Mit der Bürgergeldreform wurde zum 1. Juli 2023 erstmals ein gesetzlich verankertes Schlichtungsverfahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt (§ 15a SGB II). Das Verfahren wurde mit dem Anspruch eingeführt, bei Meinungsverschiedenheiten über den Kooperationsplan eine konsensuale Lösung auf Augenhöhe zu ermöglichen, bevor Konflikte eskalieren oder rechtliche Auseinandersetzungen entstehen.
Der Forschungsbericht untersucht erstmals empirisch, wie das Verfahren umgesetzt und die institutionellen Anforderungen an das Verfahren in der Praxis eingelöst werden. Die Befunde zeigen: Zwischen Anspruch und gelebter Praxis gibt es Spannungen – nicht trotz, sondern teilweise wegen der dezentralen Gestaltungslogik, die dem Instrument zugrunde liegt. Zugleich deuten sie darauf hin, dass auch Unschärfen und widersprüchliche Anforderungen im rechtlichen und konzeptionellen Rahmen selbst zu diesen Spannungen beitragen.
IAB-Forschungsbericht 6/2026: Zwischen Anspruch und Realität: die Umsetzung des Schlichtungsverfahrens im Jobcenter
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