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Ein älterer grauhaariger Arbeiter erklärt einer jungen Arbeiterin die Funktion einer Metalldrehmaschine.

Trotz grundsätzlich hoher Bereitschaft: Nur ein kleiner Teil der Betriebe rekrutiert aus Drittstaaten

Dieser IAB-Kurzbericht gibt einen ersten Einblick in die Einstellung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten durch deutsche Betriebe.

Die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung wurden seit 2023 mit dem schrittweise in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 reformiert. Rund eineinhalb Jahre nach Abschluss dieser Reformen zeigen aktuelle Befunde der IAB-Stellenerhebung, dass die überwältigende Mehrheit der deutschen Betriebe keine Arbeitskräfte aus Drittstaaten, also aus Staaten außerhalb der EU, rekrutiert. Allerdings ist das Bild sehr heterogen: Vor allem größere Betriebe und Betriebe mit Fachkräftemangel rekrutieren überdurchschnittlich häufig Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Bild: NVB_Stocker/stock.adobe.com