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Dossier

Employability/Beschäftigungsfähigkeit

Der Begriff Beschäftigungsfähigkeit bzw. 'Employability' bezeichnet die Fähigkeit einer Person, eine Beschäftigung zu finden und in Beschäftigung zu bleiben. In der arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Diskussion wird Beschäftigungsfähigkeit mittlerweile als zentrale Zielgröße arbeitsmarktpolitischer Strategien, betrieblicher Personalpolitik und individueller Qualifikationsprofile betrachtet.

Diese Infoplattform zeichnet die Debatte um Herstellung und Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit anhand ausgewählter Literatur- und Forschungsprojektnachweise nach. Sie zeigt auf, welche persönlichen Kompetenzen und institutionellen Bedingungen Beschäftigungsfähigkeit konstituieren, wie sie gemessen werden kann, welche Zielgruppen dabei im Fokus stehen und welche Konzepte, Instrumente und Maßnahmen zu ihrer Förderung eingesetzt werden.

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  • IAB-Projekt

    Analyse der Effekte geförderter Beschäftigung nach §16e und §16i SGB II auf Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe (31.12.2018 - 30.12.2025)

    Wolff, Joachim; Hülle, Sebastian; Trappmann, Mark;

    Projektbeschreibung

    Das IAB evaluiert im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 SGB II die zum 1.1.2019 neu eingeführten Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose nach §16e und §16i SGB II (siehe IAB-Aktiv Eintrag zum Gesamtprojekt). Durch das Teilmodul 3a der Evaluation sollen die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten untersucht werden. Dazu bedarf es neuer standardisierter Panel-Befragungen auf Personenebene, da die Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit keine Indikatoren unterhalb der reinen Integration in den Arbeitsmarkt enthalten.   Eine wesentliche Herausforderung des Teilmoduls 3a besteht darin, für die Konstrukte „Beschäftigungsfähigkeit“ und „soziale Teilhabe“ messbare und aussagekräftige Ergebnisvariablen zu generieren. Zur Orientierung soll hierfür die Panelstudie Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) dienen. Als wichtige Dimensionen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen wurden im Rahmen des PASS beispielsweise die Gesundheit, Qualifikationen und Kompetenzen, das Suchverhalten oder die Konzessionsbereitschaft identifiziert. Die gesellschaftliche Teilhabe der Studienteilnehmer wurde beispielsweise durch Fragen zur Lebenszufriedenheit, der Einbindung in soziale Netzwerke und Aspekte materieller Teilhabe erfasst. Aus den Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Zufallsstichproben der nach §16e und §16i SGBII geförderten Personen gezogen. Diese bilden die Treatment-Gruppe für das jeweilige Instrument. In einem zweiten Schritt wird je eine Kontrollgruppe aus der Grundgesamtheit der nicht-teilnehmenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für das jeweilige Instrument gezogen. Die Auswahl der Kontrollpersonen geschieht jedoch aus Effizienz- und Kostengründen nicht zufällig, sondern auf Basis von aus den administrativen Daten der BA vorhergesagten Teilnahmewahrscheinlichkeiten. Ziel ist es, jede Person in der Treatment-Gruppe mit mehreren in Hinblick auf die Teilnahmewahrscheinlichkeit an der jeweiligen Maßnahme sehr ähnlichen Kontrollpersonen zu verknüpfen. Sowohl die Untersuchungseinheiten der Treatment- als auch der Kontrollgruppen werden telefonisch über drei (§16e) oder vier (§16i) Erhebungswellen befragt. Kausale Effekte werden auf Basis administrativer Daten und der Surveydaten der Befragten mit Matching-Methoden geschätzt.

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  • IAB-Projekt

    Vorstudie Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten (29.02.2016 - 30.01.2018)

    Hartosch, Katja; Rauch, Angela; Schels, Brigitte;

    Projektbeschreibung

    Beschäftigungsfähigkeit von Flüchtlingen; Vorstudie zu einem möglichen Kooperationsprojekt

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  • IAB-Projekt

    Begleitforschung zum "ESF-BA-Programm 2000-2006" (31.08.2000 - 29.06.2010)

    Deeke, Axel;

    Projektbeschreibung

    In der Zeit von 2000 bis 2006 wird die gesetzliche Arbeitsförderung nach dem SGB III mit dem bundesweiten ESF-BA-Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt. Das Programm bezieht zum einen Personen in die aktive Arbeitsförderung ein, die ansonsten wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt (nach SGB III und SGB II) nicht an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen würden. Zum anderen ergänzt es das SGB III-Instrumentarium durch innovative Maßnahmekonzepte (z.B. Coaching von Existenzgründer/innen, Qualifizierung bei strukturell bedingter Kurzarbeit bzw. Transferkurzarbeit, Förderung der Sprachkompetenz arbeitsloser Personen mit Migrationshintergrund).

    Im Zentrum der Begleitforschung stehen Erhebungen und Analysen zur Effektivität und Effizienz des ESF-BA-Programms. Zur ESF-Ergänzung in den einzelnen Maßnahmebereichen des SGB III werden insbesondere mikroanalytische Wirkungsanalysen im Vergleich zur entsprechenden gesetzlichen Regelförderung ohne ESF-Ergänzung und zur Nicht-Teilnahme durchgeführt. Auf übergreifender Programmebene wird die Umsetzung und Zielerreichung im Bezugsystem der übergeordneten ESF-Ziele (einschließlich der Beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU) einerseits und der ergänzten SGB III-Förderung andererseits unter dem Aspekt eines eventuellen „europäischen Mehrwerts“ (added value) evaluiert.

    Die Begleitforschung erfolgt in unterschiedlichen Teilprojekten: Die Projekte zur ESF-Ergänzung der Förderung beruflicher Weiterbildung (534.5), von Trainingsmaßnahmen (534.6), von Existenzgründungen (534.7), Kurzarbeit (534.8) und der berufsbezogenen Sprachkompetenz von Migranten (534.9) dienen jeweils der spezifischen Wirkungsanalyse der einzelnen Förderansätze des Programms. Daneben werden programmbezogene Querschnittsprojekte zur Implementation (534.3), zur Zielgruppenerreichung (534.4), zur regional differenzierenden aggregierten Evaluation (534.10) und zum Stellenwert des Programms im Kontext der ESF-Programme in Deutschland insgesamt (534.11) durchgeführt.

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