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Dossier

“Arbeit muss sich lohnen” – wissenschaftliche Positionen zum Lohnabstandsgebot

Sei es im Rahmen von Reformüberlegungen zur Sozialhilfe in den 90er-Jahren, bei der Einführung des SGB II im Jahr 2005 oder aktuell in der politischen Debatte um das Bürgergeld: Immer wieder wird die Forderung erhoben, Arbeit müsse sich lohnen.
Abgezielt wird damit auf das sogenannte Lohnabstandsgebot, also die Korrelation zwischen staatlicher Grundsicherungsleistung und (Niedrig-)Löhnen. Während in der politischen Diskussion häufig moralische Aspekte mitschwingen und fleißige Erwerbstätige vermeintlich faulen Sozialleistungsempfängern gegenübergestellt werden, konzentrieren sich die hier verzeichneten wissenschaftlichen Beiträge auf die empirische Bestandsaufnahme.
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  • Literaturhinweis

    Der Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe: Arbeitspapier zum Lohnabstandsgebot des § 28 Abs. 4 SGB XII (2006)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2006): Der Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe. Arbeitspapier zum Lohnabstandsgebot des § 28 Abs. 4 SGB XII. Bremen, 16 S.

    Abstract

    "Das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) regelt in § 28 Abs. 4 ein gesetzliches Lohnabstandsgebot. Durch das Abstandsgebot, das sich an die für die Festsetzung der Sozialhilfe-Regelsätze zuständigen Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen richtet, soll gewährleistet werden, dass die Leistungen der von der Allgemeinheit finanzierten Sozialhilfe unterhalb des überwiegend aus Erwerbseinkünften stammenden Einkommens von Arbeitnehmerhaushalten liegen. Als Referenz-Haushalt dient dem Abstandsgebot ein Ehepaar mit drei Kindern. Durchschnittsberechnungen auf der Basis des geltenden Rechts belegen, dass das vom Gesetzgeber vorgegebene Abstandsgebot sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern eingehalten wird. Die Differenz zwischen dem 'Lohnabstands-Einkommen' bei Sozialhilfebezug einerseits und Vollzeiterwerbstätigkeit andererseits beträgt im Durchschnitt der alten Bundesländer 19% (Arbeiterverdienst) bzw. 23% (Angestelltenverdienst) und im Durchschnitt der neuen Bundesländer 13% bzw. 23%. - Auch eine Angleichung des durchschnittlichen Eck- Regelsatzes in den neuen Ländern von derzeit 331 EURO an das Niveau der alten Länder (345 EURO) würde das gesetzliche Lohnabstandsgebot nicht verletzten. Aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände, Parteien und Betroffenenorganisationen wird seit längerem kritisiert, dass die Höhe der Regelsätze nach SGB XII bzw. der Regelleistungen nach SGB II kein Leben ohne materielle Armut ermöglicht. Die Forderungen nach einer deutlichen Erhöhung des Eck- Regelsatzes der Sozialhilfe könnten allerdings mit dem geltenden Lohnabstandsgebot kollidieren - dies gilt hauptsächlich für Arbeiterverdienste in den neuen Bundesländern. Will man Regelsätze erreichen, die ein Leben jenseits materieller Armut ermöglichen, so erfordert dies auch eine Änderung der gesetzlichen Lohnabstandsnorm." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Determinanten des Sozialhilfebezugs: ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung (2006)

    Wilde, Joachim;

    Zitatform

    Wilde, Joachim (2006): Determinanten des Sozialhilfebezugs. Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung. (Schriften des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle 23), Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 173 S.

    Abstract

    Im ersten Teil der Arbeit über Determinanten des Sozialhilfebezugs wird analysiert, welche Faktoren den Weg 'aus' der Sozialhilfe beeinflussen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Analyse von Anreizwirkungen im Rahmen eines Probitmodells für die Ausstiegsentscheidung. Dabei wird von der Argumentation ausgegangen, dass sich der Ausstieg für Hilfeempfänger nicht lohne, weil das bei einem Ausstieg realisierbare Erwerbseinkommen keinen positiven Abstand zum Sozialhilfebeitrag bei Nichtstun aufweise. Es wird gezeigt, dass der Ausstieg aus der Sozialhilfe ein komplexer Prozess ist, der nicht auf die Dimension des Lohnabstandes reduziert werden sollte. Der zweite Teil untersucht, von welchen Variablen die Entscheidung eines bezugsberechtigten Haushalts zur Geltendmachung seines Anspruchs und in diesem Sinne der Weg 'in' die Sozialhilfe abhängt. Der Anteil der Haushalte in Deutschland, die ihren Sozialhilfeanspruch nicht geltend machen beträgt 43,3 Prozent. Es wird analysiert, welche Faktoren diese Entscheidung zur Nichtinanspruchnahme beeinflussen. Dabei wird gezeigt, wie die Inanspruchnahme unter anderem von der Familienstruktur, dem Haushaltseinkommen, der Höhe des zustehenen Betrags sowie von Erwartungen bezüglich der Dauer des Bezugs, der zukünftigen Einkommensentwicklung sowie von Stigmatisierung abhängt. Grundlage beider Analysen ist eine Simulation auf der Basis von Daten des NIEPs aus dem ersten Halbjahr 1999. Abschließend diskutiert die Arbeit, wie vor dem Hintergrund der empirischen Resultate die aktuellen Reformen der sozialen Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten sind und welche noch zu schließenden Lücken sie aufweisen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Anreizprobleme bei Hartz IV: lieber ALG II statt Arbeit? (2005)

    Boss, Alfred; Schrader, Klaus; Christensen, Björn;

    Zitatform

    Boss, Alfred, Björn Christensen & Klaus Schrader (2005): Anreizprobleme bei Hartz IV. Lieber ALG II statt Arbeit? (Kieler Diskussionsbeiträge / Institut für Weltwirtschaft 421), Kiel, 31 S.

    Abstract

    "Nach dem Prinzip 'Fördern und Fordern' soll Hartz IV dazu beitragen, dass Arbeitslose ihren Lebensunterhalt möglichst rasch wieder aus eigener Kraft bestreiten. Das Arbeitslosengeld II soll nur als Überbrückung dienen, bis die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt mit Hilfe von Einliederungsmaßnahmen gelingt. Doch kann das Hartz IV-Instrumentarium überhaupt erfolgreich sein? Bietet das ALG II die notwendigen Anreize für Arbeitslose, eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzustreben? Oder haben Arbeitslose vielmehr Anreize, möglichst lange in einer 'ALG II-Falle' zu verharren? Berechnungen der Lohnabstände zwischen potentiellen Erwerbseinkommen und ALG II-Zahlungen geben auf diese Fragen eine ernüchternde Antwort: Kritische Lohnabstände, die eine Vollzeitbeschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt unattraktiv erscheinen lassen, bestehen insbesondere bei ALG II-Beziehern, die eine geringe Qualifikation aufweisen, Kinder haben und deren Partner nicht erwerbstätig ist. Verstärkt werden diese Anreizprobleme, wenn ein potentieller Arbeitsplatz im Dienstleistungssektor oder in der Arbeitsmarktregion Ost liegt. Für Hochqualifizierte und Haushalte mit einem erwerbstätigen Partner dagegen gibt es starke Anreize, ein Arbeitsplatzangebot anzunehmen. Die Lohnabstände werden kritischer und betreffen weitere Gruppen von ALG II-Beziehern, wenn Einkommen aus '1-Euro-Jobs' oder aus geringfügiger Beschäftigung berücksichtigt werden. Der Kern des Problems besteht darin, dass Anreize zum Verzicht auf eine reguläre Vollzeitarbeit entstehen, die vergleichsweise wenig attraktiv ist. Aus einer Brücke in den ersten Arbeitsmarkt droht eine Dauereinrichtung zu werden, die außer für Arbeitslose auch für Niedriglohnbezieher reizvoll ist. Langfristig führen '1-Euro-Jobs' und Formen einer geringfügigen Beschäftigung zu einer Verdrängung regulärer Vollzeitbeschäftigung. Was aber könnte die Lösung für die Anreizprobleme sein? Es erscheint zweckmäßig, Niedriglohnarbeit oder Erwerbstätigkeit für Haushalte mit Kindern durch eine Abgabenentlastung attraktiver zu machen: Die Nettolöhne sollten steigen, während der ALG II-Bezug nur noch als Grundsicherung in einer Übergangszeit und nicht als Alternative zu einer regulären Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgestaltet werden sollte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Lohnansprüche deutscher Arbeitsloser: Determinanten und Auswirkungen von Reservationslöhnen (2005)

    Christensen, Björn;

    Zitatform

    Christensen, Björn (2005): Die Lohnansprüche deutscher Arbeitsloser. Determinanten und Auswirkungen von Reservationslöhnen. (Kieler Studien 333), Berlin u.a.: Springer London, 208 S.

    Abstract

    "Liegt eine Ursache der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland in der Höhe der Lohnansprüche der Arbeitslosen? Dieser Frage geht die Studie anhand empirischer Untersuchungen nach. Sie zeigt, dass die Lohnansprüche in Deutschland - auch im internationalen Vergleich - insgesamt hoch sind. Dies trifft insbesondere auf Personen mit geringer Ausbildung zu. Ursächlich hierfür ist der zum Teil geringe Abstand zwischen Löhnen und Sozialleistungen. Die Analysen belegen, dass die hohen Lohnansprüche in der Tat die Arbeitslosigkeitsdauer verlängern und dass die Hartz-IV-Reformen die Lohnansprüche nur unwesentlich absenken und somit kaum zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant: neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen (2005)

    Cichorek, Anne; Walwei, Ulrich ; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Cichorek, Anne, Susanne Koch & Ulrich Walwei (2005): Arbeitslosengeld II: Höhere Arbeitsanreize geplant. Neuer Vorschlag für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten, vor allem bei niedrigen Einkommen. (IAB-Kurzbericht 07/2005), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Die Möglichkeiten zum anrechnungsfreien Hinzuverdienen entscheiden mit darüber, wie weit sich die Suche nach einer regulären Beschäftigung für ALG II-Empfänger lohnt. Die Regelungen im SGB II führen gegenüber den alten Bestimmungen zu merklichen Verschlechterungen bei der Anrechnung niedriger Einkommen. Der Jobgipfel-Kompromiss würde die Anreize zur Beschäftigungsaufnahme im niedrigen Einkommensbereich wieder leicht erhöhen. Dies erscheint sinnvoll, denn für viele Langzeitarbeitslose dürfte der Sprung von der Transferleistung direkt in sozialversicherungspfl ichtige Vollzeitbeschäftigung zunächst zu groß sein. Ein Mini-Job kann den Einstieg erleichtern. Dann sollte aber ein auf Dauer Existenz sicherndes Einkommen angestrebt werden. Eine Erhöhung des anrechnungsfreien Einkommens ist aus Anreizgründen überlegenswert, würde aber zu massiven Mehrbelastungen der öffentlichen Haushalte führen, wenn nicht gleichzeitig die Transferleistungen reduziert würden. Ein Ausweg aus diesem Dilemma sind befristete Zuschüsse. So könnte ein Einstiegsgeld für Hilfeempfänger, die erwerbstätig werden, sinnvoll sein - wenn sie sich dann durch Einkommenssteigerungen dauerhaft vom Transferbezug befreien können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? (2005)

    Geiger, Udo;

    Zitatform

    Geiger, Udo (2005): Lohnt es sich, unter Hartz IV anders als gemeinnützig zu arbeiten? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 23, H. 1, S. 13-16.

    Abstract

    Ein ganz zentraler Maßstab zur Beurteilung der Großzügigkeit des Arbeitslosengeldes II im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist der Umfang, in dem Erwerbseinkünfte auf die Sozialleistung angerechnet werden. Wesentliche Stellschrauben sind dabei zum einen Freibeträge, zum anderen die zulässigen Absetzungen vom Bruttoeinkommen.
    "Angesichts der anhaltend schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der gerade vom Gesetzgeber fast dramatisch betonten Eingliederungsschwierigkeiten von Langzeitarbeitslosen, die oftmals nur noch im Minijob-Bereich eine Erwerbsarbeit angeboten bekommen, muss die im Vergleich zum Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilferecht überproportional starke Anrechnung kleiner Hinzuverdienste als grundlegend missglückt und reformbedürftig bezeichnet werden. Die ins Ermessen des Leistungsträgers gestellte Bewilligung von Einstiegsgeld nach § 29 SGB II wird den Menschen, die mit Eintritt des Leistungsfalls den schon zuvor ausgeübten Minijobs weiter fortsetzen, nicht zugute kommen.
    Die bei Ansatz restriktiver Pauschalen konsequente und im Grundsatz richtige Korrekturmöglichkeit über Öffnungsklauseln ist angesichts der völlig unzulänglich ausgestalteten Pauschalen für die berufsbedingten Aufwendungen in § 3 Arg II-VO in die Schieflage einer im Regelfall durchzuführenden sehr aufwändigen Einzelfallprüfung geraten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Wirkungen auf Löhne, Beschäftigung und gewerkschaftliche Tarifpolitik (2005)

    Meyer, Wolfgang; Gerlach, Knut;

    Zitatform

    Meyer, Wolfgang & Knut Gerlach (2005): Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Wirkungen auf Löhne, Beschäftigung und gewerkschaftliche Tarifpolitik. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 38, H. 2/3, S. 383-395.

    Abstract

    "Im Rahmen der sogenannten Hartz-Reformen wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Nach einer kurzen Schilderung der mit den alten Institutionen verbundenen Probleme werden die Regelungen des neuen Arbeitslosengeldes II in ihren Grundzügen dargestellt. Anschließend werden die Wirkungen der Reform analysiert. Da das neue System erst vor kurzem eingeführt wurde, ist eine empirische Überprüfung der tatsächlichen Wirkungen noch nicht möglich. Die Wirkungsanalyse kann nur auf theoretisch zu erwartende Effekte abgestellt werden. Dabei wird auf ein partialanalytisches Arbeitsmarktmodell zurückgegriffen. Es zeigt sich, dass die Anreize für Arbeitsanbieter nur wenig verstärkt wurden und eine Umsetzung der Angebotserhöhung in zusätzliche Beschäftigung unsicher ist. Mittelfristig sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten, wenn die Lohnspreizung im unteren Bereich erhöht wird und komplementäre Mittel der Beschäftigungsförderung eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wage-distance regulation in social-welfare programs: an option-theory perspective (2004)

    Feist, Holger;

    Zitatform

    Feist, Holger (2004): Wage-distance regulation in social-welfare programs. An option-theory perspective. In: Journal of Economics - Zeitschrift für Nationalökonomie, Jg. 68, H. 3, S. 271-293.

    Abstract

    "It is often argued that low-skilled workers have an incentive to escape to the unofficial sector if welfare benefits, come too close to the net wage in the official sector. Upper limits of welfare benefits often serve as an instrument to ensure a sufficiently high income differential between sectors. However, if unofficial- sector income is insecure, and if a change of sectors is costly, an option value of working in the official sector has to be tak ' en into account. This optionvalue reduces the incentive -for lowly skilled workers to give up official-sector jobs. Upper limits of welfare benefits might therefore be defined less restrictivcly." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Lohnabstandsgebot und Anspruchslohn: zu den Vorschlägen einer Sozialhilfereform (2003)

    Breyer, Friedrich;

    Zitatform

    Breyer, Friedrich (2003): Lohnabstandsgebot und Anspruchslohn. Zu den Vorschlägen einer Sozialhilfereform. In: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 72, H. 1, S. 83-93.

    Abstract

    "In der Arbeit wird der verbreitete Irrtum korrigiert, die hohe Arbeitslosigkeit unter den Geringqualifizierten werde dadurch verursacht, dass die Höhe der Sozialhilfe einen Anspruchs- oder Mindestlohn darstelle. In einem mikroökonomischen Modell des Arbeitsangebots wird gezeigt, wie der Anspruchslohn von den Präferenzen, von der Sozialhilfehöhe und von der Grenzbelastung eines Hinzuverdienstes abhängt. Anschließend werden die Möglichkeiten der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch eine Reform der Sozialhilfe diskutiert und dieser Reformoption andere Vorschläge wie Lohnsubventionen oder eine Ausweitung der 325-Euro-Grenze gegenübergestellt. Das Hauptergebnis ist, dass die besten Erfolgsaussichten bei einer Senkung des Transferentzugs in der Sozialhilfe liegen - allerdings nur dann, wenn die Tarifvertragsparteien darauf mit einer Senkung der Löhne für Geringqualifizierte reagieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mehr Beschäftigung durch geringere Transferleistungen? (2003)

    Koch, Susanne; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Koch, Susanne & Ulrich Walwei (2003): Mehr Beschäftigung durch geringere Transferleistungen? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 83, H. 5, S. 289-296.

    Abstract

    Der Beitrag ist Teil eines Zeitgesprächs zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es wird analysiert, welchen Beitrag weniger großzügige Transferleistungen, wie z.B. die Reduktion der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten könnten. Zunächst wird die Ausgangssituation am bundesdeutschen Arbeitsmarkt allgemein und die Langzeitarbeitslosigkeit im Besonderen betrachtet. Anschließend werden die Problemgruppen am Arbeitsmarkt identifiziert und ihre besonderen Beschäftigungsprobleme dargestellt. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, inwieweit Transferleistungen sich als Hemmnis beim Aufbau von Beschäftigung und der Wiedereingliederung von Erwerbslosen erweisen. Darauf aufbauend werden abschließend die Möglichkeiten und Grenzen einer Reform der Transferleistungssysteme aus arbeitsökonomischer Perspektive diskutiert. (IAB)

    Beteiligte aus dem IAB

    Walwei, Ulrich ;
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  • Literaturhinweis

    What determines the reservation wages of unemployed workers?: new evidence from German micro data (2003)

    Prasad, Eswar;

    Zitatform

    Prasad, Eswar (2003): What determines the reservation wages of unemployed workers? New evidence from German micro data. (IZA discussion paper 694), Bonn, 29 S.

    Abstract

    "This paper provides new empirical evidence on the relationship between reservation wages of unemployed workers and macroeconomic factors - including aggregate and local unemployment rates, generosity of the unemployment compensation system and characteristics of the wage structure - as well as individual-specific determinants, including proxies for general and specific human capital, length of unemployment spell and alternative income sources. The longitudinal aspect of the dataset (the German Socio-Economic Panel) provides an interesting perspective on how reservation wages change over time and how they correlate with accepted wage offers for workers who make the transition from unemployment to employment. The findings have important policy implications as well, since they shed some light on the disincentive effects of the German tax and transfer system for the labor supply and employment decisions of unemployed workers at different points of the skill/offer wage distribution" (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ist jede Arbeit besser als keine?: Niedriglohnstrategien im "aktivierenden Sozialstaat". Eine kritische Auseinandersetzung mit Niedriglohnkonzepten unter besonderer Berücksichtigung der Vorschläge der "Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen" und der "Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung" (2003)

    Siebert, David;

    Zitatform

    Siebert, David (2003): Ist jede Arbeit besser als keine? Niedriglohnstrategien im "aktivierenden Sozialstaat". Eine kritische Auseinandersetzung mit Niedriglohnkonzepten unter besonderer Berücksichtigung der Vorschläge der "Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen" und der "Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung". Freiburg, 138 S.

    Abstract

    "Ziel der Arbeit ist es, anhand einer Untersuchung der Strategiepapiere der CDU-nahen 'Bayrisch-Sächsischen Zukunftskommission' (1997)und der sozialdemokratischen 'Zukunftskommission der Friedrich-Ebert-Stiftung' (1998) den Trendwandel in der bundesdeutschen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu analysieren. Dabei zeigt sich, dass die beiden Studien zu überraschend ähnlichen Schlussfolgerungen kommen. So werden vermeintlich zu hohe Arbeitskosten zum Verursacher der hohen Arbeitslosigkeit erklärt. Zudem lässt sich eine Tendenz zur 'Individualisierung der Arbeitslosigkeit' ausmachen, die Arbeitslosigkeit über fehlende Produktivität und Leistungsbereitschaft und mangelnde Qualifikationen des einzelnen Arbeitslosen erklärt und damit sozioökonomische Ursachen ausblendet. Während die CDU einen offenen Niedriglohnsektor propagiert, wird in dem SPD-Papier die Schaffung eines Niedriglohnsektors gefordert, der über Subventionierungszahlungen sozialstaatlich abgefedert werden soll. Hauptthese der Arbeit ist, das beide Niedriglohnstrategien von zweifelhaften wissenschaftlichen Annahmen ausgehen und nicht in der Lage sind das Problem der Massenarbeitslosigkeit zu lösen. Stattdessen führen solchermaßen neoliberale 'Patentlösungen' zu einer Zunahme des Drucks auf die Lohnarbeit und verstärken die Prekarisierung und Deregulierung der Arbeit. Damit nähert sich die bundesdeutsche Sozialstaats- und Arbeitsmarktdiskussion US-amerikanischen Verhältnissen a la 'working poor' bedenklich an. Im ersten Teil der Arbeit werden die Hintergründe zu den Ursachen von Massenarbeitslosigkeit und Krise des Wohlfahrtsstaats untersucht (Globalisierung, nationaler Wettbewerbsstaat, Krise des Keynesianismus und Fordismus, Postfordismus, neue Unternehmensstrategien, Wandel des Sozialstaats, Neoliberalismus, Prekarisierung, Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeit, Ende der Arbeitsgesellschaft? Arbeitslosigkeit durch Automatisierung, Hoffnungsträger Dienstleistungssektor?). Nach einer Darstellung der Vorschläge und Prämissen der 'Zukunftskommissionen' werden diese im dritten Teil der Arbeit kritisch hinterfragt. So wird die neoliberale Globalisierungsthese vom 'bedrohten Standort Deutschland' revidiert und auf die Lücken der sozialdemokratischen 'weichen' Globalisierungsthese hingewiesen. Darüber hinaus zeigt sich, dass sich die These von der 'Dienstleistungslücke' nicht halten lässt und angesichts eines bereits bestehenden Niedriglohnsektors in der BRD von einem Niedriglohn(Dienstleistungs)sektor kaum positive und sozialstaatlich verträgliche Arbeitsmarkteffekte zu erwarten sind. Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass Lohnkosten nicht in einem direkten negativen Zusammenhang zur wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit stehen müssen und dass die Niedriglohnstrategien anderer Länder die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Versprechungen des Neoliberalismus nicht einhalten können. Die SPD-Strategie, den Ausbau eines Niedriglohnsektors über sozialstaatliche Transfers 'abzufedern', erweist sich unter den gegeben wirtschaftspolitischen Vorzeichen als nicht finanzierbar und ist wegen zu erwartender Mitnahme-Effekte nicht vertretbar. Die Sozialstaatskritik der beiden Zukunftsstudien wird als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Argumente die auf die 'Kostenexplosionen' des Sozialstaats, 'Sozialbetrug' und die vermeintlich negativen Arbeitsmarkteffekte sozialer Transferleistungen rekurrieren, halten einer kritischen Untersuchung nicht stand. Zudem zeigt ein Blick auf die 'Sorgenkinder' der sozialpolitischen Diskussion - niedrigqualifizierte Arbeitnehmer, die überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind - , dass deren Situation weniger auf ihre vermeintlich fehlende Produktivität oder mangelnde Arbeitsbereitschaft zurückzuführen ist. Dieser Bevölkerungsteil ist durch den Verdrängungsdruck aufgrund der Massenarbeitslosigkeit vielmehr zum ersten Opfer einer allgemeinen Krise der Arbeitsgesellschaft geworden. Abschließend wird vor den gesellschaftspolitischen Folgewirkungen (u.a. Verstärkung des Trends zu unsicherer und prekärer Beschäftigung, Untergrabung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards, Rückzug der Unternehmen aus der Ausbildung) einer neoliberalen Niedriglohnstrategie gewarnt. Im Abschluß wird betont, das alle Strategien zu einer Überwindung der Krise der Arbeitsgesellschaft und zu einer sozial gerechten Bekämpfung der Massenerwerbslosigkeit langfristig zwei Ziele berücksichtigen müssen: Erstens die Zurückdrängung des Neoliberalismus als vorherrschende Wirtschaftsdoktrin und die Reregulierung der Weltwirtschaft um staatliche Steuerungsspielräume zurückzugewinnen und zweitens eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei gleichzeitiger sozial gerechter Umverteilung der Einkommen, um die knapper werdende Ressource Arbeit gerecht zu verteilen und der zunehmend ungerechten Einkommens- und Vermögensverteilung zu begegnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte bei Niedriglöhnen und Lohnwucher (2003)

    Spindler, Helga;

    Zitatform

    Spindler, Helga (2003): Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte bei Niedriglöhnen und Lohnwucher. In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 21, H. 6, S. 56-62.

    Abstract

    Paragraph 18 Abs. 3 BSHG regelt die Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte und schränkt insoweit die allgemeine Arbeitsverpflichtung aus Paragraph 18 Abs. 1 BSHG ein. Eine zu niedrige Entlohnung kann nach dieser Vorschrift ein sonstiger wichtiger Grund sein, der die Aufnahme der Arbeit unzumutbar macht. Bei der Interpretation dieses Gesetzesbegriffs sind die Prinzipien und Ziele der Sozialhilfe anzuwenden. Grundsätzlich sind Arbeiten im Niedriglohnbereich, in dem auch Nichtsozialhilfeempfänger arbeiten, zumutbar. Wenn die Arbeit allerdings gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, durch Arbeitskampf frei geworden oder gesundheitsgefährdend ist, wenn die Löhne von den ortsüblichen deutlich abweichen, dann gilt das als wichtiger Grund, die Arbeit abzulehnen. Bei der Frage, welche Löhne konkret nicht mehr zumutbar sind, welche Arbeitsbedingungen gegen die guten Sitten verstoßen, lassen die Behörden die Sozialhilfeberechtigten nach Meinung der Autorin leider nicht nur alleine, sondern drängen sogar diese vielfach in nicht ausreichend und schon gar nicht leistungsgerecht entlohnte Arbeitsverhältnisse und damit in Lebensverhältnisse, vor denen sie eigentlich schützen sollten. Das bedeutet aber, dass Hilfebezieher selbst wieder stärker über zumutbare Löhne verhandeln und sie durchsetzen müssen. Der Beitrag will dazu aktuelle Daten, Kriterien und Argumente liefern und anregen, die Interessen der Hilfebezieher durchzusetzen. Eine gesicherte Rechtslage muss sich durch Rechtsprechung oder besser durch Gesetze, evtl. in Verbindung mit Tarifvereinbarungen, erst noch herausbilden. Die Ausführungen behandeln die Themen zumutbare Mindestlöhne, Unzumutbarkeit bei Lohnwucher und Unzumutbarkeit von nicht existenzsichernden Löhnen. Sie gelten zunächst nur für reguläre Arbeit, auch Leiharbeit, und betreffen, was die existenzsichernden Lohn angeht, vor allem den un- und angelernten Bereich. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Befreiungsschlag: Gesamtkonzept für Deutschlands Zukunft (2003)

    Stüven, Peter; Christl, Claudius; Palme, Claudia;

    Zitatform

    Stüven, Peter (2003): Der Befreiungsschlag. Gesamtkonzept für Deutschlands Zukunft. Weinheim: Wiley-VCH Verlag, 187 S.

    Abstract

    "Die Autoren führen die Reformthemen Arbeit, Transferleistung, Steuersystem, Renten und Gesundheit zu einem Gesamtkonzept zusammen, das die folgenden sieben Ziele berücksichtigt:
    1. Arbeit lohnt sich mehr als Arbeitslosigkeit, und wer mehr arbeitet, erzielt ein höheres Einkommen.
    2. Investieren und Arbeitsplätze schaffen ist einfach und risikoarm.
    3. Jeder Bürger kann seine Steuerberechnung nachvollziehen.
    4. Die Rentenzahler von heute können mit einer positiven Rendite auf ihre Altersvorsorge rechnen.
    5. Bessere Ärzte und Krankenhäuser verdienen auch besser.
    6. Bildungseinrichtungen werden an ihrer Leistung gemessen.
    7. Bürokratie und Regulierungen sind auf das notwendige Minimum reduziert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Von der Wohlfahrt zur Arbeit: Beschäftigungsanreize unter der neuen Labour-Regierung (2003)

    Walker, Robert; Wiseman, Michael;

    Zitatform

    Walker, Robert & Michael Wiseman (2003): Von der Wohlfahrt zur Arbeit. Beschäftigungsanreize unter der neuen Labour-Regierung. In: Internationale Revue für soziale Sicherheit, Jg. 56, H. 1, S. 3-35.

    Abstract

    Es geht um das Projekt der Modernisierung der Wirtschaft und des Wohlfahrtsstaates und, in diesem Rahmen, um die Abschaffung der Kinderarmut und die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung durch eine Politik, die den Schritt vom Empfang von Sozialleistungen zur Beschäftigung ermutigt und dafür sorgt, dass sich Arbeit lohnt. Dabei werden drei New-Deal-Programme untersucht: Arbeitslosenleistungen, allein Erziehende und Behinderte. Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass reale Veränderungen mit messbaren positiven Auswirkungen eingetreten sind, die weitere Ausgestaltung und Ausdehnung des New-Deal-Modells jedoch gefährdet sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Was reizt Sozialhilfeempfänger zum Ausstieg?: eine Untersuchung mit dem Niedrigeinkommens-Panel (2003)

    Wilde, Joachim;

    Zitatform

    Wilde, Joachim (2003): Was reizt Sozialhilfeempfänger zum Ausstieg? Eine Untersuchung mit dem Niedrigeinkommens-Panel. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 223, H. 6, S. 719-742. DOI:10.1515/jbnst-2003-0606

    Abstract

    "Als Hauptursache für die hohe Zahl der Sozialhilfeempfänger in Deutschland wird häufig angenommen, dass sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit finanziell nicht lohne und viele Menschen deshalb freiwillig in der Sozialhilfe verbleiben (sogenannte Armuts- bzw. Sozialhilfefalle). Die Studie prüft mittels der Daten des Niedrigeinkommens-Panels, ob diese These und die ihr zugrunde liegenden Annahmen tatsächlich gültig sind und ob es weitere Anreizfaktoren gibt, welche die Ausstiegsentscheidung der Haushalte beeinflussen. Dabei zeigt sich, dass der Einfluss der z.T. ungünstigen finanziellen Anreizstruktur auf die Ausstiegsentscheidung erheblich geringer ist als allgemein angenommen. Dem gegenüber ist beispielsweise das Verhalten der Mitarbeiter des Sozialamtes von signifikanter Bedeutung für die Ausstiegswahrscheinlichkeit. Eine Beschränkung der Reformdiskussion auf die Ausgestaltung der finanziellen Anreize ist deshalb nicht sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozialhilfe, Lohnabstand und Leistungsanreize: empirische Analyse für Haushaltstypen und Branchen in West- und Ostdeutschland (2002)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2002): Sozialhilfe, Lohnabstand und Leistungsanreize. Empirische Analyse für Haushaltstypen und Branchen in West- und Ostdeutschland. (Kieler Studien 318), Berlin u.a.: Springer London, 201 S.

    Abstract

    "Schwächt das deutsche Sozialhilfesystem die Bereitschaft, eine Beschäftigung aufzunehmen und den Arbeitseinsatz zu erhöhen? Die Bereitschaft hängt weitgehend von dem Abstand zwischen dem Sozialhilfeanspruch und dem Nettoeinkommen im Falle einer Erwerbstätigkeit ab. Und dieser Lohnabstand ist in vielen Fällen gering, wie die Studie im Detail zeigt. Berechnet wird das potentielle Erwerbseinkommen für zehn Haushaltstypen, differenziert nach zahlreichen Branchen in West- und Ostdeutschland. Damit sich Arbeit mehr lohnt, gilt es, das Sozialhilfe- und Tariflohnsystem zu reformieren. Vorschläge dazu werden in der Studie gemacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit um jeden Preis?: Um- und Abbau des Sozialstaates durch Niedriglohnbeschäftigung (2002)

    Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Bäcker, Gerhard (2002): Arbeit um jeden Preis? Um- und Abbau des Sozialstaates durch Niedriglohnbeschäftigung. In: Wiso. Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift des ISW, Jg. 25, H. 1, S. 69-103.

    Abstract

    Seit Mitte der 90er Jahre steht der Sozialstaat in den meisten europäischen Ländern massiv unter Druck. Die Grundlagen und Strukturprinzipien des Sozialstaates werden in Frage gestellt. Er wird zunehmend nicht mehr als Problemlöser, sondern vielmehr als Problemverursacher gesehen. In vielen Ländern und vor allem in Deutschland wird die These von nicht markt- und produktivitätsgerechten Löhnen vertreten, die einen Abbau der Arbeitslosigkeit verhindern. Als Maßgröße für Reallohnerhöhungen soll, nach Meinung der Kritiker eines "zu sozialen Staates" und einer "zu hohen" Arbeitslosenunterstützung, der Produktivitätszuwachs plus einer Inflationsabgeltung dienen. Der Zusammenhang durch niedrigere Löhne zu mehr Beschäftigung zu gelangen, ist nicht nur im Dienstleistungsbereich, sondern auch in anderen Beschäftigungssektoren der Wirtschaft fragwürdig. Auch Kombi-Lohn-Modelle sind nicht in jedem Fall als geeignetes Mittel der Arbeitslosigkeitsbekämpfung zu sehen. Beschäftigungspolitisch sind Kombi-Lohn-Modelle nur dann als erfolgreich zu bewerten, wenn entweder offene Arbeitsplätze, für die es bislang keine Interessenten gab, besetzt werden oder wenn die Unternehmen aufgrund der Transferzahlungen an die Beschäftigten neue Arbeitsplätze schaffen bzw. zusätzlich Arbeit nachfragen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Wer sitzt in der Armutsfalle?: Selbstbehauptung zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt (2002)

    Gebauer, Ronald; Vobruba, Georg; Petschauer, Hanna;

    Zitatform

    Gebauer, Ronald, Hanna Petschauer & Georg Vobruba (2002): Wer sitzt in der Armutsfalle? Selbstbehauptung zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung 40), Berlin: Edition Sigma, 231 S.

    Abstract

    "Wer Sozialhilfe bezieht, hat wenig Anlaß, sich eine Arbeit zu suchen. Denn das zusätzlich erzielbare Einkommen ist meist niedrig, vor allem für Geringqualifizierte. Also werden viele es vorziehen, in Sozialhilfe zu verbleiben, wobei sie durch langes Fernbleiben vom Arbeitsmarkt ihre Beschäftigungschancen noch weiter verschlechtern. Zudem verhindert die Höhe der Sozialhilfe, daß genügend niedrig bezahlte Jobs überhaupt angeboten werden. Damit sitzen Sozialhilfebezieher unentrinnbar in der Armutsfalle. So etwa lautet das Standardtheorem, das in der ökonomischen Literatur und der sozialpolitischen Diskussion seit langem als zweifelsfreie Gewißheit gilt. Die Autoren dieses Buchs stellen dieses Dogma in Frage. Ihr Argument lautet: Welche Motive die Betroffenen tatsächlich bewegen und welche praktischen Schlüsse sie daraus ziehen, läßt sich nicht aus theoretischen Annahmen ableiten, sondern muß empirisch ermittelt werden. Der methodisch aufwendige Test in diesem Buch liefert den stichhaltigen Beweis, daß in vielen Fällen weder die These vom langjährigen Sozialhilfebezug noch die Unterstellung zutrifft, finanzielle Anreize gäben allein den Ausschlag. Das Theorem von der Armutsfalle findet hier seine definitive Widerlegung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Expertise zur Frage des Zusammenwirkens von Niedrigeinkommen, Sozialhilfe und Mainzer Modell im Verhältnis zum Paritätischen Grundsicherungsvorschlag (2002)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2002): Expertise zur Frage des Zusammenwirkens von Niedrigeinkommen, Sozialhilfe und Mainzer Modell im Verhältnis zum Paritätischen Grundsicherungsvorschlag. Frankfurt am Main, 19 S.

    Abstract

    Die Expertise vergleicht die beschäftigungspolitischen Instrumente Sozialhilfe, Mainzer Modell und Paritätischer Grundsicherungsvorschlag. Die konzeptionellen Unterschiede bezüglich Konstruktion, Verwaltungsaufwand, Arbeitsanreiz, sowie Durchschaubarkeit und Klarheit der Anrechnungsregeln werden herausgearbeitet. Das Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sieht vor, dass Leistungen für Arbeitslose vom Arbeitsamt, für Rentner von der Rentenversicherung und für Kinderreiche vom Finanzamt ausgezahlt werden, und dass die Finanzierung nicht mehr wie bisher von den Kommunen übernommen wird, sondern in wesentlichen Teilen vom Bundeshaushalt. Das Grundsicherungsniveau liegt dabei bei allen Haushaltskonstellationen 11 bis 16 Prozent höher als das Sozialhilfeniveau. Bei Erwerbstätigkeit wird ein pauschalierter Mehrbedarfszuschlag und ein Freibetrag auf Erwerbseinkünfte von 20 Prozent gewährt. Im Unterschied zur Sozialhilfe und dem Mainzer Modell ergibt sich eine "glatte" Einkommenskurve ohne Sprungstellen und Degressionsbereiche. Fazit: "Die Anrechnungsregeln von Erwerbseinkommen führen bei der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) und im Falle des Mainzer Modells in Kombination mit Sozialhilfe zu schwerwiegenden Fehlanreizen: Bei der Sozialhilfe lohnen sich nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, beim Mainzer Modell nur versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Nähe der Geringfügigkeitsgrenze, was faktisch auf eine Förderung von Teilzeitarbeit hinausläuft. Das Paritätische Grundsicherungsmodell ist frei von solchen Fehlanreizen; insgesamt ist die Freibetragslösung zusammen mit den familienpolitischen Komponenten eine denkbar schlanke Form eines Kombilohnmodells, das ohne weiteren Verwaltungsaufwand auskommt." (IAB2)

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