpassung zu beschreiben und ein Rechenmodell vorzustellen, das ein Absinken des Realwertes des Regelsatzes zuverlässig vermeidet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland (2007)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2007): Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 6, S. 328-334. DOI:10.5771/0342-300X-2007-6-328

    Abstract

    "Die Frage nach der Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns in Deutschland ist schwierig zu beantworten. Bislang gibt es dazu keine eigenständigen Erhebungen. Wohl aber existiert eine lange Tradition im Bereich des Sozialhilferechts: Dort werden Elemente des Existenzminimums bestimmt. Zu diesen Elementen zählen die Regelsätze und die tatsächlichen Kosten für eine angemessene Unterkunft. Diese beiden Elemente, deren Bestimmung aber auch immer wieder umstritten ist, beziehen sich allerdings nur auf das Existenzminimum eines nicht Erwerbstätigen. Bei Erwerbstätigen müssen zusätzlich noch die Werbungskosten und Vorsorgebeiträge und der darüber hinaus gehende Mehrbedarf für Erwerbstätige berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung dieses Bedarfs kann ein existenzsichernder Mindestlohn Ende 2006 bestimmt werden. Seine Höhe müsste - abhängig von weiteren Grundannahmen - zwischen 5,46 und 6,19 EURO netto bzw. 7,46 und 8,78 EURO brutto liegen. Keine Alternative dazu sind Konzepte, die das Existenzminimum mit Hilfe einer negativen Einkommensteuer sichern wollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung: eine Neuberechnung "bottom up" (2007)

    Thießen, Friedrich; Fischer, Christian;

    Zitatform

    Thießen, Friedrich & Christian Fischer (2007): Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung. Eine Neuberechnung "bottom up". (Technische Universität Chemnitz, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. WWDP 81/2007), Chemnitz, 26 S.

    Abstract

    "Mehr als 100.000 anhängige Verfahren vor Sozialgerichten im Gefolge der Hartz-IV-Gesetzgebung haben die Frage nach der angemessenen Untergrenze von Sozialleistungen wieder in den Vordergrund gerückt. Das Sozialstaatsgebot der Verfassung lässt den Entscheidungsträgem einen breiten Ermessensspielraum. Das Bundessozialgericht hat im November 2006 festgestellt, dass der Regelsatz von 345 Euro zuzüglich Wohngeld gemäß SGB II und XII das zum durch die Verfassung garantierten menschwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite. Zweifel an der 'richtigen' Höhe der sozialen Mindestsicherung werden genährt durch ein nicht in allen Teilen transparentes, zudem teilweise pauschales Verfahren seiner Ermittlung. Diese Zweifel waren Anlass für diese Studie, deren Ziel es ist, die Höhe der sozialen Mindestsicherung auf Basis der formulierten gesellschaftlichen Ziele ohne Rückgriff auf das offizielle Berechnungsverfahren 'bottom up' völlig neu zu bestimmen. Dazu wurden zunächst aus der Literatur die mit der sozialen Mindestsicherung verfolgten Ziele ermittelt. Da die Ziele ungenau formuliert sind, mussten zwei Fälle unterschieden werden, die einer Untergrenze und einer Obergrenze der Interpretation der verfolgten Ziele entsprechen (Im Folgenden 'Minimumfall' und 'Maximumfall'). Daraus wurden zwei Warenkörbe abgeleitet. Schließlich wurden den Gütern der beiden Warenkörbe Preise zugeordnet, die im Raum Chemnitz erhoben wurden. Durch Summierung ergaben sich die Gesamtkosten der sozialen Mindestsicherung. Wie diese Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung zeigt, liegt der 'Regelsatz' leicht oberhalb des Satzes, der noch mit den festgelegten Zielen der sozialen Mindestsicherung kompatibel ist. Selbst die Hälfte davon wäre immer noch damit kompatibel." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Armutsfestigkeit sozialer Sicherung: Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V., 12./13. Oktober 2006 in Lübeck (2007)

    Wübbeke, Christina; Hirseland, Andreas; Igl, Gerhard; Ebsen, Ingwer; Koch, Susanne; Meyer, Wolfgang; Marcus, Hans-Jürgen;

    Zitatform

    Wübbeke, Christina, Andreas Hirseland, Gerhard Igl, Ingwer Ebsen, Susanne Koch, Wolfgang Meyer & Hans-Jürgen Marcus Wübbeke, Christina, Andreas Hirseland, Gerhard Igl, Ingwer Ebsen, Susanne Koch, Wolfgang Meyer & Hans-Jürgen Marcus (sonst. bet. Pers.) (2007): Armutsfestigkeit sozialer Sicherung. Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V., 12./13. Oktober 2006 in Lübeck. (Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbandes 56), Berlin: Schmidt, 151 S.

    Abstract

    "Das soziale Sicherungssystem muss fortentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angeglichen werden. Eine Anpassung an ein vermindertes Niveau fällt wegen der Gewöhnung an Wohlstandszuwächse schwer. Die Analyse von Armut in Deutschland darf nicht auf die monetäre Lage der Betroffenen begrenzt werden. Nicht zu vernachlässigen sind bei der Betrachtung auch die Folgen von Bildungsarmut. Bei der Jahrestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes stand die Frage nach der 'Armutsfestigkeit sozialer Sicherung' im Mittelpunkt. Dabei ging es nicht um die Ausweitung materieller Rechte im Bereich der sozialen Sicherung. Vielmehr wurde diskutiert, welcher Standard als Existenzminimum unverzichtbar ist. Dieser Tagungsband enthält die Vorträge der Jahrestagung, die sich mit unterschiedlichen Aspekten und Sichtweisen mit dem Thema befassen.(Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    Hans-Jürgen Marcus: Armut in Deutschland (7-117); Christina Wübbeke, Andreas Hirseland, Susanne Koch: Das Altersarmutsrisiko von älteren Beziehern des Arbeitslosengelds II : Risikogruppen und Effekte des SGB II auf die Alterssicherung (18-46); Gerhard Igl: Sicherung des Existenzminimums bei Pflegebedürftigkeit (47-69); Wolfgang Meyer: Die Armutsfestigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung aus verfassungsrechtlicher Sicht (71-131); Ingwer Ebsen: Armut und Gesundheit (133-149)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Zukunft sozialer Sicherheit (2007)

    Zitatform

    Heinrich-Böll-Stiftung (2007): Die Zukunft sozialer Sicherheit. (Schriften zu Wirtschaft und Soziales 02), Berlin, 148 S.

    Abstract

    "In der Debatte um die Zukunft unserer sozialen Sicherung gibt es verschiedene Grundüberzeugungen, Herangehensweisen und Vorschläge. Gemeinsam ist allen die Einschätzung, dass eine garantierte Grundsicherung prekäre Lebenslagen abfedern sollte: Eine Grundsicherung soll zuverlässig Armut vermeiden, vor allem bei Kindern, und Lücken im bestehenden System der sozialen Sicherung schließen. Ein zukünftiges Sicherungssystem soll unbürokratischer, transparenter und gerechter sein als das bisherige, es soll Teilhabechancen eröffnen und vor allem die Schwächsten stützen. Daneben sind noch zahlreiche Fragen hinsichtlich der Grundausrichtung wie auch der Konkretisierung künftiger Sozialstaatsreformen in der Diskussion. So bekam in der Debatte der letzten zwei Jahre eine alte Idee wieder neuen Schwung: das allgemeine Grundeinkommen. Die Befürworter argumentieren mit dem sich kontinuierlich verschlechternden Zustand des Wohlfahrtsstaates, mit dringend zu schließenden Gerechtigkeitslücken und der überzeugend einfachen Eleganz eines bedingungslosen Grundeinkommens. Demgegenüber verweisen andere auf die Bedeutung öffentlicher Institutionen für die Ermöglichung von realer Teilhabe sowie auf problematische Wirkungsweisen für Arbeitsmarkt und Wertschöpfung. Zur Diskussion stehen insbesondere folgende Fragen: Welche Auswirkungen hat ein Grundeinkommen auf die gesellschaftliche Integration - verfestigt es eher den Ausschluss der Benachteiligten oder ermöglicht es umgekehrt erst die Teilhabe aller am öffentlichen Leben? In welchem Verhältnis stehen Grundeinkommen und Erwerbsarbeit? Soll ein Grundeinkommen bedingungslos gewährt oder am Konzept einer bedarfsorientierten Grundsicherung festgehalten werden? Soll insbesondere die Koppelung zwischen Grundsicherung und Arbeit aufgelöst oder im Gegenteil zu einer Kombination von 'Bürgereinkommen' mit 'bürgerschaftlicher Arbeit' ausgebaut werden? Welche bestehenden sozialstaatlichen Leistungen sollen durch ein Grundeinkommen ersetzt werden? Ist ein Grundeinkommen auf dem Niveau des heutigen ALG II (allerdings ohne Bedarfsprüfung und Anrechnung von Vermögen) finanziell und wirtschaftlich tragbar? Gibt es Varianten eines Grundeinkommens, die sogar die gesamtwirtschaftliche Effizienz verbessern könnten? Die Suche nach dem richtigen Weg zu einer Zukunft des Sozialen ist im vollen Gang. Wir wollen mit diesem Band die Meinungsbildung unterstützen, indem wir divergierende Analysen und Konzepte vorstellen. Daneben finden Sie Beiträge zu speziellen Politikfeldern wie 'Bildungspolitik', 'Alterssicherung' und 'Politik für Kinder', die sich mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung im jeweiligen Politikfeld befassen. In der Gesamtschau laufen diese Vorschläge auf ein modulares System von Grundsicherungselementen hinaus, die an bestimmte Lebenslagen und Bedarfe geknüpft sind." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    I Soziale Sicherung und Teilhabe;
    Robert Castel: Wie lässt sich die soziale Unsicherheit bekämpfen? (13); Reinhard Bütikofer: Wege aus der Ausgrenzung (22); Peter Siller: Individuen und Institutionen (27);
    II Soziale Sicherung in der Arbeitsgesellschaft;
    Jörn Ahrens: Zwischen Ehrenamt, Alimentierung und Beschäftigungsutopie (41); Kolja Rudzio: Nie wieder Hartz IV (56); Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung (62); Helmut Wiesenthal: Glanz und Elend eines radikalen Konzeptes (79);
    III Soziale Sicherung und Unsicherheitslagen;
    Gerd Grözinger: Bildungsgrundsicherungseinkommen (85); Christiane Schnell: Grundsicherung und künstlerische Freiberuflichkeit (97); Ingrid Robeyns: Will a Basic Income Do Justice to Women? (102); Eva Mädje: Soziale Sicherung für Kinder (118); Reiner Daams: Soziale Sicherung im Alter (127); Manuel Emmler & Thomas Poreski: Die Grundeinkommensdebatte in Deutschland (132); Gerhard Schick u. a.: Modulares Grundeinkommen - Chance für den deutschen Sozialstaat und für Bündnis 90/Die Grünen (138).

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Verteilungseffekte der Hartz-IV-Reform: Ergebnisse von Simulationsanalysen (2006)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2006): Verteilungseffekte der Hartz-IV-Reform. Ergebnisse von Simulationsanalysen. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 69), Berlin: Edition Sigma, 111 S.

    Abstract

    "Die Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes ist auf heftige Proteste gestoßen. Ein Kernpunkt der Kritik bezieht sich auf die mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verbundenen Leistungskürzungen. Führt die Reform tatsächlich zu wesentlichen Einkommenseinbußen und zu der befürchteten Verarmung von Langzeitarbeitslosen? In welchem Ausmaß treten andererseits auch positive Effekte dadurch auf, daß für Teilgruppen das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) höher als die frühere Arbeitslosenhilfe ausfällt? Diesen Fragen geht die Studie in methodisch differenzierter Weise nach. Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen entwickeln Becker und Hauser ein Simulationsmodell, mit dem auf der Basis von alternativen Mikrodatenquellen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und Sozio-ökonomisches Panel) für vormalige Arbeitslosenhilfebezieher geprüft wird, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch auf Alg II besteht. Im Ergebnis der Simulation zeigt sich: Es gibt Reformgewinner und -verlierer. Wer besser oder schlechter abschneidet, wird hier differenziert nach Ost- und Westdeutschland, Geschlecht, Haushaltstyp, Erwerbskonstellation im Haushalt und Altersgruppen dargestellt. Schließlich werden die reformbedingten Veränderungen der personellen Einkommensverteilung und insbesondere von Armutsquoten ermittelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum: der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten (2006)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2006): Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum. Der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 1), Frankfurt a.M., 32 S.

    Abstract

    "Die Gewährleistung minimaler Bedarfsgerechtigkeit durch die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wesentliches Teilziel sozialer Gerechtigkeit. Sie wird in Deutschland hauptsächlich mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und dem darin vorgesehenen Arbeitslosengeld (Alg) II und Sozialgeld sowie mit dem SGB XII - Sozialhilfe - angestrebt. Kernstück aller drei Grundsicherungsleistungen ist der so genannte Eckregelsatz, der die minimalen Lebenshaltungskosten eines Alleinstehenden - mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, die in ihrer jeweiligen tatsächlichen Höhe vom Leistungsträger übernommen werden - abdecken soll und derzeit 345 Euro pro Monat beträgt." Auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 2003 wird die Angemessenheit dieses Regelsatzes überprüft, indem das Ausgabenverhalten im unteren Einkommessegment der Alleinstehenden in Westdeutschland nach Gütergruppen analysiert wird. Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über bis mäßig unter dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. "Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist." (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße: neue Regelsatzberechnung 2006. Expertise (2006)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2006): Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006. Expertise. Berlin, 39 S.

    Abstract

    Der Regelsatz als die für das deutsche Sozialsystem wichtige Grundgröße wird gemäß der Regelsatzverordnung noch auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 1998 ermittelt. Die Bemessung des Regelsatzes ist zu überprüfen und gegebenenfalls weiter zu entwickeln, da das Statistische Bundesamt seit Ende 2005 über die vollständige Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 2003 verfügt. Die Berechnungen zum Regelsatz gehen zum einen von der Kritik an der Regelsatzverordnung 2004 der Bundesregierung aus und zum anderen von dem Regelsatzvorschlag, der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Dezember 2004 vorgestellt wurde. Der neue Vorschlag beruht auf der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2003. Zwischen der EVS 1998 und der EVS 2003 haben sich die Verbrauchsgewohnheiten der Ein-Personen-Haushalte im unteren Einkommensbereich z. T. deutlich verändert, die drastischste Änderung wird in der Abteilung Nachrichtenübermittlung verzeichnet. Der Paritätische Vorschlag ergibt - bezogen auf das Jahr 2003 - einen Betrag von rund 403 Euro, preisneutral hochgerechnet wären dies 415 Euro für das Jahr 2006. Der Paritätische Wohlfahrtsverband plädiert zudem für eine faire Fortschreibung des Regelsatzes bis 2010. Im Anhang werden die Ergebnisse der Auswertung der EVS 2003 dokumentiert sowie eine vollständige Liste mit allen 79 regelsatzrelevanten Positionen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen