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Kennungsbild für das IAB-Thema/Kompetenzfeld „Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik“

Erwerbsbeteiligung, Armut und Sozialpolitik

Erwerbsarbeit gilt in vielerlei Hinsicht als Schlüssel für soziale Teilhabe. Im Gegenzug sind Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung, geringe Einkommen oder beschränkte Erwerbsbeteiligung typische Risiken. Sie stellen die Betroffenen vor besondere Herausforderungen und können sich mit weiteren individuellen und gesellschaftlichen Risiken zu kritischen Lebenslagen und Lebensabschnitten, ungleicher Chancenverteilung und sozialen Ausschlüssen verbinden. Erwerbsrisiken bilden damit einen wesentlichen Treiber wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheit und können zur Entstehung von Armut und zur Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Dies erfordert wohlfahrtsstaatliche Interventionen wie deren wissenschaftliche Begleitung.

Das IAB untersucht in diesem Kompetenzfeld zentrale ungleichheitsrelevante Merkmale und Prozesse auf der Ebene von Personen, Haushalten und Institutionen. Dabei geht es auch darum, wie diese Merkmale miteinander zusammenhängen und zusammenwirken. Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung und Vermittlung in Jobcentern und auf der praktischen Umsetzung, sowie der Effektivität und der Effizienz von sozialpolitischen Interventionen. Dabei untersucht das Kompetenzfeld deren Wirkungen auf Lebensläufe und soziale Schichtung sowie auf die Erwerbsbeteiligung und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe.

Ein Schwerpunkt der Forschung im Jahr 2026 liegt auf der Untersuchung von Personengruppen mit besonderen Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Beispielsweise wird analysiert, wie der Wechsel der Zuständigkeit für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit von den betroffenen Personen wahrgenommen wird. Ein weiterer Fokus liegt auf ukrainischen Geflüchteten im SGB-II-Bezug sowie deren Integration in Arbeit. Darüber hinaus stehen Mütter im SGB-II-Bezug im Blickpunkt. Deskriptive Auswertungen werden sich hierbei insbesondere mit Geschlechterrollen und Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern in der Grundsicherung beschäftigen.

Weiterhin werden Auswirkungen der im Jahr 2023 geänderten Regelungen zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente in der Grundsicherung für Arbeitsuchende untersucht. Auch die kurzfristigen Auswirkungen der ebenfalls 2023 eingeführten „Karenzzeit Wohnen“ auf Erwerbsverläufe werden in den Blick genommen. Diese Regelung sieht vor, dass Kosten der Unterkunft in den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen werden. Schließlich widmet sich die Forschung der Umsetzung der „internen ganzheitlichen Integrationsberatung“ im SGB III und des beschäftigungsorientierten Fallmanagements sowie der kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II. Dabei geht es um die Betreuung arbeitsmarktferner Arbeitsloser, die Qualität der Beratung in diesen Betreuungsformaten und die Perspektive der beratenen arbeitsmarktfernen Arbeitslosen auf die Beratung.

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