Springe zum Inhalt

Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
Diese Infoplattform bietet Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1642). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1837 (26.05.2010)), 8 S.

    Abstract

    Auf die Fragen der Bundestagsfraktion Die Linke zu Sanktionen im SGB II antwortet die Bundesregierung und stellt Tabellen zur Verfügung zu: Bestand an sanktionierten Hilfebedürftigen, neu festgestellte Sanktionen nach Gründen und Altersgruppen, Widersprüche und Klagen SGB II im Bereich Sanktionen (§§ 31, 32 SGB II), Sperrzeiten nach Dauer und Gründen, Widersprüche und Klagen zu Sperrzeiten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II (2009)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. (Edition der Hans-Böckler-Stiftung 242), Düsseldorf, 188 S.

    Abstract

    "In der explorativen Studie wurden 30 sanktionierte ALG II-Betroffene in intensiven problemzentrierten Interviews zu ihrer Lebenssituation, den Gründen für ihr sanktioniertes Verhalten, zu ihren Möglichkeiten der Bewältigung der Leistungskürzungen und zu den Auswirkungen der Sanktionen auf ihr nachfolgendes Verhalten befragt. Die Auswertung der Interviews macht deutlich, dass die vielfältigen Motive, die behindernden Lebensumstände und/oder die Kompetenzdefizite, die der Erfüllung bestimmter behördlicher Anforderungen entgegenstehen, sich nicht in Begriffen wie 'Inaktivität', mangelnde Eigenverantwortung oder mangelnde Arbeitsbereitschaft erfassen lassen. Die Sanktionen haben in einigen Fällen schwerwiegende negative Folgen für die Lebenslagen der Betroffenen. Häufiger als eine 'aktivierende' ist eine lähmende Wirkung auf das Verhalten der Sanktionierten erkennbar. In wenigen Fällen erhöhen Sanktionen die resignative Anpassungsbereitschaft an behördliche Erwartungen, die jedoch keine Hoffnungen auf verbesserte Arbeitsmarktchancen wecken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Intensifying the use of benefit sanctions: an effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (2009)

    Boockmann, Bernhard; Walter, Thomas; Thomsen, Stephan L. ;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Stephan L. Thomsen & Thomas Walter (2009): Intensifying the use of benefit sanctions. An effective tool to shorten welfare receipt and speed up transitions to employment? (IZA discussion paper 4580), Bonn, 34 S.

    Abstract

    "Mit der Umsetzung der sogenannten Hartz IV-Reform im Januar 2005 hat sich in Deutschland ähnlich wie in anderen Ländern Europas und Nordamerikas ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen. Anstatt Hilfebedürftige primär ausschließlich monetär abzusichern, wird seither die Eigenverantwortung dieser Personen stärker betont und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und gefordert. Zur Erreichung der Ziele werden vermehrt Sanktionen eingesetzt, wenn die Hilfebedürftigen ihren Pflichten während des Aktivierungsprozesses nur unzureichend nachkommen. Sanktionen sind Kürzungen der monetären Leistungen. In Deutschland dauern sie drei Monate an und betragen je nach Schweregrad der Pflichtverletzung entweder 10% oder 30%. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres können die Sanktionen schrittweise auf bis zu 100% erhöht werden. Trotz einer zunehmenden Anzahl an empirischen Untersuchungen für verschiedene Länder ist der Kenntnisstand über die Wirkung von Sanktionen auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung noch gering; die Ableitung belastbarer arbeitsmarktpolitischer Handlungsempfehlungen ist daher schwierig. Die wesentlichen Defizite der bisherigen Studien sind zum einen die beschränkte Aussagekraft der verwendeten Datensätze, zum anderen inadäquate Schätzverfahren zur Identifikation der interessierenden Wirkungen. Besonders zu kritisieren sind hierbei Ansätze, die lediglich auf individuelle Merkmale der Ersatzleistungsbezieher abstellen. Sie ignorieren die Tatsache, dass die Verhängung einer Sanktion nicht nur von den Charakteristika eines Hilfebedürftigen abhängt, sondern auch von den Eigenschaften der Grundsicherungsstelle, bei der der Hilfebedürftige registriert ist und die letztlich entscheidet, ob eine Sanktion ausgesprochen wird oder nicht. Sanktionen werden nicht automatisch verhängt, sobald ein Hilfebedürftiger eine Pflichtverletzung begeht. Vielmehr hat die Grundsicherungsstelle erheblichen Entscheidungsspielraum und kann selbständig und unabhängig über den Vollzug einer Leistungskürzung befinden. Dabei sind einige Grundsicherungsstellen eher zurückhaltend im Umgang mit Leistungskürzungen und sanktionieren kaum, während andere Grundsicherungsstellen Sanktionen häufig einsetzen. Diese Unterschiede in den Sanktionsstrategien und - raten zwischen den Grundsicherungsstellen nutzen wir, um den Effekt einer Sanktion auf den Abgang aus dem Leistungsbezug und die Aufnahme von Beschäftigung zu bestimmen. Konkret berechnen wir den Sanktionseffekt für diejenigen Hilfebedürftigen, die in einer Grundsicherungsstelle mit moderater Sanktionspolitik nicht sanktioniert werden, aber eine Leistungskürzung hinnehmen müssten, wenn sich die Grundsicherungsstelle entscheiden würde, Sanktionen häufiger einzusetzen. Dieser Effekt beschreibt die Wirkung einer intensivierten Sanktionstätigkeit seitens der Grundsicherungsstellen. Unsere Ergebnisse zeigen, dass eine Intensivierung des Einsatzes von Sanktionen stark positive Effekte hat. Eine Leistungskürzung erhöht die Wahrscheinlichkeit, innerhalb von acht Monaten nach der Sanktion aus dem Leistungsbezug abzugehen, um etwa 70 Prozentpunkte. Ebenso steigt die Wahrscheinlichkeit, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, um mehr als 50 Prozentpunkte. Ein verstärkter Einsatz von Sanktionen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben würde somit zu einer effektiveren Aktivierung der Hilfebedürftigen beitragen und die Übergangsraten aus der Hilfebedürftigkeit hinaus in Beschäftigung deutlich erhöhen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende: Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen (2009)

    Daseking, Claudia; Wernick, Angelika; Jäger, Rosmarie; Koitz, Solveig; Freier, Jürgen; vom Stein, Anja;

    Zitatform

    Daseking, Claudia, Jürgen Freier, Solveig Koitz, Anja vom Stein, Angelika Wernick & Rosmarie Jäger (2009): Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin, 99 S.

    Abstract

    "Seit Einführung von Hartz IV sind zigtausende Erwerbslose wegen 'Fehlverhaltens' bestraft worden, indem man ihnen - beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit - die notwendigsten Mittel für ein menschenwürdiges Leben entzog. Für das Jahr 2008 weist die Statistik bundesweit 730.763 Sanktionen aus. Wie kommt es, dass diese Kürzungen bis hin zur Streichung des Existenzminimums keinen allgemeinen Aufschrei auslösen?
    Wo das 'Hauptsache-Arbeit!-Denken' unreflektiert in den Köpfen vorherrscht, ist auch der Ruf nach Sanktionen gegen 'Untätige' nicht weit: 'Wer nicht arbeitet, soll auch nicht ...'
    Der bekannte Satz ist in den vergangenen Jahren manchem Politiker nicht nur unbedacht aus dem Munde gerutscht - er hat vielmehr schon bei der Formulierung und Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes Pate gestanden." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Beratung im Sanktionskontext: Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung (2009)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2009): Beratung im Sanktionskontext. Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Theorie und Praxis der Umsetzung. (Beratung 11), Tübingen: DGVT-Verl., 404 S.

    Abstract

    "Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. ... Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche 'Sanktionsgespräche' genannt. Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe: vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende (2009)

    Koch, Susanne; Kupka, Peter; Steinke, Joß;

    Zitatform

    Koch, Susanne, Peter Kupka & Joß Steinke (2009): Aktivierung, Erwerbstätigkeit und Teilhabe. Vier Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende. (IAB-Bibliothek 315), Bielefeld: Bertelsmann, 354 S. DOI:10.3278/300656w

    Abstract

    "Dreieinhalb Jahre nach Einführung des SGB II und dem anschließenden Aufbau der SGB-II-Forschung am IAB werden mit diesem Buch erstmals die Befunde aus dieser Forschung zusammengefasst. Der gesetzliche Auftrag an das IAB ist umfassend angelegt: Es sollte untersucht werden, ob durch eine 'positive' Aktivierung der Betroffenen deren Teilhabe am Erwerbsleben und damit auch deren gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird. Damit wurde die Evaluation im Verhältnis zur früheren Wirkungsforschung um wesentliche Dimensionen erweitert.
    Die Darstellung folgt einer Prozessperspektive: Was geschieht mit Leistungsbeziehern im System der Grundsicherung? Wie kommt man ins System (und wer kommt hinein), wie werden die materiellen Leistungsfragen geklärt, was bedeutet Aktivierung, wie wirken die unterschiedlichen Instrumente, wer verlässt schließlich das System und wer bleibt dauerhaft im Leistungsbezug? Aus dieser Perspektive interessiert zunächst, welche Veränderungen gegenüber dem alten System aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der 'Stunde Null' zu beobachten waren: Wer sind die Verlierer, wer die Gewinner der Reform? Die Entwicklung der materiellen Lage der Betroffenen wird mithilfe unterschiedlicher Ansätze und Konzepte untersucht. Daran knüpft sich die Frage, ob Aktivierung und Betreuung den Ausstieg aus dem SGB II - insbesondere hin zu eigenständiger Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit - befördern. Dabei geht es nicht nur um Aktivierungsdefizite der Betroffenen, sondern auch um die Probleme des Aktivierungsprozesses selbst. Die anschließende Analyse der individuellen Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Interventionen im SGB II bestätigt bekannte Tendenzen: Betriebsnahe Instrumente schneiden besonders gut ab, öffentlich geförderte Beschäftigung hat ihre Tücken. Einige Erkenntnisse sind jedoch neu, etwa die Tatsache, dass die Instrumente aus dem SGB III auch im SGB II zu wirken scheinen. Die Analysen zu Jugendlichen, zur beruflichen Rehabilitation und zu Älteren im SGB II durchbrechen die Prozesslogik und sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Sie werden ergänzt durch Befunde zu Migranten und Frauen, zu denen das IAB aber nicht schwerpunktmäßig geforscht hat. Hier gibt es andere Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Abschließend werden Befunde zu den Wirkungen des SGB II auf den Arbeitmarkt insgesamt und zum Anteil der Reform am Rückgang der Arbeitslosigkeit präsentiert.
    Insgesamt zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, ob das SGB II durch Aktivierung gesellschaftliche Teilhabe fördert, ein gemischtes Bild. Die Grundtendenz scheint jedoch - alles in allem - positiv." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kupka, Peter;

    Weiterführende Informationen

    E-Book Open Access
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? (2009)

    Kumpmann, Ingmar;

    Zitatform

    Kumpmann, Ingmar (2009): Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel, Jg. 15, H. 6, S. 236-239.

    Abstract

    Die im Jahr 2007 verschärften Sanktionsregeln für Hartz-IV-Empfänger führten zu einer leicht steigenden Sanktionsquote bei arbeitslosen Empfängern von Grundsicherung (etwa bei 2,6 Prozent). Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die teilweise nichts mit Arbeitsbereitschaft zu tun haben und oft außerhalb der betreffenden Person liegen. Der Autor bezweifelt überdies, dass ein treffgenaues Sanktionssystem überhaupt realisierbar ist. Die Hauptwirkung der Sanktionen besteht wohl darin, dass eine allgemeine Atmosphäre des Drucks erzeugt wird, um die Konzessionsbereitschaft der Arbeitslosen zu erhöhen. Angesichts der besonderen Härte von Sanktionen wird empfohlen, auf diese zu verzichten und statt dessen andere Arbeitsanreize (z.B. bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten) zu bevorzugen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340) (2009)

    Zitatform

    Bundesregierung (2009): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13340). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/13577 (30.06.2009)), 8 S.

    Abstract

    In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung nach den Sanktionen auf bestimmten Sanktionsstufen. In zehn Einzelfragen geht es dabei um die Zahl der ausgesprochenen Sanktionen, den Kreis der davon Betroffenen (Zahl, Alter, Geschlecht, Familienstand), die Zahl der eingelegten Widersprüche sowie die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf Lebensunterhalt und Mietzahlungen der Betroffenen. Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass 2007 und 2008 insgesamt 806.000 beziehungsweise 789.000 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen wurden, davon 275.000 beziehungsweise 256.000 an unter 25-Jährige und 531.000 beziehungsweise 533.000 an 25-Jährige und Ältere. Eine Unterteilung dieser Ergebnisse nach den gesetzlich vorgesehenen Leistungskürzungen oder nach der Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 Prozent ist nicht möglich. Die Regierung betont, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass hilfebedürftige Personen immer ein Mindestmaß an Hilfe erhalten: Sollte wegen ruhenden Arbeitslosengeldes Hilfebedürftigkeit eintreten, kann der Arbeitslose einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geltend machen. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht. Düsseldorf, 146 S.

    Abstract

    "Ungeachtet der Meldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 und die besonders niedrige Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg sind im Land auch in diesem Jahr 5,5 Prozent der unter 65-Jährigen von 'Hartz IV' betroffen. Ziel der Studie ist es, das mangelhafte öffentliche Wissen über die Auswirkungen des SGB II und seiner Umsetzung auf die Lebenslagen, insbesondere die soziale Integration der Adressaten, und ihre Erfahrungen mit den gewährten Leistungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen zu erweitern und zu vertiefen. Die Befragungsteilnehmer/-innen haben Auskunft zu ihrer persönlichen Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, zur Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, zu ihrem Erleben von Arbeitslosigkeit und Armut, zur Intensität ihrer Arbeitsuche und zu ihren Gründen für die unter Umständen aufgegebene oder reduzierte Arbeitsuche gegeben. Sie haben ihre Erfahrungen mit der Leistungsgewährung und den Arbeitsweisen der Leistungsabteilungen der SGB II-Träger mitgeteilt und angegeben, ob und in welchem Umfang ihre Wohnkosten als angemessen anerkannt und von der zuständigen Behörde übernommen werden. Sie haben differenzierte Fragen zu ihren Wünschen nach Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen und zu den so genannten Eingliederungsleistungen, die ihnen tatsächlich gewährt werden, beantwortet. Schließlich haben Sie auch Auskunft darüber gegeben, ob und, wenn ja, aus welchen Gründen sie Leistungskürzungen als Sanktionen nach § 31 SGB II hinnehmen mussten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Bad Boll, 148 S.

    Abstract

    "Knapp eine viertel Million Menschen in Baden-Württemberg sind offiziell als erwerbslos registriert, fast eine halbe Million Menschen im Land sind auf 'Hartz IV'-Leistungen angewiesen. Doch sagen solche Zahlen kaum etwas über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen aus, die Grundsicherung zum Lebensunterhalt bekommen. Wenig bekannt ist, wie passgenau und nachhaltig Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung wirken. Ebenfalls wenig weiß man über die Perspektiven und die Absicherung von Menschen, die Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen. Für die vorliegende Studie haben 429 Personen einen umfangreichen Fragebogen ausgefüllt. Die gesammelten Daten geben u. a. Auskunft über ihre finanzielle Situation, die Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie, über Qualifizierungswünsche und die Behandlung durch die Arbeitsverwaltung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Aktivieren als Form sozialer Kontrolle (2008)

    Behrend, Olaf;

    Zitatform

    Behrend, Olaf (2008): Aktivieren als Form sozialer Kontrolle. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 40/41, S. 16-21.

    Abstract

    "Dieser Beitrag hat die Handlungskonstellation zwischen Arbeitnehmervermittlern (bzw. persönlichen Ansprechpartnern), denen die Beratung bzw. Betreuung der arbeitslosen Leistungsempfänger obliegt (und nicht die Dienstleistung der eigentlichen Stellenvermittlung, das erledigen die Arbeitgebervermittler), und Arbeitslosen zum Gegenstand, und zwar im Hinblick auf die Realisierung der rechtlichen Neuregelungen der so genannten ' Hartz-Reformen ' sowie deren Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das Sanktionensystem des SGB II (2008)

    Berlit, Uwe;

    Zitatform

    Berlit, Uwe (2008): Das Sanktionensystem des SGB II. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 47, H. 1, S. 3-20.

    Abstract

    Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über das Sanktionensystem des SGB II. Das Sanktionensystem geht von einer Selbstverantwortung des Einzelnen auch für die negativen Folgen seines eigenen Handelns aus. Mit den zum 1.1.2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind zusätzliche Elemente von Verhaltenssteuerung eingefügt worden, die darauf abzielen, ein obliegenheitskonformes Verhalten der Hilfebedürftigen herbeizuführen. Nach Meinung des Autors dient das Sanktionensystem nicht allein der Abwehr missbräuchlicher Inanspruchnahme der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II sondern enthält auch erzieherische Elemente. Der Beitrag ist wie folgt gegliedert: I. Grundsatzfragen ( Sanktionsziele, Verfassungsrechtliches, Systematik, Personaler Anwendungsbereich), II. Allgemeine Sanktionsvoraussetzungen des Abs. 1 (Weigerung, 'Wichtiger Grund', Rechtsfolgenbelehrung), III. Die Sanktionstatbestände des Abs. 1 (Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung, Nichterfüllung von Pflichten, Nichtannahme/Abbruch Arbeit etc., Nichtannahme/Abbruch einer Arbeitsgelegenheit, Maßnahmenabbruch), IV. Rechtsfolgen von Verstößen nach Abs. 1 (Überblick über das Sanktionssystem ab 1.1.2007, 'Wiederholte Pflichtverletzung', Sanktionsverschärfung, Sachleistungen nach Abs. 3 Satz 6 und 7, Abs. 5 Satz 5), V. Weitere Sanktionstatbestände (Verstoß gegen Meldepflichten nach Abs. 2, Kürzungstatbestände des Abs. 4), VI. Sonderregelungen für junge Erwachsene nach Abs. 5 (Verfassungskonformität, Anwendungs-/Einzelprobleme), VII. Verfahrensrechtliches (Sanktionszeitraum und -verfahren; Absenkungsbescheid, Sozialgerichtliches Verfahren, Anordnungsstufe bei einer Leistungsabsenkung in der 1. Stufe). (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions: evidence from West Germany (2008)

    Hofmann, Barbara;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara (2008): Work incentives? Ex-post effects of unemployment insurance sanctions. Evidence from West Germany. (IAB-Discussion Paper 43/2008), Nürnberg, 42 S.

    Abstract

    Sperrzeiten in Form von Leistungskürzungen sollen den Arbeitsanreiz für Arbeitslosengeld-Bezieher erhöhen. In Deutschland gibt es nur wenige empirische Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Sperrzeiten. Auf der Grundlage administrativer Daten wird der Einfluss der Sperrzeiten auf die Wahrscheinlichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in Westdeutschland für Individuen untersucht, welche zwischen April 2000 und März 2001 arbeitslos wurden. Unter Anwendung eines Matching-Ansatzes, welcher den Zeitablauf der Ereignisse berücksichtigt, werden die Ex-post-Effekte der Sperrzeiten identifiziert. Zur Überprüfung der Robustheit der Ergebnisse wird ein Differenz-in-Differenzen-Schätzer angewendet. Unseren Ergebnisse zufolge ergeben sich positive Auswirkungen auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit sowohl für Frauen als auch für Männer. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages (2008)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2008): The effect of unemployment benefit II sanctions on reservation wages. (IAB-Discussion Paper 19/2008), Nürnberg, 65 S.

    Abstract

    Im Jahr 2005 wurden mit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ALG II-Empfängern verschärft. Der Beitrag untersucht die Auswirkung einer solchen ALG II-Sanktion auf den Reservationslohn sanktionierter ALG II-Empfänger. Empirisch sind die Verhaltensauswirkungen infolge von Sanktionen bislang nicht zufriedenstellend geklärt; Auswirkungen auf den Reservationslohn sind noch vollkommen unerforscht. Suchtheoretisch führen Sanktionen direkt zu einem Sinken der Reservationslöhne. Zur Überprüfung dieser Hypothese wird der Effekt von ALG II-Sanktionen auf den Reservationslohn mittels Propensity Score Matching geschätzt. Die verwendete Datengrundlage ist ein Querschnittsdatensatz von ALG II-Empfängern im ersten Jahr nach der Einführung von ALG II. Die Fülle der im Datensatz verfügbaren Variablen und der in der Einführungsphase von ALG II noch unsystematische Sanktionsprozess ermöglichen die Identifizierung des Sanktionseffektes. Hierbei wird das Timing der Sanktion explitzit berücksichtigt. Als wichtigstes Ergebnis zeigt sich, dass sich keine signifikanten Auswirkungen der Sanktionen auf den Reservationslohn sanktionierter arbeitsloser Arbeitslosengeld II-Empfänger nachweisen lassen. Ein weiteres interessantes Ergebnis ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung zum Zeitpunkt des Interviews für sanktionierte Arbeitslosengeld II-Empfänger nicht höher war. Beide Ergebnisse sind robust gegenüber verschiedenen Spezifikationen des Matching-Schätzers und gegenüber dem Timing der Sanktionen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (2008)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008): Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/8284 (26.02.2008)), 12 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung antwortet auf die Frage der Fraktion DIE LINKE nach einem Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzungen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren seien die Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern verschärft worden." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Existenzsicherung und Erwerbsanreiz: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2008)

    Abstract

    "Das Gutachten bietet eine fundierte Analyse einer Vielzahl von Kombilohnmodellen unter Berücksichtigung von Kosten und Beschäftigungseffekten. Der Beirat rät von der Umsetzung von Bürgergeldmodellen und von Vorschlägen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ab, da diese mit nicht zu bewältigenden fiskalischen Risiken, ungewissen Beschäftigungseffekten sowie einer Reihe systematischer Probleme verbunden sind. Zur Stimulierung von Arbeitsangebot und -nachfrage im Niedriglohnbereich setzt der Beirat dagegen auf Workfare und Lohnsubventionen in einem eng begrenzten Rahmen. Die weitere konkrete Ausgestaltung soll aber vom Ergebnis zunächst vorzunehmender empirischer Experimente abhängig gemacht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II (2008)

    Zitatform

    Deutscher Landkreistag (2008): Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II. (Schriften des Deutschen Landkreistages), Berlin, 24 S.

    Abstract

    Für den Erfolg der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher Bedeutung, um individuell und passgenau auf die höchst unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitslosengeld II-Empfänger eingehen zu können. Die sozialen Eingliederungsleistungen nach Paragraph 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 4 SGB II sind als originär kommunale Leistungen ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II. Hierzu zählen Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Die vom Präsidium des Deutschen Landkreistages am 16./17.6.2008 verabschiedeten Leitlinien sollen eine Hilfestellung für die Organisation der Leistungsgewährung vor Ort liefern und dazu beitragen, dass die im Rahmen des SGB II erbrachten Leistungen abgegrenzt und dargestellt werden können. Sie wurden durch eine Projektgruppe des Deutschen Landkreistages aus Fachkräften von Optionskommunen, ARGEn und Trägern in getrennter Aufgabenwahrnehmung vorbereitet. Ziel ist es, über alle Trägermodelle hinweg wichtige Anforderungen an die Leistungsgewährung zu beschreiben und Empfehlungen für die Umsetzung zu geben. Die Leitlinien umfassen folgende Themenbereiche: Einordnung und Begriffsbestimmung der sozialen Leistungen, Planungsprozess und Bedarfsfeststellung, Grundfragen der Zusammenarbeit, Organisation der Leistungsprozesse, Inhalte der Leistungsprozesse, Qualifikation und Information der Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Dokumentation/Statistik, Abgrenzung von Kosten. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (2007)

    Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Grimm, Christopher (2007): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nürnberg, 31 S.

    Abstract

    "Mit dem Bericht werden differenziertere Auswertungen der ausgesprochenen Sanktionen und der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgelegt. Die Analyse bezieht sich auf den Berichtsmonat Oktober 2006 und stützt sich auf Auswertungen der Daten im Fachverfahren A2LL und Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT). Insgesamt waren 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktion belegt. Die Hälfte der im Oktober wirksamen Sanktionen entfiel dabei auf Verletzungen von Meldepflichten." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany: evidence from matched individual and regional administrative data (2007)

    Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe (2007): Observed and unobserved determinants of unemployment insurance benefit sanctions in Germany. Evidence from matched individual and regional administrative data. (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Discussion papers SP 1 2007-107), Berlin, 43 S.

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von neu verfügbaren Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit werden sanktionierte und unsanktionierte Leistungsempfänger verglichen. Zudem wird ein multivariates Abgangsratenmodell in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Dabei zeigt sich, dass Arbeitslose in ganz unterschiedlichem Maße von Sanktionen betroffen sind: Beispielsweise erhalten jüngere Menschen unter 25 Jahren Sanktionen mit höherer Wahrscheinlichkeit als Ältere über 50 Jahre, Schwerbehinderte oder hoch qualifizierte Leistungsempfänger. Das individuelle Sanktionsrisiko ist nicht ausschließlich vom Verhalten des Arbeitslosen, sondern ebenso von der Sanktionierungspolitik der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany (2007)

    Müller, Kai-Uwe;

    Zitatform

    Müller, Kai-Uwe (2007): Individual and regional determinants of receiving unemployment benefit sanctions in Germany. In: Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv. AStA, Jg. 1, H. 3-4, S. 275-286. DOI:10.1007/s11943-007-0022-7

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht individuelle und regionale Determinanten von Sanktionen, die Unterstützungsleistungen arbeitsloser Leistungsempfänger in Deutschland mindern. Auf Basis von Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit wird ein multivariates Abgangsratenmodell für die Übergänge in eine Sanktion in diskreter Zeit spezifiziert, das unbeobachtete Heterogenität auf individueller und regionaler Ebene kontrolliert. Das individuelle Sanktionsrisiko ist neben individuellen Merkmalen und dem Verhalten des Arbeitslosen von der Sanktionierungsintensität der regionalen Arbeitsagenturen abhängig." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen