Springe zum Inhalt

Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
Diese Infoplattform bietet Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum?: was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (2007)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2007): Sanktionen im SGB II: Wer wird sanktioniert und warum? Was wissen wir bislang über Sanktionen in Sozialsystemen? (Efas Newsletter 10), Berlin, S. 1-4.

    Abstract

    Die ökonomische Forschung über die optimale Gestaltung von Arbeitslosigkeitsversicherungen hat in den letzten Jahren in wachsendem Maße vorgeschlagen, Anreizprobleme in Sozialleistungssystemen mit strikten Sanktionen zu begegnen. Die deutsche Regierung hat, wie viele andere OECD Länder auch, den ökonomischen Rat befolgt, ihre Sozialsysteme mit härteren Sanktionsmöglichkeiten auszustatten. Besonders mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) II wurde die Möglichkeit und Intensität einer Sanktion im deutschen Fürsorgesystem deutlich erhöht. Auf der Basis von Daten der repräsentativen Erhebung des IAB zu den unmittelbaren Folgen der Einführung des SGB II auf Betroffene ('Lebenssituation und Soziale Sicherung 2005') wird das Sanktionsgeschehen im ersten Jahr der Gültigkeit des SGB II beschrieben und analysiert. Die Analyse bezieht sich auf Personen im Alter von 15 bis 57 Jahren, die mindestens im ersten Quartal 2005 ALG II bezogen haben. Von den 12.140 Personen wurden zwischen Anfang 2005 und ihrem Befragungstermin zum Jahreswechsel 2005/2006 5,7 Prozent sanktioniert, wobei sich der Sanktionsprozess in den Daten weniger stringent abbildet, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Dauer und Intensität der Sanktionen variieren abhängig vom Grund, allerdings erscheint der Zusammenhang eher unsystematisch. Es zeigt sich, dass sowohl individuelle Merkmale der Sanktionierten als auch der Kontext der Sanktionierenden eine Rolle spielen für die Wahrscheinlichkeit, eine Sanktion zu erhalten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV (2007)

    Sesselmeier, Werner; Yollu-Tok, Aysel;

    Zitatform

    Sesselmeier, Werner & Aysel Yollu-Tok (2007): Pfadabweichungen und Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen am Beispiel von Hartz IV. Düsseldorf, 35 S.

    Abstract

    Das institutionenökonomische Forschungsprojekt untersucht die Auswirkungen der Einführung von Hartz IV auf das Verhalten der Leistungsempfänger am Beispiel der ARGE Landau-Südlichen Weinstraße. Basierend auf dem Verhaltensmodell des 'Homo Oeconomicus Institutionalis' wird dabei von der Annahme ausgegangen, dass durch Hartz IV Impulse freigesetzt wurden, die das Verhalten der Akteure der Arbeitsmarktpolitik so beeinflusst haben, dass es zu Akzeptanzproblemen kam. Das politisch vorgegebene normative Ziel von Hartz IV war es, eine Verschiebung hin zur Kommodifizierung durch Transfereinbußen, stärkerer Prüfung der Anspruchsvoraussetzung und einer strikteren Zumutbarkeitsregelung zu erreichen. Auf der Basis einer Anreiz- und Hemmnisanalyse wird analysiert, welcher Verhaltensbeitrag von den Leistungsempfängern der Hartz IV-Reform bei gegebenem institutionellen Rahmen geleistet wird. Analysiert wurde das situativ nutzenmaximierende Verhalten, kognitive Grenzen, habituelle Verhaltensmuster und emotionales bzw. instinktives Verhalten von Leistungsempfängern sowie deren soziale, nicht-eigennützige Präferenzen. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass das normative Ziel von Hartz IV verfehlt wurde, und dass die Erwartungslöhne der untersuchten Leistungsempfänger, die materielle Einbußen durch die Hartz IV-Reform erlitten haben, wider Erwarten nicht gesunken sind. Die Erwerbsintegration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Form von Transfereinbußen wirkte weder bei den 'Gewinnern' noch bei den 'Verlierern' der Reform. Dass die 'Gewinner' der Reform den damit verbundenen Verhaltensannahmen eher entsprechen als die 'Verlierer' wird auf die Akzeptanzproblematik zurückgeführt. Neben dem 'Homo Oeconomicus' wirkende und verhaltensbeeinflussende soziale Faktoren wurden bei der Gestaltung des politischen Anreizsystems nicht berücksichtigt. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Hartz-IV-Republik: Demütigung statt Förderung (2007)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2007): Die Hartz-IV-Republik. Demütigung statt Förderung. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 52, H. 10, S. 1199-1207.

    Abstract

    Angesichts des Ansteigens der Anspruchsberechtigten auf ALG II auf über 7,4 Millionen Menschen sowie des stark gewachsenen Niedriglohnsektors bezeichnet der Autor die Arbeitsmarktpolitik des 'Förderns und Forderns' als gescheitert. Statt Druck auf die Erwerbslosen auszuüben und sie zu demütigen, fordert er eine Reform des zweiten Sozialgesetzbuches, die stärker den 'Geist der Solidarität' berücksichtigen soll. Fazit: 'Setzt sich dieser Geist nicht durch, besteht die Gefahr, dass der seit Hartz IV deutlich brüchiger gewordene soziale Friede noch weiter gefährdet wird.' (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 2) (2006)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2006): Das neue Sanktionensystem (Teil 2). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 1, S. 11-19.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Im zweiten Teil des Beitrags zum Sanktionensystem des SGB II wird folgende Sanktionsregelung behandelt: V. Rechtsfolgen der Absenkung (Überblick, Ausgewählte Einzelfragen zu den Rechtsfolgen). Anschließend befasst sich der Autor mit Fragen der Verfassungskonformität der Sanktionsregelung. Behandelt werden: I. Absenkung wegen Nichtabschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung, II. Sonderregelung für junge Hilfebedürftige, III. Absenkung bei Nichtausführung zumutbarer Arbeit, IV. Verfassungsrechtliche Grenzfragen (Wegfall des Zuschlages nach Paragraph 24 SGB II, Fehlen von Härtefallregelungen). In einer abschließenden Bewertung kommt der Autor zu der Feststellung, dass die 'Zweifel bleiben, ob angesichts dessen, dass die Massenarbeitslosigkeit in der Bundesrepublik ein strukturelles, aber kein friktionelles oder mismatch-Problem ist, der Aktivierungsansatz der richtige ist.' (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln (2006)

    Holzner, Christian;

    Zitatform

    Holzner, Christian (2006): Hartz IV fördert Minijobs und krankt an der ungenügenden Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 5-9.

    Abstract

    "Ziel der Hartz-IV-Reform ist es, die Erwerbsfähigen durch eine bessere Betreuung und geeignete Anreize wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Beitrag werden die Neuerungen von Hartz vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Hartz IV krankt vor allem an zwei Stellen. Zum einen können die vorgesehenen Sanktionsmechanismen unter Hartz IV die effektive Durchsetzbarkeit der Zumutbarkeitsregeln nicht sicherstellen. Zum anderen verhindern die finanziellen Anreize der Hartz-IV-Reform das Entstehen von Vollzeitarbeitsplätzen, während sie Minijobs über Gebühr fördern. Basierend auf dem ifo Reformvorschlag der Aktivierenden Sozialhilfe werden geeignete Lösungsvorschläge diskutiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen: Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (2006)

    Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2006): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den "Hartz"-Reformen. Analyse der Wirkungen des "Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2006-116), Berlin, 47 S.

    Abstract

    "Im Rahmen des 'Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' wurden die Zumutbarkeitskriterien verschärft und die Sperrzeitendauer reformiert, um die Sanktionsinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) leichter anwenden zu können, den Missbrauch von Versicherungsleistungen zu reduzieren sowie den Abgang aus dem Leistungsbezug zu beschleunigen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Wirkungen der Reformen auf die Sanktionspolitik der BA und ihrer regionalen Arbeitsagenturen. Dabei liegt das Hauptinteresse auf der Implementation der Sanktionen in den Arbeitsagenturen vor und nach den Hartz-Reformen. Der Fokus ist auf die Aussprache von Sperrzeiten, die den Bezug von Lohnersatzleistungen unterbrechen, gerichtet. Die Analysen basieren auf regionalen Geschäftsdaten der BA-Statistik, die für den Zeitraum 2000 bis 2004 quartalsweise vorliegen, einer schriftlichen Befragung aller Arbeitsagenturen sowie qualitativen Interviews in zehn Agenturen. Die empirische Analyse beruht auf linearen Paneldatenmodellen. Es zeigt sich, dass die Verhängung von Sanktionen erheblich durch regionale Kontextbedingungen beeinflusst wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird (2006)

    Oschmiansky, Frank; Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Oschmiansky, Frank & Kai-Uwe Müller (2006): Regional uneinheitlich: Wie die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird. In: WZB-Mitteilungen H. 114, S. 25-28.

    Abstract

    "Das Hartz-I-Gesetz von 2003 sieht härtere Sanktionen für Arbeitslose vor, die eine angebotene Stelle ablehnen. Wird das Instrument der Sperrzeit tatsächlich rigider genutzt? Die empirische Untersuchung dieser Frage ergibt ein regional differenziertes Bild. Die Quote der Sperrzeiten ist in jenen Regionen höher, in denen die Arbeitslosigkeit niedriger ist. Im Zuge der allgemeinen Verschärfung ist es nicht zu einer Vereinheitlichung, sondern zu einer Ausdifferenzierung der Sperrzeitenpolitik zwischen den einzelnen Arbeitsagenturen gekommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? (2006)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2006): Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 434-437. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Angesichts der hohen Zahl von Leistungsempfängern und der 'ausufernden' Kosten wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob Hartz IV bzw. das neue SGB II grundsätzlich verfehlt sei und einer "Generalrevision" bedürfe. Der Beitrag stellt die These auf, dass der grundlegende Ansatz noch gar nicht richtig erprobt, sondern durch eine mangelhafte administrative Umsetzung vorerst zunichte gemacht wurde. Gestützt auf eigene Studien des Autors, zahlreiche Medienberichte und einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wird die Einschätzung vertreten, dass bei der administrativen Umsetzung das "Fordern" und das "Monitoring" bislang weitgehend vernachlässigt wurden. Kritisiert werden insbesondere die zu seltene Nutzung des "wirksamsten Instruments" zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit von arbeitslosen Leistungsempfängern, nämlich die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten, außerdem der unter unklarer Leistungsverantwortung erfolgte kurzfristige, schlecht vorbereitete und auf das Personal bezogen quantitativ wie qualitativ unzureichende Aufbau der neuen Verwaltungskörper sowie die nicht zielkonformen Nutzungen von Transferleistungen. "Es wäre einen Versuch wert, die Möglichkeiten eines strengen Forderns, verbunden mit intensivem Monitoring und konsequenter Sanktionierung, zumindest einmal richtig zu erproben und dabei Kosten und Nutzen systematisch zu evaluieren." (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II: Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente (2006)

    Siemon, Hartmut;

    Zitatform

    (2006): Erfahrungen aus der lokalen Umsetzung des SGB II. Strukturen, Leistungsprozesse, Handlungsbedarfe. Fachtagungen Netzwerk SGB II, Fachtagung 1: "Das Ziel: Integration und Aktivierung - Anreize und Sanktionen im lokalen Umsetzungsprozess", 3.- 4. Mai 2006 Leipzig. Tagungsdokumente. Offenbach am Main, 121 S.

    Abstract

    Die Fachtagung zur lokalen Umsetzung des SGB II konzentrierte sich auf wesentliche Elemente der Zielerreichung (u. a. Arbeitsabläufe und Fallmanagement) und behandelt explizit die Rolle von Anreizen und Sanktionen. Dabei wurden Erfahrungen bei der Begleitung der Umsetzung des SGB II und grundlegende Vorstellungen des "aktivierenden Sozialstaates" diskutiert. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit und einer Optionskommune wurde die Bedeutung von Aktivierung und Integration im Leistungsprozess des SGB II beschrieben. Historische und aktuelle Erfahrungen zu "Anreizen und Sanktionen" behandelten zwei weitere Beiträge mit den Themen: "Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen 1970 bis 2004" und ?"Wo der Kunde nicht König ist - Probleme der Fallbearbeitung nach dem SGB II". Darüber hinaus wurde die Praxis zum Themenkreis Fördern und Fordern, d. h. das Zusammenspiel von Fallmanagement, Anreizen und Sanktionen aus den ARGEn bzw. Optionskommunen in NRW, Hamburg, Stuttgart, Pforzheim und Leipzig dargestellt und diskutiert. In sechs moderierten Arbeitsgruppen wurden die folgenden Themenfelder bearbeitet: Umgang mit Unter-25-jährigen, Qualifizierungs- und Personalentwicklungsstrategien, ?Arbeitsabläufe in ARGEn und Optionskommunen, ?Rechtliche Fragen, ?Was heißt "Zumutbarkeit" konkret?, Regionale Bedingungen. (IAB2)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz (2006)

    Steck, Brigitte; Kossens, Michael;

    Zitatform

    Steck, Brigitte & Michael Kossens (2006): Hartz IV wieder geändert - das SGB II-Fortentwicklungsgesetz. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 15, H. 9, S. 462-466.

    Abstract

    "Nachdem das SGB II bereits seit seinem Inkrafttreten zum 1. 1. 2005 durch das Freibetragsneuregelungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze an wichtigen Stellen geändert wurde, ist nun durch das sog. Fortentwicklungsgesetz eine Vielzahl der Vorschriften des SGB II reformiert worden. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Veränderungen am SGB II verständigt, die nun mit dem SGB II Fortentwicklungsgesetz die parlamentarischen Hürden genommen haben. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen das Leistungsrecht, die Verwaltungspraxis und die Missbrauchsbekämpfung. Ziel des Fortentwicklungsgesetzes ist es, die steigenden Kosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu begrenzen. Insgesamt geht der Gesetzgeber davon aus, dass durch die verabschiedeten Maßnahmen Einsparungen von rund 1,5 Mrd. Euro jährlich zu realisieren sind, wobei 1,2 Mrd. Euro zu Gunsten des Bundes und rund 300 Mio. Euro zu Gunsten der Kommunen entfallen. Von den rund 60 Änderungen des SGB lI-Fortentwicklungsgesetzes werden nachfolgend die für die Praxis relevantesten Änderungen dargestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen: sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? (2006)

    Wunder, Annett; Diehm, Alexander;

    Zitatform

    Wunder, Annett & Alexander Diehm (2006): SGB-II-Fortentwicklungsgesetz verschärft die Sanktionen. Sind Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 Prozent verfassungswidrig? In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 195-199.

    Abstract

    "Der Bundestag hat am 1. Juni 2006 das 'Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende' beschlossen. Es soll - sofern der Bundesrat zustimmt - in seinen zentralen Teilen zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Unter der Zielsetzung, Leistungsmissbrauch zu vermeiden, soll im SGB II insbesondere eine drastische Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung von Arbeits- und Eingliederungsangeboten erfolgen: Wer künftig drei 'Pflichtverletzungen' begeht, muss mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen. In diesem Punkt wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen durch Änderungsanträge der CDU/CSU und SPD vom 30. Mai 2006 während der Ausschussberatungen noch einmal verschärft. Im Folgenden wird untersucht, wie sich die geplanten Sanktions-Änderungen auswirken und ob sie den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen. Schließlich geht es hier um grundlegende Fragen des Existenzminimums von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihren Familien." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1696 (31.05.2006)), 36 S.

    Abstract

    Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales bezieht sich a) auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 16/1410): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende; b) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV; c) auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hartz IV weiterentwickeln - Existenzsichernd, individuell, passgenau; d) auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohnungslosigkeit vermeiden - Wiedereinführung von Beihilfen und Übernahme von Mietschulden auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Arbeitslosengeld-I-Bezieher; e) auf den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Ich-AG. Bis auf den unter a) genannten Entwurf wurden alle Anträge abgelehnt. Der angenommene Gesetzesentwurf enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Klarstellung, dass weitergehende, von den im SGB II vorgesehenen Bedarfen abweichende Leistungen ausgeschlossen sind; den Leistungsausschluss für Personen, die sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten; eine Verschärfung der Sanktionsregelung; Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern wird es ermöglicht, die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der Arbeitsförderung mit der Ausbildungsvermittlung zu beauftragen; der Bewilligungszeitraum für Arbeitslosengeld II kann in den Fällen, in denen eine Veränderung der Verhältnisse nicht zu erwarten ist, auf bis zu zwölf Monate verlängert werden; die Regelungen zur Übermittlung statistischer Daten an die Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden erweitert; für Existenzgründer wird der neue Gründungszuschuss eingeführt; Präzisierung der Regelungen zur Rehabilitation im SGB II: Künftig muss jeder betroffene Behinderte über den festgestellten Rehabilitationsbedarf einschließlich Eingliederungsvorschlag schriftlich unterrichtet werden. Der Träger der Grundsicherung ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen über die zu erbringenden beruflichen Teilhabeleistungen zu entscheiden. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das neue Sanktionensystem (Teil 1) (2005)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2005): Das neue Sanktionensystem (Teil 1). In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa H. Heft 12, S. 707-715.

    Abstract

    Bei der Bewertung des Sanktionensystems des SGB II geht der Autor davon aus, dass für den 'aktivierenden Sozialstaat' mit seinem programmatischen Leitsatz des 'Forderns' die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nicht mehr als in der Menschenwürde des Betroffenen wurzelnder einseitiger Selbstzweck gilt. Vielmehr wird diese ohne Einbindung in ein 'synallagmatisches Gegenleistungsverhältnis' strikter an Eigenaktivitäten gekoppelt. In den Sanktionsregelungen des Paragraphen 31 SGB II spiegelt sich in diesem Sinne am deutlichsten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in dem neuen Grundsicherungssystem wider, da diese Elemente des arbeitsförderungsrechtlichen Sperrzeitenregimes mit den sozialhilferechtlichen Kürzungsvorschriften kombinieren. Mit dem neuen Sanktionssystem wird nach Meinung des Autors der Druck auf die Arbeitssuchenden erhöht. Es vertieft die Asymmetrie von Fordern und Fördern, die das SGB II insgesamt kennzeichnet. Paragraph 31 SGB II beschränkt sich auf Sanktionen, die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen treffen. Fehlverhalten, Obliegenheitsverletzungen oder Qualitätsmängel auf Seiten der Leistungsträger werden nicht in den Blick genommen. Die Darstellung der Sanktionsregelung gliedert sich im ersten Teil des Beitrags wie folgt: I. Anwendungsbereich, II. Zuständigkeit für die Absenkungsentscheidung, III. Allgemeine Absenkungsvoraussetzungen (Belehrung, Schuldhaftes Handeln, Weigerung, Nichtvorliegen eines wichtigen Grundes), IV. Besondere Absenkungsvoraussetzungen: die einzelnen Tatbestandsvarianten (Fallgruppe 1: Absenkung wegen unzureichenden Einsatzes der eigenen Arbeitskraft, Fallgruppe 2: Absenkung bei Meldeversäumnis, Fallgruppe 3: Wirtschaftliches Fehlverhalten). (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik: zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen (2005)

    Bothfeld, Silke; Seibel, Kai; Gronbach, Sigrid;

    Zitatform

    Bothfeld, Silke, Sigrid Gronbach & Kai Seibel (2005): Eigenverantwortung in der Arbeitsmarktpolitik. Zwischen Handlungsautonomie und Zwangsmaßnahmen. (WSI-Diskussionspapier 134), Düsseldorf, 43 S.

    Abstract

    "Das öffentliche Plädoyer für eine verstärkte Eigenverantwortung der Arbeitslosen basiert auf zwei zweifelhaften Grundannahmen, nämlich der Betrachtung der Arbeitslosigkeit als friktionell und der Unterstellung einer mangelnden Arbeitsmotivation der Erwerbslosen. Sicherlich sind die Wirkungen der jüngsten Arbeitsmarktreformen noch nicht vollends abzuschätzen, aber schon jetzt deutet sich an, dass ohne die Veränderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen die Ansätze der Aktivierung keine nachhaltigen Wirkungen bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit entfalten können. Dennoch scheint die Frage berechtigt, inwiefern das Verhältnis zwischen arbeitslosen Bürgerlinnen und Arbeitsverwaltung so gestaltet werden kann, dass jene nicht mehr als hilfsbedürftige Objekte staatlichen Handelns betrachtet und behandelt werden, sondern ihnen ermöglicht wird, eigene Initiativen zu entwickeln. Die Annahme dieser Zielsetzung gründet jedoch nicht auf der Annahme mangelnder Motivation der erwerbslosen BürgerInnen, sondern auf der Ineffizienz arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Der Beitrag versucht eine differenzierte Betrachtung der Angemessenheit des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Dabei stellt sich die Frage, wie die Neukonzeption der Arbeitsmarktpolitik an die bisherigen Entwicklungen der Arbeitsförderung anschließt und inwiefern durch die jüngsten arbeitsmarktpolitischen Reformen eine Stärkung der Eigenverantwortung im Sinne einer größeren Handlungsautonomie erreicht wird. Hinsichtlich der neuesten Regelungen können die Wirkungen zwangsläufig zunächst nur abgeschätzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen: eine empirische Analyse zu Sperrzeiten (2005)

    Müller, Kai-Uwe; Oschmiansky, Frank;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe & Frank Oschmiansky (2005): Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen. Eine empirische Analyse zu Sperrzeiten. In: H. Schütz & H. Mosley (Hrsg.) (2005): Arbeitsagenturen auf dem Prüfstand : Leistungsvergleich und Reformpraxis der Arbeitsvermittlung (Modernisierung des öffentlichen Sektors. Sonderband, 24), S. 95-134.

    Abstract

    Der Beitrag untersucht die Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit und ihrer regionalen Arbeitsagenturen vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Regelungen und der unterschiedlichen Problemlagen auf dem Arbeitsmarkt. Zunächst wird ein Überblick über die Datenbasis und die Definition der Sperrzeitenquoten gegeben. Sodann wird in einer Längsschnittperspektive für die Jahre 1970 bis 2003 auf aggregierter Ebene untersucht, wie sich die Sperrzeitenquoten im Zeitverlauf entwickelt haben. In einer Querschnittsbetrachtung werden regionale Implementationsunterschiede hinsichtlich der Sperrzeitenquoten zwischen den Arbeitsagenturen beschrieben und mögliche Gründe für unterschiedlich hohe Sperrzeitenquoten in den Agenturen identifiziert. Die Analyse zeigt, (1) dass die konjunkturelle Situation und die regionale Arbeitsmarktlage die Höhe der ausgesprochenen Sperrzeiten beeinflussen. (2) Die rechtlichen Reformen der vergangenen Jahre haben sich in der Sanktionspolitik der Bundesagentur für Arbeit niedergeschlagen und zu einem merklichen Anstieg der Sperrzeitenquoten geführt. (3) Neben dem allgemeinen Niveauanstieg ist die Sperrzeitenpolitik vor allem im Jahr 2003 regional heterogener geworden. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen