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Dossier

Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt

Auf der Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung verlassen viele Menschen ihr Heimatland und suchen Schutz und neue Perspektiven in Deutschland und beantragen Asyl. Die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird häufig als Schlüssel für die gesellschaftliche Integration der Fluchtmigrantinnen und -migranten gesehen. Welche Qualifikationen bringen die Menschen mit, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind hilfreich? Wie gehen die einzelnen Bundesländer damit um, welche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die Sozialsysteme sind zu erwarten, wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?
Dieses Themendossier stellt wissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema zusammen und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Informationen sowie zu Positionen der politischen Akteure.
Literatur zur besonderen Situation der Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im Themendossier Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Fluchtmigration in Deutschland

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im Aspekt "zur Rechtslage"
  • Literaturhinweis

    The causal effect of liberalizing legal requirements on naturalization intentions (2024)

    Kosyakova, Yuliya ; Damelang, Andreas ;

    Zitatform

    Kosyakova, Yuliya & Andreas Damelang (2024): The causal effect of liberalizing legal requirements on naturalization intentions. (IAB-Discussion Paper 04/2024), Nürnberg, 36 S. DOI:10.48720/IAB.DP.2404

    Abstract

    "Diese Studie untersucht die vielfältigen Faktoren, die die Einbürgerungsabsichten von Geflüchteten beeinflussen, wobei der Schwerpunkt auf den rechtlichen Anforderungen und der Umsetzung von Einbürgerungsgesetzen liegt. Es wird zwischen verschiedenen Einwanderergruppen unterschieden, insbesondere Geflüchteten, Bürgern der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Bürgern. Mit Hilfe eines Vignettenexperiments unter Eingewanderten in einer umfangreichen repräsentativen Studie in Deutschland werden die Auswirkungen der Liberalisierung der rechtlichen Anforderungen und einem inklusiveren Einbürgerungsprozess auf die Absichten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, empirisch analysiert. Dieser Vergleich, sowohl zwischen aktuellen und liberalisierten Anforderungen als auch zwischen weniger und mehr inklusiven Einbürgerungsverfahren, bietet ein realistisches Szenario, wie Liberalisierung und Inklusivität die Einbürgerungsabsichten beeinflussen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Liberalisierung der rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft und eine verkürzte Wartezeit, einen positiven Effekt auf die Einbürgerungsabsichten hat. Gleichzeitig unterscheiden sich diese Effekte zwischen den drei Einwanderergruppen, insbesondere aufgrund von Unterschieden in den empfundenen Vorteilen der Einbürgerung. Im Gegensatz dazu hat ein inklusiverer Einbürgerungsprozess keinen Einfluss auf die Einbürgerungsabsichten der Eingewanderten. Diese Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung der Staatsbürgerschaftspolitik für die Einbürgerungsabsichten von Eingewanderten. Allerdings zeigen die Ergebnisse auch differenzierte Reaktionen auf liberalisierte Anforderungen und betonen die Bedeutung von gruppenspezifischen Kosten-Nutzen-Überlegungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    Schulterschluss oder Sackgasse – gelingt Europa eine wirksame Asyl- und Integrationspolitik? (2023)

    Aksoy, Cevat Giray; Poutvaara, Panu; Schikora, Felicitas;

    Zitatform

    Aksoy, Cevat Giray, Panu Poutvaara & Felicitas Schikora (2023): Schulterschluss oder Sackgasse – gelingt Europa eine wirksame Asyl- und Integrationspolitik? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 10, H. 76, S. 3-28.

    Abstract

    "Der jüngste Asylkompromiss der Europäischen Union verabschiedet sich vom Dublin-System und sieht eine gleichmäßigere Verteilung der Geflüchteten in der gesamten EU vor. Parallel werden Abkommen mit Ländern wie Tunesien geschlossen, um die Migrationsbewegungen bereits außerhalb der EU zu beeinflussen. Aber lösen diese Abkommen die aktuellen Probleme? Und was passiert in den EU-Ländern, wenn die Geflüchteten da sind? In Deutschland sehen sich Kommunen an ihren Belastungsgrenzen. Die administrativen Prozesse verlaufen zu kompliziert und zu langwierig. Die Integration in den Arbeitsmarkt – wo möglich – verläuft teils schleppender als in anderen EU-Ländern. Dabei zeigen Studien, dass die Erwerbsbeteiligung ein wichtiger Schritt für die Integration ist. Wie kann die Integrationspolitik also verbessert werden?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gendered Implications of Restricted Residence Obligation Policies on Refugees’ Employment in Germany (2023)

    Cardozo, Adriana; Kosyakova, Yuliya ; Yurdakul, Aslihan;

    Zitatform

    Cardozo, Adriana, Yuliya Kosyakova & Aslihan Yurdakul (2023): Gendered Implications of Restricted Residence Obligation Policies on Refugees’ Employment in Germany. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 1203), Berlin, 35 S.

    Abstract

    "This paper investigates the gender-specific impact of settlement policies on the labor market integration of refugees in Germany, utilizing a gender-specific approach. Analyzing data from the IAB- BAMF-SOEP Refugees Survey (2016-2020) through a pooled logit model with an intention-to-treat design, we explore how restrictive residency obligation policies, in conjunction with local conditions in the assigned County - such as local labor market conditions and ethnic enclaves – influence outcomes. Results reveal that female refugees experience reduced employment prospects, independent of mobility restrictions, while the residency obligation policy bears a significant negative impact on employed male refugees. In turn, the impact of analyzed local labor market characteristics and linguistic enclaves on employment probability remains consistent across gender and residency obligation. Our results highlight the multidimensional nature of refugees’ labor market integration and underscore the significance of gender-sensitive approaches." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    From Refugees to Citizens: Labor Market Returns to Naturalization (2023)

    Fasani, Francesco ; Pirot, Maxime; Frattini, Tomamso;

    Zitatform

    Fasani, Francesco, Tomamso Frattini & Maxime Pirot (2023): From Refugees to Citizens: Labor Market Returns to Naturalization. (CReAM discussion paper 2023,16), London, 44 S.

    Abstract

    "Is naturalization an effective tool to boost refugees' labor market integration? We address this novel empirical question by exploring survey data from 21 European countries and leveraging variation in citizenship laws across countries, time, and migrant groups as a source of exogenous variation in the probability of naturalization. We find that obtaining citizen status allows refugees to close their gaps in labor market outcomes relative to non refugee migrants while having non-significant effects on the latter group. We then further explore the heterogeneity of returns to citizenship in a Marginal Treatment Effect framework, showing that migrants with the lowest propensity to naturalize would benefit the most if they did. This reverse selection on gains can be explained by policy features that make it harder for more vulnerable migrant groups to obtain citizenship, suggesting that a relaxation of eligibility constraints would yield benefits for both migrants and host societies." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt (2023)

    Kosyakova, Yuliya ; Kogan, Irena ;

    Zitatform

    Kosyakova, Yuliya & Irena Kogan (2023): Arbeitsmarkt. In: T. Scharrer, B. Glorius, O. Kleist & M. Berlinghoff (Hrsg.) (2023): Flucht- und Flüchtlingsforschung. Handbuch für Wissenschaft und Studium, Baden-Baden, Nomos S. 599-606, 2023-02-23.

    Abstract

    "Vor dem Hintergrund der verzögerten Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Deutschland und der Nachteile, die sie im Vergleich zu anderen Migrant*innen erfahren, bietet dieser Beitrag einen Überblick über die relevanten Erklärungsansätze zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, gefolgt von einer systematischen Zusammenfassung der bisherigen empirischen Erkenntnisse für Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern. Das Kapitel hebt die Rolle individueller Ressourcen für die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration hervor und liefert eine kritische Diskussion des Aufnahmekontexts inklusive der Ansiedlung und der Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;

    Weiterführende Informationen

    Inhaltsverzeichnis des Handbuchs.
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  • Literaturhinweis

    How Much Do “Local Policies” Matter for Refugee Integration? An Analytical Model and Evidence from a Highly Decentralized Country (2023)

    Tjaden, Jasper ; Spörlein, Christoph ;

    Zitatform

    Tjaden, Jasper & Christoph Spörlein (2023): How Much Do “Local Policies” Matter for Refugee Integration? An Analytical Model and Evidence from a Highly Decentralized Country. In: International migration review online erschienen am 09.10.2023, S. 1-25. DOI:10.1177/01979183231205561

    Abstract

    "A growing number of studies have recently postulated a so-called local turn in the study of immigrant and refugee integration policy. A fundamental, yet untested, assumption of this body of research is that local (sub-national) policies and administrations shape how migrants and refugees integrate into society. We develop and apply an analytical model using multilevel modeling techniques based on large-N, longitudinal survey data ( N > 9000) with refugees (2012–2018) in a highly decentralized country (Germany) to estimate the scope for local policy effects net of individual-level and state- and district-level characteristics. We show that region and district-level variation in integration outcomes across multiple dimensions (employment, education, language, housing, social) is limited (~5%) within 4–8 years after immigration. We find modest variation in policy indicators (~10%), which do not appear to directly translate into outcomes. We discuss implications for the study of local policies and the potential for greater convergence between administrative and political science, interested in governance structures and policy variation, and sociology and economics, interested primarily in integration outcomes." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do applications respond to changes in asylum policies in European countries? (2022)

    Bertoli, Simone ; Moraga, Jesús Fernández-Huertas; Brücker, Herbert ;

    Zitatform

    Bertoli, Simone, Herbert Brücker & Jesús Fernández-Huertas Moraga (2022): Do applications respond to changes in asylum policies in European countries? In: Regional Science and Urban Economics, Jg. 93, 2022-01-19. DOI:10.1016/j.regsciurbeco.2022.103771

    Abstract

    "We analyze the role of origin-destination-time specific policy measures in shaping the location choices of asylum seekers across European countries. We estimate a gravity equation that reflects the uncertainty that asylum seekers face concerning the chances of obtaining refugee protection, the processing time and the risk of repatriation. German efforts to expand their processing capacity are correlated with a significant increase in applications from origins with high recognition rates, which were mostly diverted away from Sweden. For Syrians, the observed variations in processing times increased applications in Germany by 16.1 percent, and led to a 35.3 percent reduction in Sweden between 2014 and 2015." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2022 Elsevier) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ;
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  • Literaturhinweis

    Evaluation der AnkER-Einrichtungen und der funktionsgleichen Einrichtungen (2021)

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ;

    Zitatform

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2021): Evaluation der AnkER-Einrichtungen und der funktionsgleichen Einrichtungen. (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Forschungsbericht 37), Nürnberg, 205 S.

    Abstract

    "Der BAMF-Forschungsbericht 37 untersucht Effizienz und Effektivität von AnkER- und funktionsgleichen Einrichtungen in allen Prozessschritten der Asylverfahrensbearbeitung - von der Ankunft der Schutzsuchenden bis zur kommunalen Verteilung oder der Rückkehr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Deserving the Right to Work? Immigration Officials and the Work Permit in Germany (2021)

    Schultz, Caroline;

    Zitatform

    Schultz, Caroline (2021): Deserving the Right to Work? Immigration Officials and the Work Permit in Germany. In: Social Policy and Society, Jg. 20, H. 3, S. 497-508. DOI:10.1017/S1474746421000105

    Abstract

    "This article investigates the role of deservingness conceptions in the implementation of labour market access policies for migrants with precarious legal status. It explores how immigration officials frame the deservingness of work permit applicants, considering also the political, legal and societal context in which they work. The analysis takes account of the Control, Attitude, Reciprocity, Identity and Need (CARIN) criteria, and uses primary data of semi-structured interviews with senior officials in German municipal immigration offices. It finds that officials frequently employ deservingness frames inbuilt into the relevant parts of the law, but also behavioural norms that go beyond legal requirements. The article makes two main contributions. Providing empirical insight into the migration bureaucracy's part in the implementation of labour market policy, it seeks to help advance understanding of the complex processes of differential in- and exclusion in countries of immigration. Furthermore, the research design allows putting the CARIN criteria to an empirical test." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen: unter welchen Voraussetzungen dürfen Asylsuchende, schutzberechtigte Personen sowie Migrantinnen und Migranten mit Duldung arbeiten und welche Möglichkeiten der Förderung gibt es? (2021)

    Weiser, Barbara;

    Zitatform

    Weiser, Barbara (2021): Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Asylsuchende, schutzberechtigte Personen sowie Migrantinnen und Migranten mit Duldung arbeiten und welche Möglichkeiten der Förderung gibt es? Berlin, 118 S.

    Abstract

    "Die Broschüre behandelt im ersten Kapitel die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, von schutzberechtigten Personen sowie von Personen mit einer Duldung. Der zweite Abschnitt beschreibt die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und weist auf Förderprogramme hin, die die jeweiligen Gruppen beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Für die Neuauflage wurde darüber hinaus ein neues Kapitel ergänzt, welches sich mit Duldungen bzw. Aufenthaltserlaubnissen befasst, die zum Zweck der Ausbildung und Beschäftigung erteilt werden können. Der Leitfaden wird gemeinsam vom Deutschen Roten Kreuz sowie dem Informationsverbund Asyl und Migration herausgegeben und richtet sich besonders an die in der Beratungspraxis engagierten Personen und Organisationen. Die zuletzt im Jahr 2017 erschienene Broschüre wurde aufgrund zahlreicher gesetzlicher Neuerungen von der Autorin Dr. Barbara Weiser (Caritasverband für die Diözese Osnabrück) vollständig überarbeitet und erscheint nun in vierter Auflage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Gründe für eine ungeklärte Identität von Geflüchteten sind vielfältig (2020)

    Bauer, Angela; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bauer, Angela & Franziska Schreyer (2020): Die Gründe für eine ungeklärte Identität von Geflüchteten sind vielfältig. In: IAB-Forum H. 21.07.2020 Nürnberg, o. Sz.

    Abstract

    "Der Gesetzgeber hat Geflüchteten, die aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind, den Zugang zum Ausbildungsmarkt weitgehend geöffnet. Manchen bleibt dieser Weg aber dennoch versperrt, weil ihre Identität als „ungeklärt“ gilt. Die Gründe dahinter sind vielschichtig und liegen keineswegs immer in der Verantwortung der Geflüchteten selbst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Die Entwicklung des Rechts der Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschland (2020)

    Conradt, Roland; Hornung, Ulrike;

    Zitatform

    Conradt, Roland & Ulrike Hornung (2020): Die Entwicklung des Rechts der Arbeitsmigration in der Bundesrepublik Deutschland. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 40, H. 5/6, S. 171-176.

    Abstract

    "Das Recht der Arbeitsmigration hat den Anspruch, entsprechend § AUFENTHG § 1 AufenthG Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Der Aufsatz untersucht, wie die Arbeitsmigration in der Bundesrepublik in unterschiedlichen Phasen geregelt wurde und ob ihre Geschichte tatsächlich eine „Abfolge meist unzureichend gesteuerter und verdrängter Entwicklungen“ ist. Im Fokus steht dabei die Frage nach den jeweiligen Steuerungskriterien." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lift the Ban? Initial Employment Restrictions and Refugee Labour Market Outcomes (2020)

    Fasani, Francesco ; Frattini, Tommaso; Minale, Luigi;

    Zitatform

    Fasani, Francesco, Tommaso Frattini & Luigi Minale (2020): Lift the Ban? Initial Employment Restrictions and Refugee Labour Market Outcomes. (CReAM discussion paper 2020,10), London, 55 S.

    Abstract

    "This article investigates the medium to long-term effects on refugee labour market outcomes of the temporary employment bans being imposed in many countries on recently arrived asylum seekers. Using a newly collected dataset covering almost 30 years of employment restrictions together with individual data for refugees entering European countries between 1985 and 2012, our empirical strategy exploits the geographical and temporal variation in employment bans generated by staggered introduction and removal coupled with frequent changes at the intensive margin. We find that exposure to a ban at arrival reduces refugee employment probability in post-ban years by 15%, an impact driven primarily by lower labour market participation. These effects are not mechanical, since we exclude refugees who may still be subject to employment restrictions, are non-linear in ban length, confirming that the very first months following arrival play a key role in shaping integration prospects, and last up to 10 years post arrival. We further demonstrate that the detrimental effects of employment bans are concentrated among less educated refugees, translate into lower occupational quality, and seem not to be driven by selective migration. Our causal estimates are robust to several identification tests accounting for the potential endogeneity of employment ban policies, including placebo analysis of non-refugee migrants and an instrumental variable strategy. To illustrate the costs of these employment restrictions, we estimate a EUR 37.6 billion output loss from the bans imposed on asylum seekers who arrived in Europe during the so-called 2015 refugee crisis." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The role of length of asylum procedure and legal status in the labour market integration of refugees in Germany (2020)

    Kosyakova, Yuliya ; Brenzel, Hanna;

    Zitatform

    Kosyakova, Yuliya & Hanna Brenzel (2020): The role of length of asylum procedure and legal status in the labour market integration of refugees in Germany. In: Soziale Welt, Jg. 71, H. 1/2, S. 123-159., 2020-01-15. DOI:10.5771/0038-6073-2020-1-2-123

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht die Rolle der Asylverfahrensdauer und des rechtlichen Status im Integrationsprozess von kürzlich in Deutschland angekommenen Flüchtlingen. Insbesondere konzentrieren wir uns auf den Übergang in den ersten Deutschkurs und den Übergang in die erste Erwerbstätigkeit. Für unsere empirische Untersuchung stützen wir uns auf die neuesten Daten aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und wenden Verweildauermodelle an. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl die Verfahrensdauer als auch der Rechtsstatus die Integrationsprozesse prägen. Erstens behindern langwierige Asylverfahren Investitionen in den Erwerb der deutschen Sprache und verzögern den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Zweitens erhöht die Entscheidung über den Asylantrag (unabhängig vom Ergebnis) die Übergangsrate in die erste Erwerbstätigkeit und fördert den Einstieg in den ersten Sprachkurs. Vermutlich sind Rechtssicherheit und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis (auch mit kurzfristiger Perspektive) für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Investition in den Spracherwerb im Gastland entscheidender. Über das Ergebnis und die Dauer des Asylverfahrens hinaus ist das Herkunftsland von Bedeutung: Flüchtlinge aus Ländern mit relativ hohen Aufenthaltsaussichten übergehen schneller in einen Sprachkurs, während Flüchtlinge mit schlechten Aufenthaltsaussichten schneller auf den Arbeitsmarkt drängen, eventuell um ihre Aussichten auf einen Aufenthalt in Deutschland zu verbessern. Die politischen Entscheidungsträger sollten dementsprechend effiziente Asylverfahren priorisieren, um rechtzeitige Rechtssicherheit zu schaffen und den Integrationsprozess der Flüchtlinge zu fördern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ; Schuß, Eric ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Eric Schuß (2019): Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 10/2019), Nürnberg, 18 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Mit dem Ziel der Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird der berechtigte Personenkreis zur allgemeinen Förderung der Berufsausbildung und -vorbereitung als auch für frühzeitige Sprachförderung erweitert. Diese Ansätze sind aus Sicht der Arbeitsmarkt- und Integrationsforschung sinnvoll, weil sie die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unterstützen. Zunächst wird mit dem neuen Gesetz grundsätzlich der Zugang zu verschiedenen Fördermaßnahmen zur Vermittlung, Förderung von Berufsausbildung und -vorbereitung sowie Ausbildungsvorbereitung des SGB III für EU- und Drittstaatsangehörige mit Arbeitserlaubnis geöffnet. Hierdurch entfallen komplizierte, an verschiedenen Stellen des Gesetzestextes formulierte Zugangsbeschränkungen. Hürden für Personen mit humanitären Aufenthaltserlaubnissen werden zwar beibehalten, zur besseren Nachvollziehbarkeit und Vereinfachung der Regelungen jedoch unmittelbar bei den entsprechenden Förderinstrumenten geregelt. Aus Sicht des IAB verfolgt die Bundesregierung mit der Öffnung von Fördermaßnahmen grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz, der die Integrationschancen erhöht. Auf die Beibehaltung von Wartezeiten und den Ausschluss von Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern hätte jedoch verzichtet werden können. Des Weiteren ermöglicht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen für weitere Personengruppen. So war die Teilnahme bisher Gestatteten (im Asylverfahren) nur aus Ländern mit guter Bleibeperspektive möglich. Zwar wird nach wie vor kein Rechtsanspruch auf Teilnahme gewährt, jedoch können nun auch Personen aus Ländern 'ohne gute Bleibeperspektive' im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden, sofern sie sich bereits für mindestens neun Monate in Deutschland aufhalten und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Dieser Schritt ist sinnvoll, da Integration entscheidend vom (frühzeitigen) Spracherwerb abhängt. Insbesondere Schutzsuchende, die aufgrund von Krieg und Verfolgung meist unvorbereitet migrieren, bringen vergleichsweise geringe Sprachkenntnisse mit nach Deutschland. Aus diesem Grund wäre ein Verzicht auf die neunmonatige Wartezeit sowie die Einbeziehung von Personen aus sicheren Herkunftsländern zu bevorzugen. Hierdurch würde sowohl Personen, die in vielen Fällen mehrjährige Aufenthaltsdauer aufweisen, eine frühe Integrationsperspektive eröffnet als auch die Gesamtwirtschaft und die öffentlichen Haushalte in Deutschland voraussichtlich entlastet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Jaschke, Philipp ;

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  • Literaturhinweis

    Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Vallizadeh, Ehsan ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Sekou Keita & Ehsan Vallizadeh (2019): Zum Entwurf der Bundesregierung eines dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 09/2019), Nürnberg, 13 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 3.6.2019. Sie befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, welcher mehrere Änderungsvorgänge der bestehenden Rechtsgrundlage zur Leistungsberechtigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen durchführt. Das übergreifende Ziel des Gesetzentwurfs ist die Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland. Die Änderungsvorgänge können im Wesentlichen in drei Punkten zusammengefasst werden. Erstens, soll die Rückabwicklung von Leistungsansprüchen für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, deren Asylanträge zwar anerkannt wurden, aber noch angefochten werden können, vermieden werden. Diese Änderung ist sinnvoll, da sie die Rechtssicherheit für die Leistungsberechtigten erhöht. Zweitens, wird eine Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete geschlossen, die sich in förderfähiger Bildung oder Ausbildung befinden, deren Förderanspruch aber bei einer 15-monatigen Aufenthaltsdauer durch den Übergang vom Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Zwölften Sozialgesetzbuch entsteht. So soll vermieden werden, dass Ausbildungsmaßnahmen aufgrund fehlender Sicherung des Lebensunterhalts abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Diese Änderung ist ebenfalls sinnvoll, da sie Geflüchteten eine mögliche Entscheidung zwischen der Sicherung des Lebensunterhaltes und dem Bildungserwerb ersparen wird. Drittens, sollen die Leistungen für Asylbewerber auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 und des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes neu ermittelt und festgelegt werden. Hintergrund hierfür ist die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu einer transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze und deren Fortschreibung verpflichtet. Insbesondere wurde betont, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung eines menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen kann, bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen aber nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren darf. Die neue Ermittlung der Bedarfe ist einerseits transparent, was die Bemessung der Leistungssätze angeht. Andererseits werden jedoch Einsparungen durch die Ausgliederung mehrerer Ausgaben aus den Bedarfen und einer Neuordnung der Bedarfsstufen erzielt. Vor dem Hintergrund der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts fällt die Begründung dieser Neuerungen teilweise wenig überzeugend aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Gundacker, Lidwina ; Jaschke, Philipp ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke & Lidwina Gundacker (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 08/2019), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Neben einigen punktuellen Veränderungen, entfristet der Gesetzentwurf die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete. Aufgrund einer Befristung im Aufenthaltsgesetz würde diese zum 6. August 2019 außer Kraft treten. Grundsätzlich verpflichtet die Wohnsitzauflage anerkannte Schutzberechtigte ihren Wohnsitz für weitere drei Jahre in dem Bundesland, Kreis oder der Gemeinde zu nehmen, in dem der Schutzstatus anerkannt beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind weitreichende Eingriffe in die Freizügigkeit von Personen durch Wohnsitzauflagen nur zulässig, wenn sie integrationsfördernd wirken. Grundsätzlich können Wohnsitzauflagen die Informations-, Suchkosten und den regionalen Mismatch auf dem Arbeitsmarkt sowie die Komposition sozialer Netzwerke der Zugewanderten beeinflussen. Eine abschließende Abwägung dieser Wirkungsmechanismen entlang verschiedener Dimensionen der Integration kann nicht vorgelegt werden. Jedoch deuten vorliegende internationale empirische Untersuchungen und laufende Analysen des IAB anhand der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten auf negative Lohn- und Beschäftigungseffekte sowie keine messbaren Effekte im Hinblick auf die Sprachkenntnisse und die Unterbringung in dezentralen Unterkünften hin. Vor diesem Hintergrund ist eine integrationsfördernde Wirkung der Wohnsitzauflage - wie von Befürwortern angeführt - mindestens fraglich und sollte vor einer gesetzlichen Entfristung im Detail untersucht werden. Aus Sicht des IAB sind andere Steuerungsinstrumente zu bevorzugen, die weniger in die Bewegungsfreiheit der Geflüchteten eingreifen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE: Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019 (2019)

    Brücker, Herbert ; Keita, Sekou ; Jaschke, Philipp ; Konle-Seidl, Regina;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Philipp Jaschke, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2019): Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung sowie zu den Anträgen der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Stellungnahme des IAB zur Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags am 3. Juni 2019. (IAB-Stellungnahme 07/2019), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 3.6.2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung führt den Begriff der 'Ausbildungsduldung' ein. Grundsätzlich ermöglicht diese Regelung eine Duldung während der Zeit der Ausbildung für Asylbewerber und Geduldete. Dies gilt für eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf und - das soll neu eingeführt werden - auch für eine Assistenz- oder Helferausbildung, sofern sie an eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Engpassberuf anschlussfähig ist, für diese qualifizierte Berufsausbildung eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und der Bewerber diese absolvieren will. Allerdings ist die Ausbildungsduldung an anspruchsvolle Voraussetzungen geknüpft, wodurch der Kreis der Antragsberechtigten erheblich beschränkt und die Integration wahrscheinlich verzögert würde. Da eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, bleibt die Rechtsunsicherheit zwangsläufig erhalten. Sinnvoller wäre die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die an Bedingungen geknüpft ist. Das würde für die Arbeitgeber und die Personen, die diese Regelung in Anspruch nehmen, die notwendige Rechtssicherheit herstellen. Der Gesetzentwurf führt weiterhin den Tatbestand der 'Beschäftigungsduldung' ein. Diese kann für eine Frist von 30 Monaten erteilt werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen wie beispielsweise das Bestreiten des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse oder der Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit mindestens 35 Wochenstunden in den letzten 18 Monaten vorliegen. Die Kriterien für die Beschäftigungsduldung sind grundsätzlich sinnvoll und entsprechen dem, was von gut integrierten Personen zu erwarten ist. Die Inanspruchnahme der 30-monatigen Duldung dürfte gering ausfallen, weil sie weder für die Betroffenen noch für die Arbeitgeber eine längerfristige Rechtssicherheit herstellt. Die grundlegende Alternative wäre ein tatsächlicher 'Spurwechsel', also das Erteilen einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung an Auflagen gebunden ist. Damit würde die notwendige Rechtssicherheit für alle Seiten hergestellt und der Übergang in das reguläre Aufenthaltsrecht vollzogen. Um vermeintliche 'Pull-Effekte' zu verhindern, hätte sich das Instrument der Stichtagsregelung angeboten, das heißt, man hätte diese Regelung nur für Personen eingeführt, die vor einem bestimmten Stichtag (zum Beispiel den 31.12.2017) nach Deutschland zugezogen sind. Die Anträge der Bundestagsfraktionen machen teils weitergehende Vorschläge zur Neugestaltung des Asylrechts und der Steuerung der humanitären Migration. So schlägt die FDP-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE einen 'Spurwechsel' aus dem Asylverfahren oder einem vorübergehend zu gewährenden humanitären Schutzstatus in die Einwanderung in den Arbeitsmarkt vor. Im Gegensatz zum Antrag der FDP-Fraktion, werden die Kriterien für einen solchen Spurwechsel in den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE nicht näher ausgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz: Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung (2019)

    Fernando Samarappuli, Katharina; Nagel, Eckhard; Schorling, Elisabeth; Lauerer, Michael; Gumbert, Laura;

    Zitatform

    Fernando Samarappuli, Katharina, Elisabeth Schorling, Laura Gumbert, Michael Lauerer & Eckhard Nagel (2019): Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland nach Asylbewerberleistungsgesetz. Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung. In: Das Gesundheitswesen, Jg. 81, H. 3, S. 182-189. DOI:10.1055/a-0652-5518

    Abstract

    "Die Studie analysiert die Wahrnehmung und Präferenzen der Bevölkerung zu Umfang, Zugang und Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden (AS)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The role of the EU in integrating asylum-seekers and refugees: limitations and opportunities (2019)

    Fóti, Klára;

    Zitatform

    Fóti, Klára (2019): The role of the EU in integrating asylum-seekers and refugees. Limitations and opportunities. In: Transfer, Jg. 25, H. 1, S. 121-129. DOI:10.1177/1024258919830059

    Abstract

    "The aim of this article is to provide an overview of the EU's role in integrating third-country nationals, with a specific focus on asylum-seekers and refugees.1 The EU has limited legislative competences in this area - regarding not only asylum-seekers and refugees, but also third-country nationals in general (see Article 79(4) of the Treaty on the Functioning of the EU). The main responsibility for the integration of immigrants lies with the Member States. The EU, however, plays an important role not only in providing a legislative framework for the reception and treatment of asylum-seekers and refugees, but also in supporting integration measures and action taken by national and local governments as well as by civil society." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes?: Evidence from a quasi-experiment (2019)

    Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ;

    Zitatform

    Jaschke, Philipp & Yuliya Kosyakova (2019): Does facilitated access to the health system improve asylum-seekers' health outcomes? Evidence from a quasi-experiment. (IAB-Discussion Paper 07/2019), Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Solange der Asylantrag nicht anerkannt wurde oder die Aufenthaltsdauer in Deutschland 15 Monate nicht überschreitet, müssen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland bei der Ausländerbehörde oder dem zuständigen Sozialamt einen Antrag zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen stellen. Seit dem Jahr 2016 haben mehrere Bundesländer und Kommunen das Verfahren umgestellt und geben elektronische Gesundheitskarten (eHC) aus, die Asylsuchenden einen unmittelbaren und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. In diesem Beitrag untersuchen wir, ob sich diese Regeländerung auf die Gesundheit der zuletzt zugezogenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgewirkt hat. Für die empirische Untersuchung nutzen wir regionale und zeitliche Variation bei der Implementierung der eHC. Unsere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten zeigen, dass der schnellere und direktere Zugang zum Gesundheitssystem durch die eHC das Risiko einer emotionalen Störung tatsächlich verringert hat. Abschließend diskutieren wir die potenziellen Vor- und Nachteile einer umfassenden bundesweiten Einführung der eHC für Asylsuchende." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Jaschke, Philipp ; Kosyakova, Yuliya ;
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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 03. Juni 2019, um 15:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 19/10052) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz - (BT-Drucksache 19/10053): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2019)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2019): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 03. Juni 2019, um 15:30 Uhr zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drucksache 19/10052) b) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz - (BT-Drucksache 19/10053). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)363 v. 29.05.2019), 78 S.

    Abstract

    Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am Montag, 03. Juni 2019, 15.30 - 17.30 Uhr
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesagentur für Arbeit; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.; Deutscher Landkreistag; Deutscher Anwaltverein e.V.; Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration GmbH; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.; Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.;
    Christina Langer, Stuttgart

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  • Literaturhinweis

    Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland: Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2018)

    Grote, Janne;

    Zitatform

    Grote, Janne (2018): Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Working paper 79), Nürnberg, 87 S.

    Abstract

    "Die Studie gibt einen Überblick über Maßnahmen, die in Deutschland in Reaktion auf die Herausforderungen durch die verstärkte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016 ergriffen wurden, von der Grenzkontrolle bis zum Abschluss des Asylverfahrens. Die Studie zeichnet zunächst wichtige flüchtlingspolitische Entwicklungen nach, die sich sowohl auf nationaler als auch in Bezug auf weitere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten vollzogen haben. Innerhalb Deutschlands wurden Dutzende bundesweite, Hunderte regionale und Tausende lokale Maßnahmen und Projekte staatlicher und nicht-staatlicher Akteure initiiert. Die Studie konzentriert sich auf die entstandenen Herausforderungen und die ergriffenen Maßnahmen in insgesamt acht Themenfeldern: Grenzkontrollen, Unterbringung, erste Unterstützungsleistungen, Registrierung, Asylverfahren, Infrastruktur und Personal, Sicherheit und Strafverfolgung sowie Integrationsmaßnahmen vor Beendigung der Asylverfahrens. Dabei wurde eine Auswahl an 100 Maßnahmen getroffen, die einen möglichst breiten Überblick geben sollen. Sie reichen von erweiterten Regelstrukturen, der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, der Ehrenamtskoordinierung, über einen früheren Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt für bestimmte Herkunftsgruppen, bis hin zu restriktiven Maßnahmen für Asylantragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten und die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Zukunft der Flüchtlingspolitik?: Chancen und Grenzen von Resettlement im globalen, europäischen und nationalen Rahmen (2018)

    Popp, Karoline; Schu, Cornelia;

    Zitatform

    Popp, Karoline & Cornelia Schu (2018): Die Zukunft der Flüchtlingspolitik? Chancen und Grenzen von Resettlement im globalen, europäischen und nationalen Rahmen. (Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Policy Brief des SVR-Forschungsbereichs), Berlin, 36 S.

    Abstract

    "Derzeit hat nur ein sehr kleiner Teil aller Flüchtlinge weltweit Zugang zu Resettlement-Programmen. In der gegenwärtigen Krise der globalen Flüchtlingspolitik stellt Resettlement dennoch einen vielversprechenden Lösungsansatz im Umgang mit Fluchtsituationen dar. Der Policy Brief analysiert den Stand des Resettlement-Systems in Deutschland, Europa und weltweit sowie die Entwicklung und Umsetzung alternativer Aufnahmemodelle wie humanitärer Aufnahme und privater Sponsorenprogramme. Darauf aufbauend diskutiert er, ob Resettlement eine Alternative oder Ergänzung zum territorialen Asyl darstellt, welchen Beitrag alternative Aufnahmemodelle leisten können, und gibt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Resettlement-Politik." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Forced migrants: labour market integration and entrepreneurship (2018)

    Sak, Güven; Kenanoglu, Murat; Kaymaz, Timur; Kadkoy, Omar;

    Zitatform

    Sak, Güven, Timur Kaymaz, Omar Kadkoy & Murat Kenanoglu (2018): Forced migrants. Labour market integration and entrepreneurship. In: Economics. The open-access, open-assessment e-journal, Jg. 12, S. 1-13. DOI:10.5018/economics-ejournal.ja.2018-32

    Abstract

    "In 2015, worldwide forced displacement was at its highest recorded level, surpassing 65 million. Out of this number, nearly 20 million people are those who fled their countries of origin to seek refuge in third countries. International responsibility sharing in terms of hosting the historical levels of refugee flows has so far been inadequate. Today, lower- and upper-middle income countries host 65 percent of the world's refugees, mostly in urban settings. Whereas refugee camps provide access to basic needs such as shelter, food and healthcare, displaced individuals living in urban settings have to sustain their needs through their own means. In turn, this requires access to labor market." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Die Beschäftigung von Migranten (2018)

    Stöhr, Alexander; Schickinger, Kai;

    Zitatform

    Stöhr, Alexander & Kai Schickinger (2018): Die Beschäftigung von Migranten. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 49, H. 3, S. 410-440.

    Abstract

    "Die sog. Flüchtlingskrise seit 2015 hat mannigfaltige Probleme aufgeworfen. Damit die Zuwanderung keine Überlastung des Sozialsystems bewirkt, sondern umgekehrt einen Beitrag zur Wertschöpfung leistet, ist es erforderlich, die Migranten zu möglichst großen Teilen in das Arbeitsleben zu integrieren. Da die Beschäftigung durch privatautonom geschlossene Arbeitsverträge erfolgt, bedarf sie der Mitwirkung der Arbeitgeber. Deren Bereitschaft hierzu wäre beeinträchtigt, wenn sie im Rahmen des Arbeitsrechts nicht angemessen auf Probleme reagieren könnten, die bei der Beschäftigung von Migranten typischerweise zumindest anfänglich auftreten. Inwieweit das Arbeitsrecht angemessene Reaktionen und damit eine ökonomisch vertretbare Beschäftigung erlaubt, wird im vorliegenden Beitrag grundlegend untersucht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/2213) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/2213). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/2459 (04.06.2018)), 7 S.

    Abstract

    "Bei Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, kann es bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu Förderlücken kommen: Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet greift der Leistungsausschluss nach § 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt ab diesem Zeitpunkt - trotz eventueller Bedürftigkeit - weder über das Asylbewerberleistungsgesetz noch über das Sozialgesetzbuch. Dies kann dazu führen, dass sich Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, durch Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums schlechter stellen, da sie keinerlei Leistungen mehr erhalten. Es stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während eines Studiums oder einer Berufsausbildung, die nicht oder nur in geringem Maße vergütet wird, ihren Lebensunterhalt sicherstellen können." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minas: Atlas über Migration, Integration und Asyl (2018)

    Abstract

    "Die Themen Migration, Integration und Asyl bilden das Fundament der Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Mit der nun vorliegenden achten Ausgabe des 'Atlas über Migration, Integration und Asyl' (Minas) werden diese Themenfelder in kartographischen und informatorischen Grafiken anschaulich gemacht und geben einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland, Europa und der Welt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Westbalkanregelung: Arbeit statt Asyl? (2017)

    Brücker, Herbert ; Burkert, Carola ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert & Carola Burkert (2017): Westbalkanregelung: Arbeit statt Asyl? In: IAB-Forum H. 15.12.2017, o. Sz., 2017-12-08.

    Abstract

    "Ende 2015 wurde die Arbeitsmigration für Menschen aus dem Westbalkan wesentlich erleichtert: Diese können seither beim Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes - unabhängig von ihrer Qualifikation - als Arbeitsmigranten nach Deutschland kommen. Damit reagierte die Bundesregierung auf die zu Jahresbeginn 2015 stark gestiegene Asylmigration aus dieser Region. Die Regelung wird stark in Anspruch genommen: Von November 2015 bis September 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit über 100.000 Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt. Zugleich ist die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus diesen Ländern, die inzwischen alle zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, stark zurückgegangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ; Burkert, Carola ;
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  • Literaturhinweis

    Die "neue" Ausbildungsduldung (2017)

    Eichler, Kirsten;

    Zitatform

    Eichler, Kirsten (2017): Die "neue" Ausbildungsduldung. In: Asylmagazin H. 5, S. 177-183.

    Abstract

    "Bereits mit dem 'Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung' wurde der Duldungsgrund Ausbildung explizit ins AufenthG aufgenommen. Während diese Regelung der Ausländerbehörde Ermessen einräumte und für Menschen im Alter von über 21 Jahren oder aus als sicher eingestuften Herkunftsländern (gemäß § 29a AsylG) gesperrt war, wurde mit dem 'Integrationsgesetz' ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung - unabhängig von Alter und Herkunftsland - geschaffen.
    Laut Gesetzesbegründung soll die Neufassung des § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG dazu dienen, für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mehr Rechtssicherheit zu schaffen und 'das diesbezügliche aufenthaltsrechtliche Verfahren zu vereinfachen'? Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Erteilung der Ausbildungsduldung trotz des gesetzgeberischen Ziels und des teils eindeutigen Gesetzeswortlautes in der Praxis oftmals schwierig gestaltet. Restriktive Anwendungshinweise aus dem Bundesinnenministerium (BMI), unterschiedliche Rechtsauffassungen der Bundesländer sowie zum Teil unterschiedliche Auslegungen durch die (Ober-)Verwaltungsgerichte, führen zu einem Flickenteppich bei der Umsetzung und damit zu erheblichen Unsicherheiten bei allen Beteiligten. Dieser Beitrag stellt den Versuch dar, die bundesgesetzliche Regelung unter Berücksichtigung der wesentlichen Rechtsprechung und Erlasslage zu beleuchten und damit vor allem die rechtlichen Hürden und Möglichkeiten aufzuzeigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Migration and refugee policies in Germany: new European limits of control? (2017)

    Ette, Andreas ;

    Zitatform

    Ette, Andreas (2017): Migration and refugee policies in Germany. New European limits of control? (Beiträge zur Bevölkerungswissenschaft 51), Opladen: Budrich, 314 S.

    Abstract

    "International migration is one of the most controversial political topics today which demands innovative approaches of global and regional governance. The book provides a fresh theoretical framework to understand European responses to the international migration of people and explains the dynamics of Germany's migration and refugee policy during the last two decades. Against traditional theories and their inherent focus on the national political sphere, the book highlights supranational and multi-level political processes as increasingly important factors to account for national policy changes. Confronted with the most recent developments of international migration, the study offers students and practitioners the necessary background to participate in today's debates." (Publisher's text, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Migration, Integration, Asyl: politische Entwicklungen in Deutschland 2016. Jährlicher Bericht der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2017)

    Hoffmeyer-Zlotnik, Paula ; Grote, Janne; Tangermann, Julian; Konar, Özlem;

    Zitatform

    (2017): Migration, Integration, Asyl. Politische Entwicklungen in Deutschland 2016. Jährlicher Bericht der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). Nürnberg, 106 S.

    Abstract

    "Das dominierende Thema im Jahr 2016 war wie schon im Vorjahr der Umgang mit der weiter hohen Anzahl an Geflüchteten. Allerdings erfolgte im Verlauf des Jahres 2016 sukzessive eine Verschiebung der politischen, gesellschaftlichen und verwaltungspraktischen Auseinandersetzung von der Organisation der Erstaufnahme, Registrierung und Beschleunigung der Asylverfahren hin zu Fragen der Verteilung auf die Kommunen, der Integration sowie der Rückkehr in die Herkunftsländer für jene Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde.
    Im Einzelnen dokumentiert der Bericht Entwicklungen in den Themenfeldern legale Zuwanderung und Mobilität, internationaler Schutz und Asyl, Unbegleitete Minderjährige und andere Gruppen mit besonderen Schutzbedürfnissen, Integration und Antidiskriminierung, Rückkehrmigration, Irreguläre Migration, Maßnahmen gegen Menschenhandel sowie Migration und Entwicklung. Zudem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in Deutschland dar.
    Dabei geht der Bericht auch ausführlich auf die zahlreichen Gesetzesänderungen ein, die im Laufe des Jahres 2016 in den einzelnen Themenfeldern in Kraft getreten sind und aufenthalts-, asyl- und integrationsrechtliche Änderungen mit sich brachten. Darunter fallen unter anderem das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Asylpaket II), das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländer und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern, das Integrationsgesetz und die begleitende Verordnung sowie das Datenaustauschverbesserungsgesetz. Der Bericht nimmt des Weiteren Bezug auf Maßnahmen, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der europäischen Harmonisierung der Einwanderungs- und Asylpolitik getroffen hat oder die sie betreffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hoffnung Europa - Die EU als Raum und Ziel von Migration (2017)

    Hrbek, Rudolf; Große Hüttmann, Martin;

    Zitatform

    Hrbek, Rudolf & Martin Große Hüttmann (Hrsg.) (2017): Hoffnung Europa - Die EU als Raum und Ziel von Migration. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V. 96), Baden-Baden: Nomos, 196 S.

    Abstract

    "Der Band behandelt die Zuwanderungspolitik der EU, vergleicht die Arbeitsmigrationspolitik Deutschlands und Kanadas, beleuchtet Probleme der Binnenwanderung (Freizügigkeit) am Beispiel Großbritanniens und der Schweiz und fragt nach der Bedeutung des Themas Migration für rechtspopulistische Strömungen in Europa." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Social protection of non-removable rejected asylum-seekers in the EU: a legal assessment (2017)

    Schoukens, Paul ; Buttiens, Siemen;

    Zitatform

    Schoukens, Paul & Siemen Buttiens (2017): Social protection of non-removable rejected asylum-seekers in the EU. A legal assessment. In: European Journal of Social Security, Jg. 19, H. 4, S. 313-334. DOI:10.1177/1388262717744708

    Abstract

    "Asylum-seekers whose application for international protection in the European Union (EU) is rejected receive a return decision. However, the enforcement of this decision may be temporarily impossible due to legal or practical barriers, or policy choices. An assessment of the provisions in the Returns Directive offering social protection to non-removable rejected asylum-seekers shows that only limited standards of protection are guaranteed. Consequently, the EU Member States are left plenty of room to manoeuvre. This article raises the question of what social protection this particular group is legally entitled to in a sample of 17 EU Member States. For the purpose of this article, 'social protection' is defined as access to the labour market, health care and social benefits. This study finds that Member States' approaches differ markedly with respect to each of these three issues. Furthermore, it questions the added value of the current legal framework at the level of the EU. Finally, some suggestions for improving the level of social protection of non-removable rejected asylum seekers are put forward." (Author's abstract, © Intersentia, Ltd.) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Was kann ein Einwanderungsgesetz leisten? (2017)

    Thym, Daniel;

    Zitatform

    Thym, Daniel (2017): Was kann ein Einwanderungsgesetz leisten? In: Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (2017): Faire Fachkräftezuwanderung nach Deutschland : Grundlagen und Handlungsbedarf im Kontext eines Einwanderungsgesetzes, S. 197-214.

    Abstract

    "Seit einiger Zeit gehört die Diskussion um ein Einwanderungsgesetz zu den Kernthemen der deutschen Migrationspolitik. Politische Parteien positionieren sich für oder gegen ein solches Gesetz und versichern sich auf diesem Wege ihrer Einstellung gegenüber dem Migrationsgeschehen. Hierbei geht es nicht nur um die konkreten Inhalte, sondern auch um die grundsätzliche Positionierung. Dies gilt ebenso für die aktuelle Diskussion um ein Einwanderungsgesetz, das im rechtlichen Detail vielfach auf Fragen der Wirtschaftsmigration begrenzt bleibt (so auch in den meisten Beiträgen dieses Bandes), während die politischen Akteure und die breitere Öffentlichkeit von einem solchen Gesetz zugleich Antworten auf die drängenden Herausforderungen des sonstigen Migrationsgeschehens erwarten - unter Einschluss der Asylpolitik. Dieser Beitrag nimmt diese erweiterte Stoßrichtung in den Blick, indem er rechtliche und konzeptuelle Untiefen aufzeigt, die zu Missverständnissen in der breiteren Debatte führen können. Dadurch wird sichtbar, was ein Einwanderungsgesetz (nicht) leisten kann." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig: Auch nach dem BSG-Urteil: Leistungskürzungen im AsylbLG mit dem Grundgesetz unvereinbar (2017)

    Voigt, Claudius;

    Zitatform

    Voigt, Claudius (2017): § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig. Auch nach dem BSG-Urteil: Leistungskürzungen im AsylbLG mit dem Grundgesetz unvereinbar. In: Asylmagazin H. 12, S. 436-446.

    Abstract

    "Viele Flüchtlingsberater*innen, Unterstützer*innen und Anwältinnen kritisieren seit vielen Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz und insbesondere die darin vorgesehenen Leistungskürzungen des § la AsylbLG als verfassungswidrig. Sie sehen durch das Gesetz das Menschenrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt. Leider hat diese Rechtsauffassung bislang noch keine eindeutigen höchstrichterlichen Weihen erfahren. Im Gegenteil: Am 12. Mai 2017 erlitt der Kampf gegen die gesetzlich vorgesehene migrationspolitische Relativierung der Menschenwürde auf den ersten Blick gar einen empfindlichen Rückschlag - und zwar in Form einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG)? Deutschlands höchste Sozialrichter*innen vom 7. Senat des BSG erklärten darin, sie hätten keine 'durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken' gegen eine Kürzung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf einen Betrag, der nur knapp über der Hälfte eines üblichen Hartz-IV-Regelsatzes liegt. Solche Bedenken bestünden selbst dann nicht, wenn eine Leistungskürzung über viele Jahre hinweg greife. Dass die Entscheidung bislang in der Fachöffentlichkeit auf wenig Resonanz gestoßen ist, dürfte vor allem an diesem Tenor liegen. Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung ist aber notwendig - zumal die Argumentation des BSG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und auch anderer Senate beim BSG in erheblichem Maße fragwürdig ist. Ein Aspekt der Entscheidung ist dabei besonders hervorzuheben: Das Urteil beschäftigt sich mit einer früheren Fassung des § la AsylbLG, die seit Oktober 2015 in dieser Form nicht mehr gültig ist. Seit gut zwei Jahren ist vielmehr eine hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen aufgeblähte und hinsichtlich der Rechtsfolgen verschärfte Fassung in Kraft. Die Argumente, die aus Sicht des 7. BSG-Senats für die Verfassungskonformität des alten § la AsylbLG sprechen, wenden sich nun eindeutig gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Fassung. Kurz gesagt:
    1. Die aktuell geltenden Leistungskürzungen sind einer verfassungskonformen Auslegung nicht (mehr) zugänglich; sie sind auch und gerade vor dem Hintergrund des BSG-Urteils somit offensichtlich verfassungswidrig.
    2. Sie widersprechen in weiten Teilen der EU-Aufnahmerichtlinie und dem UN-Sozialpakt.
    Der folgende Artikel hat nicht nur das Ziel, diese Thesen zu begründen, sondern soll zugleich einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungskürzungen des AsylbLG in ihren Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen geben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erster Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten: Unterrichtung durch die Bundesregierung (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium des Innern (2017): Erster Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten. Unterrichtung durch die Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/299), 70 S.

    Abstract

    "Als Unterrichtung hat die Bundesregierung ihren ersten Bericht 'zur Überprüfung der Voraussetzungen' zur Einstufung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt. Danach erfüllen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien, die von Deutschland bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, 'weiterhin die Voraussetzungen für eine Einstufung'..... Die Entwicklung der Gesamtschutzquoten ist der Vorlage zufolge innerhalb des Berichtszeitraumes von Anfang Oktober 2015 bis Ende Juli 2017 'in allen Ländern annähernd konstant geblieben'.... Die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten habe sich erheblich reduziert.... Asylanträge von Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat ist der Unterrichtung zufolge 'grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen', wodurch das Asylverfahren erheblich beschleunigt werde.... Sichere Herkunftsstaaten sind danach die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie ' die in Anlage II des Asylgesetzes bezeichneten Staaten'. Dazu gehörten seit 1993 die afrikanischen Länder Ghana und Senegal. Die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zählten seit 2014, Albanien, Kosovo und Montenegro seit 2015 dazu." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Sinnvoll ist Unterstützung über Volljährigkeit hinaus (2016)

    Bauer, Angela; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Bauer, Angela & Franziska Schreyer (2016): Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Sinnvoll ist Unterstützung über Volljährigkeit hinaus. (IAB-Kurzbericht 13/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland Schutz suchen, gelten als besonders schutzwürdige Gruppe. Die Jugendhilfe hat den Auftrag, die unbegleiteten Minderjährigen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Inwieweit können sich diese beruflich in Deutschland integrieren und eine Ausbildung aufnehmen? Wie können sie dabei auch nach Erreichen der Volljährigkeit unterstützt werden? Der IAB-Kurzbericht informiert über die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und präsentiert Befunde zu Chancen und Risiken bei ihrem Weg in Ausbildung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
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  • Literaturhinweis

    Geflüchtete Menschen in Deutschland - eine qualitative Befragung (2016)

    Brücker, Herbert ; Kunert, Astrid; Kalusche, Barbara; Mangold, Ulrike; Siegert, Manuel ; Schupp, Jürgen ;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Astrid Kunert, Ulrike Mangold, Barbara Kalusche, Manuel Siegert & Jürgen Schupp (2016): Geflüchtete Menschen in Deutschland - eine qualitative Befragung. (IAB-Forschungsbericht 09/2016), Nürnberg, 143 S.

    Abstract

    "Warum mussten die in den letzten drei Jahren nach Deutschland gekommenen Geflüchteten ihre Heimat verlassen, welche Erfahrungen haben sie auf der Flucht gemacht und warum haben sie Deutschland als Zielland ausgewählt? Was bringen sie im Hinblick auf Bildung, Ausbildung und andere Fähigkeiten mit? Welche Einstellungen, Werte und Vorstellungen von einem Leben in Deutschland haben sie? Welche Voraussetzungen haben sie für eine Integration in Arbeitsmarkt, Bildungssystem und Gesellschaft und auf welche Hürden treffen sie?
    Eine Studie im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) gibt erste Antworten auf diese Fragen. Im Rahmen dieser Studie hat TNS Infratest Sozialforschung und QMR - Qualitative Mind Research 123 Flüchtlinge und 26 Experten aus der Flüchtlingsarbeit in eineinhalb- bis zweistündigen Interviews befragt.
    In den Interviews berichten die meisten Befragten, mit Ausnahme derjenigen aus den Balkanländern, von persönlichen Bedrohungen durch Krieg und Verfolgung, viele von traumatischen Erlebnissen auf der Flucht. Die Bildungsbiografien der befragten Flüchtlinge variieren stark in Abhängigkeit der Situation in den Herkunftsländern. Mit Deutschland verbinden sie Grundwerte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie sowie die Trennung von Staat und Religion - und die meisten befürworten diese Werte ausdrücklich. Die Asylverfahren, das Warten auf Termine und die Entscheidung wurden von den meisten als sehr belastend beschrieben. Über den konkreten Zugang zum Arbeitsmarkt hat der überwiegende Teil der Befragten bisher nur vage Vorstellungen, fast alle zeigen jedoch eine starke Arbeitsmotivation und Integrationsbereitschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Brücker, Herbert ;
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  • Literaturhinweis

    Integration von Geflüchteten: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 20. Juni 2016 (2016)

    Brücker, Herbert ; Wolff, Joachim; Möller, Joachim;

    Zitatform

    Brücker, Herbert, Joachim Möller & Joachim Wolff (2016): Integration von Geflüchteten. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 20. Juni 2016. (IAB-Stellungnahme 04/2016), Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zum Entwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8615) sowie zu dem Antrag 'Flüchtlinge auf dem Weg in Arbeit unterstützen, Integration befördern und Lohndumping bekämpfen' der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 18/6644) und zu den beiden Anträgen 'Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge - Praxisnahe Förderung von Anfang an' (Bundestagsdrucksache 18/7653) und 'Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt' (Bundestagsdrucksache 18/7651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Integration der Geflüchteten verlangt einen systematischen, umfassenden Ansatz, der Bund, Länder und Kommunen, öffentliche Einrichtungen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit, die Schulen und Hochschulen und nicht zuletzt das starke Engagement von Ehrenamtlichen und Organisationen der Zivilgesellschaft mit einbezieht. Dies kann durch ein Integrationsgesetz allein nicht geleistet werden. Auch die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke verweisen darauf. Bevor auf die einzelnen Regelungen des Integrationsgesetzes eingegangen wird, werden in dieser Stellungnahme deshalb zunächst die aus Sicht des IAB zentralen Grundsätze einer Integration von geflüchteten Menschen in Deutschland erläutert, aus denen dann auch die Kriterien für die Bewertung der einzelnen Regelungen des Entwurfs des Integrationsgesetzes der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgeleitet werden. Die einzelnen Maßnahmen werden vor dem Hintergrund der dem IAB vorliegenden Evidenz kritisch gewürdigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland: Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (2016)

    Grote, Janne; Vollmer, Michael;

    Zitatform

    Grote, Janne & Michael Vollmer (2016): Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und Aufenthaltszwecken in Deutschland. Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN). (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Working paper 67), Nürnberg, 98 S.

    Abstract

    "Jährlich wechseln Tausende Migranten ihren Aufenthaltstitel und -zweck, z. B. weil sie nach der Ausbildung in den Beruf wechseln, heiraten oder Asyl beantragen. Die neue EMN-Studie dokumentiert die Voraussetzungen, Konsequenzen und Ausschlusskriterien für den Spurwechsel.
    Die Studie geht der Frage nach, welche Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln und -zwecken unter welchen Voraussetzungen erlaubt sind und mit welchen sozialen und aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen diese Wechsel für die betreffenden Personen einhergehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Beschäftigung von Flüchtlingen: Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse rechtskonform gestalten (2016)

    Gyo, Christoph;

    Zitatform

    Gyo, Christoph (2016): Beschäftigung von Flüchtlingen. Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse rechtskonform gestalten. (Essentials), Wiesbaden: Springer, 43 S. DOI:10.1007/978-3-658-12713-8

    Abstract

    Das essential gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Aufenthaltstitel und -statuten sowie über die Auswirkungen dieser Differenzierungen auf die Beschäftigung von Flüchtlingen. Es werden mögliche Problemfelder in den jeweiligen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses aufgezeigt und die arbeitsrechtlichen Instrumente zur ihrer praxisorientierten Handhabung vorgestellt. Soweit es bei der Beschäftigung von Flüchtlingen zu sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Besonderheiten kommt, werden diese beleuchtet.
    Dieses essential vertieft und führt Überlegungen zusammen, die der Autor schon in dem Aufsatz "Migrant Workers in Germany" im Jahr 2009 und in der Dissertation "Diskriminierung aufgrund der Religion im deutschen und französischen Arbeitsrecht" aus dem Jahr 2011 angestellt hat. Diese sind immer noch aktuell. So hat sich der Zugang zur Beschäftigung für Flüchtlinge zwischenzeitlich nur geringfügig verbessert. Das Konfliktpotential wegen religiöser Überzeugungen nicht-christlicher Arbeitnehmer z.B. im Zusammenhang mit Bekleidungsvorschriften oder Gebetspausen besteht unverändert. Allerdings hat die Materie durch den Anstieg der Zuwanderung noch an Bedeutung gewonnen.

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  • Literaturhinweis

    Einschluss und Ausschluss: das neue Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldetet (2016)

    Harbou, Frederik von;

    Zitatform

    Harbou, Frederik von (2016): Einschluss und Ausschluss. Das neue Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldetet. In: Asylmagazin H. 1-2, S. 9-17.

    Abstract

    "Der Beitrag stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung des Aufsatzes des Autors aus dem Asylmagazin 10/2015 dar und bezieht insbesondere die Änderungen durch das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 mit ein. Die Ausführungen beschreiben die Neuerungen im Gefüge der bestehenden Regelungen und geben damit zugleich einen Überblick über die Möglichkeiten der (Aus-)Bildung und Teilnahme am Erwerbsleben von Asylbewerbern und Geduldeten einschließlich der neuen Fördermöglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt und zum Spracherwerb." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    I. Schule und Studium
    II. Erwerbstätigkeit
    1. Arbeitsmarktzugang
    2. Ausnahmeregelungen für den erleichterten Arbeitsmarktzugang
    3. Möglichkeit des Beschäftigungsverbots (§60a Abs. 6 AufenthG n.F.)
    4. Betriebliche Ausbildung
    III. Neue Förderungsmöglichkeiten und Praxishinweise
    IV. Fazit.

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  • Literaturhinweis

    Flüchtlinge in Ausbildung bringen: ein Überblick zur geltenden Rechtslage und zu Neuregelungen bei Förderinstrumenten (2016)

    Junggeburth, Christoph;

    Zitatform

    Junggeburth, Christoph (2016): Flüchtlinge in Ausbildung bringen. Ein Überblick zur geltenden Rechtslage und zu Neuregelungen bei Förderinstrumenten. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 45, H. 1, S. 36-37.

    Abstract

    "Angesichts zu erwartender Fachkräfteengpässe und einem aktuell hohen Anteil an Flüchtlingen unter 25 Jahren stellt sich die Frage, ob und wie es gelingt, junge Flüchtlinge in das System der dualen Ausbildung zu integrieren. Die Politik hat reagiert und ist bemüht, rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu gehört insbesondere, bestehende Förderinstrumentarien Schritt für Schritt den besonderen praktischen Bedürfnissen von Flüchtlingen anzupassen. Die hierzu beschlossenen Neuregelungen und die Voraussetzungen eines Zugangs zu betrieblicher Ausbildung werden im Beitrag dargestellt." (Autorenreferat)

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  • Literaturhinweis

    Theory and practice? A comparative analysis of migration and development policies in eleven European countries and the European commission (2016)

    Keijzer, Niels; Héraud, Julie; Frankenhaeuser, Malin;

    Zitatform

    Keijzer, Niels, Julie Héraud & Malin Frankenhaeuser (2016): Theory and practice? A comparative analysis of migration and development policies in eleven European countries and the European commission. In: International migration, Jg. 54, H. 2, S. 69-81. DOI:10.1111/imig.12191

    Abstract

    "This article analyses international policy discussions on migration and development (M&D) and contrasts these with the actual M&D policies and practices of 11 European countries who were among the main proponents of this international discourse. Desk research of public documents and accompanying information sought from these 11 governments as well as in the European Commission (EC) provide the basis for a comparative analysis of their overall M&D policies and strategies, and institutional settings for formulating and implementing these. The comparison shows that M&D policy and practice remains in a tentative and experimental phase, and that countries experience difficulties reflecting their international positions in their own policies, as well as in learning from their own efforts and those of others. While stressing the developmental potential of migration in international discussions, most of the countries' policies still reflect an understanding of migration as a problem and a preoccupation with short-term domestic interests." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktzugang für Ausländer: rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Drittstaatenangehörigen und EU-Bürgern im Überblick (2016)

    Körtek, Yasemin; Reidel, Alexandra-Isabel;

    Zitatform

    Körtek, Yasemin & Alexandra-Isabel Reidel (2016): Arbeitsmarktzugang für Ausländer. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Drittstaatenangehörigen und EU-Bürgern im Überblick. (Wissen für die Praxis), Regensburg: Walhalla-Fachverl., 213 S.

    Abstract

    "Integration durch Arbeit: Wer darf unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen? Welche Leistungen und Angebote der Arbeitsförderung sind bei welchem Aufenthaltstitel möglich? Wer ist für welche Leistung Träger?
    Je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel, persönlicher und familiärer Situation gestalten sich der Zugang zu einer erlaubten Beschäftigung, zur Selbstständigkeit sowie zu Förderleistungen nach den Vorschriften des SGB II, SGB III, AsylbLG usw.
    Beratungsstellen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Ausländerbehörden und Aufsichtsbehörden benötigen eine rechtssichere und praxisgerechte Arbeitshilfe, um sich schnell in die Materie einzuarbeiten und in der Fallbearbeitung schnell nachschlagen zu können, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
    Das Handbuch Arbeitsmarktzugang für Ausländer erleichtert den Einstieg in die vielschichtige Thematik, stellt die ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dar und gibt einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.
    Die Änderungen durch das Integrationsgesetz und das 9. SGB II-Änderungsgesetz sind berücksichtigt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neuerungen durch das Integrationsgesetz (2016)

    Lehrian, Melina; Mantel, Johanna;

    Zitatform

    Lehrian, Melina & Johanna Mantel (2016): Neuerungen durch das Integrationsgesetz. In: Asylmagazin H. 9, S. 290-294.

    Abstract

    "Das im Juli 2016 verabschiedete Integrationsgesetz trat überwiegend am 6. August 2016 in Kraft. Das Gesetz bringt nicht nur in den Bereichen Integration sowie Arbeits- und Sozialrecht, sondern auch im Aufenthalts- und Asylrecht wesentliche Neuerungen mit sich. Der Beitrag informiert über:
    I. Änderungen bei Beschäftigung und Ausbildung
    1. Vorrangprüfung und Leiharbeit
    2. Ausbildungsduldung
    3. Ausbildungsbeihilfe
    II. Änderungen im Bereich Integration
    1. Integrationskurse
    2. 'Arbeitsgelegenheiten'
    III. Änderungen im Aufenthaltsrecht
    1. Verpflichtungserklärungen
    2. Wohnsitzregelungen
    3. Niederlassungserlaubnis
    IV. Änderungen im Asylrecht
    1. Unzulässigkeitsentscheidungen
    2. Aufenthaltsgestattung bei Ankunftsnachweis
    3. Anhörung durch Nicht-BAMF Mitarbeitende
    V. Leistungskürzungen im AsylbLG" (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsyIbLG: ein neues integrationspolitisches Instrument im Überblick (2016)

    Lehrian, Melina;

    Zitatform

    Lehrian, Melina (2016): Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsyIbLG. Ein neues integrationspolitisches Instrument im Überblick. In: Asylmagazin H. 12, S. 405-411.

    Abstract

    "Am 6. August 2016 trat das Integrationsgesetz' in Kraft, das verschiedene Gesetzesänderungen mit sich brachte.' Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wurde neben erweiterten Möglichkeiten von Leistungskürzungen vor allem eine zentrale Neuerung eingeführt: Nach § 5a AsylbLG ist es nun möglich, Asylsuchende gegen 'Mehraufwandsentschädigung' zu Tätigkeiten in sogenannten Arbeitsgelegenheiten zu verpflichten. Diese Regelung steht ganz im Zeichen des aus dem Sozialrecht bekannten Grundsatzes des 'Förderns und Forderns'." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Institutionelle Grundlagen zum Asylrecht und zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland (2016)

    Leithold, Daniel; Oesingmann, Katrin;

    Zitatform

    Leithold, Daniel & Katrin Oesingmann (2016): Institutionelle Grundlagen zum Asylrecht und zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 69, H. 1, S. 29-37.

    Abstract

    "Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regulierungen zum Asyl und über die Wege der Integration anhand zweier Fragen: Wer hat in Deutschland Anspruch auf Asyl, und wie werden die Flüchtlinge in die Gesellschaft integriert?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Citizenship by work?: Arbeitsmarkpolitik im Flüchtlingsschutz zwischen Öffnung und Selektion (2016)

    Scherschel, Karin;

    Zitatform

    Scherschel, Karin (2016): Citizenship by work? Arbeitsmarkpolitik im Flüchtlingsschutz zwischen Öffnung und Selektion. In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Jg. 46, H. 2, S. 245-265.

    Abstract

    "The paper discusses current changes of the German labor market for certain groups of refugees. On the one hand, we can observe a partial opening of the labor market. Especially the economy welcomes the idea of opening the labor market for refugees. On the other hand, this policy establishes a perspective that puts a strong emphasis on economical benefits, even in the field of refugee protection. This policy is inconsistent with the idea of human rights, which state a right to work. Some researchers argue that the access to the labor market will be a chance to get citizenship rights. In contrast to this view, I argue that the focus on labor market participation leads to a classification of 'good' and 'bad' refugees. At the same time, the partial opening is a gateway for 'activation policies' with different sanctions intervening into the refugee protection system." (Author's abstract, © Verlag Westfälisches Dampfboot) ((en))

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