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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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  • Literaturhinweis

    Midijob-Reform entlastet Geringverdienende, vor allem teilzeiterwerbstätige Frauen (2018)

    Bach, Stefan; Buslei, Hermann; Harnisch, Michelle;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Hermann Buslei & Michelle Harnisch (2018): Midijob-Reform entlastet Geringverdienende, vor allem teilzeiterwerbstätige Frauen. (DIW aktuell 16), Berlin, 8 S.

    Abstract

    "Die geplante Midijob-Reform entlastet die Begünstigten um durchschnittlich 17 Euro im Monat. Sie kostet die Sozialversicherungen jährliche Beitragsausfälle von etwa 400 Millionen Euro, einschließlich Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer entstehen staatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 300 Millionen Euro. Die Reform entlastet überwiegend untere und mittlere Einkommen. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf die obere Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung, da die Midijob-Entlastung keine Bedürftigkeitsprüfung oder Zusammenveranlagung im Haushaltszusammenhang vorsieht. Insoweit ist die Reform nicht zielgerichtet auf die Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen zugeschnitten. Sie fördert zumeist Teilzeitarbeit, die weitgehend von Frauen geleistet wird. Ein Drittel des Entlastungsvolumens entfällt auf Frauen mit Kindern unter 18 Jahren. Inwieweit durch die Reform bestehende Anreize zur Teilzeit- statt Vollzeittätigkeit verstärkt werden, ist eine empirische Frage, die hier nicht untersucht wurde. Eine Ausweitung der Teilzeitarbeit hätte negative Konsequenzen für die aktuellen Einkommen sowie für die Alterssicherung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Progressive Sozialbeiträge können niedrige Einkommen entlasten (2018)

    Bach, Stefan; Harnisch, Michelle; Haan, Peter;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Peter Haan & Michelle Harnisch (2018): Progressive Sozialbeiträge können niedrige Einkommen entlasten. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 85, H. 13/14, S. 277-285. DOI:10.18723/diw_wb:2018-13-3

    Abstract

    "In der aktuellen Reformdiskussion stehen Steuer- und Abgabenentlastungen für geringe und mittlere Einkommen im Fokus. Berechnungen des DIW Berlin zeigen, wie sich verschiedene Entlastungskonzepte auswirken. So entlastet ein Grundfreibetrag für Sozialbeiträge alle Einkommensgruppen, wobei Geringverdienende in Relation zu ihrem Gesamteinkommen am meisten profitieren würden. Statt die Sozialbeiträge zu senken, können sie auch auf die Einkommensteuer angerechnet werden, bis hin zu einer 'Negativsteuer'. Denkbar ist auch, die Entlastungen bei steigenden Einkommen abzuschmelzen, um sie auf untere und mittlere Einkommensgruppen zu konzentrieren. Für Geringverdienende werden Entlastungen bei den Sozialbeiträgen aber häufig zu einer Kürzung von Leistungen zur Grundsicherung führen. Negative Arbeitsanreize, die durch die Anrechnung der Einkommensteuer in Haushaltskontext entstehen, könnten vermieden werden, wenn die Entlastungen nur individuell abgeschmolzen und nach den Stundenlöhnen bemessen werden. Im Koalitionsvertrag wurden die Wiederherstellung der Beitragsparität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Ausweitung der Gleitzone bei Midijobs vereinbart. Beides bietet Geringverdienenden nur geringe Entlastungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bundesagentur für Arbeit: Warum eine größere Beitragssatzsenkung nötig ist (2018)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2018): Bundesagentur für Arbeit: Warum eine größere Beitragssatzsenkung nötig ist. (Kiel policy brief 115), Kiel, 12 S.

    Abstract

    "Die Bundesagentur für Arbeit wird im Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von mehr als 6 Mrd. Euro erzielen. Wesentlich dafür ist die sehr günstige Arbeitsmarktentwicklung. Das Beitragsaufkommen nimmt kräftig zu, die Ausgaben steigen mäßig. Wie schon in den Jahren 2013 bis 2017 ist der Budgetsaldo wesentlich höher als im Haushaltsplan veranschlagt. Zum Jahresbeginn 2019 wird der Beitragssatz von 3,0 auf 2,7 Prozent gesenkt. Die Begünstigung der Midi-Jobs wird ausgeweitet. Zusätzliche Ausgaben werden diskutiert. Im Folgenden wird eine Prognose für die Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt. Einige wirtschaftspolitische Überlegungen schließen sich an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018 (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Lietzmann, Torsten ; Mühlhan, Jannek; Stegmaier, Jens ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Jannek Mühlhan & Jens Stegmaier (2018): Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungs- und Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. November 2018. (IAB-Stellungnahme 16/2018), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (Bundestagsdrucksache 19/4764). Der Entwurf sieht vor, die bisherigen starren Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ('Minijobs') und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ('Midijobs') durch eine Kopplung an die Entwicklung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns automatisch zu dynamisieren. Die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung soll auf das 60-fache und das Gleitzonenende für Midijobs auf das 145-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Entwicklung und Struktur der geringfügigen Beschäftigung sowie auf die Motive zur Ausübung geringfügiger Beschäftigung, die Situation geringfügig Beschäftigter und die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Effekten einer geringfügigen Beschäftigung auf den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ('Brückeneffekte') ein. Die direkten Verteilungswirkungen, die sich aus einer Dynamisierung der Entgeltgrenzen ergeben, werden anschließend zusammen mit den zu erwartenden Auswirkungen auf das Arbeitsangebot diskutiert. Abschließend werden Erkenntnisse zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus betrieblicher Perspektive dargestellt. Aus Sicht des IAB ist eine Dynamisierung der Entgeltgrenzen kein geeignetes Mittel, um Personen am unteren Einkommensrand besser zu stellen. Eine Reform geringfügiger Beschäftigung sollte nicht in Richtung einer Ausweitung, wie mit dem Gesetzesvorschlag der FDP-Bundestagsfraktion intendiert, sondern in Richtung einer schrittweisen Eingrenzung gehen. Dabei müssten die Regelungen im Rahmen einer umfassenderen Reform künftig im Wesentlichen darauf ausgerichtet werden, dass sich geringfügige Beschäftigung allein auf solche Personen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tendenziell nicht in Frage kommt wie Schüler, Studierende und Rentner. Zudem müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Lohnsteigerungen oder Arbeitszeitausweitungen innerhalb der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung realisieren zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (BT-Drs. 19/4764): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2018)

    Zitatform

    (2018): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 26. November 2018 um 15:00 Uhr zum Gesetzentwurf der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (BT-Drs. 19/4764). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)216 v. 23.11.2018), 41 S.

    Abstract

    Liste der Sachverständigen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten; Minijobzentrale Essen; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung; Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.; Gustav Horn, Düsseldorf; Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Köln

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  • Literaturhinweis

    Midijobs und die Auswirkungen ihrer geplanten Ausweitung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/5236) (2018)

    Zitatform

    (2018): Midijobs und die Auswirkungen ihrer geplanten Ausweitung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/5236). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/5876 (20.11.2018)), 22 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Ausweitung der Midijob-Regelungen, indem die Grenze von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1 300 Euro angehoben wird. Vor dem Hintergrund dieses Vorhabens, das beispielsweise seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes als 'weder arbeitsmarkt- noch sozialpolitisch zielführend' kritisiert wird, ist es notwendig, sich einen Überblick über die Situation bei den Midijobs und die Auswirkungen der geplanten Ausweitung der Gleitzone zu verschaffen." (Textauszug, (IAB-Doku))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde (2017)

    Himmelreicher, Ralf;

    Zitatform

    Himmelreicher, Ralf (2017): Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde. In: S. Lessenich (Hrsg.) (2017): Geschlossene Gesellschaften : Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016 (Verhandlungen der Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, 38), S. 1-13.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland als absolute Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt als das größte arbeitsmarktpolitische Experiment in der jüngeren Vergangenheit. Vorhergehende Arbeitsmarktreformen hatten eine Deregulierung des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel. Populäre Beispiele seit den Hartz-Reformen sind 'Fördern und Fordern', Reform der BA, Deregulierung des Arbeits¡rechts (Kündigungsschutz, Befristung, Leiharbeit) inklusive der Bildung von Anreize für Niedriglöhne und Lohnersatzleistungen (Mini- und Midijobs, Nebenerwerbstätigkeit, Reduzierung der Bezugsdauer von ALG I, Einführung ALG II). Diese Arbeitsmarktreformen wurden flankiert von großen sozialpolitischen Reformen, wie etwa dem Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge und vor allem seit der Deutschen Einheit veränderten industriellen Beziehungen mit der Folge von sinkender Tarifbindung (Ellguth und Kohaut 2014). Eines der Ziele der Hartz-Reformen, die Reaktivierung der Erwerbsbevölkerung, wurde, wie steigende Erwerbsquoten zeigen, erreicht, jedoch unter Inkaufnahme stagnie¡render Reallöhne bei steigender Einkommensungleichheit (Goebel et al. 2015). Der Ausbau der Beschäftigung am 'extensiven Rand' ist vor allem auf eine Zunahme von Zeitarbeits- sowie Teilzeit- und geringfügigen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen zurückzuführen (Körner et al. 2013).
    Es wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob der Mindestlohn ein geeignet Instrument sein kann, um das Ausfransen der Löhne und Beschäftigungsverhältnisse vor allem in bestimmten Betrieben, Branchen und Regionen von insbesondere gering qualifizierten befristet Beschäftigten aufzuhalten (Bellmann et al. 2015; Amlinger et al. 2016). Zum anderen geht es darum, mögliche individuelle Lohnsteigerungen in Zusammenhang mit der Einkommensmobilität von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften im Lebensverlauf zu beleuchten (Bruckmeier und Wiemers 2014). Antworten auf diese beiden Fragen werden in Form von Modellrechnungen und erster empirischer Evidenz gegeben. Internationale Vergleiche kontrastieren die Situation in Deutschland nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit jenen in anderen Mindestlohnländern (Schulten 2016)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie lassen sich Entwicklung und Strukturen atypischer Beschäftigungsverhältnisse erklären? (2017)

    Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Seifert, Hartmut (2017): Wie lassen sich Entwicklung und Strukturen atypischer Beschäftigungsverhältnisse erklären? In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 1, S. 5-15. DOI:10.5771/0342-300X-2017-1-5

    Abstract

    "Der Beitrag geht der Frage nach, welche Faktoren für die Expansion atypischer Beschäftigungsformen bestimmend sind. Zunächst beschreibt er Entwicklung und Strukturen von Teilzeitarbeit, Mini- und Midijobs, Leiharbeit und Befristungen. Nachfolgend diskutiert er ausgewählte in der Literatur angebotene Argumente, die in der Literatur als mögliche Treiber angeführt werden. Dabei lässt sich zeigen, dass Makroargumente wie die Tertiarisierung oder Feminisierung ohne eine mikrotheoretische Fundierung nur bedingt Antworten liefern können. Der Bedarf an Flexibilität und an deren spezifischen Formen unterscheidet sich stark je nach Wirtschaftszweig. Neben nachfrageseitigen sind außerdem angebotsseitige Faktoren zu berücksichtigen, beispielsweise unterschiedliche Zeitpräferenzen der Beschäftigten sowie die Angebots-Nachfrage-Relationen auf den Teilarbeitsmärkten. Resümierend plädiert der Autor für weitergehende theoretische Forschungsanstrengungen - nebst deren empirischer Überprüfung - , die monokausale Erklärungen überwinden, die verschiedenen Dimensionen verknüpfen und perspektivisch ein Gesamtmodell anstreben, das atypische Beschäftigung in den übergreifenden Kontext flexibler Arbeit einzuordnen vermag." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbständige: merkliche Effekte auch in der mittleren Frist (2016)

    Buslei, Hermann; Geyer, Johannes ; Haan, Peter; Peters, Michael ;

    Zitatform

    Buslei, Hermann, Johannes Geyer, Peter Haan & Michael Peters (2016): Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbständige. Merkliche Effekte auch in der mittleren Frist. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 83, H. 30, S. 659-667.

    Abstract

    "Ein häufig genannter Vorschlag zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist die Ausweitung des Versichertenkreises. Dabei geht es zum einen um die bessere Alterssicherung von bislang nicht Versicherten und zum zweiten um die Stabilisierung der finanziellen Grundlagen der GRV. Dieser Bericht untersucht die finanziellen Auswirkungen einer Versicherungspflicht für Mini- und Midi-Jobs und für Selbständige. Es wird gezeigt, dass der Einbezug von Mini- und Midi-Jobbern kaum eine Auswirkung auf die Finanzlage der GRV hat, aber die Einbeziehung von nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die Versicherungspflicht die Finanzen der GRV auf mittlere Sicht merklich entlasten könnte. Eine besondere Bedeutung kommt der zeitlichen Umsetzung der Reform zu. Die entlastenden Effekte bei einer Einbeziehung der Selbständigen ergeben sich dadurch, dass zunächst mehr Beiträge ins System fließen, aber noch keine Renten ausgezahlt werden müssen. Wenn man sofort alle Selbständigen in die GRV übernehmen würde, wäre die maximale Entlastung beim Beitragssatz bereits nach wenigen Jahren erreicht. Würde man die Versicherungspflicht nur auf neue Selbständige ausdehnen, wäre der maximale Effekt erst nach dem Jahr 2040 erreicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Atypische Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst - Gibt's die überhaupt? (2016)

    Keller, Berndt ; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Keller, Berndt & Hartmut Seifert (2016): Atypische Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst - Gibt's die überhaupt? In: W. Matiaske & A. Czaya (Hrsg.) (2016): Periphere Arbeit im Zentrum (Schriftenreihe Zentrum und Peripherie, 10), S. 173-204.

    Abstract

    "The paper analyses various forms of atypical employment. Its focus is not, as typical, on private industry but, for the first time, on the public sector. The first part distinguishes explicitly various forms of atypical employment (part-time, fixed-term, marginal or minijobs, midijobs, agency work and service contracts) and describes their long-term development, present extent, and structural characteristics (such as age, qualification, gender, and working hours). The second part introduces indicators for various risks of precariousness (low wage, employment stability, employability, pensions) and deals with the question how atypical forms of employment are correlated with and lead to risks of precariousness." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Atypical forms of employment in the public sector - are there any? (2015)

    Keller, Berndt ; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Keller, Berndt & Hartmut Seifert (2015): Atypical forms of employment in the public sector - are there any? (WSI-Diskussionspapier 199), Düsseldorf, 29 S.

    Abstract

    "The paper deals with various forms of atypical employment in the public sector that are widely neglected in existing research; its specific focus is on their development, scope, distribution and structural features. In the first part we break down the purely statistical category and differentiate between the disparate forms (part-time, marginal employment or minijobs, midijobs, fixed-term, agency work). In the second part we address the question if these forms are not only atypical, but also have to be classified as precarious. We distinguish various risks operative in the short, medium and long term (income, stability of employment and employability, pensions). Finally, we differentiate between employment in the private as well as the public sector and draw parallels and indicate specific differences in their development and situation.
    Our basic finding is that atypical forms of employment are also widespread in the public sector but are all in all less precarious than in the private sector. The distribution of individual forms shows major differences between both sectors whereas the overall percentages are similar." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigungstrends: Ergebnisse der jährlichen Arbeitgeberbefragung: IAB-Betriebspanel Bremen. Befragungswelle 2013 (2014)

    Frei, Marek; Dahms, Vera; Prick, Simone;

    Abstract

    "Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit führt jährlich eine Arbeitgeberbefragung in Bremer Betrieben durch (IAB-Betriebspanel Bremen). Für das Jahr 2013 liegen für Auswertungen Interviews von insgesamt 860 Bremer Betrieben vor. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für die Gesamtheit der 15.844 Bremer Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
    Die Ergebnisse:
    Arbeitskräftenachfrage der Betriebe hat sich abgeschwächt; steigende Qualifikationsanforderungen
    Probleme bei der Deckung des Fachkräftebedarfs haben zugenommen; Zahl der unbesetzten Stellen ist gestiegen
    Betriebliche Ausbildungsbasis ähnlich gut wie in anderen Regionen; Ausbildungsbeteiligung ist zurückgegangen
    Kaum Probleme bei Besetzung von Ausbildungsplätzen; Ursache für Nichtbesetzung vor allem fehlende Eignung, aber kein Mangel an Bewerbern
    Berücksichtigung von benachteiligten Bewerbern unter bestimmten Umständen; Schulabschluss oftmals Mindestvoraussetzung
    Übernahmequote erreicht Rekordwert; viele Absolventen aber nur befristet übernommen
    Weiterbildungsquote zum vierten Mal in Folge gestiegen
    Jeder vierte Bremer Arbeitnehmer entweder geringfügig oder befristet beschäftigt, als Midi-Jobber oder als Leiharbeitskraft tätig
    Erosion der Tarifbindung setzt sich fort; noch nie waren so wenige Beschäftigte tarifgebunden wie im letzten Jahr." (Textauszug)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Atypische Beschäftigung in Baden-Württemberg: eine empirische Analyse auf der Basis des IAB-Betriebspanels (Wellen 2000 - 2013) (2014)

    Klee, Günther; Klempt, Charlotte;

    Zitatform

    Klee, Günther & Charlotte Klempt (2014): Atypische Beschäftigung in Baden-Württemberg. Eine empirische Analyse auf der Basis des IAB-Betriebspanels (Wellen 2000 - 2013). (IAW-Kurzberichte 2014,01), Tübingen, 67 S.

    Abstract

    "Der Bericht gliedert sich im Einzelnen wie folgt: In Kapitel 2 wird ein Überblick über Verbreitung und Struktur atypischer Beschäftigung gegeben. Es werden dabei acht verschiedene Formen atypischer Beschäftigung behandelt: befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, freie Mitarbeit, Midi-Jobs, Teilzeitbeschäftigung, Ein-Euro-Jobs und Praktika, wobei der Schwerpunkt auf der befristeten Beschäftigung liegt. Dabei wird neben der Qualifikationsstruktur sowie deren Verteilung nach Branchen und Betriebsgrößen auch auf eine Reihe weiterer Charakteristika von Betrieben eingegangen, in denen atypische Beschäftigungsverhältnisse zum Einsatz kommen. Das Kapitel schließt mit einem zusammenfassenden Vergleich der acht Beschäftigungsformen. In Kapitel 3 steht die Dynamik befristeter Beschäftigung im Vergleich zur unbefristeten Beschäftigung im Mittelpunkt. Die Ergebnisse basieren auf der Analyse von Stromgrößen, also von Veränderungsraten über die Zeit. Dabei wird sowohl auf die Reallokation von befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzdynamik) als auch auf den Austausch von befristeter und unbefristeter Beschäftigung (Arbeitskräftedynamik) eingegangen. Dadurch lässt sich ermitteln, ob beispielsweise der Austausch befristeter Beschäftigter hauptsächlich aufgrund neu geschaffener oder abgebauter Stellen in einem Betrieb oder hauptsächlich reiner Personalaustauschprozesse ohne einen Auf- und Abbau von Stellen erfolgt. In Abschnitt 3.1 werden zunächst Strom- und Bestandsgrößen befristeter Beschäftigung nach Geschlecht miteinander verglichen. In den beiden nachfolgenden Abschnitten steht die Fluktuation von befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen im Mittelpunkt. Dabei werden die jeweiligen Raten auch getrennt nach Branchen dargestellt. In Abschnitt 3.2 beziehen sich die Einstellungs-, Abgangs- oder Umschlagsraten auf den durchschnittlichen Beschäftigungsbestand im ersten Halbjahr 2013 innerhalb der jeweiligen Vertragsform. In Abschnitt 3.3 folgt eine Analyse bezogen auf den zusammengefassten durchschnittlichen Beschäftigungsstand aus beiden Vertragsformen. In Abschnitt 3.4 wird die Frage, ob und inwieweit die Zunahme befristeter Beschäftigung auf Kosten der unbefristeten Beschäftigung geht, auch mittels Regressionsanalysen untersucht. Dabei wird auch auf die zeitliche Entwicklung befristeter und unbefristeter Beschäftigung eingegangen. Abschnitt 3.5 fasst die Ergebnisse dieses Kapitels noch einmal kurz zusammen. Kapitel 4 schließlich beinhaltet die wichtigsten Ergebnisse sowie das Fazit dieses Berichts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Betriebspanel Berlin 2013: Ergebnisse der achtzehnten Welle (2014)

    Abstract

    "Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit führt seit 1996 jährlich eine Befragung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen in Berliner Betrieben durch (Betriebspanel Berlin). Im Jahr 2013 fand diese Befragung zum achtzehnten Mal statt. Für Auswertungen liegen Interviews von rund 800 Berliner Betrieben vor. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für die Gesamtheit der Berliner Betriebe mit mindestens einem bzw. einer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
    Die Ergebnisse im Einzelnen:
    Erfolgreiche Beschäftigungsentwicklung der letzten Jahre hält an, Prognosen lassen Fortsetzung der positiven Entwicklung erwarten.
    Mehrheit der Arbeitsplätze setzt eine berufliche Ausbildung voraus, überdurchschnittlich hoher Anteil von akademisch qualifizierten Beschäftigten in Berlin.
    Atypische Beschäftigung nicht weiter gestiegen, aber fast jede zweite Neueinstellung nur befristet.
    Nachfrage nach Fachkräften hat sich im letzten Jahr etwas abgeschwächt, aber weiter auf hohem Niveau.
    Besetzung von Fachkräftestellen mehrheitlich noch ohne Probleme, Herausforderungen nehmen aber zu und erfassen immer mehr Betriebe.
    Ausbildungsbeteiligung auf Rekordtief, Übernahme von Auszubildenden auf Rekordhoch.
    Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe zum zweiten Mal in Folge gesunken, weniger Beschäftigte weitergebildet als im Vorjahr.
    Tarifbindung im letzten Jahr gesunken, damit mehr als die Hälfte der Beschäftigten ohne Tarifbindung.
    Investitionen und Forschungsaktivitäten gestiegen, Voraussetzungen für Sicherung und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ordnungspolitische Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijobs) (2013)

    Berthold, Norbert; Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Berthold, Norbert & Mustafa Coban (2013): Ordnungspolitische Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigung (Minijobs). Berlin, 46 S.

    Abstract

    "Mit den Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur geringfügigen Beschäftigung am 1. April 2003 kam es zur abschließenden Implementierung eines subventionierten Niedriglohnsektors in Deutschland. Zum 1. Januar 2013 sollen nun nach knapp 10 Jahren die Grenzregelungen der sogenannten Mini- und Midi-Jobs angepasst werden, um der zwischenzeitlichen Lohnentwicklung gerecht zu werden. Ferner sollen geringfügig Beschäftigte ihre Rentenversicherungsansprüche mit einem eigenen Anteil von 4,6% aufstocken. Dieser Regelung können sie sich jedoch auf Antrag entziehen. In unserer Expertise untersuchen wir die bisherigen Wirkungen dieser Gesetzesänderung mittels einer Meta-Analyse der bisherigen Forschungsergebnisse. Hinsichtlich der Umsetzung der Reformziele lassen sich jedoch nur bedingt positive Ergebnisse konstatieren. Aufbauend auf den arbeitsmarktpolitischen Schwächen der Mini- und Midijobs schlagen wir zwei Reformvarianten vor, welche die Zielsetzungen im Bereich der niedrigen Einkommensniveaus erzielen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Reform der Mini- und Midijobs (2013)

    Berthold, Norbert; Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Berthold, Norbert & Mustafa Coban (2013): Reform der Mini- und Midijobs. (WirtschaftWoche. Global 02), Düsseldorf: Handelsblatt, S. 92-93.

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midijobs in Deutschland: Lohnsubventionierung ohne Beschäftigungseffekte? (2013)

    Berthold, Norbert; Coban, Mustafa ;

    Zitatform

    Berthold, Norbert & Mustafa Coban (2013): Mini- und Midijobs in Deutschland. Lohnsubventionierung ohne Beschäftigungseffekte? In: (2013): Ordo. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, 64, S. 289-323, 2013-05-06.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Mini- und Midijobs kam es 2003 zur abschließenden Implementierung eines subventionierten Niedriglohnsektors in Deutschland. Zum 1. Januar 2013 wurden nun nach knapp 10 Jahren die Grenzregelungen dieser Beschäftigungsformen angepasst, um der zwischenzeitlichen Lohnentwicklung gerecht zu werden. In unserem Beitrag erläutern wir zunächst die theoretischen Wirkungskanäle von Lohnsubventionen und untersuchen hiernach mittels einer Metaanalyse der bisherigen Forschungsergebnisse die Effekte der Mini- und Midijobs auf die Beschäftigung. Für die beiden Beschäftigungstypen lassen sich jedoch nur bedingt positive Ergebnisse konstatieren. Sie bilden weder eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt noch dienen sie als Sprungbrett in ein normales Beschäftigungsverhältnis. Aufbauend auf den arbeitsmarktpolitischen Schwächen der Mini- und Midijobs schlagen wir zwei Reformvarianten vor, welche diese Zielsetzungen im Bereich der niedrigen Einkommensniveaus erzielen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Coban, Mustafa ;
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  • Literaturhinweis

    Prekäre Beschäftigung in Baden-Württemberg: Ausmaß, Folgen und Handlungsempfehlungen. Gutachten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (INIFES) im Auftrag des DGB-Bezirks Baden-Württemberg (2013)

    Conrads, Ralph ; Kozaczek, Anna; Kistler, Ernst; Kühn, Daniel;

    Zitatform

    Conrads, Ralph, Ernst Kistler, Anna Kozaczek & Daniel Kühn (2013): Prekäre Beschäftigung in Baden-Württemberg. Ausmaß, Folgen und Handlungsempfehlungen. Gutachten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (INIFES) im Auftrag des DGB-Bezirks Baden-Württemberg. (Report), Stuttgart, 119 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg stellt sich positiver dar als im westdeutschen bzw. gar gesamtdeutschen Durchschnitt. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass auch in Baden-Württemberg nicht alle abhängig Erwerbstätigen eine Beschäftigung in einem Normalarbeitsverhältnis haben und dass die faktische Unterbeschäftigung weit über die Zahl der registrierten Arbeitslosen hinaus geht. Atypische Beschäftigungsverhältnisse haben sich insbesondere im letzten Jahrzehnt stark ausgebreitet (Mini- und Midi-Jobs, Teilzeit, Befristungen, Niedriglohnbeschäftigung auch in Vollzeit, Leiharbeit etc.). Atypische Beschäftigung ist dabei (v. a. wenn sie freiwillig erfolgt) nicht in jedem Fall prekär (prekäre Beschäftigung), sie trägt aber ein hohes und wachsendes Prekaritätsrisiko in sich. Atypisch Beschäftigte haben häufiger schlechtere Arbeitsbedingungen - bis hin zu niedrigerer Entlohnung und in der Folge auch einer schlechteren Absicherung fürs Alter. Sie haben nur recht geringe Chancen eines zügigen Übergangs in ein Normalarbeitsverhältnis - es bilden sich 'löchrige' Erwerbsbiografien aus. Darüber hinaus wirkt atypische Beschäftigung auch als Druckmittel gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Normalarbeitsverhältnissen. Der vorliegende Bericht zeigt, dass sich atypische Beschäftigungsverhältnisse in Baden-Württemberg mit fast der gleichen Dynamik verbreitet haben wie im westdeutschen Durchschnitt. Speziell junge Menschen und dabei Menschen mit Migrationshintergrund finden den Einstieg in ein Normalarbeitsverhältnis immer öfters nur über lange Umwege in Praktika, befristeten und Leiharbeitsverhältnissen. Im mittleren Erwerbsalter sind insbesondere die Frauen betroffen. Die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit erfolgt insbesondere auf Teilzeitbasis. Im Altersübergang ist zwar die Beschäftigungsquote der Personen im höheren Erwerbsalter gestiegen, in den rentennahen Altersjahren aber immer noch sehr niedrig, vor allem in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung. Generell sind auch in Baden-Württemberg Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländer von atypischer Beschäftigung, Prekaritätsrisiko und Armutsgefährdung stärker betroffen als die jeweilige deutsche Bevölkerungsgruppe." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg: Ergebnisse der siebzehnten Welle des Betriebspanels Brandenburg (2013)

    Dahms, Vera; Frei, Marek; Putzing, Monika;

    Zitatform

    Dahms, Vera, Marek Frei & Monika Putzing (2013): Entwicklung von Betrieben und Beschäftigung in Brandenburg. Ergebnisse der siebzehnten Welle des Betriebspanels Brandenburg. (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Forschungsberichte 37), Potsdam, 119 S.

    Abstract

    "Das IAB-Betriebspanel wurde in Brandenburg als mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2012 zum 17. Mal durchgeführt. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Brandenburger Betriebe bereitzustellen.
    Im Auswertungsbericht 2012 werden ausgewählte betriebliche Informationen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/-innen bereitgestellt. Hierbei wird auf das betriebliche Engagement im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Gesundheitsschutzes eingegangen. Angaben zu diesen Themenkomplexen werden nicht jährlich erhoben. In der aktuellen Befragungswelle wird diesem Thema jedoch besondere Aufmerksamkeit gewidmet, denn der demografische Wandel, der steigende Anteil älterer Beschäftigter sowie die zunehmenden Schwierigkeiten der Betriebe, ihren Fachkräftebedarf zu decken, stellen die Betriebe vor die Herausforderung, alle bestehenden Beschäftigungspotenziale noch stärker zu nutzen als bisher. Im Bericht wird analysiert, inwieweit sich die Betriebe durch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Belegschaften dieser Herausforderung stellen und ob Anstrengungen unternommen werden, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Zum dritten Mal werden im aktuellen Panel Angaben zur Einbeziehung von Frauen in Führungspositionen erhoben. Die vorliegenden Ergebnisse beantworten die Frage, ob entsprechend der Selbstverpflichtung der Wirtschaft Frauen verstärkt in Leitungsaufgaben eingebunden werden. Einen weiteren Auswertungsschwerpunkt bildet das Thema Betriebsnachfolge, zu dem erstmalig Informationen im IAB-Betriebspanel erhoben wurden. Es wird gezeigt, in welchem Umfang Nachfolgeregelungen anstehen und wie viele Arbeitsplätze berührt werden.
    Standardmäßig werden im IAB-Betriebspanel die Themen Fachkräfte sowie betriebliche Aus- und Weiterbildung analysiert. Auch die sogenannte atypische Beschäftigung wird jährlich in die Auswertung einbezogen. Hierbei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, die vom Normalarbeitsverhältnis abweichen, wie Teilzeitbeschäftigung einschließlich Mini- und Midi-Jobs, befristete Beschäftigung und Leiharbeit. Neben Aussagen zur Beschäftigungsentwicklung erfolgen jährlich Auswertungen ausgewählter wirtschaftlicher Kennziffern, die für die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften eine hohe Bedeutung haben. Dazu zählen die Investitions- und Innovationsbereitschaft der Betriebe (Produkt- und Prozessinnovationen), der Umsatz einschließlich des Exports, Löhne und Gehälter, Tarifbindung und Produktivität." (Textauszug, IAB-Doku)

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