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Arbeit und Betrieb – Beschäftigtenbefragung

Was ist das Ziel der Studie?

Unter der Leitung des IAB befragt infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft) zwischen April 2024 und Oktober 2024 rund 7.500 zufällig ausgewählte Beschäftigte. Die Befragung dient dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse über die individuelle Arbeitssituation und Beschäftigungsqualität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zu gewinnen. Die Ergebnisse werden zu Forschungszwecken und zur Beratung politischer Entscheidungsträger genutzt. Insgesamt liegen aus den ersten fünf Erhebungen bereits fast 35.000 Befragungen vor.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Die Studie soll Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen, Personalentwicklungsmöglichkeiten und dem Arbeitsklima in deutschen Unternehmen erbringen. Ihre persönliche Sichtweise ist für uns sehr wichtig. Wir möchten erfahren, wie Sie Ihre individuelle Arbeitssituation wahrnehmen. Um aussagekräftige und glaubwürdige Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen. Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie uns in dabei, die aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser zu verstehen.

Ablauf der Befragung

Kontaktiert werden zum einen alle Personen, die bereits vor einigen Jahren an der Befragung teilgenommen und dabei ihre Einwilligung zur erneuten Kontaktierung gegeben haben. Darüber hinaus wurde eine Ergänzungsstichprobe mit erstmalig zu befragenden Personen ausgewählt. Diese Personen wurden zufällig aus allen Beschäftigten bei solchen Betrieben gezogen, die im Jahr 2023 an einer IAB-Betriebsbefragung teilgenommen haben.

Alle zufällig ausgewählten Personen werden mit einem Anschreiben von infas über den Beginn und den Ablauf der Befragung informiert. Die Befragung wird ca. 30 bis 40 Minuten dauern. Sie können selbstverständlich einen für Sie angenehmen Zeitpunkt für die Befragung wählen. Wir möchten allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits vorab sehr herzlich danken!

Woher stammen die Kontaktdaten für die Befragung?

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen die Daten aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland vor. Als besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Erfüllung seines gesetzlichen Forschungsauftrags – unter strikter Wahrung des Datenschutzes – Zugriff auf die bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Daten. Diese Vorgehensweise des IAB ist datenschutzrechtlich abgesichert. Denn für den damit verbundenen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gibt es eine rechtliche Grundlage in § 282 Absatz 5 Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III). Dort heißt es: „Innerhalb der Bundesagentur dürfen die Daten aus ihrem Geschäftsbereich dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Verfügung gestellt und dort für dessen Zwecke genutzt und verarbeitet werden.“

Das IAB hat infas auf der Grundlage des Art. 28 DSGVO damit beauftragt, die Befragung „Arbeit und Betrieb – Beschäftigtenbefragung“ durchzuführen. infas arbeitet stets streng nach den Regeln des Datenschutzes; Ihre Adressdaten werden bei infas ausschließlich für diese Befragung genutzt und nach Abschluss der Befragung gelöscht. Sofern Ihre Telefonnummer bei der BA nicht vorliegt, hat infas diese aus öffentlichen Telefonregistern übernommen. Weitere Informationen finden Sie in der „Erklärung zum Datenschutz und zur absoluten Vertraulichkeit Ihrer Angaben“, die an alle ausgewählten Personen zusammen mit dem Anschreiben versendet wurde.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen zu den Hintergründen und Inhalten der Studie wenden Sie sich gern per E-Mail an die beteiligten IAB-Forscherinnen und Forscher: IAB.Arbeitsqualitaet@iab.de

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Falls Sie teilnehmen, können Sie Ihre Einwilligung auch später noch jederzeit widerrufen, wobei die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt.