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Dossier

“Arbeit muss sich lohnen” – wissenschaftliche Positionen zum Lohnabstandsgebot

Sei es im Rahmen von Reformüberlegungen zur Sozialhilfe in den 90er-Jahren, bei der Einführung des SGB II im Jahr 2005 oder aktuell in der politischen Debatte um das Bürgergeld: Immer wieder wird die Forderung erhoben, Arbeit müsse sich lohnen.
Abgezielt wird damit auf das sogenannte Lohnabstandsgebot, also die Korrelation zwischen staatlicher Grundsicherungsleistung und (Niedrig-)Löhnen. Während in der politischen Diskussion häufig moralische Aspekte mitschwingen und fleißige Erwerbstätige vermeintlich faulen Sozialleistungsempfängern gegenübergestellt werden, konzentrieren sich die hier verzeichneten wissenschaftlichen Beiträge auf die empirische Bestandsaufnahme.
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  • Literaturhinweis

    Unemployment Traps: Do Financial Disincentives Matter? (2002)

    Pedersen, Peder J.; Smith, Nina ;

    Zitatform

    Pedersen, Peder J. & Nina Smith (2002): Unemployment Traps: Do Financial Disincentives Matter? In: European Sociological Review, Jg. 18, H. 3, S. 271-288.

    Abstract

    "This paper analyses the importance of financial disincentives for workers in Denmark. Based on a panel survey which is merged to a number of administrative registers it is possible to calculate precise measures of the economic incentives for labor-force participants between employment in a full time job and being on unemployment insurance benefits and considering also the fixed costs of work. The results indicate large disincentive effects for some groups, especially low paid women. In 1996, 6 per cent of Danish men and 13 per cent of the women had a lower disposable net income if working in a full-time job compared to being on unemployment benefits. The effect of these financial disincentives is analyzed in simple reduced form models of on-the-job search, unemployed search behavior, unemployment risk, and transitions out of the labor force. We find that the net compensation rate in unemployment has a significant impact on women's propensity to leave the labor force, on measures of search intensity, on the risk of being hit by unemployment, and on one of our flexibility measures, i.e. the maximum acceptable commuting time to a job. The net compensation rate has no impact on the willingness to move to another place to get a job. However, here we find a significant impact from measures related to job attitude. We end the paper reporting the results from including attitude variables along with economic variables. We find a number of significant effects from attitude variables. However, the main conclusion is that economic incentives dominate the present analysis of unemployment traps." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Lohnabstandsgebot kein hinreichendes Kriterium für positive Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich (2002)

    Schneider, Hilmar; Kempe, Wolfram;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar & Wolfram Kempe (2002): Lohnabstandsgebot kein hinreichendes Kriterium für positive Arbeitsanreize im Niedriglohnbereich. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 8, H. 4, S. 85-91.

    Abstract

    "Sozialstandards setzen implizite Mindestlöhne. Daher kommt es zum Konflikt zwischen der Höhe von Sozialhilfe und Marktlöhnen. Davon betroffen sind Personen, die am Arbeitsmarkt nur einen geringen Lohn erzielen können. Ist die Sozialhilfe im Vergleich dazu zu hoch, besteht für diesen Personenkreis kein monetärer Anreiz zur Erwerbsaufnahme. Das Lohnabstandsgebot soll sicherstellen, dass Sozialhilfeleistungen nicht die Verdienstmöglichkeiten bei geringen Lohnsätzen übersteigen und ein Anreiz zur Erwerbsaufnahme besteht. Über die Höhe des Abstandes trifft das Lohnabstandsangebot keine Aussage. Juristisch betrachtet trägt jeder noch so geringe positive Abstand zwischen erzielbarem Markteinkommen und Sozialhilfe dem Gesetz hinreichend Rechnung. Unter ökonomischen Gesichtspunkten lässt sich jedoch zeigen, dass das erzielbare Erwerbseinkommen relativ deutlich über den Lohnersatzeinkommen in Form von Sozialhilfe liegen muss, um einen positiven Anreiz zur Erwerbsaufnahme zu setzen. Um so schwerer wiegt die Tatsache, dass die Sozialhilfe in einer Reihe von Fällen sogar höher ist als das potenzielle Erwerbseinkommen. Eine Beschäftigung lohnt sich in finanzieller Hinsicht am ehesten für alleinlebende Sozialhilfeempfänger. Der Sozialhilfeanspruch liegt jedoch teilweise nur ein Drittel unter dem Einkommen bei Erwerbstätigkeit. Unter gewissen Plausibilitätsannahmen kann jedoch selbst dieser Abstand noch zu gering sein. Für Familien mit mehreren Kindern gibt es Evidenz, dass nicht einmal das notwendige Kriterium des positiven Lohnabstandes immer erfüllt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Höhle in der Eiger-Nordwand: eine Anmerkung zum Mainzer Modell und zum Wohlfahrtsstaat an sich (2002)

    Sinn, Hans-Werner;

    Zitatform

    Sinn, Hans-Werner (2002): Die Höhle in der Eiger-Nordwand. Eine Anmerkung zum Mainzer Modell und zum Wohlfahrtsstaat an sich. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 55, H. 3, S. 20-25.

    Abstract

    "Die Regierung hat die Ausweitung des Mainzer Modells auf ganz Deutschland beschlossen und sich somit zu einer aktivierenden Sozialpolitik bekannt, die darauf basiert, dass statt des Nichtstuns die Arbeit subventioniert wird. Allerdings kann das Mainzer Modell das Problem der Arbeitslosigkeit nur lindern, es bietet aber keine Basis für eine rationale Lohnpolitik. Das Ifo Institut schlägt dagegen ein dreistufiges Modell vor, dass das amerikanische Modell des Earned Income Tax Credit an die deutschen Verhältnisse anpasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lohnabstandsgebot, Verpflichtung zur Arbeit und Sozialhilfefallen (2002)

    Volkert, Jürgen;

    Zitatform

    Volkert, Jürgen (2002): Lohnabstandsgebot, Verpflichtung zur Arbeit und Sozialhilfefallen. In: S. Dann, A. Kirchmann, A. Spermann & J. Volkert (Hrsg.) (2002): Kombi-Einkommen: ein Weg aus der Sozialhilfe?, S. 11-32.

    Abstract

    "Besonders unter Sozialhilfepraktikern ist umstritten, ob Arbeitsanreize eine sinnvolle Ergänzung oder einen Widerspruch zur Arbeitsverpflichtung der Sozialhilfe darstellen. Diese Frage wird erörtert, bevor im Anschluss unterschiedliche Möglichkeiten und Grenzen einer Einführung von Kombi-Einkommen unter den derzeitigen Tariflohnbedingungen sowie in Verbindung mit einem großen neuen Niedriglohnsektor erörtert werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit statt Stütze lohnt sich: Fakten zur Faulenzerdebatte (2001)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2001): Arbeit statt Stütze lohnt sich. Fakten zur Faulenzerdebatte. In: Soziale Sicherheit, Jg. 50, S. 285-293.

    Abstract

    "Die derzeitige Debatte um vorgebliche zu geringe Anreize für Sozialhilfeempfänger zur Arbeitsaufnahme missachtet die Realitäten. Weder gibt es Indizien dafür, dass es sich die Empfänger der Hilfe in der 'sozialen Hängermatte' auf Dauer gemütlich machen, noch Hinweise darauf, dass auf Grund fehlender finanzieller Motivation freiwillig auf Arbeitseinkommen verzichtet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Menschenwürdig leben: Ein Beitrag zum Lohnabstandsgebot des Bundessozialhilfegesetzes, seiner Geschichte und verfassungsrechtlichen Problematik (2001)

    Bieritz-Harder, Renate;

    Zitatform

    Bieritz-Harder, Renate (2001): Menschenwürdig leben. Ein Beitrag zum Lohnabstandsgebot des Bundessozialhilfegesetzes, seiner Geschichte und verfassungsrechtlichen Problematik. (Rostocker Rechtswissenschaftliche Abhandlungen 13), Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag, 302 S.

    Abstract

    "Das sogenannte Lohnabstandsgebot der Sozialhilfe (§ 22 IV BSHG) soll die Höhe der Regelsätze und damit den Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt insgesamt begrenzen. Auf dem Prüfstand steht damit das sozialhilferechtliche Existenzminimum. Auslegung wie Sinn und Zweck des § 22 IV BSHG sind in der sozialhilferechtlichen Literatur jedoch umstritten und unklar. Eine Klärung erweist sich aber um so dringlicher, seit das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1990 dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum eine maßgebende Bedeutung im Blick auf das steuerrechtliche Kinderexistenzminimum zugewiesen hat. Insofern hat die Festlegung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums Auswirkungen, die weit über den Bereich des Sozialhilferechts hinausgehen. Die Untersuchung setzt mit der Auslegung des § 22 IV BSHG ein. In diesem Zusammenhang werden – beginnend mit 1941 – auch die Vorläuferfassungen der heute in § 22 IV BSHG definierten Obergrenze herangezogen. Auf dem Hintergrund der Geschichte des Armenpflege- und des Armenfürsorgerechts wird dann nach dem Sinn und Zweck des "Lohnabstandsgebots" gefragt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei seiner Beziehung zu dem das Sozialhilferecht kennzeichnenden Bedarfsdeckungsprinzip. Eine weitere wesentliche Frage richtet sich auf die Verfassungsmäßigkeit des § 22 IV BSHG. In diesem Zusammenhang wird sowohl das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes wie auch Art. 1 Abs. 1 GG in den Blick genommen, der immer wieder mit Bezug auf das sozialrechtliche Existenzminimum genannt wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialhilfe, Lohnabstand, Leistungsanreize und Mindestlohnarbeitslosigkeit (2001)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2001): Sozialhilfe, Lohnabstand, Leistungsanreize und Mindestlohnarbeitslosigkeit. (Kieler Arbeitspapier 1075), Kiel, 86 S.

    Abstract

    "Der Abstand zwischen dem potentiellen Nettoarbeitseinkommen und dem Sozialhilfeanspruch (Lohnabstand) wird für verschiedene Haushaltstypen gemessen. Er ist im Jahr 2001 für Haushalte, die aus drei oder mehr Personen bestehen, gering. Der Lohnabstand hat in den vergangenen 40 Jahren abgenommen. Die marginale Belastung des Arbeitseinkommens von Sozialhilfeempfängern ist extrem hoch; sie beträgt in bestimmten Einkommensbereichen 100 Prozent. Die Arbeitsanreize für Sozialhilfeempfänger werden daher beträchtlich beeinträchtigt. Das Sozialhilfesystem hat die marktgerechte Anpassung der Löhne von Personen mit einer geringen Qualifikation behindert und zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit muss sich lohnen (2001)

    Gerster, Florian;

    Zitatform

    Gerster, Florian (Hrsg.) (2001): Arbeit muss sich lohnen. (Dialog Sozial 03), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 171 S.

    Abstract

    Vollbeschäftigung bleibt ein erreichbares Ziel der Politik. Um aber dahin zu kommen, sind Verkrustungen aufzubrechen. Ein solcher Versuch ist das "Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung". Es verfolgt das Ziel, mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einfacher Qualifikation zu schaffen. Durch den geringen Abstand von niedrigen Einkommen und Sozialhilfe - vor allem in Haushalten mit Kindern - leidet die Motivation der betroffenen Menschen. Ihnen muss das Gefühl zurückgegeben werden, dass sich Arbeit lohnt. Das Mainzer Modell ist Ausgangspunkt dieses Bandes. Das Modell steht für einen neuen Politikansatz, der vor allem auf die Anreize zur Beschäftigung setzt. Es soll dabei die Basis für eine dauerhafte Reform der sozialen Sicherungssysteme zugunsten von mehr Beschäftigung auch im unteren Einkommenssegment legen. Ein solcher Ansatz kann sich aber nicht auf einzelne Politikfelder beschränken, sondern muss ein integrativer Ansatz sein, der die kombinierten Arbeitsanreize berücksichtigt, die aus dem Zusammenwirken vieler Politikfelder entstehen. Neben der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gehört die Tarifpolitik und die Bildungspolitik genauso auf den Prüfstand wie die Finanz- und Wirtschaftspolitik. Daher wurden namhafte Experten eingeladen, die Bedeutung der Arbeitsanreize in verschiedenen Politikfeldern aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Herausgekommen ist ein Band, der Felder der Modernisierungspolitik in Deutschland dokumentiert, einzelne Bruchstellen aufzeigt, aber auch die Zielrichtung für die weitere Entwicklung andeutet. Die Beiträge im einzelnen:
    -Einführung (Florian Gerster)
    -Konsens und Erneuerung (Frank-Walter Steinmeier)
    -Arbeit ist genug da - Statt Umverteilung Arbeit bezahlbar machen (Dieter Hundt)
    -Wer stehn bleibt, fällt zurück (Hubertus Schmoldt)
    -Das Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung (Florian Gerster, Ingolf Deubel)
    -Steuern und Sozialbeiträge - Weitere Reformen sind notwendig (Ingolf Deubel)
    -Die Bedeutung der Eigenvorsorge bei der Alterssicherung (Bert Rürup)
    -Wege aus der Armut: Perspektiven aktiver Politik (Lutz Leisering, Stefan Leibfried)
    -Grundsicherung, Eigenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement (Andrea Fischer)
    -Dokumentation: Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung (Anhang). (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die offene Armutsfalle: Lebensbewältigung an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialstaat (2001)

    Vobruba, Georg;

    Zitatform

    Vobruba, Georg (2001): Die offene Armutsfalle. Lebensbewältigung an der Schnittstelle von Arbeitsmarkt und Sozialstaat. (Arbeitsberichte des Instituts für Soziologie 18), Leipzig, 23 S.

    Abstract

    Das "Armutsfallen-Theorem", nach dem Sozialhilfeempfänger die sichere Sozialhilfe den Mühen einer Niedriglohnarbeit vorziehen, ist als Hypothese ein fester Bestandteil der sozialwissenschaftlichen Forschung, mit weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikdiskussion. Dieser politische Gehalt des Theorems wird an Hand eines empirischen Forschungsprojekts des Instituts für Soziologie der Universität Leipzig zur "Kritik des Armutsfallen-Theorems. Analyse der Arbeitsmarktentscheidungen von Sozialhilfeempfängern" (2001) herausgearbeitet. Die darin verwendeten Längsschnittdaten des Sozioökonomischen Panels 1991-1996 und die qualitativen Interviews werden einer Sekundäranalyse unterzogen. Die Motive und das tatsächliche Verhalten der Anbieter von Arbeitskraft an der Schnittstelle zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt werden untersucht. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen problematischer Anreizstruktur, Angebots- und Nachfrageverhalten auf dem Arbeitsmarkt festgestellt. Es zeigt sich u.a., dass das Einkommensmotiv nur eines unter vielen und für eine Untersuchung ein Perspektivenwechsel notwendig ist. Insgesamt wird das "Armutsfallen-Theorem" auf der Ebene der empirischen Beschreibung wie auch der kausalen Erklärung widerlegt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit statt Sozialhilfe: zur Reform der Grundsicherung in Deutschland (2000)

    Feist, Holger;

    Zitatform

    Feist, Holger (2000): Arbeit statt Sozialhilfe. Zur Reform der Grundsicherung in Deutschland. (Beiträge zur Finanzwissenschaft 12), Tübingen: Mohr Siebeck, 241 S.

    Abstract

    "Der Reform der Sozialhilfe kommt in der gegenwärtigen Diskussion um den Umbau des Sozialstaats eine entscheidende Rolle zu. Denn die Grundsicherung in Deutschland ist vorwiegend am Bedarf orientiert, wodurch die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Hilfeempfänger untergraben wird und der Bezug zum Arbeitsmarkt in den Hintergründ gerät. Der Autor begründet zunächst die Existenz einer staatlichen Grundsicherung, zeigt dann aber auf, wie die gegenwärtigen Regelungen die Anreize zur Aufnahme von Arbeit vor allem bei niedrig qualifizierten Personen nachhaltig stören. Um den Arbeitsanreiz für diese Personengruppe zu stärken, schlägt er eine Trennung der Hilfe zum Lebensunterhalt in zwei separate Programme vor. Die Hilfe für arbeitsunfähige Hilfeempfänger könnte vom Lohnabstandsgebot ausgenommen werden und im übrigen auf Grundlage der bisherigen Regelungen fortbestehen. Arbeitsfähige, aber nicht arbeitswillige Hilfeempfänger müßten dagegen spürbare Kürzungen bei den Geldleistungen in Kauf nehmen. Außerdem kann der Staat durch verschiedene Arten von Lohn- und Einkommenssubventionen die Aufnahme von Arbeit vorantreiben und Hilfeempfänger verpflichten, für den Transfer eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu erbringen. Dabei wird anhand zweier Fallstudien illustriert, wie entsprechende Programme in den Vereinigten Staaten und in einer deutschen Pioniergemeinde umgesetzt werden. Unter den deutschen Rahmenbedingungen kommt es zu vertikalen fiskalischen Externalitäten der Gemeindepolitik, die durch eine Vereinheitlichung der Zuständigkeit von Arbeitslosen- und Sozialhilfe deutlich reduziert werden könnten. Horizontale fiskalische Externalitäten durch Migration im Zuge der EU-Osterweiterung könnten durch den Übergang zum Heimatlandprinzip bei der Gewährung der Grundsicherung vermieden werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Reformkonzepte für die Sozialhilfe und ihre Konsequenzen für Fiskus und Arbeitsangebot: mikroökonometrische Analyse mit dem Sozio-ökonomischen Panel 1986 bis 1996 und dem Simulationsmodell Sim Trans (2000)

    Kaltenborn, Bruno;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno (2000): Reformkonzepte für die Sozialhilfe und ihre Konsequenzen für Fiskus und Arbeitsangebot. Mikroökonometrische Analyse mit dem Sozio-ökonomischen Panel 1986 bis 1996 und dem Simulationsmodell Sim Trans. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 33, H. 1, S. 68-79.

    Abstract

    "Die quantitative Bedeutung der Sozialhilfe hat vor allem seit Beginn der achtziger Jahre deutlich zugenommen. Dies hat verschiedene politische Akteure zu sehr unterschiedlichen Therapievorschlägen veranlasst. Arbeitgeber und die frühere Bundesregierung verfolg(t)en mit einem Kombilohn-Konzept ebenso wie die Befürworter einer negativen Einkommensteuer arbeitsmarktpolitische Ziele; sie woll(t)en durch eine Reduktion der Anrechnung von Nettoerwerbseinkommen auf die Sozialhilfe die Attraktivität einer Beschäftigung steigern. Die SPD beabsichtigt ein besonderes Leistungssystem für bestimmte Personengruppen zu schaffen, um sie nicht mehr auf die Sozialhilfe zu verweisen. In die gleiche Richtung weisen die Vorstellungen der rotgrünen Bundesregierung und der Gewerkschaften. Grüne, PDS und der Paritätische Wohlfahrtsverband schließlich beabsichtigen die Leistungen zu erhöhen, um die materielle Lage der Sozialhilfeempfänger zu verbessern. In dem Beitrag werden die Wirkungen verschiedener Reformkonzepte auf Fiskus und Arbeitsangebot unter Verwendung des eigenen Modells SimTrans zur Mikrosimulation des deutschen Steuer-Transfer-Systems mit mikroökonometrischen Methoden auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für West- und Ostdeutschland für 1986 bzw. 1991 bis 1996 prognostiziert. Das Simulationsmodel SimTrans erlaubt u.a. die Kalkulation der Nettoeinkommen beliebiger Haushalte, die mit unterschiedlichen Erwerbsumfängen ihrer Mitglieder vor und nach einer Reform der Sozialhilfe verbunden sind. Dabei werden neben Sozialabgaben und direkten Steuern die wesentlichen staatlichen Sozialleistungen ebenso wie private Unterhaltsleistungen berücksichtigt. Die arbeitsmarktpolitischen Konzepte dürften weitgehend wirkungslos bzw. sogar kontraproduktiv sein. Die anderen Konzepte erweisen sich als kostenträchtig und beschäftigungspolitisch riskant. Dies gilt in besonderem Maße für den PDS-Vorschlag, gefolgt von den Konzepten der Grünen, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der SPD." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Konflikt zwischen tariflichen oder staatlichen Mindestlöhnen und dem Sozialhilfeniveau (2000)

    Pohl, Jürgen;

    Zitatform

    Pohl, Jürgen (2000): Der Konflikt zwischen tariflichen oder staatlichen Mindestlöhnen und dem Sozialhilfeniveau. In: A. B. Atkinson & R. Hauser (Hrsg.): Die¬ Zukunft des Sozialstaats: Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften1998, S. 229-272.

    Abstract

    "Anlaß für eine Sozialhilfereform gibt es genug. Unter den Sozialhilfebeziehern kann eine große Zahl von Personen vermutet werden, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Richtig ist, durch finanzielle Anreize (Verringerung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe) den Übergang in Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Die Sozialhilfereform muß von einer Absenkung der tariflichen Mindestlöhne (im unteren Lohnsegment) flankiert werden, weil sie sonst ins Leere läuft. Für den Staat ist mit finanziellen Mehrbelastungen zu rechnen. Um diese in einem überschaubaren Rahmen zu halten, muß die Zielgruppe der Sozialhilfereform so eindeutig eingrenzt werden, daß Mitnahmeeffekte und Neueintritte in die Sozialhilfe vermieden werden. Hinsichtlich der quantitativen Effekte (Wieviel arbeitslose Sozialhilfeempfängern gehen durch eine Sozialhilfereform in Erwerbsarbeit?) sind positive Ergebnisse zu erwarten, wenn der Umfang auch eher „gering" als „hoch" einzuschätzen ist. Das ist der wesentliche Grund, weshalb die Senkung der Regelsätze der Sozialhilfe als alternativer Ansatz zur Schaffung von Beschäftigungsanreizen für Sozialhilfeempfänger nicht in Frage kommt. Bei allen Unwägbarkeiten einer solchen Reform darf nicht riskiert werden, daß die Sozialhilfe ihre eigentliche Aufgabe, nämlich das Existenzminimum bedürftiger Menschen zu sichern, nicht mehr richtig erfüllt. Freibetragsregelungen im Rahmen der Sozialhilfe sind ökonomisch betrachtet Lohnsubventionen. Das unter den Ökonomen verbreitete Mißtrauen gegenüber Subventionen, auch Lohnsubventionen, ist berechtigt. Das verbietet es aber nicht, dieses Instrument gezielt zur Förderung einer gesellschaftlichen Problemgruppe, eben (langzeit)arbeitslosen Sozialhilfeempfängern, einzusetzen; denn ein überlegener Lösungsansatz ist nicht in Sicht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Anreizwirkungen der Arbeitslosenunterstützung auf die Arbeitssuche (2000)

    Schneider, Hilmar; Fuchs, Olaf;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar & Olaf Fuchs (2000): Anreizwirkungen der Arbeitslosenunterstützung auf die Arbeitssuche. In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 6, H. 11, S. 312-317.

    Abstract

    "Das Design des deutschen Arbeitslosenversicherungssystems - wie auch das anderer OECD-Länder - legt fest, dass das Niveau der Lohnersatzleistungen nach einer bestimmten Dauer der Inanspruchnahme abgesenkt wird. Der Grund hierfür dürfte in der Anreizwirkung von Lohnersatzleistungen liegen. Das höhere Unterstützungsniveau zu Beginn soll einen Arbeitslosen davor bewahren, für ihn unattraktive Stellenangebote wahrnehmen zu müssen. Dies trägt zur Verbesserung des Matches zwischen seinen Fähigkeiten und den Anforderungen des Arbeitsmarktes bei. Eine negative Begleiterscheinung kann jedoch darin bestehen, dass die Arbeitssuche unnötig verlängert wird. Dem soll durch die Absenkung der Unterstützungsleistung nach einer bestimmten Frist begegnet werden. Mit Hilfe einer modelltheoretischen Analyse lässt sich zeigen, dass die Wirkung der Absenkung entgegen der Intention bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit wirksam wird, da sie antizipiert werden kann. Die Wirkung zum Zeitpunkt der Absenkung ist daher nur ein vergleichsweise unbedeutender Teil des Gesamteffekts. Zu Beginn der Arbeitslosigkeit ist die Absenkung weitgehend äquivalent zu einer entsprechenden Senkung des anfänglichen Unterstützungsniveaus bei gleichbleibendem Anspruch über die Zeit. Dieser Befund wird durch entsprechende empirische Schätzungen bestätigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialhilfe, Familienpolitik und Arbeitsmarktintegration: Schnittstellenprobleme und ausgewählte Lösungsansätze (2000)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (2000): Sozialhilfe, Familienpolitik und Arbeitsmarktintegration. Schnittstellenprobleme und ausgewählte Lösungsansätze. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 49, H. 7, S. 154-163.

    Abstract

    Der Beitrag skizziert im ersten Teil Überschneidungsbereiche und Schnittstellen zwischen Sozialhilfe und Familienpolitik hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration. Als solche "Schnittstellenprobleme" werden die Konstruktion des Familienlastenausgleichs im Zusammenspiel mit der Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs von Kindern in der Sozialhilfe, die Sonderregelungen für Alleinerziehende in der Sozialhilfe und die "Lohnabstandsproblematik" und "Sozialhilfefalle" beschrieben. Der zweite Teil diskutiert ausgewählte Lösungsansätze. Der Autor unterscheidet hier zwischen dem "monetären" Weg, also einer Optimierung der Arbeitsmarktintegration über monetäre Anreize und dem "institutionellen" Weg, der über eine Optimierung der Infrastruktur eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration anstrebt. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    The effects of benefits on unemployment and wages: a comparison of unemployment compensation systems (2000)

    Spiezia, Vincenzo;

    Zitatform

    Spiezia, Vincenzo (2000): The effects of benefits on unemployment and wages. A comparison of unemployment compensation systems. In: International Labour Review, Jg. 139, H. 1, S. 73-87.

    Abstract

    Der Autor resümiert den Stand der Forschung zum Zusammenhang zwischen Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosigkeit (insbesondere Dauer) und Löhnen. Er argumentiert, dass weniger die Höhe der Unterstützung entscheidend ist als die Art der Finanzierung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das Verhältnis zwischen Erwerbseinkommen und Sozialeinkommen : ein ordnungs- und sozialpolitisches Problem (1999)

    Albers, Willi;

    Zitatform

    Albers, Willi (1999): Das Verhältnis zwischen Erwerbseinkommen und Sozialeinkommen : ein ordnungs- und sozialpolitisches Problem. In: K.-D. Henke (Hrsg.) (1999): Öffentliche Finanzen zwischen Wachstum und Verteilung, S. 41-52.

    Abstract

    Der Beitrag betrachtet den Einkommensabstand zwischen unteren Lohngruppen und Sozialeinkommen als ordnungs- und sozialpolitisches Problem und setzt sich vor allem mit der Gefahr eines Missbrauchs auseinander. Da dieses Problem in den gesetzlichen Bestimmungen nur an einer Stelle, nämlich in der Sozialhilfe, angesprochen wird, steht diese im Mittelpunkt der Ausführungen. Die vorgenommene Bestandsaufnahme der Sozialhilfe und der Lage ihrer Empfänger bezieht sich auf bis 1998 zur Verfügung stehende Daten und den Bericht der Bundesregierung zur Frage der Einhaltung des Lohnabstandsgebotes nach Paragraph 22 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz (aus dem Jahr 1992). Bei der vergleichenden Gegenüberstellung von Erwerbs- und Sozialeinkommen werden, um eine ungerechtfertigte Verengung der Problembeschreibung zu vermeiden, die (begrenzten) Einflussmöglichkeiten des Staates, die Art und Weise der Regelsatzbemessung, der ganze Themenkreis einmaliger Leistungen, Alter und Familiengröße der Empfänger in Betracht gezogen. Eine nicht geringe Schwierigkeit beim Vergleichen besteht darin, dass die tatsächlich verfügbaren Einkommen nicht mit nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenden Sozialeinkommen übereinstimmen. In vielen Fällen wird durch Schwarz- oder Gelegenheitsarbeit zusätzliches Einkommen erzielt, das auch bei Überschreiten von Freibeträgen nicht angegeben und erfasst wird. Als erster Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs muss untersucht werden, wie weit das heute festgelegte sozial-kulturelle Existenzminimum dem physischen Existenzminimum angenähert werden kann. Der Beitrag schlägt vor, alle Arbeitslosen an einer Stelle bei der Arbeitsverwaltung zusammenzufassen und auch solche Personen einzubeziehen, die vorher keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, also ein Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung zu gewähren. Die Arbeitslosenhilfe soll sich daran anschließen und auch Arbeitsuchende, die bisher nicht versicherungspflichtig waren, umfassen. Die Bindung an ein früheres Arbeitseinkommen entfällt damit. Es soll eine nach der Kopfzahl der Familien gestaffelte Sozialleistung gezahlt werden, der Zuschlag für Kinder muss deren Existenzminimum voll abdecken. Im übrigen soll sich die Höhe der Leistung nach der Bedürftigkeit bestimmen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit muß sich lohnen!: das Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung (1999)

    Gerster, Florian; Deubel, Ingolf;

    Zitatform

    Gerster, Florian & Ingolf Deubel (1999): Arbeit muß sich lohnen! Das Mainzer Modell für Beschäftigung und Familienförderung. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 79, H. 1, S. 39-43.

    Abstract

    Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit dem "Mainzer Modell" auseinander. "Seine Ziele sind mehr Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit in den unteren Einkommensgruppen. Es ist eine offensive Antwort auf die Kombilohnmodelle der Arbeitgeber und der früheren Bundesregierung. Im Gegensatz zu diesen Vorschlägen eröffnet das Mainzer Modell den Einfachqualifizierten den Ausstieg aus der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Das Modell verfolgt ordnungspolitisch die Philosophie, gering produktive Arbeit bezahlbar zu machen, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen. Zusätzliche wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und mehr Chancen für Einfachqualifizierte stehen im Mittelpunkt der Überlegungen." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit : gibt es eine Arbeitslosigkeitsfalle in der Sozialhilfe? (1998)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (1998): Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit : gibt es eine Arbeitslosigkeitsfalle in der Sozialhilfe? In: Soziale Sicherheit, Jg. 47, H. 1, S. 29-36.

    Abstract

    Der Anreiz für Sozialhilfeempfänger zur Jobsuche wird in der öffentlichen Diskussion häufig als zu gering angesehen. Nach Meinung des Arbeitgeberpräsidenten z. B. sind viele Arbeitsplätze zu unattraktiv, weil deren Entlohnung häufig unter dem Sozialhilfesatz liegt. Der Leistungsempfänger von heute habe nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Leistungsbezug, ohne dafür regulär zu arbeiten, oder Arbeit bei kaum höherem Gesamteinkommen. Das Arbeitgeberkonzept eines Kombi-Einkommens will den schrittweisen Übergang aus der Sozialhilfe in das Beschäftigungssystem auch bei niedrigerem Arbeitseinkommen erleichtern. Im Beitrag wird geprüft, welche tatsächliche Relevanz diese These und welche Auswirkungen das Arbeitgeberkonzept auf die Sozialhilfebedürftigkeit von Erwerbstätigen hat. Hierzu wird die bisherige Praxis nach den Aspekten (a) Anzahl der Sozialhilfe beziehenden Erwerbstätigen, (b) Abstand zwischen Sozialhilfe und niedriger Entlohnung und (c) Höhe der Freibeträge den Auswirkungen des Arbeitgebermodells gegenübergestellt und um Aussagen zur Ent- oder Belastung der Sozialämter, den Rückwirkungen auf die Sozial- und Tarifpolitik und um Vorschläge und politische Handlungsansätze ergänzt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Weiterentwicklung der Sozialhilfe an der Schnittstelle zwischen Leistungsbezug und Erwerbstätigkeit? Zur Neuregelung der Freibeträge für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger (1998)

    Sell, Stefan;

    Zitatform

    Sell, Stefan (1998): Weiterentwicklung der Sozialhilfe an der Schnittstelle zwischen Leistungsbezug und Erwerbstätigkeit? Zur Neuregelung der Freibeträge für erwerbstätige Sozialhilfeempfänger. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 47, H. 2, S. 27-30.

    Abstract

    Ende 1995 erhielten in Deutschland insgesamt 2,52 Mio. Personen in 1,28 Mio. Haushalten Sozialhilfe im engeren Sinne, also in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt. Gerade diese Leistung steht im Zentrum der Diskussion über die Sozialhilfe. Während sich vor einigen Jahren dieser Strang der Diskussion um das sog. 'Lohnabstandsgebot' fokussierte, steht nunmehr die sog. 'Sozialhilfefalle' im Mittelpunkt. Hierbei wird das Problem der 'konfiskatorischen Besteuerung' von hinzuverdientem Arbeitseinkommen thematisiert. Dem Sozialhilfeempfänger wird jeder finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer relativ gering entlohnten Erwerbstätigkeit genommen, da oberhalb eines Freibetrags von derzeit 265 DM jede hinzuverdiente Mark mit einer Grenzentzugsrate von 100 Prozent belegt wird. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen aus dem für die Sozialhilfe zuständigen Bundesgesundheitsministerium (Stand Januar 1998) zu sehen, die auf eine Änderung der Freibetragsregelung bei der Anrechnung von Arbeitseinkommen auf die Sozialhilfe abstellen. Der Beitrag liefert eine Tabelle zu den neuen anrechnungsfreien Höchstbeträgen bei erwerbstätigen Sozialhilfeempfängern und hält fest, dass mit diesem Entwurf lediglich eine marginale Verbesserung der gegenwärtigen Situation erreicht wird; eine effizientere Lösung aber in einer Umkehrung des Ansatzes liegen kann: (a) Der steuerliche Grundfreibetrag müsste über den Sozialhilfesatz angehoben und (b) ergänzend der Eingangssteuersatz spürbar abgesenkt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Sozialhilfe, Erwerbseinkommen und Lohnabstandsgebot (1998)

    Steffen, Achim; Fuest, Winfried;

    Zitatform

    Steffen, Achim & Winfried Fuest (1998): Sozialhilfe, Erwerbseinkommen und Lohnabstandsgebot. In: IW-Trends, Jg. 25, H. 3, S. 67-76.

    Abstract

    "Das deutsche Steuer- und Sozialrecht schafft zuwenig Anreize, aus der Sozialhilfe in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu wechseln. Die Grenzbelastung mit Steuern und Sozialabgaben ist mit rund 55 Prozent zu hoch, um leistungsfördernd wirken zu können. Außerdem kann der Abstand zwischen Arbeitsverdiensten und Sozialhilfebezug so gering werden, dass ein Wechsel von der Sozialhilfe zur Erwerbstätigkeit unattraktiv wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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