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Mann mit Warnweste und Helm lädt einen Karton in einen Lieferwagen ein.

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Solche Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.

Nicht nur die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns war damals in Deutschland hoch umstritten. Auch seine Höhe ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten. Seit 2015 ist der Mindestlohn mehrfach auf turnusgemäßen Vorschlag der Mindestlohnkommission und einmalig durch außerplanmäßigen Beschluss der Bundesregierung angehoben worden. Mit 12,41 Euro liegt er derzeit rund 46 Prozent über seinem Einführungsniveau von 8,50 Euro pro Stunde. Im Januar 2025 soll er auf 12,82 Euro steigen. Derzeit werden allerdings Rufe nach einer Erhöhung auf 15 Euro laut.

Wie wirkt sich der gesetzliche Mindestlohn auf Löhne und Beschäftigung aus? Wie wirkt die Höhe des Mindestlohns mit anderen Faktoren auf der Angebots- und der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes zusammen? Und welche Folgen können sich daraus auf Verteilung, Bedürftigkeit, soziale Teilhabe, Produktivität von Unternehmen, Preise, Wettbewerb, Arbeitsbedingungen und Betriebsstrukturen ergeben? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich das IAB in seiner Forschung und Beratung.

Auf dieser Sonderseite haben wir für Sie aktuelle Publikationen und Projekte des IAB rund um das Thema „Mindestlohn“ zusammengestellt.

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Arbeitsgruppe Mindestlohn