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Dossier

Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle?

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt ist, also zwischen 450 und maximal 1.300 Euro liegt. Mit der Midijob-Reform von 2019 ist diese Gehaltsgrenze von 850 Euro (Gleitzone) auf 1.300 Euro (Übergangsbereich) pro Monat gestiegen. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
Welche Konsequenzen haben Midijobs für den Arbeitsmarkt? Entstehen positive Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit? Oder bringt die Reform negative Arbeitsanreize und verstärkt die Gefahr der "Teilzeitfalle"? Diese Infoplattform erschließt Informationen zum Forschungsstand.

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  • Literaturhinweis

    Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung: eine Zwischenbilanz (2003)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2003): Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. Erlangen u.a., 28 S.

    Abstract

    Die im Februar 2002 von der deutschen Bundesregierung gebildete sog. "Hartz-Kommission" (Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt") hat mit ihrer Ankündigung, innerhalb von drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Mio. zu verringern, große Medienresonanz und politische Beachtung erzielt. In einem tabellarischen Überblick werden die im Hartz-Bericht enthaltenen 13 "Innovationsmodule" für die Arbeitsmarktpolitik und ihre Umsetzung vom Stand Ende Juni 2003 wiedergegeben. Die bereits umgesetzten Vorschläge und die noch weiter geplanten Maßnahmen werden näher erörtert. Dazu zählen die "Personal-Service-Agenturen", die"Ich-AG", die Neuregelung für "Mini- und Midi-Jobs", "Job-Floater", die Verbesserung der Arbeitsvermittlung und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Auch die ursprünglichen Empfehlungen und die Argumentation dazu werden kritisch beleuchtet. Es zeigt sich, dass die arbeitsmarktpolitischen Mittel der Hartz-Kommission nur greifen könnten bei einer gleichzeitigen unrealistisch hohen Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukt und somit illusionär bleiben. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Einführung zur Hartz-Reform (2003)

    Steck, Brigitte; Kossens, Michael; Wollschläger, Frank; Lenzing, Dirk; Schmidt, Angelika;

    Zitatform

    Steck, Brigitte & Michael Kossens (Hrsg.) Lenzing, Dirk, Angelika Schmidt & Frank Wollschläger (Bearb.) (2003): Einführung zur Hartz-Reform. München: Beck, 206 S.

    Abstract

    Die Hartz-Reform hat zum Jahresanfang 2003 zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Neuregelungen für die betriebliche und gerichtliche Praxis gebracht. Durch das Erste und das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden in vielen Sozialgesetzbüchern (SGB III, IV, V, VI) sowie u.a. im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Einkommensteuergesetz (EStG) wichtige Veränderungen vorgenommen. Die Einführung erläutert das Regelwerk mit seinen über 30 Änderungen von Einzelgesetzen und sorgt mit zahlreichen Beispielen, Checklisten und Formularen für Hilfe. Der Abdruck der einschlägigen Vorschriften im Anhang sowie Internet-Hinweise erleichtern dabei den Einstieg in das neue Recht. Darüber hinaus wurden auch das Programm "Kapital für Arbeit" und die rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft getretenen steuerlichen Vereinfachungen für Kleinunternehmen berücksichtigt.
    Die Themen:
    -Geringfügige Beschäftigung
    -Beschäftigung in Privathaushalten
    -Niedriglohnbereich/ Gleitzone 400-800 Euro
    -Personalserviceagenturen (PSA)
    -Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
    -Berufliche Weiterbildung/Bildungsgutschein
    -Änderungen beim Arbeitslosengeld
    -Leistungen für ältere Arbeitnehmer/Befristete Arbeitsverhältnisse
    -Änderungen bei der Arbeitslosenhilfe
    -Änderungen beim Unterhaltsgeld
    -Dynamisierung von Leistungen
    -Geänderte Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
    -Ausweitung der Anrechnungszeiten
    -Änderungen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
    -Einführung des elektronischen Meldeverfahrens
    -Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
    -Scheinselbständigkeit
    -Existenzgründerzuschuss - Ich-AG
    -Steuerliche Förderung von Kleinunternehmen
    -Das Modell "Kapital für Arbeit"
    -Fördervoraussetzungen. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Minijobs und Gleitzone: Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (2003)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2003): Minijobs und Gleitzone. Rettungsanker für zusätzliche Beschäftigung? (IAT-Report 2003-05), Gelsenkirchen, 11 S.

    Abstract

    "Mit der Einführung von Minijobs und Gleitzone ('Midijobs') zum 1. April 2003 wird die geringfügige Beschäftigung nach nur vier Jahren wiederum reformiert. Statt einer Eindämmung wird nunmehr die Ausweitung der Minijobs angestrebt. Die von der Bundesregierung geäußerten Erwartungen hinsichtlich zusätzlicher Beschäftigung erscheinen jedoch weit überzogen. Für Arbeitslose bieten Mini- und Midijobs i.d.R. keine Beschäftigungsalternative, weil der erzielbare Verdienst kaum zur Existenzsicherung ausreicht und die Anrechnungsregelungen ungünstig sind. Von der Rückkehr zur Begünstigung geringfügiger Nebentätigkeiten profitieren ausschließlich bereits Beschäftigte, was keine Entlastung des Arbeitsmarktes bringt, aber erhebliche Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen verursacht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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