Springe zum Inhalt

Dossier

Sanktionen im SGB II

Am 5. November 2019 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "Sanktionen im SGB II". Es erklärte die Sanktionen für teilweise verfassungswidrig. In der politischen Debatte wurden immer wieder Forderungen nach einer Reform der bestehenden Sanktionsregelungen in der Grundsicherung bis hin zur vollständigen Abschaffung diskutiert. Eine Neuregelung trat mit dem Bürgergeldgesetz von 2023 in Kraft.
Diese Infoplattform bietet Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema.

Zurück zur Übersicht
Ergebnisse pro Seite: 20 | 50 | 100
  • Literaturhinweis

    Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II (2012)

    Schreyer, Franziska; Zahradnik, Franz ; Götz, Susanne;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska, Franz Zahradnik & Susanne Götz (2012): Lebensbedingungen und Teilhabe von jungen sanktionierten Arbeitslosen im SGB II. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 61, H. 9, S. 213-220., 2011-12-11. DOI:10.3790/sfo.61.9.213

    Abstract

    "Sanktionen im SGB II bedeuten ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum für meist drei Monate. Unter 25-Jährige werden in Deutschland strikter sanktioniert als Ältere. In biographisch-narrativen Interviews zeigt sich, dass Teilhabechancen junger Arbeitsloser durch Sanktionen weiter eingeschränkt werden. Lebensmittelgutscheine, die Härten abmildern sollen, decken nur das physische Existenzminimum ab und werden als entwürdigend erlebt. Wohnen junge Arbeitslose im eigenen Haushalt, kann es relativ schnell zu Sperren bei der Energieversorgung oder Wohnungsverlust kommen. Ferner besteht die Gefahr von Verschuldung. Sanktionen belasten auch die sozialen Nahbeziehungen von Sanktionierten. Sie können zu vorübergehendem Kontaktabbruch zwischen Arbeitslosen und Fachkräften sowie zu Existenzängsten und lähmender Überforderung beitragen. Diese können der angestrebten Aktivierung junger Arbeitsloser gerade entgegen stehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Situation ausgegrenzter Jugendlicher: Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis (2012)

    Tillmann, Frank; Gehne, Carsten;

    Zitatform

    Tillmann, Frank & Carsten Gehne (2012): Situation ausgegrenzter Jugendlicher. Expertise unter Einbeziehung der Perspektive der Praxis. Düsseldorf, 41 S.

    Abstract

    "Aus Erfahrungen der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft nimmt der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener, die von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und von Armut betroffen sind, zu. Vor allem die bisherige Datenlage, aber auch die Erkenntnisse zu den Motiven und Hintergründen ausgegrenzter Jugendlicher am Übergang Schule - Beruf, sind unbefriedigend. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) wurde daher mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Die Forscher kommen aufgrund einer explorativen Erhebung zu dem Schluss, dass mindestens 80.000 junge Menschen am Rande unserer Gesellschaft leben und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Zur Vermeidung von Exklusion muss die Integrationsleistung des Bildungswesens deutlich erhöht werden. Hinsichtlich strukturell angelegter Ausgrenzungsverfahren ist die derzeitige Sanktionspraxis junger Erwerbsloser im SGB II zu überdenken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion: Frauen werden nur selten sanktioniert (2012)

    Wolff, Joachim; Moczall, Andreas;

    Zitatform

    Wolff, Joachim & Andreas Moczall (2012): Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion. Frauen werden nur selten sanktioniert. (IAB-Forschungsbericht 11/2012), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten rechnen. Dieser Bericht stellt erstens die Ausgestaltung der Sanktionsregeln und ihre Änderungen seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II dar. Zweitens wird differenziert nach verschiedenen Personengruppen beschrieben, wie rasch sie nach ihrem Eintritt in den Arbeitslosengeld-II-Bezug erstmals sanktioniert werden. Die Analysen erfolgen getrennt nach Geschlecht und nach den Regionen West- und Ostdeutschland. Es wird zudem untersucht, inwieweit die Übergangsraten nach Alter, höchsten Schulabschluss, Nationalität und unterschiedlichen familiären Gegebenheiten der Leistungsbezieher variieren. Die Untersuchung wertet administrative Daten von Personen aus, die zwischen April 2006 und März 2008 erstmals in den Arbeitslosengeld-II-Bezug eingetreten sind, und betrachtet getrennt erste Übergänge in eine schwerwiegende Sanktion (Absenkung der Leistungen um 30 Prozent bzw. bei Unter-25-jährigen 100 Prozent des Regelbedarfs) und in eine Sanktion wegen Meldeversäumnissen (Kürzung der Leistungen um 10 Prozent des Regelbedarfs). Im Betrachtungszeitraum führten beide Sanktionen auch zu einem Wegfall des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II, der bis zum Jahr 2011 Leistungsbeziehern zustand, die innerhalb der letzten zwei Jahre den Bezug von ALG-I-Leistungen beendet haben. Die Übergangsraten in eine erste Sanktion nehmen mit der Dauer des Leistungsbezugs der Tendenz nach ab. Die Befunde verdeutlichen, dass in allen untersuchten Personengruppen Männer weit häufiger als Frauen von Sanktionen betroffen sind. Ältere ab 50 Jahren werden kaum sanktioniert, während Jüngere unter 25 Jahren sehr häufig sanktioniert werden. Dies ist auf die besondere Konzentration von Aktivierungsbemühungen auf diese junge Altersgruppe zurückzuführen. Ein hoher Schulabschluss ist mit einer sehr geringen Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden. Die Sanktionsraten der untersuchten Mütter von Kindern im Alter von unter drei Jahren sind sehr niedrig, da ALG-II-Bezieher wegen der Betreuung von Kleinkindern nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Allerdings sind die Übergangsraten für Väter von Kleinkindern im Westen Deutschlands relativ hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wolff, Joachim; Moczall, Andreas;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    "Und dann haben sie mir alles gesperrt": sanktionierender Wohlfahrtsstaat und Lebensverläufe junger Arbeitsloser (2012)

    Zahradnik, Franz ; Götz, Susanne; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Zahradnik, Franz, Franziska Schreyer & Susanne Götz (2012): "Und dann haben sie mir alles gesperrt". Sanktionierender Wohlfahrtsstaat und Lebensverläufe junger Arbeitsloser. In: J. Mansel & K. Speck (Hrsg.) (2012): Jugend und Arbeit : empirische Bestandsaufnahmen und Analysen, S. 157-191, 2011-09-19.

    Abstract

    "Im Folgenden werden junge Sanktionierte und deren Perspektiven vorgestellt. Basis ist ein Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in dessen Rahmen zunächst die Sichtweisen und Erfahrungen von Fachkräften beim Grundsicherungsträger erhoben wurden. Diese Leitfadeninterviews sowie die Studie von Ames wiesen darauf hin, dass junge Sanktionierte etwa in Hinblick auf ihre materiellen, familialen und qualifikatorischen Ressourcen oft benachteiligt sind.
    Was kennzeichnet Biografien junger Sanktionierter und wie bewältigen sie ihre Sanktionen - dies sind zentrale Fragen dieses Beitrags. Der Begriff 'Bewältigung' zielt hier weniger auf den alltäglichen Umgang mit den unmittelbaren Folgen der Sanktion, etwa für Ernährung und Wohnen, sondern stärker auf grundlegende Handlungsorientierungen, die sich biografisch ausgebildet und aufgeschichtet haben." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abschaffen (BT-Drs. 17/9070) und Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken (BT-Drs. 17/7032). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)893neu v. 21.05.2012), 87 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 21. Mai 2012 zu den Themen Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige und Rechtsposition von Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen.
    Liste der Sachverständigen:
    Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Bundesrechtsanwaltskammer; Bund Deutscher Sozialrichter e. V.; Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V.; Einzelsachverständige: Gerald Weiß, Berlin; Martin Kerwat, Berlin; Michael Schweiger, Nürnberg; Prof. Dr. Uwe Berlit, Leipzig; Prof. Hans-Ulrich Weth, Tübingen; Dr. Florian Blank, Düsseldorf. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938) (2012)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012): Sanktionen bei Hartz IV und Leistungsvergabe nach § 31a Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Sachleistungen und geldwerte Leistungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/10938). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/11459 (13.11.2012)), 12 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion Die Linke stellt die Bundesregierung ihre Position zu den Regelungen von Sanktionen im SGB II dar. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II: Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit (2011)

    Davilla, Sofia;

    Zitatform

    Davilla, Sofia (2011): Die Eigenverantwortung im SGB III und SGB II. Obliegenheiten und Sanktionen zur Beendigung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit. (Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht 22), Frankfurt am Main: Lang, 421 S.

    Abstract

    "Diese Untersuchung behandelt die vielfältigen Obliegenheiten, die der Gesetzgeber Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auferlegt. Sie haben das Ziel, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Kommen Arbeitslose und erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Obliegenheiten nicht nach, können die zuständigen Behörden Sanktionen verhängen. Zentrale Untersuchungsfrage ist, wie das Recht der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Praxis umgesetzt wird und welche verfassungs- und unionsrechtlichen Probleme sich daraus ergeben." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011 (2011)

    Hofmann, Barbara; Koch, Susanne; Rauch, Angela ; Kupka, Peter; Schreyer, Franziska; Stops, Michael ; Wolff, Joachim; Zahradnik, Franz ;

    Zitatform

    Hofmann, Barbara, Susanne Koch, Peter Kupka, Angela Rauch, Franziska Schreyer, Michael Stops, Joachim Wolff & Franz Zahradnik (2011): Wirkung und Nutzen von Sanktionen in der Grundsicherung - Zur Stärkung der Rechte von Arbeitslosen. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 6. Juni 2011. (IAB-Stellungnahme 05/2011), Nürnberg, 17 S.

    Abstract

    "In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zunächst zu dem Antrag 'Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen' der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207). Er sieht vor, durch eine Reihe von Maßnahmen die Eigeninitiative der Arbeitsuchenden zu fördern, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung der Arbeitsuchenden im Eingliederungsprozess zu stärken sowie verschiedene Maßnahmen für die Gewährleistung einer Zusammenarbeit von Jobcentern und Arbeitsuchenden auf Augenhöhe zu ergreifen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Sanktionsmoratorium zu erlassen, die jetzt geltenden Sanktionsregeln zu ändern und nicht weiter zu verschärfen. Schließlich sollen die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement mit den dafür erforderlichen personellen Grundlagen geschaffen und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verschiedene fachliche Mindestanforderungen gesetzlich verankert werden. Zudem nimmt das IAB Stellung zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke. Sie fordert, in der bestehenden Grundsicherung die Sanktionsregelungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abzuschaffen (Bundestagsdrucksache 17/5174)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III: Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen (2011)

    Knickrehm, Sabine;

    Zitatform

    Knickrehm, Sabine (2011): Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III. Entwicklungen, Auswirkungen und Wirkungen. In: Arbeit und Recht, Jg. 59, H. 6, S. 237-241.

    Abstract

    "Die Arbeitsmarktpolitik hat seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einen erheblichen strukturellen Wandel durchgemacht. Setzte sie mit dem frühen AFG noch in erster Linie strategisch am Objekt 'Arbeitsmarkt' an, ist sie nun im Wesentlichen auf das Individuum, den Arbeitslosen ausgerichtet. Am deutlichsten wird dies bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit ihren Mitteln keinerlei Beeinflussung des Arbeitsmarktes mehr intendiert, sondern die Arbeitslosigkeit durch Aktivierung des Einzelnen zu überwinden sucht. In der Folge hat sich auch das Sanktionensystem für den Fall der Verletzung von Obliegenheiten durch die Arbeitslosen verändert. Es ist deutlich differenzierter geworden und reagiert nunmehr in besonderem Maße auf fehlende oder nachlassende Aktivitäten des Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen, das verwirklichte Risiko zu überwinden bzw. von staatlichen Transferleistungen 'unabhängiger' zu werden. Diese Abhängigkeit zwischen normativer Ausgestaltung und herrschender Arbeitsmarktpolitik, aber auch das Verhältnis von gesetzlichen Veränderungen und Umsetzung durch die Leistungsträger sollen im Weiteren aufgezeigt werden. Dabei wird zunächst die Veränderung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung vom AFG zum SGB III sowie später zum SGB II kurz dargestellt (II. Entwicklung). Alsdann folgt ein Abgleich der arbeitsmarktpolitischen Veränderungen mit der normativen Entwicklung der Sperrzeittatbestände der Arbeitslosenversicherung und des sanktionsbedingten Wegfalls bzw. der Absenkung des Alg II (III. Wandel). Schlussendlich wird zur Abrundung der Frage nachgegangen, welchen Einfluss Arbeitsmarktpolitik und die dadurch gewonnene normative Ausgestaltung auf die Umsetzungsprozesse der Verwaltung haben und ob Sanktionen die ihnen intendierte Wirkung entfalten (IV. Wirkungen)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Kooperation unter Zwang?: Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats" (2011)

    Koppenfels-Spies, Katharina von;

    Zitatform

    Koppenfels-Spies, Katharina von (2011): Kooperation unter Zwang? Eingliederungsvereinbarungen des SGB II im Lichte des Konzepts des "aktivierenden Sozialstaats". In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Jg. 20, H. 1, S. 1-40.

    Abstract

    Die in Paragraph 15 SGB II geregelte Eingliederungsvereinbarung ist das zentrale Instrument des Fallmanagements von Arbeitslosen: 'Das Ermitteln der konkreten Bedarfslage beim Hilfebedürftigen und das dann erfolgende individuelle Angebot der Arbeitsagentur unter Mitwirkung des Hilfebedürftigen fließen in der Eingliederungsvereinbarung zusammen und finden dort ihre rechtliche Verkörperung.' Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwieweit dieses Instrument tatsächlich dem Konzept des aktivierenden Sozialstaats entspricht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei näherer Betrachtung erhebliche Mängel und Defizite in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung im SGB II offenbaren. Für eine 'Kooperation unter Zwang' spricht u. a. die Abschlusspflicht mit entsprechender Sanktionsandrohung. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Mit Workfare aus der Sozialhilfe?: Lehren aus einem Modellprojekt (2011)

    Schneider, Hilmar; Uhlendorff, Arne; Zimmermann, Klaus F. ;

    Zitatform

    Schneider, Hilmar, Arne Uhlendorff & Klaus F. Zimmermann (2011): Mit Workfare aus der Sozialhilfe? Lehren aus einem Modellprojekt. In: Zeitschrift für ArbeitsmarktForschung, Jg. 44, H. 1/2, S. 197-203. DOI:10.1007/s12651-011-0065-7

    Abstract

    "Wir berichten über die Evaluation des Pilotprojektes eines Berliner Sozialamts zur Integration junger Sozialhilfeempfänger in das Erwerbsleben. Dem Workfare-Prinzip folgend war die Teilnahme an dem Programm für die ausgewählten Personen verpflichtend. Wer die Teilnahme verweigerte, erhielt keine Unterstützungszahlungen. Um die Wirkung des Programms untersuchen zu können, sollten Engpässe bei der Programmkapazität als quasi-zufälliger Zuweisungsprozess genutzt werden. Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass im Zuweisungsprozess unkontrollierte Selektionseffekte auftraten, die den Vergleich mit einer entsprechenden Gruppe von Nichtteilnehmern erheblich erschweren. Mit Hilfe ökonometrischer Verfahren haben wir versucht, für diese Selektion zu korrigieren. Die Messung der Wirkung beruht auf Sozialamtsdaten, die von uns mit Geschäftsdaten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft wurden, um Informationen über Erwerbsverläufe vor und nach der Betreuung durch das Sozialamt zu gewinnen. Die Ergebnisse deuten auf einen positiven - statistisch allerdings nicht signifikanten - Beschäftigungseffekt von Workfare hin. Wir verdeutlichen, dass Nachlässigkeiten im Projektdesign durch ökonometrische Verfahren zwar nachträglich ausgeglichen werden können, aber nur um den Preis eines deutlich erhöhten Fallzahlbedarfs, um statistisch belastbare Ergebnisse für politische Entscheidungen zu bekommen. Bei den üblicherweise niedrigen Fallzahlen im Rahmen von Modellprojekten sollten daher verstärkt experimentelle Designs Anwendung finden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Uhlendorff, Arne;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik: Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland (2011)

    Schünemann, Wolf J.; Boyle, Nigel;

    Zitatform

    Schünemann, Wolf J. & Nigel Boyle (2011): Die vielen Gesichter aktivierender Arbeitsmarktpolitik. Deutschlands Hartz-Reformen im Vergleich zu aktivierenden Arbeitsmarktreformen in den Niederlanden, Großbritannien und Irland. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 60, H. 9, S. 189-196. DOI:10.3790/sfo.60.9.189

    Abstract

    "Der Artikel leistet einen politikwissenschaftlichen Vergleich der so genannten Hartz-Reformen, die von der SPD-geführten deutschen Bundesregierung in den Jahren 2002-2005 umgesetzt wurden, mit drei bedeutenden Arbeitsmarktreformen in europäischen Partnerstaaten, die ebenfalls unter Mitte-Links-Regierungen zu Stande gekommen sind: nämlich in den Niederlanden (Poldermodel, 1990-1996), Irland (Community Employment, 1992-1994) und Großbritannien (New Deal, 1997-2000). Während die Reformen in Deutschland und Großbritannien eine sanktionierende Aktivierungspolitik verfolgten, wobei Langzeitarbeitslosigkeit eher als soziales Vergehen denn als Marktversagen angesehen wird, hielten die Niederländer und Iren an einem assistierenden Aktivierungsparadigma fest. Die beobachteten Differenzen werden in erster Linie auf den geschlossenen Charakter des Elitendiskurses im deutschen und britischen Reformprozess zurückgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519) (2011)

    Zitatform

    Bundesregierung (2011): Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sanktionen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§§ 31 bis 32 SGB II) und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe (§§ 26 und 39a SGB XII). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6519). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/6833 (23.08.2011)), 24 S.

    Abstract

    "Im Jahr 2010 wurden 828.300 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten ausgesprochen, im Jahresdurchschnitt waren 136.000 Menschen von mindestens einer Sanktion betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6833) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6519). Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent). Die Regierung verteidigt in dem Schreiben das Mittel der Leistungskürzungen. Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern. Dieses Mitwirken entspreche einem allgemeinen Prinzip im Sozialleistungsrecht. Deshalb sei es richtig, an dieser Mitwirkungspflicht festzuhalten. Mit den im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) formulierten Sanktionsmöglichkeiten existiere ein Mechanismus, um auf Pflichtverletzungen zu reagieren, argumentiert die Regierung. Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2011)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2011): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen (BT-Drucksache 17/5174) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechte der Arbeitsuchenden stärken - Sanktionen aussetzen (BT-Drucksache 17/3207). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)538 v. 01.06.2011), 42 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 06. Juni 2011 zum Thema Sanktionen in der sozialen Grundsicherung (SGB II und SGB XII).
    Stellungnahmen eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.; Diakonisches Werk der EKD e. V.; Deutscher Richterbund; Klaus Lauterbach, Halle; Dr. Markus Schmitz, Nürnberg; Norbert Maul, Duisburg; Lara Schwarzlos, Schleswig; Prof. Dr. Stephan Lessenich, Jena; Stellungnahme nichteingeladener Verbände: Netzwerk Grundeinkommen. (IAB)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern (2010)

    Grießmeier, Nicolas;

    Zitatform

    Grießmeier, Nicolas (2010): Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern. München, 34 S.

    Abstract

    "Als Auswirkungen von Totalsanktionen konnten bei den befragten Personen folgende Problematiken festgestellt werden:
    - Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung - 3 von 8 Personen benannten Probleme bei der medizinischen Versorgung.
    - Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens - 5 von 8 Personen litten nach Selbstseinschätzung als Folge mindestens unter Schlafstörungen oder Depressionen.
    - Gefahr des Verlustes der Wohnung - bei 2 von 8 Personen wurde in Folge mit einer Zwangsräumung gedroht.
    - Verschärfung der sozialen Lage durch neue Schulden - 8 von 8 Personen.
    - Die Totalsanktion führte nach Selbsteinschätzung in 7 von 8 Fällen weder zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ARGE noch zu einer Annäherung an den Arbeitsmarkt.
    - Sanktionsgründe sowie Möglichkeiten die Minderung der Auswirkungen durch die Beantragung von Wertgutscheinen und dem damit verbundenen Wiederaufleben der Krankenversicherung waren in der Hälfte der Fälle für die Betroffenen nicht transparent.
    Die Ergebnisse der mittels leitfadengestützten Betroffeneninterviews durchgeführten Explorationsstudie sind nicht repräsentativ, können aber auf bestehende Problematiken hindeuten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards (2010)

    Göckler, Rainer;

    Zitatform

    Göckler, Rainer (2010): Sanktionsgespräche in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und ihre Anschlussfähigkeit zu Beratungsstandards. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 59, H. 10/11, S. 264-272. DOI:10.3790/sfo.59.10-11.264

    Abstract

    "Der Beitrag analysiert die Ausgangssituation problematischer Gespräche in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen Mitarbeiter prüfen müssen, inwieweit ihre Kunden den rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Der Autor entwickelt ein Modell, mit dem derartige Gespräche für grundlegende beraterische Aufgaben anschlussfähig werden und welches sich im Beratungstraining umsetzen lässt. Die Anwendung auf Gespräche in der Praxis zeigt eine starke Orientierung auf eine rasche und überwiegend eher direktive Erledigung der anfallenden Aufgabe. Es zeigen sich allerdings auch Beispiele, die den schmalen Grad von Beratung und hoheitlichem Handeln gekonnt bewältigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum (2010)

    Götz, Susanne; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Schreyer, Franziska;

    Zitatform

    Götz, Susanne, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer & Franziska Schreyer (2010): Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum. (IAB-Kurzbericht 10/2010), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.
    In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Activation of welfare recipients: impacts of selected policies on reservation wages, search effort, re-employment and health (2010)

    Schneider, Julia;

    Zitatform

    Schneider, Julia (2010): Activation of welfare recipients. Impacts of selected policies on reservation wages, search effort, re-employment and health. Berlin, 158 S.

    Abstract

    "Die Dissertation beschäftigt sich auf der Grundlage von vier mikroökonometrischen Ex-Post-Evaluationsstudien mit den folgenden Fragen. Zum ersten: Wie beeinflussen zentrale Aktivierungskomponenten wie leistungskürzende Sanktionen und maßgeschneiderte Eingliederungsvereinbarungen das Arbeitssuchverhalten von ALG II-Empfänger/innen? Zum zweiten: Welche Effekte auf deren Wiederbeschäftigungswahrscheinlichkeit zeitigen diese Aktivierungskomponenten? Zum dritten: wie verändert sich das Arbeitssuchverhalten, wenn ALG II-Empfänger/ innen nicht mehr die sanktionsbewehrte Verpflichtung haben, ihre aktive Arbeitssuche unter Beweis zu stellen, sondern das 'Zuckerbrot', das heißt, finanzielle Leistungen und Unterstützung bei der Arbeitssuche, ohne die sonst obligatorische 'Peitsche' im Sinne der sanktionsbewehrten Kontrolle ihrer Suchanstrengungen erhalten? Viertens: Zeigen sich bei jenen ALG II-Empfänger/innen, die 'Zuckerbrot' ohne 'Peitsche' erhalten, positive Effekte auf ihr mentales Wohlbefinden? Die Datengrundlage aller vier empirischen Studien ist eine Querschnittsbefragung mit dem Titel 'Lebenssituation und soziale Sicherung 2005', die im Winter 2005/2006, ein Jahr nach Einführung von Hartz IV, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Auftrag gegeben wurde. In dieser Befragung finden sich reichhaltige Informationen zu über 15.000 Personen, die im German Summary 147 Januar 2005 arbeitslose Empfänger/innen des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II waren. Die interessierenden Effekte der betrachteten Aktivierungskomponenten wurden mittels statistischer 'Matching' Modelle und 'Regression Discontinuity' Modelle geschätzt." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wer nicht hören will, muss fühlen? (2010)

    Schreyer, Franziska; Götz, Susanne;

    Zitatform

    Schreyer, Franziska & Susanne Götz (2010): Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II: Wer nicht hören will, muss fühlen? In: IAB-Forum H. 1, S. 80-85. DOI:10.3278/IFO1001W080

    Abstract

    "Anders als in England und Frankreich werden in Deutschland junge Arbeitslose in der Grundsicherung ('Hartz IV') bei Pflichtverletzungen schärfer sanktioniert als ältere. Bei ihnen kann es relativ schnell zur Totalsanktion, also zur Streichung sämtlicher Leistungen, kommen - mit der Gefahr von Obdachlosigkeit und reduziertem Krankenversicherungsschutz. Wie ein laufendes IAB-Projekt zeigt, werden diese scharfen Regelungen von Fachkräften aus Vermittlung und Fallmanagement kritisiert - also von denjenigen, die das Gesetz in der Praxis umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Schreyer, Franziska;
    mehr Informationen
    weniger Informationen
  • Literaturhinweis

    Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven: Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover (2010)

    Spellbrink, Wolfgang; Lauterbach, Klaus; Hölzer, Dirk; Düring, Ruth; Knickrehm, Sabine; Meßling, Miriam;

    Zitatform

    (2010): Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven. Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover. (DSGT Praktikerleitfäden), Stuttgart: Boorberg, 153 S.

    Abstract

    "Die Reihe DSGT-Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte war das Thema auf dem Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstags am 10. November 2009 in Hannover unter Diskussionsleitung von Prof. Dr. Peter Udsching. Den Auftakt der Veranstaltung bildete das Referat 'Die Absenkung von Leistungen nach Par. 31 SGB II' von Klaus Lauterbach, gefolgt vom Vortrag des Leiters der Kommission SGB II und SGB XII Dr. Wolfgang Spellbrink 'Die Eingliederungsvereinbarung nach Par. 15 SGB II und ihre Sanktionierung'. Dr. Ruth Düring behandelte im Anschluss daran 'Die Mehrbedarfe nach Par. 21 SGB II' und Sabine Knickrehm referierte über die aktuellen Entwicklungen beim Thema 'Kosten von Unterkunft und Heizung nach Par. 22 SGB II'. Schließlich trug Dirk Hölzer zur 'Richterlichen Kontrolldichte bei Rechtsstreitigkeiten im SGB II' vor. Der Bericht über die Abschlussdiskussion der Veranstaltung und die Darstellung der zu erwartenden Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende stammen von Dr. Miriam Meßling." (Textauszug, IAB-Doku)

    mehr Informationen
    weniger Informationen