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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt (2024: mehr als 538 Euro) ist und höchstens 2.000 Euro (bis Ende 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Dieses Themendossier erschließt Informationen zum Forschungsstand.
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  • Literaturhinweis

    Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (2003)

    Arntz, Melanie ; Feil, Michael; Spermann, Alexander;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Maxi-Arbeitsangebotseffekte oder zusätzliche Arbeitslose durch Mini- und Midi-Jobs? (ZEW discussion paper 2003-67), Mannheim, 38 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Diskussionspapier untersucht, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von der 2003-Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 Euro bis 800 Euro statt bisher 325 Euro zu verdienen. Für Nebenerwerbstätige besteht nur der Anreiz, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 Euro auszuweiten. Allerdings erhöht sich der Anreiz für bereits Beschäftigte, nebenberuflich einen Minijob als Zweitverdienst anzutreten. Auch für nicht-erwerbstätige Personen in Paarhaushalten mit einem Haushaltseinkommen oberhalb des Sozialhilfeniveaus wird die Aufnahme eines Minijobs nach der 2003-Reform interessanter. Im Vergleich zu Hauptbeschäftigten sind die Anreize für Nebenerwerbstätige und Zweitverdiener wegen steuerlicher Entlastungen deutlich höher, so dass stärkere Angebotsreaktionen von dieser Gruppe zu erwarten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs: eine ex-ante Evaluation (2003)

    Arntz, Melanie ; Spermann, Alexander; Feil, Michael;

    Zitatform

    Arntz, Melanie, Michael Feil & Alexander Spermann (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs. Eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271-290.

    Abstract

    "Die gesetzlichen Bestimmungen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurden am 1. April 2003 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren grundsätzlich ge-ändert. Wesentliche Komponenten der 2003-Reform sind die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 325 EURO auf 400 EURO (Minijobs) und die Einführung einer Gleitzone zwi-schen 400 EURO und 800 EURO (Midijobs). Der Beitrag untersucht in Form einer ex-ante Evaluation, welche maximalen Arbeitsangebotseffekte von dieser Reform der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten sind. Theoretische Überlegungen zur Wirkung auf das Arbeitsangebot zeigen, dass für Haupterwerbstätige ohne Transferbezug nach der Reform Anreize bestehen, 400 EURO bis 800 EURO statt bisher 325 EURO zu verdienen. Außerdem werden Minijobs für bereits Beschäftigte als Hinzuverdienstmöglichkeit attraktiv. Für Personen, die schon eine geringfügige Beschäftigung im Nebenerwerb ausüben, besteht nur Anlass, ihre Tätigkeit bis zur Grenze von 400 EURO auszuweiten. Auch für bisher unbeschäftigte Ehepartner sind Minijobs interessant. Im empirischen Teil der Untersuchung wird die Arbeitsangebotsreaktion von Hauptbeschäftigten mit Hilfe des Steuer-Transfer-Mikrosimulationsmodells STSM simuliert. Die Datenbasis ist das Sozioökonomische Panel (SOEP). Zunächst werden die im Zuge der Reform veränderten Nettoeinkommen berechnet (Mikrosimulation). Anschließend wird der daraus resultierende Angebotseffekt mit einem konditionalen Logit-Modell prognostiziert. Die Arbeitsangebotsreaktion fällt bei Haushalten ohne Anspruch auf Transfer schwach aus. Zudem zeigen Haushalte mit Transferbezug gemäß der theoretischen Überlegungen eine nochmals deutlich schwächere Reaktion. Am eigentlichen Reformbedarf des Arbeitsmarktes, Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger in stärkeren Maße in Arbeit zu bringen, geht die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erwartungsgemäß eindeutig vorbei. Es wird evident, dass durch die Reform zwar das Problem der Abgabenfalle weitgehend gelöst wurde, die Sozialhilfefalle jedoch bestehen bleibt. Ein starker Effekt auf die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ist nicht zu erwarten. Allenfalls die Zahl der Nebenerwerbstätigen und Zweitverdiener in Haushalten ohne Transferbezug könnte deutlich zunehmen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Arntz, Melanie ;
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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik. "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes. (WSI-Diskussionspapier 117), Düsseldorf, 28 S.

    Abstract

    Der Beitrag konzentriert sich in einer empirischen Analyse auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich setzt die Bundesregierung - unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienstleistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeitsplätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs). Die Studie geht der Fragen nach, wie der Beschäftigungseffekt einzuschätzen ist, welche Annahmen zu den Entwicklungen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage sich treffen lassen und welche Rückwirkungen die Förderegelungen auf die nicht-subventionierten Arbeitsverhältnisse haben. Des weiteren wird untersucht, welches (unausgesprochene) geschlechtspolitische Leitbild die Politik prägt und welche Entwicklungen zu prognostizieren sind. Auch werden die Auswirkungen auf das Ziel einer ausreichenden materiellen und sozialen Sicherung beleuchtet. Abschließend wird analysiert, inwieweit arbeitsmarktpolitische, sozialrechtliche und steuerrechtliche Regelungen ineinander greifen. Die Analyse zeigt u.a. unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten, dass die Reform kaum zum Abbau von Arbeitslosigkeit sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geeignet ist, da im hohen Maße Mitnahme- und Substitutionseffekte zu erwarten sind. Mit dieser Reform wird die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt fort- und festgeschrieben. Avancieren die "kleinen Jobs" zum beschäftigungspolitischen Hoffnungsträger, beinhaltet dies zum einen eine Abkehr von gesellschaftspolitischen Leitbild des bestehenden Normalarbeitsverhältnisses und zum anderen von einer Perspektive, die dessen geschlechtshierarchische Konstruktion zu überwinden sucht. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit?: die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich (2003)

    Koch, Angelika; Bäcker, Gerhard;

    Zitatform

    Koch, Angelika & Gerhard Bäcker (2003): Mit Mini- und Midi-Jobs aus der Arbeitslosigkeit? Die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im unteren Einkommensbereich. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 52, H. 4, S. 94-102.

    Abstract

    Der Beitrag beschreibt die Neuregelungen zur Beschäftigungsförderung im Niedriglohnbereich und vergleicht sie mit den Regelungen aus dem Jahr 1999. Daran anschließend werden die geänderten rechtlichen Bestimmungen analysiert und ihre Auswirkungen bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie sie unter Beschäftigungspolitischen Aspekten zu beurteilen und welche sozial- und geschlechterpolitischen Folgen zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform (2003)

    Reiserer, Kerstin; Freckmann, Anke;

    Zitatform

    Reiserer, Kerstin & Anke Freckmann (2003): Freie Mitarbeit und Mini-Jobs nach der Hartz-Reform. (Aktuelles Recht für die Praxis), München: Beck, 200 S.

    Abstract

    Zum Jahreswechsel 2002/2003 hat der Bundestag das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz-Gesetze') beschlossen. Für den Bereich der freien Mitarbeit bzw. der Scheinselbständigkeit ist dies das dritte Reformwerk seit 1999. U.a. wurden zum 1.1.2003 die bisherigen Kriterien für Scheinselbständige beseitigt und mit der 'Ich-AG' ein neues Instrument zur Förderung der Selbständigkeit eingeführt. Auch die geringfügige Beschäftigung hat zum 1.4.2003 grundlegende Änderungen erfahren. Der Anwendungsbereich der 'Mini-Jobs' wurde erweitert durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf EURO 400.-, die Einführung einer so genannten Gleitzone bis EURO 800.- sowie Sonderregelungen für Tätigkeiten im Privathaushalt. Ferner ist es seit dem 1.4.2003 wieder möglich, einen versicherungsfreien Minijob neben der Hauptbeschäftigung auszuüben. Aus der Sicht der anwaltlichen Praxis wird ein Überblick über die gesetzliche Neuregelung beider Komplexe unter Beachtung der arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten gegeben. Zahlreiche Übersichten, Checklisten und Beispiele veranschaulichen die Wirkungsweise der einzelnen Normen im Zusammenspiel. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz (2003)

    Rolfs, Christian;

    Zitatform

    Rolfs, Christian (2003): Scheinselbständigkeit, geringfügige Beschäftigung und "Gleitzone" nach dem zweiten Hartz-Gesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 20, H. 2, S. 65-72.

    Abstract

    "Bei den Beratungen des Vermittlungsausschusses über den zustimmungspflichtigen Teil der Hartz-Reform haben die unionsgeführten Länder die Aufhebung der Vermutungsregeln bei so genannter Scheinselbständigkeit, eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Einführung einer neuen Gleitzone für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen durchgesetzt. Die neuen Vorschriften sind teilweise bereits zum Jahresbeginn in Kraft getreten, im Übrigen gelten sie ab 1.4.2003. Der Autor gibt einen Überblick." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit (2003)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2003): Mini- und Midi-Jobs: Geringfügige Beschäftigung im neuen Outfit. (IAB-Kurzbericht 06/2003), Nürnberg, 5 S.

    Abstract

    Zum 1.4.2003 wurden durch das Zweite Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt die Abgaben für geringfügige Beschäftigungen neu geregelt und Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eingeführt. Die Neuregelung weitet die für den Arbeitnehmer versicherungsfreien Verdienstmöglichkeiten bis 400 Euro aus. Durch die Midi-Jobs im Bereich der Gleitzone von 400 bis 800 Euro wird der bisherige Abgabensprung beim Übergang von geringfügiger zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgefangen. Der Kurzbericht stellt die wesentlichen Änderungen in diesem Arbeitsmarktsegment vor, versucht den jeweils betroffenen Kreis von Beschäftigten zu quantifizieren und die finanziellen Auswirkungen für die Sozialversicherung abzuschätzen. Es wird festgestellt, dass die gesetzlichen Änderungen finanzielle Anreize für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen, aber kaum zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten sind. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung: eine Zwischenbilanz (2003)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2003): Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. Erlangen u.a., 28 S.

    Abstract

    Die im Februar 2002 von der deutschen Bundesregierung gebildete sog. "Hartz-Kommission" (Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt") hat mit ihrer Ankündigung, innerhalb von drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Mio. zu verringern, große Medienresonanz und politische Beachtung erzielt. In einem tabellarischen Überblick werden die im Hartz-Bericht enthaltenen 13 "Innovationsmodule" für die Arbeitsmarktpolitik und ihre Umsetzung vom Stand Ende Juni 2003 wiedergegeben. Die bereits umgesetzten Vorschläge und die noch weiter geplanten Maßnahmen werden näher erörtert. Dazu zählen die "Personal-Service-Agenturen", die"Ich-AG", die Neuregelung für "Mini- und Midi-Jobs", "Job-Floater", die Verbesserung der Arbeitsvermittlung und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Auch die ursprünglichen Empfehlungen und die Argumentation dazu werden kritisch beleuchtet. Es zeigt sich, dass die arbeitsmarktpolitischen Mittel der Hartz-Kommission nur greifen könnten bei einer gleichzeitigen unrealistisch hohen Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukt und somit illusionär bleiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Einführung zur Hartz-Reform (2003)

    Steck, Brigitte; Kossens, Michael; Wollschläger, Frank; Lenzing, Dirk; Schmidt, Angelika ;

    Zitatform

    Steck, Brigitte & Michael Kossens (Hrsg.) Lenzing, Dirk, Angelika Schmidt & Frank Wollschläger (Bearb.) (2003): Einführung zur Hartz-Reform. München: Beck, 206 S.

    Abstract

    Die Hartz-Reform hat zum Jahresanfang 2003 zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Neuregelungen für die betriebliche und gerichtliche Praxis gebracht. Durch das Erste und das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden in vielen Sozialgesetzbüchern (SGB III, IV, V, VI) sowie u.a. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) wichtige Veränderungen vorgenommen. Die Einführung erläutert das Regelwerk mit seinen über 30 Änderungen von Einzelgesetzen und sorgt mit zahlreichen Beispielen, Checklisten und Formularen für Hilfe. Der Abdruck der einschlägigen Vorschriften im Anhang sowie Internet-Hinweise erleichtern dabei den Einstieg in das neue Recht. Darüber hinaus wurden auch das Programm "Kapital für Arbeit" und die rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft getretenen steuerlichen Vereinfachungen für Kleinunternehmen berücksichtigt.
    Die Themen:
    -Geringfügige Beschäftigung
    -Beschäftigung in Privathaushalten
    -Niedriglohnbereich/ Gleitzone 400-800 Euro
    -Personalserviceagenturen (PSA)
    -Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    -Berufliche Weiterbildung/Bildungsgutschein
    -Änderungen beim Arbeitslosengeld
    -Leistungen für ältere Arbeitnehmer/Befristete Arbeitsverhältnisse
    -Änderungen bei der Arbeitslosenhilfe
    -Änderungen beim Unterhaltsgeld
    -Dynamisierung von Leistungen
    -Geänderte Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
    -Ausweitung der Anrechnungszeiten
    -Änderungen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
    -Einführung des elektronischen Meldeverfahrens
    -Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
    -Scheinselbständigkeit
    -Existenzgründerzuschuss - Ich-AG
    -Steuerliche Förderung von Kleinunternehmen
    -Das Modell "Kapital für Arbeit"
    -Fördervoraussetzungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs und Gleitzone: Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (2003)

    Weinkopf, Claudia ;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2003): Minijobs und Gleitzone. Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (IAT-Report 2003-05), Gelsenkirchen, 11 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Minijobs und Gleitzone ('Midijobs') zum 1. April 2003 wird die geringfügige Beschäftigung nach nur vier Jahren wiederum reformiert. Statt einer Eindämmung wird nunmehr die Ausweitung der Minijobs angestrebt. Die von der Bundesregierung geäußerten Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Beschäftigung erscheinen jedoch weit überzogen. Für Arbeitslose bieten Mini- und Midijobs i.d.R. keine Beschäftigungsalternative, weil der erzielbare Verdienst kaum zur Existenzsicherung ausreicht und die Anrechnungsregelungen ungünstig sind. Von der Rückkehr zur Begünstigung geringfügiger Nebentätigkeiten profitieren ausschließlich bereits Beschäftigte, was keine Entlastung des Arbeitsmarktes bringt, aber erhebliche Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen verursacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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